Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Föderativer Aufbau

Akteure

Prozesse

316 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Am 7. März präsentierte die im Vorjahr vom Bundesrat eingesetzte Konsultativkommission unter dem Vorsitz des ehemaligen Zürcher Stadtpräsidenten Widmer (ldu) ihren Bericht. Sie beurteilte darin die Beibehaltung des Status quo als unhaltbar. Geschichtliche, kulturelle und wirtschaftliche Faktoren würden für eine Vereinigung der drei bernischen Bezirke mit dem Kanton Jura sprechen. Da zur Zeit rund zwei Drittel der betroffenen Bevölkerung des Berner Juras gegen einen Kantonswechsel sind, soll zuerst eine paritätisch zusammengesetzte und von einem neutralen Vorsitzenden präsidierte Kommission mit Mitgliedern aus dem Kanton Jura und dem Berner Jura einen Dialog aufnehmen. Ziel dieser Gespräche wären die Ausarbeitung von Garantien zugunsten des Berner Juras nach einer Vereinigung mit dem Kanton Jura. Diese Vereinbarung würde dann nach spätestens sieben Jahren den Stimmberechtigten beider Regionen getrennt zur Abstimmung vorgelegt und, im Falle einer Annahme durch beide Körperschaften, zur Gründung eines neuen Kantons führen. Sollte sich dieser Weg nicht durchsetzen, wäre für die Kommission die Gründung eines Halbkantons "Jura-Süd" noch vor einem Autonomiestatut im Kanton Bern die nächstbeste Lösung. Im schlechtesten Fall wäre ein Kantonswechsel der Gemeinden mit autonomistischer Mehrheit ins Auge zu fassen. Für die Gemeinden Vellerat und Ederswiler schlägt die Kommission die sofortige Einleitung eines Verfahrens zum Kantonswechsel vor, hingegen soll sich die mehrheitlich separatistische Gemeinde Moutier bis zum Abschluss des angestrebten Dialogs gedulden.

Ernennung der Konsultativkommission Widmer (1992)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Im Auftrag der Berner Regierung hatte der Genfer alt Staatsschreiber Dominique Haenni einen Bericht über die Lage der Romands im Kanton Bern verfasst. Neben einer detaillierten Bestandesaufnahme machte der Autor auch einige Vorschläge für die Zukunft der drei französischsprachigen Bezirke. Er empfahl ihnen namentlich, in wirtschaftlichen, kulturellen und auch politischen Fragen vermehrt den grenzüberschreitenden Dialog zu suchen. Dank der daraus entstehenden regionalen Identität könnte auch eine grössere Autonomie innerhalb des Kantons Bern angestrebt werden.

Bericht Dominique Hänni: Die Romands im Kanton Bern
Dossier: Autonomie im Berner Jura (vor dem Conseil du Jura Bernois)

Das "Institut jurassien des sciences, des lettres et des arts", eine Vereinigung von rund 50 aus dem Jura stammenden Persönlichkeiten, forderte in einer öffentlichen Erklärung noch vor dem Erscheinen des Berichts Widmer beide Seiten zu einem Dialog auf. Dabei dürfe angesichts der unveränderten Opposition der Mehrheit der Bewohner des Berner Juras nicht eine Vereinigung das Ziel sein, sondern die Förderung einer strukturierten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zusammenarbeit. Erst wenn sich aufgrund dieser Aktivitäten die gegenseitigen Vorurteile und Animositäten abgebaut hätten, seien weitere Schritte angebracht.

Ernennung der Konsultativkommission Widmer (1992)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Eine Aufwertung der Stellung der Kantone in der Bundespolitik wünscht auch die CVP. Ständerat Cottier (cvp, FR) und Nationalrat Engler (cvp, Al) (93.3169) reichten identische Motionen ein, in denen sie namentlich auch institutionelle Änderungen fordern. So soll beim Kantonsreferendum die heute erforderliche Anzahl von acht beteiligten Kantonen gesenkt werden, damit beispielsweise die sechs mehrheitlich französischsprachigen Kantone eine Volksabstimmung verlangen können, und zusätzlich soll auch ein ähnlich ausgestaltetes Initiativrecht eingeführt werden. Vorgeschlagen wird in den Motionen auch ein Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone bei der Aussenpolitik und die Bildung einer nationalen Regierungskonferenz aus Vertretern des Bundesrates und der Kantonsregierungen.

(Mo. 93.3175) Erneuerung des Föderalismus

Die im Vorjahr aufgetretene Häufung von Gewaltakten gegen bernische Personen und Einrichtungen setzte sich zu Jahresbeginn fort, fand dann aber ein abruptes Ende. Am frühen Morgen des 7. Januars kam es zu einem Bomben-Attentat auf das Haus des antiseparatistischen Berner Grossrats Houriet (fdp) in Courtelary, wobei eine Person verletzt wurde. In der gleichen Nacht explodierte in der Berner Altstadt in einem parkierten Auto eine Bombe, wobei der offenbar mit der Manipulation des Sprengstoffs beschäftigte Wageninsasse ums Leben kam. Beim Verunfallten handelte es sich um einen jungen, der autonomistischen Gruppe Bélier angehörenden Aktivisten. Während die Medien die Gewaltakte verurteilten und zur Besinnung aufriefen, machte das Rassemblement jurassien (RJ) die Behörden und dabei insbesondere das Bundesgericht wegen seines Urteils im Fall Hêche für die Ereignisse verantwortlich. Der Leiter des Bélier, Daniel Pape, stritt wie schon bei früheren Attentaten jegliches Mitwissen oder gar eine Beteiligung seiner Organisation ab und betonte, dass diese nur mit gewaltfreien Mitteln kämpfe.

Anschläge im Zusammenhang mit dem Jura-Konflikt (bis 1993)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt
Dossier: Jurakonflikt: Anschläge und Terrorismus

Die Minorisierung der geschlossenen französischsprachigen Schweiz am 6. Dezember hat auf jeden Fall die Idee einer gemeinsamen politischen Kultur und gemeinsamer Interessen innerhalb der Romandie gestärkt. Bereits zuvor hatte sich die in der Westschweiz früher und heftiger einsetzende Wirtschaftsrezession ähnlich ausgewirkt. Unter diesen Vorzeichen erstaunt es nicht, dass in der französischsprachigen Schweiz, welche bisher besonders auf ihre Differenzierung und die Eigenständigkeit ihrer Kantone gepocht hatte, die Idee eines institutionellen Zusammenschlusses Anhänger gewann. An einer u.a. von der Tageszeitung "Nouveau Quotidien" organisierten Tagung in Glion (VD) schlug der Genfer Staatsrat Segond(fdp) die Bildung eines mit Entscheidungskompetenzen ausgestatteten Rates der französischsprachigen Kantone vor. Dieser sollte zuerst im Bereich der Raumplanung, später auch in der Bildungs- und Gesundheitspolitik die bisherigen kantonalen Instanzen ablösen. Dass Segonds Idee namentlich bei seinen Kollegen aus anderen Kantonsregierungen auf grosse Skepsis stiess, war angesichts des in der Westschweiz besonders ausgeprägten Föderalismus und den Vorbehalten gegenüber der Metropole Genf zu erwarten.

Idee einer gemeinsamen politischen Kultur und gemeinsamer Interessen innerhalb der Romandie gestärkt

Der Wechsel des Laufentals von Bern zu Basel-Land kam weiterhin planmässig voran. Die Kantonsbehörden der beiden betroffenen Kantone einigten sich auf das Vorgehen und den Zeitplan bei der Obernahme der Verwaltung und bei der Vermögensausscheidung.
Mit der neuen Kantonszugehörigkeit haben sich allerdings noch nicht alle Gemeinden des Laufentals abgefunden. Die Gemeinde Roggenburg hatte sich in den Plebisziten der siebziger Jahre für einen Wechsel vom Bezirk Delémont (JU) zu Laufen entschieden, um im Kanton Bern zu bleiben. In den Volksabstimmungen für den Anschluss des Laufentals an Basel-Land hatten sich die Roggenburger jeweils mit klaren Mehrheiten gegen einen Kantonswechsel ausgesprochen. Nun verlangten sie in einer von der Gemeinde durchgeführten Konsultativabstimmung mit 78:22 Stimmen, dass ihr historisch nicht zum Bezirk Laufen gehörendes Dorf beim Kanton Bern bleiben darf. Das RJ (Rassemblement jurassien) seinerseits forderte den Anschluss der deutschsprachigen Gemeinde Roggenburg an den Kanton Jura. Das RJ hielt auch fest, dass es einen Kantonswechsel von Ederswiler, der einzigen deutschsprachigen Gemeinde des Kantons Jura, nicht akzeptieren wird. In den Dörfern Brislach und Wahlen dauerte die Opposition gegen den Anschluss an Basel-Land ebenfalls noch an; beide würden einen Wechsel in den angrenzenden Kanton Solothurn vorziehen. Der bernische Regierungsrat verbot allerdings die Durchführung einer Volksabstimmung, da das Gesetz für den Entscheid über die Kantonszugehörigkeit des Laufentals keine "opting-out-Klauseln" für dissidente Gemeinden vorsehe. Die Initianten zogen diesen Entscheid an das Bundesgericht weiter, erlitten aber auch dort eine Niederlage.

Roggenburg will beim Kanton Bern bleiben
Dossier: Kantonswechsel des Laufentals

Die Berner Regierung gab gegen Jahresende den Entwurf für ein Gesetz in die Vernehmlassung, welches die Zusammenarbeit innerhalb des Berner Juras stärken und dieser Region ein grösseres politisches Gewicht verleihen soll. Die bisherige konsultative Fédération des communes du Jura bernois soll durch zwei Organe ersetzt werden: einen Regionalrat, dem die französischsprachigen Grossräte sowie die vom Volk gewählten Regierungsstatthalter der drei jurassischen Bezirke und des sprachlich gemischten Bezirks Biel angehören und eine Konferenz der Gemeindepräsidenten. Während das erste Organ die politischen Mitwirkungsrechte ausübt, indem es bei Gesetzen, Finanzbeschlüssen etc., welche diese Region betreffen, zuhanden der Behörden Stellungnahmen abgibt und Anträge unterbreitet, soll das zweite primär der Koordination und Zusammenarbeit der Gemeinden unter sich dienen.

Grösseres politisches Gewicht für den Berner Jura
Dossier: Autonomie im Berner Jura (vor dem Conseil du Jura Bernois)

Das Resultat der Abstimmung vom 6. Dezember über den EWR-Vertrag mit dem scharfen Gegensatz zwischen den deutlich zustimmenden französischsprachigen Kantonen und dem ablehnenden Rest der Schweiz weckte bei nicht wenigen Kommentatoren die Angst vor einem Auseinanderbrechen der Schweiz entlang der Sprachgrenze. In der Westschweiz wurden zwar in den Bistros, in einigen Presseorganen und – allerdings nicht zum erstenmal – vom Rassemblement jurassien Sezessionsgelüste geäussert. Die grosse Mehrzahl der französischsprachigen Politiker und auch der Medien bemühten sich hingegen um eine Entdramatisierung und Entemotionalisierung der Differenzen zwischen den Sprachregionen. National- und Ständerat setzten nach dem 6. Dezember Kommissionen ein, welche Vorschläge für eine Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses erarbeiten sollen.

Abstimmung vom 6. Dezember über den EWR-Vertrag Sezessionsgelüste

Das Bundesgericht hatte Ende 1991 die Strafe von 22 Monaten Zuchthaus gegen ein wegen der Zerstörung eines mittelalterlichen Brunnens in der Berner Altstadt verurteiltes Mitglied der Gruppe Bélier bestätigt. Der Verurteilte, Pascal Hêche, reichte daraufhin bei den jurassischen Behörden ein Asylgesuch ein. Er brachte damit die Kantonsregierung in eine schwierige Lage. Diese ist einerseits gegenüber dem Kanton Bern, der ein Auslieferungsgesuch gestellt hatte, gemäss dem Gesetz über die Bundesrechtspflege zu Rechtshilfe verpflichtet. Andererseits würde sie bei einer Auslieferung eines militanten Kämpfers für die jurassische Einheit an Bern unter massiven Beschuss aus den eigenen Reihen geraten. Ein Ausweg aus diesem Dilemma tat sich auf, als nachträglich von Juristen eine seit Jahrzehnten nicht mehr angewendete Verfassungsbestimmung (Art. 67 BV) entdeckt wurde, die es den Kantonen ermöglicht, bei politischen Delikten auf eine Auslieferung zu verzichten. Das letzte Mal war diese Bestimmung vor 70 Jahren angewendet worden, als der Kanton Schaffhausen die Auslieferung eines im Aargau wegen "landesverräterischer" Publikationen verurteilten Politikers verweigerte. Die jurassischen Behörden kündigten an, mit dem Entscheid über die Auslieferung zu warten, bis das Bundesgericht entschieden hat, ob es sich bei der Tat um, wie von den bernischen Gerichten behauptet, einen Vandalenakt oder um ein politisches Delikt gehandelt hat. Die Berner Regierung ersuchte in der Folge das Bundesgericht um ein diesbezügliches Urteil. Im Dezember entschied dieses, dass es sich bei der Tat im weitesten Sinne um ein politisches Delikt gehandelt hat. Dies habe zwar keine Strafmilderung zur Folge, erlaube aber dem Kanton Jura, auf die Auslieferung an Bern zu verzichten und die Strafe selbst zu vollziehen. Eine Neubeurteilung des Falls durch ein jurassisches Gericht kommt gemäss dem Urteil des Bundesgerichts nicht in Frage, da damit die Grundregel verletzt würde, dass jemand für eine Tat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt werden darf. (Zur Zerstörung des Berner Gerechtigkeitsbrunnens siehe auch hier.)

Pascal Hêche-Mitglied der Gruppe Bélier
Dossier: Jurakonflikt: Anschläge und Terrorismus

Die im Herbst 1991 lancierte baselstädtische Volksinitiative für einen Anschluss von Basel-Stadt an Basel-Land konnte im Februar eingereicht werden. Ohne selbst dazu materiell Stellung zu nehmen, überwies sie das Parlament im Dezember an die Regierung zur Ausarbeitung eines Berichts. Zum dritten Mal nach 1977 und 1983 unternahm ein Basler Politiker in Bern den Versuch, die beiden nordwestschweizerischen Halbkantone zu Vollkantonen aufzuwerten. Nationalrat Gysin (fdp, BL) erwähnte in seiner im Dezember eingereichten parlamentarischen Initiative (92.444) zwar nur seinen eigenen Halbkanton, ergänzte aber mündlich, dass auch Basel-Stadt aufgewertet werden müsste. (Zur 1988 angenommenen Volksinitiative im Kanton Basel-Landschaft siehe hier.)

Pa.Iv. 92.444: Vollkanton Basel-Landschaft
Dossier: Basel als Vollkantone

Nicht nur auf konzeptioneller, sondern auch auf institutioneller Ebene belebte die Europapolitik die Diskussion zwischen Bund und Kantonen. Der EWR hätte zwar die Verlagerung eines Teils der Gesetzgebungsautonomie von den Kantonen nach Brüssel gebracht, beim Vollzug der EWR-Normen wäre aber die bestehende Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen nicht geändert worden. Wie bereits das Parlament, meldeten nun auch die Kantone Anspruch auf eine grössere Einflussnahme auf die Aussenpolitik des Bundesrats an. Insbesondere die Grenzkantone, welche schon heute mit ihren Nachbarregionen grenzüberschreitende Zusammenarbeit pflegen, verlangten mehr als blosse Konsultationsrechte in Fragen der europäischen Integrationspolitik. Die von einer Arbeitsgruppe der Kantonsregierungen vorgebrachte Idee, wonach der Bundesrat bei den Verhandlungen über die Anwendung und Weiterent wicklung des EWR-Rechts soweit sie kantonales Recht betreffen, an die Stellungnahme einer Mehrheit der Kantone gebunden sein sollte, konnte sich freilich nicht durchsetzen. In der EWR-Debatte beschloss das Parlament immerhin, dass der Bundesrat bei derartigen Verhandlungen nicht nur die Interessen der Kantone, sondern auch deren Kompetenzen hätte schützen müssen. Das Scheitern des EWR-Vertrags verstärkte in den Grenzregionen – namentlich in Genf, im Jurabogen und in Basel – die Überzeugung, dass der grenzüberschreitenden regionalen Zusammenarbeit in Zukunft grösseres Gewicht zukommen muss. Um sich über die Entstehung zukünftiger europäischer Grossregionen ein besseres Bild machen zu können, gab der Ständerat mit einem Postulat beim Bundesrat einen entsprechenden Bericht in Auftrag.

belebte die Europapolitik die Diskussion zwischen Bund und Kantonen Kantone Anspruch auf eine grössere Einflussnahme auf die Aussenpolitik des Bundesrats

Die 1990 vom jurassischen Parlament für gültig erklärte Volksinitiative "Unir" des RJ, welche von den Kantonsbehörden eine aktive Politik für eine Eingliederung der beim Kanton Bern verbliebenen südjurassischen Bezirke fordert, war von der bernisehen Regierung mit einer staatsrechtlichen Klage beim Bundesgericht angefochten worden. Dieses erklärte am 17. Juni die Initiative "Unir" für ungültig, weil sie gegen die in der Bundesverfassung verankerte Bestandesgarantie für die Kantone verstosse, und forderte die jurassischen Behörden auf, ihr keine Folge zu geben. In der schriftlichen Begründung führten die Richter aus, unzulässig sei nicht der Wunsch nach einer Vereinigung an sich, sondern dass dieses Ziel nicht in einem einvernehmlichen Verfahren mit Bern und dem Bund angestrebt werden soll, sondern mit Propagandaaktionen auf dem Gebiet des Kantons Bern.
Bereits vor diesem Entscheid hatte die jurassische Regierung dem Parlamentsauftrag von 1990 entsprochen und ein Ausführungsgesetz zur Initiative "Unir" vorgelegt. Dieses proklamiert, dass das Erreichen der "institutionellen Einheit" des Juras (d.h. des Zusammenschlusses aller sechs Bezirke) eines der wichtigsten Ziele des Kantons sein soll. Für die Koordination der diesbezüglichen kantonalen Aktivitäten ist die Einsetzung eines Delegierten für die Wiedervereinigung vorgesehen. Nicht allein diese Aktivitäten, sondern auch private Organisationen, welche sich für diese Ziele einsetzen, will die Regierung über einen speziellen Budgetposten finanzieren. Zudem soll ein aus Vertretern des Kantons Jura und Bewohnern der drei bernjurassischen Bezirke gebildeter Rat Vorschläge für die Organisation eines gemeinsamen Kantons erarbeiten.
Das Parlament des Kantons Jura hiess dieses Gesetz in erster Lesung bei Stimmenthaltung der Freisinnigen gut. Nach dem Bundesgerichtsurteil über die Initiative "Unir" drängte das RJ auf eine unveränderte Verabschiedung in zweiter Lesung. Die Regierung und die vorberatende Kommission schlugen hingegen vor, das Gesetz etwas zu entschärfen, indem die gemeinsame Kommission nicht vom Kanton Jura sondern von der vom Bundesrat eingesetzten Konsultativkommission ernannt werden soll; überdies wurde jede Erwähnung der Initiative selbst vermieden. Das Parlament hiess in zweiter Lesung das so überarbeitete Gesetz mit 40 zu 12 Stimmen bei drei Enthaltungen gut. Der Widerstand kam von der FDP, welche nicht gegen das Gesetz an sich opponierte, sondern vor allem gegen die finanzielle Unterstützung von privaten Organisationen, welche für eine Vereinigung kämpfen. Die Aktivitäten dieser Organisationen (RJ, Bélier, Unité jurassienne) hätten sich nach Ansicht der FDP bisher nur kontraproduktiv auf das auch vom jurassischen Freisinn befürwortete Ziel einer Wiedervereinigung ausgewirkt. Die bernische Regierung reichte unverzüglich eine Beschwerde beim Bundesrat ein, worin sie von ihm Massnahmen zur Durchsetzung des Bundesgerichtsentscheides forderte.

Volksinitiative "Unir" (1988-1992)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt
Dossier: Rassemblement jurassien (RJ) nach der Gründung des Kantons Jura

Der Bundesrat konkretisierte seine Ankündigung, im Jurakonflikt vermehrt vermittelnd auftreten zu wollen. Er ernannte eine Konsultativkommission, welcher er die Aufgabe übertrug, die zwischen den Kantonen Jura und Bern hängigen Probleme zu prüfen und Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Dem vom ehemaligen Zürcher Stadtpräsidenten Widmer (Idu) präsidierten Organ gehören die ehemaligen Regierungsräte Bonnard (lp, VD), Blanc (svp, VD), Fontanet (cvp, GE) und Comby (fdp, VS) an. Die beiden ersteren waren vom Kanton Bern, die beiden letzteren vom Kanton Jura vorgeschlagen worden. Von allen wurde diese Kommission freilich nicht akzeptiert. Die probernische Jugendorganisation Sanglier lehnte zuerst ein Treffen mit ihr ab; ihr Vertreter im bernischen Grossen Rat, der Freisinnige Houriet, forderte die Regierung später erfolglos auf, die Zusammenarbeit mit der Kommission abzubrechen. Das Rassemblement jurassien (RJ), der Bélier und die separatistischen Organisationen des Berner Juras machten die Inkraftsetzung des Gesetzes zur Initiative "Unir" zur Vorbedingung für ein Treffen mit der Konsultativkommission.

Ernennung der Konsultativkommission Widmer (1992)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Die "Unité jurassienne", welche im Berner Jura für eine Vereinigung mit dem Kanton Jura kämpft, sprach sich klar für den Kantonswechsel von einzelnen Gemeinden mit separatistischer Mehrheit wie Moutier und Vellerat aus. Die Behörden der Gemeinde Moutier selbst verlangten vom Bundesrat die Durchführung einer kommunalen Volksabstimmung über einen Kantonswechsel.

Vorschläge für einen Kantonswechsel (1991)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Im Berichtsjahr häuften sich die Anschläge im Berner Jura wieder. Im April wurde im Haus des französischsprachigen Berner Regierungsrats Annoni (fdp) in La Neuveville eine zur Zündung bereite Brandbombe entdeckt; in der Annahme, dass die Bombe bereits explodiert sei, hatte ein anonymer Anrufer die Medien orientiert, dass es sich um die Rache für das Nichteintreten Berns auf die Forderung Moutiers nach einem Übertritt zum Kanton Jura handle. Ende Mai wurde die sechs Schüler zählende deutschsprachige Schule im Bergbauernweiler Montbautier (BE), welche den dort seit dem Mittelalter ansässigen Widertäufern dient, ein Raub der Flammen. Der Chef des Bélier, Daniel Pape, lobte die Brandstifter der Schule von Montbautier als Vorkämpfer gegen die "Germanisierung" des Juras, erklärte aber, dass seine Organisation mit diesem und auch anderen Anschlägen nichts zu tun habe. Im Juni wurde im Dorfzentrum von Malleray (BE) die Schreinerei des Präsidenten der berntreuen Organisation "Force démocratique" durch Brandstiftung zerstört.

Anschläge im Zusammenhang mit dem Jura-Konflikt (bis 1993)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt
Dossier: Jurakonflikt: Anschläge und Terrorismus

Mit der Diskussion der Maastrichter Verträge der Europäischen Gemeinschaft ist in Europa ein Begriff aktualisiert worden, der in der Schweiz schon lange als eine der wichtigsten Staatsmaximen gilt, die Subsidiarität. Gemeint ist damit, dass die staatlichen Aufgaben an die jeweils unterste Ebene zugeteilt werden sollen, welche diese Aufgaben erfüllen kann und will. Im Rahmen der Debatte über die Legislaturplanung des Bundesrates wurde von der vorberatenden Kommission des Ständerats die Meinung geäussert, dass diesem Prinzip in der Schweiz in den letzten Jahren zu wenig Beachtung geschenkt worden ist. Sie reichte deshalb eine Richtlinienmotion ein, welche vom Bundesrat verlangte, ein klares Konzept auszuarbeiten, wie in Zukunft die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen aussehen soll und welche Auswirkungen ein Beitritt zum EWR auf diese Rollenverteilung haben wird. Zusätzlich sollte das Konzept aber auch eine Aufgabenabgrenzung zwischen Staat und Privaten vornehmen und aufzeigen, welche staatlichen Aktivitäten an Private übertragen werden könnten. Nachdem der Bunderat dargelegt hatte, dass sich die Regierung gerade im Zusammenhang mit dem EWR und einem zukünftigen EG-Beitritt bereits mit diesen Fragen auseinandersetzt, waren die Motionäre mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden.

Postulat bezüglich Föderaler Aufgabenteilung und Auswirkungen eines potentiellen EG-Beitritts

Bereits 1977 hatten die Kantone Bern und Neuenburg mit Standesinitiativen die Schaffung verfassungsrechtlicher Vorschriften über Gebietsveränderungen verlangt. Das Parlament hatte 1980 dem Bundesrat zugestimmt, dass dieses Problem nicht dringlich sei. Es hatte die Regierung aber mit einer Motion, beauftragt, im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung entsprechende Vorschläge zu machen. Nach der Abstimmung über den Wechsel des bisher bernischen Laufentals zum Kanton Baselland nahm der Berner Nationalrat Bonny (fdp) diese Idee wieder auf. Angesichts der äusserst knappen Mehrheit der Befürworter eines Kantonswechsels (51,7%:48,3%) verlangte er in seiner Motion, dass in Zukunft ein qualifiziertes Mehr von 66,6% der direkt Betroffenen für einen Kantonswechsel erforderlich sein soll. Der Bundesrat ging auf diese Idee materiell nicht ein; er sah — wie auch der Nationalrat, der den Vorstoss in ein Postulat umwandelte — keine Notwendigkeit für ein rascheres Vorgehen und verwies auf die Arbeiten an der Totalrevision der Bundesverfassung.

verfassungsrechtlicher Vorschriften über Gebietsveränderungen

Nach diesem Entscheid des Bundesgerichts erklärte der Berner Grosse Rat in einem zweiten Anlauf die Abstimmung von 1989 für gültig. Nun stand einer Abstimmung im Kanton Baselland über die Aufnahme des Laufentals nichts mehr im Wege. Diese fand am 22. September statt. Mit Ausnahme der SD hatten zwar alle Parteien die Ja-Parole ausgegeben, die Delegierten der SVP aber nur mit knappem Mehr, und auch innerhalb der FDP machte sich eine starke Opposition bemerkbar. Bei einer Stimmbeteiligung von rund 40% fiel das Ergebnis mit einem Ja-Anteil von 59,3% zwar klar, aber spürbar weniger deutlich aus als bei der ersten Abstimmung von 1983 (73%). Den Ausschlag für die Zustimmung hatte der bevölkerungsreiche, direkt ans Laufental angrenzende Bezirk Arlesheim gegeben; die beiden Oberbaselbieter Bezirke Sissach und Waldenburg sprachen sich hingegen deutlich gegen eine Aufnahme des Laufentals aus. (Zur Abstimmung von 1983 über eine Zugehörigkeit des Laufentals zu Basel-Land siehe hier.)
Die Regierungen der Kantone Baselland und Bern einigten sich, bis 1993 ein Konkordat auszuarbeiten, worin insbesondere die Vermögensaufteilung und administrative Probleme des Kantonswechsels geregelt werden sollen. Da dieser Zeitplan damit rechnet, dass 1993 auch die eidgenössische Genehmigung über die Bühne gehen soll, könnte das Laufental am 1. Januar 1994 zum Kanton Baselland übertreten.

Kantonale Volksabstimmung Basel-Land 1991
Dossier: Kantonswechsel des Laufentals

Das Rassemblement jurassien kündigte an der "Fête du peuple" eine neue kantonale Volksinitiative an. Diese verlangt, dass in der jurassischen Verfassung festgeschrieben wird, dass sich das französischsprachige jurassische Volk aus der Bevölkerung des Kantons Jura und der drei bernisch gebliebenen Bezirke des Südjuras zusammensetzt. Das Volksbegehren wurde Ende November mit gut 8'000 Unterschriften eingereicht; eine entsprechende Petition wurde im bernischen Jura von 2'701 Personen unterzeichnet.

Neue kantonale Volksinitiative
Dossier: Rassemblement jurassien (RJ) nach der Gründung des Kantons Jura

Die im Vorjahr vorgestellte baselstädtische Volksinitiative für ein Beitrittsgesuch Basels zu Baselland wurde im Herbst lanciert.

Volksinitiative für ein Beitrittsgesuchs Basels an Basel-Landschaft 1990
Dossier: Kantonszusammenarbeit und Fusionsbemühungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Der mehrheitlich projurassische Gemeinderat der bernisch gebliebenen Gemeinde Moutier verlangte vom Berner Regierungsrat ultimativ konkrete Vorschläge für einen Kantonswechsel der Gemeinde bis zum 30. April. Die Antwort der Berner Regierung an die Gemeinde fiel erwartungsgemäss negativ aus. Mehr Aufsehen erregte dabei die Feststellung, dass die bernische Exekutive eine zukünftige Abstimmung über einen Kantonswechsel nicht ausschliesse, dass diese aber nicht bloss einzelne Gemeinden, sondern das gesamte Gebiet des bernischen Juras umfassen müsste.

Vorschläge für einen Kantonswechsel (1991)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Im Nationalrat verlangte nach dem Entscheid des Bundesgerichts über die Beschwerde des Kantons Jura der Genfer Spielmann (pda), dass zumindest in Gemeinden, die sich in den siebziger Jahren nur mit knappem Mehr für ein Verbleiben bei Bern entschieden hatten, die Abstimmung wiederholt werde. Während Theubet (cvp, JU) den Vorstoss unterstützte, wandte sich Etique (fdp), der andere jurassische Abgeordnete, gegen eine derartige "Salamitaktik", weil diese zwar einigen wenigen Gemeinden den Kantonswechsel gestatten, aber nichts zur Wiedervereinigung aller sechs Bezirke beitragen würde. Daraufhin zog Spielmann seine Motion zurück. Der Bundesrat betonte bei dieser Gelegenheit und auch anlässlich der Beantwortung von zwei Interpellationen Aubry (fdp, BE) (89.704) resp. Rychen (svp, BE) (89.712), dass er grosse Hoffnung auf die von ihm im Vorjahr eingeleiteten Gespräche zwischen den Regierungen der beiden Kantone setze.

Mo. 91.3076: Selbstbestimmungsrecht für das jurassische Volk

Am 13. März beurteilte das Bundesgericht die Beschwerde gegen die Nichtvalidierung der Volksabstimmung vom 12. November 1989, welche eine knappe Mehrheit zugunsten eines Wechsels zu Baselland ergeben hatte, durch den bernischen Grossen Rat. Mit 4:1 Stimmen hiess es die Beschwerde gut und entschied sich damit gegen eine Wiederholung des Urnengangs. Die vom bernischen Parlament beanstandeten Unstimmigkeiten wurden zwar nicht bestritten, aber als nicht entscheidend für den Ausgang der Abstimmung erachtet. Das Bundesgericht lehnte danach auch ein Revisionsbegehren von berntreuen Laufentalern ab.

Regionale Volksabstimmung über die Kantonszugehörigkeit des Laufentals 1989
Dossier: Kantonswechsel des Laufentals

Das jurassische Parlament verabschiedete am 6. März einstimmig zwei Motionen bezüglich der Gemeinde Vellerat (BE). Diese sehen vor, dass diese Gemeinde innerhalb von zwei Jahren in einem einseitigen Akt, d.h. auch ohne das Einverständnis Berns, in den Kanton Jura aufgenommen werden soll. Auf Anfrage gab der Bundesrat sein Bedauern über diesen Beschluss bekannt, der seiner Meinung nach die Regeln über Gebietsveränderungen missachtet. Eine Motion der Christlichsozialen für die Durchführung einer Sitzung des jurassischen Parlaments auf dem Boden der Gemeinde Moutier (BE) (91.3072) wurde, nachdem diese Absicht vom Bundesrat präventiv verurteilt worden war, zurückgezogen.

Motionen Kanton Jura: Aufnahme der Gemeinde Vellerat in einseitigem Akt
Dossier: Vellerat und Ederswiler