Die im Vorjahr vom Mouvement autonomiste jurassien (MAJ) im Kanton Jura eingereichte Volksinitiative für eine Vereinigung des bernischen Juras mit dem Kanton Jura wurde von der Kantonsregierung als dem Bundesrecht widersprechend beurteilt. Sie beantragte dem Parlament, sie für ungültig zu erklären. Dieses sprach sich aber bei nur vier Gegenstimmen (aus der FDP) und vier Enthaltungen (aus CVP und SVP) gegen diesen Regierungsantrag aus. Nach den Verfahrensregeln der jurassischen Verfassung muss nun die Regierung oder das Parlament ein Gesetz zur Realisierung dieses Initiativziels (Bildung eines neue Kantons) ausarbeiten. Noch bevor das jurassische Parlament seinen Entscheid gefällt hatte, ergriff die Assemblée interjurassienne (AIJ) die Initiative. Die paritätisch aus Vertretern des Kantons Jura und des Berner Juras zusammengesetzte Kommission beschloss einstimmig, eine Studie zu erarbeiten, welche darstellt, wie ein aus den drei bernischen und den drei jurassischen Bezirken gebildeter neuer Kanton konkret aussehen könnte. (Ein Treffen von BR Blocher mit Vertretern der Kantonsregierungen von Bern und Jura hatte offenbar den Weg für den Entscheid geebnet, ein eigenes Projekt auszuarbeiten.) Als Reaktion auf die Annahme der Volksinitiative des MAJ durch das jurassische Parlament beschloss die AIJ im Dezember wiederum einstimmig, ihre Arbeit an dieser Studie vorläufig zu sistieren. Bevor sie diese wieder aufnehme sei abzuklären, wie sie ihr Mandat – die gemeinsame Suche nach einer Lösung des Jurakonflikts – weiter wahrnehmen könne, nachdem sich der Kanton Jura entschlossen habe, wieder auf den Weg einer unilateralen Konfliktlösung zurück zu kehren.
Volksinitiative "Un seul Jura" des Mouvement autonomiste jurassien (MAJ)Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ