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Das Ansinnen der Standesinitiative Genf, dass die Region Grand Genève eine der nächsten UNO-Klimakonferenzen ausrichten soll, wurde in der Frühjahrssession 2024 vom Ständerat abgelehnt. Auf Ersuchen seiner Kommission gab die kleine Kammer der Initiative stillschweigend keine Folge.

Grand Genève soll eine der künftigen Klimakonferenzen der Vereinten Nationen ausrichten (Kt.Iv. 23.308)

Die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Slowenien wurde in der Frühjahrssession 2024 vom Nationalrat als Erstrat behandelt. Kommissionssprecher Beat Walti (fdp, ZH) und Finanzministerin Karin Keller-Sutter erläuterten dem Rat, dass das DBA nur um den Punkt ergänzt werden soll, dass Abkommensvorteile nicht gewährt werden sollen, «wenn deren Erlangung einer der Hauptzwecke der entsprechenden Gestaltung oder Transaktion war.»
Eintreten auf das Geschäft wurde ohne Gegenantrag beschlossen. In der anschliessenden Gesamtabstimmung wurde das Geschäft mit 134 zu 4 Stimmen und 19 Enthaltungen angenommen. Die ablehnenden Stimmen und die Enthaltungen stammten aus den Reihen der SVP-Fraktion.

Abkommen zwischen der Schweiz und Slowenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Protokoll zur Änderung (BRG 23.077)
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

In der Frühjahrssession 2024 beugten sich beide Räte über den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2023 und über den Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2023.
Im Ständerat stellte Kommissionssprecher Marco Chiesa (svp, TI) den Bericht vor und verdankte die diesbezügliche Arbeit des Bundesrates und der Verwaltung. Anschliessend nutzte Carlo Sommaruga (sp, GE) die Gelegenheit, um auf die Situation im Nahen Osten aufmerksam zu machen. Es bestehe zwar ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den palästinensischen Autonomiebehörden. Aufgrund der Politik Israels fielen jedoch nur sehr wenige Produkte unter dieses Abkommen, ausserdem würden die palästinensischen Bauern durch das Verhalten Israels an ihrer Arbeit gehindert. Sommaruga forderte den Bundesrat dazu auf, seine Haltung bezüglich der Produktdeklaration aus den von Israel besetzten Gebieten zu überdenken. Wirtschaftsminister Guy Parmelin wandte sich in seinem Votum auch den von Sommaruga aufgeworfenen Punkten zu und bot an, diese Fragen in einer Kommissionssitzung zu diskutieren. Anschliessend wurde von den Berichten Kenntnis genommen. Der Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen wurde einstimmig angenommen.
Im Nationalrat stiessen die Berichte ebenfalls auf Wohlwollen. Die Kommissionssprecher Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) und Nicolas Walder (gp, GE) bedankten sich ebenfalls bei Wirtschaftsminister Parmelin und dem SECO für die Arbeit und für die Integration der strategischen Handlungsfelder der Aussenwirtschaftsstrategie in den vorliegenden Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik. Sie hielten weiter fest, dass der Bericht sehr treffend auf die zunehmenden politischen Spannungen in der ganzen Welt eingehe und auch die Konsequenzen eines nationalistischen und protektionistischen Rückzugs aufzeige. Anschliessend bezogen die einzelnen Fraktionen Position und erläuterten ihre jeweiligen Gedanken zum Bericht. Während Christine Badertscher (gp, BE) für die Grünen bedauerte, dass das Thema Nachhaltigkeit nicht als transversales Thema, sondern in einem separaten Kapitel behandelt wurde, kritisierte Farah Rumy (sp, SO) seitens der SP, dass die Schweiz nicht auf die industriepolitischen Massnahmen der Schweizer Handelspartner reagiere. Sie sprach damit den Green Deal Industrial Plan der EU und den Inflation Reduction Act der USA an. Die Stabilisierung und die Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU stand im Mittelpunkt des Votums der Mitte-Vertreterin Elisabeth Schneider-Schneiter (mitte, BL). Entsprechend begrüsste sie die kürzlich erfolgte Verabschiedung des Verhandlungsmandats mit der EU. Auch die GLP in Person von Corina Gredig (glp, ZH) freute sich über das Verhandlungsmandat, denn der Stabilisierung der Wirtschaftsbeziehungen zur EU komme eine eminent wichtige Bedeutung zu. FDP-Nationalrat Simon Michel (fdp, SO) bezeichnete die bilateralen Beziehungen zur EU gar als Königsweg und plädierte dafür, diese zu pflegen und weiter auszubauen. Martin Haab (svp, ZH) von der SVP hob schliesslich den vor einigen Tagen angekündigten Abschluss des FHA mit Indien sowie die Weiterentwicklung des bilateralen Handelsabkommens mit dem vereinigten Königreich als positive Entwicklungen hervor. Nach dem Votum des Wirtschaftsministers, der noch einmal die für den Bundesrat wichtigsten Elemente des Berichts hervorhob, nahm die grosse Kammer Kenntnis von den Berichten. Anschliessend wurde der Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen ebenfalls einstimmig gutgeheissen.

Bericht zur Aussenwirtschaftpolitik 2023 (BRG 24.008)
Dossier: Aussenwirtschaftspolitische Berichte

Nach dem Nationalrat sprach sich in der Frühjahrssession 2024 auch der Ständerat für die Abklärungen zur Schaffung eines Reparationsmechanismus zugunsten völkerrechtswidrig angegriffener Staaten aus. Er überwies die fünf gleichlautenden Motionen (Mo. 23.3264; Mo. 23.3265; Mo. 23.3266; Mo. 23.3267; Mo. 23.3268) allerdings nur knapp mit 21 zu 19 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
In der Ratsdebatte stellte Pirmin Schwander (svp, SZ) seitens der RK-SR das Anliegen der Motionen vor. Die vorberatende Kommission beantragte mit 7 zu 5 Stimmen Ablehnung der Motion. Im Rat schienen alle Rednerinnen und Redner das Ansinnen zu teilen, dass die Ukraine unterstützt werden soll. Über den richtigen Weg schieden sich aber die Geister. Während Pirmin Schwander für die Gegnerinnen und Gegner der Motionen daran zweifelte, dass der geforderte Reparationsmechanismus mit der völkerrechtlichen Praxis (Schutz des Staatsvermögens aufgrund der Staatenimmunität) vereinbar sei und der Bundesrat ohnehin aktiv daran arbeite, eine entsprechende international abgestimmte Lösung zu finden, argumentierte Andrea Caroni (fdp, AR) seitens der Befürwortenden, dass es in den Motionen lediglich darum gehe, zu prüfen, ob Drittstaaten ebenfalls das Recht haben, Reparationszahlungen einzufordern. Die Motionen verlangten keinen Rechtsbruch, sondern lediglich die Auslotung des bestehenden Rechtsrahmens, so Caroni.

Völkerrechtliche Grundlagen für Reparationszahlungen an die Ukraine (Mo. 23.3264; 23.3265; 23.3266; 23.3267; 23.3268)
Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)

Die APK-NR forderte den Bundesrat dazu auf, über die Schweiz getätigte allfällige Finanzierungstätigkeiten von terroristischen Gruppierungen sowie von nichtstaatlichen Akteuren, welche das Völkerrecht verletzen, zu überprüfen und in einem Bericht aufzuzeigen, wie diese Finanzierungsflüsse gestoppt werden können. Die Kommission verwies dabei insbesondere auf Spenden, die über die Schweiz getätigt werden, und beispielsweise der Hamas zu Gute kommen könnten. Für die Abklärungen müsse das Geldwäschereigesetz und das Sanktionsregime gegenüber dem Iran genau unter die Lupe genommen werden.
Eine Kommissionsminderheit um Franz Grüter (svp, LU) beantragte, das Postulat abzulehnen. Auch der Bundesrat stand dem Postulat kritisch gegenüber. Er erläuterte in einer ausführlichen Stellungnahme, dass er mit der Ausarbeitung des Gesetzes über ein Verbot der Hamas sowie mit der Ergreifung von weiteren Massnahmen, um Terrorismusfinanzierung besser erkennen und bekämpfen zu können, bereits ein gutes «Abwehrdispositiv» geschaffen habe, weshalb ein weiterer Bericht obsolet sei.
Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession 2024 mit dem Vorstoss seiner Kommission. Franz Grüter begründete den Antrag der Minderheit auf Ablehnung im Ratsplenum mit dem Umstand, dass das Postulat «alles durcheinander [bringe]: terroristische Gruppierungen, Sanktionsregimes, Geldwäschereigesetz, Völkerrechtsverletzungen von Staaten und nichtstaatlichen Akteuren [...]». Die Minderheit bevorzuge ein zielgerichtetes Vorgehen gegen terroristische Gruppierungen.
Der Antrag der Minderheit vermochte jedoch ausserhalb der SVP-Fraktion nicht zu mobilisieren: Der Vorstoss wurde mit 120 zu 61 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Überprüfung allfälliger Finanzierungstätigkeiten über die Schweiz von terroristischen Gruppierungen sowie von nichtstaatlichen Akteuren, welche das Völkerrecht verletzen (Po. 23.4339)
Dossier: Hamas

Die APK-NR beschloss Mitte November 2023, eine Kommissionsmotion zur Untersuchung der finanziellen Unterstützung in Palästina einzureichen. Die Motion forderte den Bundesrat dazu auf, die von der Schweiz an im Nahen Osten tätige Organisationen getätigten Beiträge zu evaluieren und sicherzustellen, dass diese Gelder nicht zur Terrorismusfinanzierung missbraucht würden. Zudem sollen die massgeblichen Rechtsgrundlagen dahingehend angepasst werden, dass den Organisationen im Nahen Osten umgehend jegliche Gelder gestrichen werden sollen, falls sie Hass oder Gewalt verherrlichen oder zu diesen aufrufen sowie wenn sich die Organisationen oder eine Untergruppierung an gewalttätigen Aktionen beteiligen. Der Entscheid, eine Motion einzureichen, fiel mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten (fdp, VD) allerdings denkbar knapp aus. Eine starke Minderheit Friedl (sp, SG) sprach sich gegen den Vorstoss aus. Sie argumentierte, dass der Bundesrat bereits genügend unternommen habe, um diese Forderungen umzusetzen. So gebe es beispielsweise bereits zahlreiche interne und externe Kontrollinstrumente, um die Finanzflüsse zu überprüfen und die Schweiz beteilige sich bereits an der internationalen Taskforce der nationalen Meldestellen zur Bekämpfung der Hamas-Finanzierung.
Der Bundesrat teilte die Auffassung der Kommissionsminderheit. Er führte in seiner Stellungnahme aus, dass die Überprüfung der Finanzflüsse eine Daueraufgabe im EDA darstelle. Auch habe das EDA beschlossen, bei allen Projekten, die im Jahr 2023 noch nicht evaluiert worden seien, ein externes Audit durchzuführen.
Die grosse Kammer befasste sich in der Frühjahrssession 2024 mit dem Geschäft. Nachdem die Kommissionssprecher Pierre-André Page (svp, FR) und Roland Büchel (svp, SG) die Motion vorgestellt hatten, forderten Claudia Friedl und Aussenminister Ignazio Cassis den Rat dazu auf, den Vorstoss abzulehnen. Die anschliessende kurze Debatte drehte sich vorrangig um die humanitäre Lage der palästinensischen Zivilbevölkerung und um die Frage, ob aktuell noch Schweizer Gelder an die UNRWA fliessen. Cassis erklärte zu letzterem Punkt, dass vor einer Konsultation der beiden aussenpolitischen Kommissionen keine Schweizer Gelder an das UNRWA flössen, da die Räte dies im Rahmen des Voranschlags 2024 beschlossen hätten.
Anschliessend stimmte der Nationalrat mit 118 zu 59 Stimmen und 3 Enthaltungen für Annahme der Motion. Die Gegenstimmen stammten aus dem rot-grünen Lager.

Finanzielle Unterstützung in Palästina / Einsetzung einer Taskforce (Mo. 23.4338)
Dossier: Hamas

In der Frühjahrssession 2024 gab der Nationalrat der Standesinitiative des Kantons Genf mit dem Titel «Armeniens Überleben sichern» auf Antrag der APK-NR stillschweigend keine Folge. Die Initiative ist damit definitiv vom Tisch.

«Armeniens Überleben sichern» (St.Iv. 22.320)

Im März 2023 reichte Thomas Rechsteiner (mitte, AI) eine Motion ein, in welcher er den Bundesrat dazu aufforderte, sein Engagement für den Frieden in der Ukraine zu verstärken. Dafür solle er erstens die humanitäre Hilfe zugunsten der Ukraine markant steigern, zweitens die Schweiz aktiv als Standort für Friedensverhandlungen anbieten und drittens bei der UNO respektive beim UNO-Sicherheitsrat ein Mandat für ebendiese Friedensverhandlungen einholen.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da er alle diese Forderungen bereits erfülle. Der Vorstoss wurde rund ein Jahr nach der Einreichung in der Frühjahrssession 2024 behandelt. Da eine Abstimmung über die einzelnen Punkte der Motion gefordert wurde, stimmte der Nationalrat einzeln über diese ab. Er nahm alle drei Punkte mit einem ähnlichen, relativ knappen Ergebnis an, wobei die Mitglieder der SVP- und der FDP.Liberalen-Fraktion grossmehrheitlich gegen die einzelnen Forderungen des Vorstosses stimmten.

Ukraine. Mehr Engagement für den Frieden (Mo. 23.3182)
Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)

Der Ständerat befasste sich in der Frühjahrssession 2024 mit der SP-Motion, die ein internationales Programm zur Räumung von Minen in der Ukraine forderte. Wie Charles Juillard (mitte, JU) erläuterte, beantragte die SiK-SR als vorberatende Kommission mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion um einen Passus zu ergänzen, wonach der Einsatz von Schweizer Unternehmen, die im Bereich der Entminung tätig sind, gefördert würde. Im Übrigen befürworte die Kommission die Motion, welche das Engagement der Schweiz in der Ukraine gut ergänze und eine Möglichkeit biete, einen messbaren Beitrag zum Wiederaufbau dieses Landes zu leisten. Verteidigungsministerin Viola Amherd erläuterte im Rat, dass aus Sicht des Bundesrates keine Notwendigkeit bestehe, die Motion anzupassen. Der Bundesrat werde so oder so nichts an seiner diesbezüglichen Praxis ändern, da er heute schon Schweizer Organisationen und Unternehmen, die sich für diese Arbeiten eignen, berücksichtige. Die Motion wurde vom Ständerat jedoch in der geänderten Form angenommen und ging aufgrund der Abänderung noch einmal an den Nationalrat zurück.

Vorbereitung und Unterstützung der humanitären Minenräumung in der Ukraine (Mo. 23.3027)

Der bei den eidgenössischen Wahlen im Oktober 2023 nicht mehr wiedergewählte Mustafa Atici (sp, BS) wollte mit einer Motion die Zusammenarbeit mit Taiwan im Bereich Wissenschaft, Technologie, Innovation und Kultur vertiefen. Zu diesem Zweck hatte er vor seinem Ausscheiden aus dem Parlament eine Vereinbarung zwischen dem «Trade Office of Swiss Industries, Taipei» und der «Taipei Cultural and Economic Delegation in Switzerland» vorgeschlagen. Mit dieser Vereinbarung solle das Schweizer Netzwerk für Bildung, Forschung und Innovation erweitert werden. Taiwan habe das Potential, in diesem Netzwerk zu einem weiteren Hauptstandort zu werden. Um das grosse Potential der Zusammenarbeit in den erwähnten Bereichen zu nutzen, genügten die aktuellen Beziehungen auf technischer Ebene nicht, so die Argumentation des Vorstosses.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er verwies darauf, dass die Schweiz Taiwan nicht offiziell als eigenständigen Staat anerkenne. Dies bedeute, dass die Schweiz keine offiziellen Abkommen mit Taiwan abschliesse. Falls ein Interesse bestehe, könnten das Trade Office of Swiss Industries und die Taipei Cultural and Economic Delegation in Switzerland – beides privatrechtliche Organisationen – ein Abkommen abschliessen. Zudem könnten unabhängig davon Partnerschaften zwischen Schweizer Forschungs- und Kultureinrichtungen oder Schweizer Hochschulen und entsprechenden Institutionen in Taiwan eingegangen werden. Im Übrigen seien die bereits vorhandenen Beziehungen zu Taiwan in den Bereichen Bildung, Forschung, Innovation und Kultur bereits sehr gut; der Bundesrat verwies exemplarisch auf die Bundes-Exzellenz-Stipendien für junge Forschende und Kunstschaffende aus Taiwan oder auch auf die finanzielle Unterstützung von Recherchereisen nach Taiwan für Schweizer Kulturschaffende. Vor diesem Hintergrund vertrat der Bundesrat die Ansicht, dass die bestehenden Austausch- und Fördermöglichkeiten genügten.
Der Vorstoss, mittlerweile übernommen von Fabian Molina (sp, ZH), wurde in der Frühjahrssession 2024 vom Nationalrat behandelt. Nachdem Molina sowie Bildungsminister Parmelin noch einmal ihre Argumente wiederholt hatten, nahm die grosse Kammer den Vorstoss mit 96 zu 86 Stimmen und 9 Enthaltungen an. Die ablehnenden Stimmen stammten von der geschlossen stimmenden FDP.Liberalen-Fraktion sowie von der grossen Mehrheit der SVP-Fraktion.

Die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft, Technologie, Innovation und Kultur mit Taiwan festigen und vertiefen (Mo. 22.3713)

Die Fraktion der Grünliberalen forderte mit einer im September 2022 eingereichten Motion den Bundesrat dazu auf, den Schutz der Zivilbevölkerung im Kontext von bewaffneten Konflikten bei der Ausfuhr von Schutzmaterialien höher zu gewichten und diesen damit gegenüber dem Gleichbehandlungsgebot der Konfliktparteien im Kontext des Neutralitätsrechts zu priorisieren. Konkret prangerte die GLP die Praxis des SECO und des Bundesrats an, der Ukraine keine Schutzgüter wie etwa Helme oder Schutzwesten zu liefern. Das SECO und der Bundesrat stützten sich dabei auf eine enge Definition des Neutralitätsrechts, wonach nicht nur Schutzgüter für die Armee, sondern auch Schutzgüter für die Zivilbevölkerung unter das Gleichbehandlungsgebot der Konfliktparteien fielen. Diese Schutzgüter könnten gemäss dieser Definition nämlich auf Umwegen doch noch den Streitkräften zugutekommen und die Kampffähigkeit der Ukraine beeinflussen.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion und begründete dies auch mit den geltenden rechtlichen Grundlagen wie etwa der Güterkontrollverordnung, die es verböten, sogenannte besondere militärische Güter auszuführen.
In der Frühjahrssession 2024 befand sich das Geschäft auf der Traktandenliste der grossen Kammer. Dort plädierte GLP-Vertreter Beat Flach (glp, AG) für eine breitere Auslegung des Völkerrechts, damit die Lieferung von Schutzmaterial an ein Land, das völkerrechtswidrig angegriffen worden ist, möglich wird. Darüber hinaus bestünden bereits Möglichkeiten, solche Schutzgüter farblich zu markieren, damit diese tatsächlich nur der Zivilbevölkerung zu Gute kommt. Anschliessend nahm der Nationalrat die Motion mit 94 zu 91 Stimmen und 7 Enthaltungen an. Die geschlossen stimmenden SVP- und FDP.Liberalen-Fraktionen lehnten den Vorstoss ab.

Höhere Gewichtung des Schutzes der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten bei der Ausfuhr von Schutzmaterialien (Mo. 22.4193)

Der Ständerat befasste sich in der Frühjahrssession 2024 als Zweitrat mit der Vorlage zur Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands. Wie Marianne Binder-Keller (mitte, AG) berichtete, beantragte eine deutliche Mehrheit der vorberatenden SPK-SR, auf die Vorlage einzutreten. Kommissionspräsident Daniel Fässler (mitte, AI) ergänzte, dass er es befürworte, wenn mit der Neuerung die Verfahren beschleunigt werden. Ebenso positiv bewertete er die Einführung eines Dringlichkeitsverfahrens bei schwerwiegenden Mängeln sowie die Ankündigung von vermehrten unangekündigten Evaluierungen. Eine Minderheit Schwander (svp, SZ) stellte den Antrag auf Nichteintreten. Die Vorlage sei unnötig und führe zu keinen massgebenden Verbesserungen. Es bestehe bereits eine entsprechende Verordnung, die funktioniere und daher nicht geändert werden müsse. Justizminister Beat Jans fasste zusammen, dass die Neuerungen im Interesse der Schweiz seien. Zudem werde es zu keinen finanziellen oder personellen Konsequenzen für die Schweiz kommen. Der Bundesrat beantrage deshalb, der Mehrheit der Kommission zu folgen, auf das Geschäft einzutreten und dem Entwurf zuzustimmen. Diesem Wunsch kam der Ständerat nach. Mit 31 zu 1 Stimme und 4 Enthaltungen trat er auf die Vorlage ein und mit demselben Ergebnis stimmte er dem Entwurf zu.

In den Schlussabstimmungen sprach sich der Nationalrat mit 125 zu 66 Stimmen für Annahme des Entwurfs aus. Die Ablehnungen stammten von den Mitgliedern der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion. Der Ständerat nahm den Entwurf mit 41 zu 1 Stimme (und 2 Enthaltungen) an. Die ablehnende Stimme sowie die beiden Enthaltungen stammten auch hier von Mitgliedern der SVP.

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands (Überwachungsmechanismus) (BRG 23.053)

Die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands zur finanziellen Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik beschäftigte den Ständerat in der Frühjahrssession 2024. Nachdem SiK-SR-Sprecherin Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU) die Vorlage präsentiert hatte, äusserte SVP-Vertreter Pirmin Schwander (svp, SZ) grundsätzliche Bedenken gegenüber dem Schengener System und kritisierte, dass die Schweiz die Augen vor den Menschenrechtsverletzungen, welche an den Schengen-Aussengrenzen geschehen, verschliesse. Das diesbezügliche Handeln der Schweiz sei kaum mehr mit der humanitären Tradition der Schweiz vereinbar. Anschliessend erläuterte Bundesrat Beat Jans die Vorlage im Detail und ging auch auf die Kritik von Pirmin Schwander ein. Jans betonte, dass sich der Bundesrat stets für die Einhaltung der Grundrechte stark mache; die Achtung der Grundrechte und des Non-Refoulement-Prinzips sei im Übrigen auch in der vorliegenden EU-Verordnung verankert.
Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen, in der Detailberatung lag jedoch ein Minderheitsantrag von Franziska Roth (sp, SO) zur Berichterstattung an das Parlament vor. In diesem Antrag forderte die SP-Politikerin, dass der Bundesrat die Bundesversammlung über die Resultate verschiedener Evaluationen zum Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik informiert. Dieser Antrag wurde mit 13 zu 27 Stimmen abgelehnt; dafür gestimmt hatten die Mitglieder der SP, der Grünen, der GLP sowie Pirmin Schwander.
Das Geschäft wurde in der Gesamtabstimmung mit 34 zu 1 Stimme und 4 Enthaltungen angenommen. Die ablehnende Stimme und die Enthaltungen stammten von Mitgliedern der SVP.

In den Schlussabstimmungen stimmte der Nationalrat dem Geschäft mit 100 zu 66 Stimmen bei 25 Enthaltungen zu. Die ablehnenden Stimmen stammten von der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion, die Enthaltungen von der ebenso geschlossen stimmenden Grünen-Fraktion. Der Ständerat stimmte der Vorlage mit 39 zu 5 Stimmen zu. Auch hier stammten die Ablehnungen aus den Reihen der SVP.

Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands. Finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BRG 23.059)

Das Abkommen zwischen der Schweiz und Panama über Rechtshilfe in Strafsachen wurde in der Frühjahrssession 2024 vom Nationalrat behandelt. Wie die Kommissionssprecher Christian Dandrès (sp, GE) und Philipp Bregy (mitte, VS) ausführten, war die vorberatende RK-NR einstimmig auf das Geschäft eingetreten und hatte sich auch einstimmig für Zustimmung dazu ausgesprochen. Nachdem neben den beiden Kommissionssprecher auch Bundesrat Beat Jans die Vorzüge des Abkommens unterstrichen hatte, wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. Anschliessend sprach sich die grosse Kammer einstimmig für die Annahme des Entwurfs aus.

In den Schlussabstimmungen votierten die beiden Räte jeweils einstimmig für Annahme des Entwurfs.

Rechtshilfe in Strafsachen. Abkommen mit der Republik Panama (BRG 23.058)

Christine Badertscher (gp, BE) verlangte mit einem im September 2023 eingereichten Postulat eine umfassende Aufarbeitung der Rolle der Schweiz im Fall Félicien Kabuga, gegen welchen seit September 2022 im Rahmen des IRMCT ein Prozess wegen seiner mutmasslichen Beteiligung am Völkermord in Ruanda läuft. Im geforderten Bericht solle unter anderem der Frage nachgegangen werden, weshalb Kabuga 1994 ungehindert in die Schweiz ein- und ausreisen konnte und weshalb er auf Entscheid des EJPD hin ausgewiesen statt festgenommen wurde. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats.
Das Postulat wurde in der Frühjahrssession 2024 trotzdem im Nationalrat behandelt, weil es von Lukas Reimann (svp, SG) bekämpft wurde. Reimann stellte die Schuld von Kabuga nicht in Frage und verurteilte die schlimmen Verbrechen, die in den 1990er Jahren in Ruanda passierten. Er wies jedoch darauf hin, dass der Fall Kabuga in Den Haag noch nicht abgeschlossen ist. Es gehe nicht an, dass ein Staat einen zusätzlichen Bericht zu einem laufenden Prozess erstelle. Ausserdem werde die offizielle Schweiz im vorliegenden Postulat als «hauptschuldiges Land» dargestellt, was nicht den Tatsachen entspreche. Justizminister Beat Jans zeigte sich im Namen des Bundesrats der geforderten Aufarbeitung gegenüber jedoch offen. Er betonte, dass sich die Schweiz generell für die Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen stark mache.
Die grosse Kammer stimmte dem Postulat anschliessend mit 128 zu 65 Stimmen zu, wobei die ablehnenden Stimmen aus der SVP-Fraktion stammten.

Fall Félicien Kabuga – welche Rolle spielte die Schweiz? (Po. 23.4287)

Der Bundesrat präsentierte im Februar 2024 seine Botschaft zur Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Moldau. Der Botschaft liess sich entnehmen, dass das Abkommen zahlreiche wirtschaftliche Elemente abdeckt – von den Bestimmungen zum Warenhandel und dem Abbau der technischen Handelshemmnissen über den Handel mit Dienstleistungen bis zum Schutz von Investitionen und des geistigen Eigentums. Das Freihandelsabkommen verfüge zudem erstmals auch über ein eigenes Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. Es verfolge das generelle Ziel, die Rechtssicherheit und die Vorhersehbarkeit der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zu erhöhen und die Zusammenarbeit der Behörden zu erleichtern. Die Umsetzung des Abkommens werde durch einen gemischten Ausschuss überwacht, liess sich der Botschaft weiter entnehmen. Die EU und das Vereinigte Königreich verfügten bereits 2016 respektive 2022 über ein Freihandelsabkommen mit der Republik Moldau. Durch das vorliegende Abkommen der EFTA-Staaten mit dem osteuropäischen Land könne nun sichergestellt werden, dass die Akteurinnen und Akteure der Schweizer Wirtschaft über gleich lange Spiesse auf dem moldauischen Markt verfügen wie die EU-Staaten und das Vereinigte Königreich. Schliesslich wurde darauf hingewiesen, dass dem Abkommen auch eine grosse politische Bedeutung zukomme, da sich die Republik Moldau aufgrund des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine in einer schwierigen innen- sowie aussenpolitischen Situation befinde.

Freihandelsabkommen mit der Republik Moldau (BRG 24.032)
Freihandelsabkommen

Der Bundesrat publizierte im Februar 2024 die Botschaft zum Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen. Das Abkommen, das zuvor in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen war, soll es Fachpersonen ermöglichen, Zugang zu den reglementierten Berufen im jeweils anderen Staat zu erhalten. Das Abkommen soll die Übergangsregelung ersetzen, welche seit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU im Jahr 2020 gilt. In der Botschaft enthalten ist auch eine Kompetenzdelegation an den Bundesrat, damit dieser in Zukunft über die Möglichkeit verfügt, internationale Abkommen über die Anerkennung für Berufsqualifikationen in den Bereichen Medizinalberufe, Gesundheitsberufe, Psychologieberufe sowie bei den Anwältinnen und Anwälten abzuschliessen.

Abkommen mit dem Vereinigten Königreich über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (BRG 24.030)
Dossier: Mind the Gap-Strategie nach dem Brexit

Anfang Februar 2024 reiste Aussenminister Ignazio Cassis in die Region Asien-Pazifik und besuchte dabei Indien, Südkorea, China und die Philippinen. Gemäss Medienmitteilung bilde dieser Raum einen Schwerpunkt für die Aussenpolitische Strategie 2024-2027.
Bei den Gesprächen in Indien stand die Stärkung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen sowie die Zusammenarbeit im BFI-Bereich im Fokus. Zudem wurden Diskussionen über den Weg zu Frieden in der Ukraine geführt. Südkorea war 2024 – wie auch die Schweiz – nichtständiges Mitglied im UNO-Sicherheitsrat, weshalb sich die von Cassis geführten Diskussionen in diesem Staat allen voran um die globale Sicherheit drehten. In China stand die Wiederaufnahme des strategischen Dialogs im Mittelpunkt des Besuchs. Darüber hinaus waren auch der Investitionsschutz und die Modernisierung des 2014 in Kraft getretenen Freihandelsabkommens wichtige Anliegen. Weitere bilaterale Themen waren der Menschenrechtsdialog sowie die Konflikte in der Ukraine, im Nahen Osten sowie auf der koreanischen Halbinsel. Auf den Philippinen schliesslich standen die Vertiefung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen, die Umsetzung des Freihandelsabkommens zwischen den Philippinen und den EFTA-Staaten, der Schweizer Beitrag zur Friedensförderung auf den Philippinen sowie die geopolitische Lage im Raum Asien-Pazifik auf der Traktandenordnung.

Aussenminister Cassis reist in die Region Asien-Pazifik

Der Bundesrat verabschiedete Ende Januar 2024 den Aussenpolitischen Bericht 2023. Darin zog er Bilanz über die aussenpolitischen Tätigkeiten der Schweiz im Jahr 2023 und über die Aussenpolitische Strategie 2020–2023. Der Bundesrat bilanzierte, dass im Rahmen der Festigung der Beziehungen zur EU wichtige Fortschritte gemacht worden seien. Im Berichtsjahr konnten die Sondierungsgespräche abgeschlossen werden und ein Verhandlungsmandat in Konsultation gegeben werden. Darüber hinaus prägten jedoch die vielen Krisen in der Welt die Aussenpolitik der Schweiz. Nebst dem Krieg in der Ukraine kam 2023 der wieder stark aufgeflammte Konflikt im Nahen Osten dazu. Aber auch die Situation in Bergkarabach oder die grossen Verwüstungen durch Naturkatastrophen, wie etwa dem Erdbeben in der Türkei Anfang 2023, hatten die Schweiz nicht unberührt gelassen. Sie hatte entsprechend ihr humanitäres Engagement verstärkt und auf die Einhaltung des humanitären Völkerrechts gepocht.
Im Rahmen des Engagements für die Ukraine hatte die Schweiz das osteuropäische Land auch 2023 mit mehreren Hundert Millionen Franken unterstützt und zusätzlich ein Unterstützungspaket von CHF 100 Mio. für die humanitäre Minenräumung gesprochen. Ausserdem beabsichtige die Schweiz einen Friedensgipfel für die Ukraine zu organisieren und sie setze sich schliesslich auch für die Einrichtung eines Sondertribunals zur Verfolgung des Verbrechens der Aggression ein, so der Bericht.
Zur Bekämpfung des Terrorismus im Nahen Osten beschloss der Bundesrat im Berichtsjahr, ein Gesetz zum Verbot der Hamas zu erarbeiten.
Schliesslich berichtete der Bundesrat, dass der Schweizer Einsitz in den UNO-Sicherheitsrat für die Jahre 2023 und 2024 im ersten Jahr positiv verlaufen sei. Die Schweiz setzte sich in den zahlreichen Sitzungen für ihre Prioritäten ein. Diese liegen in den Bereichen Förderung eines nachhaltigen Friedens, Schützen der Zivilbevölkerung in Konfliktgebieten, Klimasicherheit und Stärkung der Effizienz des Sicherheitsrates.

Aussenpolitischer Bericht 2023 (BRG 24.009)
Dossier: Aussenpolitische Berichte (ab 2009)

Ende Januar 2024 befasste sich die APK-NR mit der Standesinitiative des Kantons Genf, die den Titel «Armeniens Überleben sichern» trägt. Die Kommission beantragte mit 16 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission erläuterte, dass die Schweiz bereits des Öfteren «die Einhaltung des Völkerrechts, die Gewährleistung des Zugangs zu humanitärer Hilfe und die Lösung des Konflikts auf dem Verhandlungsweg» eingefordert habe. Zudem seien bereits mehrere Millionen Franken für die Zivilbevölkerung Armeniens gesprochen worden. Darüber hinaus könnten gewisse Forderungen der Initiative nicht im Alleingang umgesetzt werden, sondern bedürften internationaler Absprachen. Schliesslich gab die Kommission auch zu bedenken, dass derzeit Friedensgespräche zwischen den Konfliktparteien liefen. Die Kommissionsminderheit erachtete es hingegen als wichtig und sinnvoll, wenn das Parlament der Initiative als Signal der Unterstützung für die armenische Bevölkerung Folge geben würde.
Die Kommission nahm im Rahmen der Beratung des Geschäfts auch Kenntnis von der Petition 20.2024 «Recht auf Leben und Selbstbestimmung für die Armenier in Bergkarabach». Sie unterstützte die Forderung mit der Einreichung des Postulats 24.3006 «Unterstützung der Schweiz für die armenische Bevölkerung angesichts des Bergkarabach-Konflikts».

«Armeniens Überleben sichern» (St.Iv. 22.320)

Der Kanton Genf forderte in einer im Mai 2023 eingereichten Standesinitiative, dass die Region Grand Genève eine der nächsten UNO-Klimakonferenzen ausrichten soll. Die zuständige APK-SR lehnte dieses Ansinnen im Januar 2024 mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Die Kommissionsmehrheit vertrat die Ansicht, dass zuerst die finanzielle Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen geregelt werden müsste, bevor eine solche Konferenz in der Schweiz stattfinden könnte. Zudem bestanden in der Kommission auch Zweifel, ob für eine solch grosse Konferenz in der Region Genf genügen Kapazitäten zur Verfügung stünden, insbesondere im Bereich der Hotellerie. Schliesslich befand die APK-SR, dass eine Standesinitiative nicht das geeignete Instrument sei, um das vorliegende Ansinnen zu erreichen.

Grand Genève soll eine der künftigen Klimakonferenzen der Vereinten Nationen ausrichten (Kt.Iv. 23.308)

Im Januar 2024 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2023 inklusive dem Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2023.
Der Bundesrat hielt im Aussenwirtschaftsbericht fest, dass die Schweiz auch 2023 versucht habe, sich als unabhängige Akteurin zwischen den grossen Wirtschaftsmächten zu behaupten. Sie setzte dabei auf günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen, wie etwa auf offene Märkte, wenig Regulierung sowie eine attraktive Steuerpolitik. Auch gut ausgebildete Fachkräfte bildeten eine wichtige Grundlage für die Schweizer (Aussen-)Wirtschaft.
Die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz war auch 2023 die EU respektive ihre Mitgliedstaaten. Im Bericht wurde erläutert, dass der Bundesrat Ende 2023 das Mandat für Verhandlungen mit der EU verabschiedet hatte. Das Kernanliegen des Abkommenspakets bilde der hindernisfreie Zugang zum EU-Binnenmarkt. Zudem bestehe ein weiteres Ziel darin, die bestehenden Binnenmarktabkommen zu aktualisieren und neue sektorielle Abkommen in den Bereichen Strom und Lebensmittelsicherheit abzuschliessen. Auch mit anderen Staaten seien hinsichtlich der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen Fortschritte erzielt worden. So konnte im Berichtsjahr etwa eine gesteigerte Verhandlungsdynamik mit Indien hinsichtlich eines Freihandelsabkommens festgestellt werden. Weiter unterstrich der Bundesrat im Bericht, dass die nachhaltige Entwicklung im Rahmen der Aussenwirtschaftspolitik weiterhin eine wichtige Rolle spiele. So enthalte das 2023 unterzeichnete FHA zwischen den EFTA-Staaten und Moldau erstmals Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. Der Bereich der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit wie auch die Schweizer Sanktions- und Exportkontrollpolitik wiederum waren im letzten Jahr geprägt vom Konflikt in der Ukraine, so der Bericht. Wie bereits 2022 hatte sich der Bundesrat auch 2023 weitgehend dem EU-Sanktionsregime gegenüber Russland angeschlossen.

Bericht zur Aussenwirtschaftpolitik 2023 (BRG 24.008)
Dossier: Aussenwirtschaftspolitische Berichte

Im Januar 2024, und damit erst wenige Tage nach dem Ausscheiden von Alain Berset aus der Landesregierung, gab der Bundesrat die Kandidatur Bersets für das Amt des Generalsekretärs des Europarates bekannt. Der Medienmitteilung liess sich entnehmen, dass das EDA diese Kandidatur unterstütze und sie bereits dem Ministerkomitee des Europarates vorgelegt habe. Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär wird jeweils von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates auf Vorschlag des Ministerkomitees für eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Der neue Generalsekretär – nebst Berset bewarben sich auch der amtierende belgische EU-Justizkommissar Didier Reynders sowie der ehemalige estnische Kulturminister Indrek Saar – wird sein Amt im September 2024 antreten. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates wird den neuen Generalsekretär im Juni 2024 bestimmen. Den Medien liess sich entnehmen, dass Berset der erste Schweizer Vorsteher des Europarates wäre und dass die Chancen für eine erfolgreiche Kandidatur durchaus als intakt bezeichnet werden können.
Der Europarat, der nach dem Ausschluss von Russland noch 46 Mitgliedstaaten umfasst und 1949 gegründet wurde, befasst sich insbesondere mit der Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Bekannt ist er allem voran für die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie für den EGMR, der für die Auslegung und Einhaltung der EMRK verantwortlich ist.
Wie die NZZ berichtete, befinde sich der Europarat insbesondere aufgrund einiger autoritär geführter Mitgliedsländer in einer schwierigen Situation. So missachte beispielsweise die Türkei immer wieder die Urteile des EGMR, es fehlten dem Europarat aber die Möglichkeiten, diese Urteile durchzusetzen respektive deren Missachtung zu sanktionieren.

Schweizer Kandidatur für das Amt des Generalsekretärs des Europarates

Jahresrückblick 2023: Aussenpolitik

Die schweizerische Aussenpolitik war im Jahr 2023 stark von der Reaktion auf internationale Konflikte und Krisen geprägt, wobei der mediale und politische Fokus auf dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine lag. Auch im Jahr 2023 übernahm der Bundesrat Sanktionen der EU gegen Russland, insbesondere Dienstleistungsverbote gegen Unternehmen oder die russische Regierung, Kontrollen und Beschränkungen für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern sowie Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen gegen einzelne Personen. Die Medien berichteten zwar auch 2023 häufig über die Sanktionen, jedoch nicht mehr im selben Ausmass wie 2022 (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse). Die Abbildung zeigt auch, dass sich die Medien intensiv mit der Neutralität der Schweiz auseinandersetzten. Diese wurde insbesondere in Zusammenhang mit der Wiederausfuhr von Kriegsmaterial diskutiert, aber auch bezüglich finanzieller und humanitärer Hilfen, beispielsweise in Form von Ambulanzfahrzeugen. Im Juni fand in London die zweite «Ukraine Recovery Conference» statt. Bei dieser Gelegenheit betonte Aussenminister Ignazio Cassis, dass die Schweiz beim Wiederaufbau der Ukraine insbesondere auf die Bereiche Diplomatie, Wirtschaft und Good Governance fokussiere. Mit dem Wiederaufbau beschäftigte sich auch der Nationalrat; dieser bekräftigte durch Annahme fünf gleichlautender Motionen seinen Willen, dass durch Sanktionen eingefrorene staatliche und staatsnahe Vermögenswerte Russlands zum Wiederaufbau in der Ukraine verwendet werden sollen. Ob der Ständerat dieser Forderung ebenfalls zustimmt, blieb im Berichtsjahr noch offen.

Ab Herbst 2023 prägte ein weiterer Konflikt die schweizerische Aussenpolitik. Anfang Oktober eskalierte der seit Jahrzehnten schwelende Nahostkonflikt mit einem Überfall der Hamas auf israelisches Gebiet. Der Bundesrat reagierte auf den Angriff, indem er zur sofortigen Freilassung der Geiseln aufrief und die Einstufung der Hamas als terroristische Organisation befürwortete. Er berief eine Taskforce ein, um rechtliche Optionen für ein Verbot der Organisation zu prüfen. Bis Ende Februar 2024 will er einen entsprechenden Entwurf erarbeiten. National- und Ständerat stützten diesen Entscheid in der Wintersession, in dem sie Motionen ihrer Sicherheitspolitischen Kommissionen mit der Forderung nach einem Verbot der Hamas annahmen.

Eine grosse humanitäre Krise wurde im Februar auch durch ein starkes Erdbeben in der Grenzregion Türkei/Syrien hervorgerufen. Die Folgen des Erdbebens lösten in der Schweiz eine grosse Welle der Solidarität aus; in privaten Aktionen wurden Sachspenden für die Betroffenen gesammelt. Auch die offizielle Schweiz engagierte sich, indem die Abteilung für Humanitäre Hilfe der DEZA die Schweizer Rettungskette mit 80 Expertinnen und Experten sowie acht Suchhunden in das Gebiet schickte. Die Medien berichteten ausführlich über diese Katastrophe und ihre Auswirkungen, was sich in einem Peak bei der Berichterstattung zur humanitären Hilfe zeigt (vgl. Abbildung 1).

Die Beziehungen der Schweiz zur EU bildeten auch im Jahr 2023 einen Schwerpunkt der Schweizer Aussenpolitik, wobei das Dossier wieder etwas an Fahrt aufnahm. Anfang Juni publizierte der Bundesrat die lange erwartete Lagebeurteilung zu den Beziehungen mit der EU, welche vier mögliche zukünftige Handlungsoptionen umfasste, von denen der Bundesrat die Fortsetzung des bilateralen Weges präferierte. Ende Juni verabschiedete er sodann die Eckwerte für ein neues Verhandlungsmandat mit der EU. Nach Abschluss der Sondierungsgespräche mit Brüssel und der Gespräche mit Kantonen, Sozialpartnern und Wirtschaftskreisen legte der Bundesrat Ende Jahr seinen Entwurf für ein neues Mandat mit den Leitlinien für die Verhandlungen vor. Dieser beinhaltete den Abschluss neuer Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Zusammenarbeit im Gesundheitswesen sowie die Teilnahme der Schweiz an Horizon Europe und weiteren EU-Programmen. Es umfasste auch die Aufnahme institutioneller Lösungen für die bestehenden Marktzugangsabkommen, etwa zur Streitbeilegung mittels paritätischem Schiedsgericht, sowie von Regeln für staatliche Beihilfen und der regelmässigen Zahlung der Schweiz an ausgewählte EU-Mitgliedsstaaten. Zum Chefunterhändler wurde der Leiter der Abteilung Europa des EDA, Patric Franzen, ernannt, zuvor hatte Alexandre Fasel die abtretende Livia Leu als Staatssekretär des EDA ersetzt. Auf der parlamentarischen Ebene entschied sich der Nationalrat im September für die Einsetzung einer ständigen Subkommission der APK-NR für Europafragen. Schliesslich wurde im Oktober 2023 mit der Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Für den wirksamen Schutz der verfassungsmässigen Rechte» begonnen, die verlangt, dass die Schweiz zukünftig keine internationalen Abkommen mehr abschliesst, die in die Grundrechte der Schweizerinnen und Schweizer eingreifen oder die Schweizer Behörden verpflichten, sich an die Rechtssprechung inter- oder supranationaler Organisationen zu halten – mit Ausnahme des Internationalen Gerichtshofs und des Internationalen Strafgerichtshofs.

Die Schweiz nahm in den Jahren 2023 und 2024 auch das erste Mal Einsitz als nicht-ständiges Mitglied im UNO-Sicherheitsrat, wobei sie im Mai gar den Vorsitz des Sicherheitsrates übernahm. Aussenminister Ignazio Cassis und Bundespräsident Alain Berset präsidierten je eine Sitzung zu den Themen nachhaltiger Frieden respektive Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten.

Jahresrückblick 2023: Aussenpolitik
Dossier: Jahresrückblick 2023

Die Motion Romano (mitte, TI) für ein Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich zur erleichterten Rückübernahme im Migrationsbereich wurde in der Wintersession 2023 vom Ständerat behandelt. SPK-SR-Sprecher Daniel Fässler (mitte, AI) erläuterte, dass die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt hatte, die Motion anzunehmen, da sie die Ansicht vertrete, dass das Parlament mit diesem Vorstoss dem Bundesrat den Rücken stärke. Die Minderheit Jositsch (sp, ZH) hingegen vertrat die Ansicht, dass die Motion nicht nötig sei. Auch der Bundesrat empfahl weiterhin die Ablehnung der Motion. Justizministerin Baume-Schneider führte aus, dass sie regelmässig mit ihrem Amtskollegen in Österreich in Kontakt sei, dieser habe jedoch immer wieder erläutert, dass Österreich derzeit kein neues Abkommen abschliessen könne. In der Abstimmung sprach sich die kleine Kammer mit 23 zu 13 Stimmen für die Motion aus und überwies diese damit an den Bundesrat.

Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich zur erleichterten Rückübernahme im Migrationsbereich (Mo. 22.4186)