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Die SPK-NR reichte im Januar 2024 ein Postulat ein, in welchem sie den Bundesrat aufforderte, zu prüfen, ob ein bilaterales Abkommen mit Italien zum Austausch von Strafregisterdaten abgeschlossen werden sollte. Diese Prüfung solle parallel zur Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf einen Beitritt der Schweiz zu ECRIS und ECRIS-TCN erfolgen, da die Schweiz diesen Abkommen erst in mehreren Jahren beitreten könne und auch dann noch keine systematische Abfrage von Strafregistereinträgen möglich sein dürfte.
Der Nationalrat nahm das Postulat in der Frühjahrssession 2024 stillschweigend an.

Austausch von Strafregisterdaten mit Italien (Po. 24.3002)
Dossier: Strafregisterauszug für Aufenthaltsbewilligung bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern / Beitritt zu ECRIS

Die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Slowenien wurde in der Frühjahrssession 2024 vom Nationalrat als Erstrat behandelt. Kommissionssprecher Beat Walti (fdp, ZH) und Finanzministerin Karin Keller-Sutter erläuterten dem Rat, dass das DBA nur um den Punkt ergänzt werden soll, dass Abkommensvorteile nicht gewährt werden sollen, «wenn deren Erlangung einer der Hauptzwecke der entsprechenden Gestaltung oder Transaktion war.»
Eintreten auf das Geschäft wurde ohne Gegenantrag beschlossen. In der anschliessenden Gesamtabstimmung wurde das Geschäft mit 134 zu 4 Stimmen und 19 Enthaltungen angenommen. Die ablehnenden Stimmen und die Enthaltungen stammten aus den Reihen der SVP-Fraktion.

Abkommen zwischen der Schweiz und Slowenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Protokoll zur Änderung (BRG 23.077)
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Das Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich wurde in der Frühjahrssession 2024 vom Nationalrat behandelt. Nachdem Olivier Feller (fdp, VD) und Paolo Pamini (area liberale, TI) seitens der WAK-NR und Finanzministerin Karin Keller-Sutter seitens der Regierung das Geschäft vorgestellt hatten, trat der Nationalrat ohne Gegenantrag auf den Entwurf ein. In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer das Geschäft mit 180 zu 1 Stimme klar an.

Zusatzabkommen zum Abkommen vom 9. September 1966 zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Vermeidung von Steuerbetrug und Steuerflucht. Genehmigung (BRG 23.080)

In der Frühjahrssession 2024 beugten sich beide Räte über den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2023 und über den Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2023.
Im Ständerat stellte Kommissionssprecher Marco Chiesa (svp, TI) den Bericht vor und verdankte die diesbezügliche Arbeit des Bundesrates und der Verwaltung. Anschliessend nutzte Carlo Sommaruga (sp, GE) die Gelegenheit, um auf die Situation im Nahen Osten aufmerksam zu machen. Es bestehe zwar ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den palästinensischen Autonomiebehörden. Aufgrund der Politik Israels fielen jedoch nur sehr wenige Produkte unter dieses Abkommen, ausserdem würden die palästinensischen Bauern durch das Verhalten Israels an ihrer Arbeit gehindert. Sommaruga forderte den Bundesrat dazu auf, seine Haltung bezüglich der Produktdeklaration aus den von Israel besetzten Gebieten zu überdenken. Wirtschaftsminister Guy Parmelin wandte sich in seinem Votum auch den von Sommaruga aufgeworfenen Punkten zu und bot an, diese Fragen in einer Kommissionssitzung zu diskutieren. Anschliessend wurde von den Berichten Kenntnis genommen. Der Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen wurde einstimmig angenommen.
Im Nationalrat stiessen die Berichte ebenfalls auf Wohlwollen. Die Kommissionssprecher Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) und Nicolas Walder (gp, GE) bedankten sich ebenfalls bei Wirtschaftsminister Parmelin und dem SECO für die Arbeit und für die Integration der strategischen Handlungsfelder der Aussenwirtschaftsstrategie in den vorliegenden Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik. Sie hielten weiter fest, dass der Bericht sehr treffend auf die zunehmenden politischen Spannungen in der ganzen Welt eingehe und auch die Konsequenzen eines nationalistischen und protektionistischen Rückzugs aufzeige. Anschliessend bezogen die einzelnen Fraktionen Position und erläuterten ihre jeweiligen Gedanken zum Bericht. Während Christine Badertscher (gp, BE) für die Grünen bedauerte, dass das Thema Nachhaltigkeit nicht als transversales Thema, sondern in einem separaten Kapitel behandelt wurde, kritisierte Farah Rumy (sp, SO) seitens der SP, dass die Schweiz nicht auf die industriepolitischen Massnahmen der Schweizer Handelspartner reagiere. Sie sprach damit den Green Deal Industrial Plan der EU und den Inflation Reduction Act der USA an. Die Stabilisierung und die Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU stand im Mittelpunkt des Votums der Mitte-Vertreterin Elisabeth Schneider-Schneiter (mitte, BL). Entsprechend begrüsste sie die kürzlich erfolgte Verabschiedung des Verhandlungsmandats mit der EU. Auch die GLP in Person von Corina Gredig (glp, ZH) freute sich über das Verhandlungsmandat, denn der Stabilisierung der Wirtschaftsbeziehungen zur EU komme eine eminent wichtige Bedeutung zu. FDP-Nationalrat Simon Michel (fdp, SO) bezeichnete die bilateralen Beziehungen zur EU gar als Königsweg und plädierte dafür, diese zu pflegen und weiter auszubauen. Martin Haab (svp, ZH) von der SVP hob schliesslich den vor einigen Tagen angekündigten Abschluss des FHA mit Indien sowie die Weiterentwicklung des bilateralen Handelsabkommens mit dem vereinigten Königreich als positive Entwicklungen hervor. Nach dem Votum des Wirtschaftsministers, der noch einmal die für den Bundesrat wichtigsten Elemente des Berichts hervorhob, nahm die grosse Kammer Kenntnis von den Berichten. Anschliessend wurde der Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen ebenfalls einstimmig gutgeheissen.

Bericht zur Aussenwirtschaftpolitik 2023 (BRG 24.008)
Dossier: Aussenwirtschaftspolitische Berichte

Die APK-NR forderte den Bundesrat dazu auf, über die Schweiz getätigte allfällige Finanzierungstätigkeiten von terroristischen Gruppierungen sowie von nichtstaatlichen Akteuren, welche das Völkerrecht verletzen, zu überprüfen und in einem Bericht aufzuzeigen, wie diese Finanzierungsflüsse gestoppt werden können. Die Kommission verwies dabei insbesondere auf Spenden, die über die Schweiz getätigt werden, und beispielsweise der Hamas zu Gute kommen könnten. Für die Abklärungen müsse das Geldwäschereigesetz und das Sanktionsregime gegenüber dem Iran genau unter die Lupe genommen werden.
Eine Kommissionsminderheit um Franz Grüter (svp, LU) beantragte, das Postulat abzulehnen. Auch der Bundesrat stand dem Postulat kritisch gegenüber. Er erläuterte in einer ausführlichen Stellungnahme, dass er mit der Ausarbeitung des Gesetzes über ein Verbot der Hamas sowie mit der Ergreifung von weiteren Massnahmen, um Terrorismusfinanzierung besser erkennen und bekämpfen zu können, bereits ein gutes «Abwehrdispositiv» geschaffen habe, weshalb ein weiterer Bericht obsolet sei.
Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession 2024 mit dem Vorstoss seiner Kommission. Franz Grüter begründete den Antrag der Minderheit auf Ablehnung im Ratsplenum mit dem Umstand, dass das Postulat «alles durcheinander [bringe]: terroristische Gruppierungen, Sanktionsregimes, Geldwäschereigesetz, Völkerrechtsverletzungen von Staaten und nichtstaatlichen Akteuren [...]». Die Minderheit bevorzuge ein zielgerichtetes Vorgehen gegen terroristische Gruppierungen.
Der Antrag der Minderheit vermochte jedoch ausserhalb der SVP-Fraktion nicht zu mobilisieren: Der Vorstoss wurde mit 120 zu 61 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Überprüfung allfälliger Finanzierungstätigkeiten über die Schweiz von terroristischen Gruppierungen sowie von nichtstaatlichen Akteuren, welche das Völkerrecht verletzen (Po. 23.4339)
Dossier: Hamas

Die APK-NR beschloss Mitte November 2023, eine Kommissionsmotion zur Untersuchung der finanziellen Unterstützung in Palästina einzureichen. Die Motion forderte den Bundesrat dazu auf, die von der Schweiz an im Nahen Osten tätige Organisationen getätigten Beiträge zu evaluieren und sicherzustellen, dass diese Gelder nicht zur Terrorismusfinanzierung missbraucht würden. Zudem sollen die massgeblichen Rechtsgrundlagen dahingehend angepasst werden, dass den Organisationen im Nahen Osten umgehend jegliche Gelder gestrichen werden sollen, falls sie Hass oder Gewalt verherrlichen oder zu diesen aufrufen sowie wenn sich die Organisationen oder eine Untergruppierung an gewalttätigen Aktionen beteiligen. Der Entscheid, eine Motion einzureichen, fiel mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten (fdp, VD) allerdings denkbar knapp aus. Eine starke Minderheit Friedl (sp, SG) sprach sich gegen den Vorstoss aus. Sie argumentierte, dass der Bundesrat bereits genügend unternommen habe, um diese Forderungen umzusetzen. So gebe es beispielsweise bereits zahlreiche interne und externe Kontrollinstrumente, um die Finanzflüsse zu überprüfen und die Schweiz beteilige sich bereits an der internationalen Taskforce der nationalen Meldestellen zur Bekämpfung der Hamas-Finanzierung.
Der Bundesrat teilte die Auffassung der Kommissionsminderheit. Er führte in seiner Stellungnahme aus, dass die Überprüfung der Finanzflüsse eine Daueraufgabe im EDA darstelle. Auch habe das EDA beschlossen, bei allen Projekten, die im Jahr 2023 noch nicht evaluiert worden seien, ein externes Audit durchzuführen.
Die grosse Kammer befasste sich in der Frühjahrssession 2024 mit dem Geschäft. Nachdem die Kommissionssprecher Pierre-André Page (svp, FR) und Roland Büchel (svp, SG) die Motion vorgestellt hatten, forderten Claudia Friedl und Aussenminister Ignazio Cassis den Rat dazu auf, den Vorstoss abzulehnen. Die anschliessende kurze Debatte drehte sich vorrangig um die humanitäre Lage der palästinensischen Zivilbevölkerung und um die Frage, ob aktuell noch Schweizer Gelder an die UNRWA fliessen. Cassis erklärte zu letzterem Punkt, dass vor einer Konsultation der beiden aussenpolitischen Kommissionen keine Schweizer Gelder an das UNRWA flössen, da die Räte dies im Rahmen des Voranschlags 2024 beschlossen hätten.
Anschliessend stimmte der Nationalrat mit 118 zu 59 Stimmen und 3 Enthaltungen für Annahme der Motion. Die Gegenstimmen stammten aus dem rot-grünen Lager.

Finanzielle Unterstützung in Palästina / Einsetzung einer Taskforce (Mo. 23.4338)
Dossier: Hamas

Der bei den eidgenössischen Wahlen im Oktober 2023 nicht mehr wiedergewählte Mustafa Atici (sp, BS) wollte mit einer Motion die Zusammenarbeit mit Taiwan im Bereich Wissenschaft, Technologie, Innovation und Kultur vertiefen. Zu diesem Zweck hatte er vor seinem Ausscheiden aus dem Parlament eine Vereinbarung zwischen dem «Trade Office of Swiss Industries, Taipei» und der «Taipei Cultural and Economic Delegation in Switzerland» vorgeschlagen. Mit dieser Vereinbarung solle das Schweizer Netzwerk für Bildung, Forschung und Innovation erweitert werden. Taiwan habe das Potential, in diesem Netzwerk zu einem weiteren Hauptstandort zu werden. Um das grosse Potential der Zusammenarbeit in den erwähnten Bereichen zu nutzen, genügten die aktuellen Beziehungen auf technischer Ebene nicht, so die Argumentation des Vorstosses.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er verwies darauf, dass die Schweiz Taiwan nicht offiziell als eigenständigen Staat anerkenne. Dies bedeute, dass die Schweiz keine offiziellen Abkommen mit Taiwan abschliesse. Falls ein Interesse bestehe, könnten das Trade Office of Swiss Industries und die Taipei Cultural and Economic Delegation in Switzerland – beides privatrechtliche Organisationen – ein Abkommen abschliessen. Zudem könnten unabhängig davon Partnerschaften zwischen Schweizer Forschungs- und Kultureinrichtungen oder Schweizer Hochschulen und entsprechenden Institutionen in Taiwan eingegangen werden. Im Übrigen seien die bereits vorhandenen Beziehungen zu Taiwan in den Bereichen Bildung, Forschung, Innovation und Kultur bereits sehr gut; der Bundesrat verwies exemplarisch auf die Bundes-Exzellenz-Stipendien für junge Forschende und Kunstschaffende aus Taiwan oder auch auf die finanzielle Unterstützung von Recherchereisen nach Taiwan für Schweizer Kulturschaffende. Vor diesem Hintergrund vertrat der Bundesrat die Ansicht, dass die bestehenden Austausch- und Fördermöglichkeiten genügten.
Der Vorstoss, mittlerweile übernommen von Fabian Molina (sp, ZH), wurde in der Frühjahrssession 2024 vom Nationalrat behandelt. Nachdem Molina sowie Bildungsminister Parmelin noch einmal ihre Argumente wiederholt hatten, nahm die grosse Kammer den Vorstoss mit 96 zu 86 Stimmen und 9 Enthaltungen an. Die ablehnenden Stimmen stammten von der geschlossen stimmenden FDP.Liberalen-Fraktion sowie von der grossen Mehrheit der SVP-Fraktion.

Die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft, Technologie, Innovation und Kultur mit Taiwan festigen und vertiefen (Mo. 22.3713)

Das Abkommen zwischen der Schweiz und Panama über Rechtshilfe in Strafsachen wurde in der Frühjahrssession 2024 vom Nationalrat behandelt. Wie die Kommissionssprecher Christian Dandrès (sp, GE) und Philipp Bregy (mitte, VS) ausführten, war die vorberatende RK-NR einstimmig auf das Geschäft eingetreten und hatte sich auch einstimmig für Zustimmung dazu ausgesprochen. Nachdem neben den beiden Kommissionssprecher auch Bundesrat Beat Jans die Vorzüge des Abkommens unterstrichen hatte, wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. Anschliessend sprach sich die grosse Kammer einstimmig für die Annahme des Entwurfs aus.

In den Schlussabstimmungen votierten die beiden Räte jeweils einstimmig für Annahme des Entwurfs.

Rechtshilfe in Strafsachen. Abkommen mit der Republik Panama (BRG 23.058)

Christine Badertscher (gp, BE) verlangte mit einem im September 2023 eingereichten Postulat eine umfassende Aufarbeitung der Rolle der Schweiz im Fall Félicien Kabuga, gegen welchen seit September 2022 im Rahmen des IRMCT ein Prozess wegen seiner mutmasslichen Beteiligung am Völkermord in Ruanda läuft. Im geforderten Bericht solle unter anderem der Frage nachgegangen werden, weshalb Kabuga 1994 ungehindert in die Schweiz ein- und ausreisen konnte und weshalb er auf Entscheid des EJPD hin ausgewiesen statt festgenommen wurde. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats.
Das Postulat wurde in der Frühjahrssession 2024 trotzdem im Nationalrat behandelt, weil es von Lukas Reimann (svp, SG) bekämpft wurde. Reimann stellte die Schuld von Kabuga nicht in Frage und verurteilte die schlimmen Verbrechen, die in den 1990er Jahren in Ruanda passierten. Er wies jedoch darauf hin, dass der Fall Kabuga in Den Haag noch nicht abgeschlossen ist. Es gehe nicht an, dass ein Staat einen zusätzlichen Bericht zu einem laufenden Prozess erstelle. Ausserdem werde die offizielle Schweiz im vorliegenden Postulat als «hauptschuldiges Land» dargestellt, was nicht den Tatsachen entspreche. Justizminister Beat Jans zeigte sich im Namen des Bundesrats der geforderten Aufarbeitung gegenüber jedoch offen. Er betonte, dass sich die Schweiz generell für die Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen stark mache.
Die grosse Kammer stimmte dem Postulat anschliessend mit 128 zu 65 Stimmen zu, wobei die ablehnenden Stimmen aus der SVP-Fraktion stammten.

Fall Félicien Kabuga – welche Rolle spielte die Schweiz? (Po. 23.4287)

Der Bundesrat publizierte im Februar 2024 die Botschaft zum Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen. Das Abkommen, das zuvor in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen war, soll es Fachpersonen ermöglichen, Zugang zu den reglementierten Berufen im jeweils anderen Staat zu erhalten. Das Abkommen soll die Übergangsregelung ersetzen, welche seit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU im Jahr 2020 gilt. In der Botschaft enthalten ist auch eine Kompetenzdelegation an den Bundesrat, damit dieser in Zukunft über die Möglichkeit verfügt, internationale Abkommen über die Anerkennung für Berufsqualifikationen in den Bereichen Medizinalberufe, Gesundheitsberufe, Psychologieberufe sowie bei den Anwältinnen und Anwälten abzuschliessen.

Abkommen mit dem Vereinigten Königreich über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (BRG 24.030)
Dossier: Mind the Gap-Strategie nach dem Brexit

Anfang Februar 2024 reiste Aussenminister Ignazio Cassis in die Region Asien-Pazifik und besuchte dabei Indien, Südkorea, China und die Philippinen. Gemäss Medienmitteilung bilde dieser Raum einen Schwerpunkt für die Aussenpolitische Strategie 2024-2027.
Bei den Gesprächen in Indien stand die Stärkung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen sowie die Zusammenarbeit im BFI-Bereich im Fokus. Zudem wurden Diskussionen über den Weg zu Frieden in der Ukraine geführt. Südkorea war 2024 – wie auch die Schweiz – nichtständiges Mitglied im UNO-Sicherheitsrat, weshalb sich die von Cassis geführten Diskussionen in diesem Staat allen voran um die globale Sicherheit drehten. In China stand die Wiederaufnahme des strategischen Dialogs im Mittelpunkt des Besuchs. Darüber hinaus waren auch der Investitionsschutz und die Modernisierung des 2014 in Kraft getretenen Freihandelsabkommens wichtige Anliegen. Weitere bilaterale Themen waren der Menschenrechtsdialog sowie die Konflikte in der Ukraine, im Nahen Osten sowie auf der koreanischen Halbinsel. Auf den Philippinen schliesslich standen die Vertiefung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen, die Umsetzung des Freihandelsabkommens zwischen den Philippinen und den EFTA-Staaten, der Schweizer Beitrag zur Friedensförderung auf den Philippinen sowie die geopolitische Lage im Raum Asien-Pazifik auf der Traktandenordnung.

Aussenminister Cassis reist in die Region Asien-Pazifik

Die amtierende Bundespräsidentin Viola Amherd reiste Anfang Februar 2024 für offizielle Treffen nach Estland und Norwegen.
In Estland traf sie auf Staatspräsident Alar Karis, Premierministerin Kaja Kallas sowie Verteidigungsminister Hanno Pevkur. Ein zentrales Element der hervorragenden bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Estland sei die Zusammenarbeit im Rahmen des Schweizer Kohäsionsbeitrags an ausgewählte EU-Staaten, so die Medienmitteilung. Im Zuge des zweiten Schweizer Beitrags sollen insgesamt CHF 26 Mio. nach Estland fliessen und dort für Projekte in den Bereichen Migration/Integration und Biodiversität eingesetzt werden. Ein weiteres wichtiges Thema war auch der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Die Schweizer Bundespräsidentin insistierte, dass ein gemeinsames Engagement der Weltgemeinschaft notwendig sei, um einen gerechten und dauerhaften Frieden herzustellen. Die Schweiz werde ihren Teil dazu beitragen, beispielsweise indem sie plane, in Bälde eine Friedenskonferenz auszurichten. Am Ende des Aufenthalts in Estland besuchte Viola Amherd die Organisation «Cooperative Cyber Defence Centre of Excellence», welche NATO-Staaten und weitere Länder, darunter die Schweiz, im Bereich der Cyberabwehr unterstützt.
Anschliessend traf sich Viola Amherd in Norwegen mit Premierminister Jonas Gahr Støre, mit welchem sie über die gute bilaterale Zusammenarbeit als auch über die Kooperation im Rahmen der EFTA sprach. Gemäss Medienmitteilung verbinden die Schweiz und Norwegen zahlreiche Anliegen, wie etwa die Förderung der Menschenrechte und des Klimaschutzes. Auch im Bereich Forschung und Entwicklung arbeiteten die beiden Staaten eng zusammen. Schliesslich war auch beim Besuch in Norwegen der Krieg in der Ukraine ein wichtiges Traktandum.

Bundespräsidentin Amherd reist nach Estland und Norwegen
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2024

Anfang 2024 präsentierte der Bundesrat seine Aussenpolitische Strategie für die Jahre 2024 bis 2027. Diese bildet den zentralen Orientierungsrahmen für die Schweizer Aussenpolitik in der laufenden Legislatur. Der Bundesrat legte dabei mehrere geografische und thematische Schwerpunkte fest. Einen ersten Fokus richtete die Strategie auf Europa. Für die Schweiz sei ein sicheres Europa und das Prosperieren der europäischen Wirtschaft von zentraler Wichtigkeit. Das Ziel bestehe darin, noch in der aktuellen Legislatur das Verhältnis zur EU zu klären. Ausserdem wolle die Schweiz ihren Beitrag leisten, um die Sicherheit in Europa allgemein zu stärken und um die Ukraine beim Wiederaufbau zu unterstützen. Darüber hinaus strebe die Schweiz auch konstruktive Beziehungen zum Rest der Welt an, wobei sie den G20-Mitgliedstaaten grosses Gewicht beimesse. Schliesslich sei auch ein effizienter Multilateralismus eminent wichtig für die Interessenwahrung der Schweiz. Entsprechend sollten das multilaterale System und dessen Effizienz gestärkt werden. Der thematische Schwerpunkt Frieden und Sicherheit, der schon im vorgängigen Strategiebericht enthalten gewesen war, solle insbesondere durch eine verstärkte Sicherheitskooperation mit der EU und der NATO sowie durch die Guten Dienste und die Friedensförderung umgesetzt werden. Die Sicherung des Wohlstandes und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bildeten ebenfalls weiterhin Ziele der Aussenpolitischen Strategie. Als neuer Schwerpunkt wurde der Bereich Umwelt in das Papier aufgenommen; der Bundesrat betonte, dass globale Krisen wie der Klimawandel oder der Verlust der Biodiversität vordringlich und global angegangen werden müssen. Die Förderung der Demokratie bildete schliesslich ebenfalls einen erstmals aufgegriffenen Schwerpunkt.
Die Aussenpolitische Strategie für die Jahre 2024 bis 2027 wurde als Novum den aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte und den Kantonen zur Konsultation unterbreitet.

Aussenpolitische Strategie 2024-2027 (BRG 24.022)
Dossier: Aussenpolitische Strategien

Im Januar 2024 empfing eine Schweizer Delegation unter Leitung der Bundespräsidentin Viola Amherd eine chinesische Delegation, die von Premierminister Li Qiang angeführt wurde, zu einem offiziellen Besuch in der Schweiz. Die Gespräche der beiden Delegationen drehten sich um ganz verschiedene Bereiche der bilateralen Beziehungen, so etwa um Entwicklungszusammenarbeit, um Menschenrechte oder auch um
Wissenschaft, Migration, Arbeit, Gesundheit, Umwelt sowie geistiges Eigentum. Erstmals nach Ende der Covid-19-Pandemie wurde zudem wieder über die Zusammenarbeit im Bereich Wirtschaft und Finanzen gesprochen. Der Medienmitteilung liess sich des Weiteren entnehmen, dass die Schweiz und China seit mehreren Jahrzehnten enge Kontakte pflegen; die Schweiz war 1950 einer der ersten westlichen Staaten, welche die Volksrepublik China anerkannten. China ist zudem nach der EU und den USA der drittwichtigste Handelspartner der Schweiz.

Die Schweiz und China erneuern hochrangige Kontakte und vertiefen Beziehungen vor Jubiläumsjahr
Dossier: Staatsbesuche und öffentliche Besuche in der Schweiz seit 1990

Im Januar 2024 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2023 inklusive dem Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2023.
Der Bundesrat hielt im Aussenwirtschaftsbericht fest, dass die Schweiz auch 2023 versucht habe, sich als unabhängige Akteurin zwischen den grossen Wirtschaftsmächten zu behaupten. Sie setzte dabei auf günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen, wie etwa auf offene Märkte, wenig Regulierung sowie eine attraktive Steuerpolitik. Auch gut ausgebildete Fachkräfte bildeten eine wichtige Grundlage für die Schweizer (Aussen-)Wirtschaft.
Die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz war auch 2023 die EU respektive ihre Mitgliedstaaten. Im Bericht wurde erläutert, dass der Bundesrat Ende 2023 das Mandat für Verhandlungen mit der EU verabschiedet hatte. Das Kernanliegen des Abkommenspakets bilde der hindernisfreie Zugang zum EU-Binnenmarkt. Zudem bestehe ein weiteres Ziel darin, die bestehenden Binnenmarktabkommen zu aktualisieren und neue sektorielle Abkommen in den Bereichen Strom und Lebensmittelsicherheit abzuschliessen. Auch mit anderen Staaten seien hinsichtlich der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen Fortschritte erzielt worden. So konnte im Berichtsjahr etwa eine gesteigerte Verhandlungsdynamik mit Indien hinsichtlich eines Freihandelsabkommens festgestellt werden. Weiter unterstrich der Bundesrat im Bericht, dass die nachhaltige Entwicklung im Rahmen der Aussenwirtschaftspolitik weiterhin eine wichtige Rolle spiele. So enthalte das 2023 unterzeichnete FHA zwischen den EFTA-Staaten und Moldau erstmals Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. Der Bereich der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit wie auch die Schweizer Sanktions- und Exportkontrollpolitik wiederum waren im letzten Jahr geprägt vom Konflikt in der Ukraine, so der Bericht. Wie bereits 2022 hatte sich der Bundesrat auch 2023 weitgehend dem EU-Sanktionsregime gegenüber Russland angeschlossen.

Bericht zur Aussenwirtschaftpolitik 2023 (BRG 24.008)
Dossier: Aussenwirtschaftspolitische Berichte

Die Motion Romano (mitte, TI) für ein Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich zur erleichterten Rückübernahme im Migrationsbereich wurde in der Wintersession 2023 vom Ständerat behandelt. SPK-SR-Sprecher Daniel Fässler (mitte, AI) erläuterte, dass die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt hatte, die Motion anzunehmen, da sie die Ansicht vertrete, dass das Parlament mit diesem Vorstoss dem Bundesrat den Rücken stärke. Die Minderheit Jositsch (sp, ZH) hingegen vertrat die Ansicht, dass die Motion nicht nötig sei. Auch der Bundesrat empfahl weiterhin die Ablehnung der Motion. Justizministerin Baume-Schneider führte aus, dass sie regelmässig mit ihrem Amtskollegen in Österreich in Kontakt sei, dieser habe jedoch immer wieder erläutert, dass Österreich derzeit kein neues Abkommen abschliessen könne. In der Abstimmung sprach sich die kleine Kammer mit 23 zu 13 Stimmen für die Motion aus und überwies diese damit an den Bundesrat.

Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich zur erleichterten Rückübernahme im Migrationsbereich (Mo. 22.4186)

Nach dem Ständerat nahm in der Wintersession 2023 auch der Nationalrat Kenntnis vom Bericht über die abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge im Jahr 2022. Wie die Kommissionsmitglieder Claudia Friedl (sp, SG) und Laurent Wehrli (fdp, VD) sowie Aussenminister Ignazio Cassis erläuterten, umfasste der Bericht nur diejenigen Verträge, die der Bundesrat in eigener Kompetenz abgeschlossen hatte und somit nicht im Parlament behandelt worden waren.

Abgeschlossene völkerrechtliche Verträge im Jahr 2022. Bericht (BRG 23.038)
Dossier: Bericht zu den abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträgen

Die APK-NR forderte mit einem im September 2023 eingereichten Postulat einen Bericht zu den BRICS-Staaten. In diesem Bericht soll der Einfluss der BRICS-Staaten auf die Weltordnung analysiert werden und eine Strategie der Schweiz gegenüber dieser Staatengruppe erarbeitet werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats.
In der Wintersession 2023 wurde das Anliegen von den Kommissionssprechern Laurent Wehrli (fdp, VD) und Fabian Molina (sp, ZH) dem Ratsplenum vorgestellt. Sie führten aus, dass die BRICS-Staaten 2023 beschlossen hätten, die Länder Argentinien, Ägypten, Äthiopien, Iran, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate einzuladen, sich der BRICS-Staatengruppe anzuschliessen. Durch diesen Staatenzusammenschluss würden 40 Prozent der Weltbevölkerung und 36 Prozent der Weltwirtschaft repräsentiert werden. Diesen Staaten werde also bald ein noch grösseres politisches und wirtschaftliches Gewicht zukommen. Molina erläuterte für die Kommission, dass im geforderten Bericht Klarheit darüber geschaffen werden soll, wie sich die Schweiz in Bezug auf den Anspruch der BRICS-Staaten, den Multilateralismus aktiv zu gestalten, stelle; auch solle analysiert werden, welchen Einfluss die Staatengruppe in den nächsten Jahren auf die Sicherheit und Blockbildung in Europa haben wird und welche Strategie die Schweiz diesbezüglich verfolgen wolle. Schliesslich müsse auch das aussenwirtschaftliche Potential der BRICS-Staaten für die Schweiz diskutiert werden. Aussenminister Cassis erörterte, dass das Auftreten der BRICS-Staaten sowohl als wachsendes Selbstbewusstsein des globalen Südens, als auch als Zeichen der Kritik am heutigen westlichen Einfluss auf die internationale Ordnung gewertet werden kann.
Anschliessend wurde das Postulat stillschweigend angenommen.

Bericht des Bundesrates zu den Brics-Staaten (Po. 23.3970)

Der Ständerat widmete sich in der Wintersession 2023 der Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten. Kommissionssprecher Martin Schmid (fdp, GR) gab gekannt, dass das Geschäft in der vorberatenden WAK-SR unbestritten war, dass die Kommission aber eine Diskussion über die Besteuerung in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) geführt habe. Diese erhöben keine Einkommenssteuern, sondern lediglich eine reduzierte Körperschaftssteuer von 9 Prozent. Vor diesem Hintergrund sei die Befürchtung aufgetaucht, dass Personen, die in der Schweiz oder in Europa mit Sanktionen belegt wurden, ihren Wohnsitz in einen Staat wie die VAE verlegen könnten, dadurch «die Vorteile der Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch nehmen könn[t]en» und quasi von einer doppelten Nichtbesteuerung profitierten. Ständerat Schmid forderte den Bundesrat dazu auf, diesen Aspekt bei zukünftigen Verhandlungen zu DBA zu beachten. Der Sinn von DBA liege schliesslich darin, eine doppelte Besteuerung zu verhindern, nicht aber die Besteuerung an sich. Finanzministerin Karin Keller-Sutter nahm diesen Hinweis zur Kenntnis und plädierte im Übrigen dafür, die Änderung des DBA zu genehmigen, da diese ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis darstelle und sich positiv auf die weitere Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen auswirken werde. In der Gesamtabstimmung genehmigte der Ständerat das Änderungsprotokoll mit 37 zu 1 Stimmen.

In den Schlussabstimmungen am Ende der Wintersession nahm der Nationalrat das Geschäft mit 138 zu 52 Stimmen (8 Enthaltungen) an. Die ablehnenden Stimmen und die Enthaltungen stammten aus den Reihen der SVP-Fraktion. Der Ständerat stimmte dem Geschäft mit 38 zu 2 Stimmen (5 Enthaltungen) zu.

Doppelbesteuerung. Abkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (BRG 23.043)
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2023 mit dem Abkommen zwischen der Schweiz und Panama über Rechtshilfe in Strafsachen. Carlo Sommaruga (sp, GE) erläuterte den Inhalt des Abkommens seitens der zuständigen RK-SR. Der Genfer SP-Ständerat fasste zusammen, dass das Abkommen eine bessere Bekämpfung der internationalen Kriminalität ermögliche, gleichzeitig die Rechte der Beschuldigten wahre sowie auch die Grundsätze der Schweizer Rechtsordnung beachte. Die Kommission schlage einstimmig Eintreten und Annahme des Abkommens vor. Nachdem auch Justizministerin Baume-Schneider für die Genehmigung des Abkommens plädierte, schritt die kleine Kammer zur Abstimmung. Eintreten war unbestritten und auch in der Gesamtabstimmung wurde das Geschäft einstimmig angenommen.

Rechtshilfe in Strafsachen. Abkommen mit der Republik Panama (BRG 23.058)

Russische und andere ausländische Spione konsequent auszuweisen forderte die APK-NR in einer im September 2023 eingereichten Motion. Die Kommission begründete ihren Vorstoss mit dem Umstand, dass die verbotene nachrichtendienstliche Tätigkeit in der Schweiz zwar strafbar sei, sich viele Personen des diplomatischen Corps jedoch auf die Immunität gemäss Wiener Übereinkommen berufen können. Daher bleibe zur Verhinderung der Spionage letztlich nur die konsequente Ausweisung dieser Personen aus der Schweiz übrig. Eine Minderheit um Roland Büchel (svp, SG) beantragte, die Motion abzulehnen. Der Bundesrat hingegen wollte die Motion annehmen.

Der Nationalrat befasste sich in der Wintersession 2023 mit dem Anliegen. Für die Motion stellten Fabian Molina (sp, ZH) und Nicolas Walder (gp, GE) die Motion vor. Minderheitensprecher Büchel argumentierte, dass die Schweiz russische Diplomaten nicht lediglich «auf der Basis von ‹Hörensagen›» ausweisen könne, es brauche immer eine sorgfältige Einzelprüfung. Ausserdem befürchtete Büchel, dass Russland im Gegenzug auch Schweizer Diplomatinnen und Diplomaten ausweisen werde. In der Folge werde es für die Schweiz schwierig, ihre diplomatischen Aufgaben in Russland zu erfüllen. Verteidigungsministerin Viola Amherd resümierte, dass es «zwischen der Meinung der Minderheit und jener der Mehrheit eigentlich gar keine Differenz» gebe, da alle Redner die Auffassung teilten, dass Personen, welche nachrichtendienstliche Tätigkeiten ausführen und die Sicherheit der Schweiz gefährden, ausgewiesen werden sollen. Der Bundesrat werde bei Annahme der Motion seine Praxis anpassen, indem jeder einzelne Fall im Sicherheitsausschuss des Bundesrates diskutiert werde. Wenn festgestellt werde, dass eine verbotene nachrichtendienstliche Tätigkeit ausgeführt wurde, werde die betroffene Person ausgewiesen. Nach einigen Rückfragen seitens der SVP-Fraktion schritt der Nationalrat zur Abstimmung und nahm die Motion mit 103 zu 74 Stimmen (19 Enthaltungen) an. Die ablehnenden Stimmen sowie die Enthaltungen stammten von der SVP- und der FDP.Liberalen-Fraktion.

Russische und andere ausländische Spione konsequent ausweisen (Mo. 23.3969)

Ende November 2023 empfing das Staatsoberhaupt von Oman, Sultan Haitham Bin Tariq Al Said, Bundespräsident Alain Berset zu einem Präsidialbesuch. Dies war der erste Schweizer Präsidialbesuch in den seit 50 Jahren bestehenden diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Ländern. Alain Berset wurde bei seiner Visite von einer Delegation der Schweizer Wissenschaft und Wirtschaft begleitet. Die bilateralen Gespräche drehten sich um erneuerbare Energiequellen, um den Tourismus sowie um Fragen der Friedensförderung. Der Schweizer Bundespräsident nahm während seines Aufenthalts im Oman auch an einem Anlass zu «Gesundheit und Frieden» teil, der von der Schweiz, dem Oman sowie der WHO organisiert wurde. Anschliessend reiste Alain Berset weiter nach Dubai (VAE), um am Auftakt der 28. UNO-Klimakonferenz teilzunehmen.

Präsidialbesuch in Oman

Bundespräsident Alain Berset stattete der kriegsgebeutelten Ukraine im November 2023 einen Besuch ab. Berset reiste anlässlich des internationalen Gipfels für Ernährungssicherheit nach Kiew; an diesem Treffen wurde die Notwendigkeit betont, dass die Ausfuhr von Nahrungs- und Düngemitteln über das Schwarze Meer auf die Weltmärkte wieder ungehindert vonstattengehen müsse.
Berset traf zudem den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und nahm an den Gedenkfeierlichkeiten zu Ehren der Millionen Opfer teil, die im Rahmen der Hungerkatastrophe in den Jahren 1932/1933 in der Ukraine (Holodomor) ums Leben gekommen waren. Im Gespräch mit dem ukrainischen Präsidenten betonte Alain Berset, dass sich die Schweiz nach wie vor solidarisch an der Seite der Ukraine positioniere und sich «für einen umfassenden, gerechten und anhaltenden Frieden in der Ukraine» engagiere.

Alain Berset in Kiew zu Besuch
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2023

Im November 2023 präsentierte der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Slowenien. Das Änderungsprotokoll zum DBA dient dazu, die Mindeststandards der OECD zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung umzusetzen. Im Januar 2023 wurde das Änderungsprotokoll den Kantonen und interessierten Kreisen vorgelegt und von diesen durchwegs positiv aufgenommen.

Abkommen zwischen der Schweiz und Slowenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Protokoll zur Änderung (BRG 23.077)
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Im November 2023 präsentierte der Bundesrat die Botschaft über die Genehmigung und die Umsetzung eines Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich. Im Zusatzabkommen wurde die Besteuerung von Arbeitnehmenden geregelt, welche bis zu 40 Prozent der jährlichen Arbeitszeit im grenzüberschreitenden Homeoffice arbeiten. In diesen Fällen sieht das Abkommen vor, dass der entsprechende Lohn in dem Vertragsstaat versteuert wird, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Zudem wurde im Zusatzabkommen festgehalten, dass der Staat der Arbeitgeberin dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers 40 Prozent dieser Steuern abgibt. Dazu ist ein automatischer Informationsaustausch über die entsprechenden Lohndaten vorgesehen. Mit dem Zusatzabkommen soll auch das DBA zwischen der Schweiz und Frankreich um die OECD-Mindeststandards zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) ergänzt werden.

Zusatzabkommen zum Abkommen vom 9. September 1966 zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Vermeidung von Steuerbetrug und Steuerflucht. Genehmigung (BRG 23.080)