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Eine Motion der APK-NR, die einen stärkeren Einbezug des Privatsektors in die Entwicklungszusammenarbeit forderte, gelangte in der Wintersession 2021 in den Ständerat. Die Motion verlangte vom Bundesrat Massnahmen, damit die SIFEM ihre Projekte in Zukunft schwerpunktmässig mittels «Blending» – also mittels Verbindung öffentlicher A-fonds-perdu-Beiträge mit kommerziellen Mitteln wie Darlehen und Beteiligungen – umsetzt. Carlo Sommaruga (sp, GE) legte im Namen der APK-SR dar, weshalb man die Motion zur Ablehnung empfohlen hatte. Er erklärte, dass der Ausbau der geforderten Mischfinanzierung unter anderem mit der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 bereits initiiert worden sei und die Hauptforderung der Motion daher als erfüllt betrachtet werden könne. Dieser Aussage stimmte auch der anwesende Bundesrat Parmelin zu. Er merkte zudem an, dass es kontraproduktiv sei, hauptsächlich subventionierte Instrumente – zu denen er auch das Blending zählte – einzusetzen. Würde man ausschliesslich das Instrument der Mischfinanzierung verwenden, das teilweise aus nicht rückzahlbaren Beiträgen bestehe, würden dadurch der Wettbewerb verzerrt und unrentable Projekte unterstützt. Ausserdem sei es unrealistisch, in den am wenigsten entwickelten Ländern, wo das Investitionsrisiko am grössten sei, den Anteil der privaten Investition durch eine Reduktion der klassischen Entwicklungszusammenarbeit steigern zu wollen. Aus diesen Gründen empfahl Parmelin die Ablehnung des Vorstosses, was der Ständerat daraufhin stillschweigend tat.

Stäkerer Einbezug des Privatsektors in der Entwicklungszusammenarbeit

Mitte November 2021 veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft über die Gewährung eines Verpflichtungskredits über CHF 10 Mrd. zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe für einen Zeitraum von fünf Jahren bis 2028. Das Währungshilfegesetz (WHG) berechtigt den Bundesrat dazu, internationale Währungshilfe durch Darlehen, Garantieverpflichtungen und À-Fonds-perdu-Beiträge zu leisten. Das Parlament muss jedoch Verpflichtungskredite für Hilfeleistungen der Schweiz bei Störungen des internationalen Währungssystems bewilligen. Den ursprünglichen Währungshilfebeschluss hatte das Parlament laut Bundesrat im März 2013 bewilligt und 2017 im Rahmen der Revision des WHG bis April 2023 verlängert. Der Bundesrat wollte den Beschluss nun um weitere fünf Jahre bis 2028 verlängern, damit sich die Schweiz auch weiterhin nahtlos an Massnahmen zur Stabilisierung des globalen Finanzsystems beteiligen kann. Er begründete die Notwendigkeit des Kredits mit der wichtigen Rolle des IWF für die Stabilisierung des globalen Finanzsystems, die angesichts der Covid-19-Pandemie bestätigt worden sei. Die staatlichen Ausgabenpakete im Rahmen der Pandemiebekämpfung hätten weltweit zu einem Anstieg der öffentlichen Schulden geführt. Gemeinsam mit neuen Systemrisiken aus dem Gesundheits- und Umweltbereich sei das Grund zur Annahme, dass auch in Zukunft hinreichende Ressourcen zur Überbrückung von Liquiditäts- und Reserveengpässen im Finanzsystem nötig sein dürften. «Als offene und dynamische Volkswirtschaft mit eigener Währung und einem global bedeutenden Finanzplatz» liege es auch im Interesse der Schweiz, Teil dieses globalen Sicherheitsnetzes zu sein. Zusätzlich bewilligte der Bundesrat Beiträge an den IWF für die Zinsverbilligung des Treuhandfonds für ärmere Länder (CHF 50 Mio.) sowie für die Entschuldung des Sudans (CHF 7.5 Mio.).

Weiterführung der internationalen Währungshilfe (BRG 21.078)

Etwas weniger als ein Jahr nach Annahme des Postulats der APK-NR legte der Bundesrat seinen diesbezüglichen Bericht über die Umsetzung der seit 2016 bestehenden Umwelt- und Sozialstandards der Weltbankgruppe vor. Der Bundesrat war dazu angehalten worden zu überprüfen, inwieweit die Standards den politischen Leitlinien der Schweiz entsprechen, wie die Schweiz Einfluss darauf nehmen kann und wo Verbesserungsbedarf besteht. Der Bericht gab einerseits eine Übersicht über die zahlreichen ökologischen und sozialen Risiken, die durch die seit 2018 angewendeten Anforderungen für Investitionsprojekte minimiert werden sollen. Dies seien Anforderungen in den Bereichen Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung, Biodiversität, Ernährungssicherheit, Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit, Umsiedlungen, Schutz von indigenen Bevölkerungsgruppen und Schutz des kulturellen Erbes. Der Bundesrat vermerkte im Bericht, dass die Schweiz als Vertreterin einer gemischten Stimmrechtsgruppe vor allem als Brückenbildnerin zwischen Industriestaaten und Schwellen- sowie Entwicklungsländern eine wichtige Rolle bei der Erarbeitung der revidierten Standards eingenommen habe. Diese Regelungen würden demnach auch den Vorgaben der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 und der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 entsprechen. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass das neue Regelwerk zu einer umfassenderen Abklärung und Berücksichtigung von Projektrisiken geführt habe; insbesondere im Bereich der Korruptionsbekämpfung habe die Weltbank Fortschritte gemacht. Die konkrete Umsetzung stelle für die Partnerländer aber nach wie vor eine Herausforderung dar, weshalb eine enge Begleitung durch die Weltbank notwendig sei. Zudem müsse man die Standards regelmässig aktualisieren und mit den Anforderungen anderer bilateraler Geber und multilateraler Entwicklungsbanken harmonisieren. In Zukunft werde sich die Schweiz verstärkt dafür einsetzen, dass die Weltbank weiterhin genügend Ressourcen zur Umsetzung der Standards bereitstellt und Standards für die Digitalisierung entwickelt, sich für eine Verringerung von Treibhausgasemissionen einsetzt und den Wandel hin zur Nutzung erneuerbarer Energien und einer grösseren Energieeffizienz fördert, damit die Weltbank auch in Zukunft eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Agenda 2030 spielt.

Bericht über die Umsetzung der seit 2016 bestehenden Umwelt- und Sozialstandards in der Weltbankgruppe

Im Oktober 2021 empfingen Bundespräsident Parmelin und Aussenminister Cassis die georgische Präsidentin Salome Zourabichvili zum ersten Besuch eines georgischen Staatsoberhaupts in der Schweiz. In den Gesprächen wurde hervorgehoben, wie positiv sich die bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Staaten in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Kultur in der Vergangenheit entwickelt hätten. Zudem diskutierten die Delegationen über einen geplanten Energiedialog sowie über den Abschluss einer Migrationspartnerschaft. Auch hoben sie die bereits bestehende enge Kooperation bei der Bekämpfung des Klimawandels hervor. Darüber hinaus war das Schweizer Engagement bei der internationalen Zusammenarbeit im Südkaukasus Gesprächsthema. So investiere die Schweiz im Rahmen der Kooperationsstrategie 2022-2025 CHF 34 Mio. in Georgien, um nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern und die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie abzuschwächen. Ebenfalls behandelt wurden die Guten Dienste der Schweiz als Schutzmacht, in deren Rahmen sie seit 2009 die bilateralen diplomatischen Interessen Russlands in Georgien und Georgiens in Russland vertritt.

Staatsbesuch der georgischen Präsidentin Salome Zourabichvili
Dossier: Staatsbesuche und öffentliche Besuche in der Schweiz seit 1990

In der Herbstsession 2021 behandelte der Nationalrat die Motion Müller (fdp, LU), die vom Bundesrat Verhandlungen mit Algerien über Rückführungen auf dem Seeweg forderte. Eine Minderheit der SPK-NR, angeführt von Greta Gysin (gp, TI), beantragte die Ablehnung der Motion, da der Bundesrat bereits im Austausch mit Algerien stehe, um die Situation bei den Rückführungen zu verbessern, und die Zielsetzung der Motion diesbezüglich «nicht zielführend» sei. Zudem habe die Schweiz kein Problem bei der Durchführung von Zwangsrückführungen, sondern mit 50 Prozent gar eine deutlich höhere Abschiebequote als beispielsweise die EU, argumentierte Gysin in der Ratsdebatte. Eine marginale Mehrheit der Kommission – der Entscheid war mit 10 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung sehr knapp ausgefallen – setzte sich hingegen für Annahme des Vorstosses ein, weil die Motion den Anstrengungen des Bundesrats Nachdruck verleihe. Kommissionssprecher Jauslin (fdp, AG) kritisierte, dass in der gegenwärtigen Lage eine Rückführung nur mit Linienflügen möglich sei, während Algerien Sonderflüge nicht erlaube. Viele abgewiesene Asylsuchende blieben daher auf unbestimmte Zeit in der Schweiz, weshalb auch die in der Motion vorgeschlagenen Rückführungen auf dem Seeweg sinnvoll seien. Die Mehrheit der Kommission vertrete die Meinung, dass der effiziente Vollzug von Rückführungen wichtig für die Glaubwürdigkeit des Asylsystems sei, schloss Jauslin. Bundesrätin Karin Keller-Sutter wies darauf hin, dass Algerien auch keine Sonderflüge aus anderen europäischen Ländern akzeptiere, ansonsten aber das Rückübernahmeabkommen mit der Schweiz gut umsetze. Die Rückkehrpendenzen seien trotz der Corona-bedingten Verzögerung nur leicht angestiegen und man sei überzeugt, dass sich die positive Entwicklungstendenz nach Ende der Pandemie wieder einstellen werde. Die Bundesrätin bezweifelte, dass sich Algerien auf die Verhandlungen für ein Abkommen zur maritimen Rückführung einlassen werde, weshalb ein verbindlicher Verhandlungsauftrag nicht hilfreich wäre.
Der Nationalrat tat es in der Abstimmung jedoch der kleinen Kammer gleich und nahm die Motion mit 116 zu 64 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) gegen den Willen des Bundesrats an. Der geeinte Widerstand der SP- und Grünen-Fraktionen vermochte die Annahme nicht zu verhindern.

Rückführungen auf dem Seeweg mit Algerien verhandeln

Im März 2021 reichten Ständerat Marco Chiesa (svp, TI) und Nationalrat Piero Marchesi (svp, TI) gleichlautende Motionen ein, mit denen sie verlangten, Artikel 14 des Freizügigkeitsabkommens anzuwenden und die Personenfreizügigkeit im Kanton Tessin und in den am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Regionen vorläufig auszusetzen. Der Bundesrat solle unverzüglich den Gemischten Ausschuss Schweiz-EU einberufen, um eine Lösung für den Arbeitsmarkt der von der Covid-19-Pandemie am stärksten betroffenen Kantone zu finden. Obwohl die Zahl der Arbeitsplätze in der ganzen Schweiz gesunken sei, sei der Rückgang im Tessin etwa fünfmal so hoch gewesen wie das Schweizer Mittel, beklagten Chiesa und Marchesi. Gleichzeitig sei die Zahl der Grenzgänger und Grenzgängerinnen angestiegen – dies sei ein Zeichen des Verdrängungseffekts, durch den Schweizer Arbeitnehmende aus dem Markt ausscheiden würden. Sie beriefen sich auf Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens, der dem Gemischten Ausschuss «bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen» die Kompetenz verleiht, geeignete Abhilfemassnahmen zu prüfen. Bis sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt normalisiere, sollten der Inländervorrang und die Kontingentierung der Bewilligungen daher temporär wiedereingeführt werden, schlugen die Motionäre vor.
Der Bundesrat sei sich der schwierigen Lage im Tessin bewusst, erklärte dieser in seiner Stellungnahme. Jedoch habe man mit der Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung und des Härtefallprogramms für Unternehmen entsprechende Massnahmen getroffen. Die Aufrechterhaltung der Personenfreizügigkeit stelle ein wichtiges Element für die wirtschaftliche Erholung der Schweiz nach Pandemieende dar, erklärte der Bundesrat. Die Verfügbarkeit ausländischer Arbeitskräfte trage auch während der Pandemie dazu bei, dass Unternehmen überleben könnten, was wiederum die Arbeitsplätze der inländischen Arbeitnehmenden sichere. Hinsichtlich der Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials gelte nach wie vor die 2018 eingeführte Stellenmeldepflicht. Für den Bundesrat gab es keinen Grund, den Gemischten Ausschuss anzurufen, er beantragte folglich die Ablehnung der Motion.
In der Herbstsession 2021 meinte Bundesrätin Karin Keller-Sutter zur Lage des Tessiner Arbeitsmarkts, dass der Kanton «auch etwas Opfer seines eigenen Erfolgs» geworden sei, diesbezüglich aber keine schwerwiegende Störung des Arbeitsmarkts vorliege. Die vorliegende Motion stehe zudem im Widerspruch zur kurz zuvor angenommenen Motion Herzog (sp, BS; Mo. 21.3698), die den Grenzverkehr in Grenzregionen explizit von den Massnahmen des Epidemiengesetzes ausnehmen wollte. Bundesrätin Keller-Sutter wies darüber hinaus darauf hin, dass die 4'000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Gesundheitswesen während der Pandemie für die Aufrechterhaltung der Tessiner Gesundheitsinfrastruktur essentiell gewesen seien. Ihrem Antrag, die Motion abzulehnen, kam die kleine Kammer mit 27 zu 7 Stimmen nach.

Artikel 14 des Freizügigkeitsabkommens anwenden und die Personenfreizügigkeit im Kanton Tessin und in den am stärksten von der Krise betroffenen Regionen vorläufig aussetzen

Im September 2021 nahm Bundesrat Cassis an der Afghanistan Konferenz der UNO teil, an der die Situation in Afghanistan nach der Machtübernahme durch die Taliban besprochen wurde. Das Ziel der Konferenz bestand darin, auf die grosse humanitäre Krise aufmerksam zu machen und die finanzielle Soforthilfe zu sichern. Bundesrat Cassis kündigte eine Erhöhung der Mittel für humanitäre Hilfe um CHF 33 Mio. an, womit sich die Schweizer Hilfe bis Ende 2022 auf rund CHF 60 Mio. belaufen werde. Cassis erinnerte aber auch daran, dass finanzielle Hilfe alleine nicht ausreiche, und forderte die Taliban auf, internationalen Organisationen und NGOs uneingeschränkten Zugang zur Bevölkerung zu ermöglichen. Auch die Achtung der Menschenrechte und der Minderheitenschutz müssten garantiert werden. Aussenminister Cassis traf sich im Rahmen der Konferenz unter anderem mit UNO-Generalsekretär António Guterres, um sich über die humanitäre Soforthilfe und die zukünftige internationale Entwicklungskooperation in Afghanistan zu unterhalten.

Afghanistan Konferenz der UNO 2021
Dossier: Humanitäres Engagement der Schweiz in Afghanistan

Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan Anfang August 2021 und dem gleichzeitigen Beschluss der USA und weiterer Staaten, ihre Truppen aus Afghanistan abzuziehen und ihre Botschaften zu evakuieren, leitete auch das EDA am 14. August die Evakuation des DEZA-Kooperationsbüros in Kabul ein und schloss dieses vorübergehend. Nebst drei Schweizer Staatsangehörigen beschäftigte das Kooperationsbüro 38 lokale Mitarbeitende, die nach Einschätzung des Bundesrats von den Taliban als «westliche Kollarobateure» betrachtet werden könnten und daher an Leib und Leben gefährdet seien, berichtete die NZZ. Das EDA gab am 16. August in einer Medienmitteilung bekannt, dass man den Mitarbeitenden und ihren engsten Familienangehörigen – insgesamt 230 Personen – ein humanitäres Visum für die Schweiz gewähre und sie dem Resettlement-Kontingent anrechenen werde. Seit 2019 wird jährlich ein Kontingent von 1'500-2'000 Personen für Resettlement-Flüchtlinge definiert. Unter Resettlement versteht man in Zusammenarbeit mit dem UNHCR die dauerhafte Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtline unter vollem Flüchtlingsschutz.
Tags darauf schickte das VBS 10 Soldaten nach Kabul, um die Bemühungen vor Ort zu unterstützen.
Auch die Schweizer Parteien meldeten sich diesbezüglich zu Wort. Wie La Liberté am 18. August berichtete, hatte die SP innert kürzester Zeit eine Online-Petition gestartet, welche die bürokratielose Aufnahme von mindestens 5'000 afghanischen Flüchtlingen verlangte. Kurz darauf drängten die SP, die Grünen sowie zahlreiche Hilfsorganisationen gar zur Aufnahme von 10'000 Flüchtlingen, wie die NZZ festhielt. Am anderen Ende des politischen Spektrums wehrte sich die SVP gegen jegliche Art von Kontingenten.
Am 19. August schob der Bundesrat derartigen Bestrebungen jedoch einen Riegel: Bundesrätin Karin Keller-Sutter äusserte zwar Verständnis für die Forderungen, doch die Aufnahme ganzer Gruppen sei nicht möglich, wie sie vor den Medien zu Verstehen gab. Sie führte aus, dass die Lage zu instabil sei, viele Menschen zurzeit nicht aus Afghanistan ausreisen könnten und man nicht wisse, ob überhaupt Bedarf bestehe. Sobald das UNHCR überprüft habe, ob und wie viele Menschen langfristig Schutz bräuchten, müsse die Staatengemeinschaft als Ganzes und damit auch die Schweiz über eine mögliche Aufnahme entscheiden.
Dies sorgte für Kritik aus den Reihen der besagten Parteien. So kritisierte Grünen-Präsident Balthasar Glättli (gp, ZH) in der NZZ, dass der Bundesrat «ein kaltes Herz» zeige. Er müsse sich vielmehr im Sinne der humanitären Tradition der Schweiz aktiv für die Aufnahme von Flüchtlingen einsetzen. Am 23. August vermeldete das EDA, dass ein Charterflug mit medizinischem Personal und Covid-Schutzmaterial nach Usbekistan gestartet sei, um die Evakuierungsanstrengungen sämtlicher westlicher Länder zu unterstützen. In der Medienmitteilung teilte das EDA zudem mit, dass sich weiterhin 35 Schweizer Staatsangehörige in Afghanistan befänden und man deren Repatriierung vorbereite. Die Repatriierung wurde schliesslich am 27. August vom EDA für beendet erklärt, nachdem insgesamt 385 Personen aus Afghanistan in die Schweiz geflogen worden waren.
Weiterhin offen blieb die Frage, wie die Schweizer Entwicklungshilfe ihre Arbeit in Afghanistan fortzusetzen gedenke. Die Weltwoche erklärte, dass die DEZA die bestehenden Projekte anpassen und fortführen wolle und sie schon in der Vergangenheit in den von den Taliban kontrollierten Gebieten tätig gewesen sei. Anfang September beschloss der Bundesrat, das humanitäre Engagement in Afghanistan zu verstärken, indem zusätzliche CHF 33 Mio. für Hilfe vor Ort freigegeben wurden. Insgesamt würde die Schweiz über die kommenden 16 Monate CHF 60 Mio. in Afghanistan und die umliegenden Staaten investieren, erklärte der Bundesrat.

Evakuation des DEZA-Kooperationsbüros in Kabul
Dossier: Humanitäres Engagement der Schweiz in Afghanistan

Angesichts der Krise in Afghanistan forderte die APK-NR Ende August 2021 mittels einer Motion einen Beitrag der Schweiz zu Stabilität und Frieden in der Region. Die Schweiz solle auch aufgrund ihrer humanitären Tradition ihre Bemühungen in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Parteien verstärken und dem Parlament, wenn nötig, einen Nachtragskredit für die humanitäre Hilfe in Afghanistan vorlegen, der grössentechnisch mit den Hilfszahlungen für Syrien vergleichbar sei. In seiner Stellungnahme im November zeigte sich der Bundesrat besorgt über die sich verschlechternde Sicherheits- und Menschenrechtslage in Afghanistan. Die Schweiz habe Mitte September an der Afghanistan-Konferenz der UNO teilgenommen und sei bereit, ihre Guten Dienste anzubieten, sofern eine Nachfrage danach bestehe. Man habe Anfang September zudem das Budget des DEZA-Kooperationsprogramms in Afghanistan für das Jahr 2021 um CHF 33 Mio. aufgestockt, von denen CHF 23 Mio. über einen Nachtragskredit finanziert werden sollen. Auch im Jahr 2022 sei ein ausgeweitetes Budget in der Höhe von CHF 27 Mio. vorgesehen, womit sich die Schweizer Hilfe bis Ende 2022 auf CHF 60 Mio. belaufen werde. Da er die Anliegen der Motion als erfüllt ansah, beantragte der Bundesrat deren Ablehnung.

Beitrag der Schweiz zu Stabilität und Frieden in Afghanistan
Dossier: Humanitäres Engagement der Schweiz in Afghanistan

Ende Juli 2021 kündigte das EDA an, dass Bundesrat Cassis Anfang August nach Thailand, Laos und Vietnam reisen werde. Die Reise erfolge im Kontext der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023, welche eine Intensivierung des Schweizer Engagements in Asien vorsah. In Bangkok wurde die Schweizer Delegation in einer Übergabezeremonie für die Lieferung von Beatmungsgeräten und Antigentests zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie verdankt. Anlässlich der 1. August-Feier sprach der Bundesrat zudem online mit der Auslandschweizer-Gemeinschaft in Thailand. Die politischen Gespräche mit dem thailändischen Premierminister Chan-o-cha und Aussenminister Pramudwinai drehten sich nicht nur um die Pandemiebekämpfung, sondern auch um die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und ASEAN. Zudem äusserten beide Delegationen Interesse in Bezug auf ein mögliches Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und Thailand und würdigten das 90-Jahre-Jubiläum ihrer bilateralen Beziehungen.
Mit dem Besuch in Laos wurde Cassis zum ersten Schweizer Aussenminister, der das Land auf einer Amtsreise besuchte. Im Zentrum der Gespräche mit dem laotischen Vize-Premierminister Siphandone stand die Entwicklungszusammenarbeit, die die Schweiz in Laos seit 1995 tätigt. Zudem wurde ein Kooperationsabkommen für die Bereiche Beschäftigung, Berufsbildung, Landwirtschaft, Ernährungssicherheit, Klimawandel, lokale Gouvernanz und Bürgerbeteiligung sowie humanitäre HIlfe abgeschlossen.
Zum Abschluss der Auslandsreise traf sich Cassis in Hanoi mit dem neuen vietnamesischen Premierminister Minh Chinh und feierte mit ihm das 50-jährige Jubiläum der bilateralen diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und Vietnam. Cassis kündigte ausserdem an, dass die Schweiz Hilfsgüter im Wert von CHF 5 Mio. zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie nach Vietnam schicken werde. Mit Aussenminister Son tauschte sich Cassis auch über Vietnams Erfahrungen als nichtständiges Mitglied im UNO-Sicherheitsrat aus und stellte bei dieser Gelegenheit die Schweizer Kandidatur für 2022 vor. Ein weiterer Schwerpunkt des Treffens war das Freihandelsabkommen zwischen Vietnam und der EFTA, über das seit 2012 verhandelt wird.

Bundesrat Cassis reist nach Thailand, Laos und Vietnam
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2021

Mittels Postulat forderte Claudia Friedl (sp, SG) den Bundesrat dazu auf, eine Strategie für die aktive Teilhabe von Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung zu erarbeiten. Die wichtige Rolle von Frauen in diesen Themenfeldern sei zentral, um diese nachhaltig zu gestalten, begründete die Motionärin ihr Anliegen. In der Aussenpolitik herrsche eine einseitige Auffassung von Sicherheit und Wiederaufbau vor, so dass die Bedeutung der sozialen Komponente, insbesondere der von Frauen getragenen Care-Ökonomie noch unterschätzt werde. Friedl forderte mehr Investitionen in die soziale und nicht nur die physische Infrastruktur, damit Frauen in den betroffenen Gebieten effektiv an Friedensprozessen und Entwicklungsprojekten teilnehmen könnten. Die Schweiz sei in diesem Bereich bereits aktiv, doch für die Zukunft bedürfe es einer Analyse des Ist-Zustands und darauf aufbauend einer aussenpolitischen Strategie für nachhaltige Sicherheit. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Das Postulat wurde in der Sommersession 2021 von Roland Rino Büchel (svp, SG) bekämpft, weshalb es zu einem späteren Zeitpunkt im Nationalrat diskutiert werden wird.

Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung (Po. 21.3122)

In einem Postulat stellte Nationalrat Walder (gp, GE) dem Bundesrat Mitte Juni 2021 die Frage, welche Auswirkungen Covid-19 auf die Vitalität des Netzwerks der internationalen Organisationen in der Schweiz und auf die Schweizer Gaststaatpolitik habe. Die Covid-19-Pandemie habe systematische Telearbeit gefördert und dies auf Kosten von internationalen Reisen und Tagungen mit physischer Präsenz. Dies könne eine geringere Präsenz von internationalen Organisationen in der Schweiz zur Folge haben, was ihre Rolle als Gaststaat schwächen würde, befürchtete Walder. Er forderte daher einen Bericht, der neben der Situationsanalyse auch Möglichkeiten zur proaktiven und kreativen Stärkung der Gaststaatpolitik liefern sollte. Die wichtigsten Fragen stellten sich gemäss Walder hinsichtlich der Auswirkungen von Standortverlagerungen, virtuellen Arbeitswerkzeugen und Telearbeit auf die Dichte an internationalen Akteuren in der Schweiz; hinsichtlich der Mittel der Schweiz, um die Qualität von Konferenzen und Treffen vor Ort die Qualität der vorhandenen Infrastruktur zu verbessern; sowie hinsichtlich der Erweiterung des Schweizer Dispositivs im Rahmen der Gaststaatpolitik. Der Bundesrat erklärte in seiner Stellungnahme, dass die Instrumente der Gaststaatpolitik in der Botschaft zu den Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat definiert seien. Er werde das Anliegen des Postulats jedoch in der nächsten Botschaft für die Periode 2024-2027 aufnehmen, weshalb er die Annahme des Postulats beantrage. In der Herbstsession 2021 bekämpfte Nationalrat Büchel (svp, SG) das Postulat, weshalb die Diskussion verschoben wurde.

Auswirkungen von Covid-19 auf die Vitalität des Netzwerks der internationalen Organisationen in der Schweiz und auf die Schweizer Gaststaatpolitik (Po. 21.3791)

Ende Dezember 2020 legte die Schweizer Delegation bei der IPU ihren jährlichen Bericht vor, in dem sie über ihre Tätigkeiten im Jahr 2020 informierte. Im Zentrum des Berichts stand die 206. Tagung des IPU-Rates, die wie so viele Anlässe aufgrund der Covid-19-Pandemie online durchgeführt werden musste. Als technische Hauptprobe für diesen Grossanlass diente die 5. Weltkonferenz der Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten. Die Tagung des IPU-Rates brachte auch eine Neubesetzung des Präsidiums mit sich. Bei der ersten Online-Wahl in der Geschichte der Organisation setzte sich der Portugiese Duarte Pacheco klar durch. Ebenfalls erwähnenswert war die Wahl von Nationalrätin Fehlmann Rielle (sp, GE) in das IPU-Exekutivkomitee.
National- und Ständerat nahmen den Bericht in der Sommersession 2021 zur Kenntnis.

Bericht der Schweizer Delegation bei der IPU 2020
Dossier: Berichte der Delegation bei der interparlamentarischen Union

Der Bundesrat beantragte im März 2021 die Abschreibung der Motion Schneider-Schneiter (mitte, BL) für eine Reform der Entwicklungszusammenarbeit, da die von den Räten angenommenen Forderungen in die Botschaft zur IZA-Strategie 2021-2024 aufgenommen worden seien. In der Sommersession 2021 wurde die Motion von beiden Räten abgeschrieben.

Für eine Reform der Entwicklungszusammenarbeit (Mo. 18.4129)

Der Bundesrat beantragte im März 2021 die Abschreibung des Postulats Bigler (fdp, ZH) sowie der Motion Imark (svp, SO; 16.3289) zur Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen in Partnerländern der internationalen Zusammenarbeit. Der Postulatsbericht erfülle die Anliegen beider Vorstösse, so der Bundesrat. Der Nationalrat schrieb beide Geschäfte in der Sommersession 2021 ab.

Rapport détaillé sur le financement des ONG palestiniennes et israéliennes (Po. 18.3820)
Dossier: NGOs und der israelisch-palästinensische Konflikt

Mit der Publikation des Berichts «UNRWA: Rückblick und Ausblick nach 70 Jahren» erachtete der Bundesrat das Postulat Nantermod (fdp, VS) als erfüllt und beantragte im März 2021 dessen Abschreibung. Diesem Antrag kam der Nationalrat während der Sommersession 2021 nach.

UNRWA. Bilan et perspectives après 70 ans

In der Sommersession 2021 schrieb der Nationalrat das Postulat Bourgeois (fdp, FR) mit dem Titel «Optimierung und Koordinierung der Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit» ab. Der Bundesrat hatte die Abschreibung beantragt, da der gleichnamige Postulatsbericht das Anliegen erfüllt habe.

Optimierung und Koordinierung der Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit (Po. 18.3483)

Die Motion Imark (svp, SO), welche die Verwendung von Steuergeldern für Rassismus, Antisemitismus und Hetze konsequent unterbinden wollte, wurde in der Sommersession 2021 auf Antrag des Bundesrats von beiden Ratskammern abgeschrieben. Grund dafür war die im Januar 2020 erfolgte Veröffentlichung des Berichts in Erfüllung dieser Motion sowie des Postulats Bigler (fdp, ZH, Po.18.3820).

Couper court au détournement des deniers publics à des fins de racisme, d'antisémitisme et d'incitation à la haine (Mo. 16.3289)
Dossier: NGOs und der israelisch-palästinensische Konflikt

Im März 2021 beantragte der Bundesrat die Abschreibung der Motion der APK-NR, welche damit einen Nachtragskredit für die humanitäre Hilfe gefordert hatte. Im Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahre 2020 liess der Bundesrat verlauten, dass er im April 2020 einen Kredit über CHF 400 Mio. beschlossen habe, um die negativen Folgen der Covid-Pandemie in von Armut, Konflikten und Katastrophen geprägten Staaten zu mildern. Das Parlament hatte daraufhin im Nachtrag IIa nur CHF 200 Mio. an Darlehen und CHF 107.5 Mio. an Beiträgen freigegeben. Diese erfüllten das Motionsanliegen aus Sicht des Bundesrats jedoch bereits. Zusätzlich zu den Krediten in der Entwicklungshilfe habe das EJPD einen Kredit von CHF 1.1 Mio. für Projekte des UNO-Flüchtlingshilfswerks und des IKRK freigegeben. Die beiden Räte schrieben die Motion kurz darauf während der Sommersession 2021 ab.

Nachtragskredit für die humanitäre Hilfe

Der Nationalrat nahm sich in der Sommersession 2021 als Zweitrat der Motion der APK-SR an. Diese forderte den Bundesrat dazu auf, Schweizer Anbietende bei der Umsetzung der Strategie der internationalen Zusammenarbeit prioritär zu berücksichtigen. Im Vorfeld der Session hatte sich die APK-NR ihrer Schwesterkommission angeschlossen und die Annahme der Motion beantragt. Eine Kommissionsminderheit Fischer (glp, LU) hatte sich jedoch für die Ablehnung der Motion eingesetzt, da sie durch die Umsetzung der Motion eine Einschränkung des Wettbewerbs und damit einhergehend einen Qualitätsverlust befürchtete.
Obwohl der Bundesrat gewarnt hatte, dass zur Umsetzung der Motion eine Änderung des BöB nötig wäre, gab sich die APK-NR-Mehrheit in der Ratsdebatte unbeirrt. Dies sei kein Hinderungsgrund, machte Kommissionssprecher Fabian Molina (sp, ZH) die Mehrheitsposition deutlich. Dass die Schweiz solche Aufträge nach WTO-Recht ausschreibe, führe zu einem Wettbewerbsnachteil für Schweizer NGOs, den es zu beseitigen gelte. Roland Fischer äusserte sich im Namen der Minderheit und führte aus, dass Wettbewerb nicht nur Innovation fördere, sondern auch zu einem optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis führe. Er warnte, dass der Wettbewerb im IZA-Bereich bei einer Annahme der Motion verfälscht werden könnte. Schweizer Anbietende hätten spezifisches Know-how und Erfahrung und bräuchten daher keinen Protektionismus, so Fischer. Bundesrat Cassis erklärte, dass in der Periode 2017-2020 bereits 70 Prozent der Gelder aus Wettbewerbsverfahren an Schweizer NGOs geflossen seien. Für den Bundesrat sei die Qualität des Angebots wichtiger als die Herkunft der Anbietenden. Cassis führte überdies aus, dass man dem Anliegen der Motion ohne Annahme derselben nachkommen könne: Einerseits habe der Bundesrat seit Anfang 2021 mehr Handlungsspielraum, da im revidierten BöB Qualitäts-, Innovations- und Nachhaltigkeitsaspekte relativ zum Preis stärker gewichtet werden könnten. Ausserdem sei es nun möglich, Fachwissen, auf das Schweizer Anbietende spezialisiert sind, für die Vergabe vorauszusetzen. Eine starre Vergabe von 100 Prozent der Beiträge an Schweizer Anbieterinnen und Anbieter sei jedoch weder im Interesse der Schweiz noch in jenem der zu unterstützenden Länder. Der Nationalrat lehnte die Motion in der Folge mit 100 zu 87 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) entgegen des Vorschlags der vorberatenden Kommission ab. Die Nein-Stimmen stammten mehrheitlich von den Fraktionen der SVP, der FDP und der GLP.

Schweizer Anbietende bei der Umsetzung der Strategie der internationalen Zusammenarbeit prioritär berücksichtigen

Die kleine Kammer nahm in der Sommersession 2021 Kenntnis vom Aussenpolitischen Bericht 2020. APK-SR-Sprecher Damian Müller (fdp, LU) fasste die wichtigsten Schlussfolgerungen des Berichts zusammen und verwies dann auf vier Fragen, welche sich die Kommission gestellt hatte. Diese betrafen die internationale Forschungs- und Bildungspolitik, das Mandat der USA im Iran, die Impfsituation des Botschaftspersonals und die Zusammenarbeit mit NGOs wie dem IKRK. Da diese Fragen zur Zufriedenheit der Kommissionsmitglieder beantwortet worden waren, sprach er dem Aussenminister ein Lob für dessen Arbeit aus.
Kritischer gab sich Carlo Sommaruga (sp, GE), der die im Bericht versprochene «Kohärenz» vor allem auf die Entwicklungspolitik bezog und in diesem Bereich noch viel Verbesserungspotenzial sah. Er kritisierte auch die im Bericht enthaltene Aussage des Bundesrats, dass der Abschluss eines institutionellen Abkommens mit der EU angestrebt werde, für dessen Abschluss man mit den Kantonen und Sozialpartnern zusammenarbeite. Der kurz darauf erfolgte Abbruch der Verhandlungen stellte für Sommaruga eine Kluft zwischen der europäischen Strategie 2020 und jener im Jahr 2021 dar. Er forderte daher vom Bundesrat eine präzise Strategie, um den im Bericht angekündigten bilateralen Weg fortführen zu können. Bundesrat Cassis bekräftigte das bundesrätliche Bekenntnis zu Europa, gab dabei aber zu bedenken, dass ein gemeinsam gestalteter bilateraler Weg aussen- und innenpolitisch getragen werden müsse. Die Partnerschaft mit der EU bleibe aber die Priorität des Bundesrats.

Aussenpolitischer Bericht 2020 (BRG 21.009)
Dossier: Aussenpolitische Berichte (ab 2009)

Die APK-NR versuchte im November 2020 den Bundesrat dazu zu bewegen, für einen stärkeren Einbezug des Privatsektors in die Entwicklungszusammenarbeit zu sorgen. Im Motionstext forderte die Kommission den Bundesrat dazu auf, Massnahmen zu treffen, damit die SIFEM mittels konzessionellem Blending den Ausbau der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit in den am wenigsten entwickelten Ländern fördert. Dabei soll überprüft werden, ob und wie private Investoren die «klassische Entwicklungszusammenarbeit» finanziell entlasten könnten. Blending bezeichnet in diesem Kontext die Kombination von öffentlichen A-Fonds-perdu-Beiträgen oder rückzahlbaren Beiträgen mit kommerziellen Mitteln. Diese Mischformen würden «lebensfähige Privatsektorprojekte» fördern, Arbeitsplätze schaffen und den Aufbau funktionierender Märkte beschleunigen, begründete die Kommission ihre Forderung. Die Motion stellte zudem in Aussicht, dass durch diese Methode die Ausgaben der klassischen Entwicklungszusammenarbeit zu Gunsten von Privatinvestitionen gesenkt werden könnten.
Die SIFEM ist die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes und unterstützt insbesondere Unternehmen im Privatsektor von Entwicklungsländern, indem sie in lokale Risikokapitalfonds investiert oder regionalen Finanzinstituten langfristiges Kapital zur Kreditvergabe zur Verfügung stellt. So ermöglicht sie es Co-Investoren, Unternehmen in Ländern zu finanzieren, die normalerweise von privaten Investoren aufgrund der hohen Risiken vermieden werden. Die APK-NR bemängelte nun aber, dass bisher nur 25 Prozent der SIFEM-Investitionen in die am wenigsten entwickelten Staaten flössen und vor allem im Bereich sozialer Wirkungskredite und grüner Anleihen noch Ausbaumöglichkeiten bestünden.

In seiner Stellungnahme vom Januar 2021 betonte der Bundesrat, dass er mit der Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 bereits Massnahmen zum weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Sinne der Motion ergriffen habe. Ab 2021 könne die SIFEM Anlagen in den am wenigsten entwickelten Ländern vornehmen, die im Rahmen eines Garantieprogramms der DEZA bis maximal 50 Prozent versichert werden könnten. Private Investoren und die klassische Entwicklungszusammenarbeit müssten zudem Hand in Hand zusammenarbeiten, da die fehlende Rechtssicherheit und die hohen Risiken in den am wenigsten entwickelten Ländern nur beschränkte Investitionsmöglichkeiten böten. Bevor mehr private Investitionen in schwierige Kontexte gefördert werden könnten, müsse die klassischen Entwicklungszusammenarbeit die hohen Risiken und Transaktionskosten mindern und Investitionsbarrieren beseitigen. Das könne beispielsweise durch Beratung, Wissenstransfer, technische Unterstützung, aber auch durch Partnerschaften und Risikoteilungsmechanismen geschehen. Der Bundesrat beantragte angesichts dieser Ausgangslage die Ablehnung der Motion.

In der Sommersession 2021 äusserte sich Laurent Wehrli (fdp, VD) im Nationalrat zur Motion und wies darauf hin, dass der vorliegende Vorstoss eine direkte Folge des Berichts in Erfüllung des Postulats Bourgeois (fdp, FR; Po. 18.3483) sei und eigentlich die bereits vom Bundesrat eingeleiteten Massnahmen verstärken wolle. Der anwesende Bundesrat Guy Parmelin bat um Ablehnung der Motion, da die Ausweitung des SIFEM-Engagements schrittweise erfolgen müsse. Er betonte, dass eine Reduktion des SECO- und DEZA-Wirkungsbereichs – wie sie von der Motion angedeutet wurde – ein entmutigendes und falsches Signal an die privatwirtschaftlichen Akteure senden würde. Der Nationalrat liess sich von diesen Einwänden aber nicht beirren und nahm die Motion mit 105 zu 85 Stimmen an, wobei Grüne, GLP und SP dagegen stimmten.

Stäkerer Einbezug des Privatsektors in der Entwicklungszusammenarbeit

Im Dezember 2020 verlangte Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter (cvp, BL) vom Bundesrat die Erarbeitung eines Berichts zur Bundesbeteiligung und den gesetzlichen Grundlagen bei schweizerischen NGO, die im Bereich der IZA tätig sind. Der Bericht solle transparent machen, welche NGO-Aktivitäten mit welchen Finanzierungsinstrumenten zu welchem Zweck mit Bundesmitteln finanziert werden. Nebst einer Auflistung aller NGOs, Leistungsaufträgen und Subventionen solle der Bericht ausserdem die Interessenbindungen der finanzierten NGOs enthalten. Schneider-Schneiter forderte überdies eine Erklärung bezüglich der Finanzierungsvoraussetzungen der NGOs und der Rolle der ZEWO als Zertifizierungsorganisation. Sie begründete das Postulat damit, dass sich Entwicklungshilfeorganisationen zunehmend mit entwicklungspolitischen Forderungen im Inland, statt mit konkreter Entwicklungshilfe im Ausland befassten. Transparenz im Umgang mit NGOs sei notwendig, um das Vertrauen der Schweiz in die Entwicklungsorganisationen nicht aufs Spiel zu setzen.
Der Bundesrat zeigte Verständnis für Schneider-Schneiters Forderung nach Transparenz und verwies auf die öffentlich zugänglichen Dokumentationen des EDA und des WBF. Nichtsdestotrotz wollte er diese Informationen mithilfe des geforderten Berichts ergänzen und empfahl das Postulat daher zur Annahme.
Der Nationalrat folgte in der Frühjahrssession 2021 dieser Empfehlung und nahm das Postulat stillschweigend an.

Bundesbeteiligung und gesetzliche Grundlagen bei schweizerischen NGO (Po. 20.4389)

In der Frühjahrssession 2021 nahm auch der Ständerat Kenntnis vom Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2020 und dem Bericht über zolltarifliche Massnahmen 2020. Die APK-SR hatte im Vorfeld der Session empfohlen, von diesen Berichten Kenntnis zu nehmen und darüber hinaus die drei Bundesbeschlüsse zur Genehmigung der Änderungsbeschlüsse der EFTA-Konvention, zur Genehmigung der Änderung der Liste LIX-Schweiz-Liechtenstein und zur Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen anzunehmen.
Kommissionssprecher Damian Müller (fdp, LU) lobte den Bundesrat dafür, im Berichtsjahr die Warenflüsse gewährleistet zu haben und bezeichnete den internationalen Handel als Teil der Lösung angesichts geschwächter multilateraler Institutionen und interventionistischer Industriepolitik. Die Kommission zeigte sich mit der Qualität des Berichts und den darin gezogenen Schlüssen zufrieden. Carlo Sommaruga (sp, GE) gab allerdings zu bedenken, dass die Schweizer Bevölkerung in den vergangenen Abstimmungen zur Konzernverantwortungsinitiative und dem Freihandelsabkommen mit Indonesien Bedenken hinsichtlich der Konsequenzen des Schweizer Aussenhandels auf die Umwelt zum Ausdruck gebracht habe. Daher müsse man sich vertieft über die Vereinbarkeit des Freihandels mit der Agenda 2030 Gedanken machen und diese Thematik sei in Zukunft im Rahmen des Berichts zentral zu behandeln. Der Ständerat nahm die drei Bundesbeschlüsse gemäss der Empfehlung der Kommission einstimmig an.
Auch in den Schlussabstimmungen trafen die drei Bundesbeschlüsse auf keinerlei Widerstand. Der Beschluss zu den Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln wurde vom Nationalrat mit 190 zu 1 Stimme (bei 3 Enthaltungen) und vom Ständerat einstimmig angenommen. Einstimmigkeit herrschte in beiden Räten auch bezüglich der Annahme des Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung der Liste LIX-Schweiz-Liechtenstein bezüglich Würzfleisch.

Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2020 (BRG 21.008)
Dossier: Aussenwirtschaftspolitische Berichte

In der Frühjahrssession 2021 nahm der Nationalrat Kenntnis vom Aussenpolitischen Bericht 2020. Der Bericht gab einen Überblick über die Aussenpolitik der Schweiz im Berichtsjahr, wobei er sich strukturell an der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 und deren vier Schwerpunkten ausrichtete. Einen besonderen Fokus legte er aus Aktualitätsgründen auf die Corona-Pandemie. Diese führte im Jahr 2020 zur grössten Rückholaktion der Schweizer Geschichte und zu einem ausgeweiteten Einsatz der IZA. Darüber hinaus stärkten der Einbezug der Schweiz in das europäische Krisendispositiv, der funktionierende EU-Binnenmarkt und der grosse Nutzen zahlreicher bilateraler Abkommen während der Pandemie das europapolitische Ziel des Bundesrats, den bilateralen Weg mithilfe eines institutionellen Rahmenabkommens zu vertiefen. Ein weiterer zentraler Aspekt der Aussenpolitik im Berichtsjahr war die Schweizer Kandidatur für den UNO-Sicherheitsrat, welche durch den angekündigten Einbezug des Parlaments im Inland vorangetrieben wurde. Ebenfalls hervorgehoben wurden die geografischen und thematischen Teilstrategien, mit denen der Bundesrat die Kohärenz der Aussenpolitik verstärken will. Dazu gehören die MENA-Strategie, die China-Strategie und die Subsahara-Afrika-Strategie, sowie die IZA-Strategie, die Strategie zur Digitalaussenpolitik und die Strategie Landeskommunikation.
Claudia Friedl (sp, SG) kritisierte im Namen der APK-NR das Fehlen einer «Teilstrategie Europa» in diesem Bericht. Zudem unterstütze die Kommission zwar grundsätzlich das Bestreben des Bundesrats, die Politikkohärenz zu erhöhen, sie verlange aber, dass die Agenda 2030 den übergeordneten Rahmen für die Aussenpolitik bilden solle. Die Kommission bemängelte laut Friedl auch das zu kurze Kapitel zum Thema «Migration und Flucht», merkte aber selbst an, dass der Bundesrat im Migrationsbericht vertieft darauf eingehen wolle. Kommissionssprecher Denis de la Reussille (pda, NE) fügte dem Votum seiner Kollegin hinzu, dass die Frage des Zugangs zu Wasser weiterhin eine wichtige Rolle in der Schweizer Aussenpolitik spielen werde. Bei dieser Thematik könne sich die Schweiz mit ihrem Fachwissen einbringen. Noch kritischer als die Kommission war Nationalrat Roland Büchel (svp, SG), der sich entrüstet darüber zeigte, dass das Rahmenabkommen und die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU im Bericht erst an achter Stelle aufgeführt wurden. Er verlangte die Überweisung dieses Dossiers an das Parlament. Nationalrätin Tiana Angelina Moser (glp, ZH) bezeichnete die fehlende Führungsverantwortung des Gesamtbundesrats, dessen verwirrende Kommunikation und den mangelnden Einbezug des Parlaments diesbezüglich als «Trauerspiel» und forderte ebenfalls die Überweisung des Rahmenabkommens an das Parlament. Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR) sprach die bevorstehende Publikation der China-Strategie an und verlangte, dass die Schweiz von China die Respektierung der Menschenrechte, mehr Transparenz und die Einhaltung international anerkannter Handelsregeln einfordern müsse. Zum Abschluss der Debatte erklärte Bundesrat Ignazio Cassis, dass sich die globalen Kräfteverhältnisse nicht zuletzt aufgrund der wachsenden Konkurrenz der Grossmächte veränderten. Die Schweiz müsse in internationalen Auseinandersetzungen als Brückenbauerin fungieren, an ihren Trümpfen wie den guten Diensten festhalten und zugleich ihre Aussenpolitik agiler gestalten, beispielsweise durch Wissenschaftsdiplomatie oder die digitale Aussenpolitik. Cassis betonte zudem, dass die Europafrage auch bei einem gescheiterten Rahmenabkommen zentral bleiben werde und dass die Schweiz sich auch in den bilateralen Beziehungen mit europäischen Staaten engagiere, unter anderem durch die Mind the Gap-Strategie mit dem Vereinigten Königreich.

Aussenpolitischer Bericht 2020 (BRG 21.009)
Dossier: Aussenpolitische Berichte (ab 2009)