Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Aussenpolitik
  • Beziehungen zu internationalen Organisationen

Akteure

  • Grüter, Franz (svp/udc, LU) NR/CN

Prozesse

3 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Franz Grüter (svp, LU) verlangte im September 2020 mittels einer Motion die zwingende Entscheidungshoheit des Parlaments für Entscheidungen betreffend Kapitel VII der UNO-Charta für den Zeitraum, in dem die Schweiz einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat innehat. Die in Kapitel VII enthaltenen Massnahmen gehörten zu den einschneidensten der internationalen Politik und könnten über Leben oder Tod entscheiden sowie die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes bestimmen, argumentierte Grüter. Da sich die Schweiz in der Verfassung zur Wahrung ihrer Neutralität verpflichtet habe, müsse dem Parlament die Deutungshoheit über die Konsequenzen der Massnahmen in Kapitel VII überlassen werden, meinte er. Kapitel VII mit dem Titel «Massnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen» der UNO-Charta regelt das Vorgehen bei wirtschaftlichen und militärischen Zwangsmassnahmen gegen Staaten.
Der Bundesrat erklärte in seiner Stellungnahme, dass er der APK-SR in Erfüllung eines ihrer Postulate (Po. 19.3967) aufgezeigt habe, wie das Parlament beim Einsitz der Schweiz im Sicherheitsrat eingebunden werden könne. Zudem habe er in Erfüllung eines Postulats der APK-NR (Po. 13.3005) dargelegt, dass die Schweizer Neutralität mit dem Sitz im UNO-Sicherheitsrat vereinbar sei. Für den unvorhergesehenen Fall, dass der Sicherheitsrat militärische Durchsetzungsmassnahmen oder neue Sanktionsregime beschliessen sollte, würde der Bundesrat die Präsidien der aussenpolitischen Kommissionen konsultieren. Eine Konsultation der gesamten Kommission oder gar der ganzen Bundesversammlung sei nicht praktikabel, weil Entscheide zum Abstimmungsverhalten in diesen Situationen rasch zu fällen seien. Sollten sich Kapitel VII-Massnahmen im Voraus ankündigen, würde das EDA diese im Rahmen des regulären Austausches mit den APK thematisieren. Der Bundesrat beantragte daher die Ablehnung der Motion.
In der Frühjahrssession 2022 wiederholte Aussenminister Cassis die Standpunkte des Bundesrats und erklärte, dass der Ukraine-Konflikt ein solcher Fall sei, in dem die APK an jeder Sitzung über die Diskussion im Sicherheitsrat informiert würden. Die Volkskammer lehnte die Motion in der Folge mit 137 zu 53 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab. Nur die SVP-Fraktion unterstützte den Vorstoss.

Zwingende Entscheidungshoheit des Parlaments für Entscheidungen betreffend Kapitel VII der UNO-Charta

Wenige Tage nach der zweiten Sitzung des Ständerats zur Vorlage befasste sich der Nationalrat mit dessen Kompromiss zu den Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank. Die vier Verpflichtungskredite waren in beiden Räten unumstritten, jedoch hatte der Nationalrat fünf Artikel mit Handlungsrichtlinien ergänzt, die vom Ständerat zwar abgelehnt, im Sinne einer Kompromisslösung aber grösstenteils in einem neu geschaffenen Artikel 3a aufgenommen worden waren. Während dieser Artikel 3a auf Antrag der APK-NR angenommen wurde, setzte sich eine Minderheit Schneider-Schneiter (cvp, BL) dafür ein, dem Ständerat auch hinsichtlich der Streichung der Offenlegungspflicht zu folgen und Artikel 3c zu streichen. Die Minderheit aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitte-, der FDP- und der GLP-Fraktion argumentierte, dass die Publikation im Internet nicht umsetzbar und die Unterrichtungspflicht des Parlaments bereits anderweitig geregelt sei. Roland Fischer (glp, LU) zeigte Verständnis für den Wunsch nach mehr Transparenz und stellte in Aussicht, dass die Aussenpolitischen Kommissionen in der Differenzbereinigung einen Kompromiss ausarbeiten könnten. Die Mehrheit des Nationalrates wollte jedoch an der Offenlegungspflicht festhalten. Franz Grüter (svp, LU), dessen Fraktion sich von Anfang an gegen die Verfügungskredite eingesetzt hatte, bezeichnete die Institutionen als «Dunkelkammern» und verlangte eine «Aufsicht über die Aufsicht». Auch die SP setze sich für die Einhaltung von Transparenz und Rechenschaft und daher für Artikel 3c ein, wie Claudia Friedl (sp, SG) verlauten liess. Bundesrat Parmelin freute sich zwar über den konstruktiven Kompromiss zu Artikel 3a, der keine grösseren Umsetzungsprobleme mit sich brachte. Er verwies jedoch in Bezug auf den umstrittenen Artikel 3c ebenfalls darauf, dass die Publikation der Schweizer Positionen im Internet «äusserst problematisch und sehr oft kontraproduktiv» sein könne. Um auf internationaler Ebene Kompromisse finden zu können, sei es manchmal unumgänglich, Positionen vertraulich zu behandeln. Auf Nachfrage von Fabian Molina (sp, ZH) stimmte er aber im Namen des Bundesrats zu, den zuständigen Kommissionen gegenüber Rechenschaft abzulegen. Der Nationalrat nahm den Antrag der Mehrheit in Bezug auf Artikel 3c trotz der bundesrätlichen Bedenken mit 118 zu 68 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) an, womit er erneut eine Differenz zum Ständerat schuf.

Kapitalerhöhungen Weltbankgruppe und Afrikanische Entwicklungsbank (BRG 20.024)

Die Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank wurden im der Herbstsession 2020 im Nationalrat ähnlich hitzig diskutiert, wie einige Monate zuvor bereits im Ständerat. Konkret handelte es sich bei vorliegendem Geschäft um drei Bundesbeschlüsse: zwei Verpflichtungskredite über CHF 217.5 Mio. respektive CHF 713.9 Mio. für die Kapitalerhöhungen und die Erhöhung des Garantiekapitals der WBG; zwei Verpflichtungskredite über CHF 109.7 Mio. respektive CHF 1.718 Mrd. für die Kapitalerhöhung und die Erhöhung des Garantiekapitals der AfDB; und schliesslich eine Änderung des Quorums für Kapitalerhöhungen im Rahmen der IFC.
Die APK-NR empfahl dem Nationalrat auf alle drei Bundesbeschlüsse einzutreten, während zwei Kommissionsminderheiten – die Minderheit Guggisberg (svp, BE) der FK-NR und die Minderheit Grüter (svp, LU) der APK-NR – einen Antrag auf Nichteintreten stellten. Claudia Friedl (sp, SG), Komissionssprecherin der FK-NR, betonte die Bedeutung der beiden Banken, die für ihre Arbeit auf Unterstützung von aussen angewiesen seien, wobei die Schweiz sich über das reine Geldgeben hinaus auch gegen Korruption und Fehlinvestitionen einsetze. Für Minderheitsführer Guggisberg waren derartige Ausgaben in der Corona-Krise schlicht nicht zu verkraften. Zudem würden die Banken immer wieder menschenrechtsverletzende Projekte finanzieren und hätten mit Korruption zu kämpfen. Schliesslich wies Guggisberg darauf hin, dass sich auch die USA nicht an der Kapitalerhöhung beteiligten. Franz Grüter argumentierte im Namen seiner APK-NR-Minderheit ebenfalls gegen das Eintreten und nahm dabei vor allem auf die Argumente seines Vorredners und Parteikollegen Bezug. Er kritisierte darüber hinaus aber auch, dass CHF 300 Mio., welche den Banken im Austausch für Aktien überwiesen werden sollten, als Investitionen und nicht als ordentliche Ausgaben klassifiziert werden sollen. Die beiden Minderheiten Guggisberg und Grüter wurden gemeinsam mit 133 zu 54 Stimmen abgelehnt, womit der Nationalrat auf das Geschäft eintrat. Darüber hinaus machte die APK-NR mehrere Änderungsvorschläge in den Bundesbeschlüssen, welche dem Bundesrat konkrete Handlungsanweisungen auferlegen würden. Unter anderem stimmte der Nationalrat dafür, dass die Schweiz ihr Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Projekten der Banken im Internet publizieren und der Bundesrat dem Parlament alle zwei Jahre Auskunft darüber geben muss, wie sich die Schweiz für den Schutz der Menschenrechte, gute Regierungsführung und den Klimaschutz einsetzt. Ausserdem muss sich die Schweiz in der Weltbankgruppe für die Stärkung der staatlichen Bildung und der Gesundheitsversorgung einsetzen, eine Nulltoleranzpolitik gegenüber Korruption und Repression verfolgen und die Schaffung von dauerhaften Arbeitsplätzen in den Zielländern unterstützen. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Kredite für die Weltbankgruppe mit den vorgenommenen Ergänzungen mit 139 zu 54 Stimmen und jene für die Afrikanische Entwicklungsbank mit 140 zu 55 Stimmen an. Damit schuf er eine Differenz zum Ständerat, welcher das Geschäft erneut zur Behandlung überwiesen erhielt.

Kapitalerhöhungen Weltbankgruppe und Afrikanische Entwicklungsbank (BRG 20.024)