Die Vereinbarung mit Liechtenstein über die Zuteilung von Organen zur Transplantation wurde vom Ständerat im Frühjahr gutgeheissen. Der Nationalrat hatte dem Entwurf des Bundesrates bereits am Ende des vorangehenden Jahres zugestimmt. Die Vereinbarung stellt Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein bei der Transplantation von Organen denjenigen mit Schweizer Wohnsitz gleich. Im Gegenzug verpflichtete sich das Fürstentum, auf seinem Hoheitsgebiet ein gleiches Meldesystem für potentielle Organspender einzuführen sowie sich finanziell an den administrativen Kosten des Systems zu beteiligen.
Vereinbarung mit Liechtenstein über die Zuteilung von Organen zur Transplantation- Schlagworte
- Datum
- 18. März 2011
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 10.065
- Akteure
- Quellen
-
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- AB SR, 2011, S. 21 ff. und 73 ff.; AB NR, 2011, S. 233 ff.; BBl, 2011, S. 1807 ff. und 2761 ff..
von Anita Käppeli
Aktualisiert am 17.10.2016
Aktualisiert am 17.10.2016