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Die Ratifizierung der ILO-Übereinkommen Nr. 170 und 174 stand in der Herbstsession 2021 auf dem Programm des Ständerats. Die Übereinkommen beabsichtigten industrielle Störfälle besser zu verhüten und Unfällen und Berufskrankheiten, die durch Chemikalien verursacht werden, vorzubeugen. Carlo Sommaruga (sp, GE) äusserte sich im Namen der APK-SR zum Geschäft und empfahl die Ratifizierung der beiden Verträge. Gesetzesänderungen seien nicht nötig, die Schweiz verpflichte sich nur zur regelmässigen Berichterstattung an das Überwachungsorgan der ILO, erklärte Sommaruga. Ein Teil der Kommission habe sich zwar an der geringen Ratifikationsdichte – nur 22 respektive 18 Staaten haben die Abkommen bisher ratifiziert – der Abkommen gestört, doch mit der Ratifizierung erhöhe die Schweiz ihre Glaubwürdigkeit innerhalb der ILO, was insbesondere als Gaststaat wichtig sei. Deshalb habe man sich der Position des Bundesrats angeschlossen. Der Ständerat nahm die beiden Übereinkommen mit 32 und 34 Stimmen einstimmig an.
Auch in der Schlussabstimmung tags darauf entschied die kleine Kammer mit 38 zu 4 Stimmen und 40 zu 4 Stimmen eindeutig zugunsten der Ratifikation. Im Nationalrat hielt die SVP-Fraktion an ihrer Position fest und stimmte geschlossen gegen die beiden Abkommen. Das Resultat fiel mit 142 zu 54 Stimmen und 141 zu 55 Stimmen dennoch deutlich zugunsten der Ratifikation aus.

Übereinkommen Nr. 170 und 174 mit der ILO

Die Ratifizierung der ILO-Übereinkommen Nr. 170 und 174 zur Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe und zur Verhütung von industriellen Störfällen wurde in der Sommersession 2021 vom Nationalrat diskutiert. Nachdem die APK-NR der Ratifikation im Vorfeld der Session einstimmig zugestimmt hatte, schien eigentlich wenig Diskussionsbedarf zu bestehen. Die SVP-Fraktion stellte jedoch einen Antrag auf Nichteintreten. Yves Nidegger (svp, GE) erklärte, dass eine Ratifikation nicht notwendig sei, weil die Schweiz und auch ihre Nachbarländer bereits über die erforderlichen Rechtsnormen verfügten. Die Befürwortenden führten hingegen mehrfach den Chemieunfall im Hafen von Beirut, aber auch jenen von Schweizerhalle als Argument für die Ratifikation an. Für Claudia Friedl (sp, SG) und Christa Markwalder (fdp, BE) zeigten diese Vorfälle auf, wie wichtig Massnahmen zur Verhütung industrieller Störfälle seien. Die Kommission erachte es als wichtig, dass die Schweiz sich dem internationalen Arbeitsschutz verpflichte und ein multilaterales Vorgehen unterstütze, hielt deren Sprecher Fabian Molina (sp, ZH) fest. Bundesrat Parmelin erklärte, dass die Schweiz mit der Ratifikation anerkennen würde, dass die Verwendung von Chemikalien die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Bevölkerung und die Umwelt Risiken aussetzen könne und daher spezifische Schutzmassnahmen erfordere. Er verwies auch auf das Ziel des SECO und der kantonalen Arbeitsinspektorate, das Schutzniveau in Unternehmen in Bezug auf die Verwendung von Chemikalien in den Jahren 2022 und 2023 zu steigern.
Der Nationalrat beschloss mit grosser Mehrheit, auf das Geschäft einzutreten, und zeigte sich auch in der Gesamtabstimmung – mit Ausnahme der SVP-Fraktion – geeint: Mit 137 zu 52 und 136 zu 52 Stimmen stimmte die grosse Kammer dem Entwurf des Bundesrates zu den beiden Übereinkommen zu.

Übereinkommen Nr. 170 und 174 mit der ILO

Im Januar 2021 publizierte der Bundesrat die Botschaft zur Ratifizierung der ILO-Übereinkommen Nr. 170 und 174. 2017 hatte eine ILO-Arbeitsgruppe verschiedene internationale Arbeitsnormen überprüft und dabei die besagten Übereinkommen als «aktuelle Normen» eingestuft, weshalb deren Ratifikation in der Folge gefördert worden war. Der Bundesrat habe daraufhin beschlossen, die beiden Vorlagen auf ihre Konformität mit dem Schweizer Recht zu überprüfen. Inhaltlich behandeln die Übereinkommen einerseits die Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit, andererseits die Verhütung von industriellen Störfällen sowie die Begrenzung ihrer Folgen. In beiden Fällen hatte der Bundesrat dem Parlament 1991 bzw. 1996 noch keinen Genehmigungsantrag vorgelegt, da die Schweizer Gesetzgebung die für die Umsetzung notwendigen Bedingungen damals nicht erfüllt hatte. Unterdessen seien jedoch ein neues Chemikalienrecht in Kraft getreten und verschiedene Anpassungen der Arbeits- und Unfallgesetze vorgenommen worden. Die Schweiz könne die Übereinkommen nun ratifizieren, ohne dass eine Gesetzesanpassung notwendig werde, erklärte der Bundesrat in seiner Botschaft. Das Schweizer Chemikalienrecht biete im internationalen Vergleich bereits einen hohen Schutzstandard, betonte er.
Die eidgenössische tripartite Kommission für Angelegenheiten der ILO – die aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung und der Sozialpartner besteht – unterstütze den Antrag auf Ratifikation. Da die Sozialpartner bereits an der Erarbeitung der Übereinkommen beteiligt gewesen seien, verzichte man auf eine Vernehmlassung, ergänzte die Regierung. Die Ratifizierung decke sich überdies mit dem Vollzugsschwerpunkt des SECO und der Kantonalen Arbeitsinspektorate, welche sich 2022 und 2023 dem Thema «Gesundheitsschutz und Chemikalien am Arbeitsplatz» widmen werden.

Übereinkommen Nr. 170 und 174 mit der ILO