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  • Aussenpolitik

Akteure

  • Gapany, Johanna (plr/fdp, FR) SR/CE
  • Mazzone, Lisa (gp/verts, GE) SR/CE

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Die Schweiz als internationalen Gerichtsstandort weiter zu stärken, war das Ziel einer Motion, welche die RK-SR im April 2021 einreichte. Dazu sollte der Bundesrat dem Parlament den Entwurf eines Bundesbeschlusses zur Ratifikation des Haager Übereinkommens von 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen vorlegen. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion. In der Sommersession 2021 warb die Lisa Mazzone (gp, GE) um Unterstützung für das Anliegen der Kommission. Durch die Ratifikation des Haager Übereinkommens wären Kantone in der Lage, Gerichte und Kammern für internationale Handelsstreitigkeiten zu schaffen. Man würde damit auch eine Lücke bei der Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen im Rahmen der Gerichtsstandsvereinbarung schliessen, sodass die Vollstreckung der Urteile von Schweizer Gerichten im Ausland sichergestellt würde. Der Ständerat nahm die Motion stillschweigend an.

Schweiz als internationalen Gerichtsstandort weiter stärken

In der Sommersession 2021 beschäftigte sich die kleine Kammer mit einer Standesinitiative des Kantons Genf zu den «schweizerisch-chinesischen Beziehungen». Im Vorfeld der Session hatte die SPK-SR mit 10 zu 3 Stimmen die Ablehnung der Initiative beantragt, da sie die technische Vereinbarung mit den chinesischen Migrationsbehörden für unproblematisch befand und diese zudem im Dezember 2020 ohne geplante Verlängerung ausgelaufen sei. Die Kommission hielt in ihrem Bericht fest, dass das fragliche Abkommen in keiner Weise die Überwachung von Personen durch chinesische Beamtinnen und Beamte in der Schweiz erlaube. Darüber hinaus würden nur Personen befragt, denen bei der Rückkehr nach China keine Verfolgung drohe, weshalb der Schutz der Opfer von politischer Verfolgung gesichert sei. Kommissionssprecher Caroni (fdp, AR) legte im Ständerat zudem dar, dass die Schweiz über sechzig derartige Vereinbarungen abgeschlossen habe und diese auch nicht geheim seien, sondern «ungeschickterweise» nicht in der Amtlichen Sammlung aufgeführt werden. Da die Hauptforderung der Standesinitiative die Nichtverlängerung der Vereinbarung war, erachtete Caroni diese als erfüllt.
Auch in den Augen der Genfer Ständerätin Lisa Mazzone (gp, GE) war die Initiative bereits erfüllt. Sie zeigte sich jedoch über die andauernde Überwachung chinesischer Minderheiten durch chinesische Sicherheitsbeamtinnen und -beamte besorgt und forderte, dass sich die SIK-SR ebenfalls mit dieser Problematik befassen müsse. Der Ständerat gab der Standesinitiative keine Folge.

Schweizerisch-chinesische Beziehungen: demokratieunwürdige Abkommen
Dossier: Menschenrechtspolitik Schweiz-China

Im März 2020 veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) und zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG). Im Herbst 2018 hatte die EU die Schweiz über die Einführung eines neuen Informationssystems im Schengen-Raum in Kenntnis gesetzt. Zukünftig benötigen nicht visumspflichtige Drittstaatenangehörige als zusätzliche Einreisevoraussetzung eine Reisegenehmigung, um die Schengen-Aussengrenzen für kurzfristige Aufenthalte zu überschreiten. Die eingereichten Daten würden mit anderen Systemen wie dem SIS, dem VIS und dem EES abgeglichen, um potenzielle Sicherheits-, Migrations- oder Gesundheitsrisiken frühzeitig erkennen zu können. Wird ein Treffer gemeldet, so müssen die nationalen ETIAS-Stellen den Fall individuell prüfen und über eine Reisegenehmigung entscheiden. Damit ETIAS auf die nationalen Daten des Zentralen Migrationsinformationssystems der Schweiz zugreifen könne, müsse das Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und Asylbereich ergänzt werden. Zudem sei eine Anpassung der Einreisevoraussetzungen des AIG nötig, da alle Drittstaatenangehörigen eine Reisegenehmigung besitzen müssten.
Des Weiteren schlug der Bundesrat eine vorübergehende Änderung des AIG vor, wodurch das neue Schengen-Datenschutzgesetz teilweise auf den NDB angewendet werden könne. Dies würde in denjenigen Fällen geschehen, in welchen der NDB Daten aus dem Visa-Informationssystem, dem EES und dem SIS verarbeitet. Sobald das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz in Kraft tritt, würden diese Änderungen wieder aufgehoben, da die notwendigen Datenschutzbestimmungen dort enthalten sein werden.

In der Sommersession 2020 nahm Andrea Caroni (fdp, AR) während der Beratung in der kleinen Kammer im Namen der SPK-S Stellung zur Vorlage. Man sei innerhalb der Kommission zum Schluss gekommen, dass das neue System zwar etwas mehr Bürokratie mit sich bringe, die Prävention unerwünschter Einreisen bei gleichzeitiger «grundsätzlicher Visumsfreiheit» jedoch möglichst effizient gewährleiste. Kritischer äusserte sich Ständerätin Lisa Mazzone (gp, GE), welche den Nutzen des Systems als Solches in Frage stellte. Wie gewisse Kantone bereits in der Vernehmlassung angemerkt hätten, könnten Terroristen und Kriminelle weiterhin auch auf illegale Art und Weise einreisen. Mazzone bemängelte zudem die Gefahr eines Generalverdachts gegenüber Einreisenden, die Unklarheiten hinsichtlich des Datenschutzes und die grössere Arbeitsbelastung des Bundesverwaltungsgerichts. Der Ständerat nahm dann den Bundesbeschluss über die Genehmigung des ETIAS und die Anpassung der Einreisevoraussetzungen allerdings mit 40 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) einstimmig an. Auch die temporäre Änderung des AIG wurde mit 41 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) einstimmig angenommen.

Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (BRG 20.027)