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Nachdem der Nationalrat die Änderungen des Ständerats ohne grössere Diskussion angenommen, selbst aber eine sprachliche Präzisierung am Gesetzestext vorgenommen hatte, gelangte das Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich zur Differenzbereinigung in der Sommersession 2021 noch einmal in die kleine Kammer. Martin Schmid (fdp, GR) empfahl dem Ständerat im Namen der WAK-SR, dem Nationalrat zu folgen. Die Kantonskammer bereinigte die Differenz in der Folge einstimmig. Auch in der Schlussabstimmung wenige Tage später nahmen beide Räte die Vorlage jeweils einstimmig an.

Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (BRG 20.082)

Im Vorfeld der Herbstsession beriet die WAK-SR das Doppelbesteuerungsabkommen mit Saudi-Arabien und beantragte dem Ständerat mit 7 zu 1 Stimmen (bei 2 Enthaltungen), diesem zuzustimmen. Kommissionssprecher Levrat (sp, FR) unterstützte die Vorlage in der Herbstsession zwar ausdrücklich, teilte aber auch gewisse Bedenken mit. Diese bezogen sich auf die steuerliche Behandlung von Unternehmen, die in Saudi-Arabien Dienstleistungen erbringen, ohne dort einen Sitz oder eine ständige Niederlassung zu haben. Die OECD und die Schweiz, wie auch die Mehrheit der UNO-Staaten, unterstellten derartige Betriebe erst ab 183 Arbeitstagen innerhalb von zwölf Monaten und physischer Präsenz einer Steuerpflicht. Unter saudi-arabischem Recht reiche dafür jedoch bereits eine virtuelle Präsenz aus, erklärte Levrat. Gerade bei Unternehmen mit Beratungsleistungen führten diese unterschiedlichen Definitionen unter Umständen zu Divergenzen. Ständerat Levrat stellte aber in Aussicht, dass man nach Abschluss des Abkommens ein Verständigungsverfahren einleiten könne, um die genaue Auslegung des Abkommens durch die saudischen Behörden zu klären. Martin Schmid (fdp, GR) zeigte sich diesem Verständigungsverfahren gegenüber kritisch, da ein solches in der Praxis mehrere Jahre in Anspruch nehme. Bundesrat Maurer beschwichtigte die Gemüter mit der Erklärung, dass die Frage der Betriebsstätten in mehreren Abkommen der Schweiz gleich gelöst worden sei, auch wenn es nicht dem Schweizer Ideal und dem UNO-Standard entspreche. Wenn man diese Lücke beheben wolle, dann müsse man demnach zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen neu aufrollen. Bundesrat Maurer verdeutlichte, dass ein Abkommen, welches trotz Lücke sehr vieles regle, der Alternative ohne Abkommen vorzuziehen sei. Der Ständerat nahm den Entwurf mit 24 zu 2 Stimmen (bei 10 Enthaltungen) deutlich an.
In der Schlussabstimmung bestätigte der Ständerat das klare Ergebnis mit 29 zu 4 Stimmen (bei 11 Enthaltungen), während es im Nationalrat durch die zahlreichen Enthaltungen der SVP-Fraktion und der Nein-Stimmen der Grünen und SP mit 79 zu 78 Stimmen (bei 38 Enthaltungen) noch einmal spannend wurde.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Saudi-Arabien
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Im November 2020 veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG), welches eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung aus dem Jahr 1951 darstellte. Die Revision sei nötig geworden, da das ursprüngliche Gesetz in den letzten 70 Jahren nur wenig Anpassungen erfahren habe, während das internationale Steuerrecht einem steten Wandel unterworfen sei, so der Bundesrat. Er schlug daher eine Ergänzung mit neuen Regelungsbereichen vor, um auch in Zukunft sicherzustellen, dass Abkommen im Steuerbereich rechtssicher abgeschlossen werden können. Konkret soll das StADG die Durchführung von Verständigungsverfahren regeln. Diese beruhen auf Doppelbesteuerungsabkommen oder anderen bilateralen Abkommen und ermöglichen es den zuständigen Behörden, auf Antrag einer steuerpflichtigen Person zu versuchen, eine abkommenswidrige Besteuerung zu beseitigen. Laut Bundesrat sei die Zahl dieser Verfahren in den vergangenen Jahren stark gestiegen, eine gesetzliche Regelung hinsichtlich ihrer Durchführung und Umsetzung fehle aber bislang. Darüber hinaus enthalte das StADG auch wesentliche gesetzliche Regelungen zur Entlastung von der Verrechnungssteuer aufgrund internationaler Abkommen, sowie Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Anrechnung ausländischer Quellensteuern. Ein revidiertes StADG schaffe Rechtssicherheit für steuerpflichtige Personen, aber auch für die kantonalen Steuerbehörden, das ESTV und das SIF. Die Vorlage entspricht gemäss Botschaft der Legislaturplanung 2019-2023, da sie der nachhaltigen Sicherung des Wohlstands diene und zur Nutzung der Chancen durch Digitalisierung beitrage. Die Vernehmlassung hatte den Bundesrat dazu veranlasst, nebst verschiedenen inhaltlichen und sprachlichen Präzisierungen auch die Kantone besser in die Verständigungsverfahren miteinzubeziehen. So sollen die kantonalen Steuerbehörden mit der neuen Fassung des Bundesrates über das Recht verfügen, eine Besprechung der wesentlichen Sachverhalts- und Rechtsfragen mit dem SIF zu verlangen.

Nachdem die WAK-SR den Gesetzesentwurf einstimmig zur Annahme empfohlen hatte, kam dieser in der Frühjahrssession 2021 in die kleine Kammer. Martin Schmid (fdp, GR) – Sprecher der vorberatenden Kommission – hob die Vorzüge der Revision hervor. Der Ständerat trat ohne Gegenstimme auf das Geschäft ein, ergänzte die Vorlage aber um einige Punkte, mit denen sich der Bundesrat einverstanden zeigte. So soll Gesuchstellenden im Rahmen von Verständigungsverfahren ein Anhörungsrecht eingeräumt werden; Kosten aus verfahrensmässigen Verzögerungen sollen nicht zulasten der betroffenen Unternehmen gehen und Sekundärberichtigungen aufgrund von Verständigungsvereinbarungen sollen nicht zu Verrechnungssteuer- und Emissionsabgabefolgen führen. Der Ständerat nahm den derart leicht angepassten Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 44 Stimmen einstimmig an.

Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (BRG 20.082)