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Auch im Herbst kam keine Ruhe in das Gripen-Dossier. Ende Oktober wurde die Frage aufgeworfen, ob die mit Schweden getroffene Rahmenvereinbarung überhaupt gültig sei, da der Unterzeichnende für die Schweiz anscheinend keine Vollmacht hatte. Jürg Weber, Projektleiter der Gripen Beschaffung bei der Armasuisse, hätte von der Bundeskanzlei eine Befugnis haben müssen, um einen für die Schweiz gültigen Staatsvertrag zu unterzeichnen. Damit standen plötzlich die von Schweden zugesicherten Leistungen in der Schwebe. Daraufhin wurde spekuliert, ob die Rahmenvereinbarung überhaupt als Staatsvertrag zu verstehen sei. Zunächst wurde bei der Bundeskanzlei in Erfahrung gebracht, dass der Vertrag rechtlich nicht bindend sei und daher gar keine Vollmacht erforderlich sei. Als eine solche rechtlich nicht verbindliche Vereinbarung erachtete auch das VBS selbst diesen Vertrag. Anders beurteilte hingegen das Bundesamt für Justiz den Fall. Dort betrachtete man die Vereinbarung als rechtlich verbindlichen Staatsvertrag. Damit erschien nun doch eine Vollmacht für den Unterzeichnenden als notwendig. Ein zwischenzeitlicher Befund per Ende Oktober kam zum Schluss, dass das Gripen Framework Agreement ungültig sei. Die Verwirrung war erneut gross. Anfang November sahen sich selbst Sicherheitspolitiker gezwungen, beim Bundesrat nachzufragen. Die Frage ist deshalb entscheidend, weil die Zusagen und Garantien Schwedens bindend sind, wenn es sich um einen Staatsvertrag handelt. Das VBS revidierte seine Meinung und versicherte in diversen Berichten, dass es sich um einen Staatsvertrag handle, der „selbstverständlich gültig sei“. Diese Versicherung war aber nicht ausreichend, so dass Nationalrätin Glanzmann (cvp, LU) in der SiK gar die Geschäftsprüfungskommission mit einer Untersuchung beauftragen wollte. Dies wurde aber nicht umgesetzt, da vorerst die Subkommission die „verwirrende Kommunikation“ des VBS aufklären und bis Anfang 2013 berichten solle, ob ein Staatsvertrag vorliege oder nicht.

Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen (BRG 12.085)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Für Schlagzeilen sorgten übers Jahr hinweg verschiedene Angebote, wie sie von den unterlegenen Jetherstellern Dassault und EADS verschiedentlich an die Schweiz gelangten. Neben dem bereits erwähnten Dassault Angebot, schien auch EADS mehrmals versucht zu haben, neue Deals anzubieten. Insgesamt übertrafen sich die Anbieter mit Aktionen (16-18 Eurofighter für 2,2 Mia. CHF; 18 Rafales für 2,2 Mia. CHF; später ging Frankreich darauf ein, wie Schweden 22 Jets für 3,1 Mia. CHF zu liefern), Occasionsangeboten, sogenannten Etappenjets, Sharing-Angeboten (Nutzung von Trainingseinrichtungen im Ausland) und Stützangeboten. Lediglich von Saab gab es kein Entgegenkommen. Dennoch hielt der Bundesrat stets am Typenentscheid fest.

Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen (BRG 12.085)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Die VBS Immobilienbotschaft 2012 wurde Ende Februar vom Bundesrat publiziert und Anfang Juni im Nationalrat als Erstrat beraten. Der Bundesrat beantragte dem Parlament Kredite in der Höhe von insgesamt rund 407 Mio. CHF. Damit sollen Gebäudesanierungen, Instandhaltungen und ein Infrastrukturprojekt umgesetzt werden können. Namentlich sollen Kasernenbauten auf dem Waffenplatz Bure (JU) sowie eine Militärische Radarstation in den Alpen saniert werden, worunter die Erneuerung einer Seilbahn und die Renovation einer Truppenunterkunft fällt. Auf dem Flugplatz von Payerne (VD) sollen die Rollbahnen und weitere Flugbetriebsflächen verbessert und dem Jura Südfuss entlang und über die Gemmi Breitbandübertragungsleitungen verlegt werden, um das militärische Datenübertragungssystem vom öffentlichen (Swisscom) loszulösen. Überdies wurde ein Rahmenkredit über 287 Mio. CHF beantragt, um den allgemeinen Immobilienbestand zu erhalten. Die Botschaft und damit die beantragten Mittel wurden im Nationalrat grösstenteils anerkannt und gutgeheissen. Einzig die Grüne Fraktion hatte einen Rückweisungsantrag gestellt. Die Partei begrüsste zwar grundsätzlich die Stossrichtung der Regierung und die Anpassung der Gebäude an deren Nutzung und Qualität. Es wurde jedoch argumentiert, dass mit dem rückläufigen Truppenbestand Kosten eingespart werden sollten und verlangt, dass das VBS die Kosten des Rahmenkredits für Vorhaben zugunsten von Eigentümervertretern und Mietern um 100 Mio. CHF reduziere. Die anderen Parteien standen weitestgehend hinter dem Antrag des Bundesrates und stellten sich gegen den Rückweisungsantrag der Grünen. Diesem wurde entsprechend nicht Folge gegeben. Der Nationalrat nahm die Immobilienbotschaft einstimmig an, wobei auch die nötigen Abstimmungen über die Ausgabenbremse einstimmig ausfielen. Der Ständerat befasste sich Mitte September mit der Immobilienbotschaft, folgte den Anträgen diskussionslos und nahm die Botschaft ebenfalls einstimmig an.

Immobilienbotschaft 2012
Dossier: Immobilienbotschaften des VBS

Im April gab der Bundesrat bekannt, für die Beschaffung der Gripen-Kampfflugzeuge ein gemeinsames Vorgehen mit Schweden zu verfolgen, was zu einer späteren Auslieferung der Flugzeuge führt. Der Einbezug der Schwedischen Regierung soll eine Optimierung der Offerte des Anbieters Saab nach sich ziehen: Die Flugzeuge für die Schweiz sollen zusammen mit Jets für Schweden bestellt werden. Wichtige Zwischenschritte wurden vom Bundesrat im Juni und August 2012 getätigt, indem mit Schweden eine „Declaration of intent“ sowie ein „Framework Agreement“ getroffen werden konnten. In der Declaration of intent wurde generell eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Verteidigungsministerium Schwedens und dem VBS auf dem Gebiet der Sicherheits- und Verteidigungspolitik festgehalten. Das Framework Agreement nimmt Bezug auf die Absichtserklärung: Mit dieser Rahmenvereinbarung sichert der Schwedische Staat der Schweiz zu, dass das Produkt Gripen den geforderten und vereinbarten Anforderungen entspricht.

Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen (BRG 12.085)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Aufgrund anhaltender Kritik zum Gripen wurde es immer wahrscheinlicher, dass sich neben den linken Parteien auch die einem Kampfjetkauf ursprünglich wohlgesinnten, bürgerlichen Parteien dem Tiger-Teilersatz (TTE) entgegen stellen würden. Für die FDP äusserte sich Parteipräsident Müller nach der Publikation des Subkommissionsberichts so pointiert, dass die Zeitungen den politischen Abschuss des Gripen prophezeiten. Im August hat die FDP ihre Position zum Kampfjetkauf revidiert. Die zusammen mit den anderen bürgerlichen Parteien für einen TTE eintretende Mittepartei trat nunmehr wesentlich kritischer gegenüber dem Gripen auf. Am 25. August erschien ein umfassendes Interview mit Parteipräsident Müller, welcher den Gripen nachdrücklich kritisierte. Die Stellung der FDP zu diesem Geschäft ist deshalb entscheidend, weil ohne sie eine Parlamentsmehrheit kaum zu Stande kommen könnte – SP und Grüne sind seit jeher gegen den Kampfjetkauf. Müllers Gripen-Kritik und die damit einher gehende Erkenntnis, dass der Gripen mit der neuen Kräftekonstellation politisch kaum eine Chance hätte, führte zu heftigen Reaktionen. Die Gruppe Giardino, ein Zusammenschluss von konservativen Offizieren und Armeefreunden, ging so weit, Müllers Rücktritt zu fordern. Müller liessen die Angriffe jedoch zunächst kalt und er liess diese ohne grosse Reaktion ins Leere laufen. Erst als auch seitens der SVP vermehrt in Richtung Müller und FDP geschossen wurde, kam es zu einem medialen Schlagabtausch, welcher in den Zeitungen unter dem Titel „Hahnenkampf“ ausgetragen wurde. Von Ignoranz über Mauscheleien bis zu Vetternwirtschaft und Befangenheit wurde Müller und seiner Partei alles unterstellt, vorwiegend seitens der SVP. Müller selbst reagierte fortan zunehmend angriffig, verteidigte aber stets seine Haltung. Neben vielen persönlichen Grabenkämpfen zeichnete sich vor allem eines ab: Die Beschaffung des neuen Kampfjets für die Schweizer Armee wurde gegen Jahresende zunehmend unsicher.

Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen (BRG 12.085)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Erschwerend kam hinzu, dass Schweden angeblich weniger Gripen-Jets beschaffen wolle, als bis anhin kommuniziert. Dies hätte für die Schweiz erhebliche finanzielle Folgen, da sich die Entwicklungskosten anders verteilen würden. Bundesrat Maurer begegnete der anhaltenden Kritik Ende August an einem einberufenen Kasernengespräch in Thun. Dabei beabsichtigte Maurer eine Richtigstellung der kritisierten Punkte und andererseits wollte er das mit Schweden getroffene Rahmenabkommen erklären. Das Hauptinteresse nach der Frage um die Beteiligung der Schweiz an den Entwicklungskosten konnte Maurer befriedigen: Die Schweiz müsse sich nicht finanziell beteiligen. Zudem wurden der Preis und die Lieferfrist vertraglich vereinbart. So soll ab 2018 die erste Lieferung erfolgen. Für eine Zwischenperiode von 2016 bis 2020 wurde vorgeschlagen, Gripen Flugzeuge des älteren Typs C/D zu mieten, um einerseits die Piloten auf dem Gripen auszubilden und weiter die F/A 18 Flotte zu entlasten – eine Idee, welche wiederum einige Kritik ernten sollte. Die FDP betitelte diesen Vorschlag als absurd. Es mache keinen Sinn, Piloten auf einem alten Modell auszubilden, wenn die neu entwickelten und ausgelieferten Flieger ein völlig anderes Flugverhalten hätten. Ähnliche Kritik wurde aus der SiK-N geäussert. Kommissionspräsident Hurter (svp, ZH) befürchtete dadurch einen Kontrollverlust gegenüber dem Hersteller. Während des gesamten Anlasses in Thun beteuerte Bundesrat Maurer stets, dass der Gripen die Bedürfnisse der Schweiz am besten und am günstigsten befriedige.

Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen (BRG 12.085)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Ein weiterer Höhepunkt erfuhr die Gripen Angelegenheit Ende August des Berichtsjahres, als die Subkommission der SiK-NR ihren Untersuchungsbericht publiziert hatte. Die Parlamentarier um Subkommissionspräsident Hurter (svp, ZH) stellen dem Gripen ein zweifelhaftes Zeugnis aus. Dieser Flieger weise die grössten technischen, finanziellen, politischen und zeitlichen Risiken auf, so die vernichtende Quintessenz aus dem Papier. Die Evaluation der verschiedenen Modelle sei jedoch korrekt abgelaufen. Die Subkommission forderte dennoch vom Bundesrat eine Stellungnahme zu offenen Fragen, die bis Oktober vorliegen sollte. Darüber hinaus war das getroffene Framework Agreement mit dem Schwedischen Staat einer weiteren Forderung der Subkommission entsprungen.

Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen (BRG 12.085)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Ende Juli erschien ein Bericht des Bundesrates, welcher zuhanden der sicherheitspolitischen Kommissionen aufzeigte, wie es um das Führungsinformationssystem Heer (FIS HE) steht. Das 700 Mio. CHF teure Informatikprojekt wurde mit den Rüstungsprogrammen 2006 und 2007 beschafft und stellte sich im Laufe der Jahre als zunehmend unbefriedigend heraus. FIS HE sollte sowohl stationär, als auch mobil eine Vernetzung militärischer Computer ermöglichen. Die Umsetzung gemäss Beschaffungsabsicht war jedoch gescheitert. Zwar wurde eine gut funktionierende, den Bedürfnissen entsprechende Soft- und Hardware gekauft, doch blieb bei der Planung und Beschaffung des Systems der Aspekt der Telekommunikation zur Schaffung eines Netzes aus den Einzelstationen völlig vernachlässigt. Entgegen der bei der Beschaffung geäusserten Absicht können die Systeme heute nicht zu einem Netz verbunden werden, ausser sie seien an einem festen Standort an einem fixen Telekommunikationsnetz angeschlossen. Der Nutzen von FIS HE im mobilen Einsatz ist so nicht gegeben. Im VBS wurden deswegen in einer tiefgreifenden Analyse mehrere Varianten zur Weiterführung des Projektes evaluiert. Letztlich wurde entschieden, eine temporäre Reduktion der Einsatztiefe vorzunehmen. Das heisst, dass untere Hierarchiestufen der Armee nicht mit dem FIS HE ausgerüstet werden sollen. Das ursprüngliche Ziel des mobilen Einsatzes ist frühestens mit der Beschaffung neuer Telekommunikationsgeräte und nicht vor 2018 möglich. Das System wird aber für grosse Organisationen mit stationärem Einsatz trotzdem aktiv genutzt.

Führungsinformationssystem Heer

Ende Juni legte der Bundesrat eine nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken vor. Eine neu geschaffene Koordinationsstelle innerhalb des eidgenössischen Finanzdepartementes soll die Umsetzung begleiten. In der Strategie wird dargelegt, wie die Bedrohungslage im Cyber-Bereich aussieht, wie die Schweiz, beziehungsweise die Betreiber der kritischen Infrastrukturen, dagegen gerüstet sind, wo die Mängel liegen und wie diese am effizientesten und wirksamsten zu beheben sind. Die Massnahmen reichen dabei von Risikoanalysen zu kritischen ICT-Infrastrukturen bis zu einer stärkeren Einbringung der Schweizer Interessen in diesem Bereich auf internationaler Ebene. Dabei geht der Bundesrat davon aus, dass via elektronische Netzwerke ausgeführte Störungen, Manipulationen und gezielte Angriffe tendenziell zunehmen werden. Der Krisenfall wird durch einen gelungenen Angriff mit erheblichen Konsequenzen beschrieben und verlangt von den involvierten und betroffenen Akteuren ein spezifisches Krisenmanagement. Bis Ende 2017 sollen die verantwortlichen Bundesstellen die Massnahmen im Rahmen ihres Grundauftrags umsetzen.

Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

Die Verhandlungen zum Übereinkommen über Streumunition und den damit zusammenhängenden Änderungen des Schweizerischen Kriegsmaterialgesetzes (KMG) wurden im März des Berichtsjahres wieder aufgenommen. Das Übereinkommen statuiert ein umfassendes Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition. Der Bundesrat hatte es Ende 2008 ratifiziert. Die Umsetzung des Verbots von Streumunition hat allerdings Auswirkungen auf das KMG, da noch Bestände von Streumunition in der Schweiz vorhanden sind und Streumunition in der Artillerie noch als Bewaffnung verwendet werden kann. 2011 wurde die Botschaft mit marginalen Änderungen, vorwiegend Wortpräzisierungen, vom Ständerat angenommen und dem Nationalrat überwiesen. Der Nationalrat war Ende 2011 auf das Geschäft eingetreten, hatte dieses jedoch zur Detailberatung zurück an seine SiK übertragen. Diese hatte sich Anfang 2012 damit auseinander gesetzt und im März gelangte das Geschäft wieder in den Nationalrat. Die Ratifizierung des Übereinkommens über Streumunition war weder im Vorjahr noch im Berichtsjahr umstritten. Diskutierte Anpassungen betrafen jeweils nur das KMG. Ein Änderungsantrag betraf das Verbot der Finanzierung von Entwicklung, Herstellung oder Erwerb dieser verbotenen Munition. Der betreffende Artikel im KMG regelte unter anderem die indirekte Finanzierung. Die indirekte Finanzierung sollte verboten werden, wenn damit eine direkte Finanzierung umgangen werden soll. Eine Minderheit Hiltpold (fdp, GE) verlangte, die indirekte Finanzierung gänzlich zu verbieten, unabhängig davon, ob damit eine direkte Finanzierung umgangen werden soll. Nach einigen Wortmeldungen wurde allerdings der Antrag der Mehrheit der SiK-NR angenommen und damit der Beschluss des Ständerates bestätigt. Eine redaktionelle Anpassung im französischen Text wurde in der Differenzbereinigung vom Ständerat ebenfalls diskussionslos akzeptiert. Die Schlussabstimmungen zur Annahme des Übereinkommens über Streumunition sowie über das Kriegsmaterialgesetz fielen deutlich aus: Das KMG wurde mit 153 zu 31 im Nationalrat und einstimmig im Ständerat angenommen, das Übereinkommen über Streumunition wurde mit 151 zu 32 und ebenfalls einstimmig (SR) angenommen. Damit wurden beide Geschäfte angenommen und abgeschlossen.

Umsetzung des Übereinkommens über Streumunition (BRG 11.036)
Dossier: Übereinkommen über Streumunition

Die mediale Berichterstattung über die Gripen-Beschaffung erstreckte sich über weit mehr als nur die institutionellen Entscheidungen in Parlament und Bundesrat. In der ersten Hälfte des Berichtsjahres dominierten Meldungen über vertrauliche Evaluationsberichte, welche bereits früher an die Öffentlichkeit gelangt waren. Diesen Dokumenten war unter anderem eine ungenügende Bewertung des ausgewählten Modells Gripen zu entnehmen. Die Kritik brachte eine Flut an Medienberichten hervor, wobei insbesondere in Frage gestellt wurde, ob das vom Bundesrat favorisierte Modell den gestellten Anforderungen entsprechen würde. Hinterfragt wurde indes auch der Entscheid des Bundesrates zu Gunsten des schwedischen Fabrikats, welches zunächst mit einer Note „ungenügend“ bewertet worden sei. Bei der Medienkonferenz zum Typenentscheid wurde der Gripen schliesslich als gut befunden – er erfülle die Anforderungen „klar“. Ende Januar 2012 wurde bekannt, dass der unterlegene französische Hersteller Dassault der Schweiz ein neues Angebot für 18 Jets des Typs Rafale unterbreitet hatte. Mit 2,7 Mia. CHF lag das Angebot um 400 Mio. CHF unter dem Preis der 22 beantragten Gripen. Gemäss Hersteller und bestätigenden Expertenmeinungen seien 18 Rafales gleich effizient wie 22 Gripen, da sie eine höhere Reichweite hätten. Rüstungsminister Maurer schlug jedoch sämtliche Angebote aus und wies Kritik von sich, dass die unterlegenen Anbieter Dassault und EADS unfair behandelt worden seien, da sie ihre Angebote nicht anpassen konnten. Die Bedenken über die Qualität des Gripen halten sich über Monate hartnäckig. Da erst ein „Demonstrator“, ein Prototyp, des neuen Modells Gripen E/F existierte, schien es unklar, wie sich das Nachfolgemodell vom vorhergehenden Modell C/D abheben würde. Alles in allem herrschte im Frühjahr 2012 grosse Unklarheit, einerseits über die Kosten der zu beschaffenden Maschinen und andererseits über die Leistungsfähigkeit des Jets. Noch im Februar deckt die Presse weitere Details über die Bewertung des Gripen auf. Ungenügende Leistungen und Negativschlagzeilen führten zu beständiger Skepsis und einem fruchtbaren Nährboden für Kampfjetgegner. Die Dauerkritik gipfelte schliesslich in einer Medienorientierung, zu der sich Bundesrat Maurer am 15. Februar gezwungen sah. Vor versammelter Medienschar verteidigte Maurer, flankiert von den höchsten Offizieren, den Typenentscheid. Der Gripen sei die optimale Lösung für die Schweizer Armee. Das schwedische Produkt hätte die tiefsten Betriebskosten und sei so, neben dem tieferen Beschaffungspreis, den Konkurrenten vorzuziehen. Die Gegner zeigten sich allerdings noch nicht zufrieden mit den gelieferten Erklärungen und so wurde weiterhin eine offene und langwierige Debatte in den Medien geführt. Erste Stimmen erklärten den Kampfjetkauf bereits Mitte Februar als gescheitert. Die Basler Zeitung liess es sich schliesslich auch nicht nehmen, Anfang März Parallelen zur Mirage Affäre zu ziehen, welche Ende der Fünfzigerjahre einen Kampfflugzeugkauf zu einem Spiessrutenlauf zwischen Parlament und Regierung werden liess. Im gleichen Blatt war Mitte März berichtet worden, dass der Typenentscheid zu Gunsten des Gripen viel früher gefallen sei, als bis dahin bekannt. Gestützt auf eine bundesrätliche Antwort auf mehrere Interpellationen im Nationalrat, gab die Zeitung an, dass bereits Ende 2010 ein Entscheid gefallen sei. Das mediale Auf und Ab erstreckte sich über den gesamten Sommer 2012.

Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen (BRG 12.085)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Seit das Parlament im Vorjahr mit dem Armeebericht 2010 die finanziellen Mittel für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge gesprochen hatte und der Bundesrat im Spätherbst 2011 den Typenentscheid zu Gunsten des schwedischen Gripen bekannt gegeben hatte, hatte die Legislative im Berichtsjahr wenig mit diesem Geschäft zu tun. Derweil beschäftigten sich allerdings das VBS und dessen Rüstungsunternehmen Armasuisse intensiv mit dem Dossier. Ein erster Schritt wurde vom Bundesrat unternommen, der im Februar 2012 in einer finanzpolitischen Standortbestimmung beschlossen hatte, für die Jahre 2014-2016 ein Konsolidierungs- und Armeefinanzierungsprogramm (KAP) im Umfang von 800 Mio. CHF einzusetzen. Damit reagierte der Bundesrat unter anderem auf die Budgeterhöhung im Armeeplafond durch das Parlament Ende 2011. Mit diesem KAP sollen die nicht budgetierten Schwankungen im Finanzhaushalt aufgefangen werden.

Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen (BRG 12.085)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Die Verhandlungen zur Umsetzung des Übereinkommens über Streumunition wurden nach der Publikation einer Botschaft des Bundesrates Anfang Juni 2011 neu aufgenommen. Das im Übereinkommen festgesetzte Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition hatte in den Räten keine Diskussionen verursacht. Doch durch die Vorgaben in der internationalen Konvention musste das schweizerische Kriegsmaterialgesetz (KMG) revidiert werden. Als Erstrat widmete sich die kleine Kammer dem Geschäft. Die vom Bundesrat beantragten Änderungen, die von der SiK-SR den Ratsmitgliedern allesamt zur Annahme empfohlen wurden, wurden angenommen. Für einige Verwirrung sorgten unklare Definitionen über die indirekte und direkte Finanzierung von Gesellschaften oder Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrieb oder der Entwicklung von Streumunition stehen. Diese konnte die SiK-SR jedoch mit einer präziseren Terminologie in den betreffenden Gesetzesartikeln beheben, so dass sowohl dem Übereinkommen zugestimmt wurde als auch die Änderungen am KMG genehmigt wurden. Damit wurde das Geschäft an den Nationalrat überwiesen, der sich im Dezember damit befasste. Vor der Beratung wurde im Nationalrat ein Ordnungsantrag auf Absetzung des Geschäfts bis zum Eintreffen des Berichtes zur Zukunft der Artillerie (Po. 11.3752) abgewiesen. Der Sprecher der SiK-NR, Walter Müller (fdp, SG), trug im Nationalrat die Standpunkte der Kommission vor, deren Mehrheit Nichteintreten auf die Vorlage beantragt hatte. Einer langen, emotional geführten Diskussion, vorwiegend um die Rolle der Armee und deren Verteidigungsauftrag, folgte die Abstimmung, in der sich eine Koalition der Linken und bürgerlichen Mitteparteien gegen die SVP für ein Eintreten durchsetzte. Das Geschäft wurde zur Detailberatung in die SiK-NR zurückgewiesen. Diese fand nicht mehr im Berichtjahr statt.

Umsetzung des Übereinkommens über Streumunition (BRG 11.036)
Dossier: Übereinkommen über Streumunition

Nachdem Ende Oktober die Evaluation der in Frage kommenden Flugzeugtypen abgeschlossen worden war, wollte sich der Bundesrat bis zum Jahresende auf ein Modell festlegen. Zur Auswahl standen drei Typen: Der Eurofighter Typhoon des europäischen Rüstungskonzerns EADS, die Rafale des französischen Herstellers Dassault sowie der Saab JAS 39 Gripen aus Schweden. Anfang Dezember wurde der Entscheid des Bundesrates bekannt gegeben. Dieser hatte sich für das schwedische Modell Gripen entschieden, wovon 22 Stück für CHF 3 Mia. angeschafft werden sollen. Damit hatte sich der Bundesrat für die kostengünstigste Variante entschieden. Darauf gab es einige Kritik: Nicht nur, weil der Preis als wichtigstes Kriterium erschien, sondern weil der Gripen erst als Prototyp existierte. Darüber hinaus gelangten wenige Wochen vor dem Entscheid geheime Evaluationsdokumente an die Öffentlichkeit, welche dem Gripen ein schlechtes Leistungszeugnis ausgestellt hatten. Im Anschluss stand vor allem die Frage im Raum, wie diese Dokumente ihren Weg in die Medien fanden. Der Typenentscheid wurde auch aus den Reihen der SVP harsch kritisiert. Einige Politiker vermuteten in dieser Typenentscheidung gar einen Sabotageakt seitens des Bundesrates, da der Gripen im Parlament die schlechtesten Chancen gehabt hätte. Bundesrat Maurer selbst hatte sich dahingehend geäussert, dass nicht ein Spitzenflugzeug ausgewählt worden sei, sondern dasjenige mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Der Gripen eigne sich hervorragend für die Schweizer Bedürfnisse, gab der Verteidigungsminister zu Protokoll. Trotz der negativen Reaktionen wurden im Berichtsjahr keine tiefgreifenden Kursänderungen mehr getätigt.

Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen (BRG 12.085)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Im November ergriff die Grüne Partei gegen den Flugzeugkauf das Referendum, um die Kampfjet-Debatte doch noch vors Volk zu bringen.

Kampfjetbeschaffung in der Legislaturperiode 2012-2015 (Mo. 10.3889)
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Im Februar publizierte der Bundesrat eine Botschaft über die Beschaffung von Rüstungsmaterial. Mit dem Rüstungsprogramm 2011 beantragte der Bundesrat dem Parlament die Beschaffung von Rüstungsgütern im Umfang von 433 Mio. Franken. In drei Bereichen sollen Ausgaben getätigt werden: Schutz und Tarnung, Mobilität sowie Waffenwirkung. Im Bereich Schutz und Tarnung wurde eine bereits 2008 bewilligte Position abgeschlossen, indem drei ABC-Aufklärungsfahrzeuge angeschafft wurden. Im damals bewilligten Rüstungsprogramm wurden zwölf solche Fahrzeuge genehmigt, jedoch führten Mehrkosten zu einer unzulässigen Überschreitung der bewilligten Ausgaben. Im Rüstungsprogramm 11 kam der Bundesrat nun mit einem Zusatzkredit darauf zurück: mit beantragten 25 Mio. CHF sollen die restlichen Fahrzeuge beschafft werden. Im Bereich Mobilität sah der Bundesrat vor, ein neues Unterstützungsbrückensystem zu beschaffen. Damit soll die „Feste Brücke 69“ schrittweise ersetzt werden. In der Botschaft betonte der Bundesrat die Wichtigkeit einer funktionierenden und eigenständigen Mobilität der Armee. In dieselbe Stossrichtung zielte die Beschaffung von Fahrzeugen (Lastwagen sowie Liefer- und Gesellschaftswagen). Basierend auf dem Rüstungsprogramm 2010 setzte der Bundesrat die Strategie fort, Beschaffungs- und Instandhaltungskosten zu reduzieren. Für die Mobilität wurden insgesamt 228 Mio. CHF beantragt. In den Bereich Waffenwirkung fiel ein Teilersatz der Luft-Luft-Lenkwaffe AMRAAM. Dieses Lenkwaffensystem gehört zur Hauptbewaffnung der F/A 18 Kampfflugzeuge der Luftwaffe, welche auch nach 2015 als Rückgrat der Luftwaffe betrachtet werden. Mit der Beschaffung von Lenkwaffen einer neueren Generation will der Bundesrat sicherstellen, dass die operationelle Bereitschaft eines Mindestbestandes an Lenkwaffen gegeben ist und den Risiken bezüglich der angenommenen Nutzungsdauer der Waffe Rechnung tragen. Es wird beabsichtigt, eine minimale Anzahl solcher Lenkwaffen zu beschaffen. Die Kosten belaufen sich dafür auf 180 Mio. CHF und die Waffen sollen ab 2015 ausgeliefert werden. Von den total 433 Mio. CHF der im Rüstungsprogramm 11 beantragten Mittel beträgt der Anteil der Schweizer Industrie insgesamt 78 Mio. CHF. Als Erstrat befasste sich der Nationalrat mit dem Geschäft, wobei sich die Mehrheit der SiK der grossen Kammer für eine Genehmigung des Programms ausgesprochen hatte. In der Debatte zeigte sich die Ratslinke eher kritisch. Insbesondere die Beschaffung der Lenkwaffen rückte ins Zentrum der Diskussion. Die Ratsmitglieder traten aber schliesslich auf das Geschäft ein und genehmigen dieses mit einer Änderung: Die vom Bundesrat beantragten Gesellschaftswagen wurden gestrichen. In der Gesamtabstimmung wurde mit 115 zu 49 Stimmen ein Budget über 430 Mio. CHF genehmigt. Damit ging das Geschäft in den Ständerat, der einstimmig dem Beschluss des Bundesrates folgte. Die entstandene Differenz zum Nationalrat betreffend die Gesellschaftswagen wurde im Bereinigungsverfahren ausgeräumt. Schlussendlich wurde das Rüstungsprogramm 11 wie vom Bundesrat vorgeschlagen auch in der Volkskammer genehmigt.

Rüstungsprogramm 2011
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme

Ein im Juli von der SiK des Ständerates eingereichtes Postulat zur Zukunft der Artillerie wurde im September beraten. Darin wird der Bundesrat beauftragt, sich bis Ende 2013 in einem Bericht zu äussern, wie die Zukunft der Artillerie und des indirekten Feuers im Allgemeinen ausgestaltet werden soll. Ein zentraler Aspekt ist dabei die Frage nach der Art und Menge der zu beschaffenden Munition. Das Geschäft stand in engem Zusammenhang mit dem „Übereinkommen über Streumunition“ der UNO. Darin wurde festgehalten, dass konventionelle Streumunition verboten wird. Solche ist in der Schweiz jedoch in Form von sogenannter Kanistermunition in grossen Mengen vorhanden. Über die Genehmigung dieses Übereinkommens hatte sich der Bundesrat in seinem Bericht vom 6. Juni 2011 geäussert. In diesem Zusammenhang stand auch eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes. Das Postulat wurde trotz dem Hinweis von Bundespräsidentin Calmy-Rey, dass diese Fragen bereits im Prozess der Revision des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung und der dazu gehörenden Verordnung über die Organisation der Armee beantwortet würden, angenommen.

Bericht zur Zukunft der Artillerie (Po. 11.3752)
Dossier: Übereinkommen über Streumunition

Nachdem bereits im Jahr 2010 die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge vom Bundesrat aus budgetären Gründen verschoben wurde, kam diese Angelegenheit in Form einer Motion der SiK des Nationalrats noch im Jahr 2010 erneut zur Sprache. Die Motion, die eine Kampfjetbeschaffung in der Legislaturperiode 2012-2015 ermöglichen sollte, wurde im März respektive im Juni 2011 von beiden Kammern überwiesen. Dies sorgte für Wirbel, da damit die Sparpläne des Bundesrates teilweise zurückgebunden werden müssen. Das Signal des Parlamentes war allerdings deutlich: Es sollten schneller neue Flugzeuge beschafft werden. In der Detailberatung war die Stimmung aufgeheizt und zwar nicht nur aus thematischen Gründen. Aus Versehen hatte sich der als französischer Sprecher gemeldete Luzerner Nationalrat Pius Segmüller (cvp, LU) auf Deutsch geäussert, was bei den frankophonen Volksvertretern grosses Unverständnis hervorrief, weil damit unüblicherweise zwei deutschsprachige Kommissionssprecher zu Wort kamen. Die intermediäre staatspolitische Diskussion, die dadurch hervorgerufen wurde, dauerte allerdings nicht lange, da Ratspräsident Germanier (fdp, VS) diese rasch unterband. Aufgrund dieses Begleitumstands enthielten sich einige Romands im Nationalrat in der Schlussabstimmung ihrer Stimme. Trotzdem wurde die Motion mit 95 zu 69 Stimmen angenommen und dem Ständerat überwiesen. In der kleinen Kammer wurde die Motion zusammen mit dem Armeebericht 2010 besprochen. Die Mehrheit der SiK des Ständerates und eine der beiden Kommissionsminderheiten wollten den Bundesrat beauftragen, bis Ende 2011 eine Botschaft für ein besonderes Finanzierungsmodell zur Beschaffung von 22 neuen Kampfjets und die Beseitigung von Ausrüstungslücken vorzulegen. Die Idee einer gesonderten Finanzierung stammte aus einer Motion von Jean-René Fournier (cvp, VS) (Mo. 10.3724) aus dem Jahr 2010, die damit in den Entwurf zur Botschaft zum Armeebericht eingearbeitet wurde. Die Voten zum Ersatz der Tiger-Kampfflugzeuge waren kontrovers: Bruno Frick (cvp, SZ) verlangte eine rasche Entscheidung, da die Offerten der Anbieter der Flugzeuge nur beschränkte Gültigkeit hätten. Dagegen äusserten sich Peter Bieri (cvp, ZG) und Pankraz Freitag (fdp, GL) eher kritisch. Bieri hielt den Auftrag an den Bundesrat für unseriös und Freitag bezweifelte, dass es dem Bundesrat gelingen würde, bis Ende 2011 eine Botschaft mit gesichertem Finanzierungsmodell vorzulegen. Der zuständige Bundesrat und Departementsvorsteher Maurer erklärte, dass die Landesregierung ein referendumsfähiges Gesetz ausarbeiten wolle, welches während zehn Jahren Sparbeiträge für den Kauf von Kampfjets vorsehe. Gleichzeitig bekundete er die Ablehnung des Bundesrates, sich bis 2011 in einer Botschaft dazu zu äussern. In der Abstimmung zum Armeebericht 2010 wurde der Bundesbeschluss mit 24 zu 10 Stimmen gemäss Vorschlag der Kommissionsmehrheit (100'000 Armeeangehörige, Kosten von 5.1 Mia. CHF und eine Sonderfinanzierung zur Beschaffung der Kampfjets) und damit abweichend vom Entwurf des Bundesrates angenommen. In dieser Formulierung wurden die Forderungen aus den beiden genannten Motionen in den Entwurf des Ständerates eingearbeitet. Der Nationalrat, der den Armeebericht in der Folge ebenfalls diskutierte, sprach sich für einen Ausgabenplafonds von 5 Mia. CHF aus. Dieses Globalbudget sollte auch die Finanzierung der 22 neuen Kampfflugzeuge sicherstellen. Damit sprach sich der Nationalrat gegen eine Sonderfinanzierung der Kampfjets aus. Die Ratslinke war mit ihren Bestrebungen, das Budget zu kürzen oder zumindest bei den vom Bundesrat vorgesehenen 4.4 Mia. CHF zu belassen, gescheitert. Die entstandene Differenz zum Ständerat wurde im Bereinigungsverfahren diskutiert. Die kleine Kammer hielt an ihrem Vorhaben fest, den Kauf der neuen Kampfflugzeuge über eine referendumsfähige Sonderfinanzierung abzuwickeln. Das vom Nationalrat beschlossene Kostendach von 5 Mia. CHF reduzierte der Ständerat auf 4 Mia. CHF. Dies sei realistisch, da die Anbieter der Flugzeuge in den Offerten mit einem Euro Umrechnungskurs von 1.60 CHF gerechnet hätten. Im Nationalrat wurde jedoch daran festgehalten, die Armeeausgaben auf 5 Mia. CHF aufzustocken und die Beschaffung der Kampfjets über das ordentliche Rüstungsbudget abzuwickeln. Damit wurde die Motion der SiK-NR allerdings obsolet und zurückgezogen. Die Frage, ob die Bürgerinnen und Bürger über den Kauf neuer Kampfjets entscheiden sollen, war bis zuletzt umstritten. Die Anträge von links-grüner Seite, das Geschäft referendumsfähig zu machen, wurden mit 98 zu 93 Stimmen abgelehnt. In der weiteren Diskussion folgte der Ständerat schliesslich der grossen Kammer. Der Armee sollen 5 Mia. CHF zur Verfügung stehen und über dieses Budget soll auch die Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge abgewickelt werden. Weil auch die kleine Kammer gegen eine Unterstellung des Geschäftes unter ein Referendum war, fand sich eine letzte Differenz hinsichtlich des zeitlichen Rahmens: Der Ständerat wollte den Ausgabenplafond per 2014 und nicht per 2013 erhöhen. Der Nationalrat nahm diesen Vorschlag in der Folge auf. Dass die Stimmbevölkerung nicht in den Kaufentscheid miteinbezogen wurde, da keine Volksabstimmung stattfinden soll, hatte auch in den Medien ein grosses Echo hervorgerufen. Vor allem links-grüne Kreise wurden zitiert, die monierten, dass das Volk das letzte Wort haben sollte.

Kampfjetbeschaffung in der Legislaturperiode 2012-2015 (Mo. 10.3889)
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Im Juli wurde in der SiK-SR darüber nachgedacht, den Flugzeugkauf über die Veräusserung von VBS Liegenschaften zu finanzieren. Dafür wurde ein Postulat eingereicht.

Finanzierung über Immobilienverkäufe des VBS (Po. 11.3753)
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Armeeimmobilien
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Zwischen den verschiedenen Stationen, die dieses Geschäft innerhalb der parlamentarischen Entscheidfindung durchschritten hatte, berichteten die Medien jeweils sehr detailliert und mit grossem Umfang über den Kampfjet-Kauf. Neben der Aufarbeitung der parlamentarischen Debatte wurden eine Vielzahl von Szenarien und Alternativen skizziert. Berichtet wurde auch über die Bestrebungen seitens des VBS und dessen Vorsteher, Bundesrat Maurer, den Flugzeugkauf voranzutreiben bzw. die durch den Aufschub entstehende Lücke in der Einsatzbereitschaft der alten Tiger-Flugzeuge zu schliessen. Maurer hatte im April das bundeseigene Rüstungsbeschaffungszentrum Armasuisse damit beauftragt, bis Ende 2011 eine Machbarkeitsstudie zu erstellen und zu prüfen, inwiefern die Tiger F-5 Jets aufgerüstet werden könnten. Die technischen Defizite der Tiger Flugzeuge liessen eine funktionierende Überwachung des Luftraums bis anhin nicht zu. Das Vorhaben erntete unter anderem aufgrund der hohen Kosten Kritik.

Le lancement de la procédure visant au remplacement partiel de la flotte d’avions de combat F-5 Tiger (2008–2011)
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Im Berichtsjahr kam die Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ an die Urne. Am 13. Februar waren die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aufgerufen, sich zu dieser Frage zu äussern. Die Initiative sah strengere Gesetze vor, um den Missbrauch von Waffen zu verhindern. Das Volksbegehren wurde von der Stimmbevölkerung verworfen, welche damit dem Bundesrat, dem Parlament und den bürgerlichen Parteien folgte, die ein Nein empfohlen hatten (Resultate und weiterer Kommentar siehe hier). Im Vorfeld zur Abstimmung wurde eine emotionale Debatte geführt, die im Januar um einen Aspekt reicher wurde: Das VBS gab bekannt, dass seit 1969 über 4'500 Ordonnanzwaffen verloren gegangen waren. Vor allem im Zuge der Armeereformen 1995 und 2004 seien zahlreiche Fälle hinzugekommen. Die Zahl der Waffenverluste sei aber über die Zeit kontinuierlich zurückgegangen. Da die Initiative eine Pflicht der Lagerung von Ordonanzwaffen in den Zeughäusern vorsah, erhielt sie aufgrund dieser Meldung einigen Aufwind. Insbesondere die Schützenvereine stemmten sich gegen die Initiative, da die jährlich stattfindenden obligatorischen Schiessübungen essenziell für die Vereine seien, weil dadurch erhebliche Mittel in deren Kassen fliessen. Auch die Daseinsberechtigung des „Obligatorischen“ wurde in den Medien gelegentlich aufgegriffen.

„Für den Schutz vor Waffengewalt“

Lors de l’élimination des divergences, le Conseil des Etats a maintenu sa position par 20 voix contre 12 malgré une minorité Bieri (pdc, ZG) qui a proposé de suivre la décision du Conseil national sauf concernant l’enveloppe réservée aux hélicoptères qu’il souhaite maintenir. Au Conseil national, une minorité Allemann (ps, BE) a recommandé d’adhérer à la décision du Conseil des Etats. La chambre basse a toutefois suivi sa commission par 115 voix contre 60 en maintenant l’enveloppe pour les hélicoptères et en ne compensant pas l’achat prévu dans le projet 2. L’UDC, le PLR, le PDC et le PBD ont soutenu la proposition de la majorité tandis que la gauche a souhaité limiter le déséquilibre budgétaire. Finalement, les sénateurs se sont ralliés aux députés sur l’ultime divergence par 22 voix contre 4 estimant que les crédits engagés ont un impact peu important sur les crédits annuels du DDPS et que l’absence de compensation est finalement une entorse acceptable aux règles de discipline budgétaire.

Programme d’armement 2010
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme

Le Conseil des Etats a modifié le projet 1 sur recommandation de sa commission afin de compenser les 122 millions que coûtent les véhicules protégés de transports de personnes (projet 2) en les soustrayant aux achats de la nouvelle génération de véhicules (projet 1). Cette compensation vise à maintenir l’équilibre financier des dépenses annuelles. Il a par contre soutenu les crédits concernant les autres achats. L’enveloppe ainsi adoptée s’est maintenue à 529 millions de francs comme le demande le projet initial du gouvernement. Au demeurant, certains sénateurs se sont étonnés de constater que 90% des achats concernent l’acquisition de poids lourds, de voitures de livraison, de voitures de tourisme et d’élévateurs. Par ailleurs, la chambre haute a adopté le projet 2 sans modification. Au Conseil national, les deux projets ont fait l’objet de propositions de non entrée en matière qui ont toutefois été largement rejetées. Le groupe écologiste, en bloc, et une partie du groupe socialiste les ont soutenues. Le projet 2 a été adopté par 133 contre 35. Lors de la discussion par article sur le projet 1, la CPS-CN a recommandé à une courte majorité de supprimer les crédits de 24 millions pour les hélicoptères estimant que le DDPS doit respecter le budget qui avait été alloué lors du programme de 2005. Ensuite, au vu des besoins concernant la nouvelle génération de véhicules, elle a proposé de supprimer le crédit de 34 millions pour les voitures de tourisme du projet 1, estimant que ces dernières ne pourraient pas être fournies durant l’année sous revue, et de ne pas compenser les 122 millions liés au projet 2. Une minorité Allemann (ps, BE) a proposé de réduire globalement l’enveloppe financière de 180 millions en supprimant les crédits pour les hélicoptères, en compensant l’achat des 70 véhicules supplémentaires et en réduisant de 34 millions le budget pour la nouvelle génération de véhicules. Une minorité Glanzmann (pdc, LU) a recommandé d’adopter le projet 1 sans modification afin de garantir la sécurité du pays et parce que le député estime qu’une nouvelle flotte de véhicule respecterait mieux les standards environnementaux. La chambre a suivi sa commission sur les trois aspects controversés. Elle a supprimé le crédit pour les hélicoptères par 97 voix contre 73, a renoncé à l’acquisition de véhicules de tourisme par 95 voix contre 76 et a décidé de ne pas compenser le crédit additionnel induit par le message complémentaire par 116 voix contre 58. La majorité du PDC et du PLR ont soutenu la minorité Glanzmann sans succès tandis que la gauche a soutenu la minorité Allemann à l’unanimité. Au vote sur l’ensemble, le projet 1 a été accepté par 117 voix contre 33, issues exclusivement de la gauche. Les écologistes ont rejeté unanimement le programme, accompagnés en cela par une moitié du groupe socialiste. L’autre moitié s’est abstenue.

Programme d’armement 2010
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme

Après avoir décidé de suspendre le remplacement des F-5 Tiger pour des raisons budgétaires, le Conseil fédéral a décidé durant l’été de le repousser à 2015. Les coûts initialement estimés à 2,2 milliards peuvent en réalité atteindre les 5 milliards de francs. Le gouvernement a considéré, d’une part, qu’il y a trop de lacunes à combler dans l’armée et, d’autre part, que le frein à l’endettement empêche tout crédit supplémentaire. La droite a protesté tandis que la gauche s’est félicitée de cette décision. En fin d’année, le GSsA a retiré son initiative visant à instaurer un moratoire sur l’achat de nouveaux avions de guerre. Il a estimé qu’avec ce renvoi, le but de l’initiative est atteint. Dans le même temps, la CPS-CN a déposé une motion chargeant le Conseil fédéral d’augmenter le plafond des dépenses pour l’armée afin de pouvoir acheter de nouveaux avions de guerre durant la législature 2012-2015. Le gouvernement a recommandé de rejeter la motion car il a exclu tout dépassement des dépenses qui ne respecte pas les efforts d’économies de la Confédération.

Le lancement de la procédure visant au remplacement partiel de la flotte d’avions de combat F-5 Tiger (2008–2011)
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Durant l’année sous revue, le parlement a traité le message du Conseil fédéral relatif à l’initiative populaire «Pour la protection face à la violence des armes». Le Conseil fédéral a proposé de la soumettre au peuple sans contre-projet en recommandant de la rejeter. Concernant le volet militaire de l’initiative, il a estimé que des mesures avaient déjà été prises afin d’éviter l’utilisation abusive des armes d’ordonnance. Ainsi, les munitions de poche ne sont plus distribuées et sont en passe d’être totalement récupérées. Les recrues sont soumises à un contrôle de sécurité. Les médecins et les psychologues ont reçu l’autorisation de dénoncer les personnes dangereuses pour elle ou pour les autres auprès de l’armée (voir ici). La possibilité d’entreposer gratuitement l’arme d’ordonnance dans les arsenaux cantonaux a été faite. L’obtention de l’arme après le service a été rendue plus difficile. Les deux chambres ont recommandé de rejeter l’initiative.

Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ (09.098)
Dossier: Schutz vor Waffenmissbrauch: Volksinitiative 2011 und nachfolgende parlamentarische Vorstösse