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  • Golay, Roger (mcg, GE) NR/CN

Prozesse

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Gut zwei Jahre nach Annahme des Postulats Golay (mcg, GE) für effiziente zentrale Beschaffungsstellen wurde der geforderte Bericht publiziert. Mit der Erarbeitung war die BKB, die Beschaffungskonferenz des Bundes, betraut worden, die sich ihrerseits von einem externen Berater unterstützen liess. Grundsätzlich wurde in der Studie Verbesserungspotenzial beim Beschaffungswesen ausgemacht. Der Personalbedarf konnte jedoch noch nicht abschliessend abgeschätzt werden, weswegen zu personellen Ressourcen keine Aussagen gemacht wurden.
Die Autorinnen und Autoren skizzierten zwei Massnahmen, wie die Effektivität und die Effizienz im Beschaffungswesen gesteigert werden können. So sollen bereits früh in den zu tätigenden Beschaffungsprozessen Fachpersonen beratend beigezogen werden. Dadurch sollen Zeit- sowie Qualitätsgewinne erzielt werden. Zentral sei dabei ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen den involvierten Personen und Einheiten. Zweitens gelte es, selbstverschuldete Zeitverzögerungen zu vermeiden. Selbstkritisch sprach man seitens der Verwaltung auch den Hang zur absoluten Risikovermeidung an. Stattdessen solle eine faire Fehlerkultur gefördert werden. Zu häufige Bereinigungsrunden würden die Prozesse unnötig in die Länge ziehen.
Im Bericht wurden zudem konkrete Verbesserungsmassnahmen aufgeführt, die in den verschiedenen Beschaffungsstellen entweder bereits in Umsetzung waren oder die angestrebt wurden. Die Regierung zeigte sich zuversichtlich, dass eine qualitativ hochstehende Beschaffung des Bundes möglich ist, auch ohne erhöhten Personalbestand. Zur weiteren Begleitung dieser Qualitätssicherung wurden die BKB und die zentralen Beschaffungsstellen beauftragt, bis Ende 2020 die Wirksamkeit der Massnahmen zu überprüfen und darüber Bericht zu erstatten.
Im Hinblick auf diese Publikation liess die FK-NR verlauten, dass sie in dieser Sache keinen weiteren Handlungsbedarf sehe.

Für effiziente zentrale Beschaffungsstellen

Roger Golay (mcg, GE) verlangte vom Bundesrat einen departementsübergreifenden Bericht, in dem aufgezeigt werden soll, wie Schweizer Unternehmen gefördert werden könnten. Im Fokus sollen dabei Unternehmen stehen, die «aufgrund der besonderen Natur ihrer Technologie oder ihrer Tätigkeit für den wirtschaftlichen Fortschritt und für die nationale Sicherheit wesentlich» seien. Und es war die «sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis», wie sie in der Rüstungspolitik der Regierung vorgesehen war, die den Postulanten umtrieb. Es sollte daraufhin gearbeitet werden, dass einem Abwandern von Wissen und Produkten ins Ausland entgegengetreten werden kann, so die Forderung. Die Entwicklung und später auch die Anwendung von neuen Technologien in der Schweiz sei anzustreben, denn Innovation und Sicherheit, seien ein Tandem, das für den Wohlstand und die Unabhängigkeit der Schweiz entscheidend ist. Mit Empfehlung auf Annahme des Postulats durch den Bundesrat gelangte der Vorstoss im Sommer 2017 in den Nationalrat, wo keine Opposition auszumachen war. Diskussionslos wurde das von 46 Nationalrätinnen und Nationalräten aller Parteien mitunterzeichnete Postulat angenommen.

Innovation und Sicherheit für den Wohlstand der Schweiz (Po. 17.3243)

Für effiziente zentrale Beschaffungsstellen setzte sich Roger Golay (mcg, GE) Ende 2016 ein. Der in der SVP-Fraktion politisierende Angehörige des MCG wollte sich mit einem gleichlautenden Postulat darum bemühen, etwas Licht in die finanziellen Rahmenbedingungen für die Armasuisse, aber auch für andere Beschaffungsstellen, zu bringen. Eine Zentralisierung von Dienststellen habe zudem Effizienzsteigerungen zum Ziel, argumentierte er. Im geforderten Bericht solle aufgezeigt werden, welches die spezifischen Bedürfnisse der Armasuisse seien und wie Ressourcen umverteilt werden könnten, die bis anhin in verschiedenen Departementen vorhanden gewesen und im Nachgang an die Reduzierung von Beschaffungsstellen frei geworden seien. Der Postulant empfand es als stossend, dass das Volumen der Aufträge, welche die Armasuisse von ausserhalb des VBS erhielt, gestiegen war. Diese Zusatzbelastung führe dazu, dass die Beschaffungsaufträge nicht mehr fristgerecht und hochqualitativ bewältigt werden könnten, was unter anderem zu Engpässen führe. Hinzu komme eine Reduktion des Armasuisse-Personals um 15 Prozent in den letzten Jahren, was ebenfalls dazu beitrage, dass komplizierte Beschaffungen des Bundes, die teilweise umstritten oder problembehaftet seien, nicht zufriedenstellend abgewickelt werden könnten.
Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates. Eine Diskussion erübrigte sich damit im Nationalrat, das Geschäft wurde in der Frühjahressession 2017 diskussionslos und stillschweigend angenommen. 33 Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus dem rechtsbürgerlichen Lager hatten den Vorstoss bei der Einreichung mitunterzeichnet.

Dieses Postulat von Golay stützte sich auf eine Reihe ähnlicher Vorstösse, die kurz zuvor behandelt worden waren. Angestossen worden war die Diskussion Mitte 2016 von Nationalrat Barrile (sp, ZH; Ip. 16.3564). «Wurden die Hausaufgaben bei Rüstungsbeschaffungen gemacht?», fragte der Zürcher Sozialdemokrat den Bundesrat und sprach eine Reihe von Beschaffungen an, die seiner Meinung nach problematisch waren. Er kritisierte insbesondere verwaltungs- respektive bundesamtsinterne Prozesse bei der Beurteilung von anzuschaffenden Rüstungsgütern. Die dazu verfasste Stellungnahme des Bundesrates befriedigte den Interpellanten nur teilweise, weswegen eine Ratsdebatte im Herbst 2016 verschoben wurde. Später wurde das Geschäft abgeschrieben, weil die Aspekte im oben beschriebenen Prozess aufgenommen worden waren.
Ende 2016 beklagte Edith Graf-Litscher (sp, TG; Po. 16.3767) in ihrem Postulat, dass das VBS zu viele Aufträge freihändig vergebe. Die Sozialdemokratin war der Meinung, dass mehr Beschaffungen im üblichen Wettbewerbsverfahren vergeben werden sollten. Ihr Vorstoss wurde auf Antrag der Regierung abgelehnt.
Im März 2017 nahm Angelo Barrile (sp, ZH; Mo. 16.3815) diesen Aspekt in einer Motion wieder auf. Der Motionär verlangte mehr Rechtsschutz bei Beschaffungen des VBS. Sein Ziel war es, dass der Anteil von Beschaffungen, die nicht den WTO-Regeln unterstellt sind, auf das sicherheitspolitisch unverzichtbare Minimum zu begrenzen sei. Grundsätzlich sollten die Beschaffungen den gängigen WTO-Richtlinien entsprechend ausgeschrieben werden, womit sowohl Rechtsschutz als auch Transparenz erhöht würden. Der Nationalrat lehnte diesen Vorstoss mit 120 zu 60 Stimmen (bei drei Enthaltungen) ab.
Bevor Golay mit seiner Motion Ende 2016 den hier beschriebenen Prozess ins Rollen brachte, hatte auch er sich im Herbst zuvor mit einer Frage (Frage 16.5397) an die Landesregierung gewandt. Er wollte wissen, ob die Armasuisse über angemessene Mittel und Ressourcen verfüge, um ihre zahlreichen und anspruchsvollen Aufgaben wahrnehmen zu können. Der bundesrätlichen Antwort war zu entnehmen, dass die zuständigen Stellen tatsächlich vor Herausforderungen stünden, jedoch bereits entsprechende Abklärungen im Gange seien. Man sei bemüht, sämtliche wichtigen Beschaffungsmandate mit der nötigen Sorgfalt zu erfüllen.

Für effiziente zentrale Beschaffungsstellen

Die Armeebotschaft 2016 mit dem vierjährigen Zahlungsrahmen war in der Herbstsession des Nationalrates auf der Tagesordnung und sorgte für eine lebhafte Diskussion. Für die Kommission sprach neben Roger Golay (mcg, GE) auch Thomas Hurter (svp, ZH). Sein Votum eröffnete er mit einem Rückblick auf vergangene Querelen um die Armeefinanzen und kam unmissverständlich zum Schluss, dass es beim vorliegenden Geschäft um Planungssicherheit gehe. Hurter erklärte, die SiK habe mit 16 zu 8 Stimmen und ohne Enthaltung beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten und damit die Haltung des Ständerates zu stützen. Dies entspricht dem wiederholt geäusserten Willen des Parlamentes, auf den CHF 5 Mrd. jährlich zu beharren. Gleiches liess die Finanzkommission verlauten, deren Sprecher Pirmin Schwander (svp, SZ) verdeutlichte, dass es gerade auch im Sicherheitsbereich der Prioriäten bedürfe. Das heisse aus finanzpolitischer Sicht, diesen Antrag zu blockieren. Auch die FK-NR beantrage folglich Nichteintreten. Etwas konzilianter fügte er aber an, dass die Finanzkommission sehr wohl wissen möchte, wie diese CHF 5 Mrd. tatsächlich eingesetzt würden. Insofern seien das VBS, aber auch die Armee gefordert.
Es gab jedoch auch Eintretensanträge aus beiden Kommissionen. Eine Minderheit Galladé (sp, ZH) setzte sich in der SiK für Eintreten ein, eine Minderheit Amarelle (sp, VD) stellte den entsprechenden Antrag in der FK-NR. Letzterer Minderheitsantrag beinhaltete gleichzeitig einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat mit der Forderung, aufzuzeigen, was mit den CHF 20 Mrd., dies entspricht dem Zahlungsrahmen über vier Jahre à CHF 5 Mrd., finanziert werden soll. Folglich zeigte man sich von Seiten der Kommissionsminderheiten kritisch: Auf den Zahlungsrahmen nicht einzutreten, käme einer Diskussionsverweigerung gleich. So würde sich die SP gegen Nichteintreten aussprechen und in einem zweiten Schritt den Antrag Amarelle unterstützen, wonach der Bundesrat die Verwendungszwecke des Finanzdaches darlegen solle. Chantal Galladé kam nicht nur auf das gescheiterte Projekt BODLUV zu sprechen, sondern interpretierte das Volksnein zum Gripen als Ausdruck des Willens zur Einsparung von CHF 300 Mio. pro Jahr. Der Erfolg blieb jedoch aus, mit 128 zu 61 Stimmen beschloss der Nationalrat ebenfalls, nicht auf die Vorlage einzutreten. Er folgte damit also dem Erstrat, womit diese Vorlage ad acta gelegt werden konnte.

Armeebotschaft 2016 (BRG 16.026)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
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Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge