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Die Zustimmung zur Sistierung der Kommissionsmotion der SiK-NR bezüglich einer anvisierten Änderung des Zivildienstgesetzes war im Nationalrat eine reine Formsache, zumal auch die lancierende Kommission selbst dem eigenen Rat die Sistierung empfohlen hatte. Wie auch der Ständerat war man in der nationalrätlichen Kommission vorerst zum Schluss gekommen, man solle den Prozess um die Revision des Zivildienstgesetzes abwarten. Die Stossrichtung der Motion wurde durch die Mehrheit der Sicherheitspolitikerinnen und -politiker jedoch nach wie vor gutgeheissen. Eine Minderheit stellte hingegen die gesamte Revision infrage. Der Antrag zur Sistierung war mit 13 zu 7 Stimmen gefasst worden, drei Kommissionsmitglieder hatten sich enthalten.
Im Nationalrat bedurfte es dann keiner Diskussion, stillschweigend wurde die Sistierung beschlossen.

Änderung des Zivildienstgesetzes (Mo. 17.3006)
Dossier: Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst

Die von der SiK des Nationalrates initiierte und vom Plenum auf den Weg gebrachte Änderung des Zivildienstgesetzes musste Anfang 2018 auch noch vom Ständerat behandelt werden. Dessen sicherheitspolitische Kommission wollte jedoch in der kleinen Kammer beliebt machen, die Behandlung des Vorstosses vorerst noch auszusetzen, weil der Bundesrat in der Zwischenzeit einen entscheidenden Schritt gemacht hatte, in dem entschieden wurde, dass die Zulassungen zum Zivildienst generell reduziert werden sollen. Dafür wurde eine Revision des Zivildienstgesetzes – was diese Motion im Kern ja verlangt – in Auftrag gegeben. Das WBF wird sich im Laufe des Jahres damit auseinandersetzen und per Herbst 2018 eine Vernehmlassungsvorlage vorlegen müssen. Vorgabe dafür war, dass die Mindestanzahl von 150 zu leistenden Diensttagen im Zivildienst festgesetzt und zusätzlich eine Wartefrist festgelegt werden soll: AdA, die nach abgeschlossener RS in den Zivilidienst wechseln wollen, sollen erst nach einer Frist von 12 Monaten einen entsprechenden Antrag stellen dürfen. Weil dieser Gesetzesentwurf nicht vor 2019 erwartet wird, beantragte die SiK dem Plenum, die Motion zu sistieren. Es gab jedoch innerhalb der Kommission auch Stimmen, die sich für eine Beschlussfassung einsetzten, weil man die Motion grundsätzlich ablehnte. Der Rat folgte jedoch der Kommissionsmehrheit und hielt die Motion offen, bis sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder behandelt werden kann.

Bevor die Ständerätinnen und Ständeräte jedoch diesen Beschluss mit 26 zu 12 Stimmen fassten, entfachte sich noch eine kurze Diskussion dazu. Kommissionssprecher Kuprecht (svp, SZ) äusserte sich indes nicht materiell zur Vorlage, sondern beschränkte sich auf die Schilderung der unternommenen Schritte. Es mache keinen Sinn vorzugreifen, da entsprechende Forderungen der Motion in die Vernehmlassungsvorlage einfliessen sollen. Seitens der Kommissionsminderheit wurde auch in der kleinen Kammer moniert, dass man den Zivildienst nicht „schlecht machen dürfte” und Ständerat Hêche (sp, JU) zeigte sich besorgt, dass die vorliegende Motion „fatal” für den Zivildienst sei. Er kritisierte ferner auch die Meinung „einiger Parlamentarier”, die glaubten, dass der Zivildienst aus Bequemlichkeit gewählt werde. Sein Parteigenosse Berberat (sp, NE) äusserte eine weitere Überlegung: Er glaubte, dass die Motion gar einen konträren Effekt haben könnte. Die Befürchtung war, dass unentschiedene Stellungspflichtige – im Wissen, dass ein späterer Wechsel von der Armee in den Zivildienst unattraktiv sein würde – von vornherein den Zivildienst bevorzugen würden. Es gebe genügend Ärzte, die eine Militärdienstuntauglichkeit bescheinigten, so der Neuenburger weiter. Dass die Motion schliesslich tatsächlich sistiert worden ist, kann auch auf die Ausführungen des Wirtschaftsministers zurückzuführen sein, der die Eckpunkte der angesprochenen Gesetzesrevision darlegte und entsprechend um die Sistierung durch den Ständerat gebeten hat.

Änderung des Zivildienstgesetzes (Mo. 17.3006)
Dossier: Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst

Bezüglich einer Motion der SiK-NR, welche die Vollzugsstelle des Zivildienstes ins VBS transferieren will, gab SiK-Sprecher Eder (fdp, ZG) im Ständeratsplenum einen Überblick über die Erwägungen der Kommission, die die im Nationalrat gutgeheissene Motion zur Ablehnung empfahl. Einstimmig war die Kommission nach Anhörung von Bundesrat Schneider-Ammann und einem VBS-Vertreter zu diesem Antrag gekommen. Vier Gründe waren ausschlaggebend, darunter das Hochhalten des historischen Entscheids, den Zivildienst bei dessen Einführung nicht dem damaligen EMD anzugliedern. Man wolle zudem weiterhin eine zivile Behörde für den Zivildienst verantwortlich wissen. Weiter wollte man auch nicht in die Kompetenzen der Regierung eingreifen, da die Organisation der Bundesverwaltung dem Bundesrat obliege. Zwei weitere Gründe betrafen die Synergien, die innerhalb des WBF genutzt werden können und die hohe Bereitschaft des Departements, an der Reduktion der Zivildienstzulassungen mitzuwirken. Im Stöckli bedurfte es dann keiner langen Debatte, einhellig wurde dem Antrag der Kommission gefolgt und die Motion somit abgelehnt.

Transfer der Vollzugsstelle für den Zivildienst ins VBS

Auch Zivildienstleistende für die Öffentlichkeit erkennbar zu machen, war ein Anliegen der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates, deren entsprechende Motion das Ratsplenum im Sommer 2017 angenommen hatte. Es stellte sich damit gegen den Bundesrat, der nichts von der Motion wissen wollte. Ebenso sprach sich in der Folge die SiK des Ständerates dagegen aus und zwar einstimmig. Es überwog dabei die Meinung, dass ein Uniformzwang ohnehin nicht umsetzbar sei und diese Regelung als «Papiertiger» enden würde. Ferner würden Kosten von bis zu CHF 1.5 Mio. entstehen, wobei jedoch kaum ein Mehrwert geschaffen würde. Die Kommission teilte zudem Bedenken, welche bereits die Regierung geäussert hatte: Zahlreiche Einsatzbetriebe hätten eigene Bekleidungsregeln, die durch einen Uniformzwang des Zivildienstes nicht eingehalten werden könnten. Kommmissionssprecher Baumann (cvp, UR) nannte diesbezüglich die aus Hygienegründen bestehenden speziellen Vorschriften im Gesundheitswesen oder Sicherheitsstandards in anderen Branchen. Der Ständerat folgte dem Antrag seiner Kommission und lehnte die Motion ab.

Auch Zivildienstleistende für die Öffentlichkeit erkennbar machen

Die Vollzugsstelle für den Zivildienst ins VBS zu verlegen, kam für die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates nicht in Frage. Allein schon die Zuständigkeit des Bundesrates für die Organisation der Bundesverwaltung sei Grund genug, dort nicht zu intervenieren. Darüber hinaus sah die Kommission aber weitere Gründe für ihren Antrag an den Zweitrat, die Motion abzulehnen. So sei es sinnvoll, dass das WBF verantwortlich für den Zivildienst bleibe, da dieser erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt entfalten könne. So sähen es überdies auch die Departemente. Ebenso pflichtete die SiK-SR der Einschätzung bei, dass eine organisatorische Trennung des für die Armee zuständigen VBS sinnvoll bleibe – wie ursprünglich beabsichtigt. Mit 9 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung fasste die Kommission ihren Antrag.

Transfer der Vollzugsstelle für den Zivildienst ins VBS

Die sich um die Armeebestände sorgende SiK-NR des Nationalrates forderte mit einer weiteren Kommissionsmotion den Bundesrat auf, dafür zu sorgen, dass auch Zivildienstleistende für die Öffentlichkeit erkennbar gemacht werden, so wie die Militärdienst- und Zivilschutzleistenden, die auch auf der Strasse als solche erkennbar seien. Damit sollen „mindestens in diesem Bereich” gleichlange Spiesse geschaffen werden, so die Kommission in ihrer kurzen Begründung zum Anliegen, das jedoch von neun Kommissionsmitgliedern nicht mitgetragen wurde.
Die Regierung stellte dem kurzen und klaren Antrag eine längere Reaktion gegenüber. Geltende Normen liessen die geforderte Erkennung bereits zu, denn es gebe entsprechende Kleidungsstücke bereits, sie seien jedoch nicht als Uniform zu fassen und überdies gelte keine Tragpflicht. Letztere sei auch nicht durchsetzbar, so die Einschätzung des Bundesrates, weil die Zivis bei mehr als 5'000 Stellen und Betrieben ihre Dienste leisten und auch von diesen geführt werden. Anders als Militärdienstleistende und Zivilschützer sind Zivildienstleistende nicht aus völkerrechtlichen Verpflichtungen angehalten, Uniformen zu tragen – sie sind nicht einer Truppe angehörig. Diverse weitere Einschränkungen, beispielsweise Hygienerichtlinien in Pflegeeinrichtungen, sprächen zusätzlich gegen ein strenges Bekleidungsreglement. Seit 2016 gibt es die freiwillige Kennzeichnung für den Zivildienst und sie hatte damals Kosten von rund CHF 500'000 verursacht. Rund CHF 1,8 Mio. würde es nach Rechnung der Regierung jährlich kosten, wenn eine umfassende, uniforme Kleidungslinie an die Zivis abgegeben würde, was einer Verdreifachung der Kosten entspräche. In der Summe kam der Bundesrat zum Schluss, die Motion sei nicht zu unterstützen.

In der Ratsdebatte prägten die SVP-Fraktion, respektive ihre Exponenten in der SiK, Roger Golay (mcg, GE) und Werner Salzmann (svp, BE), den Diskurs. Beide Redner führten ein Gerechtigkeitsargument an. Es sei wichtig, dass auch Zivildienstleistende, wie andere Dienstpflichtige auch, erkannt würden. Es sei ferner wichtig, dass erkennbar sei „wer Zivildienst leistet und welche wertvolle Arbeit auch Zivildienstler vollbringen”, so Salzmann. Dagegen wurde vorgebracht, dass die Vielfalt der Tätigkeiten, denen die Zivildienstleistenden nachgehen zu gross sei und unmöglich allgemein geltende Weisungen herausgegeben werden könnten. Bundesrat Schneider-Ammann blieb nicht viel mehr übrig, als die bereits vorgebrachten Gegenargumente noch einmal darzulegen – erfolglos: Die grosse Kammer überwies die Motion mit 103 zu 69 Stimmen und sechs Enthaltungen an die Ständekammer.

Auch Zivildienstleistende für die Öffentlichkeit erkennbar machen

Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hatte Anfang 2017 eine Motion eingereicht, um die Attraktivität des Zivildienstes gegenüber der Armeedienstleistung zu verringern. Mit dem Vorstoss sollte das Zivildienstgesetz angepasst werden, um die Anrechenbarkeit von Militärdiensttagen an den Zivildienst einzuschränken. Die Massnahme zielte auf Dienstleistende, die eine Rekrutenschule begonnen haben, zu einem späteren Zeitpunkt jedoch noch in den Zivildienst wechseln wollen. Mit der Änderung soll nur noch die Hälfte der bereits geleisteten Diensttage angerechnet werden können. Die übrigen verbleibenden Tage würden danach mit dem Faktor 1,5 multipliziert, was die „neue” Anzahl zu leistender Tage ergäbe. Damit würde sich die Berechnung der Gesamtanzahl an zu leistenden Diensttagen verändern. Die Motion trug die Handschrift der bürgerlichen Mehrheit in der SiK, entsprechend stellte sich eine linke Minderheit Fridez (sp, JU) gegen die Motion.
Der Bundesrat hielt den Vorschlag für eine effektive Lösung, um die Wechsel von der Armee zum Zivildienst zu moderieren, dennoch wurde die Motion zur Ablehnung empfohlen. Nicht nur weil die Departemente (WBF und VBS) bereits daran seien, Mutationen im Dienstpflichtsystem zu beobachten und geeignete Instrumente zu prüfen, sondern auch, weil die Regierung den vorgeschlagenen Weg als unverhältnismässig erachtete: es käme einer eigentlichen Sanktion gleich. Ferner bezweifelte der Bundesrat die Einhaltung des Rechtsgleichheitsgebots. Das Ziel, die Tauglichkeitsquote der Stellungspflichtigen zwischen 64% und 67% einzupendeln, blieb jedoch für den Bundesrat gültig, weswegen andere Massnahmen, als die in der Motion vorgeschlagenen, geprüft werden sollten, um diese Vorgabe einhalten zu können.
In der Sommersession befasste sich der Nationalrat mit dem Vorstoss und SiK-Sprecher Clottu (svp, NE) äusserte die Absicht der Motion unverblümt: Es ginge darum, den Wechsel in den Zivildienst für Armeeangehörige unattraktiver zu gestalten. Er beanstandete ferner die mannigfaltigen Gründe, die von den Wechselnden angegeben würden und sah darin durchaus auch Bequemlichkeit und andere Motive, die nichts mit Gewissenskonflikten zu tun hätten. Die Zahl der Armeeangehörigen, die in den Zivildienst wechselten sei zunehmend, was die Armeebestände gefährde. Clottu sah darin auch einen Konflikt mit dem Willen des Gesetzgebers, der die Dienstpflicht eingeführt hatte, um Sicherheit zu schaffen. Auf dieses Votum hin gab es ein Wortgefecht zwischen Clottu und Mitgliedern der Kommissionsminderheit, die gegen die Motion waren. Gerade die physische und psychische Intensität des Zivildienstes und der Wert für die Gesellschaft wurden dabei angesprochen. Es ging im gleichen Stil weiter, auch nachdem der zweite Kommissionssprechers Müller (fdp, SG) versuchte hatte, sich in seinem Votum auf Zahlen und Fakten zu beschränken. Gemäss Ansicht des Kommissionssprechers handelte es sich bei den vorgeschlagenen Massnahmen der Motion – der Verlängerung der Dienstpflicht bei einem Wechsel – um ein Korrektiv und nicht um eine Strafe. Seine Argumentation umfasste auch einen ökonomischen Aspekt, nämlich dass der Staat in die Ausbildung der Rekruten investiere. Folglich bedeute jeder Wechsel eines vormaligen Armeeangehörigen eine Fehlinvestition, die es zu beheben gelte. Nach diesem Votum gab es eine regelrechte Fragenkaskade an Müller, der sich jedoch nicht ins Bockshorn jagen liess. Motionsgegner, vorwiegend aus der linken Ratsecke, deuteten in ihren Fragen an, dass seitens der Kommissionsmehrheit versucht werde, den Zivildienst schlechtzureden. Diese Unterstellung stritt der St. Galler jedoch vehement ab und er berief sich auch auf den Standpunkt, dass sowohl die SiK-Mehrheit als auch die Regierung Handlungsbedarf sähen.
Bundesrat Schneider-Ammann (zur Erinnerung: die Zuständigkeit über den Zivildienst obliegt immer noch dem WBF) schloss die Debatte mit seinem Votum. Es gelang ihm aber nicht, dem Plenum die ablehnende Haltung der Regierung überzeugend zu schildern, denn die grosse Kammer stimmte der Motion schliesslich zu. Mit 110 zu 66 Stimmen und 6 Enthaltungen ging das Geschäft an den Ständerat.

Änderung des Zivildienstgesetzes (Mo. 17.3006)
Dossier: Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-NR) wollte mit einer Motion veranlassen, dass die Vollzugsstelle für den Zivildienst ins VBS transferiert wird und nicht länger beim WBF verbleibt. Die Kommission sah darin einen Vorteil in der Koordination: So könnten die Armeebestände besser überwacht, sowie Wechsel in andere Dienstsysteme besser dokumentiert werden. Daraus erhoffte man sich auch eine positive Wirkung auf die Rekrutierungszentren, die ebenfalls dem VBS unterstehen. Eine Kommissionsminderheit stellte sich gegen die Motion.
Ebenso positionierte sich der Bundesrat, der sich auf die Anfänge des Zivildienstes besann: Gerade weil bei der Einführung dieses Ersatzdienstes noch ein Gewissenskonflikt als vordergründige Armeeablehnung angenommen wurde, hatte man die Vollzugsstelle bewusst nicht dem damaligen Militärdepartement unterstellt, sondern beim Bundesamt für Industrie und Arbeit (BIGA), dem heutigen SECO. Diese Trennung sei nach wie vor angezeigt, so die Einschätzung der Regierung. Der anvisierte Transfer bringe auch kaum einen erkennbaren Nutzen. Wichtige Tätigkeitsbereiche der Zivildienstleistenden seien zudem im Umfeld des WBF angesiedelt, so beispielsweise die Landwirtschaft und die Bildung.

Einer kurzen Debatte im Nationalrat folgte dann jedoch die Zustimmung des Ratsplenums. Kommissionssprecher Büchler (cvp, SG) zeigte die Beweggründe der Kommission für diesen Antrag auf. Das Anliegen entstand bei der Kenntnisnahme des Berichts der „Studiengruppe Dienstpflichtsysteme” und ist im wesentlichen auf die zunehmende Zahl von Übertritten von AdA in den Zivildienst zurückzuführen. So war das erklärte Kernziel der Motion die „Sicherung der Armeebestände”, wofür es „mindestens 18'500 ausgebildeter Rekruten” bedürfe, so Büchler. Der kommissionsinterne Widerstand fusste weitgehend auf den gleichen Argumenten, wie sie der Bundesrat vorgebracht hatte. Lisa Mazzone (gp, GE) verdeutlichte die Bedeutung der institutionellen Trennung von der Armee, indem die Vollzugsstelle des Zivildienstes nicht beim VBS angesiedelt ist. Der Nationalrat überwies die Motion nach den Ausführungen von Bundesrat Schneider-Ammann mit 94 zu 85 Stimmen. Vergeblich hatte auch der Volkswirtschaftsminister die Vorzüge der gegenwärtigen Organisation unterstrichen.

Transfer der Vollzugsstelle für den Zivildienst ins VBS

Eine 2009 im Nationalrat eingereichte Motion Eichenberger (fdp, AG) wurde nach zweimaliger Sistierung in beiden Räten 2014 vom Ständerat abgelehnt und damit erledigt. Die Motionärin forderte damals aus Angst vor einer zu starken Zunahme von Zivildienstgesuchen zu Ungunsten der Armee, die Zivildienstdauer nicht nur wie gegenwärtig 1,5-mal so lange wie die Dauer des Militärdienstes anzusetzen, sondern diesen Faktor auf 1,8 zu erhöhen. Damals stimmte die grosse Kammer entgegen dem Antrag der Regierung der Motion zu. Aus mehreren Berichten zum Zivildienst ging in der Zwischenzeit jedoch hervor, dass die Anzahl Zivildienstgesuche seither wieder abnehmend war und sich die Sorge also erübrigte. Die sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-SR) hatte 2014 entsprechend einstimmig die Ablehnung der Motion empfohlen und das Ratsplenum folgte im September dieser Empfehlung.

Zivildienstdauer

Nach der Abstimmung zur Volksinitiative "Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht" gelangte eine auf die Herbstsession traktandierte Motion aus dem Jahr 2012 in den Nationalrat. Der von den Grünliberalen lancierte Vorstoss wollte den Bundesrat beauftragen, im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee (WEA) gesetzliche Grundlagen für ein Modell der allgemeinen Dienstpflicht zu schaffen. Verschiedene Ideen, die auch während der Diskussion um die Volksvorlage genannt wurden, sollten mit der Motion angeregt werden. Nach dem deutlichen Abstimmungsergebnis an der Urne hatte der Vorstoss im Plenum jedoch keine Chance.

Modell der allgemeinen Dienstpflicht (Mo. 12.4114)
Dossier: Weiterentwicklung der Dienstpflicht

Eine aus dem Frühjahr 2011 stammende und im Herbst des Vorjahres vom Nationalrat angenommene Motion Müller (fdp, SG) kam im Mai des Berichtsjahres in den Ständerat. Der Motionär verlangt die Steigerung des Nutzens von Zivildiensteinsätzen. Dafür bedürfe es einer besseren und längeren Ausbildung der Dienstleistenden. Dennoch müsse darauf geachtet werden, dass sich durch den gesteigerten Nutzen der Zivildiensteinsätze die zusätzlichen Kosten für die Ausbildung lohnen und dass die Ausbildung hohen Anforderungen gerecht wird, herausfordernd ist und gut kontrolliert abläuft. Besonders in der Pflege und Betreuung von Menschen sei eine entsprechende Ausbildung unabdingbar. Diese sei bis anhin zu kurz und eigne sich nicht für einen qualifizierten Dienst im Pflege- und Betreuungsbereich. Die Gefahr sei, dass Zivildienstleistende zu oft für unbedeutende Hilfseinsätze eingespannt werden. Der Bundesrat teilte die Ansicht des Motionärs, empfahl den Vorstoss zur Annahme und schlug insbesondere eine Verlängerung der spezifischen Ausbildung auf 20 Tage vor. Auch im Ständerat wurde die Motion im Berichtjahr diskussionslos überwiesen.

Steigerung des Nutzens von Zivildiensteinsätzen (Mo. 11.3362)
Dossier: Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst

La forte augmentation des demandes d’admission au service civil suite à l’abolition de l’examen de conscience a suscité de nombreuses interventions parlementaires au cours de l’année sous revue. Ainsi, en mars, les chambres ont adopté de justesse deux motions identiques issues de leur CPS (CPS-CE et CPS-CN) chargeant le gouvernement de traiter toutes les interventions parlementaires concernant le service civil et de présenter un projet de révision de la loi sur le service civil qui réponde aux failles existantes. La majorité des commissions s’est inquiétée pour la stabilité des effectifs de l’armée et pour le principe constitutionnel de l’obligation générale de servir. Au Conseil national, une minorité Allemann (ps, BE) a proposé de rejeter la motion estimant hâtif d’exiger une révision alors que la loi sur le service civil est entrée en vigueur depuis moins d’une année. Malgré l’opposition de la gauche et d’une partie du PDC, la chambre basse les a adoptées par 98 voix contre 70. Au Conseil des Etats, une minorité Hêche (ps, JU) a également proposé de rejeter la motion (Mo. 10.3006) soulignant que l’effectif de la réserve de l’armée dépasse le maximum autorisé de 220'000 soldats et que le rapport sur le service civil n’a alors pas encore été publié. La chambre haute a adopté les objets par 21 voix contre 19.

révision de la loi sur le service civil
Dossier: Abschaffung der Gewissensprüfung für die Zulassung zum Zivildienst

Le Conseil des Etats a adopté, par 17 voix contre 6 (sur avis favorable de sa commission de la politique de sécurité et contre l’avis du Conseil fédéral), une motion Heiner Studer (pep, AG), transmise par le Conseil national en 2005, qui demandait au gouvernement d’introduire la notion de «preuve par l’acte» dans le cadre de la loi fédérale sur le service civil, et de renoncer ainsi, pour une économie d’environ 6,6 millions de francs par année, à la procédure d’admission au service civil, jugée trop coûteuse. Une modification a toutefois été introduite: le Conseil fédéral a en effet été chargé de réviser les lois fédérales concernées en veillant à ce que la procédure d’admission au service civil en vigueur soit remplacée par une solution moins onéreuse, moins lourde, et qui tienne compte de la preuve par l’acte. La modification demandait en outre au gouvernement d’augmenter la taxe d’exemption du service militaire. Le Conseil national s’est rallié à cette nouvelle version.

Motion Studer: Service civil. Introduire la preuve par l'acte (Mo. 04.3672)
Dossier: Abschaffung der Gewissensprüfung für die Zulassung zum Zivildienst

Le Conseil national a adopté une motion Heiner Studer (pep, AG), qui demandait au Conseil fédéral d’introduire la notion de «preuve par l’acte» dans la cadre de la loi fédérale sur le service civil, et de renoncer ainsi, pour une économie d’environ CHF 6.6 millions par année, à la procédure d’admission au service civil, jugée trop coûteuse. Soutenue par une large alliance composée du PS, des Verts, du Parti évangélique populaire et d’une grande partie du PDC – de même que quatre réprésentants radicaux et cinq UDC –, la motion a finalement été adoptée par 96 voix contre 77.

Motion Studer: Service civil. Introduire la preuve par l'acte (Mo. 04.3672)
Dossier: Abschaffung der Gewissensprüfung für die Zulassung zum Zivildienst

Le gouvernement a proposé de rejeter une motion déposée par une minorité de la Commission de la politique de sécurité (Mo. 00.3185) le priant «d’offrir la possibilité à toutes les Suissesses et à tous les Suisses […] de choisir entre service militaire, service de protection de la population et service social». Il a ainsi souligné que, dans le cadre du projet «Armée XXI», chaque appelé pourra librement choisir de remplir ses obligations militaires par le biais d’un service civil de remplacement, au cas où le devoir militaire serait en désaccord avec sa conscience. Le Conseil fédéral juge que les dispositions du projet sont suffisantes pour ne pas initier les modifications de la Constitution que la motion nécessiterait. Cette dernière a été finalement rejetée à la Chambre du peuple par 98 voix contre 57 (gauche et Verts). Pareillement, le Conseil national a décidé de ne pas donner suite à l’initiative parlementaire de Josef Zisyadis (pdt, VD) (Iv.pa. 99.463) qui proposait l’exonération complète de toute personne déclarée inapte au service militaire.

Motion CPS-CN: Libre choix entre service militaire, service de protection de la population et service social (Mo. 00.3185)

Le Conseil national a clairement rejeté une motion Vollmer (ps, BE) exigeant la réhabilitation de objecteurs de conscience jugés avant les révisions constitutionnelles de 1992 et 1996. Cette réhabilitation concernerait plus de 5000 personnes qui ont refusé de servir pour des raisons religieuses ou éthiques. Suivant l’avis du Conseil fédéral, pour qui la loi ne peut être soustraite de ses conditions historiques et sociales d’élaboration et d’application, la Chambre du peuple a rejeté la motion par 80 voix contre 53 (PS, Verts et PdT).

Motion Vollmer: Réhabilitation des anciens objecteurs de conscience (Mo. 98.3537)

Afin de développer des opérations à l’étranger et en groupe dans le cadre du service civil, le conseiller national Roland Wiederkehr (ldu, ZH) a déposé une motion demandant au Conseil fédéral de créer de nouvelles bases juridiques et de débloquer les fonds nécessaires. Dans sa réponse, le gouvernement a mis en exergue les facteurs personnels qui président à une mission à l’étranger, facteurs exigeants qui interdisent l’envoi en masse de volontaires. Mais individuellement, les conditions existent pour effectuer un service civile à l’étranger, en raison de quoi le Conseil fédéral a proposé de transformer la motion en postulat. Celui-ci a été transmis.

Motion Wiederkehr: Service civil. Engagements à l'étranger en faveur du développement durable (Mo. 99.3533)

Auparavant, le Conseil des Etats avait transmis comme postulat la motion Rhinow (prd, BL) demandant au gouvernement de proposer un article constitutionnel instaurant un service à la communauté se divisant en un service armé et en un service civil, le principe du libre choix entre ces deux options étant garanti.

Motion Rhinow: Service communautaire (Mo. 91.3143)
Dossier: Einführung des Zivildienstes