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Le Réseau national de sécurité (RNS) a demandé une étude portant sur l’évolution récente des effectifs des forces de sécurité tant privées que publiques. D'après les conclusions, environ 70 % des actifs de la sécurité dépendent du secteur public et 30 % relèvent du secteur privé. Les forces de sécurité (sans l'armée) ont progressé, entre 2011 et 2016, de 11.5% alors que la population résidente a augmenté de moitié (5.8%). Les effectifs privés ont cru plus rapidement que ceux du secteur public. Entre 2011 et 2018, les forces de police cantonale, communale et fédérale augmentent de 14.7 %. Cette hausse s'explique par la croissance de la population, la nécessité d'une présence 24h/24h dans les espaces urbains et la multiplication de grands événements. Au niveau cantonale, la densité policière est plus importante dans les cantons frontières et les cantons villes.

Premier état des lieux des forces de sécurité en Suisse

Seit einigen Jahren arbeitet der Bund, gemeinsam mit mehreren weiteren Akteuren, an verschiedenen Programmen zur Bewältigung neuer Bedrohungen aus dem digitalen Raum. Diesen als „Cyber-Risiken” umschriebenen, im Zuge der Digitalisierung vermehrt auftretenden Komplikationen und/oder Angriffen wird unter anderem auch mit einer Cyber-Strategie begegnet. Diese Strategie wird dezentral umgesetzt, wobei die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) eine zentrale Rolle innehat. Damit ist aufgrund des Kooperationsmodells bei MELANI zwischen ISB und NDB direkt auch der Nachrichtendienst des Bundes involviert. Innerhalb des VBS hat aber auch die Armee den Auftrag, sensible IT-Infrastrukturen und Systeme zu schützen. Dafür wurde bis anhin auf die Nutzung sicherer Netze vertraut, gerade auch im militärischen Tagesbetrieb. Zur Informations- und Objektsicherheit wurde zudem innerhalb des Verteidigungsdepartementes eine gleichnamige Stelle eingerichtet. Um nun der weiteren Entwicklung im Cyberbereich zu begegnen, wurde ein Aktionsplan Cyber-Defence ausgearbeitet. Diese auf Anregung von Departementsvorsteher Guy Parmelin 2016 lancierte Massnahme soll bis 2020 umgesetzt werden und die bereits laufenden Vorgänge im Rahmen der nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken ergänzen.

Der Aktionsplan Cyber-Defence ist ein rein auf das VBS bezogenes Strategiepapier, das mit einer Standortbestimmung im Sommer 2016 angestossen worden war und im folgenden Herbst eine Strategie hervorgebracht hatte, deren Umsetzungsplan im Sommer 2017 verabschiedet wurde. Gemäss dem Aktionsplan ist dieser vorerst als Orientierungshilfe anzusehen, er bedeute jedoch einen zwingenden ersten Schritt, weil eine Anpassung an neue „Herausforderungen im Cyber-Raum ein wichtiges Thema unserer Sicherheitspolitik geworden ist.”
Als operative Ziele wurden drei Bereiche definiert. Das VBS soll erstens seine eigenen Systeme und Infrastrukturen jederzeit schützen und verteidigen können. Zweitens soll es möglich werden, militärische und nachrichtendienstliche Operationen im Cyber-Raum durchzuführen. Ferner sollen drittens zivile Behörden im Falle von Cyber-Angriffen unterstützt werden können. Diese Zielvorgaben verlangen jedoch eine genügende Ausstattung mit finanziellen, aber auch personellen Ressourcen – ein Unterfangen, das auf der politischen Bühne auszutragen sein wird.

Die Rekrutierung von geeignetem Milizpersonal beispielsweise mittels neu zu schaffender Cyber-RS, wie im Parlament inzwischen gefordert wurde, wurde im Aktionsplan als nicht zielführend beschrieben. Im Papier ist von einem Bedarf von 166 Stellen die Rede, wovon etwa 100 neu zu schaffen wären. Bezüglich Finanzierung wurden keine präzisen Zahlen genannt, eine Schätzung geht jedoch von etwa 2 Prozent des Jahresbudgets des VBS aus. Ob der gesamte Bereich der Cyber-Abwehr, also auch ausserhalb des VBS und der Armee, durch ein Cybersecurity-Kompetenzzentrum organisiert werden könnte, wurde im Aktionsplan nicht genauer ausgeführt. Unter der Bezeichnung „CYD-Campus” wurde jedoch eine Plattform zur vertieften Zusammenarbeit skizziert, deren Entwicklung noch abgewartet werden muss.

Aktionsplan Cyber-Defence
Dossier: Cyber Defence

Nachdem der Nationalrat den Ausruf seines Mitglieds Werner Salzmann (svp, BE), "Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!" geteilt und die gleichnamige Motion angenommen hatte, wehte im Ständerat ein anderer Wind. Bereits in der vorberatenden SiK zeichnete sich ab, dass das Anliegen in der kleinen Kammer im Gegenwind stehen würde. Zwar hatte die grosse Kammer das Geschäft im Sinne des Bundesrates angenommen, im Ständerat wurde jedoch mit 8 zu einer Stimme seitens der Kommission die Ablehnung der Motion beantragt. Die ablehnende Haltung war indes nicht materieller Natur, sondern die SiK war inzwischen zum Schluss gekommen, dass die Ziele der Motion weitgehend erfüllt seien, beziehungsweise dass sie im Begriff seien, Eingang in die Vorlage des Bundesrates zu finden. Die Verhandlungen seien so weit fortgeschritten, dass die Umsetzungsnorm eine „Lex Helvetica” zulassen würde. Damit könnten die Anpassungen im Waffenrecht so übernommen werden, dass die schweizerischen Besonderheiten und Traditionen berücksichtigt werden könnten. Die zu behandelnde Vorlage wurde für das Frühjahr 2018 erwartet.
Die Plenardebatte war dann von kurzer Dauer. Kommissionssprecher Baumann (cvp, UR) legte die Sichtweise der SiK dar, während Ständerat Dittli (fdp, UR) sich für eine Annahme der Motion aussprach. Er bekannte sich auch zur einen Gegenstimme gegen den Ablehnungsantrag. Seine Haltung begründete er mit der Signalwirkung, die eine Ablehnung der Motion zur Folge hätte. Stattdessen müsse der Ständerat die Motion ebenfalls annehmen, um den Druck aufrecht zu erhalten und tatsächlich auf eine Kompatibilität der Waffenrichtlinie mit Schweizer Traditionen hinzuarbeiten. Justizministerin Sommaruga äusserte sich abschliessend etwas zweideutig zum vorliegenden Geschäft; gemäss ihrer Aussage mache es keinen Unterschied, ob die Motion im Ständerat angenommen oder abgelehnt werde, weil die Vorbereitungen für das revidierte Waffenrecht bereits so weit fortgeschritten seien, dass das Anliegen obsolet geworden sei. Die Regierung habe sich bemüht, eine pragmatische Umsetzung vorzuschlagen. Ohnehin gehe diese noch in die Vernehmlassung und sowohl Kantone als auch betroffene Organisationen können sich dannzumal selbst auch noch dazu äussern. Die Mehrheit des Ständerates vertraute den Äusserungen der Bundesrätin und lehnte die Motion ab. Mit 29 zu 13 Stimmen und zwei Enthaltungen wurde die Motion kassiert.

Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!

Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!, war die Kampfansage Werner Salzmanns (svp, BE) und gleichzeitig Titel seiner Motion. Der Präsident der Berner SVP-Kantonalsektion und des Berner Schiesssportverbands nahm sich damit eines grösseren Anliegens an: 101 Nationalrätinnen und Nationalräte hatten die Motion mitunterzeichnet. Ursache für diesen Anstoss waren Bestrebungen der EU, ihr Waffenrecht anzupassen. Schengen-Richtlinien könnten zur Folge haben, dass Schützinnen und Schützen ihre Waffen nicht mehr bei sich zu Hause lagern dürfen. Salzmann selbst sprach von einer Entwaffnung. Der Bundesrat soll gemäss seinem Vorstoss mit anderen EU-Ländern in Kontakt treten, welche einer Verschärfung des Waffenrechts ebenfalls kritisch gegenüberstehen, um einen "koordinierten Widerstand" zu ermöglichen. Sein Ziel: Das Schweizer Waffenrecht soll unangetastet bleiben. Salzmann griff in seiner Begründung auch auf ältere Vorstösse zurück, in denen der Bundesrat in seinen Augen nur unbefriedigende Antworten gegeben hatte.
Der Bundesrat nahm mit einer sehr kurzen Erklärung Stellung und beantragte die Annahme der Motion, auch wenn bereits Anstrengungen diesbezüglich angelaufen waren. Es schien dem Bundesrat ein Anliegen zu sein, nationale Gepflogenheiten und Traditionen zu schützen und die durch die EU-Waffenrichtlinie angestrebte Sicherheit dergestalt umzusetzen, dass eben diese Brauchtümer nicht infrage gestellt werden.
Nachdem die Nationalrätinnen Mazzone (gp, GE) und Seiler Graf (sp, ZH) die Motion bekämpft hatten, befasste sich das Ratsplenum im März 2017 mit der Motion. Nach einiger Diskussion – man hielt sich am wiederkehrenden Argument eines allfälligen "EU-Diktats" auf – blieb Salzmann mit seinem Anliegen jedoch klarer Sieger. Seine Motion passierte im Nationalrat mit 118 zu 58 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!

Im März 2016 wurde im Nationalrat die Motion "keine modernen Söldner" des 2015 nicht wiedergewählten Solothurner Nationalrats Urs Schläfli (cvp, SO) behandelt. Bereits 2014 hatte dieser eine Anpassung des Militärstrafgesetzes gefordert. Mit der neuen Motion sollte nicht nur unter Strafe stehen, wer in einen fremden Militärdienst eintritt, sondern auch, wer sich als moderner Söldner armeeähnlichen, ideologisch motivierten Gruppierungen anschliesst. Namentlich das Erstarken der IS-Miliz war zum Zeitpunkt der Einreichung ein relevantes Thema. Zudem sollte das mögliche Strafmass von gegenwärtig drei auf mindestens zehn Jahre erhöht werden. Dass diese Art von Söldnerwesen unterbunden werden soll, fand die Zustimmung einer Mehrheit des Nationalrates, welcher den Vorstoss mit 95 zu 89 Stimmen der Ständekammer überwies. Der Bundesrat hatte vergeblich die Ablehnung der Motion beantragt; er war der Ansicht, dass andere, bereits in Kraft getretene Bestimmungen der Sache bereits gerecht würden.

Keine modernen Söldner

Die Jahresstudie „Sicherheit“, von der Militärakademie der ETH in Zusammenarbeit mit dem Center for Security Studies herausgebracht, lieferte auch 2016 Befunde über das Sicherheitsempfinden der Schweizer Bevölkerung. Dieses sei hoch, jedoch gegenüber dem Vorjahr signifikant gesunken. 86% der Befragten fühlten sich sicher, was einer Einbusse um 5 Prozentpunkte bedeutete. 20% fühlten sich "sehr sicher" (-9 Prozentpunkte) und 66% fühlten sich "eher sicher" (+4 Prozentpunkte). Um 5 Prozentpunkte hat der Anteil jener zugenommen, die sich unsicher fühlen (neu 14%).
Bezüglich der Verteidigungspolitik zeigte sich auch 2016 eine hohe positive Einstellung in der Bevölkerung gegenüber der Armee. Die Zustimmung zur Frage nach der Notwendigkeit der Armee ist um 4 Prozentpunkte gestiegen und kommt auf 84%, so hoch wie seit 1983 nicht mehr. Weniger Support äusserten jüngere Befragte, aber auch sie hielten die Armee mehrheitlich für notwendig (74%, +/-0). Zulegen konnte die Armee bei der Bewertung der Zufriedenheit. Auf der seit 2011 verwendeten Zehnerskala stieg diese um 0,2 Punkte auf ein Mittel von 6,5 Punkten, womit ein Höchstwert verzeichnet wurde. Eine Abschaffung der Wehrpflicht ist weiterhin nicht mehrheitstauglich und die Zustimmung für eine solche Abschaffung nahm weiter ab (-4 Prozentpunkte, neu 34%). Dieser Wert ist im langjährigen Vergleich sehr tief. Die finanziellen Mittel, die für die Verteidigung aufgewendet werden, seien in einer guten Grössenordnung. Dies befanden 48% der Befragten, eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr (+1 Prozentpunkt). Sowohl eine Erhöhung, als auch eine Senkung der Verteidigungsausgaben verloren an Sukkurs. Die Ansicht, die Schweiz gebe zu viel Geld für ihre Armee aus, wurde seltener geäussert und der in dieser Studie hierzu gemessene Wert erreichte einen historischen Tiefstwert.
Die Frage nach der Ausgestaltung der Dienstpflicht wurde etwa gleich wie im Vorjahr beantwortet, wobei sich 57% für die Milizarmee aussprachen (-1 Prozentpunkt) und 38% eine Berufsarmee befürworteten (+2 Prozentpunkte). Die Altersgruppe der Dienstpflichtigen stand dabei etwas weniger unterstützend für die Berufsarmee ein, als noch vor Jahresfrist (46%, -2 Prozentpunkte).
Der langjährige Optimismus im Sicherheitsempfinden der Schweizerinnen und Schweizer wich im Untersuchungszeitraum einer etwas pessimistischeren Haltung. Geopolitische Entwicklungen wurden für diese Trendwende verantwortlich gemacht. Damit einher gehend wurden spezifische Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit stärker befürwortet, als in früheren Jahren. Überdurchschnittlich hoch blieb das Vertrauen in die Institutionen und Behörden. Tendenziell höhere Zustimmungswerte verzeichnete die Armee.

Jahresstudie „Sicherheit“ 2016
Dossier: Jahresstudien «Sicherheit»

Die Militärakademie der ETH hat 2015 wiederum zusammen mit dem Center for Security Studies die Jahresstudie „Sicherheit“ publiziert. Die Autorinnen und Autoren stellten auch in diesem Jahr ein grundlegendes Gefühl der Sicherheit in der Schweizer Bevölkerung fest. Angst vor Bedrohungen wurde nur in geringem Mass erkannt und wenn, dann im Bereich der Datensicherheit oder bezüglich Cyber-Angriffen. Die Frage nach der Notwendigkeit der Armee wurde mit sehr hoher Zustimmung beantwortet und sogar die jüngste Alterskohorte befürwortete die Armee so deutlich wie noch nie in der dreissigjährigen Messperiode. Diese jüngeren Respondenten wiesen in dieser Periode einen Anstieg um 8 Prozentpunkte aus (74%; 2014: 66%). Insgesamt wurde auch das Modell der Milizarmee deutlich bejaht und einer reinen Berufsarmee vorgezogen, wobei bezüglich alternativer Dienstmodelle ambivalente Erkenntnisse gezogen werden mussten: Einerseits erhielt eine obligatorische Wehrpflicht nur für Männer eine hohe Zustimmung, andererseits sprachen sich ebenso viele Befragte gegen eine Umwandlung in eine obligatorische Dienstpflicht aus. Es konnten keine eindeutigen Schlüsse gezogen werden, ob ein Modell mit einer Dienstpflicht, die die Frauen mit einschliesst, auf Zustimmung stossen würde. Eine Wehrpflicht unter Miteinbezug weiblicher Dienstleistenden wurde mehrheitlich abgelehnt, so auch bezüglich der Ausweitung der Dienstpflicht für Ausländer. Einwohner ohne schweizerische Staatsbürgerschaft sollen gemäss dieser Meinungsumfrage auch nicht in den Zivil-, oder einen allfälligen Sozialdienst rekrutiert werden.
Bezüglich der Zufriedenheit mit der Armee wurde keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr registriert. Sie verharrt auf durchschnittlich 6.3 Punkten auf einer Zehnerskala zwischen "überhaupt nicht zufrieden" und "sehr zufrieden". Was die Abschaffung der Wehrpflicht angeht, sprachen sich in der Selbsteinschätzung links Eingestellte und höher Gebildete stärker für eine solche aus. Weniger Gebildete und sich auf der Links-Rechts-Achse eher rechts einstufende Befragte stützten die Wehrpflicht hingegen eher. Insgesamt ist die Zustimmung zur Abschaffung der Wehrpflicht gegenüber dem Vorjahr um einen Prozentpunkt auf 38% gestiegen. Abnehmend hingegen ist die Haltung, dass die Schweiz zu viel für die Verteidigung ausgebe. Dies empfanden noch 33% der Befragten (-4 Prozentpunkte). Dass dagegen mehr ausgegeben werden sollte, gaben 16% an, was einer pointierten Steigerung um 7 Prozentpunkte bedeutet. Die Milizarmee als Dienstmodell wird von einer Mehrheit von 58% gutgeheissen (-3 Prozentpunkte), dies bedeutet den dritthöchsten Wert seit 1995. Die dienstpflichtige Kohorte der jüngeren Befragten (20–29-jährige) zeigte sich einer Berufsarmee deutlich stärker zugetan als noch im Vorjahr (48%, + 5 Prozentpunkte). Die Bevölkerung fühle sich sehr sicher und schaue zuversichtlich in die Zukunft, schlossen die Herausgeber der Studie.

Jahresstudie „Sicherheit“ 2015
Dossier: Jahresstudien «Sicherheit»

Eine positive Bilanz wurde aus dem Armeeeinsatz anlässlich der OSZE Ministerkonferenz in Basel gezogen. Für die Armee verlief der Einsatz zugunsten des Kantons Basel-Stadt und der Konferenz erfolgreich und ohne sicherheitsrelevante Zwischenfälle. Zu den Leistungen der Armee gehörten Objektschutz, die Sicherung des Luftraumes, Führungsunterstützung sowie logistische Unterstützung für die zivilen Sicherheitspartner. Während des Assistenzdienstes standen pro Tag durchschnittlich knapp 2'700 Armeeangehörige im Einsatz.

OSZE Ministerkonferenz

Im November 2014 unterbreitete der Bundesrat seine Botschaft für ein dringliches Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierung Al-Qaïda und verwandter Organisationen sowie der Gruppierung „Islamischer Staat“ und verwandter Organisationen. Die Landesregierung empfand diese terroristisch agierenden Organisationen weiterhin als Bedrohung für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz und der Staatengemeinschaft. Daher sei das Verbot der beiden Gruppierungen auch über das Jahr 2014 hinaus aufrecht zu erhalten. Die Gesetzesvorlage entspricht überwiegend den beiden befristeten Verordnungen, die beide Ende Jahr auslaufen. Verboten sind sämtliche Aktivitäten der Organisationen im In- und Ausland, sowie auch alle Aspekte, die deren materieller oder personeller Unterstützung dienen. Dies umfasst beispielsweise Propagandaaktionen oder die Geldakquirierung sowie das Anwerben neuer Mitglieder. Neu werden auch Widerhandlungen gegen das Verbot der Al-Qaïda der Bundesgerichtsbarkeit unterstellt und mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafen sanktioniert, sofern nicht noch strengere Strafbestimmungen zur Anwendung gelangen. Der Bundesrat sah als einzigen rechtlich einwandfreien Weg, das Verbot über Ende 2014 hinaus lückenlos aufrecht zu erhalten und diesen Erlass auf dem Dringlichkeitsweg zu erwirken. Mit der Dringlichkeitserklärung konnte das Gesetz bereits per 1. Januar 2015 mit einer Gültigkeitsdauer von vier Jahren bis Ende 2018 in Kraft gesetzt werden. Gleichwohl bleibt der Erlass dem fakultativen Referendum vorbehalten. Bereits knapp zwei Wochen nach der Publikation der Botschaft wurde die Vorlage im Ständerat behandelt. Einhellig diskutiert und letztlich auch einstimmig mit 42 Stimmen genehmigt, sorgte die Vorlage nicht für viel Aufsehen. Ständerat Minder (parteilos, SH) liess es sich jedoch nicht nehmen, die sicherheitspolitischen Einschätzungen des Bundesrates zu hinterfragen. Nachdem bereits seit 2001 Gesetze zum Verbot terroristischer Organisationen auf dem Verordnungsweg implementiert und mehrmals verlängert worden seien und der Bundesrat noch Mitte 2014 der letzten, Ende Jahr auslaufenden Verordnung gelassen entgegen gesehen habe, sei nun doch auf dem Dringlichkeitsweg eine neue Vorlage durchzubringen. Minder forderte für befristete Verordnungen und Gesetze eine bessere Überwachung und generell bessere Neubeurteilungen. Dass der vorliegende Gesetzesentwurf in Teilen die bevorstehenden Beratungen über das neue Nachrichtendienstgesetz präjudizieren könnte, wurde nicht als problematisch erachtet. Eintracht herrschte auch in der Volkskammer, die der Vorlage mit 184 Stimmen ebenfalls oppositionslos zustimmte. In weiteren Abstimmungen galt es, die Dringlichkeitsklausel anzunehmen und im Schlussvotum das Gesetz zu verabschieden. Sämtliche Entscheidungen wurden unanim gefällt.

Verbot der Al-Qaïda sowie „Islamischer Staat“

Im November 2014 führte der Sicherheitsverbund Schweiz SVS eine Übung zum Fall einer „Pandemie und Strommangellage“ durch. Am gross angelegten Test nahmen sämtliche Kantone, Bundesstellen aller Departemente sowie Armee, Krisenorganisationen, aber auch privatwirtschaftliche Akteure teil. Im Fokus stand die Handlungsfähigkeit von Gesellschaft, Behörden und Wirtschaft im Krisenfall, beziehungsweise deren rasche Wiederherstellung. Der Schwerpunkt der Übung lag auf der politisch-strategischen Ebene: Die Krisenorgane der Kantone und des Bundes gingen dabei unter aktiver Teilnahme der kantonalen Regierungsräte den Prozessen des Krisenmanagements bis zur politischen Entscheidungsfindung nach. In unabhängigen Modulen wurde die Stabsarbeit betrachtet und Diskussionen in Workshops, Arbeitsgruppen sowie Plenumsveranstaltungen geführt. Der Übung gingen gründliche Vorbereitungen voraus, jedoch wurde in der Folge auch ein detaillierter Evaluationsbericht erwartet. Nach Abschluss der Übung wurde diese bereits als erfolgreich bezeichnet, weil sie wertvolle Erkenntnisse gebracht habe. Zusammen mit der nächsten Konferenz des Sicherheitsverbunds Schweiz wird der Schlussbericht als Grundlage zur Weiterentwicklung des Konzepts des Konsultations- und Koordinationsmechanismus für den Sicherheitsverbund Schweiz (KKM SVS) verwendet.

Sicherheitsverbund Schweiz Übung
Dossier: Sicherheitsverbund Schweiz (SVS)

Die seit 2012 gängige Pflicht, sich bei Dienstantritt aus Sicherheitsgründen mittels eines gültigen amtlichen Dokuments auszuweisen, wurde ins Dienstreglement aufgenommen. Mit der Revision wurden neu einerseits die Ausweispflicht der Angehörigen der Armee sowie andererseits die Identitätskontrollpflicht der Schweizer Armee im Dienstreglement geregelt. Dies hatte der Bundesrat in seiner Sitzung am 19. November 2014 beschlossen.

Dienstreglement

Nicht nur die Militärakademie MILAK an der ETH Zürich wird vom VBS unterstützt, sondern auch das CSS, das Center for Security Studies. Im November 2014 hat der Bundesrat entschieden, die Unterstützung des CSS in der Periode 2016 bis 2019 weiterzuführen und hat dafür einen Rahmenkredit von CHF 15.4 Mio. beim Parlament beantragt. Ein kleiner Teil dieser Ausgaben ist für Projekte des Verteidigungsdepartements zur zivilen Friedensförderung vorgesehen. Das Institut hat sich zu einem Kompetenzzentrum für nationale und internationale Sicherheitspolitik entwickelt und leistet im Auftrag des VBS diverse Beiträge an die sicherheitspolitische Forschung, Ausbildung und Diskussion im In- und Ausland; so die Ausführungen der Regierung. Zwar ist der beantragte Umfang der Unterstützung etwas geringer als bisher, jedoch bleibt sichergestellt, dass das CSS die für das VBS wesentlichsten Aufgaben weiterführen kann. Aufgrund des 2014 beschlossenen Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets muss jedoch auch hier auf gewisse Dienstleistungen in Zukunft verzichtet werden.

Center for Security Studies

Per Ende April 2014 lag der Jahresbericht 2013 des Steuerungsausschusses der nationalen Strategie zum Schutz vor Cyber-Risiken (NCS) vor. Bei vielen der 16 gefassten Massnahmen, vor allem in den Bereichen Prävention und Reaktion, wurden Ende 2013 bereits erste Meilensteine erreicht. So wurden die notwendigen Schritte zur Erstellung eines Lagebildes, das über die Cyber-Bedrohungen Auskunft geben wird, eingeleitet. In den beteiligten Verwaltungseinheiten beim Bund wurden auch nötige, neue Organisationsstrukturen geschaffen, um Cyber-Bedrohungen rasch erkennen zu können und die Handlungsfähigkeit zu erhöhen. Es wurden Grundlagen für die Zusammenarbeit geschaffen sowie einheitliche Methoden unter den beteiligten Stellen etabliert, damit im Falle von Cyber-Angriffen optimal reagiert und Schäden und Auswirkungen möglichst gering gehalten werden können.
Im Rahmen der Mitte 2012 gestarteten NCS verfolgt der Bundesrat drei strategische Ziele: die frühzeitige Erkennung der Bedrohungen und Gefahren im Cyber-Bereich, die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von kritischen Infrastrukturen sowie eine wirksame Reduktion von Cyber-Risiken. Die Koordination der Umsetzungsarbeiten übernahm die bei der Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) angesiedelte Koordinationsstelle NCS. Dort werden die Umsetzungsarbeiten überwacht und für den Einbezug aller Beteiligten gesorgt. Zusammen mit den verantwortlichen Bundesämtern wurden die Meilensteine und der Zeitplan für die jeweiligen Massnahmen definiert und in einer Roadmap festgehalten.

Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

Mitte März 2014 gelangte die Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) in den Nationalrat, dessen sicherheitspolitische Kommission (SiK) Eintreten einstimmig beschlossen hatte. Grundsätzlich standen alle Fraktionen hinter der vom Ständerat verabschiedeten Fassung. Einzig die SP-Fraktion zeigte sich engagiert und wollte, so Fraktionssprecherin Graf-Litscher (sp, TG), die vorliegende Version noch optimieren. Zwei Minderheitsanträge wurden vorgetragen. Neben der Überprüfung auf die Erheblichkeit und Richtigkeit der zu erfassenden Personendaten sollten zusätzliche Einschätzungen über die Berechtigung einer Fichierung vorgenommen werden müssen. Zweitens sollten Erkenntnisse des Nachrichtendienstes den Strafverfolgungsbehörden nicht auf Anfrage zur Verfügung gestellt, sondern auf Eigeninitiative des NDB unverzüglich gemeldet werden. Beide Anträge fanden jedoch im Ratsplenum keine Mehrheit und wurden jeweils deutlich abgelehnt. Bundesrat Maurer gab in seinem Votum zu bedenken, dass es sich bei diesem Gesetz um eine Übergangsgesetzgebung handle und deswegen keine Praxisänderungen angestrebt werden sollten. Mit der Ablehnung der Minderheitsanträge stand nun noch die ständerätliche Fassung im Raum, welche in der Gesamtabstimmung mit 167 zu 1 Stimme deutlich gutgeheissen wurde. Das deutliche Votum aus dem Nationalrat setzte sich in den jeweiligen Schlussabstimmungen fort; die kleine Kammer verabschiedete die Vorlage einstimmig mit 42 Stimmen, der Nationalrat segnete sie mit 194 ebenfalls einstimmig ab.

Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) (BRG 13.064)

Am 20. März 2014 fand die zweite Cyber-Landsgemeinde des Sicherheitsverbundes Schweiz (SVS) in Bern statt. Ziel dieses Treffens von rund 70 Vertretern von Bund und Kantonen war es, über den aktuellen Stand der Umsetzung der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS) zu informieren. Seit Ende 2013 befassen sich vier paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppen mit der Umsetzung einzelner Massnahmen der Strategie in den Kantonen. Ziel dieser Massnahmen ist es, mittels konkreter Produkte die Kantone zu unterstützen, ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen und Cyber-Risiken zu reduzieren. Drei Arbeitsgruppen erarbeiten in den Bereichen Risikoanalyse und Präventionsmassnahmen, Incident Management und Krisenmanagement Konzepte, Prozesse und fördern den Zugang zu Expertenwissen. Die vierte Arbeitsgruppe dokumentiert Straffälle und erstellt ein Konzept zur Koordination von interkantonalen Fallkomplexen. Der Sicherheitsverbund Schweiz koordiniert in Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle NCS, die beim Informatiksteuerungsorgan des Bundes angesiedelt ist, die Umsetzung der Strategie auf Stufe der Kantone und der Gemeinden.

Cyber-Landsgemeinden und Konferenzen des Sicherheitsverbunds Schweiz
Dossier: Sicherheitsverbund Schweiz (SVS)
Dossier: Cyber Defence

Eine im September 2013 bereits im Ständerat angenommene Motion der SiK wurde 2014 auch in der Volkskammer gutgeheissen. Dabei geht es um eine Beseitigung der Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie im Vergleich mit der internationalen Konkurrenz. Diese wurde vom Bundesrat in einem Bericht 2010 festgestellt. Um eine Benachteiligung aufzuheben, bedarf es einer Änderung der Kriegsmaterialverordnung (KMV). Konkret geht es dabei um eine Anpassung der Bewilligungskriterien, beziehungsweise um eine Lockerung der zwingenden Ausschlusskriterien. Inhaltlich geht es um die Wiederherstellung des Zustands vor 2009, wobei der Bundesrat jedes Ausfuhrgeschäft wieder fallweise beurteilen können soll. Die Regierung unterstützte das Anliegen, bemerkte aber, dass das Ziel auch durch weniger starke Anpassungen erreicht werden könnte. Gleichwohl merkte der Bundesrat an, dass damit keine Preisgabe des Menschenrechtsschutzes und der humanitären Tradition der Schweiz einhergehen dürfe. Mit 26 zu 14 Stimmen hatte der Ständerat die Motion gutgeheissen. Im Nationalrat beantragte die SiK mit 13 zu 9 Stimmen ebenfalls die Annahme der Motion. Die Minderheit der SiK war der Meinung, dass die ethisch-moralischen Aspekte mehr Gewicht haben als die wirtschaftlichen Interessen des Landes. In der Ratsdebatte nahm Wirtschaftsminister Schneider-Ammann ausführlich Stellung zum Anliegen und strich heraus, dass die Änderung der KMV keine eigentliche Lockerung des Gesetzes darstelle, sondern eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Schweizerische Sicherheitsindustrie bedeute. Die Preisgabe des Schutzes der Menschenrechte zugunsten von Arbeitsplätzen sei eine falsche Interpretation. Bedenken seitens mehrerer Ratsmitglieder, vorwiegend aus dem linken Lager, versuchte Bundesrat Schneider-Ammann zu zerstreuen. Nichtsdestotrotz endete die Abstimmung unentschieden mit je 93 Stimmen für und gegen die Motion. Ratspräsident Lustenberger (cvp, LU) entschied per Stichentscheid, im Lichte des Antrages der Regierung und des Entscheids der kleinen Kammer, für die Annahme der Motion. Dieser Entscheid wurde in der Folge heftig kritisiert und Nationalratspräsident Lustenberger wurde persönlich angegriffen. Die Jungsozialisten betitelten ihn als "Folterfreund" und die GSoA stellte den Vorwurf in den Raum, das Parlament stelle Profit über Menschenleben. Die GSoA äusserte die Hoffnung, dass das neue Parlament nach den Wahlen im Herbst 2015 auf diesen Entscheid zurückkommen würde.

Beseitigung der Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie (Mo. 13.3662)

Auch 2014 wurde die Sicherheit des WEF Jahrestreffens in Davos durch die Armee gewährleistet. Dabei standen bis zu 3'100 Armeeangehörige zu Gunsten des Kantons Graubünden im Einsatz. Das Parlament hatte für den Einsatz der Armee im Assistenzdienst vom 13. bis 27. Januar 2014 eine Obergrenze von maximal 5'000 Armeeangehörigen festgelegt, die jedoch nicht ausgeschöpft werden musste. Obwohl die Luftwaffe eine Regelwidrigkeit im eingeschränkten Luftraum über Davos verzeichnete, verlief der Einsatz insgesamt reibungslos und ohne gravierende Zwischenfälle oder Unfälle.

Assistenzeinsatz der Armee am World Economic Forum 2014
Dossier: Armee-Einsätze am World Economic Forum (WEF)

Anlässlich der Syrien-Konferenz vom 22. Januar 2014 in Montreux unterstützte die Armee im Assistenzdienst die Kantone Waadt und Genf bei den Sicherheitsmassnahmen. Der Bundesrat hatte am 15. Januar 2014 den Einsatz von maximal 500 Armeeangehörigen während sechs Tagen bewilligt. Es wurden Dienste wie der Schutz von Objekten und Personen, die Sicherung des Luftraumes, Transporte in der Luft und am Boden, sowie die Bereitstellung von Material wie zum Beispiel Funkmittel und Absperrgitter erbracht.

Syrien-Konferenz

Auch Anfang 2014 publizierte die ETH Zürich ihre gemeinsam mit dem Center for Security Studies (CSS) jährlich erstellte Jahresstudie „Sicherheit“ zur Ermittlung der Meinungen in den Bereichen Aussen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der Schweiz. Augenfällig ist laut der Autoren eine markant positivere Einstellung der Schweizerinnen und Schweizer gegenüber der Armee. 80% der Befragten bejahen die Notwendigkeit der Armee, was einen Anstieg von 8 Prozentpunkten gegenüber 2013 bedeutet. Leicht verlagert hat sich hingegen die Einschätzung der Wehrpflicht. Gegenüber dem Vorjahr sprechen sich 37% für eine Abschaffung der Wehrpflicht zugunsten einer Freiwilligenarmee aus (+ 4 Prozentpunkte), 61% sind dagegen (eine Abnahme um 4 Prozentpunkte). Das Niveau von 2012 (48%) blieb jedoch noch immer weit unterschritten. Auch im Nachgang an die Wehrpflichtabstimmung blieb diese Haltung also gefestigt. Das bevorzugte Wehrmodell bleibt die Milizarmee, welche von einer Mehrheit von 61% (+ 5 Prozentpunkte) unterstützt wird. Einer Abschaffung der Armee stimmten im Berichtsjahr bloss noch 11% der Befragten zu (- 6 Prozentpunkte). Hinsichtlich der anstehenden Weiterentwicklung der Armee (WEA) ist interessant, wie sich die Befragten zu den Armeeausgaben äussern: 2014 hielten 49% die Kosten für angemessen, was einen Anstieg von 5 Prozentpunkten und einen Höchststand seit 1986 bedeutet. Bei der Frage nach Bedrohungsformen stehen Cyber-Angriffe an der Spitze. Auf einer Skala von 1 bis 10 wurde die Eintretenswahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses durchschnittlich auf 5.4 geschätzt. Einen militärischen Angriff fürchten nur gerade 3% der Befragten. Damit einhergehend sehen Schweizerinnen und Schweizer die Funktion der Armee zunehmend in subsidiären Unterstützungs- und Sicherungseinsätzen, wie der Katastrophenhilfe im Inland oder der Unterstützung der zivilen Grenzwache und der Polizei. Auf einer Zehnerskala erreicht die Armee punkto Zufriedenheit mit ihren Leistungen eine Note von 6.3. Gemessen an der langjährigen Entwicklung erreicht zudem die Beurteilung der Verteidigungsausgaben einen Höchstwert: 49% sind 2014 der Auffassung, die Höhe der Ausgaben sei angemessen. Dieser Anstieg um 5% Prozentpunkte entspricht der Abnahme der letztjährigen Einschätzung, die Ausgaben seien zu hoch. Verglichen mit dem Vorjahr, zieht sich die insgesamt positivere Einstellung der Bevölkerung gegenüber der Armee durch alle Befragungsfelder der Studie.

Jahresstudie „Sicherheit“ 2014
Dossier: Jahresstudien «Sicherheit»

Im August verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG). Im Hinblick auf eine mögliche Lücke bezüglich des Zugriffs auf die Datenbank ISAS, ortete der Bundesrat Handlungsbedarf. ISAS beinhaltet sicherheitspolitisch bedeutsame Auslanddaten, war als Pilotprojekt angedacht und 2012 verlängert worden. Die Änderung des ZNDG ist eine vorsorgliche gesetzliche Grundlage, damit das Datenbearbeitungssystem ISAS lückenlos weiterbetrieben werden kann. Bis anhin stützte sich die Datenbearbeitung durch ISAS auf Verordnungsrecht. Nach einer positiv bewerteten Testphase sollten die entsprechenden Regelungen fortan auf Gesetzesstufe verankert werden. Die Struktur des ZNDG musste dahingehend angepasst werden. Mit der Schaffung der gesetzlichen Grundlage für ISAS sollen vor allem grundsätzliche Aspekte um den Zweck, den Inhalt und die Struktur des Informationssystems, Zugriffsrechte sowie Regelungen über die Weitergabe von sensiblen Personendaten an in- und ausländische Behörden geregelt werden. Der Ständerat befasste sich Anfang Dezember mit der Vorlage. Einziger Diskussionspunkt war eine Norm über die Archivierungspflicht von Unterlagen. Diese im Archivierungsgesetz ausgeführte Maxime wurde vom Bundesrat unterminiert, als er auf Verordnungsstufe beschlossen hatte, Daten von ausländischen Diensten zu vernichten, statt zu archivieren. Die Geschäftsprüfungsdelegation hatte dies moniert und zuhanden der SiK des Ständerates interveniert. Auf Antrag der Kommission sollte der Ständerat eine diesbezügliche Regelung erlassen. Der Vorschlag der GPDel wurde von der SiK mit einer entscheidenden Änderung aufgenommen. Auf Antrag von Paul Niederberger (cvp, NW) muss der Bundesrat über die Verlängerung der Schutzfrist für die Einsicht in Geheimdienstdokumente befinden und nicht der zuständige Geheimdienst. Bundesrat Maurer gab zu bedenken, es sei umständlich „jede Historikeranfrage“ der Regierung unterbreiten zu müssen, wehrte sich jedoch nicht gegen den Vorschlag. In der Gesamtabstimmung wurde das Geschäft einstimmig dem Nationalrat überwiesen. Dieser wird es 2014 behandeln.

Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) (BRG 13.064)

Der Bundesrat hatte 2005 in Erfüllung eines Postulats erstmals Bericht über die Thematik der im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen erstattet. 2010 gelangte die Frage wieder auf die Agenda, als im basel-städtischen Handelsregister eine entsprechende Firma eingetragen wurde. Die Sicherheitspolitische Kommission (SiK) des Ständerates hatte daraufhin eine Motion eingereicht und ein Bewilligungs- und Kontrollsystem für Sicherheitsfirmen gefordert. Die angenommene Motion führte zum hier behandelten Gesetzesentwurf, welcher Anfang Juni im Parlament erstmals beraten wurde. Die Ständeräte zeigten sich mehrheitlich einverstanden mit dem Gesetzesentwurf. Einzelne Ergänzungen und Präzisierungen wurden von Ständerat Germann (svp, SH) gefordert, jedoch mangels Unterstützung zurückgezogen. Der Kern des Gesetzesentwurfs wurde nicht angetastet. Die kleine Kammer überwies die Vorlage mit einer minimen Änderung mit 26 zu zwei Stimmen an den Nationalrat. In der Volkskammer wurde das Geschäft in der Herbstsession behandelt, wobei mehr Gegenwehr zu verzeichnen war. Zu Beginn der Debatte wurde ein Rückweisungsantrag Glättli (gp, ZH) verhandelt. Dieser forderte, die im sogenannten Montreux-Dokument festgeschriebenen Good Practices, welche für Sicherheitsfirmen gelten sollen, entsprechend einzuhalten. Gerade weil die Schweiz diesen Prozess angestossen habe, müsse sie im Gesetz glaubwürdig bleiben und die Empfehlungen entsprechend umsetzen. Die SiK des Nationalrates hatte jedoch der Vorlage mit 20 zu null Stimmen deutlich grünes Licht gegeben und entsprechend im Plenum deren Annahme beantragt. Einer langen Eintretensdebatte folgte eine deutliche Abstimmung, bei der nur 14 Räte für den Rückweisungsantrag stimmten. Die Detailberatung stellte sich anschliessend aber doch als zäh heraus. Nicht weniger als zwölf Minderheitsanträge wurden eingegeben, die vorwiegend von Evi Allemann (sp, BE) und Beat Flach (glp, AG) vorgebracht wurden. In der Endabrechnung setzte sich die Kommissionsmehrheit aber immer durch, wenn auch bisweilen knapp. Die einzige Änderung gegenüber dem ständerätlichen Beschluss betraf Präzisierungen in den Vorschriften über die Meldepflicht. Mit 126 gegen zwei Stimmen stimmte der Nationalrat in der Gesamtabstimmung dem Geschäft deutlich zu. Damit gelangte der Gesetzesentwurf ein zweites Mal in den Ständerat, welcher jedoch an seiner Version festhielt, so dass weiterhin marginale Differenzen zwischen den Räten bestanden. Nachdem der Nationalrat als Kompromiss einigen Punkten zustimmte, aber einen Artikel nochmals anpasste, stimmte in der dritten und letzten Runde der Ständerat auch diesem Punkt zu, wobei es lediglich um redaktionelle Details und Begriffsklärungen ging. In den Schlussabstimmungen stimmten beide Kammern dem Gesetz deutlich zu, mit 40 gegen zwei Stimmen im Ständerat und einstimmig im Nationalrat. Im Zuge der Beratungen hatte der Nationalrat eine Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt (Kt.Iv. 11.308) zum selbigen Thema abgelehnt. Der Ständerat hatte dieser bereits 2011 keine Folge gegeben.

Verbot von Söldnerfirmen

Das 2012 in der Vernehmlassung positiv aufgenommene Verbot von Söldnerfirmen gelangte 2013 ins Parlament. Ein neues Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen soll dazu beitragen, die innere und äussere Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, ihre aussenpolitischen Ziele umzusetzen, die schweizerische Neutralität zu wahren sowie die Einhaltung des Völkerrechts zu garantieren. Dafür soll ein Verbotssystem eingeführt werden, welches mit einer Meldepflicht verbunden ist. Der Bundesrat skizzierte einen Gesetzesentwurf, der den Einsatz privater Sicherheitsunternehmen zwar nicht legitimieren oder fördern, aber auch nicht vollständig verbieten soll. Darin sollen auch Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz erfasst werden, welche im Ausland tätige Sicherheitsunternehmen kontrollieren. Zur Kontrolle solcher im Ausland ausgeübten Tätigkeiten sieht der Entwurf für die Unternehmen eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde vor. Im Wesentlichen sollen mit dem Gesetz Aktivitäten von Unternehmen unterbunden werden, welche die Interessen der Schweiz beeinträchtigen oder sie in fremde Konflikte hineinziehen könnte. Weiter soll zu einer Stärkung der Menschenrechte in Krisen- und Konfliktgebieten beigetragen werden und letztlich sollen auch Sicherheitsunternehmen geschützt werden, die sich ans Völkerrecht halten.

Verbot von Söldnerfirmen

In der Vernehmlassung wurde ein Verbot von Söldnerfirmen deutlich befürwortet. Das EJPD wurde vom Bundesrat daraufhin beauftragt, bis Ende 2012 eine Botschaft auszuarbeiten, welche im Folgejahr im Parlament besprochen werden soll. Das neue Bundesgesetz soll die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen regeln und eine Meldepflicht für die betreffenden Firmen einführen. Der Gesetzesentwurf sieht insbesondere ein Verbot der unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konflikts vor (Verbot des Söldnertums). Zudem sollen weitere Tätigkeiten von privaten Sicherheitsfirmen im Ausland verboten werden, wenn sie gegen Schweizer Interessen verstossen. Die Thematik ist seit 2005 hängig und erhielt 2010 Aufwind, als die SiK des Ständerates in einer Motion ein Bewilligungs- und Kontrollsystem für Sicherheitsfirmen forderte.

Verbot von Söldnerfirmen

Die Verhandlungen zum Übereinkommen über Streumunition und den damit zusammenhängenden Änderungen des Schweizerischen Kriegsmaterialgesetzes (KMG) wurden im März des Berichtsjahres wieder aufgenommen. Das Übereinkommen statuiert ein umfassendes Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition. Der Bundesrat hatte es Ende 2008 ratifiziert. Die Umsetzung des Verbots von Streumunition hat allerdings Auswirkungen auf das KMG, da noch Bestände von Streumunition in der Schweiz vorhanden sind und Streumunition in der Artillerie noch als Bewaffnung verwendet werden kann. 2011 wurde die Botschaft mit marginalen Änderungen, vorwiegend Wortpräzisierungen, vom Ständerat angenommen und dem Nationalrat überwiesen. Der Nationalrat war Ende 2011 auf das Geschäft eingetreten, hatte dieses jedoch zur Detailberatung zurück an seine SiK übertragen. Diese hatte sich Anfang 2012 damit auseinander gesetzt und im März gelangte das Geschäft wieder in den Nationalrat. Die Ratifizierung des Übereinkommens über Streumunition war weder im Vorjahr noch im Berichtsjahr umstritten. Diskutierte Anpassungen betrafen jeweils nur das KMG. Ein Änderungsantrag betraf das Verbot der Finanzierung von Entwicklung, Herstellung oder Erwerb dieser verbotenen Munition. Der betreffende Artikel im KMG regelte unter anderem die indirekte Finanzierung. Die indirekte Finanzierung sollte verboten werden, wenn damit eine direkte Finanzierung umgangen werden soll. Eine Minderheit Hiltpold (fdp, GE) verlangte, die indirekte Finanzierung gänzlich zu verbieten, unabhängig davon, ob damit eine direkte Finanzierung umgangen werden soll. Nach einigen Wortmeldungen wurde allerdings der Antrag der Mehrheit der SiK-NR angenommen und damit der Beschluss des Ständerates bestätigt. Eine redaktionelle Anpassung im französischen Text wurde in der Differenzbereinigung vom Ständerat ebenfalls diskussionslos akzeptiert. Die Schlussabstimmungen zur Annahme des Übereinkommens über Streumunition sowie über das Kriegsmaterialgesetz fielen deutlich aus: Das KMG wurde mit 153 zu 31 im Nationalrat und einstimmig im Ständerat angenommen, das Übereinkommen über Streumunition wurde mit 151 zu 32 und ebenfalls einstimmig (SR) angenommen. Damit wurden beide Geschäfte angenommen und abgeschlossen.

Umsetzung des Übereinkommens über Streumunition (BRG 11.036)
Dossier: Übereinkommen über Streumunition

Die Verhandlungen zur Umsetzung des Übereinkommens über Streumunition wurden nach der Publikation einer Botschaft des Bundesrates Anfang Juni 2011 neu aufgenommen. Das im Übereinkommen festgesetzte Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition hatte in den Räten keine Diskussionen verursacht. Doch durch die Vorgaben in der internationalen Konvention musste das schweizerische Kriegsmaterialgesetz (KMG) revidiert werden. Als Erstrat widmete sich die kleine Kammer dem Geschäft. Die vom Bundesrat beantragten Änderungen, die von der SiK-SR den Ratsmitgliedern allesamt zur Annahme empfohlen wurden, wurden angenommen. Für einige Verwirrung sorgten unklare Definitionen über die indirekte und direkte Finanzierung von Gesellschaften oder Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrieb oder der Entwicklung von Streumunition stehen. Diese konnte die SiK-SR jedoch mit einer präziseren Terminologie in den betreffenden Gesetzesartikeln beheben, so dass sowohl dem Übereinkommen zugestimmt wurde als auch die Änderungen am KMG genehmigt wurden. Damit wurde das Geschäft an den Nationalrat überwiesen, der sich im Dezember damit befasste. Vor der Beratung wurde im Nationalrat ein Ordnungsantrag auf Absetzung des Geschäfts bis zum Eintreffen des Berichtes zur Zukunft der Artillerie (Po. 11.3752) abgewiesen. Der Sprecher der SiK-NR, Walter Müller (fdp, SG), trug im Nationalrat die Standpunkte der Kommission vor, deren Mehrheit Nichteintreten auf die Vorlage beantragt hatte. Einer langen, emotional geführten Diskussion, vorwiegend um die Rolle der Armee und deren Verteidigungsauftrag, folgte die Abstimmung, in der sich eine Koalition der Linken und bürgerlichen Mitteparteien gegen die SVP für ein Eintreten durchsetzte. Das Geschäft wurde zur Detailberatung in die SiK-NR zurückgewiesen. Diese fand nicht mehr im Berichtjahr statt.

Umsetzung des Übereinkommens über Streumunition (BRG 11.036)
Dossier: Übereinkommen über Streumunition