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Im November 2014 unterbreitete der Bundesrat seine Botschaft für ein dringliches Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierung Al-Qaïda und verwandter Organisationen sowie der Gruppierung „Islamischer Staat“ und verwandter Organisationen. Die Landesregierung empfand diese terroristisch agierenden Organisationen weiterhin als Bedrohung für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz und der Staatengemeinschaft. Daher sei das Verbot der beiden Gruppierungen auch über das Jahr 2014 hinaus aufrecht zu erhalten. Die Gesetzesvorlage entspricht überwiegend den beiden befristeten Verordnungen, die beide Ende Jahr auslaufen. Verboten sind sämtliche Aktivitäten der Organisationen im In- und Ausland, sowie auch alle Aspekte, die deren materieller oder personeller Unterstützung dienen. Dies umfasst beispielsweise Propagandaaktionen oder die Geldakquirierung sowie das Anwerben neuer Mitglieder. Neu werden auch Widerhandlungen gegen das Verbot der Al-Qaïda der Bundesgerichtsbarkeit unterstellt und mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafen sanktioniert, sofern nicht noch strengere Strafbestimmungen zur Anwendung gelangen. Der Bundesrat sah als einzigen rechtlich einwandfreien Weg, das Verbot über Ende 2014 hinaus lückenlos aufrecht zu erhalten und diesen Erlass auf dem Dringlichkeitsweg zu erwirken. Mit der Dringlichkeitserklärung konnte das Gesetz bereits per 1. Januar 2015 mit einer Gültigkeitsdauer von vier Jahren bis Ende 2018 in Kraft gesetzt werden. Gleichwohl bleibt der Erlass dem fakultativen Referendum vorbehalten. Bereits knapp zwei Wochen nach der Publikation der Botschaft wurde die Vorlage im Ständerat behandelt. Einhellig diskutiert und letztlich auch einstimmig mit 42 Stimmen genehmigt, sorgte die Vorlage nicht für viel Aufsehen. Ständerat Minder (parteilos, SH) liess es sich jedoch nicht nehmen, die sicherheitspolitischen Einschätzungen des Bundesrates zu hinterfragen. Nachdem bereits seit 2001 Gesetze zum Verbot terroristischer Organisationen auf dem Verordnungsweg implementiert und mehrmals verlängert worden seien und der Bundesrat noch Mitte 2014 der letzten, Ende Jahr auslaufenden Verordnung gelassen entgegen gesehen habe, sei nun doch auf dem Dringlichkeitsweg eine neue Vorlage durchzubringen. Minder forderte für befristete Verordnungen und Gesetze eine bessere Überwachung und generell bessere Neubeurteilungen. Dass der vorliegende Gesetzesentwurf in Teilen die bevorstehenden Beratungen über das neue Nachrichtendienstgesetz präjudizieren könnte, wurde nicht als problematisch erachtet. Eintracht herrschte auch in der Volkskammer, die der Vorlage mit 184 Stimmen ebenfalls oppositionslos zustimmte. In weiteren Abstimmungen galt es, die Dringlichkeitsklausel anzunehmen und im Schlussvotum das Gesetz zu verabschieden. Sämtliche Entscheidungen wurden unanim gefällt.

Verbot der Al-Qaïda sowie „Islamischer Staat“

Im November 2014 führte der Sicherheitsverbund Schweiz SVS eine Übung zum Fall einer „Pandemie und Strommangellage“ durch. Am gross angelegten Test nahmen sämtliche Kantone, Bundesstellen aller Departemente sowie Armee, Krisenorganisationen, aber auch privatwirtschaftliche Akteure teil. Im Fokus stand die Handlungsfähigkeit von Gesellschaft, Behörden und Wirtschaft im Krisenfall, beziehungsweise deren rasche Wiederherstellung. Der Schwerpunkt der Übung lag auf der politisch-strategischen Ebene: Die Krisenorgane der Kantone und des Bundes gingen dabei unter aktiver Teilnahme der kantonalen Regierungsräte den Prozessen des Krisenmanagements bis zur politischen Entscheidungsfindung nach. In unabhängigen Modulen wurde die Stabsarbeit betrachtet und Diskussionen in Workshops, Arbeitsgruppen sowie Plenumsveranstaltungen geführt. Der Übung gingen gründliche Vorbereitungen voraus, jedoch wurde in der Folge auch ein detaillierter Evaluationsbericht erwartet. Nach Abschluss der Übung wurde diese bereits als erfolgreich bezeichnet, weil sie wertvolle Erkenntnisse gebracht habe. Zusammen mit der nächsten Konferenz des Sicherheitsverbunds Schweiz wird der Schlussbericht als Grundlage zur Weiterentwicklung des Konzepts des Konsultations- und Koordinationsmechanismus für den Sicherheitsverbund Schweiz (KKM SVS) verwendet.

Sicherheitsverbund Schweiz Übung
Dossier: Sicherheitsverbund Schweiz (SVS)

Nicht nur die Militärakademie MILAK an der ETH Zürich wird vom VBS unterstützt, sondern auch das CSS, das Center for Security Studies. Im November 2014 hat der Bundesrat entschieden, die Unterstützung des CSS in der Periode 2016 bis 2019 weiterzuführen und hat dafür einen Rahmenkredit von CHF 15.4 Mio. beim Parlament beantragt. Ein kleiner Teil dieser Ausgaben ist für Projekte des Verteidigungsdepartements zur zivilen Friedensförderung vorgesehen. Das Institut hat sich zu einem Kompetenzzentrum für nationale und internationale Sicherheitspolitik entwickelt und leistet im Auftrag des VBS diverse Beiträge an die sicherheitspolitische Forschung, Ausbildung und Diskussion im In- und Ausland; so die Ausführungen der Regierung. Zwar ist der beantragte Umfang der Unterstützung etwas geringer als bisher, jedoch bleibt sichergestellt, dass das CSS die für das VBS wesentlichsten Aufgaben weiterführen kann. Aufgrund des 2014 beschlossenen Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets muss jedoch auch hier auf gewisse Dienstleistungen in Zukunft verzichtet werden.

Center for Security Studies

Mitte März 2014 gelangte die Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) in den Nationalrat, dessen sicherheitspolitische Kommission (SiK) Eintreten einstimmig beschlossen hatte. Grundsätzlich standen alle Fraktionen hinter der vom Ständerat verabschiedeten Fassung. Einzig die SP-Fraktion zeigte sich engagiert und wollte, so Fraktionssprecherin Graf-Litscher (sp, TG), die vorliegende Version noch optimieren. Zwei Minderheitsanträge wurden vorgetragen. Neben der Überprüfung auf die Erheblichkeit und Richtigkeit der zu erfassenden Personendaten sollten zusätzliche Einschätzungen über die Berechtigung einer Fichierung vorgenommen werden müssen. Zweitens sollten Erkenntnisse des Nachrichtendienstes den Strafverfolgungsbehörden nicht auf Anfrage zur Verfügung gestellt, sondern auf Eigeninitiative des NDB unverzüglich gemeldet werden. Beide Anträge fanden jedoch im Ratsplenum keine Mehrheit und wurden jeweils deutlich abgelehnt. Bundesrat Maurer gab in seinem Votum zu bedenken, dass es sich bei diesem Gesetz um eine Übergangsgesetzgebung handle und deswegen keine Praxisänderungen angestrebt werden sollten. Mit der Ablehnung der Minderheitsanträge stand nun noch die ständerätliche Fassung im Raum, welche in der Gesamtabstimmung mit 167 zu 1 Stimme deutlich gutgeheissen wurde. Das deutliche Votum aus dem Nationalrat setzte sich in den jeweiligen Schlussabstimmungen fort; die kleine Kammer verabschiedete die Vorlage einstimmig mit 42 Stimmen, der Nationalrat segnete sie mit 194 ebenfalls einstimmig ab.

Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) (BRG 13.064)

Auch Anfang 2014 publizierte die ETH Zürich ihre gemeinsam mit dem Center for Security Studies (CSS) jährlich erstellte Jahresstudie „Sicherheit“ zur Ermittlung der Meinungen in den Bereichen Aussen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der Schweiz. Augenfällig ist laut der Autoren eine markant positivere Einstellung der Schweizerinnen und Schweizer gegenüber der Armee. 80% der Befragten bejahen die Notwendigkeit der Armee, was einen Anstieg von 8 Prozentpunkten gegenüber 2013 bedeutet. Leicht verlagert hat sich hingegen die Einschätzung der Wehrpflicht. Gegenüber dem Vorjahr sprechen sich 37% für eine Abschaffung der Wehrpflicht zugunsten einer Freiwilligenarmee aus (+ 4 Prozentpunkte), 61% sind dagegen (eine Abnahme um 4 Prozentpunkte). Das Niveau von 2012 (48%) blieb jedoch noch immer weit unterschritten. Auch im Nachgang an die Wehrpflichtabstimmung blieb diese Haltung also gefestigt. Das bevorzugte Wehrmodell bleibt die Milizarmee, welche von einer Mehrheit von 61% (+ 5 Prozentpunkte) unterstützt wird. Einer Abschaffung der Armee stimmten im Berichtsjahr bloss noch 11% der Befragten zu (- 6 Prozentpunkte). Hinsichtlich der anstehenden Weiterentwicklung der Armee (WEA) ist interessant, wie sich die Befragten zu den Armeeausgaben äussern: 2014 hielten 49% die Kosten für angemessen, was einen Anstieg von 5 Prozentpunkten und einen Höchststand seit 1986 bedeutet. Bei der Frage nach Bedrohungsformen stehen Cyber-Angriffe an der Spitze. Auf einer Skala von 1 bis 10 wurde die Eintretenswahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses durchschnittlich auf 5.4 geschätzt. Einen militärischen Angriff fürchten nur gerade 3% der Befragten. Damit einhergehend sehen Schweizerinnen und Schweizer die Funktion der Armee zunehmend in subsidiären Unterstützungs- und Sicherungseinsätzen, wie der Katastrophenhilfe im Inland oder der Unterstützung der zivilen Grenzwache und der Polizei. Auf einer Zehnerskala erreicht die Armee punkto Zufriedenheit mit ihren Leistungen eine Note von 6.3. Gemessen an der langjährigen Entwicklung erreicht zudem die Beurteilung der Verteidigungsausgaben einen Höchstwert: 49% sind 2014 der Auffassung, die Höhe der Ausgaben sei angemessen. Dieser Anstieg um 5% Prozentpunkte entspricht der Abnahme der letztjährigen Einschätzung, die Ausgaben seien zu hoch. Verglichen mit dem Vorjahr, zieht sich die insgesamt positivere Einstellung der Bevölkerung gegenüber der Armee durch alle Befragungsfelder der Studie.

Jahresstudie „Sicherheit“ 2014
Dossier: Jahresstudien «Sicherheit»

Im August verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG). Im Hinblick auf eine mögliche Lücke bezüglich des Zugriffs auf die Datenbank ISAS, ortete der Bundesrat Handlungsbedarf. ISAS beinhaltet sicherheitspolitisch bedeutsame Auslanddaten, war als Pilotprojekt angedacht und 2012 verlängert worden. Die Änderung des ZNDG ist eine vorsorgliche gesetzliche Grundlage, damit das Datenbearbeitungssystem ISAS lückenlos weiterbetrieben werden kann. Bis anhin stützte sich die Datenbearbeitung durch ISAS auf Verordnungsrecht. Nach einer positiv bewerteten Testphase sollten die entsprechenden Regelungen fortan auf Gesetzesstufe verankert werden. Die Struktur des ZNDG musste dahingehend angepasst werden. Mit der Schaffung der gesetzlichen Grundlage für ISAS sollen vor allem grundsätzliche Aspekte um den Zweck, den Inhalt und die Struktur des Informationssystems, Zugriffsrechte sowie Regelungen über die Weitergabe von sensiblen Personendaten an in- und ausländische Behörden geregelt werden. Der Ständerat befasste sich Anfang Dezember mit der Vorlage. Einziger Diskussionspunkt war eine Norm über die Archivierungspflicht von Unterlagen. Diese im Archivierungsgesetz ausgeführte Maxime wurde vom Bundesrat unterminiert, als er auf Verordnungsstufe beschlossen hatte, Daten von ausländischen Diensten zu vernichten, statt zu archivieren. Die Geschäftsprüfungsdelegation hatte dies moniert und zuhanden der SiK des Ständerates interveniert. Auf Antrag der Kommission sollte der Ständerat eine diesbezügliche Regelung erlassen. Der Vorschlag der GPDel wurde von der SiK mit einer entscheidenden Änderung aufgenommen. Auf Antrag von Paul Niederberger (cvp, NW) muss der Bundesrat über die Verlängerung der Schutzfrist für die Einsicht in Geheimdienstdokumente befinden und nicht der zuständige Geheimdienst. Bundesrat Maurer gab zu bedenken, es sei umständlich „jede Historikeranfrage“ der Regierung unterbreiten zu müssen, wehrte sich jedoch nicht gegen den Vorschlag. In der Gesamtabstimmung wurde das Geschäft einstimmig dem Nationalrat überwiesen. Dieser wird es 2014 behandeln.

Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) (BRG 13.064)