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Organisationsfragen der Landesverteidigung ergaben sich auf verschiedenen Ebenen. Was die Neubesetzungen im Armeekommando betrifft, so stand namentlich ein Wechsel an der Spitze zur Diskussion. Der Kommandant des 2. Armeekorps, Jörg Zumstein, wurde auf Anfang 1981 zum Nachfolger des zurücktretenden Generalstabschefs H. Senn ernannt. Kritikern aus der Westschweiz, die beanstandeten, dass die beiden höchsten Positionen der Armee weiterhin den Welschen vorenthalten würden, sicherte der Vorsteher des EMD die bevorstehende Ersetzung des Ausbildungschefs durch einen Offizier aus der lateinischen Schweiz zu.

Armeekommando 1980

Gesamtverteidigungsübungen finden alle drei Jahre statt. Ziel der Übung von 1980 (GVU 80) war es, die Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Stellen in wechselnden Lagen unter Zeitdruck zu proben. Der angestrebte Vorrang der zivilen Instanzen im Entscheidungsmechanismus kam im Einsatz eines fiktiven Bundesrates und eines Übungsparlamentes zum Ausdruck. Obschon nicht zuletzt auch die Bereitschaft zur Geheimhaltung geprüft wurde, waren Indiskretionen über gewisse, von der Linken als diskriminierend empfundene Bedrohungsszenarien nicht zu vermeiden. Über diese und die entsprechenden Proteste haben wir bereits an anderer Stelle berichtet.

Gesamtverteidigungsübung 1980

Leitbilder, die mehr an Spionageromane und Indianerspiele erinnerten, stellte der zuständige Departementsvorsteher, Bundespräsident Chevallaz, im Zusammenhang mit dem Fall um den Geheimdienstobersten A. Bachmann bei verschiedenen Beamten des Nachrichtendienstes der Armee fest. Durch eine Reihe von Vermutungen, Verdächtigungen und Dementis zusätzlich genährt, zog die bereits 1979 geplatzte Affäre um die Aktivitäten des Nachrichtenoffiziers immer weitere Kreise und nahm zum Teil groteske Formen an. Ins Rollen gebracht hatte den Stein die peinliche Aktion des Schweizer Kundschafters K. Schilling. Der ehemalige Oberleutnant war im Vorjahr in Osterreich gefasst, verurteilt und dann in die Schweiz abgeschoben worden, als er im Auftrag Bachmanns im Nachbarland Truppenmanöver hatte beobachten wollen. Nachdem gegen Schilling ein militärgerichtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war, beschäftigte sich hauptsächlich die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) mit der Angelegenheit. Auf den vom freisinnigen Kommissionsmitglied G. Nef (SG) verursachten Eklat und die vom Luzerner Christlichdemokraten A. Müller-Marzohl erhobene Forderung nach weiteren Abklärungen sind wir in anderem Zusammenhang eingegangen. Eine gründliche parlamentarische Prüfung der nachrichtendienstlichen Vorfälle erschien umso gerechtfertigter, nachdem Bundespräsident Chevallaz der «Weltwoche» ein aufsehenerregendes Interview gewährt hatte. Nach früheren Ausserungen seines Amtsvorgängers sowie des Generalstabschefs wirkte die Aussage des EMD-Chefs, Bachmann habe für seine Nachrichtenaufträge inklusive jenes in Osterreich auch finanzielle Mittel von privater Seite erhalten, überraschend. Verbindungen hätten insbesondere zum im Zweiten Welkrieg bekannt gewordenen Spionagedienst von Hans Hausammann («Büro Ha») und seiner Nachfolgeorganisation bestanden. Ausserungen eines hohen Bundesbeamten zufolge kommen auch Banken als Geldgeber in Frage. Während die «Arbeitsgruppe Bachmann» der nationalrätlichen GPK den von ihren Ratskollegen anbegehrten umfassenden Bericht auf die Frühjahrssession 1981 in Aussicht stellte, sprach die SPS von einem «Fall Watergate nach helvetischem Zuschnitt » und verlangte sofortige Sanktionen und Reorganisationen. Die CVP doppelte nach und forderte ein «radikales Ausmisten».

Affäre Jeanmaire

SP-Exponenten bemängelten demgegenüber den «Mechanisierungswahn», der der Schweiz eine «Grossarmee in Taschenformat» beschert habe, und forderten eine infanteristische, dezentralisierte Verteidigungsarmee. Afghanistan scheine für gewisse Kreise zum erwünschten Alibi zu werden; Entspannungspolitik dürfe aber nicht kurzschlüssiger Restauration des Kalten Krieges geopfert werden. Pazifistisch orientierte Stimmen erhoben ausserdem den Vorwurf, die Armee sei zur rein innenpolitischen, angeblich den Zusammenhalt fördernden «Schule der Nation» reduziert worden. Was die Stimmbürger anbelangt, so zeigte eine wissenchaftliche Umfrage erneut, dass man am Ehesten bei den Verteidigungsaufwendungen zu sparen wünscht. Unter den verschiedenen Aufgabenbereichen des Bundes war die Landesverteidigung der einzige, für den eine Mehrheit der Befragten grössere Sparanstrengungen forderte.
In einer anderen Repräsentativumfrage wurde die Landesverteidigung hinsichtlich eines Zielkataloges schweizerischer Politik auf dem vorletzten Rang (vor UNO-Beitritt) plaziert. Auf Grund einer anderen Umfrage wird auch gezeigt, dass nur 19 Prozent der Befragten vermehrte Anstrengungen für die Landsverteidigung befürworteten, obschon sie mehrheitlich unter dem Eindruck einer weltweit angewachsenden Kriegsgefahr standen.

Stellungnahme der SP: Verteidigungsaufwendungen am ehesten sparen könnte
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Zur Übernahme von Funktionen im Zivilschutz will der Bundesrat vermehrt Offiziere von der Wehrpflicht dispensieren. Trotz derartigen Bestrebungen bestätigte sich aber die bereits oben erwähnte Tatsache, dass die Aufwendungen für diesen Verteidigungsbereich in den letzten Jahren ständig zurückgehen. Der Verzicht auf Bundesbeiträge an private Schutzraumbauten wurde deshalb auch als weiterer Schritt in diese Richtung bekämpft. Eine entsprechende Anderung des Schutzbautengesetzes, die jährliche Einsparungen von rund CHF 20 Mio. ermöglicht, wurde aber gleichwohl und gegen den Willen des Bundesrates vom Parlament ins Sparprogramm 80 eingefügt. Opposition gab es auch gegen ein nationales Zivilschutz-Ausbildungszentrum in Schwarzenburg (BE). Ungeachtet hauptsächlich finanzieller Einwände hiessen jedoch die eidgenössischen Räte den auf CHF 24.4 Mio. veranschlagten Kredit für die erste Bauetappe gut.

Änderungen beim Zivilschutz 1980

Das Auftreten neuer weltpolitischer Krisenherde brachte eine wesentliche Belebung der Diskussion über die Landesverteidigung. Die dadurch verstärkten Rüstungsanstrengungen führten angesichts der weiterhin defizitären Bundesfinanzen zu einer Akzentuierung parteipolitischer Gegensätze. Verstärktes Interesse beanspruchte überdies das Verhältnis der Frau zur Gesamtverteidigung. Besonderes Aufsehen erregte in der Öffentlichkeit freilich vor allem die Affäre um den Nachrichtenoffizier A. Bachmann.

Verschiedene Themen der Landesverteidigung

Was bei der Beratung des Rüstungsprogramms in den eidgenössischen Räten als Militärdebatte begann, entwickelte sich immer mehr zu einer finanzpolitischen Kontroverse. Die bürgerlichen Votanten begründeten vorab die Notwendigkeit eines ausreichenden Flabschutzes für die Panzertruppe. Obschon die neuen Materialvorhaben auch von den Sozialdemokraten nicht grundsätzlich in Frage gestellt wurden, lehnten diese Rüstungskredite in der beantragten Höhe unter Verweis auf die fehlende bürgerliche, insbesondere freisinnige Bereitschaft zu Mehreinnahmen ab. Wollten die bürgerlichen Fraktionen zusätzliche Einnahmen bis zum Entscheid über die Verlängerung der geltenden Finanzordnung des Bundes zurückstellen, so war die SP nicht bereit, Rüstungspolitik «auf Pump» zu betreiben. Trotz dem Vorwurf von Bundespräsident Chevallaz, die Sozialdemokraten begäben sich in bezug auf die Landesverteidigung an die äusserste Grenze ihrer Glaubwürdigkeit, beharrten diese auf ihrem Protest, den sie nicht als armeefeindlich, sondern als Kritik an der bürgerlichen Finanzpolitik verstanden wissen wollten. Sie enthielten sich der Stimme, wodurch die Vorlage freilich nicht gefährdet wurde. Sie passierte im Nationalrat unter dem von freisinniger Seite verlangten Namensaufruf mit 125 gegen 6 Stimmen der äussersten Linken, im Ständerat mit 31 gegen 0.

Rüstungsprogramm 1980
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme

Nicht ein privatwirtschaftlicher Betrieb, sondern die Konstruktionswerkstätte Thun wurde dagegen als Generalunternehmer für die Behebung der 1979 bekannt gewordenen Mängel am Schweizer Panzer 68 eingesetzt. Die Gruppe für Rüstungsdienste im EMD begründete diesen Beschluss namentlich mit der Möglichkeit, das nach dem Abbruch der Eigenentwicklung eines Kampfpanzers frei gewordene Personal dieses Betriebes dadurch weiterhin beschäftigen zu können. Nach erfolgreicher Erprobung des verbesserten Panzers 68 konnten sowohl die Produktion der vierten Serie als auch der dazugehörige Verpflichtungskredit von CHF 108 Mio. vom EMD wieder freigegeben werden. Zunächst auf CHF 45 Mio. geschätzt, mussten die zusätzlichen Kosten der bis 1984 durchzuführenden Mängelbehebung später doppelt so hoch veranschlagt werden.

Bericht über den Einsatz der mechanisierten Verbände (79.084)

Sicherheitspolitische Alternativen wurden auch in anderen Kreisen lediglich sporadisch erwogen. Immerhin gab namentlich das Schicksal Afghanistans Anlass, das schweizerische Abwehrdispositiv grundsätzlicher zu erörtern. Der Schweizerische Zivilschutzverband sah in der zielstrebigen Unterwanderung des Staates mit anschliessender Machtübernahme durch die Sowjetunion eine nachträgliche Rechtfertigung des umstrittenen, 1969 veröffentlichten Zivilverteidigungsbuches «zweite Form des Krieges», und die Schweizerische Offiziersgesellschaft forderte eine der Bedrohung angemessene Ausrüstung der Armee. Verschiedene Wehrverantwortliche demonstrierten am Beispiel Afghanistan, dass die schweizerische Landesverteidigung weder mit einem gewaltlosen Widerstand noch mit einem auf den Kleinkrieg abgestützten Kampfkonzept zu bewerkstelligen sei. Das im Entstehen begriffene Armeeleitbild 90 halte demgegenüber am bisherigen Abwehrkonzept mit einem stufenweisen Ausbau der Armee fest. Im Hinblick auf den verschärften Kampf um die Verteilung der verfügbaren Mittel komme aber auch ein vollmechanisiertes Modell «Konzeption Stelzer» nicht in Frage. Bereits für den Vollausbau der bisherigen Konzeption sei für die Periode 1984-95 mit einem jährlichen Finanzbedarf von CHF 2'500-3'000 Mio. zu rechnen.

Sicherheitspolitik Schweiz 1980

Brisante Auseinandersetzungen über die Kriegsmaterialbeschaffung stehen mit den Bestrebungen zur Einführung des fakultativen Referendums für Rüstungskredite bevor. Nach der grundsätzlichen, jedoch umstrittenen Befürwortung dieses Projekts am Parteitag des Vorjahres fasste man in SP-Kreisen zunächst eine entsprechende parlamentarische Einzelinitiative ins Auge. Tatsächlich in Gang gesetzt wurde ein solches Verfahren indes vom Zürcher POCH-Vertreter A. Herczog. Dessen Vorstoss lehnte aber die zuständige nationalrätliche Kommission hauptsächlich mit dem Argument mangelnder Entscheidungsfähigkeit des Stimmbürgers und fehlender Referendumsmöglichkeiten auf anderen Gebieten wie etwa der Entwicklungshilfe mit 10:3 Stimmen ab. In Anbetracht der bürgerlichen Opposition stellten sich dann die SP-Delegierten am Parteitag von Ende November einmütig hinter den Beschluss zur Lancierung eines Volksbegehrens für ein Rüstungsreferendum.

Fakultativen Referendums für Rüstungskredite 1980

Im November wurde der bereits vor Jahresfrist abgeschlossene Bericht über «Die Mitwirkung der Frau in der Gesamtverteidigung» veröffentlicht. Die im Auftrag des EMD von der ehemaligen Leiterin des Frauenhilfsdienstes (FHD), Andrée Weitzel, verfasste Studie weist auf die veränderte gesellschaftliche Stellung der Frau hin und hebt deren Mitverantwortung auch in der Gesamtverteidigung hervor. Es werden daher verschiedene denkbare Lösungen dargestellt, die grundsätzliche Frage eines allfälligen Obligatoriums bleibt jedoch einem politischen Entscheid überlassen. Da nach Frau Weitzel die geltenden Rechtsgrundlagen nicht mehr ausreichen, um eine zweckmässige Mitarbeit der Frau in möglichen Krisenlagen sicherzustellen, regt sie die Schaffung eines neuen Verfassungsartikels an. Ohne die Totalrevision der Bundesverfassung abzuwarten, seien in einem solchen Artikel die Rechte und Pflichten sowie die Ausbildung der Frau im Bereich der Gesamtverteidigung zu regeln. Die bereits vor der Veröffentlichung des «Weitzel-Berichtes» einsetzende Diskussionsphase zeitigte unterschiedliche Positionen. So bezeichnete der Direktor der Zentralstelle für Gesamtverteidigung, A. Wyser, einen Dienst der Frau an der Waffe als absurd. In Frauenkreisen schienen die Befürworterinnen einer freiwilligen und nicht in den Militärapparat eingegliederten Lösung zu dominieren. Das Meinungsspektrum reichte aber trotzdem von der Ablehnung jeglichen Einsatzes in der Gesamtverteidigung über differenzierte Vorschläge bis zur Forderung nach Chancengleichheit der Frau auch für die höchsten Armeechargen. Eine engagierte Frauenorganisation kritisierte darüberhinaus bestimmte, gegen die Würde der Frau gerichtete Schiessausbildungspraktiken in einer Truppeneinheit, die auf bedenkliche Vorstellungen von den Geschlechterrollen schliessen lassen.

Frau im Gesamtverteidigungskonzept

Dass das neue, bereits 1979 erlassene Dienstreglement (DR 80) für den Wachtdienst scharfe Munition vorsieht, erregte weiterhin Unmut. Nebst zahlreichen Einsprachen und Petitionen bewirkte vor allem die Protestaktion einer Gruppe von Wehrmännern, die ihre Waffe im Basler Rathaus abgaben, einiges Aufsehen.

Armeeleitbild 80

Schärfere Voten fielen in der umfassenden Sicherheitsdebatte über den auf ein freisinniges Postulat zurückgehenden bundesrätlichen Zwischenbericht zur Sicherheitspolitik, dessen Berechtigung vom sozialdemokratischen Fraktionssprecher in Frage gestellt wurde. Bei der allgemeinen Kriegshysterie müsse berücksichtigt werden, dass die Afghanistankrise in keinem direkten Zusammenhang mit Europa stehe. Waren die Sozialdemokraten der Auffassung, das Parlament habe der Armee entgegen den Klagen der Militärs die zur Erfüllung ihrer Aufgäbe erforderlichen Mittel stets gegeben, erachtete man bürgerlicherseits die schweizerische Verteidigungsbereitschaft als ungenügend. Mit Kriegspsychose habe es nichts zu tun, wenn eine tatsächliche Bedrohung durch die UdSSR festgestellt werden müsse, obschon stets von Entspannungspolitik die Rede gewesen sei. Der neue Vorsteher des EMD, Bundespräsident Chevallaz, nahm die Gelegenheit wahr, alternative Konzepte wie den Guerillakrieg abzulehnen, redete einer mobilen, aggressiven Verteidigung das Wort und wies den Vorwurf zurück, dass das Soziale der Rüstung geopfert worden sei. Mit 109:6 Stimmen verwarf hierauf der Nationalrat einen Antrag der äussersten Linken, vom Bericht ablehnend Kenntnis zu nehmen.

Sicherheitsdebatte

Finanzpolitische Erwägungen spielten auch bei der Rüstungsbeschaffung eine wesentliche Rolle. Mit dem Rüstungsprogramm 1980 begehrte der Bundesrat einen Kredit in der Rekordhöhe von CHF 1'555 Mio. an. Das Schwergewicht lag bei der Fliegerabwehr. Neu im Programm war das mobile und allwettertaugliche Lenkwaffensystem «Rapier» britischer Herkunft. Für die Tieffliegerabwehr gedacht, soll es den mechanisierten Divisionen, vorallem ihren Panzerregimentern, einen wirksamen Schutz gegen die Bedrohung aus der Luft gewähren. Die 60 vorgesehenen Feuereinheiten dieses Systems beanspruchen allein CHF 1'192 Mio. Der andere Hauptposten umfasst eine dritte Tranche von 30 Feuerleitgeräten «Skyguard» für CHF 98 Mio. Mit diesen Geräten schweizerischer Herkunft wird die Modernisierung der Mittelkaliberflab vorläufig abgeschlossen. Der Restbetrag von CHF 165 Mio. entfällt auf Beleuchtungsgeschosse, Übermittlungsmaterial und Sanitätswagen.
Mit Rücksicht auf eine mögliche Verwendung geheimer «Rapier»–Dokumente durch einen Mitarbeiter der Firma Bührle zwecks Propagierung eines schweizerisch (Bührle)-amerikanischen Konkurrenzprodukts leitete das EMD ein Untersuchungsverfahren ein.

Rüstungsprogramm 1980
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme

Um die grossen Rüstungsbeschaffungen finanzieren zu können, begnügte sich der Bundesrat im Bereich der Infrastrukturanlagen mit einer Investitionsumme, die mit CHF 186.5 Mio. deutlich unter derjenigen der Vorjahre lag. Die Vorlage über militärische Bauten und Landerwerbe gab denn auch zu keinen grossen Diskussionen Anlass und wurde mit geringfügigen Änderungen von den eidgenössischen Räten gutgeheissen.

Infrastrukturanlagen

Im Anschluss an die Kritik am Panzer 68 hatte das EMD bereits 1979 ein betriebswirtschaftliches Gutachten über verschiedene Rüstungsabläufe der jüngsten Vergangenheit angefordert. Der nunmehr vorgelegte Bericht von Prof. E. Rühli verweist auf verschiedene Unzulänglichkeiten bei der Kriegsmaterialbeschaffung und enthält Verbesserungsvorschläge. Ins Auge zu fassen wäre insbesondere eine Verstärkung der Stellung des Generalstabschefs. Allgemein scheinen die Vorschläge Rühlis überdies eine Tendenzwende zu bestätigen, wie sie seit geraumer Zeit beobachtet wird. Nach der im Zeichen der Mirage-Affäre (1964) erfolgten Verstärkung der Position der «Zivilisten» in den zuständigen Organen schlägt offenbar das Pendel vermehrt zugunsten der «Militärs» zurück. Vorwürfe, wonach der mit der privaten Rüstungsindustrie eng verbundene Experte die eidgenössischen Rüstungsbetriebe redimensionieren oder sogar reprivatisieren und generell unbequeme Einflüsse der Politik ausschalten wolle, liess dieser allerdings nicht unwidersprochen.

Gutachten über verschiedene Rüstunsabläufe 1979

Vergleichsweise zahm nahm sich die parlamentarische Debatte zum bereits im Dezember 1979 vorgelegten Bericht über den Einsatz der mechanisierten Verbände aus. Nur vereinzelt wurde ein Überdenken der Grundlagen der Konzeption gefordert. Allgemein ging man mit dem Bundesrat einig, dass das geltende Abwehrkonzept auch unter den heutigen Umständen noch Gültigkeit habe. Die Einsatzdoktrin der Panzerverbände könne nach der Mängelbehebung beim Panzer 68 weiterhin erfüllt werden.

Bericht über den Einsatz der mechanisierten Verbände (79.084)

In den Grundzügen wurde bereits das Rüstungsprogramm 1981 bekannt. Im Zeichen des Armeeleitbildes 80 und der neuen Regierungsrichtlinien steht die möglichst vollständige Realisierung der materiellen Vorhaben im Bereich der Panzerabwehr und der Luftverteidigung im Vordergrund. In einem ersten Teil beantragte der Bundesrat die Beschaffung einer zusätzlichen Serie von 38 «Tiger»–Kampfflugzeugen zum Preis von CHF 770 Mio. sowie von 40 Schulflugzeugen vom Typ Pilatus PC–7 für CHF 110 Mio. Der zweite Teil des Programms soll zu einem späteren Zeitpunkt unterbreitet werden und die Beschaffung von Panzerabwehr-Lenkwaffen «Dragon» für die Landwehrtruppen und von Pfeilmunition zur Steigerung des Kampfwerts der Panzer umfassen. Die Verstärkung der Panzerabwehr war ausserdem Gegenstand zweier vom Nationalrat diskussionslos überwiesener Postulate der freisinnigen Fraktion (Po. 80.390 und Po. 80.391).

Acquisition d'avions de combat «Tiger» et d'avions-école «PC-7» (MCF 80.081)
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Trotz dem bundesrätlichen Beschluss des Vorjahres, auf die Entwicklung eines schweizerischen Kampfpanzers zu verzichten, kam es im Nationalrat nochmals zu einer ausgedehnten Panzerdebatte. Ausgangspunkt zur Wiedererwägung des Verzichtentscheids waren vor allem drei Motionen (Mo. 79.908; Mo. 79.551; Mo. 79.561). Da man sich schliesslich einig war, dass der Verzicht nicht rückgängig gemacht werden könne, überwiesen die Volksvertreter die Vorstösse auf Vorschlag des Bundesrates bloss als Postulat (Po. 79.596). Damit wurde der Wunsch zum Ausdruck gebracht, dass im allgemeinen die Interessen der schweizerischen Wirtschaft bei der Rüstungsbeschaffung optimal zu berücksichtigen seien. Speziell für eine spätere Panzergeneration solle wieder ein einheimisches Produkt Chancen erhalten. Mit dem Vorentscheid, den neuen Kampfpanzer womöglich von einem schweizerischen Industriekonsortium unter Leitung der Bührle-Tochter Contraves AG im Lizenzbau herstellen zu lassen, unternahm das EMD bereits einen Schritt in diese Richtung. Die Herstellerin des neben dem amerikanischen XM-1 aussichtsreichsten deutschen Modells Leopard II setzte sich allerdings gegen die Idee einer schweizerischen Produktionsoberleitung zur Wehr.

Ausgedehnte Panzerdebatte.

Bereits die parlamentarische Debatte über die Regierungsrichtlinien führte zu einer Profilierung sowohl bürgerlicher als auch linker Positionen und damit zu einer Akzentuierung der freisinnig-sozialdemokratischen Polarisierung in der sicherheitspolitischen Lagebeurteilung. Zusätzlich aufgeladen wurden diese Reaktionen durch aktuelle weltpolitische Entwicklungen, hauptsächlich die sowjetische Invasion Afghanistans. So kritisierten bürgerliche Votanten, dass der Bundesrat aus finanzpolitischen Gründen den vom EMD angemeldeten Investitionsbedarf für die Jahre 1980-83 von CHF 8'800 auf 7'600 Mio. herabsetzen will. Der Zürcher Freisinnige Friedrich, zugleich Präsident der nationalrätlichen Militärkommission, forderte jährlich CHF 300 Mio. Mehrausgaben zur Verwirklichung des Armeeleitbildes 80. Angesichts der veränderten internationalen Lage komme der Sicherheitspolitik die höchste Priorität zu, wobei allenfalls auch ein verspäteter Budgetausgleich in Kauf zu nehmen sei. SP-Präsident Hubacher (BS) dagegen betonte, erfolgreiche Sicherheitspolitik sei nicht nur eine Frage der Rüstung, sondern auch der sozialen Reformpolitik. Es gehe nicht an, auf dem zivilen Sektor zu sparen, aber bei der militärischen Sicherheit ein Wachstum zu fordern. Zusätzliche Ausgaben dürften auch nicht über Wehranleihen oder sonstige Sondermassnahmen finanziert werden, da eine Reprivatisierung der Armee nicht akzeptierbar wäre.

Sicherheitspolitik

Weitgehend mit dem Expertengutachten einig gingen die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat. In ihrem gemeinsam zum selben Thema verfassten Bericht wird namentlich auch ein Abbau des Gewichts der nicht unumstrittenen Gruppe für Rüstungsdienste im EMD angeregt. Nach Kenntnisnahme des Berichts überwies die Ständekammer, welche bereits Stellung nehmen konnte, je zwei Kommissionsmotionen und -postulate. Der Bundesrat soll danach Massnahmen zur Reorganisierung der Rüstungsbeschaffung einleiten, mögliche Vereinfachungen der Gruppe für Rüstungsdienste prüfen und nach zwei Jahren über den Stand der getroffenen Vorkehren berichten.

Gutachten über verschiedene Rüstunsabläufe 1979

Der neue Verfassungsartikel über die Landesversorgung, der anfangs März von Volk und Ständen sehr klar angenommen wurde, soll es dem Bund erlauben, auch in Friedenszeiten Massnahmen zu treffen, um die Versorgung von lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen bei schweren Mangellagen sicherzustellen. Bereits im Sommer ermächtigte deshalb der Bundesrat das EVD, den Entwurf eines entsprechenden Ausführungsgesetzes in die Vernehmlassung zu schicken. Im Zentrum wird weiterhin die Pflichtlagerhaltung stehen, die aber künftig nicht mehr nur auf Kriegszeiten ausgerichtet sein soll.

Abstimmung vom 02. März 1980

Beteiligung 34.46%
Ja 1'116'353 (86.05%) / Stände 20 6/2
Nein 181'264 (13.95%) / Stände 0

Parolen:
-Ja: CVP, EVP, FDP, LdU, LPS(1)*, PdA, REP, SD, SPS, SVP
-Nein: -
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Abstimmung über den Verfassungsartikel über die Regelung der Landesversorgung (02. März 1980).

Enttäuscht zeigten sich die Promotoren der neuen Initiative für einen Zivildienst auf Grund des sogenannten Tatbeweises: Der Bundesrat will das im Vorjahr eingereichte Begehren ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen. Stattdessen soll die wiederholt geforderte Neuregelung des waffenlosen Militärdienstes offenbar zielstrebiger vorangetrieben werden. Dies wohl nicht zuletzt im Hinblick auf die verurteilten Dienstverweigerer, deren Zahl wieder etwas zunahm.
1980: insgesamt 354 Urteile (1979: 340). wovon 182 (161) aus religiösen oder ethischen Gründen, wobei nur 23 (27) Verweigerern dieser Untergruppe nicht schwere Gewissensnot zuerkannt wurde.

Volksinitiative «für einen echten Zivildienst auf der Grundlage des Tatbeweises» (82.058)
Dossier: Einführung des Zivildienstes

Mit dem Zwischenbericht zur Sicherheitspolitik (79.085) sowie mit den Richtlinien der Regierungspolitik für die neue Legislaturperiode (80.001) und dem Bericht über den Einsatz der mechanisierten Verbände (79.084) hatte der Bundesrat gleich dreimal Gelegenheit, sich einlässlicher zur Bedrohungslage, zu den Aufgaben der Landesverteidigung und zu den geplanten Vorkehren zur Behauptung der nationalen Existenz zu äussern. In Ergänzung entsprechender Darlegungen aus dem Jahre 1973, wo die Sicherheitspolitik in einem Bericht erstmals zur Konzeption der Gesamtverteidigung zusammengefasst worden war, lautete der wesentliche Befund des Zwischenberichtes, dass die sicherheitspolitische Lage seither nicht einfacher geworden ist. In verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise der wirtschaftlichen Bedrohung, wurde eine Verschärfung der Situation festgestellt. Trotzdem hätten sich die geltenden Konzepte als tragfähige Grundlage für den Ausbau der strategischen Mittel auf den verschiedenen Gebieten der Sicherheitspolitik (Aussenpolitik, Armee, Zivilschutz, Landesversorgung, Aussenwirtschaftspolitik, Information, psychologische Abwehr, Staatsschutz und Führungsorgane) erwiesen. Immerhin seien die Vorbereitungen so weit gediehen, dass 1985 ein überarbeitetes Gesamtverteidigungskonzept vorgelegt werden könne. In den Regierungsrichtlinien wurde ausserdem Gewicht auf die zeitgemässe Weiterentwicklung der Armee nach dem 1975 veröffentlichten Leitbild für die 80er Jahre (Armeeleitbild 80) wie auch des Zivilschutzes und der Rechtsgrundlagen für die Landesversorgung gelegt. Obwohl die finanziellen Schwierigkeiten auch bei der militärischen Landesverteidigung Abstriche erzwängen, liessen sich mit den verfügbaren Mitteln die wichtigsten Vorhaben weitgehend verwirklichen. Im Voranschlag für 1981 wurde hiefür im Sinne eines kontinuierlichen Wachstums eine Erhöhung der Ausgaben um 5.8 Prozent vorgesehen (CHF 3'474.3 Mio. oder 94,5% der budgetierten Gesamtausgaben für die Landesverteidigung). Dagegen wird sich im selben Jahr die seit 1977 deutlich sinkende Tendenz bei der zivilen Landesverteidigung fortsetzen, was hauptsächlich auf Minderausgaben beim Zivilschutz zurückzuführen ist.

Sicherheitspolitik

Die mit der Rückweisung an die Kommissionen verlangte Neuaushandlung des Kaufvertrages mit den zuständigen amerikanischen Stellen blieb resultatlos, da man in Washington keinerlei Neigung zeigte, der Schweiz bessere Bedingungen zu gewähren als anderen Kunden. Als besonders stossend empfanden die National- und Ständeräte die von der US-Regierung erstmals erhobenen administrativen Zuschläge. Verschiedentlich war in diesem Zusammenhang, nicht nur von sozialdemokratischer Seite, von fragwürdigen Beträgen, ja von Preisdiktat die Rede. Deshalb wurde in der Herbstsession auch die Möglichkeit von Alternativen erörtert. Im Vordergrund stand die Rückweisung eines Betrages von CHF 73 Mio. für die in der Botschaft nur beiläufig erwähnte Beschaffung von Schützenpanzern M-113, um die Frage zu prüfen, ob an deren Stelle nicht ein Produkt der notleidenden Kreuzlinger Firma Mowag erworben werden könnte. Ein diesbezüglicher Antrag des Thurgauer Ständerates Herzog (svp, TG), der auch von der SP unterstützt wurde, unterlag in der kleinen Kammer nur knapp, mit 18:14 Stimmen. Die Sozialdemokraten erneuerten diesen Vorschlag in der Wintersession im Nationalrat. Sie wollten jedoch zusätzlich den ganzen Kredit an den Bundesrat zurückweisen, um auch Varianten zur Panzerhaubitze M-109 abklären zu lassen. Beides wurde vom Nationalrat auf Antrag der Militärkommission abgelehnt, nicht nur weil die schweizerische Armee bereits weitgehend mit dem amerikanischen Material ausgerüstet ist, sondern vor allem weil dieses den Konkurrenzprodukten sowohl kosten- als auch qualitätsmässig überlegen ist. Dank Kürzungen der für Munitionseinkauf und für Unvorhergesehenes eingesetzten Beträge konnte der Kredit von CHF 890 Mio. auf CHF 750 Mio. reduziert werden.

Schützenpanzer M-113