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Dass das neue, bereits 1979 erlassene Dienstreglement (DR 80) für den Wachtdienst scharfe Munition vorsieht, erregte weiterhin Unmut. Nebst zahlreichen Einsprachen und Petitionen bewirkte vor allem die Protestaktion einer Gruppe von Wehrmännern, die ihre Waffe im Basler Rathaus abgaben, einiges Aufsehen.

Armeeleitbild 80

Schärfere Voten fielen in der umfassenden Sicherheitsdebatte über den auf ein freisinniges Postulat zurückgehenden bundesrätlichen Zwischenbericht zur Sicherheitspolitik, dessen Berechtigung vom sozialdemokratischen Fraktionssprecher in Frage gestellt wurde. Bei der allgemeinen Kriegshysterie müsse berücksichtigt werden, dass die Afghanistankrise in keinem direkten Zusammenhang mit Europa stehe. Waren die Sozialdemokraten der Auffassung, das Parlament habe der Armee entgegen den Klagen der Militärs die zur Erfüllung ihrer Aufgäbe erforderlichen Mittel stets gegeben, erachtete man bürgerlicherseits die schweizerische Verteidigungsbereitschaft als ungenügend. Mit Kriegspsychose habe es nichts zu tun, wenn eine tatsächliche Bedrohung durch die UdSSR festgestellt werden müsse, obschon stets von Entspannungspolitik die Rede gewesen sei. Der neue Vorsteher des EMD, Bundespräsident Chevallaz, nahm die Gelegenheit wahr, alternative Konzepte wie den Guerillakrieg abzulehnen, redete einer mobilen, aggressiven Verteidigung das Wort und wies den Vorwurf zurück, dass das Soziale der Rüstung geopfert worden sei. Mit 109:6 Stimmen verwarf hierauf der Nationalrat einen Antrag der äussersten Linken, vom Bericht ablehnend Kenntnis zu nehmen.

Sicherheitsdebatte

Finanzpolitische Erwägungen spielten auch bei der Rüstungsbeschaffung eine wesentliche Rolle. Mit dem Rüstungsprogramm 1980 begehrte der Bundesrat einen Kredit in der Rekordhöhe von CHF 1'555 Mio. an. Das Schwergewicht lag bei der Fliegerabwehr. Neu im Programm war das mobile und allwettertaugliche Lenkwaffensystem «Rapier» britischer Herkunft. Für die Tieffliegerabwehr gedacht, soll es den mechanisierten Divisionen, vorallem ihren Panzerregimentern, einen wirksamen Schutz gegen die Bedrohung aus der Luft gewähren. Die 60 vorgesehenen Feuereinheiten dieses Systems beanspruchen allein CHF 1'192 Mio. Der andere Hauptposten umfasst eine dritte Tranche von 30 Feuerleitgeräten «Skyguard» für CHF 98 Mio. Mit diesen Geräten schweizerischer Herkunft wird die Modernisierung der Mittelkaliberflab vorläufig abgeschlossen. Der Restbetrag von CHF 165 Mio. entfällt auf Beleuchtungsgeschosse, Übermittlungsmaterial und Sanitätswagen.
Mit Rücksicht auf eine mögliche Verwendung geheimer «Rapier»–Dokumente durch einen Mitarbeiter der Firma Bührle zwecks Propagierung eines schweizerisch (Bührle)-amerikanischen Konkurrenzprodukts leitete das EMD ein Untersuchungsverfahren ein.

Rüstungsprogramm 1980
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme

Um die grossen Rüstungsbeschaffungen finanzieren zu können, begnügte sich der Bundesrat im Bereich der Infrastrukturanlagen mit einer Investitionsumme, die mit CHF 186.5 Mio. deutlich unter derjenigen der Vorjahre lag. Die Vorlage über militärische Bauten und Landerwerbe gab denn auch zu keinen grossen Diskussionen Anlass und wurde mit geringfügigen Änderungen von den eidgenössischen Räten gutgeheissen.

Infrastrukturanlagen

Im Anschluss an die Kritik am Panzer 68 hatte das EMD bereits 1979 ein betriebswirtschaftliches Gutachten über verschiedene Rüstungsabläufe der jüngsten Vergangenheit angefordert. Der nunmehr vorgelegte Bericht von Prof. E. Rühli verweist auf verschiedene Unzulänglichkeiten bei der Kriegsmaterialbeschaffung und enthält Verbesserungsvorschläge. Ins Auge zu fassen wäre insbesondere eine Verstärkung der Stellung des Generalstabschefs. Allgemein scheinen die Vorschläge Rühlis überdies eine Tendenzwende zu bestätigen, wie sie seit geraumer Zeit beobachtet wird. Nach der im Zeichen der Mirage-Affäre (1964) erfolgten Verstärkung der Position der «Zivilisten» in den zuständigen Organen schlägt offenbar das Pendel vermehrt zugunsten der «Militärs» zurück. Vorwürfe, wonach der mit der privaten Rüstungsindustrie eng verbundene Experte die eidgenössischen Rüstungsbetriebe redimensionieren oder sogar reprivatisieren und generell unbequeme Einflüsse der Politik ausschalten wolle, liess dieser allerdings nicht unwidersprochen.

Gutachten über verschiedene Rüstunsabläufe 1979

Vergleichsweise zahm nahm sich die parlamentarische Debatte zum bereits im Dezember 1979 vorgelegten Bericht über den Einsatz der mechanisierten Verbände aus. Nur vereinzelt wurde ein Überdenken der Grundlagen der Konzeption gefordert. Allgemein ging man mit dem Bundesrat einig, dass das geltende Abwehrkonzept auch unter den heutigen Umständen noch Gültigkeit habe. Die Einsatzdoktrin der Panzerverbände könne nach der Mängelbehebung beim Panzer 68 weiterhin erfüllt werden.

Bericht über den Einsatz der mechanisierten Verbände (79.084)

In den Grundzügen wurde bereits das Rüstungsprogramm 1981 bekannt. Im Zeichen des Armeeleitbildes 80 und der neuen Regierungsrichtlinien steht die möglichst vollständige Realisierung der materiellen Vorhaben im Bereich der Panzerabwehr und der Luftverteidigung im Vordergrund. In einem ersten Teil beantragte der Bundesrat die Beschaffung einer zusätzlichen Serie von 38 «Tiger»–Kampfflugzeugen zum Preis von CHF 770 Mio. sowie von 40 Schulflugzeugen vom Typ Pilatus PC–7 für CHF 110 Mio. Der zweite Teil des Programms soll zu einem späteren Zeitpunkt unterbreitet werden und die Beschaffung von Panzerabwehr-Lenkwaffen «Dragon» für die Landwehrtruppen und von Pfeilmunition zur Steigerung des Kampfwerts der Panzer umfassen. Die Verstärkung der Panzerabwehr war ausserdem Gegenstand zweier vom Nationalrat diskussionslos überwiesener Postulate der freisinnigen Fraktion (Po. 80.390 und Po. 80.391).

Acquisition d'avions de combat «Tiger» et d'avions-école «PC-7» (MCF 80.081)
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Trotz dem bundesrätlichen Beschluss des Vorjahres, auf die Entwicklung eines schweizerischen Kampfpanzers zu verzichten, kam es im Nationalrat nochmals zu einer ausgedehnten Panzerdebatte. Ausgangspunkt zur Wiedererwägung des Verzichtentscheids waren vor allem drei Motionen (Mo. 79.908; Mo. 79.551; Mo. 79.561). Da man sich schliesslich einig war, dass der Verzicht nicht rückgängig gemacht werden könne, überwiesen die Volksvertreter die Vorstösse auf Vorschlag des Bundesrates bloss als Postulat (Po. 79.596). Damit wurde der Wunsch zum Ausdruck gebracht, dass im allgemeinen die Interessen der schweizerischen Wirtschaft bei der Rüstungsbeschaffung optimal zu berücksichtigen seien. Speziell für eine spätere Panzergeneration solle wieder ein einheimisches Produkt Chancen erhalten. Mit dem Vorentscheid, den neuen Kampfpanzer womöglich von einem schweizerischen Industriekonsortium unter Leitung der Bührle-Tochter Contraves AG im Lizenzbau herstellen zu lassen, unternahm das EMD bereits einen Schritt in diese Richtung. Die Herstellerin des neben dem amerikanischen XM-1 aussichtsreichsten deutschen Modells Leopard II setzte sich allerdings gegen die Idee einer schweizerischen Produktionsoberleitung zur Wehr.

Ausgedehnte Panzerdebatte.

Bereits die parlamentarische Debatte über die Regierungsrichtlinien führte zu einer Profilierung sowohl bürgerlicher als auch linker Positionen und damit zu einer Akzentuierung der freisinnig-sozialdemokratischen Polarisierung in der sicherheitspolitischen Lagebeurteilung. Zusätzlich aufgeladen wurden diese Reaktionen durch aktuelle weltpolitische Entwicklungen, hauptsächlich die sowjetische Invasion Afghanistans. So kritisierten bürgerliche Votanten, dass der Bundesrat aus finanzpolitischen Gründen den vom EMD angemeldeten Investitionsbedarf für die Jahre 1980-83 von CHF 8'800 auf 7'600 Mio. herabsetzen will. Der Zürcher Freisinnige Friedrich, zugleich Präsident der nationalrätlichen Militärkommission, forderte jährlich CHF 300 Mio. Mehrausgaben zur Verwirklichung des Armeeleitbildes 80. Angesichts der veränderten internationalen Lage komme der Sicherheitspolitik die höchste Priorität zu, wobei allenfalls auch ein verspäteter Budgetausgleich in Kauf zu nehmen sei. SP-Präsident Hubacher (BS) dagegen betonte, erfolgreiche Sicherheitspolitik sei nicht nur eine Frage der Rüstung, sondern auch der sozialen Reformpolitik. Es gehe nicht an, auf dem zivilen Sektor zu sparen, aber bei der militärischen Sicherheit ein Wachstum zu fordern. Zusätzliche Ausgaben dürften auch nicht über Wehranleihen oder sonstige Sondermassnahmen finanziert werden, da eine Reprivatisierung der Armee nicht akzeptierbar wäre.

Sicherheitspolitik

Weitgehend mit dem Expertengutachten einig gingen die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat. In ihrem gemeinsam zum selben Thema verfassten Bericht wird namentlich auch ein Abbau des Gewichts der nicht unumstrittenen Gruppe für Rüstungsdienste im EMD angeregt. Nach Kenntnisnahme des Berichts überwies die Ständekammer, welche bereits Stellung nehmen konnte, je zwei Kommissionsmotionen und -postulate. Der Bundesrat soll danach Massnahmen zur Reorganisierung der Rüstungsbeschaffung einleiten, mögliche Vereinfachungen der Gruppe für Rüstungsdienste prüfen und nach zwei Jahren über den Stand der getroffenen Vorkehren berichten.

Gutachten über verschiedene Rüstunsabläufe 1979

Der neue Verfassungsartikel über die Landesversorgung, der anfangs März von Volk und Ständen sehr klar angenommen wurde, soll es dem Bund erlauben, auch in Friedenszeiten Massnahmen zu treffen, um die Versorgung von lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen bei schweren Mangellagen sicherzustellen. Bereits im Sommer ermächtigte deshalb der Bundesrat das EVD, den Entwurf eines entsprechenden Ausführungsgesetzes in die Vernehmlassung zu schicken. Im Zentrum wird weiterhin die Pflichtlagerhaltung stehen, die aber künftig nicht mehr nur auf Kriegszeiten ausgerichtet sein soll.

Abstimmung vom 02. März 1980

Beteiligung 34.46%
Ja 1'116'353 (86.05%) / Stände 20 6/2
Nein 181'264 (13.95%) / Stände 0

Parolen:
-Ja: CVP, EVP, FDP, LdU, LPS(1)*, PdA, REP, SD, SPS, SVP
-Nein: -
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Abstimmung über den Verfassungsartikel über die Regelung der Landesversorgung (02. März 1980).

Enttäuscht zeigten sich die Promotoren der neuen Initiative für einen Zivildienst auf Grund des sogenannten Tatbeweises: Der Bundesrat will das im Vorjahr eingereichte Begehren ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen. Stattdessen soll die wiederholt geforderte Neuregelung des waffenlosen Militärdienstes offenbar zielstrebiger vorangetrieben werden. Dies wohl nicht zuletzt im Hinblick auf die verurteilten Dienstverweigerer, deren Zahl wieder etwas zunahm.
1980: insgesamt 354 Urteile (1979: 340). wovon 182 (161) aus religiösen oder ethischen Gründen, wobei nur 23 (27) Verweigerern dieser Untergruppe nicht schwere Gewissensnot zuerkannt wurde.

Volksinitiative «für einen echten Zivildienst auf der Grundlage des Tatbeweises» (82.058)
Dossier: Einführung des Zivildienstes

Mit dem Zwischenbericht zur Sicherheitspolitik (79.085) sowie mit den Richtlinien der Regierungspolitik für die neue Legislaturperiode (80.001) und dem Bericht über den Einsatz der mechanisierten Verbände (79.084) hatte der Bundesrat gleich dreimal Gelegenheit, sich einlässlicher zur Bedrohungslage, zu den Aufgaben der Landesverteidigung und zu den geplanten Vorkehren zur Behauptung der nationalen Existenz zu äussern. In Ergänzung entsprechender Darlegungen aus dem Jahre 1973, wo die Sicherheitspolitik in einem Bericht erstmals zur Konzeption der Gesamtverteidigung zusammengefasst worden war, lautete der wesentliche Befund des Zwischenberichtes, dass die sicherheitspolitische Lage seither nicht einfacher geworden ist. In verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise der wirtschaftlichen Bedrohung, wurde eine Verschärfung der Situation festgestellt. Trotzdem hätten sich die geltenden Konzepte als tragfähige Grundlage für den Ausbau der strategischen Mittel auf den verschiedenen Gebieten der Sicherheitspolitik (Aussenpolitik, Armee, Zivilschutz, Landesversorgung, Aussenwirtschaftspolitik, Information, psychologische Abwehr, Staatsschutz und Führungsorgane) erwiesen. Immerhin seien die Vorbereitungen so weit gediehen, dass 1985 ein überarbeitetes Gesamtverteidigungskonzept vorgelegt werden könne. In den Regierungsrichtlinien wurde ausserdem Gewicht auf die zeitgemässe Weiterentwicklung der Armee nach dem 1975 veröffentlichten Leitbild für die 80er Jahre (Armeeleitbild 80) wie auch des Zivilschutzes und der Rechtsgrundlagen für die Landesversorgung gelegt. Obwohl die finanziellen Schwierigkeiten auch bei der militärischen Landesverteidigung Abstriche erzwängen, liessen sich mit den verfügbaren Mitteln die wichtigsten Vorhaben weitgehend verwirklichen. Im Voranschlag für 1981 wurde hiefür im Sinne eines kontinuierlichen Wachstums eine Erhöhung der Ausgaben um 5.8 Prozent vorgesehen (CHF 3'474.3 Mio. oder 94,5% der budgetierten Gesamtausgaben für die Landesverteidigung). Dagegen wird sich im selben Jahr die seit 1977 deutlich sinkende Tendenz bei der zivilen Landesverteidigung fortsetzen, was hauptsächlich auf Minderausgaben beim Zivilschutz zurückzuführen ist.

Sicherheitspolitik

Die mit der Rückweisung an die Kommissionen verlangte Neuaushandlung des Kaufvertrages mit den zuständigen amerikanischen Stellen blieb resultatlos, da man in Washington keinerlei Neigung zeigte, der Schweiz bessere Bedingungen zu gewähren als anderen Kunden. Als besonders stossend empfanden die National- und Ständeräte die von der US-Regierung erstmals erhobenen administrativen Zuschläge. Verschiedentlich war in diesem Zusammenhang, nicht nur von sozialdemokratischer Seite, von fragwürdigen Beträgen, ja von Preisdiktat die Rede. Deshalb wurde in der Herbstsession auch die Möglichkeit von Alternativen erörtert. Im Vordergrund stand die Rückweisung eines Betrages von CHF 73 Mio. für die in der Botschaft nur beiläufig erwähnte Beschaffung von Schützenpanzern M-113, um die Frage zu prüfen, ob an deren Stelle nicht ein Produkt der notleidenden Kreuzlinger Firma Mowag erworben werden könnte. Ein diesbezüglicher Antrag des Thurgauer Ständerates Herzog (svp, TG), der auch von der SP unterstützt wurde, unterlag in der kleinen Kammer nur knapp, mit 18:14 Stimmen. Die Sozialdemokraten erneuerten diesen Vorschlag in der Wintersession im Nationalrat. Sie wollten jedoch zusätzlich den ganzen Kredit an den Bundesrat zurückweisen, um auch Varianten zur Panzerhaubitze M-109 abklären zu lassen. Beides wurde vom Nationalrat auf Antrag der Militärkommission abgelehnt, nicht nur weil die schweizerische Armee bereits weitgehend mit dem amerikanischen Material ausgerüstet ist, sondern vor allem weil dieses den Konkurrenzprodukten sowohl kosten- als auch qualitätsmässig überlegen ist. Dank Kürzungen der für Munitionseinkauf und für Unvorhergesehenes eingesetzten Beträge konnte der Kredit von CHF 890 Mio. auf CHF 750 Mio. reduziert werden.

Schützenpanzer M-113

Nach wie vor bleibt die Frage der Dienstverweigerer aktuell. Mit rund 113'000 gültigen Unterschriften wurde im Dezember eine Initiative für einen echten Zivildienst eingereicht. Absicht dieses Volksbegehrens ist es, die Gewissensprüfung durch den «Tatbeweis» zu ersetzen, indem der Verweigerer die Ernsthaftigkeit seiner Motive dadurch glaubwürdig macht, dass er einen Ersatzdienst auf sich nimmt, der um die Hälfte länger dauert als die Militärpflicht. Die Urheber des Vorstosses erachten diese Lösung als gangbaren Kompromiss zwischen den Bedürnissen der Armee und den Wünschen der Betroffenen. Auf eine Entschärfung des Problems der Dienstverweigerer, deren Zahl sich 1979 von 391 im Vorjahr auf 340 verringerte, zielten neben der Volksinitiative auch zwei Motionen, mit denen die FDP (Mo. 77.487) und die SP (Mo. 77.493) die Regierung ersuchten, die Möglichkeit des waffenlosen Militärdienstes auszubauen. Nachdem der Vorsteher des EMD ausdrücklich zugesichert hatte, dem Parlament im kommenden Jahr eine Vorlage zu diesem Geschäft zu unterbreiten, stimmten die Unterzeichner einer Umwandlung in ein Postulat zu. Das Militärdepartement versuchte jedoch, dem Widerstand gegen die Armee auch dadurch beizukommen, dass es einen Bericht ausarbeiten liess, der sich mit der Frage befasste, wie die Lehrer vermehrt von der Notwendigkeit der Streitkräfte überzeugt und zu einer entsprechenden Beeinflussung der Schüler veranlasst werden könnten. Dieser Versuch erntete auf der Linken scharfe Kritik.

Volksinitiative «für einen echten Zivildienst auf der Grundlage des Tatbeweises» (82.058)
Dossier: Einführung des Zivildienstes

Da der Panzer 68 seine gegenwärtige Hauptfunktion, den Gegenschlag, ab spätestens Mitte der achtziger Jahre nicht mehr zu erfüllen vermag, legte der Bundesrat besonderes Gewicht auf die zeitgerechte Beschaffung neuer Gegenschlagpanzer. Diese Prioritätensetzung blieb nicht ohne Konsequenzen für die Modellwahl. Nachdem die Regierung 1978 der Zürcher Firma Contraves den Auftrag erteilt hatte, ein Modell für einen neuen Kampfpanzer zu entwickeln, war unter den Militärexperten in der Frage nach der besseren Variante, des Eigenbaus oder der Lizenzproduktion, eine lebhafte Diskussion in Gang gekommen, in die sich auch weitere interessierte Kreise einschalteten. Während die Befürworter des Mitte 1979 von der Contraves vorgelegten schweizerischen Modells vor allem die beschäftigungspolitischen Aspekte und die davon ausgehenden technologischen Impulse geltend machten, verwiesen die Gegner auf die entstehenden zusätzlichen Kosten, speziell aber auf den gegenüber der Lizenzproduktion späteren Ablieferungszeitpunkt eines einheimischen Fahrzeugs. Diesen Argumenten schloss sich der Bundesrat an, als er sich im Dezember, nach der Verlängerung der ursprünglich gesetzten Frist, gegen das schweizerische Konzept aussprach, ein Entscheid, der im grossen Ganzen nicht schlecht aufgenommen wurde, auch wenn er bei den interessierten Betrieben und bei deren Arbeitnehmern auf Kritik stiess.

Bericht über den Einsatz der mechanisierten Verbände (79.084)

Da die Militärkommission des Nationalrates Zweifel äusserte, ob angesichts der Mängel des Panzers 68 und der schlechten Finanzlage eine fristgerechte Realisierung des Armeeleitbildes 80 überhaupt noch zu erwarten sei, forderte sie den Bundesrat mit einem Postulat auf, dem Parlament einen diesbezüglichen Bericht vorzulegen. In ihrer Antwort erklärte die Landesregierung, sie sehe keinen Grund, wegen der beim Panzer 68 aufgetretenen Unzulänglichkeiten die geltende Verteidigungskonzeption abzuändern. Sie folgte damit denjenigen Stimmen, die eindringlich davor gewarnt hatten, nunmehr einen unfruchtbaren Konzeptionsstreit vom Zaun zu reissen, einerseits, weil eine Milizarmee ein derartiges Hin und Her gar nicht vertrage, anderseits aber, weil es zum Armeeleitbild 80 keine realistische Alternative gebe, denn eine wirksame Dissuasion könne nur erreicht werden, wenn ein Angriff bereits an der Grenze auf Widerstand stosse.

Bericht über den Einsatz der mechanisierten Verbände (79.084)

Der Verwirklichung des lange umstrittenen Waffenplatzes Rothenthurm steht nunmehr rechtlich nichts mehr entgegen, nachdem vorerst das Schwyzer Verwaltungsgericht und danach das Bundesgericht die Beschwerden gegen die 1978 von der Oberallmeindkorporation erteilte Zustimmung zum Landverkauf ans EMD abgewiesen hatten.

Streit um den Waffenplatz in Rothenthurm (SZ)
Dossier: Rothenthurm-Initiative (Schutz der Moore)

Wurde mit der Bewilligung des Rüstungsprogramms 1979 nach Ansicht der Armeespitze ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Realisierung des Armeeleitbildes 80 zurückgelegt, so gaben anderseits im Laufe des Jahres bekanntgewordene Mängel beim Panzer 68 erneut Anlass zur Frage, ob die Verteidigungskonzeption von 1966 noch weiterhin Gültigkeit beanspruchen könne. Auf schwere Unzulänglichkeiten des in der Schweiz hergestellten Panzers, dessen vierte Serie 1978 vom Parlament bewilligt worden war, wurde die Öffentlichkeit aufmerksam, als die «Weltwoche» einen Brief Divisionär Haeners, des Waffenchefs der mechanisierten und leichten Truppen, an Generalstabschef Senn publik machte. Haener ersuchte Senn darin um Entbindung von der Verantwortung für die Kriegsbereitschaft der Panzertruppe, da die gravierenden Probleme mit dem Panzer 68 trotz Beanstandungen nicht behoben seien. Gleichzeitig verlangte er, dass die Produktion der vierten Serie bis zur näheren Abklärung des Falles eingestellt werde. Nachdem eine gemeinsame Sitzung der Militärkommissionen der beiden Kammern mit den Spitzen des EMD die zumindest teilweise Berechtigung der Kritik Haeners ergeben hatte, beschloss die Kommission des Nationalrats, zur näheren Abklärung der Angelegenheit einen Ausschuss einzusetzen. Bundesrat Gnägi seinerseits entsprach dem Verlangen der Parlamentarier und stoppte vorläufig den Bau des Panzers.

Bericht über den Einsatz der mechanisierten Verbände (79.084)

Die Revision der Rechtsgrundlagen für die innere Ordnung der Armee fand ihren Abschluss, indem der Bundesrat 1979 das neue Dienstreglement erliess. Im EMD bezeichnete man dieses als wichtigen Meilenstein, als «Charta des Soldaten». Das Dienstreglement 80 bringt an sich keine grossen Neuerungen, unternimmt jedoch den Versuch, die Stellung des Soldaten, seine Rechte und seine Pflichten genauer zu umschreiben, weshalb auch auf die Schaffung der Stelle eines Ombudsmanns verzichtet wurde. Zwei wesentliche Anordnungen, das Verbot der Teilnahme an politischen Aktionen im Militärtenue und die Vorschrift, den Wachdienst mit scharfer Munition zu versehen, wurden von sozialdemokratischer Seite unter Beschuss genommen. Neu ist die Umschreibung des Anforderungsprofils für das Kader, wie der Oberbegriff für Unteroffiziere und Offiziere jetzt lautet. Umstritten war die im Dienstreglement 80 enthaltene Regelung der Dienstbeschwerde. In einer Motion, der vom Nationalrat allerdings keine Folge gegeben wurde, verlangte NR Muheim (sp, LU) eine Neuregelung derselben, indem auch die Möglichkeit geschaffen werden sollte, letztinstanzlich an eine ausserhalb der Militärhierarchie stehende, unabhängige Stelle zu gelangen. Der Bundesrat trat diesem Begehren mit der Bemerkung entgegen, eine derartiger Schritt brächte es mit sich, dass die Kommandogewalt in die Hände der Gerichte gelegt würde.

Armeeleitbild 80

Die durch die gründliche Untersuchung zu Tage geförderten Mängel stellten die Kriegstauglichkeit des Panzers 68 weitgehend in Frage und liessen es ratsam erscheinen, den Bau der vierten Serie so lange aufzuschieben, bis an der Möglichkeit ihrer Behebung keine Zweifel mehr bestünden. Sie gaben aber auch erneut zur Forderung Anlass, die heutige Regelung der Rüstungsbeschaffung sei zu überprüfen. Im Zentrum der Kritik stand die Gruppe für Rüstungsdienste (GRD), der unumwunden Unfähigkeit vorgeworfen wurde, vor allem aber deren Chef, dessen Rücktritt einige Parlamentarier unmissverständlich verlangten. Umstritten war jedoch vor allem die Doppelstellung des Rüstungschefs: einerseits hat er als Verantwortlicher für die Beschaffung neuer Waffen das bestmögliche Material zu suchen, anderseits obliegt ihm als oberstem Vorsteher der staatlichen Rüstungsbetriebe die Aufgabe, den ihm unterstellten Werken Arbeit zu verschaffen. Angesichts der Forderungen, die nicht nur der Ausschuss der Militärkommission des Nationalrats, sondern auch die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG) erhob, entschloss sich das EMD dazu, eine neutrale Instanz mit der Untersuchung des Beschaffungsablaufs zu beauftragen. Es betraute Prof. E. Rühli mit dieser Aufgabe, eine Wahl, die nicht ohne Kritik blieb, weil der ernannte Experte zugleich Verwaltungsratsmitglied der Contraves AG, einer Tochtergesellschaft des Bührle-Konzerns, ist.

Gutachten über verschiedene Rüstunsabläufe 1979

Die Bestrebungen der bürgerlichen Kreise stiessen bei den Sozialdemokraten auf Widerstand. Eine Vergrösserung des EMD-Budgets war für sie gleichbedeutend mit einem Abbau von Sozialleistungen . Die SPS zeigte sich im übrigen in ihrer Haltung gegenüber militärpolitischen Fragen nicht einig. Ihr an Einfluss gewinnender pazifistischer Flügel versuchte einer Verstärkung der Rüstungsanstrengungen dadurch einen Riegel zu schieben, dass er eine Initiative für die Unterstellung entsprechender Ausgaben unter das fakultative Referendum ankündigte. Es gelang ihm, am Parteitag seine Ansicht durchzusetzen. Gegen den Willen des Parteipräsidenten Hubacher, der diese heikle Angelegenheit vorerst einmal näher prüfen lassen wollte, beschloss die Versammlung mit 306 gegen 255 Stimmen die Unterstützung des Projekts.

Stellungnahme der SP: Verteidigungsaufwendungen am ehesten sparen könnte
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Neugeregelt wurde 1979 der Militärpflichtersatz. Die Vorlage des Bundesrates von 1978, die in der Veranlagung verschiedene Erleichterungen brachte, anderseits aber den Steuersatz erhöhte, vermochte nicht alle Kreise zu befriedigen. Insbesondere die Invalidenverbände zeigten sich von der Vorlage enttäuscht, weil sie keine Befreiung aller geistig und körperlich Behinderten vorsah, während gleichzeitig die aus beruflichen Gründen nicht militärdienstpflichtigen SBB-Beamten davon ausgenommen wurden. Sozialdemokratische Vorstösse, die sich die Forderungen der Invaliden zu eigen machten, wurden in beiden Kammern, im Nationalrat allerdings nur knapp, abgelehnt. Die Mehrheit stellte sich auf den Standpunkt, auch unter den Behinderten gebe es Gutgestellte, die zur Leistung des Beitrags imstande seien. Sie versuchte immerhin der Kritik die Spitze zu nehmen, indem sie, über die Anträge des Bundesrates weit hinausgehend, den grössten Teil der Invaliden von der Leistung der Abgabe entband.

Reform des Militärpflichtersatzgesetzes (78.060)

Über die Spionageaffäre Jeanmaire wurde mit der Vorlage eines ausführlichen Berichts über die zu ziehenden Konsequenzen der Schlussstrich gezogen. Obschon man erkannte, dass es auch in Zukunft unmöglich sein wird, fremden Nachrichtendienst generell zu verhindern, so erachteten die Geschäftsprüfungs- und die Militärkommission des Nationalrates in ihrem Rapport doch in zwei Punkten Reformen für angebracht. Einerseits soll der personell unterdotierte schweizerische Nachrichtendienst ausgebaut werden, anderseits aber auch das in der Armee herrschende Beförderungssystem, dessen Mängel gerade in dieser Angelegenheit offen zu Tage getreten sind, neu überprüft werden. Die Dringlichkeit von diesbezüglichen Reformen wurde vor allem auch durch das an Peinlichkeit kaum mehr zu übertreffende Vorgehen Oberst Bachmanns unterstrichen, der es für nötig erachtete, einen Untergebenen zum Auskundschaften der österreichischen Armee, die hohe schweizerische Offiziere zu ihren Manövern eingeladen hatte, abzuordnen. Das EMD, das Bachmann sofort in seinem Dienst einstellte, versuchte die Angelegenheit als Einzelfall darzustellen, es wurde jedoch bekannt, dass der Nachrichtenoffizier bereits früher ähnliche Aufträge erteilt hatte.

Affäre Jeanmaire

Einstimmig verabschiedeten beide Räte den vom Bundesrat 1978 vorgelegten Verfassungsartikel über die Landesversorgung, über den 1980 noch das Volk zu befinden hat.

Abstimmung über den Verfassungsartikel über die Regelung der Landesversorgung (02. März 1980).