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Einen Höhepunkt fanden die Gripen-Diskussionen Ende September des Berichtsjahres, als die Parteipräsidenten gemeinsam per Brief mit einem Fragenkatalog an die Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf gelangten. Zu grosse Unsicherheiten und zu viele offene Fragen stünden im Raum, um auch das Stimmvolk im Vorfeld einer zu erwartenden Abstimmung genügend informieren und vor allem überzeugen zu können. Ein Fragenkatalog sollte ermöglichen, Klarheit über technische und finanzielle Risiken, Betriebskosten, Beschaffungsprozess und strategischen Aspekten zu gewinnen. Diese Fragen sollten möglichst bald und öffentlich beantwortet werden, so die Bitte der Parteipräsidenten. Mitte November veröffentlichte der Bundesrat seine Antworten zu den gestellten Fragen, welche von den Parteien zunächst skeptisch aufgenommen wurden und welche das Unbehagen nicht beheben konnten, da Unklarheiten und offene Formulierungen, teilweise sogar widersprüchliche Angaben gemacht wurden. So sah sich Verteidigungsminister Maurer gezwungen, Mitte Dezember mit den Parteipräsidenten zusammen zu kommen, um weitere offene Fragen zu klären. Ein echter Befreiungsschlag war dem Bundesrat damit noch immer nicht gelungen. Auch die Runde mit den Parteipräsidenten konnte Maurer nicht nutzen, um die Gunst der Parteien zurück zu gewinnen. Damit dürfte das Geschäft einen schweren Stand haben, wenn es im Frühjahr 2013 in den Räten behandelt wird.

Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen (BRG 12.085)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Mécontents de la fréquence et de la puissance des turbines des F/A-18, plusieurs habitants de la région de Sion se sont constitués en association et ont adressé une pétition au Conseil fédéral pour réclamer une mise en application plus stricte de l’ordonnance sur le bruit. En 1983, une interpellation au gouvernement avait déjà, en vain, mis en lumière ce problème, alors que les vols s’étendaient sur 20 semaines: aujourd’hui, l’association rappelle que ceux-ci durent 35 semaines et provoquent des nuisances sonores néfastes à la qualité de vie et à la valeur patrimoniale des régions touchées. Plusieurs cas de ce type, comme ceux de Payerne (VD), Dübendorf (ZH) et Meiringen (BE) , étaient encore pendant auprès du Tribunal fédéral.

Nuisances sonores.

Une pétition, munie de 18'000 signatures, a été déposée à la Chancellerie fédérale par le Comité suisse pour le service civil et le Centre Martin Luther King. En lien avec la peine d’emprisonnement infligée par un tribunal militaire d’appel à un citoyen ayant refusé d’accomplir son service militaire, une suppression de l’audition personnelle était demandée, la preuve par l’acte étant jugé suffisante.

Peine d’emprisonnement infligée par un tribunal militaire d’appel à un citoyen ayant refusé d’accomplir son service militaire.

Le canton de Genève a décrété un moratoire d’une année dans l’organisation des cours de protection civile et a déposé un recours auprès de la Commission fédérale ad hoc. Il a pris cette décision suite à la suppression de subventions de la part de l’Office fédéral de la protection civile (OFPC). Ce dernier avait en vain demandé au gouvernement genevois de renoncer à une diminution de la durée du cours d’introduction pour les nouveaux astreints du canton.

Moratoire du canton de Genève dans l’organisation des cours de protection civile

Um das Waffenplatzprojekt Rothenthurm wurde weiterhin in einem juristischen Kleinkrieg gerungen, wie ihn das EMD bei entsprechenden Vorhaben noch nie hatte durchfechten müssen. Den Gegnern ging es vor allem um Zeitgewinn, damit vor der Volksabstimmung über ihre Initiative keine vollendeten Tatsachen 'geschaffen werden könnten. Nachdem das Bundesgericht in einer Reihe von Verfahrensfragen zu ihren Ungunsten entschieden hatte, schützte es im Sommer einen Entscheid der zuständigen Eidgenössischen Schätzungskommission, die das Gesuch des EMD um eine vorzeitige Besitzergreifung von einem Teil des beanspruchten Geländes abgelehnt hatte. Massgebend war dafür die Tatsache, dass die vom Enteigner beabsichtigten Bauten — Kaserne und Versuchswegstrecke — den Moorboden so stark beschädigen würden, dass er im Fall einer späteren Verhinderung des Projekts nicht mehr wiederherzustellen wäre. Die Fortsetzung der Arbeiten wurde damit erheblich eingeschränkt. Schon zuvor hatte das EMD sämtliche gegen die Enteignung erhobenen Einsprachen abgewiesen. Das Bundesgericht bestätigte ihm die formelle Befugnis dazu, worauf die Waffenplatzgegner gegen die materielle Rechtmässigkeit der Enteignung, also gegen deren Zweck, Beschwerde einreichten.

Schutz der Moore. Volksinitiative und Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (BRG 85.051)
Dossier: Rothenthurm-Initiative (Schutz der Moore)

Der Verwirklichung des lange umstrittenen Waffenplatzes Rothenthurm steht nunmehr rechtlich nichts mehr entgegen, nachdem vorerst das Schwyzer Verwaltungsgericht und danach das Bundesgericht die Beschwerden gegen die 1978 von der Oberallmeindkorporation erteilte Zustimmung zum Landverkauf ans EMD abgewiesen hatten.

Streit um den Waffenplatz in Rothenthurm (SZ)
Dossier: Rothenthurm-Initiative (Schutz der Moore)

Wurde mit der Bewilligung des Rüstungsprogramms 1979 nach Ansicht der Armeespitze ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Realisierung des Armeeleitbildes 80 zurückgelegt, so gaben anderseits im Laufe des Jahres bekanntgewordene Mängel beim Panzer 68 erneut Anlass zur Frage, ob die Verteidigungskonzeption von 1966 noch weiterhin Gültigkeit beanspruchen könne. Auf schwere Unzulänglichkeiten des in der Schweiz hergestellten Panzers, dessen vierte Serie 1978 vom Parlament bewilligt worden war, wurde die Öffentlichkeit aufmerksam, als die «Weltwoche» einen Brief Divisionär Haeners, des Waffenchefs der mechanisierten und leichten Truppen, an Generalstabschef Senn publik machte. Haener ersuchte Senn darin um Entbindung von der Verantwortung für die Kriegsbereitschaft der Panzertruppe, da die gravierenden Probleme mit dem Panzer 68 trotz Beanstandungen nicht behoben seien. Gleichzeitig verlangte er, dass die Produktion der vierten Serie bis zur näheren Abklärung des Falles eingestellt werde. Nachdem eine gemeinsame Sitzung der Militärkommissionen der beiden Kammern mit den Spitzen des EMD die zumindest teilweise Berechtigung der Kritik Haeners ergeben hatte, beschloss die Kommission des Nationalrats, zur näheren Abklärung der Angelegenheit einen Ausschuss einzusetzen. Bundesrat Gnägi seinerseits entsprach dem Verlangen der Parlamentarier und stoppte vorläufig den Bau des Panzers.

Bericht über den Einsatz der mechanisierten Verbände (79.084)