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L’affaire des Panama Papers a placé au centre du débat la transparence sur les ayants droit économiques des personnes morales. Plus précisément, l’attention s’est concentrée sur la transparence des ayants droit économiques des constructions juridiques telles que les trusts ou sociétés offshore. Susanne Leutenegger Oberholzer (ps, BL), qui s’appuie notamment sur les recommandations récemment révisées du GAFI, demande un rapport sur les solutions potentielles pour améliorer la transparence des ayants droit économiques des personnes morales, des trusts et autres constructions juridiques. Elle estime ainsi que la transparence, et donc le regard inquisiteur du public, constitue l’arme idéale pour lutter contre les abus et les affaires illégales. Dans sa réponse, le Conseil fédéral a précisé que les questions inhérentes à la transparence des ayants droit économiques des personnes morales étaient déjà réglées par la loi sur le blanchiment d’argent (LBA). Ainsi, la LBA régit l’identification des bénéficiaires effectifs lors des transactions financières et règle la question de la transparence. Il estime donc que la législation actuelle est suffisante et qu’un rapport n’est pas nécessaire. Le Conseil national a suivi les sept sages. Il a rejeté le postulat par 135 voix contre 52 et 1 abstention. Le camp rose-vert n’a pas réussi à imposer ses arguments en faveur du postulat.

améliorer la transparence des ayants droit économiques des personnes morales
Dossier: Paradise Papers

Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) für rechtliche Massnahmen gegen „Lohnexzesse“ bei Spitzenmanagern keine Folge. Er folgte damit den Argumenten seiner WAK, dass mit den oben erwähnten bundesrätlichen Vorschlägen und früheren Revisionen des Obligationenrechts und den auf Anfang 2007 in Kraft gesetzten neuen Börsenregeln das Anliegen weitgehend erfüllt sei. Die vom Unternehmer Thomas Minder im Vorjahr lancierte Volksinitiative, welche insbesondere verlangt, dass die jährliche Generalversammlung das Total der Vergütungen an Verwaltungsräte und Spitzenmanager festlegt, und die darüber hinaus auch das Depotstimmrecht der Banken abschaffen will (sog. „Abzockerinitiative“) erhielt weitere Unterstützung. Nach den Grünen, der CSP und EVP stellten sich nun auch die SP sowie der Bankpersonalverband und der Kaufmännische Verband (KV) hinter das Begehren.

Massnahmen gegen „Lohnexzesse“ bei Spitzenmanagern

Die Linke war 2004 im Nationalrat mit dem Antrag gescheitert, den börsenkotierten Unternehmen eine Frauenquote für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung vorzuschreiben. Im Berichtsjahr lehnte der Nationalrat auch eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) ab, welche diese Firmen verpflichten wollte, jährlich über die Verwirklichung des Geschlechtergleichstellungsprinzips in ihrem Unternehmen zu berichten.

Frauenquote für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung

Im Parlament und in der Öffentlichkeit fand die Diskussion über die Regeln der Verantwortlichkeit in Verwaltungsräten und über als zu hoch und nicht leistungsgerecht empfundene Löhne von Spitzenmanagern ihre Fortsetzung. Der Nationalrat lehnte in der Frühjahrssession eine parlamentarische Initiative Maspoli (lega, TI) und eine Motion einer von Chiffelle (sp, VD) angeführten Minderheit der Kommission für Rechtsfragen ab, welche eine Publikation der Bezüge der Verwaltungsräte von Aktiengesellschaften verlangt hatten. Er stimmte jedoch einer als Alternative dazu eingereichten parlamentarischen Initiative Chiffelle zu, welche diese Offenlegungspflicht lediglich bei den börsenkotierten Gesellschaften einführen will. Gleichzeitig überwies der Rat auch eine Motion Leutenegger (sp, BL; 01.3153), welche zusätzlich zu den Verwaltungsratsentschädigungen auch die Löhne der Spitzenmanager publiziert haben will. Betroffen wären davon nicht nur börsenkotierte Aktiengesellschaften, sondern auch die spezialgesetzlich geregelten Unternehmen des Bundes (z.B. Post, SBB). Diese Motion war in der Abstimmung von den geschlossenen Fraktionen der SP, der SVP und der GP, hingegen nur von Minderheiten der FDP und der CVP unterstützt worden. Ebenfalls dank einer Koalition zwischen der Linken und der SVP gutgeheissen hat der Nationalrat eine Motion Leutenegger (sp, BL; 01.3261) für einen besseren Schutz der Minderheitsaktionäre (ohne den Teil über ein Klagerecht für Interessenvertretungen der Kleinaktionäre). Der Ständerat war bei den beiden Motionen Leutenegger zurückhaltender. Die vorberatende Kommission hatte sich zwar mit der allgemeinen Zielrichtung einverstanden erklärt; da die Formulierungen zum Teil zu weit gingen und zum Teil widersprüchlich und unpräzis seien, beantragte sie die Umwandlung in Postulate, was das Ratsplenum dann auch tat.

Bezüge in Verwaltungsräten und Schutz von Minderheitsaktionären

Nicht zuletzt der Zusammenbruch der Swissair schärfte das Bewusstsein für die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von privatwirtschaftlichen Führungs- und Managementsentscheiden. Motionen im Nationalrat von Leutenegger (sp, BL), Studer (evp, AG; 01.3634) und einer aus SP-Abgeordneten gebildeten Minderheit der GPK-NR für mehr Schutz für Minderheitsaktionäre und mehr Transparenz über Managerlöhne und Verwaltungsratshonorare wurden bekämpft und ihre Behandlung verschoben. Ungeteilte Zustimmung fand im Nationalrat die Forderung einer Motion Walker (cvp, SG), der Bundesrat solle in einem Bericht darlegen, ob bei Aktiengesellschaften nach schweizerischem Recht eine stärkere Trennung zwischen operativer und strategischer Führung sowie Vorschriften über die Unabhängigkeit von Verwaltungsratsmitgliedern notwendig seien.

Schutz für Minderheitsaktionäre und mehr Transparenz über Managerlöhne und Verwaltungsratshonorare