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Eine für das Wirtschaftssystem zentrale Frage stellt die Aufgabenteilung zwischen privatem und öffentlichem Sektor dar. 1980 hatte B. Hunziker (fdp, AG) im Nationalrat eine Motion eingereicht, welche darauf abzielte, gewisse bisher vom Staat wahrgenommene Tätigkeiten einer Lösung auf privatwirtschaftlicher Basis zuzuführen. Dem Vorstoss lag die Überzeugung zugrunde, dass die private Wirtschaft diese Aufgaben kostengünstiger zu lösen imstande sei als der Staat. Auf Antrag des Bundesrates überwies die grosse Kammer die Motion in Form eines Postulats. Während der Debatte lehnte ein sozialdemokratischer Sprecher die Übertragung staatlicher Tätigkeiten an die Privalwirtschaft ab. Die privaten Unternehmer seien nur an der Übernahme jener öffentlichen Aufgaben interessiert, die Gewinne abwerfen ; dem Staat verblieben die Verlustgeschäfte, nach dem Motto «Privatisierung der Gewinne und Sozialisierung der Verluste».

Aufgabenteilung zwischen privatem und öffentlichem Sektor

Uneinigkeit herrschte dagegen hinsichtlich des Projektes einer staatlichen Innovationsrisikogarantie. Mit einigen Modifikationen fand es aber dennoch Aufnahme in die bundesrätliche Botschaft. Die Landesregierung geht davon aus, dass für kleinere und mittlere Unternehmen Engpässe bei der Beschaffung von Risikokapital bestehen. Die Innovationsrisikogarantie soll dazu beitragen, diese Lücke zu schliessen. Dadurch liesse sich die für die strukturelle Anpassung so wichtige Verwertung von technischen Neuerungen fördern. Wie die bereits realisierte Exportrisikogarantie hätte die Innovationsrisikogarantie Versicherungscharakter. Sie soll es kreditsuchenden Firmen ermöglichen, die zur Verwirklichung von hochtechnologischen Innovationsvorhaben beschafften Fremdmittel teilweise beim Bund zu versichern. Im Erfolgsfall müsste das innovierende Unternehmen dem Garanten, also dem Bund, eine Prämie entrichten. Bei einem Misserfolg hingegen übernähme der Staat die Rückzahlung des Kredits im garantierten Umfang. Versicherbar wären in der Regel 50% der fremdfinanzierten Kosten. Die Versicherung hätte Eigenwirtschaftlichkeit anzustreben. Die Begutachtung der Garantiegesuche soll durch eine vom Bundesrat bestellte Kommission erfolgen. Einem Gesuch könnte nur dann stattgegeben werden, wenn für das betreffende Projekt Marktchancen vorhanden sind. Aufgrund von Anregungen, die während des Vernehmlassungsverfahrens gemacht wurden, schlägt der Bundesrat vor, die Risikogarantie vorerst nur für zehn Jahre einzuführen.

Innovationsrisikogarantie (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Wegen ihrer ordnungspolitischen Bedeutung stellte die Innovationsrisikogarantie im Berichtsjahr ein zentrales wirtschaftspolitisches Thema dar. Insbesondere die FDP, der Zentralverband schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen und der Vorort lehnten die Einführung des Instruments vehement ab. Sie halten diese staatliche Risikogarantie für ein systemwidriges Mittel. Eine solche Intervention ins freie Spiel der Marktkräfte führe zu Struktur- und Wettbewerbsverzerrungen und verwässere die unternehmerische Eigenverantwortung. Anstatt durch eine staatliche Garantie solle die Bereitstellung von Risikokapital für Innovationen durch die Verbesserung der wirtschaftspolitischen und fiskalischen Rahmenbedingungen gefördert werden. Teilweise wurde auch das Bestehen einer Risikokapitallücke verneint. Demgegenüber stellten sich SGB und SPS hinter den Vorschlag des Bundesrates. Dieser liege im Interesse der Sicherung der Beschäftigung und der Wettbewerbsfähigkeit. Der SGB betrachtet die ordnungspolitischen Vorbehalte der Gegner als nicht stichhaltig. Befremdend sei es vor allem, wenn diese Kritik aus Kreisen stamme, die gegenüber der Exportrisikogarantie keine Bedenken hätten. Die Umstrittenheit der bundesrätlichen Vorlage manifestierte sich darin, dass es in der vorberatenden Kommission des Ständerates für den Eintretensbeschluss des Stichentscheides des Präsidenten bedurfte.

Innovationsrisikogarantie (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Die betont marktwirtschaftlich orientierten Kreise halten die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für wünschenswerter als die Durchführung von Beschäftigungsprogrammen: Zu ihrer Stärkung bedürfe die Wirtschaft hauptsächlich einer spürbaren Entlastung von administrativen Auflagen und ertragsschmälernden Abgaben. Insbesondere lehnen die genannten Kreise aber wettbewerbsverfälschende staatliche Eingriffe ab. Eine solche systemwidrige Intervention sehen sie beispielsweise im – hier unter dem Stichwort Strukturpolitik zu behandelnden – Plan des Bundesrates, eine staatliche Innovationsrisikogarantie einzurichten. Demgegenüber forderte die weniger auf die Selbstheilungskräfte des marktwirtschaftlichen Systems vertrauende politische Linke die Vorbereitung weitergehender Beschäftigungsprogramme und stufte die staatliche Innovationsrisikogarantie als sinnvolle Massnahme ein.

Beschäftigungsprogramm (BRG 83.003)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Als Ergänzung zum Beschäftigungsprogramm ist ein vom Bunderat im Februar in die Vernehmlassung geschicktes zweites Massnahmenpaket gedacht, die «Massnahmen zur Stärkung der mittel- und langfristigen Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft». Bereits im Juli lag die Botschaft an das Parlament vor. Während das Beschäftigungsprogramm auf die Stützung der Nachfrage ausgerichtet ist, will die Landesregierung mit dieser zweiten Vorlage eine Verbesserung der Angebotsbedingungen erreichen. Mit staatlichen Vorkehren soll der Wirtschaft die Lösung der strukturellen Probleme erleichtert werden, die sich aus der internationalen Wirtschaftsentwicklung sowie dem beschleunigten technischen Fortschritt ergeben. Das geplante Anschlussprogramm gehört somit schwergewichtig in den Bereich der Strukturpolitik. Es gliedert sich in zwei Teile. Der eine betrifft den Ausbau des bestehenden regionalpolitischen Instrumentariums, der andere die Schaffung einer landesweiten Innovationsrisikogarantie für kleinere und mittlere Unternehmen. Die Verstärkung der Regionalmassnahmen besteht unter anderem in einer Revision des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen. Der Erlass soll – insbesondere durch die Entkoppelung der vorhandenen Arten von Finanzhilfen, d.h. der Zinskostenbeiträge einerseits und der Bürgschaften andererseits – flexibler gestaltet werden. Weitere Massnahmen befassen sich mit der Berggebietsförderung. Das Investitionshilfegesetz soll abgeändert und der Hilfsfonds aufgestockt werden. Die regionalpolitischen Vorschläge waren in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen.

Investitionshilfegesetz für Berggebiete (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik steht nach wie vor die Revision des Kartellrechts im Mittelpunkt des Interesses. Die Ständekammer befasste sich als Erstrat mit dem bundesrätlichen Entwurf für eine Neufassung. Dabei ergab sich die paradoxe Situation, dass sich nicht etwa die Bürgerlichen, sondern die Sozialdemokraten für eine Stärkung des für die Marktwirtschaft konstituierenden Wettbewerbs einsetzten. Die Gegner einer wesentlichen Verschärfung des Kartellrechts machten geltend, dass die schweizerische Wirtschaft trotz ihrer hohen Kartelldichte bis anhin recht gut funktioniert habe und dass überdies von der sehr liberalen Importpolitik eine korrigierende Wirkung ausgehe. Die Mehrheit der Kleinen Kammer beschloss, einige substantielle Bestimmungen gegenüber dem Bundesratsentwurf zu mildern oder gar ganz fallen zu lassen. So sollen die blosse Empfehlung von Kampfmassnahmen ausgeklammert bleiben und nur schriftliche Abmachungen unter das Gesetz fallen. Bei der Verwendung der Saldomethode zur Eruierung der Zulässigkeit von Kampfmassnahmen soll der Tatsache der Wettbewerbsverhinderung keine grössere Bedeutung zukommen als den andern in die Rechnung eingehenden Elementen. Die vorgeschlagene Klagelegitimation der Konsumentenorganisationen wurde ebenfalls gestrichen. Damit blieb vom ursprünglichen Expertenentwurf, der in der Vernehmlassung nur von den Wirtschaftsverbänden bekämpft worden war, kaum mehr Grundlegendes übrig. Einzig die Bestimmung, dass das EVD eine nichtbeachtete Empfehlung der Kartellkommission in eine Verfügung umwandeln kann, stellt gegenüber der heute gültigen Regelung eine wesentliche Verschärfung dar.

Auf eine grundlegende Neuerung im schweizerischen Wettbewerbsrecht, nämlich die Einführung einer Preisüberwachung bei Kartellen und marktmächtigen Unternehmen sind wir unter dem Stichwort Konjunkturpolitik eingetreten.

Revision des Kartellrechts (BRG 81.031)
Dossier: Kartellgesetz

Die wirtschaftliche Abkühlung und die Sorgen um die Erhaltung von Arbeitsplätzen mögen mitverantwortlich gewesen sein, dass das bestehende Wirtschaftssystem weniger heftiger Kritik ausgesetzt war als in früheren Jahren. Grundsätzlich angelegte Konzepte zur Systemveränderung machten wieder einer vermehrt pragmatisch orientierten Betrachtungsweise Platz. Besonders deutlich kam diese Tendenz am Parteitag der Sozialdemokraten in Lugano zum Ausdruck, wo es darum ging, über ein neues Parteiprogramm zu beschliessen. Die vom linken Flügel in den Mittelpunkt gestellte Selbstverwaltungswirtschaft nach jugoslawischem Vorbild wurde nur noch als eines der potentiellen Instrumente zu der nach wie vor angestrebten Umgestaltung der Wirtschaftsordnung anerkannt. Daneben haben jedoch die herkömmlichen und weniger radikalen sozialdemokratischen Strategien wie etwa der Ausbau der Mitbestimmung oder die Vergrösserung der staatlichen Einflusssphäre ihre Bedeutung beibehalten. Aber auch auf der andern Seite des politischen Spektrums macht es den Anschein, als ob sich die Einwände gegen das System der sozialen Marktwirtschaft, zu dessen Eigenschaften auch ein bestimmtes Ausmass wirtschaftlicher Potenz des Staates gehört, abgeschwächt hätten. In dem von den Freisinnigen vorgelegten Versuch einer Konkretisierung ihres Wahlslogans «Mehr Freiheit und Selbstverantwortung – weniger Staat» liegt der Hauptakzent nicht mehr auf der noch 1980 mit einer von 85 Nationalräten unterzeichneten Motion geforderten Privatisierung bisher von der öffentlichen Hand erfüllter Aufgaben, sondern eher auf einer gesteigerten Effektivitätskontrolle staatlichen Handelns. Möglichkeiten zur Privatisierung staatlicher Aufgaben werden nun vorwiegend im Bereich der von den Kantonen und Gemeinden erbrachten Dienstleistungen erblickt. Zu dieser freundlicheren Beurteilung des Staates haben wahrscheinlich auch Untersuchungen beigetragen, welche darlegten, dass von einem andauernden Machtzuwachs der öffentlichen Hand seit einigen Jahren keine Rede mehr sein kann. Die Staatsquote und weitere Gradmesser für die staatliche Aktivität haben sich in der Zeit von 1976 bis 1980 zurückgebildet (die Staatsquote von 28,3 % auf 26,4%), und auch der Anteil der Bundesbeamten am Bevölkerungstotal ist seit 1960 stabil geblieben.

Programmdiskussionen SGB und SPS zu Wirtschaftsordnung

Das weitgehend erschütterungsfreie Geschehen brachte allerdings die prinzipiellen Kritiken am bestehenden Wirtschaftssystem nicht zum Verstummen. Der im Vorjahr präsentierte Entwurf für ein neues sozialdemokratisches Parteiprogramm, worin insbesondere die Errichtung einer auf selbstverwalteten Betrieben aufbauenden Ordnung postuliert wird, stiess im parteiinternen Vemehmlassungsverfahren sowohl bei der Führung als auch bei der Basis auf grosse Skepsis. Der Parteitag beauftragte eine Arbeitsgruppe mit der Überarbeitung des Entwurfs. Die von den Vertretern des Umweltschutzes an der gegenwärtigen Wirtschaftsordnung geübte Kritik bezieht sich weniger auf die Besitz- und Verfügungsrechte als vielmehr auf die wirtschaftlichen Ziele der Unternehmungen. Das quantitative Wachstum, welches seinen typischen Ausdruck in der Massgrösse des Sozialprodukts findet, muss nach Ansicht der Ökologen durch ein qualitatives Wachstum ersetzt werden. Bei dessen Berechnung soll die Rücksichtnahme auf Sozialindikatoren wie z.B. die natürliche Umwelt und die menschliche Gesundheit mindestens ebenso hoch bewertet werden wie die mengenmässige Produktion.

Programmdiskussionen SGB und SPS zu Wirtschaftsordnung

Impulse zum Überdenken des bestehenden Wirtschaftssystems gingen im Berichtsjahr weniger vom Entwurf zur Totalrevision der Bundesverfassung als von den Programmdiskussionen der beiden führenden Arbeitnehmerorganisationen SGB und SPS aus. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund gab sich ein Arbeitsprogramm für die achtziger Jahre, worin er sich, im Gegensatz zum bisher geltenden Konzept, wieder die Überwindung des Kapitalismus zum Ziel setzt. Die angestrebte Wirtschaftsordnung ist gekennzeichnet durch die Existenz von demokratischen Entscheidungsmechanismen, die alle am Wirtschaftsprozess Beteiligten einbeziehen. Der Schwerpunkt für die Politik der nächsten zehn Jahre soll deshalb bei der Einführung einer weitgehenden Mitbestimmung auf Unternehmensebene liegen. Noch radikaler sind die Ideen einer Arbeitsgruppe, welche die Vorarbeiten für ein Wirtschaftskonzept der Sozialdemokratischen Partei geleistet hat. Ihr Ziel ist die Verwirklichung einer zum Teil am jugoslawischen Beispiel inspirierten Selbstverwaltungswirtschaft, in welcher die Entscheidungsrechte gänzlich vom Besitz an Produktionsmitteln losgelöst sind. Als Voraussetzung für eine funktionierende Selbstverwaltung soll zudem eine Dezentralisierung der Wirtschaft erfolgen. Das Konzept der SP ist, anders als dasjenige des SGB, von den zuständigen Gremien der Partei noch nicht verabschiedet worden, sondern befindet sich in einer Art parteiinterner Vernehmlassung. Dass die bürgerliche Seite an derartigen Zukunftsperspektiven wenig Gefallen findet, erstaunt nicht. Vertreter der Unternehmerverbände und der bürgerlichen Parteien verlangen – soweit sie sich nicht mit dem Status quo zufriedengeben – den Abbau von staatlichen Interventionen und die Übertragung bisher von der Öffentlichkeit erfüllter Aufgaben an private Unternehmen. lm Nationalrat unterstützten 85 Abgeordnete aus sämtlichen bürgerlichen Parteien eine Motion, welche den Bundesrat auffordert Vorschläge zur Privatisierung von Staatsbetrieben zu machen.

Programmdiskussionen SGB und SPS zu Wirtschaftsordnung