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Wie bereits im Herbst 2010 die kleine Kammer trat auch der der Nationalrat auf die Teilrevision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) ein. In der Detailberatung schuf der Nationalrat allerdings eine gewichtige Differenz zum Ständerat. Mit den verschärften Regelungen gegen missbräuchliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Firmen kippte die grosse Kammer das Herzstück der Revision aus der Vorlage. Nach geltendem Recht konnten allgemeine Geschäftsbedingungen inhaltlich nicht überprüft werden, da lediglich deren irreführende Verwendung verboten war. Um Missbräuche zu bekämpfen, erachtete es der Bundesrat als notwendig, treuwidrige oder ungewöhnliche Bestimmungen zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten zu verbieten. Während der Ständerat im vergangenen Jahr diesen Vorschlag einstimmig annahm, erteilte ihm im Nationalrat eine Mehrheit aus 100 gegen 72 Stimmen eine Abfuhr. Der Nationalrat folgte damit der Empfehlung seiner Rechtskommission. Die aus FDP, SVP und Teilen der CVP zusammengesetzte Gegnerschaft des bundesrätlichen Vorschlags führte ins Feld, dass dieser die Vertragsfreiheit zu stark einschränkte. Es sei Aufgabe der Konsumentinnen und Konsumenten, problematische Passagen der AGB zu streichen. Die Befürworter der strengeren Regelung hielten dieses Argument für realitätsfremd, da ihrer Ansicht die Konsumentinnen und Konsumenten bezüglich AGB nicht auf Augenhöhe mit den Anbietern verhandelten. Dagegen übernahm der Nationalrat die Vorschriften gegen nutzlose Registereinträge und Schneeballsysteme sowie die vom Ständerat eingebrachten Regeln gegen Gewinnversprechen, die an Werbefahrten oder einen Kaufzwang geknüpft sind. Erfolglos bekämpfte die SVP das Verbot von Lockvogelangeboten. Ebenfalls alleine war die Volkspartei in ihrem Widerstand gegen eine verstärkte Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden bei grenzüberschreitenden Betrügereien. Der Nationalrat nahm die Gesetzesrevision deutlich mit 148 zu 23 Stimmen an. Widerstand kam erneut aus den Reihen der SVP.

Der Ständerat erarbeitete daraufhin einen Kompromissvorschlag zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der in etwa den in der Europäischen Union geltenden Bestimmungen entsprach. Dieser beschränkte die verschärfte Definition der Unlauterbarkeit von AGB auf Fälle mit benachteiligten Konsumentinnen und Konsumenten, wodurch die übrigen Handelsstufen – insbesondere Geschäfte zwischen Unternehmen - davon ausgenommen waren. Zudem strich der Ständerat den Begriff der erheblichen Abweichung von der gesetzlichen Ordnung aus der Vorlage. Der Nationalrat lehnte den ständerätlichen Kompromissvorschlag jedoch zwei Mal ab, womit die Differenz zwischen den beiden Räten bestehen blieb. Der Nationalrat selber hatte Mitte Juni eine leicht angepasste Formulierung beschlossen, welche allerdings keine abstrakte Normenkontrolle vorsah. In der einberufenden Einigungskonferenz setzte sich schliesslich die ständerätliche Version mit 15 zu 10 Stimmen durch. Im Nationalrat äusserten Vertreter von FDP und SVP zwar ihren Unmut, die Gegner stellten aber keinen Antrag auf Ablehnung, um die Gesamtvorlage nicht zu gefährden. Beide Kammern stimmten dem Antrag der Einigungskonferenz zu. In der Schlussabstimmung wurde die Gesetzesrevision vom Ständerat bei einer Enthaltung mit 41 zu 0 Stimmen und vom Nationalrat mit 158 zu 29 Stimmen angenommen.

Teilrevision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Im Berichtsjahr befand sich das Schweizerische Kartellrecht in einer Umbruchsphase. Neben der laufenden Revision des Kartellgesetzes, die eine grundlegende institutionelle Reform vorsah und welche der Bundesrat im Jahr 2010 in die Vernehmlassung geschickte hatte, eröffnete die Landesregierung zwei weitere Reformvorhaben. Im Frühling präsentierte die Regierung einen Vernehmlassungsvorschlag zum Kartellgesetz, der auf eine im Vorjahr überwiesene Motion Schweiger (fdp, ZG) zurückging. Im Sommer gab der Bundesrat zudem im Rahmen der Debatte über die Frankenstärke seine Absicht bekannt, ein grundsätzliches Verbot von harten Kartellen einzuführen. Durch das Grundsatzverbot für Preis-, Mengen- und Gebietsabsprachen fasste die Landesregierung einen kartellrechtlichen Paradigmenwechsel ins Auge. Im September wurde die entsprechende Revisionsvorlage in die Vernehmlassung geschickt.

Durch die Annahme der erwähnten Motion Schweiger (fdp, ZG) im Jahre 2010 hatte das Parlament den Bundesrat zu einer Teilrevision des Kartellgesetzes beauftragt. Die Motion beinhaltete zwei Anliegen. Zum einen verlangte sie, dass Unternehmen mit einer reduzierten Verwaltungssanktion belegt werden, sofern sie ein Programm zur Beachtung der kartellgesetzlichen Regelungen betreiben, das hohen Anforderungen genügt. Zum anderen forderte sie zur Stärkung der Compliance-Anstrengungen der Unternehmen Strafsanktionen auch gegen natürliche Personen im Fall ihrer aktiven Beteiligung an Kartellabsprachen mit Wettbewerbern. Ende März schickte der Bundesrat die aus diesen beiden Aspekten bestehende Vorlage in die Vernehmlassung. Die Sanktionsmilderung bei wirksamen Kontrollmechanismen stellte nach Ansicht der Landesregierung eine weitreichende Konzession an die Unternehmen dar, welche nur in wenigen Staaten praktiziert wurde. Der Bundesrat schlug vor, dieses Anliegen durch eine entsprechende Ergänzung von Artikel 49a des Kartellgesetzes umzusetzen. Bezüglich der Bestrafung von natürlichen Personen stellte der Bundesrat zwei Varianten zur Diskussion. Die mildere Variante A beinhaltete verwaltungsrechtliche Sanktionen. Diese umfassten Arbeitsverbote und den Einzug von Lohnbestandteilen, die aufgrund von Kartellabsprachen erzielt werden. Dagegen beinhaltete Variante B bei harten Kartellen strafrechtliche Sanktionen, welche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorsahen.

Revision des Kartellgesetzes (2014 gescheitert)
Dossier: Revision Kartellrecht

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip, das die Schweiz mit der Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) mit einseitiger Wirkung eingeführt hatte, blieb auch nach seinem Inkrafttreten Anfang Juli v.a. im Lebensmittelbereich politisch umstritten. SVP- und Landwirtschaftsvertreter im Nationalrat wollten der befürchteten Nivellierung der Lebensmittelqualität nach unten die gesetzliche Grundlage entziehen. Nach dem gescheiterten Referendum gegen das Gesetz und der vergeblichen Opposition gegen die Verordnung zum revidierten THG Ende 2009, verlangten Erich von Siebenthal (svp, BE) und 39 Mitunterzeichnende der SVP und der Lega dei Ticinesi im Dezember 2010 in einer Motion die Streichung des Cassis-de-Dijon-Prinzips aus dem THG. Gleichzeitig lancierte Jacques Bourgeois (fdp, FR) eine Parlamentarische Initiative, welche die Streichung der Lebensmittel aus dem THG forderte und quer durch alle Parteien 86 Mitunterzeichnende fand. Beide Geschäfte standen Ende 2010 noch zur Behandlung im Plenum an. Bis Ende des Jahres hatte das Bundesamt für Gesundheit gemäss einer ersten Zwischenbilanz 21 Gesuche für den Import von Lebensmitteln nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip gutgeheissen und deren 14 abgelehnt. Gegen sechs Entscheide waren beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden hängig.

Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse - Cassis-de-Dijon-Prinzip
Dossier: Cassis-de-Dijon-Prinzip

Bereits vor der Übernahme des Cassis-de-Dijon-Prinzips durch die Schweiz waren die Lebensmittelqualität und damit verbunden die sozialen und ökologischen Bedingungen, unter denen Lebensmittel produziert werden, Thema verschiedener politischer Vorstösse. Im Berichtsjahr nahm die WAK-NR den Vorschlag ihrer Schwesterkommission im Ständerat auf, fünf 2008 und 2009 eingereichte Standesinitiativen ähnlicher Stossrichtung aus den Kantonen Freiburg (08.326), Jura (08.301), Neuenburg (08.307), Waadt (09.311) und Genf (08.320) gemeinsam zu prüfen. Sie fasste zwei der drei Hauptanliegen der Initiativen in je einer Motion und einem Postulat zusammen und brachte sie in der Wintersession zur Diskussion in den Rat. Mit 133 zu 27 Stimmen – gegen eine Minderheit aus der SVP- und eine Mehrheit der liberalen Fraktion – nahm der Rat die Motion an, die den Bundesrat dazu auffordert, sich in internationalen Wirtschaftsverhandlungen nicht nur durch Freihandelsbestrebungen leiten zu lassen, sondern sich dabei auch für die Verbesserung der sozialen und ökologischen Produktionsbedingungen einzusetzen. Daneben überwies die grosse Kammer ein Postulat, das den Bundesrat beauftragte, die staatlich anerkannten Nachhaltigkeitslabels der EU zu prüfen und die Vor- und Nachteile dieser Form der Konsumenteninformation im nationalen, aber auch internationalen Kontext zu diskutieren. Nachdem der Nationalrat mit der Annahme der beiden Vorstösse den Vorschlägen seiner Kommission gefolgt war, gab er danach und gegen ihren Willen mit einer relativ knappen Mehrheit von 85 zu 76 Stimmen auch den fünf Standesinitiativen Folge.

Respect des normes environnementales et sociales

Im Herbst begann die kleine Kammer als Erstrat mit der Lesung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit mit ausländischen Lauterkeitsaufsichtsbehörden und die Stärkung der Rechtsdurchsetzung waren unbestritten. In den Detailberatungen zum materiellen Lauterkeitsschutz hingegen wurden zwei breiter diskutierte Anträge gestellt. Angenommen wurde schliesslich der Vorstoss Savary (sp, VD). Er will die Missachtung von Telefonbuch-Vermerken für die Unterlassung von Werbeanrufen (mit einem Stern gekennzeichnete Nummern), als missbräuchlichen Tatbestand in den Katalog unlauterer Werbemethoden aufnehmen. Der Antrag Frick (cvp, SZ) hingegen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nach bestehendem Recht lauterkeitsrechtlich weiterhin nur unter dem Tatbestand der Irreführung zu beurteilen, wurde abgelehnt. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat wünscht sich der Ständerat künftig die Möglichkeit einer offenen und freien – auch inhaltlichen – gerichtlichen Beurteilung von AGB nach den Regeln von Treu und Glauben. In der Schlussabstimmung wurde der Revisionsentwurf einstimmig angenommen und damit zur Beurteilung an den Zweitrat überwiesen.

Teilrevision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Gegen den Willen des Bundesrats stimmte der Ständerat in der Herbstsession der durch den Nationalrat abgeänderten Motion Schweiger (fdp, ZG) für eine Änderung des Sanktionssystems im Kartellrecht zu. Während beide Kammern die neu vorgeschlagene direkte Sanktionierung natürlicher Personen beim Vorliegen vorsätzlicher kartellrechtlicher Verstösse angenommen hatten, hatte der Nationalrat in seiner Lesung die für Unternehmen mit bestmöglicher Compliance vorgesehene Exemptionsklausel gestrichen. Damit wurde dem allfälligen Nachweis unternehmensinterner Programme zur verstärkten Beachtung des Kartellrechts lediglich sanktionsmildernde, nicht aber sanktionsausschliessende Wirkung zugebilligt.

Änderung des Sanktionssystems im Kartellrecht

Am 1.7.2010 trat das neue Bundesgesetz über die Produktesicherheit in Kraft, das die schweizerische Rechtsetzung, vorbehältlich sektorieller Regelungen im Bundesrecht, an die entsprechende EG-Gesetzgebung angleicht. Mit der dazugehörenden Verordnung wurden die Grundlagen für eine vom Seco und dem Büro für Konsumentenfragen gemeinsam betriebene Melde- und Informationsstelle geschaffen.

Bundesgesetz über die Produktesicherheit

Das Wettbewerbsprinzip soll durch gezielte materielle Änderungen zusätzlich gestärkt werden. Hierbei wird eine Verbesserung des Widerspruchsverfahrens, die Stärkung der Zusammenschlusskontrolle sowie die einzelfallgerechte Analyse vertikaler Abreden bezüglich ihrer wettbewerbshindernden bzw. –fördernden Wirkung angestrebt. Zudem sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für die internationale Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden und die Ausweitung des kartellrechtlichen Zivilverfahrens auf die Endkunden geschaffen werden. Im Mai ernannte der Bundesrat den Neuenburger Rechtsprofessor Vincent Martenet zum Präsidenten der Wettbewerbskommission. Er trat Anfang Juli die Nachfolge von Walter Stoffel an.

Revision des Kartellgesetzes (2014 gescheitert)
Dossier: Revision Kartellrecht

Gestützt auf einen Evaluationsbericht aus dem Vorjahr eröffnete der Bundesrat im Sommer die Vernehmlassung zur Teilrevision des Kartellgesetzes. In institutioneller Hinsicht sollen eine unabhängige Wettbewerbsbehörde (ohne Einsitz der Wirtschaftsverbände) und ein erstinstanzliches Bundeswettbewerbsgericht geschaffen werden. Ersteres wäre zuständig für die Durchführung allfälliger Untersuchungen und letzteres würde mit der Fallbeurteilung betraut.

Revision des Kartellgesetzes (2014 gescheitert)
Dossier: Revision Kartellrecht

Einen Schritt in die vom Nationalrat gewünschte Stärkung des Nachhaltigkeitsprinzips über eine verbesserte Transparenz in der Produktion, insbesondere von ressourcenrelevanten Gütern war der Bundesrat im Sommer gegangen. Gestützt auf das Konsumenteninformationsgesetz verabschiedete er eine Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte, welche die nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung in der Holzindustrie befördern soll.

Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte

Im Sommer 2009 hatte der Bundesrat beschlossen, die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) zu sistieren. Dies aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse sowie der Verzögerungen bei der Revision des Vergaberechts (Government Procurement Agreement) im Rahmen der WTO, auf welches das schweizerische Gesetz abgestimmt werden soll. Dringende Aspekte wie die Modernisierung des Beschaffungswesens mittels elektronischer Ausschreibung und die Flexibilisierung anhand funktionaler Vergabekriterien regelte er mit einer Teilrevision der Beschaffungsverordnung, die zu Beginn des Berichtsjahrs in Kraft trat. Über eine vorgezogene Teilrevision des BöB sollen zudem die Vergabeverfahren beschleunigt werden. Dadurch erhofft der Bundesrat, Kostensteigerungen künftig zu vermeiden, wie sie der öffentlichen Hand über die Blockierung von Neat-Gotthard-Projekten aufgrund von Einsprachen gegen Vergabeentscheide entstanden waren. Der bisher geltende Grundsatz der fehlenden aufschiebenden Wirkung soll dabei umgekehrt und den Bestimmungen im übrigen Verwaltungsrecht angepasst werden. Neu käme dabei allen, und nicht nur den per Gerichtsentscheid nachträglich bestimmten Beschwerden eine aufschiebende Wirkung zu. Vergaben von qualifiziertem und gewichtigem öffentlichen Interesse hingegen, die mit einem hohen Verzögerungsschaden einhergehen würden, wäre die aufschiebende Wirkung auch im Beschwerdefall grundsätzlich entzogen.

Teilrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen

Der Nationalrat überwies die im Vorjahr von der kleinen Kammer gutgeheissene Motion Schweiger (fdp, ZG) für eine anderes Sanktionssystem bei der Bestrafung von Verstössen gegen kartellrechtliche Vorschriften ebenfalls.

Änderung des Sanktionssystems im Kartellrecht

In der Differenzbereinigung über die beiden im Vorjahr vom Ständerat angenommenen und vom Nationalrat abgelehnten parlamentarischen Initiativen Sommaruga (sp, BE; 05.458) und Bonhôte (sp, NE) zum Ausbau des Konsumentenschutzes bei Internetkäufen und telefonisch abgeschlossenen Geschäften, vermochte sich nur letztere durchzusetzen. Diese will ein Widerrufsrecht lediglich bei Telefonverkäufen (nicht aber bei Internetverkaufsabschlüssen) einführen. Nachdem der Ständerat noch einmal beide Vorstösse unterstützt hatte, setzte sich die Initiative Bonhôte dank dem Stichentscheid der Ratspräsidentin schliesslich auch in der grossen Kammer durch.

Ständerat heisst parlamentarische Initiative zum Ausbau des Konsumentenschutzes bei Internet- und Telefongeschäften gut
Dossier: Konsumentenschutz bei Internetkäufen

Im Herbst beantragte der Bundesrat eine Teilrevision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es geht dabei um bessere Möglichkeiten zur Bekämpfung einzelner Missstände bei geschäftlichen Angeboten. So sollen insbesondere täuschende und irreführende Praktiken von Firmen, welche Einträge in Branchenregister und ähnliches anbieten, unterbunden werden. Auch gegen Verkaufsmethoden nach dem so genannten Schneeballprinzip soll neu mit dem UWG vorgegangen werden können. Käufer von Waren und Dienstleistungen sollen zudem besser vor unfairen Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschützt werden. Schliesslich soll auch die Klageposition des Bundes verbessert werden. Dieser könnte in Zukunft nicht nur dann eine in der Schweiz tätige Firma einklagen, wenn durch deren unlauteres Geschäftsgebaren der Ruf der Schweiz im Ausland gefährdet ist, sondern auch dann, wenn KMU und Konsumenten im Inland geschädigt werden. Da heute derartige Delikte oft im Internet und in grenzüberschreitendem Rahmen begangen werden, soll via Amtshilfebestimmungen auch die Zusammenarbeit mit den Behörden anderer Staaten ausgebaut werden. Mit dem Argument, dass dies auch vom Bundesrat in dieser UWG-Revision vorgeschlagen werde, gab der Nationalrat einer vom Ständerat angenommenen parlamentarischen Initiative Sommaruga (sp, BE: 06.489) für ein Verbot von unfairen Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Folge.

Teilrevision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Auf den 1. Juli setzte der Bundesrat das neue Patentgesetz in Kraft. Dieses erlaubt den Parallelimport patentgeschützter Güter aus der EU (mit Ausnahme von Medikamenten).

Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter aus der EU
Dossier: Parallelimporte patentgeschützter Güter

Der Ständerat befasste sich als erster mit der im Vorjahr vom Bundesrat vorgeschlagenen Einführung des so genannten Cassis-de-Dijon-Prinzips für Importe aus der EU. Es gab im Rat keine grundsätzliche Opposition. In der Detailberatung brachte er noch einige von seiner Kommission vorgeschlagene und auch vom Bundesrat unterstützte Änderungen an. Er verabschiedete das Gesetz über die technischen Handelshemmnisse einstimmig (bei fünf Enthaltungen) und hiess auch das Produktesicherheitsgesetz ohne Gegenstimme gut.

Im Nationalrat gab es sowohl von der SVP als auch von den Grünen Widerstand gegen das Projekt. Ihre gegenseitig unterstützten Nichteintretens- und Rückweisungsanträge scheiterten mit 98 zu 77 resp. 98 zu 78 Stimmen. Für die Grünen stand dabei das Unterlaufen von strengeren schweizerischen Normen, beispielsweise im Umweltschutz, im Vordergrund, bei der SVP die allfällige Benachteiligung schweizerischer Unternehmen. Gemeinsam war beiden die Kritik an der Einseitigkeit der Marktöffnung: Wenn schweizerische Produzenten schon kein entsprechendes Gegenrecht in der EU in Anspruch nehmen können, hätten von der EU zumindest Gegenleistungen in Verhandlungen zu anderen wirtschaftspolitischen Bereichen verlangt werden können. Die vorberatende Kommission hatte allerdings den Bedenken bezüglich Inländerdiskriminierung bereits Rechnung getragen und einen entsprechenden Antrag Baader (svp, BL) angenommen. Zur Verteidigung der Einseitigkeit der Importliberalisierung gab Kommissionssprecher Theiler (fdp, LU) zu bedenken, dass es illusorisch wäre zu glauben, die EU wäre bereit, schweizerische Sicherheitsvorschriften zu anerkennen, wenn diese von EU-Normen abweichen. In der Detailberatung nahm der Nationalrat einen Antrag Scherer (svp, ZG) an, der verlangte, dass bei den Produkteinformationen auch das Herkunftsland angegeben werden muss. Das Produktesicherheitsgesetz nahm der Rat gegen den Widerstand der SVP an.

In der Differenzbereinigung beschloss der Ständerat, dass nur bei Lebensmitteln und Rohstoffen das Herkunftsland angegeben werden muss, hingegen nicht bei verarbeiteten Gütern, wo dieses Kriterium wesentlich komplexer zu handhaben ist. Die grosse Kammer schloss sich dieser Variante an. In der Schlussabstimmung hiess der Ständerat das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse mit 40 zu 2 Stimmen gut. Im Nationalrat fiel das Ergebnis mit 101 zu 82 Stimmen knapper aus; die SVP hatte geschlossen (bei einer Enthaltung) und die Grünen fast geschlossen (eine Enthaltung und zwei Ja-Stimmen) dagegen votiert. Beim Produktesicherheitsgesetz war im Nationalrat nur die SVP dagegen; der Ständerat war einstimmig dafür. Eine kleine Gruppierung von Landwirten aus der Westschweiz lancierte das Referendum gegen das Gesetz über die technischen Handelshemmnisse. Obwohl sie von der SVP, der GP, den SD, der PdA und der Jungen SVP unterstützt wurden, brachten sie mit rund 46 000 nicht genügend Unterschriften zusammen.

Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse - Cassis-de-Dijon-Prinzip
Dossier: Cassis-de-Dijon-Prinzip

Im Anschluss an die Beratung dieser beiden Vorlagen überwiesen beide Ratskammern eine Motion der WAK des Ständerates für eine Harmonisierung der diversen Spezialgesetze, die sich mit der Produktesicherheit befassen. Eine Zusammenlegung aller Bundesstellen, deren Aufgabe die Kontrolle der Sicherheit von Lebensmitteln und anderen Produkten ist, lehnte der Nationalrat vorläufig ab. Er sprach sich auf Antrag des Bundesrates gegen eine im Vorjahr von der kleinen Kammer überwiesene entsprechende Motion Germann (svp, SH) aus.

Harmonisierung diverser Spezialgesetze zur Produktesicherheit abgelehnt

Im März beauftragte der Bundesrat das EVD mit der Ausarbeitung des Vorentwurfs für eine Teilrevision des Kartellgesetzes. Dabei soll insbesondere die Wettbewerbskommission als unabhängige Behörde gestärkt werden. Diese Stossrichtung war von einer Expertengruppe vorgeschlagen worden, welche die Auswirkungen der letzten Kartellrechtsrevision von 2004 evaluiert hatte. Eine ernsthafte Auseinandersetzung zeichnet sich beim Vorschlag einiger Experten ab, das Verbot vertikaler Absprachen zu lockern.

Revision des Kartellgesetzes (2014 gescheitert)
Dossier: Revision Kartellrecht

Der Bundesrat konnte sich mit seiner Politik zur Verhinderung von Parallelimporten patentgeschützter Güter nicht durchsetzen. Das Parlament lehnte seinen Vorschlag aus dem Vorjahr, das Verbot des Parallelimports patentgeschützter Waren im Patentgesetz zu verankern ab und beschloss, derartige Importe aus dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR (EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) in Zukunft zuzulassen. Zudem soll es generell, also auch bei Importen aus nicht dem EWR angehörenden Ländern, nicht mehr erlaubt sein, sich auf den Patentschutz zu berufen, wenn es sich lediglich um Patente für unwichtige Produktekomponenten wie z.B. den Verschluss eines Gefässes handelt.

Der Nationalrat beschäftigte sich als Erstrat mit den Vorschlägen des Bundesrates. Eine recht deutliche Kommissionsmehrheit beantragte, die nationale Erschöpfung der Patente durch eine regionale, d.h. einseitig auf die EU ausgeweitete Erschöpfung zu ersetzen. Damit wäre das Produkt zwar weiterhin vor Nachahmung geschützt, aber die handelsrechtlichen Vorrechte, welche es dem Patentinhaber erlauben, die Vertriebskanäle zu beschränken, würden innerhalb der definierten Handelsregion abgeschafft. Nach Ansicht der WAK wären davon namentlich bei Medikamenten erhebliche Preissenkungen zu erwarten. Dem Argument von Bundesrat und Pharmaindustrie, dass sich dieser Verzicht auf das bestehende Vermarktungsmonopol für die Produzenten von patentgeschützten Arzneimitteln negativ auf den Forschungsstandort Schweiz auswirken würde, hielt die WAK entgegen, dass gerade in dieser Branche die Forschung und Entwicklung ohnehin international organisiert sei. Die SP, die GP, die Grünliberalen und eine Mehrheit der CVP unterstützten die WAK-Mehrheit. Dabei wäre die Linke eigentlich lieber noch weiter gegangen und hätte nicht nur die regionale, sondern die internationale Erschöpfung eingeführt. Aus abstimmungstaktischen Gründen zog sie aber einen entsprechenden Antrag zurück. Die FDP und die SVP sprachen sich für die Bundesratslösung der nationalen Erschöpfung aus und konnten sich dank der Unterstützung von einigen CVP-Abgeordneten mit 93 zu 88 Stimmen bei 12 Enthaltungen durchsetzen. Die Organisationen des Detailhandels hatten bereits vor den Nationalratsverhandlungen gedroht, zusammen mit Konsumentenorganisationen und den Krankenkassen eine Volksinitiative zur Aufhebung des Verbots der Parallelimporte zu lancieren.

Die WAK des Ständerats empfahl wie ihre Schwesterkommission der grossen Kammer einen Systemwechsel. Mit der einseitigen Einführung der auf den EWR bezogenen regionalen Erschöpfung sollten die handelsrechtlichen Beschränkungen für Importe patentgeschützter Waren aus diesem Raum abgeschafft werden. Ausgenommen vom freien Import wären allerdings Artikel, deren im Vergleich zur Schweiz tiefere Preise vom Staat festgelegt sind, wie dies gerade im Pharmabereich in der EU die Norm ist. Von den Vorschlägen des Bundesrates blieb einzig die grundsätzliche Aufhebung des Importverbots bei Waren, deren durch ein Patent geschützte Komponenten für das Produkt von untergeordneter Bedeutung sind. Vertreter der FDP und der SVP sowie Bundesrätin Widmer-Schlumpf kritisierten erfolglos die nicht auf Gegenseitigkeit beruhende Beschränkung auf den EWR. Diese Limitierung auf den EWR sei wegen der Meistbegünstigungsklausel im internationalen Handelsrecht rechtlich nicht haltbar. Der Ständerat stimmte trotz dieser Einwände mit 31 zu 12 Stimmen dem Konzept seiner WAK zu.

Die WAK-NR unterstützte in der Differenzbereinigung diese Beschlüsse der kleinen Kammer. Das Plenum folgte aber mit 94 zu 91 Stimmen einem Antrag Markwalder (fdp, BE), der auf die vom Bundesrat beantragte gesetzliche Festschreibung der nationalen Erschöpfung verzichten und – zumindest bis zum Vorliegen eines gegenseitigen Abkommens mit der EU – das Verbot der Parallelimporte patentgeschützter Güter weiterhin bloss auf das frühere Bundesgerichtsurteil im Fall Kodak abstützen wollte. Nachdem der Ständerat mit 26 zu 14 Stimmen noch einmal auf seiner Position beharrt hatte, gab die grosse Kammer nach. In der Schlussabstimmung lautete das Verdikt für einen Systemwechsel (Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter aus EU/EWR-Staaten mit Ausnahme von solchen mit staatlich festgelegten Preisen) in der kleinen Kammer 40 zu 1 bei zwei Enthaltungen und im Nationalrat 102 zu 85, wobei die Opposition weiterhin aus der geschlossenen SVP und der fast einstimmigen FDP kam.

Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter aus der EU
Dossier: Parallelimporte patentgeschützter Güter

Auf Antrag seiner Rechtskommission gab der Ständerat zwei parlamentarischen Initiativen von Sommaruga (sp, BE) und Bonhôte (sp, NE) für einen Ausbau des Konsumentenschutzes bei Internetkäufen und telefonisch abgeschlossenen Geschäften Folge. Die Initianten wollten insbesondere ein ähnliches Widerrufsrecht einführen, wie es bei Haustürverkäufen besteht. Der Nationalrat schloss sich jedoch diesem Entscheid nicht an. Die Mehrheit seiner Rechtskommission berief sich auf die Eigenverantwortung des Konsumenten. Sie hielt die Gefahr einer unzulässigen Beeinflussung und Druckausübung durch die Verkäufer für unbedeutend, da diese anders als bei Haustürverkäufen die Kunden nicht persönlich zu einem Geschäftsabschluss drängen können. Gegen den Widerstand der Linken gab der Nationalrat den beiden Initiativen mit 90 zu 66 resp. 95 zu 69 Stimmen keine Folge.

Ständerat heisst parlamentarische Initiative zum Ausbau des Konsumentenschutzes bei Internet- und Telefongeschäften gut
Dossier: Konsumentenschutz bei Internetkäufen

Auf Ende August trat Rudolf Strahm als Preisüberwacher in wettbewerbsarmen Märkten wegen Erreichen des Pensionsalters zurück. Der ehemalige SP-Nationalrat hatte dieses Amt seit 2004 ausgeübt und es war ihm gelungen, nicht zuletzt mit seinem entschlossenen Vorgehen gegen hohe administrierte Preise im Post-, Elektrizitäts- und Telekommunikationsmarkt, die Kritik an dieser Funktion weitgehend zum Verstummen zu bringen.Im Gegensatz zu 2004 gab es diesmal keine ernsthaften Forderungen bürgerlicher Parteien nach der Abschaffung der Preisüberwachung in unvollständigen Märkten. Zu seinem Nachfolger wählte der Bundesrat auf Vorschlag von EVD-Chefin Leuthard den 39-jährigen Juristen Stefan Meierhans. Der in der Öffentlichkeit unbekannte Meierhans gehört der CVP an und war bisher zuerst für die CVP-Bundesräte Koller und Metzler im EJPD und später bei einem Grosskonzern der Privatwirtschaft tätig.

Preisüberwacher in wettbewerbsarmen Märkten

Im Sommer veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft für die Einführung des so genannten Cassis-de-Dijon-Prinzips für Importe aus der EU. Mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse soll die Schweiz autonom, d.h. ohne entsprechendes Gegenrecht durch die EU, Zulassungsprüfungen und Deklarationsvorschriften der Herkunftsländer von Produkten auch dann vollständig anerkennen, wenn deren Bestimmungen von den schweizerischen abweichen. Ziel der Vorlage ist es, den Wettbewerb im schweizerischen Detailhandel zu stärken und damit das im europäischen Vergleich hohe Preisniveau zu senken. Um eine Benachteiligung von inländischen Produzenten zu verhindern, sollen auch diese ihre Waren in der Schweiz verkaufen dürfen, wenn sie bloss den Normen eines EU-Staates, nicht aber den schweizerischen genügen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Firmen die entsprechenden Güter effektiv auch in einem EU-Staat in den Verkauf bringen. Für Lebensmittelimporte schlug der Bundesrat zudem eine Sonderregelung vor, wie sie auch Deutschland kennt. Neben der Zulassung in der EU oder einem ihrer Mitgliedsstaaten soll zusätzlich eine Bewilligung durch das Bundesamt für Gesundheit verlangt werden. Diese wird dann erteilt, wenn das Produkt die Sicherheit und Gesundheit der Konsumenten nicht gefährdet und bestimmte Minimalanforderungen bezüglich der Produktinformation erfüllt. Die in der Vernehmlassung vorgebrachte Forderung, auch ausländische Zulassungsprüfungen, wie sie insbesondere bei Arzneimitteln vorgeschrieben sind, anzuerkennen, fand beim Bundesrat keine Unterstützung. Immerhin plant er in diesem Bereich eine Vereinfachung des schweizerischen Zulassungsverfahrens. Wie dies von Konsumenten und Landwirten verlangt wurde, muss auch weiterhin die Herkunft von Rohstoffen und Lebensmitteln deklariert werden. Für die Produktinformation reicht gemäss dem Vorschlag des Bundesrates die Beschriftung in einer der drei Amtssprachen. Einzig Warn- und Sicherheitsangaben müssen zwingend auch in Zukunft in der Sprache des Verkaufsorts verfasst sein.

Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse - Cassis-de-Dijon-Prinzip
Dossier: Cassis-de-Dijon-Prinzip

Zusätzlich zu dieser einseitigen Anerkennung des Cassis-de-Dijon-Prinzips für Güter aus der EU schlug der Bundesrat eine weitere Angleichung der schweizerischen Produktevorschriften an die EU-Normen vor. Formal beantragte er dazu die Erweiterung des Gesetzes über technische Einrichtungen und Geräte zu einem Produktesicherheitsgesetz.

Bundesgesetz über die Produktesicherheit

Der Bundesrat gab im Berichtsjahr den Vorentwurf für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen in die Vernehmlassung. Die Regierung möchte damit das Verfahren bei Bund und Kantonen straffen und vereinheitlichen. Gewisse Bestimmungen, die sich als wenig praxistauglich gezeigt hätten (so etwa der Begriff „günstigstes Angebot“) sollen genauer definiert werden. Mit der Einführung des Leistungsortsprinzips möchte die Regierung Sozialdumping verhindern, indem sich alle Offertensteller an die Arbeitsbedingungen am Ort der Leistungserbringung halten müssen. Bei gleich guten Angeboten würde neuerdings diejenige Firma den Zuschlag erhalten, welche auch Lehrlinge ausbildet. Zudem zog der Bundesrat auch die Konsequenzen aus den Kostensteigerungen, welche sich beim NEAT-Gotthard-Projekt infolge der Verzögerungen wegen der Einsprachen gegen den Vergabeentscheid ergeben hatten: Bei Projekten von überwiegendem öffentlichem Interesse sollen in Zukunft Einsprachen gegen Vergaben keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

Teilrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen

Der Ständerat erachtete es als störend, dass bei von Mitarbeitern begangenen Verstössen gegen kartellrechtliche Vorschriften auch dann das Unternehmen selbst zur Rechenschaft gezogen wird, wenn in der Firma ein qualitativ hochstehendes Schulungsprogramm zur Verhinderung von derartigem rechtswidrigen Verhalten durchgeführt wird. Er überwies gegen den Widerstand des Bundesrats und der Linken eine entsprechende Motion Schweiger (fdp, ZG) mit 24 zu 12 Stimmen. Im Einzelnen verlangt die Motion, in diesen Fällen eine Minderung oder einen Erlass der Strafe für die Firma einerseits und die persönliche Strafbarkeit der direkt an der Tat beteiligten Mitarbeitenden andererseits.

Änderung des Sanktionssystems im Kartellrecht