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Die WAK des Nationalrats legte einen Vorschlag zur Liberalisierung des Sonntagsverkaufs vor. Konkret beantragte sie eine Teilrevision des Arbeitsgesetzes, um zu ermöglichen, dass das Verkaufspersonal an bis zu vier Sonntagen beschäftigt werden kann, ohne dass für die Durchführung eines Sonntagsverkaufs ein Bedarfsnachweis erbracht werden muss. An wie vielen von diesen vier Sonntagen die Geschäfte effektiv geöffnet sein und welche es sein werden, legen die Kantone in ihren kantonalen Gesetzen über die Ladenöffnungszeiten selbst fest. Die Aktivität der WAK ging auf eine 2003 eingereichte und in der Folge von den WAK beider Parlamentskammern unterstützte parlamentarische Initiative Kurt Wasserfallen (fdp, BE) zurück. Auslöser für diesen Vorstoss war ein Urteil des Bundesgerichts gewesen, das verlangt hatte, dass auch für die zur Gewohnheit gewordenen Sonntagsverkäufe in der Vorweihnachtszeit ein Bedarfsnachweis für jeden einzelnen Verkaufstag zu erbringen ist. Der Bundesrat unterstützte die Kommissionsvorschläge, die Vertreter der SP und der GP bekämpften sie sowohl in der WAK als auch im Nationalrat. Obwohl die Linke Unterstützung durch die EVP/EDU-Fraktion erhielt, setzte sich der Vorschlag der WAK durch. Die Linke opponierte auch im Ständerat, konnte sich aber auch hier nicht durchsetzen, und die Gewerkschaft Unia machte ihre während und nach den Beratungen vorgebrachte Referendumsdrohung nicht wahr.

Verkaufspersonal an bis zu vier Sonntagen beschäftigt

In der Frage der Parallelimporte patentgeschützter Güter folgte der Ständerat dem Entscheid des Nationalrats aus der Dezembersession des letzten Jahres, dieses Problem nicht im Rahmen der laufenden Revision des Patentrechts zu behandeln. Er überwies dazu eine Motion (06.3633) der Rechtskommission des Nationalrats, die verlangt, dass der Bundesrat seinen Antrag für eine Beibehaltung des Verbots der Parallelimporte nochmals überprüft, und er dem Parlament bis Ende 2007 eine neue, spezielle Botschaft zuleiten soll. Die Regierung kam dieser Forderung nach und legte kurz vor Jahresende ihren Antrag vor. Sie blieb dabei bei ihrem ursprünglichen Vorschlag, am Prinzip der nationalen Erschöpfung festzuhalten und das auf einem Bundesgerichtsurteil basierende Verbot des Parallelimports patentgeschützter Waren im Patentgesetz zu verankern. Eine Aufhebung des Verbots würde nach Ansicht des zuständigen Justizministers Blocher, der die bundesrätliche Vorlage mit Engagement vor den Medien vertrat, den Forschungsstandort Schweiz gefährden. Als einzige Lockerung sieht der Bundesrat vor, dass bei Produkten, die aus mehreren Komponenten bestehen, dieser Schutz vor Parallelimporten nur dann gelten soll, wenn die patentgeschützten Teile funktionswichtig sind. In der im Frühjahr durchgeführten Vernehmlassung hatten sich die FDP und die SVP sowie die Organisation der Pharmaindustrie hinter den Bundesrat gestellt. Für eine Liberalisierung sprachen sich die SP, die Grünen, die CVP sowie die grossen Detailhändler und die Konsumentinnenorganisation aus. Im Rahmen der im Berichtsjahr zu Ende beratenen Revision des Landwirtschaftsgesetzes stimmte auch der Nationalrat der Zulassung des Parallelimports patentgeschützter Agrarproduktionsmittel (Saatgut, Traktoren, Dünger etc.) zu.

Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter aus der EU
Dossier: Parallelimporte patentgeschützter Güter

Der Nationalrat beschloss gegen die Stimmen der Linken, einer parlamentarischen Initiative seiner GPK für einen stärkeren Konsumentenschutz bei Internetkäufen keine Folge zu geben. Da im Gegensatz etwa zu Haustürverkäufen keine Gefahr der Überrumpelung durch aufdringliche Verkäufer bestehe, gebe es auch keinen Anlass, besondere Schutzbestimmungen wie ein Widerrufsrecht und ähnliches einzuführen. Die GPK hatte ihre Initiative 2006 eingereicht, nachdem der Bundesrat auf ihren Vorschlag, für diesen Bereich Sonderbestimmungen zu erlassen, nicht eingetreten war.

Parlamentarische Initiative der GPK für einen stärkeren Konsumentenschutz bei Internetkäufen gescheitert
Dossier: Konsumentenschutz bei Internetkäufen

Die Vorsteherin des Volkswirtschaftsdepartements, Doris Leuthard, trieb die Vorarbeiten für die Einführung des so genannten Cassis-de-Dijon-Prinzips für Waren aus der EU (d.h. die volle Anerkennung der Zulassungsprüfungen und Deklarationsvorschriften ihrer Herkunftsländer, auch wenn deren Bestimmungen von den schweizerischen abweichen) weiter voran. Gegen Jahresende gab der Bundesrat die Liste der Ausnahmen bekannt, bei denen er von diesem Prinzip der freien Einfuhr abweichen möchte. Insgesamt sind es nicht wie zuerst von der Verwaltung gefordert 128, sondern nur noch 18. Sie betreffen Bereiche, wo das Interesse am Schutz der Umwelt oder der Gesundheit als prioritär eingestuft wurde. So etwa bei den Warnungen vor gesundheitlichen Risiken auf den Zigarettenpäckchen, oder der Kennzeichnung von Eiern, die von Hühnern aus der in der Schweiz nicht erlaubten Käfighaltung stammen. Da diese Hinweise aber nicht mehr in zwei sondern nur noch in einer Amtssprache angegeben werden müssen, würde der Import auch bei diesen Ausnahmen massiv vereinfacht. Ob konsequenterweise auch auf die von Konsumenten und Landwirten verteidigte Herkunftsdeklaration verzichtet werden soll, liess der Bundesrat noch offen.

Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse - Cassis-de-Dijon-Prinzip
Dossier: Cassis-de-Dijon-Prinzip

Der Ständerat überwies eine Motion Kaufmann (svp, ZH), welche verlangt, dass in Zukunft zollfreie Einkäufe in den Duty-free-Geschäften auf den Flughäfen nicht nur beim Abflug, sondern auch bei der Ankunft möglich sein sollen. Als unterstützendes Argument wurden unter anderem die verschärften Sicherheitskontrollen, die den Transport von Getränkeflaschen im Handgepäck praktisch verunmöglichen, ins Feld geführt. Der Bundesrat war mit der Motion einverstanden, machte aber darauf aufmerksam, dass die rechtliche Umsetzung nicht einfach sein wird, da davon sowohl die Alkohol- und Tabaksteuergesetzgebung als auch die Mehrwertsteuer betroffen wären.

Duty- und Tax-free-Einkaufsmöglichkeiten

Der Nationalrat lehnte es mit 68 zu 67 Stimmen ab, einer parlamentarischen Initiative Rossini (sp, VS) Folge zu geben, welche eine Einschränkung der Werbung für Konsumkredite und der Verwendung von Kreditkarten verlangte. Das von der Linken und einer Mehrheit der CVP unterstützte Anliegen wollte unter anderem mit einem Verbot der Abgabe von Kreditkarten an Minderjährige letztere vor dem Anhäufen von Schulden schützen. Gemäss einer im Berichtsjahr publizierten Studie ist rund ein Drittel der 18-24jährigen verschuldet, zumeist allerdings nur mit geringen Beträgen.

Konsumkredite und Kreditkarten

Die Einführung des so genannten Cassis-de-Dijon-Prinzips (d.h. die volle Anerkennung der Zulassungsprüfungen und Deklarationsvorschriften anderer Länder, auch wenn deren Bestimmungen von den landeseigenen abweichen) im Warenverkehr mit der EU wurde weiterhin gefordert. Angesichts der Widerstände in der EU, ein entsprechendes gegenseitiges Abkommen mit der Schweiz abzuschliessen, machte sich namentlich die FDP stark für eine einseitige Einführung durch die Schweiz. Der Nationalrat überwies wie im Vorjahr der Ständerat die Motion Hess (fdp, OW; 04.3473) für die einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips für Importe aus der EU, falls mit der EU keine Einigung zustande kommt. Auch die Wettbewerbskommission stellte sich hinter diese Forderung. Ein Teil der Wirtschaft und einige Politiker befürchten allerdings Nachteile für die einheimischen Produzenten, wenn sich diese weiterhin an die schweizerischen Vorschriften aus den Bereichen des Umweltschutzes oder der Konsumenteninformation halten müssen, die Importgüter aber davon befreit sind. So müssen etwa in der Schweiz obligatorische Warnhinweise auf Konsumgütern in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch angebracht sein, gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip könnten aber auch Güter mit bloss einsprachiger Warnbeschriftung importiert werden. In einer verwaltungsinternen Vernehmlassung verlangten Bundesstellen zuerst etwa 130 und in einer zweiten Runde dann noch gut 100 Ausnahmen. Der Nationalrat überwies ein Postulat Baumann (svp, TG; 06.3151), welches vom Bundesrat eine Liste mit allen von der schweizerischen Norm abweichenden EU-Regeln für den Verkauf von Konsumgütern fordert. Im Herbst gab Bundesrätin Leuthard bekannt, dass sie eine Revision des Gesetzes über technische Handelshemmnisse eingeleitet habe, und gegen Jahresende wurde ein Vorentwurf dazu in die Vernehmlassung gegeben. Dieser sieht einerseits als Schutzmassnahmen bei der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips vor, dass sich inländische Hersteller, die auch für den Export in einen EU-Staat produzieren, in Zukunft für den Verkauf in der Schweiz an den Vorschriften dieses Landes orientieren dürfen. Andererseits sollen einige wenige umwelt- oder gesundheitspolitisch begründete Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzips gelten.

Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse - Cassis-de-Dijon-Prinzip
Dossier: Cassis-de-Dijon-Prinzip

Der Nationalrat behandelte in der Wintersession eine Revision des Patentrechts. Primär geht es dabei um die für die Forschung wichtige Einführung eines Patentschutzes für biotechnologische Erfindungen. Vorgeschlagen hatte der Bundesrat aber auch, ein Verbot des Parallelimports patentrechtlich geschützter Waren ins Patentgesetz aufzunehmen. Dieses Verbot stützt sich zur Zeit allein auf ein Bundesgerichtsurteil (so genannter Kodak-Entscheid) und nicht auf einen expliziten Gesetzesparagraphen ab. Die vorberatende Kommission des Nationalrats sprach sich dagegen aus. Sie regte an, diesen Teil aus dem Patentgesetz auszuklammern und in einer separaten Vorlage zu präsentieren. Damit soll verhindert werden, dass die bereits wegen ihrem biotechnologischen Aspekt nicht unbestrittene Vorlage in einem allfälligen Referendumskampf zusätzliche Angriffsfläche bietet. Der Bundesrat erklärte sich mit diesem Vorgehen einverstanden und auch der Nationalrat stimmte zu. Grundsätzlich engagierten sich von den politischen Akteuren die FDP, die SVP, Economiesuisse sowie die Pharma-Industrie für eine gesetzliche Verankerung des Verbots der Parallelimporte patentrechtlich geschützter Waren, während SP, CVP, Detailhandel, Gewerbeverband, Bauernverband, Konsumentenorganisation und auch die Weko dagegen waren. Im Sommer war der Bundesrat, der bisher das Verbot unterstützt hatte, etwas von seiner Haltung abgewichen. Er gab bekannt, dass er sich im Rahmen eines Abkommens mit der EU über den Agrarfreihandel für diesen Bereich eine Zulassung von Parallelimporten patengeschützter Güter (z.B. Dünger oder Pflanzenschutzmittel) aus der EU vorstellen könnte. Hintergrund dieser Erklärung war, den Landwirten die angestrebte Marktöffnung für Landwirtschaftserzeugnisse mit der Möglichkeit des Imports von billigeren Produktionsmitteln etwas erträglicher zu machen.

Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter aus der EU
Dossier: Parallelimporte patentgeschützter Güter

Der Wunsch des Europäischen Fussballverbandes (UEFA), die Marketingrechte der Sponsoren seiner Veranstaltungen besonders zu schützen (insbesondere bei der 2008 in der Schweiz und Österreich stattfindenden Fussball-Europameisterschaft), kam nicht gut an. Der Bundesrat schlug in einer Vernehmlassung vor, Anbietern von Gütern jegliche Anspielung auf einen von anderen Firmen gesponserten Anlass zu untersagen (gemäss bestehendem Recht ist bloss die Verwendung des Logos des Sportanlasses verboten). Diese Ergänzung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb lehnten die politischen Parteien und die Kantonsregierungen einhellig ab. Der Bundesrat verzichtete in der Folge auf das Vorhaben.

Marketingrechte der Sponsoren

Der Nationalrat und nach ihm auch die kleine Kammer überwiesen eine Motion Berberat (sp, NE), welche Reisebüros verpflichten will, die Kunden über die Namen der an einer angebotenen Reise beteiligten Fluggesellschaften zu informieren. Der Bundesrat unterstützte die Forderung, wies aber darauf hin, dass die Schweiz wegen des Luftfahrtabkommens mit der EU diesen Bereich nicht autonom regeln kann, sondern auf die Inkraftsetzung einer entsprechenden EU-Verordnung angewiesen ist.

Fluggesellschaften

Der Versuch der SVP, die Preisüberwachung in wettbewerbsschwachen Märkten abzuschaffen, scheiterte im Nationalrat deutlich. Neben der fast geschlossenen SVP-Fraktion stimmten bloss eine Minderheit der FDP und einige wenige CVP-Abgeordnete dafür. In ihrer Argumentation hatte die SVP klargemacht, dass es ihr weniger um das Anliegen der Preisüberwachung an sich als vielmehr um die Funktion des Preisüberwachers (zur Zeit ausgeübt vom ehemaligen SP-Nationalrat Rudolf Strahm) ging. Eine derartige Personifizierung einer Verwaltungsfunktion lehne sie ab. Nicht besser erging es einer Motion der FDP-Fraktion (04.3248), welche die Aufgaben des Preisüberwachers vor allem auf die kritische Begutachtung der administrierten (d.h. vom Staat festgelegten oder kontrollierten) Preise ausrichten wollte.

Preisüberwachung

Im Frühjahr gab der Bundesrat ein neues Gesetz über die Produktsicherheit in die Vernehmlassung. Der Schutz soll mit den neuen Bestimmungen durchwegs auf das Niveau der entsprechenden EU-Richtlinie erhöht werden. Neu geschaffen würde unter anderem die Kompetenz für die Bundesbehörden, fehlerhafte und gefährliche Geräte und Apparate vom Markt zurück zu rufen.

Bundesgesetz über die Produktesicherheit

In seiner Antwort auf eine Interpellation Bührer (fdp, SH) erklärte der Bundesrat im Mai, dass er sich vom Cassis-de-Dijon-Prinzip grundsätzlich eine Belebung des Wettbewerbs und Preissenkungen verspreche. Da das Schutzniveau in Bezug auf gesundheitliche Gefahren in den EU-Staaten seiner Ansicht nach ausreichend hoch sei, werde er einen Vorschlag für die – unter Umständen einseitige – Einführung dieses Prinzips für Güter aus der EU vorlegen. In einem im Herbst veröffentlichten Bericht bekräftigte der Bundesrat seine Haltung. Da der Abschluss eines diesbezüglichen, auf Gegenseitigkeit beruhenden Abkommens mit der EU nicht realistisch sei, wolle er eine partielle, einseitige Anwendung des Casis-de-Dijon-Prinzips für Importe aus der EU anstreben. Durch eine Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse soll dieses Prinzip insbesondere dort Anwendung finden, wo – wie etwa bei den Lebensmitteln – die Vorschriften auch in der EU nicht vollständig harmonisiert sind. Um die Benachteiligung einheimischer Produzenten zu vermeiden, möchte der Bundesrat allerdings grundsätzlich an seiner bisherigen Strategie einer bestmöglichen Harmonisierung der Produktevorschriften mit der EU und der vertraglichen Zusicherung der gegenseitigen Anerkennung festhalten.

Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse - Cassis-de-Dijon-Prinzip
Dossier: Cassis-de-Dijon-Prinzip

Eigentlich hätte der Nationalrat bereits in der Frühjahrssession eine vom Ständerat im Herbst 2004 gutgeheissene Motion seiner WAK behandeln sollen, welche eine nicht nur auf Verkaufsgeschäfte in den Bahnhöfen und Flughäfen beschränkte Liberalisierung der Arbeitszeitvorschriften für das Verkaufspersonal verlangte. Auf Antrag Gutzwiller (fdp, ZH) verschob er den Entscheid bis nach der Volksabstimmung über die Arbeitsgesetzrevision. Nach der nur sehr knappen Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger zum neuen Arbeitsgesetz im November lehnte er die von der Linken und – im Gegensatz zur Volksabstimmungsvorlage und zum Entscheid im Ständerat – nun auch von der CVP bekämpfte Motion ab. Auch rund ein Viertel der SVP-Fraktion war gegen diese Liberalisierung.

Erweiterung der Beschäftigungsmöglichkeit am Sonntag

Das Parlament hiess die Teilrevision des Binnenmarktgesetzes gut. Der Nationalrat befasste sich als erster damit. Nachdem alle Bundesratsparteien ihre Unterstützung für die Vorlage bekannt gegeben hatten, scheiterte ein Nichteintretensantrag Zisyadis (pda, VD), der sie als Symbol der Liberalisierung bekämpfte, deutlich (166:3). Mit 150 zu19 Stimmen abgelehnt wurde auch ein Rückweisungsantrag Nordmann (sp, VD), der anstelle dieses Gesetzes eine Vereinheitlichung der kantonalen Vorschriften über die Gewerbe- und Berufsausübung wünschte. In der Detailberatung setzte sich die von der Kommissionsmehrheit unterstützte Fassung des Bundesrats weitgehend durch. Die in den letzten Jahren in vielen Kantonen erfolgte Liberalisierung im Gastgewerbe (u.a. Abschaffung der kantonalen Wirteprüfung) führte jedoch zu einer Gegenreaktion im Parlament. Der Nationalrat lehnte zwar in erster Lesung die Aufnahme von besonderen Ausbildungserfordernissen für Wirte ins Binnenmarktgesetz noch ebenso ab wie eine in die gleiche Richtung zielende Motion. Im Ständerat war Eintreten unbestritten. In der Detailberatung nahm die kleine Kammer aber eine Schutzbestimmung für das Gastgewerbe auf. Sie hielt im Lebensmittelgesetz fest, dass der Bundesrat für Personen, die regelmässig Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr anbieten (d.h. Beschäftigte in Restaurants und an Imbissständen), minimale Ausbildungsvorschriften bezüglich Hygienekenntnisse erlassen kann. Eine derartige Vorschrift hatten auch die kantonalen Lebensmittelchemiker gefordert. Im Differenzbereinigungsverfahren stimmte auch der Nationalrat diesem Passus zu.

Teilrevision des Binnenmarktgesetzes von 2005

Nachdem die beiden Gewerkschaftsdachverbände SGB und Travail.Suisse zu Jahresbeginn das Referendum gegen eine Revision des Arbeitsgesetzes im Zusammenhang mit der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in den Bahnhof- und Flughafenarealen eingereicht hatten, stimmte das Volk im Herbst darüber ab. Inhaltlich ging es darum, in grossen Zentren des öffentlichen Verkehrs (d.h. in etwa 25 Bahnhöfen und den Flughäfen) die Beschäftigung von Verkaufspersonal an Sonntagen und am Abend ohne Sonderbewilligung und ohne Limitierung des Warenangebots auf Reisebedarf zu erlauben. Die Gegner der Vorlage, neben den Gewerkschaften die SP, die GP, die EVP, die PdA und die EDU sowie die Organisationen der protestantischen und der katholischen Kirchen, sahen in dieser Liberalisierung nur einen ersten Schritt zu einer generellen Aufhebung des Sonntagsarbeitsverbots. Sie massen deshalb der Gesetzesrevision, von der direkt lediglich rund 2500 Beschäftigte in den grossen Bahnhöfen und Flughäfen betroffen waren, einen grossen symbolischen Wert zu. Opposition meldete auch der Schweizer Detaillistenverband, in welchem die kleinen Verkaufsgeschäfte zusammengeschlossen sind, an. Er befürchtete Konkurrenznachteile, weil sich seine Mitglieder in der Regel die teuren Mieten in den Bahnhöfen nicht leisten und deshalb von den liberaleren Öffnungszeiten nicht profitieren können.

Für die Arbeitsgesetzrevision traten die SVP, die FDP, die CVP und die Liberalen sowie Economiesuisse und der Gewerbeverband ein. Am meisten erstaunte die sehr deutlich (mit 122:9 Stimmen) beschlossene Ja-Parole der traditionell der katholischen Kirche nahe stehenden CVP; lediglich fünf ihrer Kantonalparteien entschieden sich für ein Nein (LU, OW, SZ, TI, VS) und eine gab die Stimme frei (BL). Dass sich die Leitung der SBB ebenfalls für die Gesetzesrevision einsetzte, da sie mit der Vermietung dieser Läden beträchtliche Einnahmen erzielt, verärgerte die Gewerkschaften. Die Befürworter argumentierten, die dank einer bis zur Volksabstimmung geltenden Sonderbewilligung des Bundesrats zugelassenen liberalisierten Öffnungszeiten entsprächen offensichtlich einem Bedürfnis der Konsumenten. Zudem wiesen sie darauf hin, dass die Ablehnung der Vorlage nicht etwa, wie von den Gegnern behauptet, die Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes, sondern eine Rückkehr zu den früheren restriktiven Verhältnissen bedeuten würde. Dies hätte die Schliessung von Läden resp. eine massive Reduktion ihres Sortiments und ihrer Verkaufsfläche und damit auch die Entlassung von Personal zur Folge.

Das Volk stimmte am 27. November der Arbeitsgesetzrevision und damit der generellen Öffnung der Läden in grossen Bahnhöfen und Flughäfen an Sonntagen und am Abend mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50,6% zu. Am deutlichsten war die Zustimmung in den städtischen Zentren der Deutschschweiz, die ländlichen Regionen der französischsprachigen Schweiz wiesen die höchsten Nein-Anteile auf. Angenommen wurde die Vorlage allerdings nur in sieben, stark urbanisierten Kantonen (ZH, GE, BS, BL, BE, AG und ZG). Am meisten Ja-Stimmen gab es im Kanton Zürich (62%), am wenigsten im Jura mit 21%.


Abstimmung vom 27. November 2005

Beteiligung: 42,3%
Ja: 1 026 833 (50,6%)
Nein: 1 003 900 (49,4%)

Parolen:
– Ja: SVP (1*), FDP, CVP (6*), LP, Lega; Economiesuisse, SGV, SBV, Arbeitgeberverband.
– Nein: SP, GP, EVP, SD, EDU; SGB, Travail.Suisse, ev. und kath. Landeskirchen.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen


Obwohl das Referendum gegen die Arbeitsgesetzrevision von den Gewerkschaften eingereicht und von allen Linksparteien unterstützt worden war, zeigte die Vox-Analyse, dass beim Entscheid über die Ladenöffnungszeiten am Sonntag nicht der Links-Rechts-Konflikt dominierte. Im Vordergrund standen vielmehr Werthaltungen wie die Religiosität, die Einstellung zum Wirtschaftssystem und in geringerem Masse auch zur Modernisierung der Schweiz. Am grössten war der Verhaltensgegensatz zwischen intensiv praktizierenden Christen und Personen, die nur selten oder gar nicht an Gottesdiensten teilnehmen. Da stark religiös geprägte Menschen und auch die Wahrer von Traditionen sich politisch eher rechts einordnen, spielte die politische Grundhaltung eine weniger grosse Rolle, als angesichts der Haltung der politischen Parteien hätte erwartet werden können. Die Parolen der Bundesratsparteien wurden entsprechend unterschiedlich befolgt. Am treuesten waren die Sympathisanten der FDP, welche zu 78% ein Ja in die Urne legten. Bei der SP und der SVP war die Anhängerschaft hälftig gespalten und bei der CVP stimmten zwei von drei Sympathisanten gegen die Parteiparole.

Revision des Arbeitsgesetzes

Die GPK des Nationalrats publizierte im Herbst einen Bericht über den Konsumentenschutz im grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr (Internethandel) und empfahl dem Bundesrat, einerseits Konsumentenschutzbestimmungen auf diesen Bereich auszudehnen (z.B. das Widerrufsrecht) und andererseits auch gewisse spezifische Vorschriften (z.B. eine Identifikationspflicht für Anbieter) zu erlassen. Der Bundesrat teilte die Meinung der GPK nicht. Seiner Ansicht nach reichen die bestehenden rechtlichen Bestimmungen für eine korrekte Abwicklung dieser Geschäfte aus, und eine Anpassung an das stärker am Konsumentenschutz orientierte EU-Recht drängt sich für ihn nicht auf. Er entschied deshalb im November des Berichtsjahres, seinen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr nach einer sehr kontrovers ausgefallenen Vernehmlassung nicht weiter zu verfolgen. Handlungsbedarf sah er einzig bei der Forderung nach einer Identifikationspflicht für inländische Anbieter.

Parlamentarische Initiative der GPK für einen stärkeren Konsumentenschutz bei Internetkäufen gescheitert
Dossier: Konsumentenschutz bei Internetkäufen

Nachdem im Vorjahr der Vorentwurf für ein neues Gesetz über die Information und den Schutz der Konsumenten in der Vernehmlassung auf heftige Kritik gestossen war, arbeitete die Verwaltung an einer zweigeteilten Vorlage weiter. Der eine Teil behandelt die Konsumenteninformation, der andere die Vorschriften über die Produktesicherheit. Den Teil Konsumenteninformation gab der Bundesrat im Sommer in eine neue Vernehmlassung. Teilrevisionen des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb und des Obligationenrechts sollen gewährleisten, dass die Kunden über die Identität des Anbieters und über wesentliche Eigenschaften einer angebotenen Ware oder Dienstleistung sowie über den effektiv zu bezahlenden Preis informiert werden. Die Käufer, die Konsumentenorganisationen sowie in bestimmten Fällen auch der Bund sollen gemäss Vorentwurf über ein Klagerecht gegen nicht korrekt handelnde Firmen verfügen. Für Konsumenten soll zudem ein Rücktrittsrecht von einem Vertrag eingeführt werden, falls der Anbieter seine Informationspflicht nicht erfüllt hat. Die Wirtschaft reagierte skeptisch und warnte vor einer Überregulierung; die Konsumentenorganisationen waren aus entgegengesetzten Gründen ebenfalls nicht zufrieden und verlangten ein umfassendes Rahmengesetz. Die FDP und die SVP teilten die Kritik der Wirtschaft, die SP diejenige der Konsumenten. Angesichts dieses erneut negativen Ausgangs der Vernehmlassung beschloss der Bundesrat im Dezember Übungsabbruch.

Gesetz über die Information und den Schutz der Konsumenten

Im Anschluss an die Beratung der Revision des Binnenmarktgesetzes lehnte der Nationalrat eine Motion seiner WAK ab, welche Sonderbestimmungen für das Gastgewerbe forderte, um dieses vor den Auswirkungen der eben beschlossenen Liberalisierung zu schützen. Die Motion hätte für die Berufsausübung und den Marktzugang in dieser Branche Minimalvorschriften, die in den letzten Jahren in vielen Kantonen der Deutschschweiz ganz oder teilweise aufgehoben worden waren, auf nationaler Ebene wieder eingeführt. Der mit 89 zu 70 Stimmen verworfene Vorstoss der WAK wurde vor allem von französischsprachigen Parlamentariern unterstützt. Der Bundesrat argumentierte, dass die Gewährleistung der Gesundheit der Kunden über die Vorschriften des Lebensmittelgesetzes und nicht mit der Berufszulassung für Wirte zu erfolgen habe.

Sonderbestimmungen für das Gastgewerbe

Im Berichtsjahr wurde die Diskussion über die Einführung des sogenannten Cassis-de-Dijon-Prinzips (d.h. die volle Anerkennung der Zulassungsprüfungen anderer Länder, auch wenn deren Vorschriften von den landeseigenen abweichen) weitergeführt. Die Wettbewerbskommission sprach sich im April für den Warenverkehr mit der EU für dieses Prinzip aus. Im Juni überwies der Ständerat eine Motion Hess (fdp, OW), welche die einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips für Importe aus der EU verlangt, falls mit der EU keine Einigung erzielt werden kann. Unterstützung fand Hess auch bei der Konsumentenschützerin Sommaruga (sp, BE). Diese führte ins Feld, dass unnötige Sondervorschriften der Schweiz (z.B. bezüglich Deklaration) dazu führten, dass die importierten Produkte durch die ausländischen Produzenten speziell verpackt werden müssen. Damit werden Parallelimporte verunmöglicht, und die offiziellen Importeure nützten diese Marktbeherrschung auf dem kaufkräftigen schweizerischen Markt zu massiven Preiszuschlägen aus. Gemäss Sommaruga könnten, wo sich aus Gründen der Gesundheitspolitik oder des Tierschutzes die Respektierung der strengeren schweizerischen Normen aufdränge, Ausnahmen vom Prinzip erlaubt werden. Der Bundesrat war zwar mit der Annahme der Motion einverstanden, wies aber auch darauf hin, dass eine einseitige Einführung dieses Prinzips nicht unproblematisch wäre. So würden etwa einheimische Produzenten benachteiligt, welche sich im Inland weiterhin an die schweizerischen Sondervorschriften halten und im Export aber zusätzlich die EU-Vorschriften respektieren müssten.

Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips für Importe aus der EU
Dossier: Cassis-de-Dijon-Prinzip

Im Frühjahr gab das EVD den Entwurf für ein neues Gesetz über die Information und den Schutz der Konsumenten in die Vernehmlassung. Dieses soll das seit 1990 existierende Bundesgesetz über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten ergänzen, indem es Minimalvorschriften zur Deklaration von Waren und – das wäre neu – auch der Preise von Dienstleistungen festhält. Zur Anwendung kommen sollen diese Bestimmungen insbesondere bei Produkten, die neu auf dem Markt erscheinen und für die noch keine spezifischen Deklarationsvorschriften in anderen Bestimmungen (z.B. im Lebensmittelgesetz) erlassen worden sind. Der Vorentwurf sah im Weiteren auch ein Zivilklagerecht der Konsumentenorganisationen und der Wirtschafts- und Fachverbände vor. Die Reaktionen waren wenig begeistert. Für die SP und die Konsumentenorganisationen war der Entwurf zu zahm, für die Wirtschaftsverbände, die FDP und die SVP ging er zu weit. Die grossen Detailhandelsketten Coop und Migros kritisierten insbesondere die vorgesehene Pflicht, die vorgeschriebene Deklaration in drei Landessprachen zu verfassen, was insbesondere importierte Waren verteuern würde. Angesichts dieser Widerstände beschloss der Bundesrat, die Vorlage aufzuteilen und von zwei Arbeitsgruppen weiter bearbeiten zu lassen. Die eine wird sich mit der Revision der Bestimmungen über die Konsumenteninformation befassen, die andere mit dem Bereich der Produktesicherheit.

Gesetz über die Information und den Schutz der Konsumenten

Der Rücktritt des Preisüberwachers Werner Marti (sp, GL) bot dem Wirtschaftsverband Economiesuisse und auch der SVP den Anlass, die Abschaffung dieser dank einer angenommenen Volksinitiative in der Verfassung verankerten und gemäss Meinungsumfragen sehr populären Institution zu fordern. Die Kritiker argumentierten, dass diese Stelle mit dem im Berichtsjahr in Kraft gesetzten verschärften Kartellrecht überflüssig geworden sei. Dies sei um so mehr der Fall, als sie bei den administrierten, also von den politischen Behörden festgelegten Preisen ohnehin nur Empfehlungen abgeben könne. Der St. Galler Wirtschaftsprofessor Franz Jaeger verlangte, dass bei einer Beibehaltung der Preisüberwachungsstelle diese in die Wettbewerbskommission zu integrieren sei. Der Bundesrat diskutierte zwar diesen letzteren Vorschlag, verwarf ihn dann aber und wählte den sozialdemokratischen Berner Nationalrat Rudolf Strahm zu Martis Nachfolger. Anders als der Glarner Nationalrat Marti trat Strahm von seinem Parlamentsmandat zurück. Im Dezember bestätigte der Bundesrat seinen Entscheid, nichts an der bisherigen eigenständigen Organisationsstruktur der Stelle für Preisüberwachung zu ändern.

Preisüberwacher

Eine im Jahr 2000 von der parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle publizierte Analyse hatte ergeben, dass das 1995 beschlossene Binnenmarktgesetz sein wichtigstes Ziel, die landesweite Öffnung von kantonal reglementierten und segmentierten Märkten, nicht erreicht hat. Infolge restriktiver kantonaler Zulassungsvorschriften seien bestimmte Märkte (z.B. Sanitär- oder Taxigewerbe) immer noch stark segmentiert und damit dem freien Wettbewerb entzogen. Eine vom EVD anfangs 2003 eingesetzte Expertenkommission schlug vor, das Binnenmarktgesetz mit einer Teilrevision wirksamer auszugestalten. So soll insbesondere nicht nur der freie Marktzugang (bei Erfüllung der Vorschriften des Herkunftskantons), sondern auch die gewerbliche Niederlassung garantiert werden. Die Verweigerung der Gewerbeniederlassung wäre nur noch in gut begründeten Ausnahmefällen zulässig. Um eine Benachteiligung von Inländern gegenüber Konkurrenten aus der EU zu vermeiden, soll zudem dort, wo keine interkantonale Abkommen bestehen, die Anerkennung der Fähigkeitszeugnisse nach dem Muster des EU-Anerkennungsverfahrens geschehen. Da die Erfahrung mit dem bestehenden Gesetz gezeigt hatte, dass betroffene Individuen nur selten gegen effektive Marktbehinderungen klagen, beantragte die Expertenkommission schliesslich auch noch, der Eidg. Wettbewerbskommission ein Beschwerderecht einzuräumen (bisher durfte sie bei wettbewerbsfeindlichen Entscheiden von kantonalen und kommunalen Behörden bloss Empfehlungen abgeben). Die im Frühling des Berichtsjahres durchgeführte Vernehmlassung fiel mehrheitlich positiv aus. Kritik namentlich an der Ausweitung des freien Marktzugangs kam vor allem von den Kantonen Genf und Waadt; aber auch Westschweizer Unternehmerverbände sprachen sich gegen die angestrebte Wettbewerbsverschärfung aus. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnte den Expertenentwurf zwar nicht ab, kritisierte aber grundsätzlich die Liberalisierung der Märkte. Der Bundesrat sah sich durch diese Einwände jedoch nicht zu einem Kurswechsel veranlasst. Er leitete die Teilrevision des Binnenmarktgesetzes weitgehend in der von den Experten ausgearbeiteten Fassung dem Parlament zu.

Teilrevision des Binnenmarktgesetzes von 2005

Mit der Überweisung eines Postulats Sommaruga (sp, BE) hat der Ständerat die Regierung beauftragt zu prüfen, ob es sinnvoll wäre, mit der EU Verhandlungen über ein Abkommen über die gegenseitig anerkannte regionaleuropäische Erschöpfung im Patentrecht aufzunehmen. Mit einer solchen Regelung würde die Bestimmung aufgehoben, dass nur offizielle Vertreiber patentrechtlich geschützte Waren importieren dürfen. Diese Ausweitung der Zulassung von sogenannten Parallelimporten auf patentgeschützte Güter würde nach Ansicht der Postulantin einen wesentlichen Beitrag zur Senkung des hohen schweizerischen Preisniveaus leisten. In seinem gegen Jahresende vorgestellten Bericht lehnte der Bundesrat derartige Verhandlungen ab. Sein Hauptargument war, dass der bestehende Patentschutz und die damit verbundenen Wettbewerbsbeschränkungen für die forschungsintensive schweizerische Industrie (v.a. für die Pharmabranche) von überwiegender Bedeutung seien.

Bundesrat lehnt Verhandlungen über Abkommen zu Parallelimporten ab
Dossier: Parallelimporte patentgeschützter Güter

Der Nichteintretensantrag der Kommissionsminderheit sowie auch ein Rückweisungsantrag Daguet (sp, BE) wurden im Nationalrat deutlich abgelehnt. Er fand nur bei der SP (mit vier Abweichlern), der Fraktion EVP/EDU, einer knappen Mehrheit der Grünen sowie einzelnen Vertretern der CVP Unterstützung. In der Detailberatung unterlag auch der Antrag, die bewilligungsfreie Sonntagsarbeit lediglich für Geschäfte mit einem Gesamtarbeitsvertrag einzuführen. Im Ständerat war die Sache vorerst nicht so klar. Auch bürgerliche Abgeordnete fanden, dass die Kommission des Nationalrats ein Vernehmlassungsverfahren zumindest bei den Kantonen hätte durchführen müssen, und dass zudem die Definition, was als bedeutendes Verkehrszentrum zu gelten habe, näher bestimmt werden müsste. Auf Antrag Gentil (sp, JU) beschloss die kleine Kammer zwar Eintreten, aber Rückweisung an ihre eigene Kommission, um das Versäumte nachzuholen. Nach diesen Abklärungen stimmte auch der Ständerat zu und das Geschäft wurde in der Herbstsession verabschiedet. Nachdem im Nationalrat der Gewerkschaftsbundspräsident Rechsteiner (sp, SG) vor der Schlussabstimmung mit dem Referendum gedroht und die Delegiertenversammlung des SGB dieses bereits vor der Behandlung im Ständerat grundsätzlich beschlossen hatte, lancierte dieser die Unterschriftensammlung für eine Volksabstimmung. Das Referendum wurde anfangs 2005 mit gut 80'000 Unterschriften eingereicht. Nicht nur in Bahnhöfen und Flughäfen gibt es Sonntagsarbeit in Detailhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sondern auch in bestimmten Geschäften (z.B. Bäckereien) und generell in Tourismusorten. Die Bestimmungen sind infolge der kantonal geregelten Öffnungszeiten uneinheitlich. Der Ständerat überwies eine Motion seiner WAK, welche eine zusammenfassende Darstellung dieser Verhältnisse und der geltenden Schutzbestimmungen für die Beschäftigten verlangt.

Revision des Arbeitsgesetzes