Im Sommer 2022 schrieben National- und Ständerat die Motion Lombardi (cvp, TI) betreffend eine konsumentenfreundliche Preisbekanntgabeverordnung stillschweigend ab. Der Bundesrat hatte per 1. Juli 2022 eine Verordnungsanpassung vorgenommen, wonach in Werbemitteln neu auch mittels QR-Code auf zusätzliche Pflichtangaben verwiesen werden darf, und deshalb die Abschreibung der Motion beantragt.

Une ordonnance sur l'indication des prix répondant mieux aux besoins des consommateurs (Mo. 17.4211)