Grundsätzlich einverstanden waren beide Räte auch mit der Einführung einer verschuldensunabhängigen Produktehaftpflicht. Der bereits bei der Swisslex unterlegene Antrag der SP und der Grünen, diese auch auf gentechnisch veränderte Tiere und Pflanzen auszuweiten, unterlag im Nationalrat erneut. Abgelehnt wurde aber auch ein Antrag von bürgerlicher Seite, die Gesamthaftung wie in Deutschland auf eine Summe von 130 Mio Fr. zu begrenzen. Mit einem Postulat forderte der Nationalrat den Bundesrat auf, mit den EU- und den EWR-Staaten bilaterale Verträge über eine gegenseitige Anerkennung der Produktehaftpflicht abzuschliessen. Eine 1990 eingereichte parlamentarische Initiative Neukomm (sp/ps, BE) für die Einführung der Produktehaftpflicht konnte als erfüllt abgeschrieben werden.

verschuldensunabhängigen Produktehaftpflicht