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La Commission de la concurrence (COMCO) a ouvert une enquête sur un éventuel cartel dans le commerce de détail. Des entreprises comme Manor, Loeb, Landi ou encore Volg sont dans le viseur de la COMCO. Plus précisément, ces entreprises auraient restreint la libre concurrence en imposant aux fournisseurs l'utilisation de services de facturation Markant. L'enquête est ouverte.

Comco ouvreuse enquête sur un cartel dans le commerce de détail

A la suite de la décision de la Comco de prolonger la suspension provisoire des livraisons pour l'entreprise ETA, avec exemption pour les PME, Swatch Group a déposé une plainte auprès du Tribunal administratif fédéral. En effet, Swatch Group estime que l'accord de 2013 est arrivé à terme fin 2019 et que la concurrence a eu le temps de s'adapter, comme prévu dans l'accord. Au contraire, la Comco est demeuré sceptique quant à la libre concurrence sur le marché des mouvements horlogers. Ce scepticisme a justifié, selon la Comco, le prolongement du délai prévu dans l'accord initial. La Comco et Swatch Group ont continué de communiquer par presse interposée. La balle est désormais dans le camp du Tribunal administratif fédéral.

La Comco prononce un suspension provisoire pour ETA

Alors que les exportations helvétiques dans l'horlogerie sont en repli, la décision de suspension provisoire des livraisons pour l'entreprise ETA rajoute de l'incertitude selon les acteurs de la branche. En effet, la Comco a décidé de reporter sa décision sur l'affaire de la position dominante d'ETA sur le marché des «mouvements» horlogers. Étant donné le délai de production, ce report condamne les livraisons d'ETA en 2020. Swatch Group, propriétaire d'ETA, a haussé le ton. Son patron Nick Hayek a clamé dans la presse que la décision de la Comco était "incompréhensible et «inacceptable». Alors que cette décision a déferlé sur la quiétude du secteur horloger, le verdict final ne sera prononcé qu'en été 2020.

La Comco prononce un suspension provisoire pour ETA

Après des longs mois d’enquêtes, la COMCO a donné son verdict sur l’affaire du cartel de la construction routière dans le canton des Grisons. Une amende, pour accords de soumission illicites, de CHF 11 millions a été adressée aux entreprises impliquées. En effet, durant de nombreuses années, plusieurs entreprises du canton des Grisons se sont entendues sur les prix des offres et sur les adjudications pour des montants totaux équivalents à CHF 190 millions.

Cartel de la construction routière

L'annonce du possible rachat d'UPC par Sunrise a fait couler beaucoup d'encre en Suisse. La Commission de la concurrence (Comco) a saisi le sujet afin de vérifier le risque d'abus de position dominante. Pour sa part, la stratégie de Sunrise vise l'émancipation en évitant de payer annuellement à Swisscom un montant de 100 millions pour utiliser son réseau fixe. La procédure d'analyse de la Comco durera 4 mois.

Sunrise rachète UPC

Le débat sur le tourisme d'achat anime les rubriques des journaux helvétiques depuis de nombreuses années. L'abandon du taux plancher, et donc le franc fort, souffle encore, depuis quelques années, sur les braises enflammées de ce débat de société. D'après une statistique de de l'institut de recherche GfK, le tourisme d'achat sur internet a fortement augmenté en 2016. Avec une hausse de 18 pour cent, le tourisme d'achat sur internet s'est approché de la barre des 8 milliards de francs suisses. Cette hausse a été particulièrement dopée par le commerce d'achat en Chine avec notamment la plateforme Aliexpress.

Tourisme d'achat sur internet

Wie die neue Wirtschaftsweise und der Weg zu ihr aussehen könnte, legte eine vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission dar. Das zu erreichende Ziel einer primär auf qualitatives Wachstum ausgerichteten Wirtschaft definierte die Gruppe als Zunahme der individuellen und der gesellschaftlichen Lebensqualität, die mit geringerem oder zumindest nicht ansteigendem Einsatz von nicht vermehrbaren oder regenerierbaren Ressourcen und mit reduzierter oder zumindest nicht zunehmender Umweltbelastung erzielt wird. Der Bericht der Expertenkommission geht davon aus, dass der Entwicklung und Anwendung neuer Technologien bei der Durchsetzung dieser Leitidee eine grosse Bedeutung zukommt. Nur ein rohstoffschonender Wertschöpfungsprozess unter Verwendung der neuesten informations-, gen- und biotechnologischen Erkenntnisse erlaube es der Wirtschaft, sich im internationalen Konkurrenzkampf zu behaupten und zugleich den Anliegen des Umweltschutzes zu genügen. Diese Umstellung stellt für Individuen und Unternehmen erhöhte Ansprüche namentlich in bezug auf Kreativität und Qualifikation. Für das Wirtschaftssystem verlangen die Experten einen Abbau von Wettbewerbsbehinderungen und von strukturbewahrenden Massnahmen. Im Bereich der Umweltschutzpolitik soll der Staat dem Verursacherprinzip mit der Inrechnungstellung externer Kosten und mit finanziellen Anreizen vermehrt Nachachtung verschaffen. Weitere Analysen der Studie beziehen sich auf einzelne Politikbereiche und auf die Funktionsweise des politischen Systems.

Debatte über das Miteinander von Wirtschaft und Umwelt nach mehreren Umweltkatastrophen

In ersten Reaktionen wurde das Bestreben anerkannt, eine umfassende Gesamtschau vorzunehmen und zum Teil neue, zum Teil bekannte, jedoch heftig umstrittene Massnahmen vorzuschlagen. Kritisiert wurde hingegen, insbesondere von Unternehmerseite, dass das Bemühen der pluralistisch zusammengesetzten Expertengruppe um Einstimmigkeit sich in einer Vielzahl von widersprüchlichen Postulaten niederschlage. So etwa, wenn einerseits die Erweiterung des persönlichen Handlungsspielraums gefordert und andererseits staatliche Lenkungsmassnahmen zugunsten des Umweltschutzes befürwortet werden. Der Bundesrat nahm vom Bericht Kenntnis und bezeichnete ihn als wichtige Anregung für seine zukünftige Politik. Er setzte im weitern eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein, die überprüfen soll, welche konkreten Massnahmen sich als Konsequenz aus den Ergebnissen der Studie für den Bund aufdrängen. Mit der Überweisung eines Postulats Longet (sp, GE) forderte der Nationalrat die Regierung zu einer ausführlichen Stellungnahme und zur Vorlage eines Zeitplans für die zu ergreifenden Massnahmen auf. Der Nationalrat regte mit einem Postulat (Po. 85.230) die vermehrte Anwendung marktwirtschaftlicher Instrumente (namentlich Lenkungsabgaben) in der Umweltschutzpolitik an

Debatte über das Miteinander von Wirtschaft und Umwelt nach mehreren Umweltkatastrophen

Die neuen Technologien fanden nicht nur unter dem Gesichtspunkt des von ihnen erwarteten Beitrags zur Umstellung auf ein qualitatives Wachstum Beachtung, sondern ebenfalls unter dem Aspekt ihrer Bedeutung für die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft bzw. ihrer Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Die politischen Parteien zeigten sich bestrebt, das Kenntnisdefizit, welches ihnen in diesen Fragen attestiert worden war, zu beheben: Die FDP widmete ihren Parteitag dem Thema «Neue Technologien», die SPS befasste sich an ihrem Parteitag eingehend mit den Konsequenzen für die Arbeitswelt. Die Förderung der Forschung und Entwicklung, wie sie insbesondere von einigen europäischen Staaten mit Nachdruck betrieben wird, sowie die Tendenz zu wachsender internationaler Zusammenarbeit in Form von Grossprojekten (z.B. EUREKA) liessen in der Schweiz den Ruf nach einem Überdenken der Forschungspolitik ertönen. Der Einsatz der politischen Behörden dafür, dass schweizerischen Unternehmen die Teilnahme an derartigen Projekten nicht verunmöglicht wird, wurde als vordringlich erachtet. Allgemeine Zustimmung fand auch das Postulat einer besseren Koordination der Aktivitäten von Staat, Wissenschaft und Wirtschaft. Die direkte Staatsbeteiligung an der praxisorientierten Forschung wird hingegen vom Vorort als wettbewerbsverzerrend abgelehnt und darf seiner Meinung nach nur in gut begründeten Ausnahmefällen wie beispielsweise in der Umweltforschung geschehen.

neuen Technologien Förderung der Forschung und Entwicklung

Drastischer als alle wissenschaftlichen Analysen und Prognosen führten Katastrophen wie der Reaktorunfall in Tschernobyl (UdSSR), der Chemiebrand bei Basel und das Waldsterben der Öffentlichkeit und den politischen und wirtschaftlichen Führungskräften vor Augen, dass sich auf die Dauer die Fortführung des bisherigen weitgehend quantitativen Wirtschaftswachstums nicht mit dem Ziel der Erhaltung einer einigermassen intakten Umwelt vereinbaren lässt. Die Diskussionen um das als optimal erachtete Wirtschaftssystem entfernten siçh vom traditionellen Gegensatz zwischen freier Marktwirtschaft und staatlicher Lenkung. Insbesondere bei der politischen Linken und den Gewerkschaften, aber – zumindest ansatzweise – auch bei den Unternehmern und den bürgerlichen Parteien setzte sich vermehrt die Erkenntnis von der Notwendigkeit einer ökologisch orientierten Wirtschaft durch. Auf bürgerlicher Seite war insbesondere nach der Chemiekatastrophe bei Basel eine Zunahme der Einsicht in die Notwendigkeit staatlicher Regelungs- und Überwachungsfunktionen spürbar (vgl. dazu die Voten von Nationalrat Feigenwinter (cvp, BL) und Nationalrat Bremi (fdp, ZH) anlässlich der Parlamentsdebatte. Ob dieses Ziel mit marktwirtschaftlichen Steuerungsmitteln, wie beispielsweise der Internalisierung externer Kosten (Verursacherprinzip), oder mit staatlichen Verboten erreicht werden kann, wird zunehmend von einer Prinzipien- zu einer blossen Zweckmässigkeitsfrage.

Debatte über das Miteinander von Wirtschaft und Umwelt nach mehreren Umweltkatastrophen

Der Wettbewerb ist unbestrittenermassen eine Grundvoraussetzung für das optimale Funktionieren des marktwirtschaftlichen Systems. Da die Schweiz als eines der kartellreichsten Länder der Welt gilt, ist es nicht erstaunlich, dass gerade von engagierten Verteidigern der Marktwirtschaft die Verschärfung des Kartellgesetzes gefordert wurde. Die erweiterte Kartellkommission, welche sich seit mehr als vier Jahren mit der Überarbeitung der geltenden Bestimmungen befasst, legte gegen Jahresende ihren Revisionsentwurf vor. Das neue Gesetz, das der Bundesrat in die Vernehmlassung gab, soll keine grundlegende Veränderung der bisherigen Praxis bringen. Im Vordergrund steht nach wie vor die Bekämpfung von Missbräuchen, nicht aber das Verbot der Kartellbildung an sich. Weniger nachsichtig soll jedoch in Zukunft das Vorgehen von Kartellen gegen Aussenseiter beurteilt werden. Boykotte und ähnliche Kampfmassnahmen sollen nur noch zulässig sein, wenn das Kartell einem ausgewiesenen gesamtwirtschaftlichen Interesse entspricht. Dass ausgerechnet ein Vertreter des Vororts und der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes gegen diese vermehrte Betonung des Wettbewerbsgedankens opponierten, trug ihnen von der NZZ harte Kritik und die wenig schmeichelhafte Bezeichnung «Verballiberale» ein. Im neuen Gesetz ist im weiter vorgesehen, dass die Kartelle ihre Preisfestlegungen begründen müssen und die Kartellkommission unter Umständen deren Herabsetzung anordnen kann. Mit dieser Bestimmung würde auch einem Teil der bei der Auseinandersetzung um die Fortführung der Preisüberwachung erhobenen Forderungen Rechnung getragen.

Revision des Kartellrechts (BRG 81.031)
Dossier: Kartellgesetz

Obwohl sich die realen Detailhandelsumsätze im Jahresdurchschnitt um 2.3 Prozent ausgeweitet hatten (1976: -0.3%) blieb der Wettbewerb zwischen den Verkaufsstellen nach wie vor sehr ausgeprägt. Die Inhaber von kleinen Läden fühlten sich insbesondere durch die Preisunterbietungen der Discount-Ladenketten bedroht und verlangten deshalb eine dringliche Revision des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb. Gegen Jahresende beauftragte der Bundesrat eine Kommission mit der Ausarbeitung eines Revisionsvorschlags, in welchem vor allem das Problem der Lockvogelverkäufe sowie die Ausverkaufsordnung klarer als bis anhin geregelt werden soll. Die gefährdeten Kleinhändler forderten im weitern ein Verbot für neue Einkaufszentren; dieses Anliegen wurde, gestützt auf vorwiegend raumplanerische Argumente, von einigen Kantonsregierungen aufgenommen: In den Kantonen Neuenburg und Luzern befürworteten die Parlamente die Einführung von Spezialbewilligungen für die Errichtung von Zentren mit mehr als 1'000 m2 Verkaufsfläche. Im Kanton Schwyz hingegen lehnten die Stimmbürger eine ähnliche Vorlage mit 14'688 Nein: 14'555 Ja knapp ab. Eine Neufassung des Kartellgesetzes zur Verbesserung des Wettbewerbs scheint dem Bundesrat vorderhand nicht dringlich zu sein, erlaubte er doch der seit 1974 tagenden Revisionskommission, ihren Entwurf noch einer zweiten Lesung zu unterziehen. Auf Kritik stiess eine Untersuchung der Eidg. Kartellkommission über den Tabakverkauf, da darin die Tabakpreisbindung als Mittel zur Erhaltung von Kiosken und andern Kleinverkaufsstellen gutgeheissen wurde.

Inhaber von kleinen Läden verlangen Revision des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb