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Die Ungleichbehandlung zwischen inländischen und ausländischen Notaren führte im Berichtsjahr zu einer Uneinigkeit zwischen der Wettbewerbskommission (WEKO) und den Kantonen. Das Tätigkeitsgebiet von inländischen Notaren war auf ihren jeweiligen Kanton beschränkt. Gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union und das Berufsqualifikationsgesetz konnten derweil Notare aus der EU die schweizweite Anerkennung ihrer Berufsqualifikation beantragen. Dieser Umstand führte zu einer Inländerdiskriminierung, was gegen das Binnenmarktgesetz verstiess. Vor diesem Hintergrund eröffnete die Wettbewerbskommission (WEKO) im März des Berichtsjahrs eine Untersuchung, welche die Freizügigkeit der Notare ins Auge fasste. Im Rahmen einer Vernehmlassung wurden die Kantone sowie die betroffenen Bundesstellen zu einer Stellungnahme eingeladen. Im Oktober informierte die WEKO die Kantone und den Bundesrat über die Ergebnisse ihrer Untersuchung. Die Wettbewerbskommission empfahl den Kantonen, gleichwertige Ausbildungen von freiberuflichen Notaren aus anderen Kantonen anzuerkennen. Einschränkende Massnahmen wie Wohnsitzpflichten, Gegenrechtsbestimmungen oder Staatsbürgerschaftserfordernisse sollten aufgehoben werden. Ferner sollten Kantone mit Amtsnotariat bei der Stellenbesetzung auch ausserkantonal ausgebildete Notare berücksichtigen. Die Kantone sprachen sich grossmehrheitlich gegen die Marktöffnung aus. Sie waren der Auffassung, dass die Ausdehnung der Freizügigkeit in ihren Kompetenzbereich eingriff und vertiefte Kenntnis über die lokalen Gegebenheiten notwendig waren, um öffentliche Beurkundungen durchzuführen.

Ungleichbehandlung zwischen inländischen und ausländischen Notaren

Für Aufsehen sorgten im Juni die Ergebnisse eines unter der Federführung von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union (EU), durchgeführten Preisvergleichs von Gütern und Dienstleistungen. Demnach lag das Schweizer Preisniveau im Jahre 2012 im Durchschnitt 58 Prozent über dem EU-Mittel und rund 45% über jenem der vier Nachbarländer und der drei Benelux-Staaten. Öffentliche Dienstleistungen lagen in der Schweiz 90 Prozent über dem EU-Durchschnitt, während Bildungsdienstleistungen gar mehr als 2,5 Mal teurer waren.

Europäischer Preisvergleich von Gütern und Dienstleistungen

Im April veröffentlichte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Studie zu den Auswirkungen der Revision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse (THG). Die Teilrevision des THG stand im grösseren Rahmen der Bestrebungen des Bundesrates, den Wettbewerb im Binnenmarkt Schweiz zu stärken. Mit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips, wonach Produkte automatisch in der Schweiz zugelassen waren, die nach den nationalen Vorschriften eines EU-/EWR-Staates hergestellt wurden, sollte ein tieferes Preisniveau zum Vorteil der KonsumentInnen und der Schweizer Exportfirmen erzielt werden. Die Studie des SECO konnte im Rahmen eines Vergleichs von 150 Produkten in der Schweiz gegenüber den vier Nachbarländern Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich aber keine signifikante Preisreduktion nachweisen. Der dominante Einfluss der Aufwertung des Schweizer Frankens auf die relativen Preise stellte für die Auswertung allerdings eine erhebliche Erschwernis dar.

Revision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse

Im Januar stellte das Inkassounternehmen Intrum Justitia den “Radar Konsum und Verschuldung 2013“ vor. Die Studie widmete sich dem Verschuldungsrisiko der in der Schweiz wohnhaften KonsumentInnen. Sie kam zum Schluss, dass ein stabiles soziales Netzwerk, eine gute Ausbildung und ein zunehmendes Alter die Zahlungsmoral erhöhten. In geographischer Hinsicht zeigte sich, dass die BewohnerInnen der Agglomeration eine höhere Wahrscheinlichkeit aufwiesen, die Rechnungen zu begleichen als jene der Städte .

Radar Konsum und Verschuldung 2013

Im September veröffentlichte der Preisüberwacher einen Bericht „Frankenstärke und Preise“, in dem untersucht wurde, ob und in welchem Umfang die Händler die Wechselkursvorteile im Vorjahr an die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben hatten. Der Bericht kam zum Schluss, dass die Preise der importierten Güter mit einer gewissen Verzögerung im einstelligen Prozentbereich gefallen waren. Dabei wurden allerdings grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Produktkategorien festgestellt. Zudem betonte der Bericht, dass die Problematik der chronisch hohen Preisen in der Schweiz bestehen geblieben war.

Bericht "Frankenstärke und Preise“
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Für Aufsehen sorgte im Mai die Bekanntgabe der Eidgenössische Wettbewerbskommission (WEKO) eine rekordhohe Busse von 156 Millionen Franken gegen den deutschen Automobilhersteller BMW auszusprechen. Die Untersuchung der WEKO wies nach, dass die Vertriebsverträge von BMW mit den zugelassenen Händlern im EWR-Raum eine Exportverbotsklausel enthielten, welche den Verkauf von Fahrzeugen und Originalteilen an Abnehmer in der Schweiz untersagten. Diese Beschränkung von Direkt- und Parallelimporten wurde als unzulässige vertikale Abrede im Sinne des Kartellgesetzes beurteilt.

Busse von 156 Millionen Franken gegen den deutschen Automobilhersteller BMW

Die Frankenstärke zementierte die sogenannte „Hochpreisinsel Schweiz“ und führte zu einem beträchtlichen Einkaufstourismus im grenznahen Ausland. Gemäss einer durch die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IGDHS) in Auftrag gegebene Studie kauften Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten jährlich Waren im Wert von rund 8,9 Milliarden Franken im Ausland ein. Darunter fielen insbesondere Kleider, Schuhe, Lebensmittel, Körperpflege- und Hygieneartikel. Dies bewog den Schweizerischen Gewerbeverband im April eine Inserate- und Plakat-Kampagne gegen den Einkaufstourismus ins Leben zu rufen. Unter dem Motto „Ja zur Schweiz – hier kaufe ich ein“ wurde darauf hingewiesen, dass dem Schweizer Gewerbe, das gut bezahlte Arbeitsplätze und ein erfolgreiches Berufsbildungssystem zur Verfügung stelle, Sorge zu tragen sei. Die vier wichtigsten Konsumentenschutzorganisationen (Stiftung für Konsumentenschutz, Konsumentenforum, Fédération Romande des Consommateurs und Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana) lancierten ihrerseits Ende Oktober den Internetdienst „preisbarometer.ch“. Auf diesem Portal liessen sich die Preise von über 700 Produkten in der Schweiz mit jenen im benachbarten Ausland vergleichen. Der Schweizerische Gewerbeverband störte sich daran, dass der Internetdienst mit Unterstützung des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (BFK) erstellt wurde. Im Rahmen der Massnahmen zur Abfederung der Folgen der Frankenstärke hatte der Bund für den Aufbau der Website 500'000 Franken ausgegeben.

Hochpreisinsel Schweiz

Im August legte der Bundesrat einen Bericht über die administrative Entlastung von Unternehmen vor. Dabei zog er eine positive Bilanz bezüglich der Umsetzung der 125 Massnahmen, welche 2006 mit dem Ziel angesetzt wurden, die Wirtschaft um ca. 1 Milliarde zu entlasten. Die Regierung gab bekannt, dass 99 Massnahmen voll realisiert und weitere 16 teilweise vollzogen oder zumindest eingeleitet wurden. Von den wichtigsten Reformprojekten waren mit Ausnahme der Revision der Mehrwertsteuer, welche das Parlament bis dato abgelehnt hatte, alle umgesetzt worden. Dazu zählten insbesondere die Schaffung eines KMU-Portals, die Einheitsnummer für Firmenidentifikation, Erleichterungen im elektronischen Geschäfts- und Amtsverkehr sowie die elektronische Veröffentlichung des schweizerischen Handelsamtsblattes (SHAB). Auch wenn die Schweiz im internationalen Vergleich dank ihrer schlanken Verwaltung gut dastand, gab sich der Bundesrat damit nicht zufrieden. Im Rahmen der Wachstumspolitik erachtete er es weiterhin als zentral, Unternehmen auf administrativer Ebene zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken. Zu diesem Zweck enthielt der Bericht 20 neue Massnahmen. Unter anderem wurden Harmonisierungen im Planungs- und Baurecht, Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung und eine Weiterentwicklung von E-Government angestrebt. Der Bundesrat prüfte ausserdem die Einführung eines sogenannten Bürokratiebarometers. Mit dieser regelmässig stattfindenden Umfrage von UnternehmerInnen erhoffte sich der Bundesrat, weitere reformbedürftige Bereiche zu identifizieren.

Einführung des Bürokratiemonitors

Nach einer Evaluation der Auswirkungen des 1994 vom Parlament verabschiedeten Binnenmarktgesetzes kam die GPK-NR zum Schluss, dass von diesem Rahmengesetz nur wenig Impulse ausgegangen seien und die Kantone bisher wenig Eifer bei der Schaffung und Durchsetzung eines vollständigen Binnenmarktes gezeigt hätten. Ihrer Ansicht nach könnte der Vollzug verbessert werden, wenn den Konsumentenorganisationen ein autonomes Beschwerderecht bei Widerhandlungen gegen das Binnenmarktgesetz eingeräumt würde. Der Nationalrat überwies ein entsprechendes Postulat seiner GPK (00.3409) diskussionslos.

Evaluation der Auswirkungen des Binnenmarktgesetzes von 1994

Eine Untersuchung des Wirtschaftswissenschaftlichen Zentrums der Universität Basel gelangte zum Schluss, dass der Anteil der frei gebildeten Preise, gemessen an ihrem Anteil am Konsumentenbudget, trotz der Auflösung von Kartellen seit 1992 sogar abgenommen hat. Schuld daran ist das grössere Gewicht der durch administrative Regelungen gelenkten Preise, welche rund 50% der Ausgaben ausmachen, wobei insbesondere die Wohnungsmieten und die Krankenkassenprämien von grosser Bedeutung sind. Die Studie gab allerdings zu bedenken, dass gerade in diesen beiden erwähnten Bereichen die staatliche Regulierung von den Konsumenten verlangt wird, um Preissteigerungen möglichst gering zu halten.

grössere Gewicht der durch administrative Regelungen gelenkten Preise

Auch ohne gesetzgeberische Entscheide führte der politische Druck und das Streben nach einer Anpassung an die Verhältnisse in der EG zu einer Auflösung von Kartellen. Nachdem sich 1991 das Bierkartell aufgelöst hatte, folgten im Berichtsjahr die Zigarettenfabrikanten diesem Beispiel.

Auflösung von Kartellen
Dossier: Kartellgesetz