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Der Nationalrat stimmte der Motion der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, welche im Verfassungsartikel 43a BV die Festschreibung der Grundsätze für die Grundversorgung des Landes mit Infrastrukturen fordert, ebenfalls zu. Opposition gab es von Seiten der SVP und eines Teils der FDP, welche eine Überregulierung und einen Verlust an Flexibilität bei der Anpassung veralteter Strukturen befürchteten.

Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (05.3232)
Dossier: Verfassungsartikel für die Grundversorgung

Der Ständerat überwies eine Motion seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, welche im Verfassungsartikel 43 a die Festschreibung der Grundsätze für die Grundversorgung des Landes mit Infrastrukturen fordert. Der Vorstoss enthält allerdings keine Aufzählung dieser Infrastrukturen und keine Angaben, welche davon sich ganz oder teilweise im Staatsbesitz befinden sollen.

Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (05.3232)
Dossier: Verfassungsartikel für die Grundversorgung

Im Rahmen ihres Kampfs gegen Deregulierung und Privatisierung unternahm die SP-Fraktion im Nationalrat einen Versuch, den Begriff des „Service public“ in die Verfassung aufzunehmen. Gemäss der Begründung ihrer parlamentarischen Initiative meint sie damit eine sichere und in allen Regionen gleich günstige Versorgung aller Bevölkerungsgruppen mit Produkten und Dienstleistungen namentlich aus den Bereichen Bildung, Energie, Wasser, Verkehr und Gesundheit. Nicht alle diese Güter wären gemäss der SP zwingend von staatlichen Stellen anzubieten, der Bund und die Kantone würden für die Leistungserbringung aber die Verantwortung übernehmen. Der Initiative wurde zwar keine Folge gegeben, das Abstimmungsresultat von 100 Nein zu 80 Ja zeigte jedoch, dass sie auch im bürgerlichen Lager Unterstützung gefunden hatte.

Service public

In der im Berichtsjahr vom Parlament verabschiedeten totalrevidierten Bundesverfassung wurden auch die Grundzüge der schweizerischen Wirtschaftsverfassung verständlicher und transparenter dargestellt. Der bisherige Ausdruck der Handels- und Gewerbefreiheit wurde durch den umfassenderen Begriff Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) ersetzt. Dieser Freiheit hat den Status eines individualrechtlich durchsetzbaren Grundrechtes und bedeutet „insbesondere die freie Wahl eines Berufs sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung“. Ebenfalls zu den Grundrechten zählt die Eigentumsgarantie, bei welcher festgehalten ist, dass Enteignungen oder Eigentumsbeschränkungen, welche einer Enteignung gleichkommen, voll zu entschädigen sind. Diese beiden Rechte können, wie alle anderen Grundrechte, durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz der Grundrechte Dritter eingeschränkt werden, wobei sich die Intervention in der Regel auf eine gesetzliche Grundlage stützen und verhältnissmässig sein muss (Art. 36 BV). Im Abschnitt Wirtschaft (Art. 94-107 BV) wird unter anderem festgehalten, dass die wirtschaftliche Ordnung der Schweiz die einer privatwirtschaftlich ausgerichteten Marktwirtschaft ist. Neu ausdrücklich in die Verfassung aufgenommen wurde die Verpflichtung für Bund und Kantone, für günstige Rahmenbedingungen für die private Wirtschaft zu sorgen, aber auch die Aufforderung an die private Wirtschaft, zusammen mit Bund und Kantonen „zur Wohlfahrt und zur wirtschaftlichen Sicherheit der Bevölkerung“ beizutragen. Deutlicher als in der alten Verfassung ist zudem hervorgehoben, dass der Bund dafür sorgt, dass die Schweiz einen einheitlichen Wirtschaftsraum darstellt und z.B. für die landesweite Anerkennung von kantonalen Ausbildungsabschlüssen sorgt. Im Parlament gaben diese Bestimmungen relativ wenig zu reden. Die SP hatte ihre Einwände gegen eine ihrer Ansicht nach allzu liberale Wirtschaftsordnung in der Eintretensdebatte vorgebracht. Der Antrag ihrer Vertreter, die gesamte Vorlage mit dem Auftrag an die Kommission zurückzuweisen, unter anderem vermehrte Interventionsmöglichkeiten des Staates in den Ablauf und die Entwicklung der Wirtschaft vorzuschlagen, fand keine Mehrheit.

totalrevidierten Bundesverfassung Wirtschaftsfreiheit privatwirtschaftlich ausgerichteten Marktwirtschaft

Die Grossbankenfusion vom Dezember des Vorjahres bot auch dem Parlament Diskussionsstoff. Die beiden Ratsbüros integrierten die von der SP-Fraktion verlangte Sondersession zum Thema Unternehmenszusammenschlüsse und Zukunft des Werkplatzes Schweiz in die einwöchige Sondersession zur Beratung der Totalrevision der Bundesverfassung im Januar. Die Debatte brachte den erwarteten Schlagabtausch zwischen der Linken und den bürgerlichen Parteien. Hauptdiskussionsthema waren allerdings nicht die Unternehmenszusammenschlüsse, sondern die Finanzpolitik, wo die SP die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Bundesebene forderte, unter anderem auch mit dem Ziel, die Aktionäre und die Leitung der Unternehmen, welche sich nur noch an ihren kurzfristigen Eigeninteressen orientieren würden, in die Schranken zu weisen.

Unternehmenszusammenschlüsse Kapitalgewinnsteuer