2007 hatte es der Nationalrat abgelehnt, auf ein nationales Gesetz über gefährliche Freizeitbetätigungen wie Bergsteigen, Skitouren, Riverrafting etc. zu verzichten und die Regelung der Zulassung und der Sicherheitsvorschriften für gewerbsmässige Anbieter den Kantonen zu überlassen. Diesen Verzicht hatten damals der Bundesrat und die Rechtskommission des Nationalrats, welche mit der Umsetzung einer 2001 angenommenen parlamentarischen Initiative Cina (cvp, VS) befasst war, beantragt. Die Rechtskommission präsentierte nun nochmals eine Vorlage, die weitgehend mit der ersten Version übereinstimmte. Angesichts der existierenden kantonalen Vorschriften und der Selbstregulierung der Anbieter empfahl sie aber wieder, auf ein nationales Gesetz zu verzichten und die Initiative abzuschreiben. Eine aus Abgeordneten sowohl bürgerlicher als auch linker Parteien gebildete Kommissionsminderheit beantragte aber, der Initiative Folge zu geben und dem neuen Gesetz zuzustimmen. Diese national einheitlichen Vorschriften über die Bewilligung kommerzieller Angebote entsprächen einem Bedürfnis und würden auch vom Schweizerischen Bergführerverband befürwortet. Verzichte man darauf, könnten Anbieter aus Kantonen ohne Regelungen oder aus dem Ausland Schlupflöcher ausnützen. Das Plenum liess sich davon überzeugen und gab der Initiative mit 95 zu 74 Stimmen Folge. Es stimmte anschliessend auch dem neuen „Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbietern weiterer Risikoaktivitäten“ zu. Mit 83 zu 82 Stimmen fiel das Ergebnis allerdings äusserst knapp aus. Während die CVP klar dafür und die GP klar dagegen votierten, waren FDP, SP und SVP gespalten. Bei den beiden ersten Fraktionen überwog die Zustimmung, bei der SVP die Ablehnung (Schlussabstimmung 2010)
Rahmengesetz für Risikoaktivitäten (Pa.Iv. 00.431)Dossier: Risikoaktivitäten