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Jürg Grossen (pvl, BE) a déposé une initiative parlementaire pour introduire le principe de neutralité par rapport à la forme juridique dans la loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs (LHID). Selon le parlementaire bernois, ce principe permettrait de corriger une inégalité de traitement entre les PME et les autres entreprises afin qu'elles puissent lutter à armes égales.
La Commission de l'économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) a recommandé à sa chambre, par 12 voix contre 10 et 2 abstentions, de refuser l'initiative parlementaire. Elle estime que le degré de complexité dans l'implémentation du principe de neutralité est trop fort par rapport aux nombres d'entreprises potentiellement concernées. De plus, la CER-CN a pointé du doigt le risque d'une réforme alors que la mise en œuvre de la RFFA est en cours. A l'opposé, une minorité a estimé qu'il n'était pas possible de faire l'impasse sur une inégalité de traitement qui entraîne une concurrence déloyale.
La chambre du peuple a suivi sa commission. Elle a refusé de donner suite à l'initiative par 116 voix contre 68 et 4 abstentions. Seuls l'UDC et le Verts libéraux ont voté en faveur de l'initiative parlementaire.

Egalité de traitement entre PME et grandes entreprises. Introduire une imposition neutre par rapport à la forme juridique (In. Pa. 18.482)

A travers une motion, Fathi Derder (plr, VD) demandait au Conseil fédéral de mettre en place des conditions-cadres attractives pour créer un fonds de capital-risque en Suisse. Il suggérait notamment de s'inspirer du modèle du fonds Yozma en Israël.
Si le Conseil fédéral rejoignait les préoccupations du motionnaire, il a proposé de rejeter la motion. Il a notamment estimé que les conditions actuelles suffisaient pour la création d'un fond d'investissement pour les start-up helvétiques. Le rapport sur le postulat 13.4237 a d'ailleurs été cité. La motion a été classée car son auteur a quitté le Parlement.

Mettre en place des conditions-cadres attractives pour créer un fonds de capital-risque en Suisse sur le modèle du fonds Yozma en Israël (Mo. 17.4287)

Afin de permettre aux start-up et entreprises familiales d’également profiter d’avantages fiscaux, et donc de dynamiser leur développement et leur implémentation, Ruedi Noser (plr, ZH) a déposé une initiative parlementaire qui vise à réduire sensiblement la charge fiscale grevant les participations de collaborateur remises par les start-up et les entreprises familiales. En effet, l’évaluation de ces participations de collaborateur, non cotées en bourse, pose problème lors des déclarations fiscales. La Commission de l’économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) a confirmé la décision de sa commission sœur, en approuvant l’initiative parlementaire par 17 voix contre 5 et 1 abstention.

Réduire sensiblement la charge fiscale grevant les participations de collaborateur remises par les start-up et les entreprises familiales (Iv.pa. 17.456)

Ruedi Noser (plr, ZH) estime que le succès de l'économie helvétique repose sur sa capacité d'innovation. Or, selon lui, les réformes fiscales récentes négligent les entreprises non-cotées en bourse, comme les start-up ou les entreprises familiales. Il a donc déposé une initiative parlementaire qui vise une réduction drastique de la charge fiscale qui grève les participations de collaborateur des start-up et entreprises familiales. Pour ce faire, il demande des adaptations dans la loi fédérale sur l'impôt fédéral direct (LIFD) et dans la loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes (LHID). La commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats (CER-CE) a donné suite à l'initiative par 6 voix contre 5 et 2 abstentions.

Réduire sensiblement la charge fiscale grevant les participations de collaborateur remises par les start-up et les entreprises familiales (Iv.pa. 17.456)

L'article 63 al.1 let.d de la loi fédérale sur l'impôt fédéral direct (LIFD) permet aux entreprises de constituer des provisions pour financer des mandats de recherche et de développement (R&D) attribués à des tiers. Ces provisions sont plafonnées à 10 pour cent du bénéfice imposable. Jacqueline Badran (sp/ps, ZH) charge le Conseil fédéral, par l'intermédiaire d'une motion, de modifier cet article 63 al.1 let.d. Elle souhaite ainsi permettre aux entreprises de constituer des provisions jusqu'à 80 pour cent du bénéfice imposable et aussi lorsque la R&D est effectuée à l'interne de l'entreprise et non pas forcément confiée à des tiers. Selon la dépositaire, une telle modification boosterait l'innovation des PME. Le Conseil fédéral considère que la proposition de la motion Badran (sp/ps, ZH) n'est pas optimale car non ciblée. Il a donc proposé de rejeter la motion. Le Conseil fédéral a concédé qu'un tel report d'imposition constituerait un avantage en matière de liquidité pour les PME qui utiliseraient cette provision. Cependant, il a estimé que l'application de cette modification législative serait administrativement complexe et risquerait d'être uniquement utilisée comme un outil de report de l'imposition sur le bénéfice. Ensuite, il a ajouté que cette mesure ne serait pas équitable vis-à-vis des start-up qui réalisent rarement un bénéfice lors des premières années. Au final, le Conseil national a suivi les arguments de l'auteure de la motion. Il a largement adopté l'objet par 139 voix contre 33 et 20 abstentions. La motion passe à la chambre des cantons.

Promouvoir l'innovation dans les PME en leur permettant de constituer des provisions pour investir dans la recherche et le développement (Mo. 15.3138)

Die schweizerische Konjunktur erholte sich rasch von der im zweiten Halbjahr 1998 infolge der Ostasienkrise eingetretenen Abschwächung. Das reale Bruttoinlandprodukt nahm, gemäss ersten Schätzungen, wegen der bis ins erste Halbjahr anhaltenden Wachstumsverlangsamung mit 1,7% etwas weniger stark zu als im Vorjahr (2,1%). Die Exporte vermochten wieder wichtige Wachstumsimpulse auszulösen. Die Ausrüstungsinvestitionen expandierten etwas schwächer als 1998, hingegen nahmen die Bauinvestitionen, die im Vorjahr noch stagniert hatten, erstmals seit vier Jahren wieder zu. Der private Konsum blieb mit einer Wachstumsrate von 2,2% weiterhin eine wichtige Konjunkturstütze. Keine positiven Impulse gingen hingegen von den im Zeichen von Haushaltsanierungen stehenden staatlichen Ausgaben aus. Die reale Wachstumsrate der Güterexporte erreichte mit 4,4% nahezu den Vorjahresstand. Stark expandierten namentlich die Ausfuhren in den ostasiatischen Raum und in die USA. Bei den Güterimporten reduzierte sich die reale Wachstumsrate von 9,4% auf 5,3%. Die Handelsbilanz schloss nach dem Defizit im Vorjahr wieder mit einem Überschuss (0,7 Mia Fr.) ab. Der Aktivsaldo der Dienstleistungsbilanz erhöhte sich nach ersten Schätzungen auf 21,3 Mia Fr. Da namentlich auch die Kapitaleinkommen aus dem Ausland stark anwuchsen, ergab sich eine kräftige Steigerung des Ertragsbilanzüberschusses. Dieser stieg gemäss ersten Schätzungen von 34,6 Mia auf 43,9 Mia Fr.

Schweizerische Konjunkturlage 1999
Dossier: Wirtschaftswachstum in der Schweiz 1990-1999

Die Entspannung der Lage auf dem Arbeitsmarkt setzte sich im Berichtsjahr fort, wenn auch in leicht abgeschwächter Form. Die Zahl der Erwerbstätigen nahm im Jahresmittel um 1,1% zu. Für dieses Wachstum war wie bereits in den Vorjahren die Nachfrage nach Arbeitskräften im Dienstleistungsbereich (+1,4%) verantwortlich, während im 2. Sektor immerhin kein weiterer Rückgang zu verzeichnen war. Im Baugewerbe setzte sich die Erholung fort und die Zahl der Beschäftigten nahm erneut leicht zu (0,6%). Gemäss der jeweils im zweiten Quartal durchgeführten Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) war die Steigerungsrate bei den Teilzeitangestellten erneut ausgeprägt, die Zahl der Vollzeitbeschäftigten war hingegen zum Messzeitpunkt etwas kleiner als ein Jahr zuvor. Die Erwerbsquote hat sich laut SAKE in den letzten zehn Jahren bei den Männer leicht reduziert (von 91,1% auf 89,6%) und war bei den Frauen, namentlich infolge der wachsenden Bedeutung der Teilzeitarbeit, kräftig angewachsen (von 70,6% auf 74,5%). Bei beiden Geschlechtern lag sie über dem Mittelwert der EU. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen reduzierte sich kontinuierlich von 125 883 im Januar auf 91 041 im Dezember (nicht saisonbereinigte Werte). In dieser Zahl sind allerdings die in Weiterbildungs- und Arbeitsprogrammen integrierten Arbeitslosen nicht enthalten. Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote ging im Jahresmittel auf 2,7% zurück, im Dezember betrug sie noch 2,5% (Dezember 1998: 3,2%). Diese Quote war in allen Landesteilen rückläufig, lag aber in der französischsprachigen Schweiz und im Tessin mit 4,0% resp. 4,4% immer noch deutlich über derjenigen der Deutschschweiz (2,2%). Der Anteil der Ausländer an den Arbeitslosen betrug im Jahresmittel 48% und blieb damit gegenüber 1998 unverändert. Die für internationale Vergleiche konzipierte SAKE des Bundesamtes für Statistik wies im 2. Quartal 1999 eine Arbeitslosenquote von 3,1% aus (1998: 3,6%).

Arbeitsmarkt Arbeitslosenquote ging im Jahresmittel auf 2,7% zurück

Die am Landesindex der Konsumentenpreise gemessene Teuerung nahm 1999 im Jahresmittel um 0,8% zu. Gemäss einer Schätzung des BfS waren 0,3 Prozentpunkte dieser Steigerung auf die auf Jahresbeginn erfolgte Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 6,5% auf 7,5% zurückzuführen. Der Preisindex der Produzenten- und Importpreise war im Berichtsjahr erneut für beide Kategorien rückläufig (-1,0% resp. -2,2%).

Teuerung 1999
Dossier: Teuerung 1990-1999

Der Ständerat überwies einstimmig eine Motion Cottier (cvp, FR), welche verlangt, dass in Zukunft der Konsumentenpreisindex für verschiedene soziale Gruppen wie Alleinerziehende, Pensionierte etc. separat erhoben wird, um den unterschiedlichen Verbrauchsstrukturen dieser Haushalte Rechnung zu tragen. Damit stellte sich der Rat hinter das Bundesamt für Statistik, das in der für das Jahr 2000 geplanten Revision des Indexes eine entsprechende Aufteilung vorsieht und sich dabei auf einen Expertenbericht abstützen kann.

Einführung eines nach sozialen Gruppen differenzierten Konsumentenpreisindex

Auf dem Arbeitsmarkt war 1998 eine deutliche Verbesserung auszumachen. Die Zahl der Erwerbstätigen nahm im Jahresmittel um 1,3% zu. Dieses Wachstum war erneut getragen von der Nachfrage nach Arbeitskräften im Dienstleistungsbereich (+1,9%), während im 2. Sektor ein weiterer Rückgang zu verzeichnen war (-0,5%). Im Baugewerbe nahm die Zahl der Beschäftigten allerdings wieder leicht zu (0,4%). Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) war die Steigerungsrate vor allem bei den Teilzeitangestellten ausgeprägt, aber im Gegensatz zum Vorjahr nahm auch die Zahl der Vollzeitbeschäftigten zu. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen reduzierte sich kontinuierlich von 182 492 im Januar auf 124 309 im Dezember (nicht saisonbereinigte Werte). In dieser Zahl sind allerdings die in Weiterbildungs- und Arbeitsprogrammen integrierten Arbeitslosen sowie diejenigen Ausgesteuerten, die auf eine Registrierung bei den Arbeitsvermittlungsämtern verzichten, nicht enthalten. Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote ging im Jahresmittel auf 3,9% zurück, im Dezember betrug sie noch 3,2% (Dezember 1997: 4,8%). Diese Quote war in allen Landesteilen rückläufig, lag aber in der französischsprachigen Schweiz und im Tessin mit 5,3% resp. 6,3% immer noch deutlich über derjenigen der Deutschschweiz (3,3%). Der Anteil der Ausländer an den Arbeitslosen erhöhte sich weiter und betrug im Jahresmittel 48%. Die für internationale Vergleiche konzipierte SAKE des Bundesamtes für Statistik wies im 2. Quartal 1998 eine Arbeitslosenquote von 3,6% aus (1997: 4,1%).

Beschäftigungslage 1998
Dossier: Inflation und Arbeitsmarkt 1990-1999

Der Ständerat unterstützte mit der Überweisung eines Postulats Büttiker (fdp, SO) die vom Bundesrat eingeleiteten Bestrebungen, die Berechnungsart des schweizerischen Konsumentenpreisindexes an diejenige des neuen „harmonisierten Verbraucherpreisindexes“ (HVP) der EU anzupassen. Neben einheitlichen Berechnungsformeln geht es dabei auch um die Definition eines durchschnittlichen „Warenkorbes“ zur Gewichtung der einzelnen Preise.

Konsumentenpreisindexes

Die am Landesindex der Konsumentenpreise gemessene Teuerung bildete sich weiter zurück, und zwar von 0,8% im Januar auf 0,4% im Dezember. Im Jahresmittel betrug sie 0,5% und erreichte damit den tiefsten Stand seit 1959. Die Preise für Importgüter und -dienstleistungen stiegen mit 0,7% etwas stärker als für solche aus dem Inland (0,5%). Beim Preisindex der Produzenten- und Importpreise fiel die Zuwachsrate mit 0,8% (Vergleich der Dezemberwerte) etwas höher aus. Verantwortlich dafür waren die auch wegen dem abgeschwächten Frankenkurs zum Teil massiv gestiegenen Importpreise (3,0%), namentlich für Rohstoffe (16%).

Teuerung 1997
Dossier: Teuerung 1990-1999

Erneut scheiterten im Berichtsjahr kantonale Volksinitiativen der Linken und der Gewerkschaften für die Einführung von Sondersteuern für hohe Einkommen zur Finanzierung von Arbeitsbeschaffungsmassnahmen. In Basel-Land und Freiburg lehnten die Stimmberechtigten entsprechende Begehren mit 78% resp. 77% Nein-Stimmen ab.

kantonale Sondersteuern für hohe Einkommen zur Finanzierung von Arbeitsbeschaffungsmassnahmen

Das Parlament konnte in der Folge zwei im Vorjahr eingereichte Standesinitiativen der Kantone Genf und Tessin Folge geben und sie als erfüllt abschreiben; gleiches geschah mit einer Petition der Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI). Der Ständerat wandelte die im Herbst 1996 vom Nationalrat überwiesene Motion der SP-Fraktion, welche der Auslöser für das eben verabschiedete Impulsprogramm gewesen war, in ein Postulat um und schrieb dieses als erfüllt ab.

Investitionsprogramm 1997 (BRG 97.027)

Beim Impulsprogramm nahm der Nationalrat die vor allem von Westschweizern unterstützte Formel auf, dass bei der Zuteilung der Gelder die Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit besonders zu berücksichtigen seien. Die von der Linken beantragte Erhöhung des Kredits für das Impulsprogramm von 200 auf 250 resp. 400 Mio Fr. wurde abgelehnt. Bei den Investitionen zur Renovation von bundeseigenen Liegenschaften schlug die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerats vor, den Kredit von 100 Mio Fr. um 60 Mio Fr. zu kürzen und diese Summe für einen von ihr ausgearbeiteten neuen Beschluss über die Förderung des Angebots an Lehrstellen zu verwenden. Dieser sah zuerst vor, den Bund zu ermächtigen, jede zusätzlich geschaffene Lehrstelle mit einem Beitrag von 5000 Fr. zu subventionieren. Dieser Antrag wurde dann aber korrigiert, indem vorgeschlagen wurde, das Geld für Einführungskurse, Lehrstellenverbünde und Lehrstellenmarketing einzusetzen. Die WAK des Nationalrats wollte noch weiter gehen und die für Renovationen verbleibenden 40 Mio Fr. für die von seiner Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur beantragte Aufstockung des Kredits zur Technologie- und Innovationsförderung einsetzen. Dafür hatte das Parlament zwar 1994 für die Jahre 1996-99 einen Rahmenkredit von 220 Mio Fr. bewilligt; anlässlich der Kürzungen im Bundesvoranschlag gab es dann aber für 1996 und 1997 nur 8 resp. 26 Mio. Fr. frei. Die beiden Räte folgten zuerst ihren jeweiligen Kommissionen, einigten sich in der Differenzbereinigung dann aber darauf, neben den 60 Mio Fr. für die Lehrstellenförderung nur 20 Mio Fr. für die Technologieförderung zu sprechen und einen Betrag von 20 Mio Fr. für Renovationen von bundeseigenen Bauten stehenzulassen.

Investitionsprogramm 1997 (BRG 97.027)

Für den Vollzug des Impulsprogramms, das eine Bundessubvention von 15-20% an vorgezogene kommunale und kantonale Investitionen ausrichtet, legte das federführende Bundesamt für Konjunkturfragen (BFK) fest, dass die Gemeinden bis zum 30. September ihre Gesuche via Kanton einreichen müssen. Die Gesuchsteller hatten dabei nachzuweisen, dass es sich um zurückgestellte, das heisst nicht ohnehin zur Realisierung vorgesehene Projekte handelt, und dass die subventionierten Arbeiten bis zum 30. Juni 1999 abgeschlossen sein werden. Die zur Verfügung stehenden 200 Mio Fr. wurden nach einem fixen Verteilschlüssel (Mittel aus den Anteilen an der schweizerischen Wohnbevölkerung und an den Arbeitslosen, wobei letzteres doppelt gewichtet wurde) auf die Kantone verteilt. Insgesamt profitierten 1600 Projekte vom Impulsprogramm. Dabei war die Nachfrage derart rege, dass 600 der rund 3000 Gesuche nicht berücksichtigt werden konnten, weil der Kredit erschöpft war. Einzig der Kanton Genf hatte die ihm zustehende Quote nicht voll beansprucht; sein nicht genutzter Anteil wurde auf die übrigen Westschweizer Kantone verteilt. Damit hatten sich die Bedenken der Kantone, welche den Beschluss anfangs Jahr zwar nicht bekämpft, aber angesichts der angespannten Gemeindefinanzen und des als zu gering erachteten Subventionssatzes von 15% an dessen Umsetzung gezweifelt hatten, nicht bewahrheitet. Kurz vor der Beratung des Wirtschaftsankurbelungsprogramms im Parlament hatte das BFK eine Evaluation des Impulsprogramms 1993-95 veröffentlicht. Es kam darin zum Schluss, dass mit den 200 Mio Fr. Bundessubventionen in den Kantonen und Gemeinden ein Bauvolumen von 1,4 Mia Fr. ausgelöst worden war. Die unterstützten Projekte hätten 1994 rund 2% der gesamten Bautätigkeit ausgemacht und damit zu etwa einem Drittel an das Wachstum der Baubranche beigetragen. Der Bericht gab zu bedenken, dass sich die Beschäftigungswirkung der Massnahmen nur schwer quantifizieren lasse und nannte als Schätzwert die Zahl von 14 000 Jahresstellen. Der Nachweis, dass mit dem Investitionsbonus dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen worden seien, kann laut BFK aber nicht erbracht werden.

Investitionsprogramm 1997 (BRG 97.027)

Das Paket wurde vom Parlament in der Sondersession von Ende April gleichzeitig mit der Unternehmenssteuerreform und einer Liberalisierung der Lex Friedrich über Grundstückverkäufe an Ausländer beraten. Dieser Konnex war insofern von Bedeutung, weil die Zustimmung der SP zu einer unternehmerfreundlichen Steuerreform die politische Gegenleistung für das Eintreten der FDP auf das Impulsprogramm darstellte. Im Nationalrat blieb ein von der SVP- und der FP-Fraktion unterstützter Nichteintretensantrag, der den wirtschaftlichen Sinn von staatlichen Konjunkturstützungsmassnahmen grundsätzlich in Abrede stellte, erfolglos. Für die Beschlüsse A bis C (Nationalstrassen, Impulsprogramm, bundeseigene Bauten) wurde bei 24, 34 resp. 39 Gegenstimmen Eintreten beschlossen. Beim Beschluss E (Beiträge für energiepolitisch sinnvolle Projekte von Privaten), wo aus grundsätzlichen ordnungspolitischen Gründen auch die FDP-Fraktion für Nichteintreten war, fiel das Ergebnis mit 103 zu 70 Stimmen am knappsten aus. Dies war auch der einzige Beschluss, zu dem im Ständerat ein Nichteintretensantrag vorlag (Bisig, fdp, SZ); er unterlag mit 20 zu 9 Stimmen.

Investitionsprogramm 1997 (BRG 97.027)

Mit Ausnahme der SVP, welche das Programm als zu teuer, wirkungslos und überdies hemmend für notwendige Strukturanpassungen ablehnte, reagierten die bürgerlichen Parteien und die Unternehmerverbände mit verhaltener Zustimmung. Die SP und der Gewerkschaftsbund waren mit der Stossrichtung einverstanden, verlangten aber eine Aufstockung des Kredits um 200 Mio Fr. (SGB) resp. auf 1 Mia Fr. (SP).

Investitionsprogramm 1997 (BRG 97.027)

Gleichzeitig mit seinen Anträgen für eine unternehmerfreundliche Unternehmenssteuerreform präsentierte der Bundesrat Ende März die vom Nationalrat im Vorjahr geforderten Massnahmen zur Belebung der Konjunktur. Er schlug ein auf zwei Jahre verteiltes Investitionsprogramm im Umfang von 561 Mio Fr. zugunsten der Bauwirtschaft vor, welches ein Auftragsvolumen von etwa 2,4 Mia Fr. auslösen soll. Dieses Programm setzt sich zusammen aus vorgezogenen Investitionen des Bundes zur Renovation der eigenen Liegenschaften (ca. 100 Mio Fr.), der befristeten Erhöhung von früher gekürzten Beitragssätzen im Nationalstrassenbau (ca. 150 Mio) und der Freigabe von (im Rahmen von Sparmassnahmen gesperrten) Krediten für andere Bundesinvestitionen (40 Mio) einerseits, sowie aus Beiträgen an Gemeinden und Kantone (200 Mio), die eigene Investitionen vorziehen (und bis Ende Juni 1999 abschliessen) andererseits. Weiter beantragte die Regierung Subventionen für energiepolitisch sinnvolle Projekte von Privaten zur Nutzung von erneuerbaren Energien (ca. 60 Mio Fr.).

Investitionsprogramm 1997 (BRG 97.027)

Die Arbeitsmarktsituation blieb prekär. Die Zahl der Erwerbstätigen nahm um 0,2% zu. Im Industriesektor und im Baugewerbe setzte sich aber der Beschäftigungsabbau fort (-3,3%); der Dienstleistungsbereich verzeichnete hingegen ein leichtes Wachstum (1,1%). Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE), welche auch Anstellungen von weniger als 50% erfasst, erhöhte sich die Gesamtzahl der Beschäftigten um 0,5%. Dabei entfiel der Zuwachs ausschliesslich auf die Beschäftigten mit Anstellungen von weniger als 50%; die Zahl der Teilzeitbeschäftigten mit höherem Anstellungsgrad bildete sich gemäss dieser Erhebung um 2,1% zurück und die Zahl der Vollzeitbeschäftigten stagnierte. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen nahm 1996 kontinuierlich zu und erreichte im Dezember einen neuen Höchststand von 192 171. Die Arbeitslosenquote stieg damit im Jahresmittel auf 4,7%, im Dezember betrug sie 5,3%. Weiterhin waren die französischsprachige Schweiz und das Tessin wesentlich stärker betroffen als die Deutschschweiz. Der Anteil der Ausländer an den Arbeitslosen nahm auf 45% zu. Die für internationale Vergleiche konzipierte SAKE des Bundesamtes für Statistik wies im 2. Quartal 1996 eine Arbeitslosenquote von 3,7% aus (1995: 3,3%).

Beschäftigungslage 1996
Dossier: Inflation und Arbeitsmarkt 1990-1999

Die am Landesindex der Konsumentenpreise gemessene Teuerung bildete sich von 1,6% im Januar auf 0,8% im Dezember zurück; im Jahresmittel betrug sie 0,8%. Da sich der Frankenkurs im Jahresverlauf abschwächte, wirkten sich auf Konsumentenstufe die Importe nicht mehr preisdämpfend aus; die Preise inländischer Güter und Dienstleistungen stiegen nur noch um 1,0% an. Der Preisindex der Produzenten- und Importpreise, welcher den früheren Grosshandelspreisindex ersetzt, ging insgesamt um 2,4% zurück.

Teuerung 1996
Dossier: Teuerung 1990-1999

Im Dezember trafen sich schliesslich die Bundesräte Delamuraz, Koller und Villiger mit Vertretern der Regierungsparteien und später auch des Vororts und der Gewerkschaften, um über die Idee zu diskutieren, baureife Projekte (namentlich im Bereich des Strassen- und Eisenbahnbaus) zeitlich vorzuziehen. Der Bundesrat stützte sich dabei auf einen Vorschlag einer aus Vertretern der Nationalbank, der Verwaltung, der Sozialpartner und der Wissenschaft gebildeten Expertengruppe. Nach diesen Gesprächen verkündeten die Gewerkschaften, dass sie ein Investitionsprogramm des Bundes in der Höhe von 700 Mio Fr. erwarteten. Der Vorort sprach sich hingegen gegen eine zusätzliche Verschuldung des Bundes aus und konnte sich höchstens mit der beschleunigten Inangriffnahme von Bauprojekten einverstanden erklären, deren Finanzierung bereits gesichert ist. Der Bundesrat kündigte nach diesen Gesprächen mit den Regierungsparteien und den Sozialpartnern an, dass er für die auf Ende April 1997 geplante Sondersession des Parlaments entsprechende Anträge stellen wolle. Das Hauptgewicht werde er dabei einerseits auf vorgezogene Investitionen und andererseits auf Steuererleichterungen für Unternehmen legen.

baureife Projekte zeitlich vorzuziehen

Gegen Jahresende verfügte der Bundesrat die allgemeine Freigabe der von den Unternehmen freiwillig gebildeten Reserven zur Arbeitsbeschaffung. Es handelt sich dabei um steuerbefreite Rücklagen, welche die Unternehmen in guten Zeiten auf einem Sperrkonto deponieren können. Seit der letzten Freigabe im Dezember 1991 hatten rund 900 Unternehmen Rücklagen von insgesamt 340 Mio Fr. gebildet.

freiwillig gebildeten Reserven zur Arbeitsbeschaffung

Als im März die schlechten Wirtschaftszahlen für das letzte Quartal 1995 bekannt gegeben wurden, verstärkten sich die Rufe nach staatlichen Konjunkturförderungsprogrammen. Der SGB und die Linke blieben zwar mit ihrem Ruf nach einem neuen Impulsprogramm vorerst allein, aber immerhin verlangte auch der Vorort ein zeitliches Vorziehen grosser staatlicher Investitionsvorhaben. Dieses Anliegen wurde später auch von der Kommission für Konjunkturfragen aufgenommen und von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen des Baugewerbes an einer gemeinsamen Pressekonferenz vertreten. Bundesrat Villiger warnte allerdings davor, die finanzpolitischen Ziele (Sanierung des Bundeshaushalts bis zum Jahr 2001) zu vernachlässigen. Längerfristig seien die von einer Haushaltsanierung ausgehenden positiven Wirkungen für das Investitionsklima bedeutend höher einzuschätzen als eine vorübergehende Stimulierung der im europäischen Vergleich ohnehin überdimensionierten Bauwirtschaft.

Rufe nach staatlichen Konjunkturförderungsprogrammen

Die Geldpolitik der Nationalbank blieb auf dem im Vorjahr eingeleiteten gelockerten Kurs. Statt wie geplant um 1% wuchs die Notenbankgeldmenge zwischen dem vierten Quartal 1995 und dem vierten Quartal 1996 um 5%. Dieser Kurs wurde, zumindest in der ersten Jahreshälfte, von der SP und den Gewerkschaften weiterhin als viel zu restriktiv kritisiert. Nachdem sich im Herbst abzeichnete, dass auch 1996 der lange erwartete Aufschwung nicht eintreten würde, forderte auch der Vorort die Nationalbank auf, ihren geldpolitischen Spielraum noch besser zu nutzen und eine deutlichere Senkung der kurzfristigen Zinssätze (und damit auch eine weitere Abwertung des Schweizerfrankens) anzuvisieren. Kurz darauf senkte die Nationalbank den Diskontsatz auf den historischen Tiefstsatz von 1%.

Geldpolitik
Dossier: Geldpolitik 1990-1996