In der im Berichtsjahr vom Parlament verabschiedeten totalrevidierten Bundesverfassung wurden auch die Grundzüge der schweizerischen Wirtschaftsverfassung verständlicher und transparenter dargestellt. Der bisherige Ausdruck der Handels- und Gewerbefreiheit wurde durch den umfassenderen Begriff Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) ersetzt. Dieser Freiheit hat den Status eines individualrechtlich durchsetzbaren Grundrechtes und bedeutet „insbesondere die freie Wahl eines Berufs sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung“. Ebenfalls zu den Grundrechten zählt die Eigentumsgarantie, bei welcher festgehalten ist, dass Enteignungen oder Eigentumsbeschränkungen, welche einer Enteignung gleichkommen, voll zu entschädigen sind. Diese beiden Rechte können, wie alle anderen Grundrechte, durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz der Grundrechte Dritter eingeschränkt werden, wobei sich die Intervention in der Regel auf eine gesetzliche Grundlage stützen und verhältnissmässig sein muss (Art. 36 BV). Im Abschnitt Wirtschaft (Art. 94-107 BV) wird unter anderem festgehalten, dass die wirtschaftliche Ordnung der Schweiz die einer privatwirtschaftlich ausgerichteten Marktwirtschaft ist. Neu ausdrücklich in die Verfassung aufgenommen wurde die Verpflichtung für Bund und Kantone, für günstige Rahmenbedingungen für die private Wirtschaft zu sorgen, aber auch die Aufforderung an die private Wirtschaft, zusammen mit Bund und Kantonen „zur Wohlfahrt und zur wirtschaftlichen Sicherheit der Bevölkerung“ beizutragen. Deutlicher als in der alten Verfassung ist zudem hervorgehoben, dass der Bund dafür sorgt, dass die Schweiz einen einheitlichen Wirtschaftsraum darstellt und z.B. für die landesweite Anerkennung von kantonalen Ausbildungsabschlüssen sorgt. Im Parlament gaben diese Bestimmungen relativ wenig zu reden. Die SP hatte ihre Einwände gegen eine ihrer Ansicht nach allzu liberale Wirtschaftsordnung in der Eintretensdebatte vorgebracht. Der Antrag ihrer Vertreter, die gesamte Vorlage mit dem Auftrag an die Kommission zurückzuweisen, unter anderem vermehrte Interventionsmöglichkeiten des Staates in den Ablauf und die Entwicklung der Wirtschaft vorzuschlagen, fand keine Mehrheit.
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