Ende des Jahres verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Aufhebung des „Bundesbeschlusses über die Förderung der Heimarbeit“ von 1949. Mit Hinweis auf den grundlegenden Wandel im Heimarbeitsmarkt und insbesondere auf die Kompensation unverschuldeter kantonaler Strukturlasten über die Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen (NFA) per 2008 schlägt der Bundesrat die ersatzlose Streichung der subsidiären Unterstützung der unselbständigen gewerblichen und industriellen Heimarbeit vor.

Heimarbeit