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A la suite de la décision de la Comco de prolonger la suspension provisoire des livraisons pour l'entreprise ETA, avec exemption pour les PME, Swatch Group a déposé une plainte auprès du Tribunal administratif fédéral. En effet, Swatch Group estime que l'accord de 2013 est arrivé à terme fin 2019 et que la concurrence a eu le temps de s'adapter, comme prévu dans l'accord. Au contraire, la Comco est demeuré sceptique quant à la libre concurrence sur le marché des mouvements horlogers. Ce scepticisme a justifié, selon la Comco, le prolongement du délai prévu dans l'accord initial. La Comco et Swatch Group ont continué de communiquer par presse interposée. La balle est désormais dans le camp du Tribunal administratif fédéral.

La Comco prononce un suspension provisoire pour ETA

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip, das die Schweiz mit der Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) mit einseitiger Wirkung eingeführt hatte, blieb auch nach seinem Inkrafttreten Anfang Juli v.a. im Lebensmittelbereich politisch umstritten. SVP- und Landwirtschaftsvertreter im Nationalrat wollten der befürchteten Nivellierung der Lebensmittelqualität nach unten die gesetzliche Grundlage entziehen. Nach dem gescheiterten Referendum gegen das Gesetz und der vergeblichen Opposition gegen die Verordnung zum revidierten THG Ende 2009, verlangten Erich von Siebenthal (svp, BE) und 39 Mitunterzeichnende der SVP und der Lega dei Ticinesi im Dezember 2010 in einer Motion die Streichung des Cassis-de-Dijon-Prinzips aus dem THG. Gleichzeitig lancierte Jacques Bourgeois (fdp, FR) eine Parlamentarische Initiative, welche die Streichung der Lebensmittel aus dem THG forderte und quer durch alle Parteien 86 Mitunterzeichnende fand. Beide Geschäfte standen Ende 2010 noch zur Behandlung im Plenum an. Bis Ende des Jahres hatte das Bundesamt für Gesundheit gemäss einer ersten Zwischenbilanz 21 Gesuche für den Import von Lebensmitteln nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip gutgeheissen und deren 14 abgelehnt. Gegen sechs Entscheide waren beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden hängig.

Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse - Cassis-de-Dijon-Prinzip
Dossier: Cassis-de-Dijon-Prinzip

Im Mai entschied das Bundesgericht über die Beschwerde des Schweizerischen Casino-Verbands gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, das 2009 die Praxis der Eidgenössischen Spielbankenkommission stützte, Pokerturniere als Geschicklichkeitsspiele einzuordnen und daher ausserhalb von Spielbanken zu erlauben. Das Bundesgericht revidierte das Urteil im Sinne der Beschwerdeführerin und kam zum Schluss, dass bestimmte turniermässig gespielte Pokervarianten sowie generelle Pokerspiele um Geld als Glücksspiele zu taxieren seien und daher nur in konzessionierten Spielbanken erlaubt sind. Im Nationalrat kam es in der Folge zu mehreren Vorstössen in Richtung Ausnahmeregelung für Pokerspiele unter dem Spielbankengesetz, deren Behandlung in den Räten Ende 2010 noch ausstehend war.

Pokerturniere Glücksspiele

Gemäss Spielbankengesetz ist in der Schweiz das Anbieten von Poker- oder Black Jack-Spielen mit Geldeinsätzen im Internet verboten. Trotzdem beteiligen sich laut Schätzungen mehr als 100'000 Personen an diesen auf ausländischen Websites durchgeführten Kartenspielen. Da sich der Zugang zu diesen Seiten praktisch nicht verhindern lässt, fällte der Bundesrat den Grundsatzentscheid, in Zukunft eine kleine Anzahl von Konzessionen für Online-Spielbanken mit Sitz in der Schweiz zu verteilen. Gleichzeitig soll versucht werden, die Internetadressen ausländischer Anbieter mit technischen Mitteln konsequent zu sperren. Die neuen einheimischen Anbieter hätten dieselben Auflagen bezüglich Gewinnablieferung an den Bund, Geldwäschereibekämpfung und Schutz für Spielsüchtige zu erfüllen wie die bestehenden Casinos. Angesichts der technischen Probleme namentlich bei der Abwehr ausländischer Internetseiten, dürfte die Ausarbeitung des Entwurfs für eine Gesetzesrevision einige Jahre in Anspruch nehmen. Die Durchführung von Pokerturnieren ausserhalb des Internet ist weiterhin nicht auf Casinobetreiber beschränkt. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Schweizerischen Casino-Verbandes gegen die Bewilligung solcher Turniere durch die Spielbankenkommission abgewiesen. Wie die Kommission urteilte auch das Gericht, dass Poker ein Geschicklichkeits- und kein reines Glücksspiel sei. Die Casinobetreiber zogen ihre Klage weiter vor das Bundesgericht.

Poker- oder Black Jack-Spielen mit Geldeinsätzen im Internet Pokerturnieren

Die Spielbankenkommission bestätigte im Januar ihren Entscheid, dass die sogenannten Tactilo-Geräte nicht zu den Geschicklichkeits- sondern zu den Glücksspielen gehören und damit nicht in Restaurants, sondern nur in konzessionierten Spielbanken aufgestellt werden dürfen. Die französischsprachigen Kantone und ihre gemeinsame Lotteriegesellschaft Loterie Romande hatten diesen Entscheid schon früher mit Rekursen bekämpft und protestierten auch jetzt wieder. Die Loterie Romande war vom Entscheid besonders betroffen, erwirtschaftet sie doch mit 60 Mio Fr. rund einen Drittel ihrer Jahresgewinne mit ihren ca. 700 Tactilo-Apparaten. Ihr Pendant für die Deutschschweiz und das Tessin, die Gesellschaft Swisslos, war vom Kommissionsentscheid nicht unmittelbar betroffen, da sie keine Tactilo-Geräte betreibt. Im Jahr 2004, als sie ihre Glücksspielautomaten aufstellen wollte, hatte die Spielbankenkommission bereits ein Moratorium für das Aufstellen neuer Apparate in Restaurants erlassen. Da die Gewinne der Loterie Romande (wie auch der Swisslos) von Gesetzes wegen zur Förderung von kulturellen, sportlichen und sozialen Projekten ausgeschüttet werden, war auch bei sozialen und kulturellen Organisationen der Romandie die Solidarität mit ihrer Lotteriegesellschaft gross. Alle 26 Kantone und die beiden Lottogesellschaften zogen den Entscheid der Spielbankenkommission an das Bundesverwaltungsgericht weiter. Welsche Parlamentarier kritisierten in diesem Zusammenhang auch die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der Spielbankenkommission heftig und stellten die Unabhängigkeit ihrer Mitglieder in Frage. In seinen Antworten auf diverse Interpellationen wies der Bundesrat diese Anschuldigungen als unbegründet zurück.

Tactilo-Geräte