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Im Sommer gab der Bundesrat den Vorentwurf für eine Neufassung des 1994 auslaufenden Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen in die Vernehmlassung. Als Neuerung ist vorgesehen, dass der Bund in den neu definierten Regionen die Umstrukturierung und Neugründung von privaten Unternehmen mit der Gewährung von Bürgschaften und Steuererleichterungen – hingegen nicht mehr mit Zinsverbilligungen – unterstützen kann. Zudem soll der Zugang von kleinen und mittleren Betrieben zu Informationen über den europäischen Binnenmarkt und über technologische Innovationen erleichtert und die Werbung für den Wirtschaftsstandort Schweiz im Ausland unterstützt werden. In ersten Reaktionen lehnten die SVP und der Gewerbeverband den Entwurf als unnötigen Interventionismus ab, die SP, die CVP und auch die meisten Kantone beurteilten ihn hingegen vorwiegend positiv. Der Nationalrat überwies diskussionslos ein Postulat (92.3545) Zwahlen (cvp, BE) für eine Ausdehnung des Geltungsbereichs dieses Bundesbeschlusses auf die ganze französischsprachige Schweiz und das Tessin, da diese Regionen eine viel höhere Arbeitslosenrate aufwiesen als die Deutschschweiz.

Neufassung des Bundesbeschlusses über die Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Nachdem das Parlament 1991 die Beratungen über die Revision des Patentgesetzes abgebrochen hatte, um zuerst die Entwicklungen im Bereich der Gentechnologie und den Volksentscheid zu diesbezüglichen Volksinitiativen abzuwarten, unternahm der Bundesrat nun einen neuen Anlauf. Dabei verschob er den Erlass von Regelungen zur Patentierung von gentechnologischen Erfindungen auf eine spätere Phase. Sonst übernahm er eine Anzahl von technischen Regelungen aus dem seinerzeitigen Entwurf. Zudem schlug er die rechtliche Verankerung von sogenannten Schutzzertifikaten für Arzneimittel vor. Diese weitgehend von der EU übernommene Neuerung erlaubt eine zeitliche Ausdehnung der Patentschutzdauer.

Revision des Patentgesetzes (BRG 93.061)
Dossier: Patentschutz in der Gentechnologie
Dossier: Revision des Patentgesetzes

Im Juni wurde der Landesindex der Konsumentenpreise erstmals aufgrund des neuen, revidierten Warenkorbs berechnet. Stärker gewichtet wurden dabei insbesondere die Ausgaben für Wohnung, d.h. Miete und Wohnungseinrichtung, weniger ins Gewicht fielen demgegenüber namentlich die Posten Nahrungsmittel sowie Verkehr und Kommunikation.

Überarbeitung des Landesindex der Konsumentenpreise (1991)

Der Nationalrat überwies oppositionslos sowohl die vom Ständerat im Vorjahr verabschiedete Motion Bloetzer (cvp, VS) für eine umfassende Revision des regionalpolitischen Instrumentariums als auch eine ähnliche Motion Brügger (sp, FR). Um die Auswirkungen der regionalpolitischen Massnahmen besser abschätzen zu können, verabschiedete der Nationalrat eine Motion der WAK, welche vom Bundesrat verlangt, alle vier Jahre einen Bericht über die Entwicklung der regionalen Disparitäten vorzulegen und einem Anwachsen von Ungleichheiten mit einer Revision des regionalpolitischen Instrumentariums zu begegnen. Der Ständerat lehnte diesen Vorstoss ohne Diskussion ab. Zustimmen konnte er hingegen einer im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissenen Motion Etique (fdp, JU), welche eine regional gegliederte Ubersicht über die durch öffentliche und halböffentliche Aktivitäten und Geldströme ausgelösten volkswirtschaftlichen Impulse fordert.

Forderung nach umfassender Revision von den Instrumenten der bisherigen Regionalpolitik
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Wie zuvor bereits mehrere Parlamentarier hatte 1992 auch der Kanton Wallis den Bund aufgefordert, den Finanzausgleich zugunsten der ärmeren Kantone zu verbessern, die Förderungsmassnahmen für das Berggebiet auszubauen und die Tourismuswerbung im Ausland stärker zu subventionieren. Da der Bundesrat bereits entsprechend beauftragt ist, beschlossen sowohl der National- als auch der Ständerat, dieser Standesinitiative zwar keine Folge zugeben, aber ein gleichlautendes Postulat zuhanden des Bundesrates zu verabschieden. Im Ständerat bekämpften mehrere Abgeordnete aus sogenannt reichen Kantonen die Initiative mit dem Argument, dass angesichts der Aufgabenlast und der schlechten Finanzlage der grossen Städte weitere Forderungen der Berggebiete unangebracht seien.

Verbesserter Finanzausgleich zugunsten der ärmeren Kantone
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Grundsätzlich einverstanden waren beide Räte auch mit der Einführung einer verschuldensunabhängigen Produktehaftpflicht. Der bereits bei der Swisslex unterlegene Antrag der SP und der Grünen, diese auch auf gentechnisch veränderte Tiere und Pflanzen auszuweiten, unterlag im Nationalrat erneut. Abgelehnt wurde aber auch ein Antrag von bürgerlicher Seite, die Gesamthaftung wie in Deutschland auf eine Summe von 130 Mio Fr. zu begrenzen. Mit einem Postulat forderte der Nationalrat den Bundesrat auf, mit den EU- und den EWR-Staaten bilaterale Verträge über eine gegenseitige Anerkennung der Produktehaftpflicht abzuschliessen. Eine 1990 eingereichte parlamentarische Initiative Neukomm (sp/ps, BE) für die Einführung der Produktehaftpflicht konnte als erfüllt abgeschrieben werden.

verschuldensunabhängigen Produktehaftpflicht

In die gegenteilige Richtung zielten verstärkte Bemühungen französischsprachiger Parlamentarier für die Berücksichtigung regionalpolitischer Kriterien bei der Vergabe von Bundesaufträgen. Aus einem Postulat Delalay (cvp, VS) lehnte der Ständerat diejenige Passage ab, welche forderte, bei der Vergabe von Bundesaufträgen nicht nur das Preis-Leistungs-Verhältnis, sondern auch regionalpolitische Aspekte einzubeziehen. Darauf doppelte Zwahlen (cvp, BE) mit einer von insgesamt 87, darunter praktisch allen französischsprachigen Nationalräten unterzeichneten Motion nach, worin er eine Untersuchung über die Gründe für allfällige Nichtberücksichtigungen von welschen Anbietern verlangt und eine gleichmässige Verteilung der öffentlichen Aufträge auf alle Regionen fordert.

verstärkte Bemühungen französischsprachiger Parlamentarier für die Berücksichtigung regionalpolitischer Kriterien bei der Vergabe von Bundesaufträgen
Dossier: Staatliche Auftragsvergebung

Der Bundesrat schlug dem Parlament eine Teilrevision des Gesetzes über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und -metallwaren vor. Er entsprach damit dem Wunsch der Edelmetall- und der Uhrenbranche, das aus dem Jahre 1933 stammende Gesetz vollständig an die Entwicklung der internationalen Normierung anzupassen. Der Nationalrat hiess die vorgeschlagenen Änderungen gut.

Teilrevision des Gesetzes über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und -metallwaren

Der Entscheid, ob die Schweiz als eines der letzten Länder Europas Spielbanken zulassen solle, fiel an der Urne eindeutig aus: mit einem Ja-Stimmenanteil von insgesamt 72,5% wurde die Vorlage in allen Kantonen angenommen. Am deutlichsten stimmten die Genfer zu (81,1%), am schwächsten die Jurassier (66,7). Die Vox-Umfrage ergab, dass die Verbotsaufhebung von beiden Geschlechtern, aber auch allen Altersklassen und sozialen Schichten (mit Ausnahme der etwas skeptischeren Landwirte) gleich gut unterstützt wurde; in bezug auf Parteisympathie waren die Befürworter bei der SP – trotz Stimmfreigabe dieser Partei – und dem Freisinn etwas häufiger als bei der CVP und der SVP.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Spielbankenverbot

Der Nationalrat und nach ihm auch der Ständerat überwiesen eine weder vom Plenum noch vom Bundesrat bestrittene Motion der CVP-Fraktion für eine durchgängige Anerkennung internationaler technischer Normen durch die Schweiz. Der Nationalrat stimmte ebenfalls einem Postulat zu, das verlangt, im Rahmen des neuen, auf den 1. April in Kraft gesetzten Markenschutzgesetzes ein Konzept für den Schutz von typischen Produkten der Bergregionen auszuarbeiten.

Schutz von typischen Produkten der Bergregionen

Umstritten war auch die Ausgestaltung des Gesetzes über den Kleinkredit. Wie bereits bei der Eurolex versuchten Vertreter der SP vergeblich, schärfere Bestimmungen einzubringen. Sie unterlagen ebenfalls, als der Nationalrat einem Antrag Oehler (cvp, SG) zustimmte, der die Gesetzgebung über Konsumkreditverträge (mit Ausnahme des gemäss OR den Kantonen vorbehaltenen Erlasses von Höchstzinssätzen) zur ausschliesslichen Bundessache erklärte, womit kantonal strengere Bestimmungen nicht mehr zulässig wären. Dieser Vorschlag war bereits in der erstberatenden Ständekammer von der Kommissionsmehrheit eingebracht, aber auf Antrag von Josi Meier (cvp, LU) abgelehnt worden. In der Differenzbereinigung schwächte der Ständerat den Beschluss des Nationalrats insofern ab, als dass er dem Bund zwar die Kompetenz zur abschliessenden Regelung des privatrechtlichen Bereichs zugestand, gleichzeitig aber sicherstellte, dass in bezug auf Sozialschutz über die Swisslex hinausgehende kantonale öffentlichrechtliche Bestimmungen in Kraft bleiben können. Die grosse Kammer schloss sich diesem Entscheid an.

Swisslex: Gesetz über den Kleinkredit (BRG 93.110)
Dossier: Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex)

Der Nationalrat befasste sich mit der im Vorjahr eingereichten parlamentarischen Initiative Jaeger (ldu, SG) für einen Wechsel von der Missbrauchsgesetzgebung zu einer in der Verfassung verankerten Kartellverbotsregelung. Eine relativ knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission fand, dass das Kartellrecht zwar einer dringenden Revision bedürfe und reichte zu diesem Zweck auch ein Postulat ein. Da der von Jaeger eingeschlagene Weg angesichts der Vorarbeiten der Regierung zu umständlich sei, schlug sie aber eine Ablehnung seines Vorstosses vor. Gegen den Widerstand der SP, des LdU und der GP hiess der Rat diesen Antrag gut. Der Ständerat beriet die im Vorjahr von der grossen Kammer überwiesene Motion für die Umwandlung der Kartellkommission in ein Kartellamt und für eine Fusionskontrolle. Da er beide Anliegen mehrheitlich skeptisch beurteilte, wandelte er den Vorstoss in ein Postulat um.

Wettbewerbspolitische Fusionskontrolle
Dossier: Kartellgesetz

Die WAK übernahm wesentliche Elemente aus den im Dezember 1992 von der SP-Fraktion eingereichten fünf parlamentarischen Initiativen in der Form von zwei eigenen Initiativen für den Erlass von zwei dringlichen Bundesbeschlüssen. Die eine verlangte einen Bonus für Bauinvestitionen der Kantone, Gemeinden und öffentlichen Institutionen sowie zusätzliche Investitionen im Bereich der energietechnischen Sanierung von Gebäuden. Die andere forderte eine befristete Aufstockung der Mittel für die staatliche Unterstützung des Wohnungsbaus und des landwirtschaftlichen Hochbaus. Nicht berücksichtigt wurden von der WAK hingegen die Forderungen der SP nach Zinszuschüssen für Risikokapital und nach finanziellen Ausbildungshilfen für jugendliche Arbeitslose.

Förderung der öffentlichen Investitionen (Pa.Iv. 93.400)
Dossier: Konjunkturmassnahmen 1990-1996

Am 7. März stimmte das Volk über die Aufhebung des in der Bundesverfassung verankerten Spielbankenverbots ab. Die Kampagne warf keine hohen Wellen. Das gegnerische Komitee, das sich vor allem aus Vertretern der SP und der EVP zusammensetzte, begründete seine Haltung hauptsächlich damit, dass es verwerflich sei, wenn der Staat aus der Spielsucht Profit zu ziehen versuche, und dass zudem Spielbanken zur Geldwäscherei missbraucht würden. Die Befürworter legten das Schwergewicht ihrer Propaganda auf die Tatsache, dass spielfreudige Schweizer heute ihr Geld in den zahlreichen grenznahen ausländischen Kasinos verspielen und dem Bund somit wichtige Einnahmen entgingen. Zudem begrüssten sie — mit dem Verweis auf Österreich — die Zulassung von Kasinos auch als wichtige Erweiterung des touristischen Angebots. Von den politischen Parteien unterstützten FDP, CVP, SVP, die AP, die LP und der LdU die Vorlage; die SP entschied sich ebenso für Stimmfreigabe wie die GP und die PdA, während die EVP und die SD Ablehnung empfahlen.

Abstimmung vom 7. März 1993 zur Aufhebung Spielbankenverbot.
Beteiligung: 51,2%
Ja: 1 665 247 (72,5%) / 20 6/2 Stände
Nein: 633 203 (27,5%) / 0 Stände
Parolen: Ja: FDP, CVP, SVP (1*), LP, LdU, AP, Lega; ZSAO, SGV / Nein: EVP, SD
Stimmfreigabe: SP (2*), GP (1 *), PdA; SGB
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Spielbankenverbot

Mit der am 6. Dezember des Vorjahres erfolgten Ablehnung des EWR-Vertrags durch das Volk konnten auch die unter dem Titel Eurolex vorgenommenen Anpassungen an den Acquis communautaire der EU nicht in Kraft treten. Im Sinne einer mit der europäischen Gesetzgebung weitgehend kompatiblen schweizerischen Rechtsordnung, namentlich auch im Wirtschaftsbereich, entschloss sich der Bundesrat, insgesamt 27 der damals vom Parlament beschlossenen Erlasse in einem Swisslex genannten Paket neu aufzulegen. Enthalten waren darin auch alle konsumentenpolitischen Vorlagen der Eurolex.
Sowohl beim Konsumkreditgesetz als auch der Produktehaftpflicht, der Ausdehnung des Widerrufsrechts für Haustürgeschäfte, dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb und der rechtlichen Definition und den Mindestanforderungen für touristische Pauschalreisen übernahm der Bundesrat jeweils die vom Parlament 1992 verabschiedete Fassung mit einigen redaktionellen Änderungen.
In der parlamentarischen Behandlung waren diese fünf Vorlagen vor allem im Nationalrat nicht unumstritten. Gegen den vor allem von der SVP, der LP und der AP getragenen Widerstand setzte sich die Neuerung, dass ein Richter im Rahmen des UWG die Beweislast für Werbebehauptungen umkehren kann, nur relativ knapp durch. Die kleine Kammer hatte der Revision oppositionslos zugestimmt. Auch die Bestimmungen über touristische Pauschalreisen wurden, trotz des Widerstands der SVP-Fraktion im Nationalrat, von beiden Räten verabschiedet. Unbestritten war in beiden Kammern die Erweiterung des Widerrufsrechts.

Swisslex: Konsumentenpolitische Vorlagen der Eurolex (BRG 93.123)
Dossier: Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex)
Dossier: Verhandlungen über den Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union (EU)

Nach dem ablehnenden Volksentscheid vom 6. Dezember des Vorjahres zum EWR-Beitritt und den damit verbundenen wirtschaftlichen Reformen waren sich praktisch alle einig, dass nun mit autonomen Massnahmen die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz verbessert werden müssen. Am 20. Januar stellte der Bundesrat sein Programm zur Revitalisierung der Schweizer Wirtschaft vor. Darin kündigte er insbesondere eine Revision des Kartellrechts, aber auch Anpassungen an die EWR-Regelungen in den Bereichen der technischen Normen, eine Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens, einen freieren Marktzugang für qualifizierte ausländische Arbeitskräfte, den Abbau von kantonalen Schranken bei der Anerkennung von Diplomen und Konzessionen sowie eine Vereinfachung von Baubewilligungsverfahren an. Als ersten, rasch realisierbaren Schritt legte er ein Swisslex genanntes Massnahmenpaket vor, welches 27 wenig umstrittene Beschlüsse aus der Eurolex enthielt.
Als Teil der nach der EWR-Ablehnung angestrebten Revitalisierung der schweizerischen Wirtschaft legte der Bundesrat im Sommer ein Aktionsprogramm für die Harmonisierung der schweizerischen technischen Normen mit denjenigen der EU vor. Damit sollen die Voraussetzungen für die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen und Prüfungen geschaffen werden, um technische Handelshindernisse sowohl beim Import als auch beim Export auszuräumen. Ein guter Teil derjenigen Normen, über die der Bundesrat in eigener Kompetenz entscheiden kann, soll unmittelbar nach dem Inkrafttreten des EWR-Vertrags an die EU-Bestimmungen angepasst werden. In einer zweiten Phase sollen dem Parlament im Jahre 1994 erforderliche Gesetzesänderungen unterbreitet werden.

Swisslex als Programm zur Revitalisierung der Schweizer Wirtschaft / Mesures de revitalisation de l'économie suisse (BRG/MCF 93.100)
Dossier: Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex)

Damit eine konjunkturpolitische Wirksamkeit der Investitionszuschüsse garantiert ist, sollen diese nur für Vorhaben ausgerichtet werden, welche zusätzlich zu den ohnehin vorgesehenen realisiert und bis Ende 1994 abgeschlossen sein werden. Die Beiträge werden gemäss dem Antrag der WAK nur an nicht bereits vom Bund subventionierte Vorhaben geleistet und sind an die Bedingung gekoppelt, dass sie nicht zur Kürzung von Beiträgen anderer öffentlicher Institutionen führen. Der Bundesbeitrag soll 15% der Kosten (für bestimmte Projekte im Energiebereich 20%) der einzelnen Vorhaben ausmachen und für 1993 die Gesamtsumme von 250 Mio Fr. nicht übersteigen. Für die Förderung der Hochbautätigkeit im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes schlug die WAK eine Aufstockung der Mittel für zinsgünstige oder zinslose Darlehen um 100 Mio Fr. für die Jahre 1993 und 1994 vor.

Neuausrichtung der Investitionszuschüsse (1993)
Dossier: Konjunkturmassnahmen 1990-1996

In den Industriestaaten dauerte die konjunkturelle Schwäche an. Dank der wirtschaftlichen Belebung in den USA stieg zwar das Wirtschaftswachstum insgesamt etwas stärker an als im Vorjahr, aber in den meisten europäischen Ländern setzte sich die Krise fort und in Deutschland und Japan, welche im Vorjahr noch als Konjunkturlokomotiven gewirkt hatten, schwächte sich das Wachstum markant ab. Dieser wirtschaftliche Einbruch, aber auch die weiterhin in den meisten Staaten praktizierte restriktive Geldpolitik wirkte sich positiv auf die Teuerungsbekämpfung aus: Die durchschnittliche Inflationsrate bildete sich in der OECD von 4,5% auf 3,5% zurück. Hingegen verschlechterte sich die Beschäftigungslage: Die mittlere Arbeitslosenquote stieg für die OECD-Staaten von 7,2% auf 7,9%, für die EG-Staaten gar auf 10% an. Ausserhalb des OECD-Raums expandierten die Wirtschaften der südostasiatischen Schwellenländer weiterhin kräftig, und auch die lateinamerikanischen Staaten konnten ihre wirtschaftlichen Wachstumsraten steigern. In Osteuropa hielt der Produktionsrückgang, wenn auch in abgeschwächter Form, weiterhin an, wobei sich die Situation in Ungarn, Polen und der ehemaligen Tschechoslowakei etwas freundlicher präsentierte als in Südosteuropa und vor allem in der ehemaligen Sowjetunion. In Afrika gab die wirtschaftliche Lage weiterhin zu wenig Hoffnung Anlass; das Wirtschaftswachstum verlangsamte sich und blieb erneut hinter der Bevölkerungszunahme zurück.

Weltwirtschaft 1990
Dossier: Weltweite Konjunkturentwicklung 1987-1999

Die schweizerische Konjunkturlage unterschied sich wenig von derjenigen der anderen europäischen Staaten. Das reale Bruttoinlandprodukt, welches im Vorjahr stagniert hatte, bildete sich nun sogar leicht zurück. Die Arbeitslosigkeit nahm weiterhin massiv zu, hingegen konnte die Inflationsrate abgebaut werden. Der abgeschwächte Konsum der Privaten (–0,3%) und ein starker Rückgang der Investitionen (–6,7%) wurden durch die Steigerung der Exporte (+4,3%) und den Zuwachs bei den staatlichen Ausgaben (+2,5%) nur teilweise kompensiert, was zu einem leichten Schrumpfen des Bruttoinlandprodukts um 0,6% führte. Der konjunkturell bedingte Rückgang der Importe (–4,3%) bei einer gleichzeitigen Zunahme der Exporte liess das Defizit aus dem Warenverkehr beinahe verschwinden. Zusammen mit dem leicht gestiegenen traditionellen Überschuss aus der Dienstleistungsbilanz resultierte daraus ein Anstieg des Aktivsaldos der Ertragsbilanz auf eine neue Rekordhöhe von 21,9 Mia Fr. oder 6,2% des Bruttosozialprodukts.

Schweizerische Konjunkturlage 1992
Dossier: Wirtschaftswachstum in der Schweiz 1990-1999

Der Arbeitsmarkt reagierte auf die schwache Konjunktur weiterhin heftig. Die Zahl der Beschäftigten ging in allen vier Quartalen gegenüber dem Vorjahresstand zurück; im Jahresmittel waren es 2,6% weniger als im Vorjahr. Im 2. Sektor akzentuierte sich der Stellenabbau gegenüber dem Vorjahr noch (–4,6%), aber auch der Dienstleistungssektor kam 1992 nicht ungeschoren davon (–1,4%). Die Frauen waren vom Beschäftigungsrückgang etwas stärker betroffen als die Männer (—2,8% resp. -2,5%). Innerhalb des 2. Sektors war der Schrumpfungsprozess in der Maschinenindustrie am ausgeprägtesten (—6,9%); in der Bauindustrie nahm die Beschäftigung um weitere 3,7% ab. Mit Ausnahme von Uri, Nidwalden und Glarus war die Beschäftigung in allen Kantonen rückläufig. Wie bereits im letzten Jahr fiel aber der Stellenabbau in der französischsprachigen Schweiz (v.a. Neuenburg und Waadt) stärker aus als im Rest des Landes. Die Zahl der beschäftigten Ausländer mit Niederlassungs- oder Jahresaufenthaltsbewilligung stieg weiterhin an. Da jedoch weniger Grenzgänger Arbeit fanden, nahm insgesamt die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte nur noch geringfügig zu (+0,5%). Die Arbeitslosenzahl hat sich innert Jahresfrist mehr als verdoppelt und erreichte im Dezember 129 643, was einer Quote von 3,7% entspricht. Im Jahresmittel betrug diese Quote 2,6% (1991: 1,1%).

Beschäftigungslage 1992
Dossier: Inflation und Arbeitsmarkt 1990-1999

Die industrielle Produktion bildete sich 1992 um 1% zurück. Relativ am stärksten davon betroffen war die Bekleidungsindustrie (—12%), aber auch die Maschinenindustrie, welche in den Vorjahren kräftig expandiert hatte, musste eine Einbusse von 4% in Kauf nehmen. Weiterhin positive Zuwachsraten verzeichnete die Chemie (+4%); Spitzenreiterin war jedoch die Uhrenindustrie mit einer Produktionssteigerung um 16%. Der markante Investitionsrückgang (—6,7%) war im Gegensatz zum Vorjahr diesmal bei den Ausrüstungsinvestitionen (—9,3%) ausgeprägter als bei den Bauten (—5;1%). Auch am Fremdenverkehr ging der Konjunktureinbruch nicht spurlos vorbei.

Industrielle Produktion 1992
Dossier: Industrielle Produktion 1990-1995

Die Teuerung bildete sich im Verlaufe des Jahresdeutlich zurück. Der jährliche Anstieg des Index der Konsumentenpreise reduzierte sich von 5,2% im Dezember 1991 auf 3,4% zu Jahresende; im Jahresmittel betrug die Inflationsrate 4,0%. Die Teuerung blieb weiterhin weitgehend hausgemacht: Der Preisanstieg betrug bei einheimischen Waren und Dienstleistungen 5,0%, bei importierten Erzeugnissen lediglich 1,1 %. Der Grosshandelspreisindex blieb im Jahresmittel mit einer Zuwachsrate von 0,1 % weiterhin praktisch stabil.

Teuerung 1992
Dossier: Teuerung 1990-1999

Die Konjunkturpolitik der Schweiz war auch im Berichtsjahr weitgehend Geldmengenpolitik. Nachdem bereits im Vorjahr die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven der Unternehmen freigegeben und die Kredite zur Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus aufgestockt worden waren, kam es – trotz der Forderungen der Gewerkschaften und der SP – im Berichtsjahr zu keinen neuen staatlichen Konjunkturstützungsmassnahmen. Allerdings wirkte die öffentliche Hand insofern einer Verschärfung der Krise entgegen, als sie ihre realen Ausgaben sowohl 1992 wie auch im Budget für 1993 leicht ansteigen liess. Die Geldmengenpolitik der Nationalbank liess sich namentlich in der ersten Jahreshälfte weiterhin als restriktiv charakterisieren. Den Hintergrund für diese Politik bildete nicht nur das Festhalten am Ziel der Bekämpfung der Binnenteuerung, sondern auch das Bemühen, die für das Preisniveau der Importgüter wichtige Wechselkursrelation zur Deutschen Mark relativ konstant zu halten. In der zweiten Jahreshälfte erlaubte dann der Rückgang der Inflationsrate und die für den Schweizer Franken positive Entwicklung auf den Devisenmärkten eine leichte Lockerung.

Keine neuen staatlichen Konjunkturstützungsmassnahmen 1992
Dossier: Konjunkturmassnahmen 1990-1996

Im Dezember ging die SP-Fraktion endgültig in die Offensive gegen die vom Bundesrat und vor allem von den bürgerlichen Parteien vertretene Strategie, die Krise mit Deregulierungsmassnahmen zu überwinden. Sie reichte ein Paket mit fünf parlamentarischen Initiativen für die Ankurbelung der Konjunktur ein, das mit zusätzlichen Bundesausgaben von jährlich 600 Mio Fr. ein rund zehnmal grösseres Investitionsvolumen auslösen und Beschäftigung für 40-60 000 Personen sichern sollte. Finanzieren liessen sich diese Ausgaben nach Ansicht der Initianten über die damit erzielten Einsparungen bei der Arbeitslosenversicherung. Im einzelnen verlangte die SP ein Investitionsprogramm von 300 Mio Fr. pro Jahr für die energietechnische Sanierung von Altbauten, eine zusätzliche Aufstockung der Kredite für gemeinnützige Bauträger, die Einführung eines Investitionsbonus und einer Innovationsrisikogarantie sowie Beiträge an jugendliche Arbeitslose für Weiterbildungsaufenthalte im Ausland.

Paket der SP-Fraktion mit fünf parlamentarischen Initiativen für die Ankurbelung der Konjunktur (1992)
Dossier: Konjunkturmassnahmen 1990-1996