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Eine Motion Mühlemann (fdp, TG) für eine Aufhebung der Registrationspflicht für Handelsreisende wurde vom Nationalrat in ein Postulat umgewandelt. Der Rat folgte damit dem Bundesrat, der zwar eine Revision der Vorschriften ebenfalls befürwortete, eine ersatzlose Streichung aber namentlich mit dem Argument ablehnte, dass dadurch international tätigen Vertretern, für welche bestehende Handels- und Zollverträge eine Legitimation vorschreiben, im Ausland Nachteile erwachsen würden.

Registrationspflicht für Handelsreisende

Die WAK war mit diesem Ratschlag nicht einverstanden und beantragte dem Nationalrat in der Junisession, an ihrer eigenen Initiative als Übergangslösung festzuhalten, und damit Zeit für eine eingehende Beurteilung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Neuorientierung des Bonny-Beschlusses zu gewinnen. Grundsätzlich gegen eine Weiterführung der staatlichen Unterstützung privater Unternehmen in bestimmten Regionen wandten sich nur die FP und Minderheiten der FDP und der SVP. Zuerst lehnte der Rat mit 128:22 Stimmen einen Nichteintretensantrag Stucky (fdp, ZG) ab. In der Detailberatung trug er dann dem auch in der bundesrätlichen Botschaft erwähnten Umstand Rechnung, dass das für die Unterstellung unter den Bonny-Beschluss erforderliche Kriterium der industriellen Monokultur heute für keine Region mehr zutrifft. Eine Streichung dieser Bestimmung und eine ausschliessliche Ausrichtung auf die Beschäftigungslage schien dem Rat jedoch nicht opportun, da dies die Subventionierung von Privatbetrieben in reichen Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit, wie etwa Genf oder Basel, zur Folge gehabt hätte. Der Nationalrat folgte deshalb einem Antrag Zwahlen (cvp, BE), – analog zum Projekt des Bundesrates – anstelle der monostrukturellen Ausrichtung einen erheblich unter dem Landesmittel liegenden Entwicklungsstand verlangt. Um diese Weiterführung des revidierten Bonny-Beschlusses als Übergangslösung zu kennzeichnen, reduzierte der Rat die Gültigkeitsdauer auf zwei Jahre und erklärte ihn für dringlich.

Weiterführung des Bonny-Beschlusses (Pa.Iv. 94.410)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Der Bundesrat veröffentlichte im Juni einen Bericht über weitere in Angriff zu nehmende Reformen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung der Schweiz. Er legte darin Rechenschaft ab über die im Rahmen von Swisslex bereits im Vorjahr beschlossenen wirtschaftspolitischen Reformen und stellte ergänzende Neuerungen namentlich in den Bereichen Infrastruktur, Sozialpolitik, Landwirtschaft und Finanzen in Aussicht. Der Ständerat überwies die letztes Jahr vom Nationalrat verabschiedeten Teile der Motion der CVP-Fraktion für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ebenfalls.

marktwirtschaftlichen Erneuerung

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, im Rahmen einer Teilrevision des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG), die seit einiger Zeit als veraltet empfundenen Vorschriften über das Ausverkaufswesen aufzuheben. Damit dürfen neu sowohl Total- und Teilausverkäufe als auch Sonderverkäufe ohne Bewilligung und Einschränkungen in bezug auf Datum und Häufigkeit durchgeführt werden. Der Schutz der Konsumenten und Konkurrenten vor Irreführung resp. unlauterer Werbung ist nach Ansicht des Bundesrates durch die Bestimmungen des UWG namentlich über die Pflicht der Preisdeklaration und das Lockvogelverbot ausreichend sichergestellt. Der Ständerat akzeptierte die vorgeschlagene Liberalisierung diskussionslos.

Teilrevision des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Dossier: Gesetzesrevision zu unlauterem Wettbewerb

Die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrats (WAK-NR) war inzwischen davon ausgegangen, dass der Bundesrat möglicherweise auf die Vorlage einer Botschaft verzichten würde und verabschiedete deshalb am 26. April eine parlamentarische Initiative für eine Weiterführung des Bonny-Beschlusses um maximal drei Jahre. Einen Tag später legte der Bundesrat seine Botschaft über «Massnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Standortattraktivität der Schweiz» vor. Allgemein stellte er darin fest, dass im internationalen Vergleich das Ausmass der staatlichen Beihilfen an private Unternehmer in der Schweiz sehr niedrig ist. In den vergangenen 15 Jahren hatte der Bund insgesamt CHF 54 Mio. im Rahmen des Bonny-Beschlusses ausgegeben (CHF 25 Mio. für Bürgschaftsverluste und CHF 29 Mio. für Zinskostenbeiträge). Damit hatte er mehr als 500 Vorhaben mit einer Investitionssumme von rund CHF 2,5 Mia. gefördert. Eine Evaluation der Auswirkungen dieser relativ bescheidenen Massnahmen habe günstige Resultate ergeben, weshalb eine an die Entwicklung angepasste Weiterführung angezeigt sei. Die Vorlage orientiert sich weitgehend am Vernehmlassungsentwurf; die Massnahmen sollen während zehn Jahren wirksam sein. Wie bisher sollen in bestimmten Regionen private Neuansiedlungen und -gründungen von Unternehmungen sowie innovative Investitionen ansässiger Firmen unterstützt werden.

Als Instrumente sind dabei Bürgschaften und Steuererleichterungen, im Gegensatz zu den alten Bestimmungen aber keine Zinskostenbeiträge vorgesehen. Der örtliche Gültigkeitsbereich wurde neu definiert: Es sollen nicht mehr nur Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit und wirtschaftlichen Monokulturen - die es, bezüglich der Monokultur, ohnehin praktisch nicht mehr gibt - von den Massnahmen profitieren, sondern sogenannte "wirtschaftliche Erneuerungsgebiete". Als Hauptkriterium zur Bestimmung dieser Gebiete dient wie in der EU die über eine längere Periode ausgewiesene Arbeitslosenquote; dazu kommen noch die Beschäftigungsentwicklung und das Pro-Kopf-Einkommen. Mit diesen beiden Zusätzen soll verhindert werden, dass Firmen in Grossstadtagglomerationen, die wirtschaftlich hoch entwickelt sind, aber hohe Arbeitslosenraten aufweisen, unterstützt werden. Im Rahmen derselben Botschaft beantragte die Regierung zudem zwei weitere Bundesbeschlüsse. Der erste soll es dem Bund erlauben, bei der Werbung im Ausland für die Ansiedlung von Unternehmen eine Informations- und Koordinationsrolle zu übernehmen. Der zweite regelt die Unterstützung der für kleine und mittlere Unternehmen konzipierten Informations- und Beratungsstellen über den Zugang zum europäischen Binnenmarkt (Euro-Info-Centres). Bezüglich des Vorgehens empfahl der Bundesrat, die parlamentarische Initiative der WAK des Nationalrats fallenzulassen und seinen eigenen Vorschlag in einem beschleunigten Verfahren zu behandeln, damit er auf Anfang 1995 in Kraft gesetzt werden kann.

Weiterführung des Bonny-Beschlusses (Pa.Iv. 94.410)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

In der 1993 durchgeführten Vernehmlassung war der Vorentwurf für eine Neufassung des Bundesbeschlusses über die Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen (der nach dem damaligen Direktor des BIGA benannten Bonny-Beschluss) namentlich von Unternehmerseite (Vorort und SGV), aber auch von der FDP und der SVP mit ordnungspolitischen Argumenten arg zerzaust worden. Auf der anderen Seite protestierten insbesondere die welschen Kantone dagegen, die seit 1978 gültigen Bestimmungen Ende Februar ersatzlos auslaufen zu lassen. Nach Gesprächen mit den Kantonen und den Wirtschaftsverbänden beauftragte der Bundesrat das EVD, den Vorentwurf zu überarbeiten und ihn noch im Frühjahr vorzulegen.

Neufassung des Bundesbeschlusses über die Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

In Anbetracht der neuen Situation, welche durch die erfolgreich abgeschlossenen GATT-Verhandlungen entstanden war, beschloss der Bundesrat im März, die Revision der Submissionsverordnung, zu welcher er im Vorjahr eine Vernehmlassung eröffnet hatte, einzustellen und gleich ein neues Gesetz vorzulegen.

Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens
Dossier: Staatliche Auftragsvergebung

Der Bundesrat selbst sprach sich im Nationalrat aus formalen Gründen gegen eine Verknüpfung eines Parlamentsbeschlusses (Investitionsbonus) mit dem in seine eigene Kompetenz fallenden Entscheid über den Vorsteuerabzug aus. Er lehnte aus materiellen Gründen aber auch die Weiterführung des Investitionsbonus ab. Dieser habe sich zwar in seiner Erstauflage bewährt, angesichts der schlechten Finanzlage und den günstigeren Prognosen für die Konjunkturentwicklung sei eine Verlängerung aber nicht angebracht. Im Nationalrat fand eine von Blocher (svp, ZH) angeführte Kommissionsminderheit, welche sich aus ordnungspolitischen Gründen gegen den Investitionsbonus aussprach, zwar bei der SVP, den Liberalen und der FP Unterstützung, unterlag aber mit 113 zu 50 Stimmen. Nachdem die von Baumberger (cvp, ZH) beantragte Entkoppelung der beiden Vorlagen auch keine Mehrheit fand, stimmte der Nationalrat dem Paket zu. Gleich anschliessend lehnte der Rat eine Motion des Zürcher Bauwirtschaftsvertreters Hegetschweiler (fdp) ab, welche verlangte, dass der Investitionsbonus auch dann verlängert werde, wenn der Bundesrat den Vorsteuerabzug nicht vorzieht.

Förderung der öffentlichen Investitionen (Pa.Iv. 93.400)
Dossier: Konjunkturmassnahmen 1990-1996

Mit dem Einverständnis des Bundesrats überwies der Ständerat eine Motion Bisig (fdp, SZ), welche verlangt, dass neben den bestehenden Wohnbaupreisindizes auch solche für Verwaltungs- Gewerbe- und Tiefbauten erstellt werden. Der Motionär erhofft sich davon Kosteneinsparungen für die öffentliche Hand, da seiner Meinung nach die heute in Offerten und Voranschlägen übliche automatische Anwendung des Wohnbaupreisindexes der Stadt Zürich die effektive Kostenentwicklung nicht korrekt spiegelt.

Wohnbaupreisindizes

Der Ständerat überwies die im Vorjahr von der grossen Kammer gutgeheissene solothurnische Standesinitiative für die rasche Ausarbeitung eines Konsumkreditgesetzes mit einem auf 15% fixierten Höchstzinssatz und einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten ebenfalls.

Standesinitiative des Kantons Luzern Sozialschutz Solothurner Standesinitiative

Die SP hatte bereits im Herbst des Vorjahres - unter anderem mit einer parlamentarischen Initiative - eine Aufstockung des anfangs 1993 beschlossenen Bonus für öffentliche Investitionen sowie eine Ausweitung seines Geltungsbereichs auf öffentliche Beschaffungen, namentlich für Verkehrs- und Kommunikationsmittel verlangt. Im Februar übernahm die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK) einen Teil dieser auch von der Bauwirtschaft mitgetragenen Forderungen, worauf die SP ihre Initiative zurückzog. Die WAK beantragte dem Plenum eine Aufstockung um 100 Mio Fr., die aber im Gegensatz zum letztjährigen Beschluss nur noch für An- und Umbauten, jedoch nicht mehr für Neubauprojekte auszurichten seien. Die Frist zur Realisierung der neu bewilligten Projekte sollte um ein halbes Jahr auf Ende 1995 verlängert werden. Wie bereits beim letztjährigen Beschluss machte die WAK ihren Antrag wieder von einem finanzpolitischen Gegengeschäft abhängig: Damals hatte sie von der SP die Unterstützung der Mehrwertsteuer zu einem Satz von bloss 6,5% gefordert, jetzt verlangte sie vom Bundesrat, in der MWSt-Verordnung den Vorsteuerabzug für Investitionen bereits auf den 1. Juli zuzulassen. Damit könnte ihrer Ansicht nach verhindert werden, dass geplante Vorhaben bis zur allgemeinen Einführung der Mehrwertsteuer anfangs 1995 zurückgestellt werden.

Förderung der öffentlichen Investitionen (Pa.Iv. 93.400)
Dossier: Konjunkturmassnahmen 1990-1996

Die Wirtschaftskrise hielt in den meisten Industriestaaten auch 1993 an. In der EU verzeichneten sowohl Deutschland als auch Frankreich und Italien einen realen Rückgang des Bruttoinlandproduktes. Auch in Japan stagnierte die Wirtschaftsentwicklung. In Grossbritannien, wo die Rezession früher eingetroffen war, konnte hingegen ebenso wieder ein Wachstum registriert werden wie in den USA, wo die Erholung bereits 1992 eingesetzt hatte. Verschiedene Indikatoren deuteten darauf hin, dass in den meisten OECD-Staaten gegen Ende 1993 die Talsohle der Rezession erreicht war.

Weltwirtschaft 1993
Dossier: Weltweite Konjunkturentwicklung 1987-1999

Die schwache Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen und das Festhalten der meisten Staaten an einer restriktiven Geldpolitik hatten eine weitere Abnahme der Teuerungsraten zur Folge. Der Inflationsindex der Konsumentenpreise reduzierte sich in den OECD-Ländern (ohne Türkei) im Durchschnitt von 3,2% auf 2,8%. Während sich in den USA die Beschäftigungslage verbesserte, stieg die Arbeitslosigkeit in den meisten Ländern Europas weiter an. Die Arbeitslosenquote nahm in der EU im Mittel von 10,3% auf 11,3% zu.

Weltwirtschaft 1993
Dossier: Weltweite Konjunkturentwicklung 1987-1999

In den Staaten Ost- und Mitteleuropas verstärkten sich die Tendenzen des Vorjahres: Polen wies erstmals seit der politischen Wende ein Wirtschaftswachstum aus, und in Tschechien und Ungarn konnte zumindest der Rückgang gestoppt werden. Am ungünstigsten verlief die Entwicklung weiterhin in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, wo sich die wirtschaftliche Talfahrt ungebremst fortsetzte. Ausserhalb des europäischen Raumes legten vor allem die Volkswirtschaften Südostasiens, aber auch diejenigen Lateinamerikas kräftig zu, während in Afrika das weiterhin schwache wirtschaftliche Wachstum nicht einmal mit der Bevölkerungszunahme Schritt halten konnte.

Weltwirtschaft 1993
Dossier: Weltweite Konjunkturentwicklung 1987-1999

Die schweizerische Konjunkturlage unterschied sich auch 1993 wenig von derjenigen der anderen 'europäischen Staaten. Das reale Bruttoinlandprodukt, welches — gemäss revidierter Schätzung der Nationalen Buchhaltung — im Vorjahr noch stagniert hatte, bildete sich gemäss ersten Schätzungen nun sogar leicht zurück (—0,6%). Immerhin setzte nach einem starken Einbruch in den ersten drei Monaten im 2. Quartal eine leichte Erholung ein, die sich in den folgenden Quartalen fortsetzte. Der Rückgang beim Konsum der Privaten (—0,8%) verstärkte sich, und auch der Konsum des Staates sank real um 0,4%. Der kräftige Rückgang der Investitionen (—4,3) setzte sich 1993 fort, wobei auch hier in der zweiten Jahreshälfte eine deutliche Belebung feststellbar war. Einen positiven Beitrag zum Wachstum des BIP leistete einzig der Aussenhandel. Einem nominellen Anstieg der Exporte um 0,6% stand ein Rückgang der Einfuhren um 3,4% gegenüber. Da sich gleichzeitig die Terms of trade zugunsten der Schweiz verbessert hatten (stabile Exportpreise bei um 2,2% gesunkenen Importpreisen), schloss die traditionell hoch defizitäre Handelsbilanz 1993 seit längerem erstmals wieder mit einem Uberschuss (2,7 Mia Fr.) ab. Zusammen mit dem erneut angestiegenen Uberschuss aus der Dienstleistungsbilanz resultierte daraus ein Anstieg des Aktivsaldos der Ertragsbilanz auf eine neue Rekordhöhe von 27,6 Mia Fr. oder 7,7% des Bruttosozialprodukts.

Schweizerische Konjunkturlage 1993
Dossier: Wirtschaftswachstum in der Schweiz 1990-1999

Wie bereits im Vorjahr schlug die schlechte Konjunktur voll auf den Arbeitsmarkt durch. Die Zahl der Beschäftigten ging in allen vier Quartalen gegenüber dem Vorjahresstand zurück; allerdings fiel die Schrumpfungsrate von Quartal zu Quartal geringer aus. Im Jahresmittel betrug der Arbeitsplatzabbau gegenüber dem Vorjahr 2,6% (1992: 2,2%). Dieser Prozess spielte sich in allen drei Wirtschaftssektoren ab, am markantesten freilich weiterhin im 2. Sektor mit -4,5%. Frauen und Männer waren vom Beschäftigungsrückgang etwa gleich stark betroffen (—2,7% resp. -2,6%) ; in absoluten Zahlen gingen allerdings bedeutend mehr Männer- als Frauenstellen verloren (56 000 resp. 35 500). Mit Ausnahme von Uri, Nidwalden und Schaffhausen war die Beschäftigung in allen Kantonen rückläufig. Dabei war die französischsprachige Schweiz mit Ausnahme der Waadt weiterhin überdurchschnittlich stark betroffen. Eine Trendwende ergab sich bei der Verteilung zwischen Schweizern und Ausländern, indem die Zahl der beschäftigten Ausländer stärker abnahm als diejenige der Schweizer (—4,4% resp. -2,0%); diese Entwicklung ging vor allem zu Lasten der Grenzgänger. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen hat weiter stark zugenommen und erreichte im Dezember 184 388 (Dez. 1992: 129 643). Dies entsprach einem Anteil von 5,1 % an den Beschäftigten; im Jahresmittel betrug die Quote 4,5% (1992: 2,5%).

Beschäftigungslage 1993
Dossier: Inflation und Arbeitsmarkt 1990-1999

Die industrielle Produktion stagnierte im Vergleich zum Vorjahr. Während die Chemie (+8%) und die Uhrenindustrie (+6%) weiter expandierten, steckten die Maschinen- und die Textilindustrie immer noch tief in der Krise (—6% resp. -4%). Vom Investitionsrückgang um 4,3% waren die Ausrüstungsinvestitionen praktisch gleich stark betroffen wie die Bauten.

Industrielle Produktion 1993
Dossier: Industrielle Produktion 1990-1995

Die Teuerung war wiederum rückläufig. Der jährliche Anstieg des Indexes der Konsumentenpreise reduzierte sich von 3,4% im Dezember 1992 auf 2,5% zu Jahresende; im Jahresmittel betrug die Inflationsrate 3,3%. Die Inlandteuerung war mit 3,6% im Jahresmittel weiterhin ausgeprägter als diejenige der Importgüter (2,2%). Der bisherige Grosshandelspreisindex wurde im Juni durch einen Produzenten- und Importpreisindex ersetzt. Dieser blieb im Vergleich zum Vorjahr mit einer mittleren Zuwachsrate von 0,2% nahezu stabil.

Teuerung 1993
Dossier: Teuerung 1990-1999

Die anhaltende Rezession und dabei vor allem die sich weiter verschlechternde Lage auf dem Arbeitsmarkt veranlassten das Parlament, nun doch noch Massnahmen zur Wiederankurbelung der Wirtschaft zu beschliessen. Den wahren Hintergrund dazu bildete allerdings ein Kompromiss zwischen den Vertretern der bürgerlichen Bundesratsparteien und der SP in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK). Die SP hatte ihre Unterstützung für die Einführung der Mehrwertsteuer zu einem Satz von lediglich 6,5% von der Verabschiedung eines Konjunkturförderungsprogramms abhängig gemacht.
Im Nationalrat beantragten die Liberalen und die AP erfolglos Nichteintreten, da die Stützungsmassnahmen zu spät wirksam und den gerade im Baugewerbe notwendigen Strukturbereinigungen entgegenlaufen würden. Zudem vertrügen sich diese zusätzlichen Ausgaben von 300 Mio Fr. schlecht mit dem gegenwärtigen Zustand der Bundesfinanzen. Diese Bedenken wurden zwar grundsätzlich auch von den Fraktionssprechern der FDP, der SVP und des LdU geteilt. Um die Vereinbarung mit der SP über die Einführung der Mehrwertsteuer nicht aufs Spiel zu setzten, unterstützten sie das Paket aber gleichwohl. Bundesrat Delamuraz sprach sich, allerdings ohne Enthusiasmus, ebenfalls für die Ankurbelungsmassnahmen aus. In der Detailberatung passierten beide Vorlagen ohne Änderungen.
Der Ständerat akzeptierte das Programm ebenfalls, nahm allerdings einige Modifikationen vor. So beschloss er auf Antrag Beerli (fdp, BE), dass auch Investitionen, die bereits über die Berggebietshilfe (IHG) unterstützt werden, vom Bonus sollen profitieren können. Zudem stimmte er einem im Nationalrat von Bühler (svp, GR) erfolglos vertretenen Antrag zu, den für den Investitionsbonus vorgesehenen Betrag um 50 Mio Fr. zu kürzen und im Gegenzug neben dem Wohnungsbau auch die landwirtschaftlichen Hochbauten mit dieser Summe zusätzlich zu unterstützen. Im weiteren verlängerte er die Realisierungsfrist der unterstützungswürdigen Projekte um ein halbes Jahr auf Mitte 1995. In der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat den Entscheiden der kleinen Kammer an.

Förderung der öffentlichen Investitionen (Pa.Iv. 93.400)
Dossier: Konjunkturmassnahmen 1990-1996

Die Unternehmerverbände forderten die politischen Instanzen wiederholt zu einer raschen Realisierung der in Aussicht genommenen Reformen auf. Die Linke hingegen zeigte sich in vielen Bereichen – allerdings nicht beim Kartellrecht – skeptisch, befürchtet sie doch von dem auch mit dem Schlagwort Deregulierung bezeichneten Prozess einen Abbau von sozialen Rechten und Schutzmassnahmen für die Arbeitnehmer.

Die Unternehmerverbände forderten die politischen Instanzen wiederholt zu einer raschen Realisierung der in Aussicht genommenen Reformen auf

Auch die Vertreter der Kantonsregierungen stellten ihre Vorarbeiten für die Vereinheitlichung und Liberalisierung der Submissionsordnungen vor. Dabei waren sie sich einig, dass sowohl kantonal als auch kommunal jegliche Benachteiligung oder gar der Ausschluss von auswärtigen Anbietern abgeschafft werden soll. Unter der Voraussetzung, dass Gegenrecht gehalten wird, soll dies auch für im Ausland domizilierte Unternehmen gelten. Die Baudirektoren liessen fürs erste ein Mustergesetz ausarbeiten und in die Vernehmlassung geben; auf längere Frist kündigten sie ein Konkordat an. Die an Deutschland angrenzenden Kantone und Baden-Würtemberg gaben bekannt, dass sie eine gegenseitige Vereinbarung über eine vollständige Liberalisierung der Vergabe öffentlicher Aufträge und auch der für Aktivitäten im anderen Land erforderlichen Arbeitsbewilligungen anstreben. Erste konkrete Schritte unternahm die Regierung von Basel-Stadt mit der Vorlage eines revidierten Submissionsgesetzes.

Kantonsregierungen Vorarbeiten für die Vereinheitlichung und Liberalisierung der Submissionsordnungen Die an Deutschland angrenzenden Kantone und Baden-Würtemberg
Dossier: Staatliche Auftragsvergebung

Unmittelbar nach der Abstimmung gingen beim Bundesrat über 40 Gesuche für die Konzessionierung eines Spielkasinos ein. Bevor diesbezügliche Entscheide getroffen werden können, bedarf es freilich noch einer entsprechenden Gesetzgebung. Der Bundesrat beauftragte eine Expertenkommission mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs.

über 40 Gesuche für die Konzessionierung eines Spielkasinos
Dossier: Spielbankenverbot

Ein wesentliches Element des vom Bundesrat im Januar vorgestellten Revitalisierungsprogramms für die Schweizerische Wirtschaft bildete die Ankündigung einer Revision des Kartellgesetzes. Ende Oktober gab der Bundesrat den Vorentwurf in die Vernehmlassung. Gestützt auf die Vorschläge einer von ihm eingesetzten Studienkommission möchte er Kartelle zwar nicht gänzlich verbieten, jedoch Absprachen für die Bereiche Preise, Mengen und Gebietsaufteilungen als Behinderung des wirksamen Wettbewerbs erklären und deshalb im Normalfall nicht mehr zulassen. Zudem sprach er sich auch für die Einführung einer Genehmigungspflicht für Fusionen ab einer bestimmten Umsatzsumme aus. Die Klageberechtigung gegen kartellistische Praktiken soll neben betroffenen Firmen, Privatpersonen und Branchenverbänden auch den Konsumentenorganisationen zugesprochen werden. Auf organisatorischer Ebene schlug der Bundesrat die Schaffung eines Bundesamtes für die Durchführung von Marktuntersuchungen vor sowie die Umwandlung der bestehenden Kartellkommission in einen Wettbewerbsrat mit Entscheidungskompetenzen. Bereits vor der Vernehmlassung hatte der Vorort Kritik an einer Fusionskontrolle geübt und der Gewerbeverband grundsätzliche Einwände gegen eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts angemeldet.

Revision des Kartellgesetzes (BRG 94.100)
Dossier: Kartellgesetz

Eine Standesinitiative des Kantons Luzern, welche in bezug auf Sozialschutz ähnlich wie die 1991 vom Parlament überwiesene Motion Affolter (fdp, SO) über die jetzt verabschiedeten Bestimmungen hinausging, wurde zwar vom Ständerat gutgeheissen, vom Nationalrat aber gegen den Widerstand der Linken als erfüllt abgeschrieben. Nachdem der Ständerat in der Differenzbereinigung jedoch auf seinem positiven Entscheid beharrte, gab der Nationalrat nach. Er überwies danach auch gleich noch eine Solothurner Standesinitiative, welche die rasche Ausarbeitung eines Bundesgesetzes über Kleinkredite verlangt, das den Maximalzins von 15% und die Höchstlaufzeit auf 24 Monate beschränkt.

Standesinitiative des Kantons Luzern Sozialschutz Solothurner Standesinitiative

Der Bundesrat setzte im Februar eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag ein, weitere Schritte einer Reform des Gesellschaftsrechts abzuklären. Insbesondere soll sie sich mit der Schaffung eines Konzernrechts, einer Revision der Bestimmungen über die GmbH und dem Wunsch nach der Schaffung einer speziellen Rechtsform für Klein- und Mittelbetriebe auseinandersetzen.

Weitere Reformen des Gesellschaftsrechts geplant
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht