Im Herbst beantragte der Bundesrat eine Teilrevision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es geht dabei um bessere Möglichkeiten zur Bekämpfung einzelner Missstände bei geschäftlichen Angeboten. So sollen insbesondere täuschende und irreführende Praktiken von Firmen, welche Einträge in Branchenregister und ähnliches anbieten, unterbunden werden. Auch gegen Verkaufsmethoden nach dem so genannten Schneeballprinzip soll neu mit dem UWG vorgegangen werden können. Käufer von Waren und Dienstleistungen sollen zudem besser vor unfairen Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschützt werden. Schliesslich soll auch die Klageposition des Bundes verbessert werden. Dieser könnte in Zukunft nicht nur dann eine in der Schweiz tätige Firma einklagen, wenn durch deren unlauteres Geschäftsgebaren der Ruf der Schweiz im Ausland gefährdet ist, sondern auch dann, wenn KMU und Konsumenten im Inland geschädigt werden. Da heute derartige Delikte oft im Internet und in grenzüberschreitendem Rahmen begangen werden, soll via Amtshilfebestimmungen auch die Zusammenarbeit mit den Behörden anderer Staaten ausgebaut werden. Mit dem Argument, dass dies auch vom Bundesrat in dieser UWG-Revision vorgeschlagen werde, gab der Nationalrat einer vom Ständerat angenommenen parlamentarischen Initiative Sommaruga (sp, BE: 06.489) für ein Verbot von unfairen Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Folge.
Teilrevision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG)- Schlagworte
- Datum
- 2. September 2009
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 09.069
- Akteure
- Quellen
-
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- BBl, 2009, S. 6151 ff; AB SR, 2009, S. 636 f.; AB NR, 2009, S. 1645 ff.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 22.09.2016
Aktualisiert am 22.09.2016