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  • Markwalder, Christa (fdp/plr, BE) NR/CN

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La motion de la conseillère nationale Christa Markwalder (plr, BE) propose de simplifier la réglementation de l'auto-comparaison dans l'ordonnance sur l'indication des prix (OIP). En modifiant l'ordonnance sur l'indication des prix (OIP), l'élue bernoise veut permettre l'affichage d'un prix comparatif pour une auto-comparaison, sans limite de temps, lorsque les articles concernés ont été proposés à un prix plus élevé pendant au moins quatre semaines d'affilée.
Après l'adoptopn de la motionau Conseil national par 139 voix contre 42 et 6 abstentions, la Commission des affaires juridiques du Conseil des États (CAJ-CE) recommande, par 5 voix contre 3 et 2 abstentions, de rejeter la motion.
Dans son rapport, la commission rappelle tout d'abord que la justification de la motion repose sur la complexité actuelle des règles d'auto-comparaison dans l'ordonnance, qui sont considérées comme dépassées. Une règle plus simple, exigeant que les marchandises soient proposées au prix normal pendant au moins quatre semaines avant de bénéficier d'une réduction, serait plus adaptée à la réalité du commerce de détail, notamment pour les articles saisonniers. Cependant, le Conseil fédéral, dans son avis, exprime des réserves quant à une modification des règles actuelles. D'un côté. l'exécutif souligne la nécessité de prévenir la tromperie des consommateurs et estime que permettre une auto-comparaison illimitée dans le temps accroîtrait le risque d'abus et compromettrait la protection des consommateurs. D'un autre côté, le Conseil fédéral estime que les règles existantes sont claires, faciles à appliquer, et qu'elles garantissent la transparence des prix.
Se basant sur ces considérations, la CAJ-CE recommande finalement de rejeter la motion, argumentant que les règles actuelles sont suffisantes et bien connues des acteurs du marché, et qu'une comparaison des prix illimitée dans le temps pourrait prêter à confusion sans apporter d'avantages significatifs aux consommateurs et consommatrices. Au tour du Conseil des Etats de se pencher sur le sujet.

Preisbekanntgabeverordnung: Selbstvergleich vereinfachen (Mo. 21.4161)

In der Sommersession 2023 befasste sich der Nationalrat mit einer Motion von Christa Markwalder (fdp, BE) für eine Vereinfachung der Regelung des Selbstvergleichs in der Preisbekanntmachungsverordnung. Die FDP-Nationalrätin bemängelte im geltenden Recht insbesondere die Komplexität der Halbierungs- und Zweimonatsregel, wenn bei Waren der reduzierte und der eigene ursprüngliche Preis angegeben wird. Diese Regelungen, die dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor irreführenden Preisen dienten, verlangen, dass Waren nur halb so lange zum reduzierten Preis angeboten werden dürfen wie zuvor zum normalen Preis – maximal aber während zwei Monaten. Gemäss Markwalder sei diese Regelung zeitlich überholt und führe bei den Unternehmen und bei den Aufsichtsbehörden zu hohem bürokratischem Aufwand. Auf Ansinnen Markwalders sollte der Bundesrat deshalb dazu angehalten werden, die entsprechende Verordnung so anzupassen, dass der Selbstvergleich zeitlich unbeschränkt praktiziert werden darf, sofern die Ware – vornehmlich Saisonware – vorab während mindestens vier Wochen zum angegeben höheren Preis angeboten worden war. Der Bundesrat sprach sich gegen Annahme der Motion aus, da er bei der bewährten bestehenden Regel bleiben wollte, was er bereits im Bericht zum themenähnlichen Postulat Lombardi (cvp, TI; Po. 18.3237) kundgetan hatte. Des Weiteren sei eine mögliche Beschränkung auf Saisonware aufgrund von Abgrenzungsproblemen nicht praktikabel. Nichtsdestoweniger erteilte der Nationalrat mit 139 zu 42 Stimmen bei 6 Enthaltungen der Motion grünes Licht. Die Gegenstimmen stammten dabei aus der geschlossen stimmenden SP-Fraktion sowie von einigen Vertreterinnen und Vertretern der Mitte- und der Grünen-Fraktion.

Preisbekanntgabeverordnung: Selbstvergleich vereinfachen (Mo. 21.4161)

Im Mai 2022 gab die RK-NR einer parlamentarischen Initiative Gredig (glp, ZH) zur Bekämpfung von Zwangsarbeit durch die Ausweitung der Sorgfaltspflicht Folge. Der Entscheid fiel nur knapp mit dem Stichentscheid der Präsidentin Christa Markwalder (fdp, BE). Die grünliberale Nationalrätin Corina Gredig forderte, dass der Geltungsbereich des indirekten Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative dahingehend ergänzt wird, dass bei den besonderen Sorgfaltspflichten und bei der Transparenz auch das Verbot von Zwangsarbeit aufgeführt wird. Sie begründete ihr Anliegen damit, dass Uigurinnen und Uiguren zu Zwangsarbeit in chinesischen Fabriken gezwungen würden, die im Verdacht stünden, auch mit Schweizer Unternehmen Geschäfte zu treiben. Handel mit Unternehmen, die Zwangsarbeit anwenden, widerspreche UNO-Leitprinzipien wie auch OECD-Leitsätzen und führe zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Unternehmen, die eine wirksame Sorgfaltsprüfung vornehmen.

Bekämpfung von Zwangsarbeit durch die Ausweitung der Sorgfaltspflicht (Pa. Iv. 21.427)

La Commission des affaires juridiques du Conseil national (CAJ-CN) s'est attelé à l'application de l'initiative parlementaire déposée par Beat Flach (pvl, AG). Cette initiative souhaite une modification de la loi fédérale contre la concurrence déloyale (LCD). Par 12 voix contre 12 et 1 abstention, et avec la voix prépondérante de son président, la CAJ-CN a recommandé de proroger le délai de 2 an pour la création du projet d'acte législatif. Cependant, le Conseil national a suivi la minorité de la CAJ-CN et décidé de classer l'initiative par 97 voix contre 92. Les arguments de la minorité, qui pointaient du doigt une ingérence dans les relations commerciales et une révision prématurée de la LCD, ont fait mouche auprès du camp bourgeois.

Article 8 LCD. Conditions commerciales abusives

Après avoir reçu le soutien du Conseil fédéral et du Conseil national, la motion Markwalder (fdp/plr, BE) a été acceptée, sans opposition, par le Conseil des Etats. Cette motion découle du constat de la non application de l'art.18 de la loi fédérale sur les voyages à forfait. En Suisse, de nombreuses agences de voyages violent l'obligation de remboursement lors d'annulation du voyage en cas d'insolvabilité ou de faillite. Par conséquent, la motion souhaite imposer, dans un premier temps, des sanctions, puis si nécessaire, dans un deuxième temps, mettre en place un organe de surveillance. La Commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats (CER-CE) s'était prononcée préalablement en faveur de la motion. La CER-CE précisait uniquement qu'il était impératif, lors de la mise en exécution de la motion, de veiller à la protection du client, de contrôler l'égalité de traitement des agences de voyages et de mettre en avant les intérêts du secteur.

Bundesgesetz über Pauschalreisen. Vollzugsdefizit beheben

Der Nationalrat sprach sich in der Herbstsession 2016 für die Behebung eines Vollzugsdefizits im Bereich der Pauschalreisen aus und reichte eine Motion Markwalder (fdp, BE) an den Nationalrat weiter. Handlungsbedarf bestehe, so die Motionärin, weil rund ein Viertel der Reisebüros in der Schweiz nicht mittels eines Reisegarantiefonds gegen Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs abgesichert sei. Daraus erwachse nicht nur eine Lücke im Kundenschutz, sondern auch eine Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Reisebranche. Die Motion war Ende 2014 noch von Nationalrat Schwander (svp, SZ) bekämpft und die Diskussion verschoben worden. Beim zweiten Anlauf verzichtete Schwander dann auf die Bekämpfung, wollte aber festgehalten haben, dass ein unbürokratischer Weg zur Behebung des Vollzugdefizits gefunden werden müsse.

Bundesgesetz über Pauschalreisen. Vollzugsdefizit beheben

Im Februar 2016 stimmte die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen (RK-SR) dem Entschluss ihrer Schwesterkommission zu, einer parlamentarischen Initiative Flach (glp, AG), die den Schutz vor missbräuchlichen Geschäftsbedingungen auch auf gewerbliche Abnehmerinnen und Abnehmer ausweiten möchte, Folge zu geben. Artikel 8 im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) war 2011 bei der letzten UWG-Revision im Zuge der parlamentarischen Beratungen auf Konsumentenverträge eingeschränkt worden. Eine Anpassung, so der Initiant, dränge sich vor allem im Interesse der KMU auf. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-NR) hat nun zwei Jahre Zeit, der Bundesversammlung einen Erlassentwurf zu unterbreiten.

Kleine UWG-Revision: Missbräuchliche Geschäftsbedingungen

Beat Flach (glp/pvl, AG) a déposé une initiative parlementaire pour modifier la loi fédérale contre la concurrence déloyale (LCD). Plus précisément, il espère modifier l'article 8 de la LCD. Il estime que, à l'heure actuelle, la loi fédérale restreint la protection contre l'utilisation de conditions commerciales abusives. Une telle restriction va à l'encontre des intérêts des PME. La Commission des affaires juridiques du Conseil national (CAJ-CN) a décidé de donner suite à l'initiative. Puis, la Commission des affaires juridiques du Conseil des Etats (CAJ-CE) a confirmé l'adhésion à l'objet. La CAJ-CN est désormais en charge d'établir un projet d'acte.

Article 8 LCD. Conditions commerciales abusives

Im Juni 2015 gab die Rechtskommission des Nationalrats (RK-NR) einer parlamentarischen Initiative Flach (glp, AG) Folge, die den Schutz vor missbräuchlichen Geschäftsbedingungen auch auf gewerbliche Abnehmerinnen und Abnehmer ausweiten möchte. Der anzupassende Artikel 8 im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) war 2011 bei der letzten UWG-Revision im Zuge der parlamentarischen Beratungen auf Konsumentenverträge eingeschränkt worden. Dies stosse, so der Initiant, zunehmend auf Kritik und schaffe insbesondere Abgrenzungsprobleme. Die Kommission fasste ihren Entscheid mit 10 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, was vier Jahre nach der Einigungskonferenz zur UWG-Revision einmal mehr die Konfliktbeladenheit der Thematik unter Beweis stellte.

Kleine UWG-Revision: Missbräuchliche Geschäftsbedingungen

Der Bundesrat konnte sich mit seiner Politik zur Verhinderung von Parallelimporten patentgeschützter Güter nicht durchsetzen. Das Parlament lehnte seinen Vorschlag aus dem Vorjahr, das Verbot des Parallelimports patentgeschützter Waren im Patentgesetz zu verankern ab und beschloss, derartige Importe aus dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR (EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) in Zukunft zuzulassen. Zudem soll es generell, also auch bei Importen aus nicht dem EWR angehörenden Ländern, nicht mehr erlaubt sein, sich auf den Patentschutz zu berufen, wenn es sich lediglich um Patente für unwichtige Produktekomponenten wie z.B. den Verschluss eines Gefässes handelt.

Der Nationalrat beschäftigte sich als Erstrat mit den Vorschlägen des Bundesrates. Eine recht deutliche Kommissionsmehrheit beantragte, die nationale Erschöpfung der Patente durch eine regionale, d.h. einseitig auf die EU ausgeweitete Erschöpfung zu ersetzen. Damit wäre das Produkt zwar weiterhin vor Nachahmung geschützt, aber die handelsrechtlichen Vorrechte, welche es dem Patentinhaber erlauben, die Vertriebskanäle zu beschränken, würden innerhalb der definierten Handelsregion abgeschafft. Nach Ansicht der WAK wären davon namentlich bei Medikamenten erhebliche Preissenkungen zu erwarten. Dem Argument von Bundesrat und Pharmaindustrie, dass sich dieser Verzicht auf das bestehende Vermarktungsmonopol für die Produzenten von patentgeschützten Arzneimitteln negativ auf den Forschungsstandort Schweiz auswirken würde, hielt die WAK entgegen, dass gerade in dieser Branche die Forschung und Entwicklung ohnehin international organisiert sei. Die SP, die GP, die Grünliberalen und eine Mehrheit der CVP unterstützten die WAK-Mehrheit. Dabei wäre die Linke eigentlich lieber noch weiter gegangen und hätte nicht nur die regionale, sondern die internationale Erschöpfung eingeführt. Aus abstimmungstaktischen Gründen zog sie aber einen entsprechenden Antrag zurück. Die FDP und die SVP sprachen sich für die Bundesratslösung der nationalen Erschöpfung aus und konnten sich dank der Unterstützung von einigen CVP-Abgeordneten mit 93 zu 88 Stimmen bei 12 Enthaltungen durchsetzen. Die Organisationen des Detailhandels hatten bereits vor den Nationalratsverhandlungen gedroht, zusammen mit Konsumentenorganisationen und den Krankenkassen eine Volksinitiative zur Aufhebung des Verbots der Parallelimporte zu lancieren.

Die WAK des Ständerats empfahl wie ihre Schwesterkommission der grossen Kammer einen Systemwechsel. Mit der einseitigen Einführung der auf den EWR bezogenen regionalen Erschöpfung sollten die handelsrechtlichen Beschränkungen für Importe patentgeschützter Waren aus diesem Raum abgeschafft werden. Ausgenommen vom freien Import wären allerdings Artikel, deren im Vergleich zur Schweiz tiefere Preise vom Staat festgelegt sind, wie dies gerade im Pharmabereich in der EU die Norm ist. Von den Vorschlägen des Bundesrates blieb einzig die grundsätzliche Aufhebung des Importverbots bei Waren, deren durch ein Patent geschützte Komponenten für das Produkt von untergeordneter Bedeutung sind. Vertreter der FDP und der SVP sowie Bundesrätin Widmer-Schlumpf kritisierten erfolglos die nicht auf Gegenseitigkeit beruhende Beschränkung auf den EWR. Diese Limitierung auf den EWR sei wegen der Meistbegünstigungsklausel im internationalen Handelsrecht rechtlich nicht haltbar. Der Ständerat stimmte trotz dieser Einwände mit 31 zu 12 Stimmen dem Konzept seiner WAK zu.

Die WAK-NR unterstützte in der Differenzbereinigung diese Beschlüsse der kleinen Kammer. Das Plenum folgte aber mit 94 zu 91 Stimmen einem Antrag Markwalder (fdp, BE), der auf die vom Bundesrat beantragte gesetzliche Festschreibung der nationalen Erschöpfung verzichten und – zumindest bis zum Vorliegen eines gegenseitigen Abkommens mit der EU – das Verbot der Parallelimporte patentgeschützter Güter weiterhin bloss auf das frühere Bundesgerichtsurteil im Fall Kodak abstützen wollte. Nachdem der Ständerat mit 26 zu 14 Stimmen noch einmal auf seiner Position beharrt hatte, gab die grosse Kammer nach. In der Schlussabstimmung lautete das Verdikt für einen Systemwechsel (Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter aus EU/EWR-Staaten mit Ausnahme von solchen mit staatlich festgelegten Preisen) in der kleinen Kammer 40 zu 1 bei zwei Enthaltungen und im Nationalrat 102 zu 85, wobei die Opposition weiterhin aus der geschlossenen SVP und der fast einstimmigen FDP kam.

Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter aus der EU
Dossier: Parallelimporte patentgeschützter Güter