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  • Wirtschaftspolitik

Akteure

  • Jans, Beat (sp/ps, BS) alt-NR/ex-CN
  • Herzog, Eva (sp/ps, BS) SR/CE

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La motion déposée par le PLR en 2016 visant à mettre en place un frein à la réglementation qui permette de limiter les coûts qu’elle induit a été tacitement classée par le Conseil des Etats lors de la session d'hiver. Comme l'a expliquée la présidente de la chambre haute Eva Herzog (ps, BS), cette motion aurait déjà dû être classée dans le cadre de l'objet 22.083, qui a été traité au Conseil des Etats le 7 juin 2023. Cependant, l'objet 22.083 ne sera plus examinée par la chambre haute, car les deux chambres ont décidé de ne pas entrer en matière.

Mettre en place un frein à la réglementation qui permette de limiter les coûts qu'elle induit (Mo. 16.3360)
Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung
Dossier: Unternehmensentlastungsgesetz und Regulierungsbremse: Umsetzung der Motionen 16.3388 und 16.3360

Im März 2022 gab der Ständerat einer Standesinitiative des Kantons Jura mit der Forderung, Internetgiganten – sogenannte GAFAM-BATX-Riesen – im Inland zu besteuern, keine Folge. Mit 21 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung schloss er sich damit der Mehrheit seiner vorberatenden RK-SR an. Kommissionssprecher Erich Ettlin (mitte, OW) hatte gegen die Initiative argumentiert, dass die Schweiz die Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu gegebener Zeit gemeinsam mit anderen Staaten innerhalb der OECD umsetzen solle. Befürworterin Eva Herzog (sp, BS) hatte vergebens dagegen gehalten, dass die Schweiz nach dem Vorbild Frankreichs oder Spaniens bereits jetzt eine Digitalsteuer beschliessen und diese bei einer allfälligen Harmonisierung im Rahmen der OECD später anpassen könne.

Internetgiganten besteuern (Kt. Iv. JU 21.306)

Eine vom Kanton Jura im Februar 2021 eingereichte Standesinitiative forderte, dass auch die sogenannten «GAFAM-BATX-Riesen» (Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft, Baidu, Alibaba, Tencent und Xiaomi) eine Steuer im Inland entrichten müssen. Die Schweiz solle damit den Bestrebungen der EU folgen. Insbesondere hinsichtlich der Covid-19-Pandemie und der daraus resultierenden Verzerrung des Wettbewerbs – die Menschen mussten zu Hause bleiben und nutzten vermehrt Online-Dienstleistungen – müssten die Internetgiganten einen Beitrag an die lokale Wirtschaft und Gesellschaft leisten, begründete der Kanton sein Begehren.
Die vorberatende WAK-SR beantragte im Februar 2022 mit 9 zu 4 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit argumentierte, dass das Anliegen besser in koordiniertem Vorgehen mit anderen Ländern im Rahmen der OECD anzugehen sei. Zudem sollten bei der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes die Internetgiganten bereits stärker in die Pflicht genommen werden. Eine Minderheit Herzog (sp, BS) verlangte hingegen, dass mit der Annahme der Initiative ein deutliches Zeichen gesetzt wird. Die Bestrebungen der OECD würden nicht zwingend erfolgreich verlaufen, da zuerst eine Einigung nötig sei und es deshalb zu Verzögerungen kommen könnte. Zudem könnten die Unternehmen möglicherweise Umsätze verlagern und so die Steuerpflichten umgehen.

Internetgiganten besteuern (Kt. Iv. JU 21.306)