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Zum Jahresende beantragte der Bundesrat dem Parlament auch noch die Verlängerung des Rahmenkredits für die internationale Währungshilfe auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die internationale Währungshilfe (WHG) für den Zeitraum vom 1. Oktober 2009 bis zum 25. Dezember 2013. Dieser Kredit beträgt 2,5 Mia Fr. und dient für entsprechende Darlehen, die Übernahme von Garantieverpflichtungen und die Leistung von à-fonds-perdu-Beiträgen an Staaten mit Zahlungsbilanzproblemen. Diese Kreditzusagen sind in den vergangen Jahren kaum beansprucht worden; die weltweite Krise der Finanzmärkte und die sich daraus entwickelnde Rezession könnten aber dazu führen, dass die Instrumente der internationalen Währungshilfe wieder vermehrt in Anspruch genommen werden müssen.

Verlängerung des Rahmenkredits für die internationale Währungshilfe

Der Nationalrat überwies diskussionslos eine Motion der SP-Fraktion, die vom Bundesrat verlangt, sich im IWF, der Weltbank und den regionalen Entwicklungsbanken dafür einzusetzen, dass prioritär eine auf die lokale Ernährungssicherheit zielende Landwirtschaftspolitik gefördert wird und nicht eine an Exportchancen ausgerichtete. Eine Motion Maury Pasquier (sp, GE), welche forderte, dass der Bundesrat vor den Konferenzen dieser und ähnlicher internationaler Organisationen vorgängig das Parlament über seine vorgesehenen Stellungnahmen informiert und konsultiert, fand hingegen im Ständerat keine Mehrheit.

Renforcer l’aide au développement agricole

Das Parlament stimmte der Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des IWF um weitere fünf Jahre zu. Der Nationalrat lehnte allerdings auf Antrag seiner Aussenpolitischen Kommission (APK-NR) die von der Regierung beantragte Kompetenzübertragung für zukünftige Vertragsverlängerungen ab. Der Ständerat schloss sich diesem Entscheid an.

Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des IWF

Das Parlament verabschiedete das neue Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe. Die aus dem letzten Jahr verbliebene Differenz bestand darin, dass der Nationalrat den Kreditrahmen auf eine Laufzeit von fünf Jahren beschränken wollte. Für den Ständerat schien dies nicht nötig, da es sich nicht um echte Ausgaben, sondern um eine Verpflichtungszusage handelt, und zudem die Bestimmung aufgenommen worden war, dass der Bundesrat dem Parlament über die Verwendung der Mittel jedes Jahr Rechenschaft ablegen muss. In einer ersten Runde hielten beide Kammern an ihrer Version fest, in der zweiten Runde gab der Ständerat nach. Trotz dieses zusammen mit der SP errungenen Erfolgs lehnte die SVP das neue Bundesgesetz in der Schlussabstimmung ab.

Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, mit einem neuen Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe eine klare und umfassende Grundlage für die entsprechenden Finanzierungsverpflichtungen zu schaffen. Bisher bestanden nur für einen Teil dieser Verpflichtungen klare rechtliche Grundlagen (Währungshilfebeschluss), während Entscheide für eher spontane Aktionen wie z.B. die Beteiligung an Spezialfonds des IWF oder Darlehen an Staaten, welche in den internationalen Gremien besonders eng mit der Schweiz zusammenarbeiten, zum Teil direkt auf die verfassungsrechtliche Kompetenz des Bundesrates abgestützt werden mussten. An der Kompetenzverteilung zwischen Regierung und Parlament soll dabei aber nicht gerüttelt werden. Das Parlament wird auch in Zukunft nur über die Rahmenkredite, nicht aber über die einzelnen Hilfeleistungen und ihre Finanzierung entscheiden. Gegen den grundsätzlichen Widerstand der SVP stimmten beide Kammern dem neuen Gesetz und dem darauf basierenden Rahmenkredit zu. Da aber im Nationalrat eine aus der SP und der SVP gebildete Mehrheit die Laufzeit des dazugehörenden Rahmenkredits auf fünf Jahre beschränkt hatte, entstand eine Differenz zum Ständerat, welche bis zum Ende des Jahres nicht ausgeräumt werden konnte.

Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe

Das Parlament hiess die Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds von Ende 2003 bis Ende 2008 mit einer Darlehenszusage von rund 2 Mia Fr. gut. Im Ständerat erfolgte die Zustimmung diskussions- und oppositionslos. Im Nationalrat unterlag Schlüer (svp, ZH) mit seinem von der SVP-Fraktion unterstützten Nichteintretensantrag deutlich (116:35). Schlüer befürwortete einen Austritt der Schweiz aus dem IWF, da dieser nichts zur Verhinderung von Währungskrisen beitrage und nur den Interessen der USA diene.

Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds Einbezug der nationalen Parlamente in die Politik der Bretton Woods-Institutionen

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Verlängerung der Teilnahme an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds von Ende 2003 bis Ende 2008 mit einer Darlehenszusage von rund 2 Mia Fr. Dieses Sicherheitsdispositiv für schwere Währungskrisen ist 1998 zum letzten Mal beansprucht worden. Zusammen mit diesem Beschluss schlug die Regierung vor, dass in Zukunft sie und nicht mehr das Parlament für derartige Verlängerungsbeschlüsse zuständig sein soll. Eine analoge Regelung besteht bereits für die Verlängerungsbeschlüsse betreffend die Neuen Kreditvereinbarungen des IWF, an welchen die Schweiz seit 1998 teilnimmt. Der von der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats in Motionsform eingebrachte Wunsch, dass sich der Bundesrat für einen stärkeren Einbezug der nationalen Parlamente in die Politik der Bretton Woods-Institutionen (Weltbank und IWF) einsetzen soll, wurde von diesem als Grundprinzip geteilt. Für die Weltbank bestehe seit zwei Jahren ein aus Vertretern nationaler Parlamente gebildetes Gremium zur Pflege des Kontakts zu deren Organen. Der Bundesrat gab allerdings auch zu bedenken, dass insbesondere von den Regierungen der Entwicklungsländer grosse Widerstände gegen die Schaffung einer institutionalisierten Parlamentsvertretung angemeldet werden, da sie davon Machteinbussen befürchten. Nachdem der Bundesrat zugesagt hatte, das Anliegen zu unterstützen, überwies der Nationalrat den Vorstoss als Postulat.

Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds Einbezug der nationalen Parlamente in die Politik der Bretton Woods-Institutionen

Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat der Revision des Gesetzes über die Mitwirkung der Schweiz bei den Institutionen von Bretton Woods zu. In Zukunft wird das Parlament über die Teilnahme an Kapitalaufstockungen des IWF entscheiden.

Genehmigung von Kapitalaufstockungen des IWF durch das Parlament

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats legte ihre Vorschläge für die Umsetzung der im Vorjahr angenommenen parlamentarischen Initiative Gysin (sp, BS) vor. Sie beantragte, das Gesetz über die Mitwirkung der Schweiz bei den Institutionen von Bretton Woods in dem Sinn zu ändern, dass das Parlament in Zukunft über die Teilnahme an Kapitalaufstockungen des IWF entscheidet. Der Nationalrat hiess die Gesetzesrevision bei einer Gegenstimme gut. Mit der Überweisung eines Postulats Strahm (sp, BE) (Po. 00.3102) beauftragte der Nationalrat die Regierung, sich in den Gremien des IWF dafür einzusetzen, dass sich der private Finanzsektor an den Kosten für die Verhinderung von Finanzkrisen und deren Behebung mitbeteiligt. Ebenfalls Zustimmung fanden Teile der Postulate Langenberger (fdp, VD) (Po. 00.3175) und Pelli (fdp, TI) (Po. 00.3121), die vom Bundesrat forderten, sich für mehr Transparenz bei den IWF-Entscheidungen zu engagieren. Ein Postulat Gysin (Po. 00.3101), welches verlangt hatte, dass sich der Bundesrat für eine Aufwertung der Stimmenkraft der armen Länder im IWF zulasten der reichen Industriestaaten einsetzt, wurde hingegen mit 84:74 Stimmen abgelehnt.

Genehmigung von Kapitalaufstockungen des IWF durch das Parlament

Mit einer Mehrheit von 65:55 Stimmen gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Gysin (sp, BS) Folge, welche in Form einer allgemeinen Anregung verlangt, dass in Zukunft Kapitalaufstockungen des IWF vom Parlament zu genehmigen sind. Im Gegensatz zu Kapitalerhöhungen bei der Weltbank und bei regionalen Entwicklungsbanken werden die IWF-Darlehen nicht mit Budgetmitteln, sondern durch die Nationalbank finanziert und deshalb dem Parlament lediglich zur Kenntnis unterbreitet. Gemäss dem Initianten und einer Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates muss die Politik des IWF, welche mit ihren Entscheiden zunehmend in die Politik von Staaten und Regionen eingreife, vermehrt von demokratischen Gremien kontrolliert werden. Der Nationalrat überwies auch ein Postulat seiner APK, welches dem Bundesrat empfiehlt, sich in den Gremien des IWF dafür einzusetzen, dass bei Währungs- und Finanzkrisen auch die privaten Gläubiger an Sanierungsmassnahmen beteiligt werden.

Genehmigung von Kapitalaufstockungen des IWF durch das Parlament