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Jahresrückblick 2023: Geld, Währung und Kredit

Der Themenbereich «Geld, Währung und Kredit» war 2023 stark von den Geschehnissen rund um den Untergang der Credit Suisse (CS) geprägt. Die Situation der CS, die aufgrund massiver Verluste und Skandale bereits seit einigen Jahren im Krisenmodus stand, verschlechterte sich im März 2023 dramatisch. Innerhalb von zwei Wochen überschlugen sich verschiedene Ereignisse, wodurch sich die Vertrauenskrise der Bank zuspitzte und die CS-Aktien drastisch an Wert verloren. Die Bank schaffte es trotz intakter Kapitalisierung und einer ausserordentlichen Liquiditätsspritze der SNB nicht, ihre massiven Geldabflüsse zu stoppen. Noch Mitte März 2023 wurde schliesslich die Übernahme der CS durch die UBS zu einem «Schnäppchenpreis» von CHF 3 Mrd. in Form von UBS-Aktien bekanntgegeben. Mittels verschiedener Notverordnungen schuf der Bundesrat die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung und verabschiedete dazu eine Verlustgarantie von CHF 9 Mrd. für die UBS sowie weitere Liquiditätsdarlehen für die beiden betroffenen Banken in der Höhe von insgesamt CHF 200 Mrd. Bereits Mitte Juni 2023 war die Credit Suisse mit dem formellen Vollzug der Übernahme Geschichte. Nachdem die von der CS bezogenen Liquiditätsdarlehen in der Höhe von CHF 100 Mrd. bereits per Ende Mai zurückbezahlt worden waren, kündigte die UBS schliesslich Mitte August die übrigen CHF 109 Mrd. an Sicherheiten. Der Zusammenbruch des einstigen Schweizer Vorzeigeinstituts führte zu einer breiten öffentlichen und vor allem medialen Debatte rund um die Verantwortlichkeiten, die gefundene Lösung sowie den Umgang mit der Krise und den Folgen der neuen Megabank UBS – beobachtbar auch in den zeitweise heftigen Ausschlägen in der medialen Berichterstattung, wie Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse verdeutlicht. In der eigens zu dieser Thematik einberufenen ausserordentlichen Session im April 2023, aber auch in den darauffolgenden Sessionen, reagierte das Parlament auf die Ereignisse vom März mit zahlreichen Vorstössen zur Aufarbeitung der Geschehnisse, zum künftigen Umgang mit systemrelevanten Banken sowie zur Rolle von Aufsichtsinstitutionen wie der Finma oder der WEKO. In der Sommersession beschloss das Parlament schliesslich den Einsatz der erst fünften parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) in der Schweizer Geschichte.

Fast gänzlich unbeachtet von den Medien gab es aber noch weitere Ereignisse in diesem Themenbereich. So führte der Bundesrat die Arbeiten zur Änderung des Bankengesetzes für eine staatliche Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken fort; im Mai eröffnete er dazu die Vernehmlassung für den sogenannten Public Liquidity Backstop (PLB) und präsentierte im September die Botschaft. Der PLB war im Rahmen der zusätzlichen Liquiditätspakete für die CS-Übernahme im März bereits per Notverordnungen zur Anwendung gekommen, soll aber als Instrumentarium für Bankenkrisen ebenfalls ins ordentliche Recht überführt werden.

Die Nationalbank setzte ihre restriktive Geldpolitik im Jahr 2023 fort und erhöhte im März und Juni erneut die Leitzinsen, womit sich diese von 1 Prozent Anfang Jahr auf 1.75 Prozent (ab Juni) erhöhten. Im Kontext der ebenfalls steigenden Referenz- und Hypothekarzinsen und den damit einhergehenden Mietpreiserhöhungen löste die Nationalbank damit eine Debatte über einen Zielkonflikt in der Bekämpfung der Inflation aus. Teilweise als Begleiterscheinung der hohen Zinsen setzte der Franken 2023 seinen Aufwärtstrend erneut fort, wobei der Euro-Wechselkurs zeitweise beinahe am Tiefstwert von rund 0.95 im vorherigen Jahr kratzte. Nachdem die Nationalbank im Vorjahr mit dem erlittenen Rekordverlust von CHF 132 Mrd. vor allem negative Schlagzeilen gemacht hatte, schrieb sie im ersten Quartal 2023 mit verbuchten Gewinnen in der Höhe von CHF 26.9 Mrd. bereits wieder schwarze Zahlen. Diese Gewinne schmolzen wegen wiederholten Verlusten in den zwei darauffolgenden Quartalen jedoch bis September auf CHF 1.7 Mrd., wodurch die Chancen einer Gewinnausschüttung der SNB an Bund und Kantone im kommenden Jahr von Expertinnen und Experten erneut nahezu auf Null geschätzt wurden.

Aufmerksamkeit erhielt im Berichtsjahr auch das Thema «Bargeld». So hatte die Bedeutung des Bargelds in der Schweiz gemäss einer Bevölkerungsumfrage der SNB im Vergleich zu den vergangenen Jahren wieder zugenommen. Im Einklang mit dieser Entwicklung gab die Bundeskanzlei im Februar 2023 auch bekannt, dass die 2021 lancierte Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» zustandegekommen sei. Die Initiative soll die Bargeldversorgung der Schweiz sicherstellen und den Franken als Schweizer Währung sichern. Der Bundesrat unterstützte das Anliegen des Schutzes des Bargelds und schlug in einem direktem Gegenentwurf zur Initiative vor, die bestehenden Gesetzesartikel dazu auf Verfassungsebene anzuheben. Im März lancierte das Initiativkomitee ein zweites, themenähnliches Volksbegehren, die «Ich zahle bar»-Initiative», welche konkretere Vorschriften zum Bezug und zur Akzeptanz des Bargelds verlangte.

Im Börsenbereich nahm das Parlament zwei Änderungen des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) vor. Einerseits wurden die bisher auf Notrecht begründeten Regelungen zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur ins ordentliche Recht überführt. Andererseits schuf das Parlament einen Straftatbestand im FinfraG für Fälle von unwahren oder unvollständigen Angaben in öffentlichen Kaufangeboten.

Jahresrückblick 2023: Geld, Währung und Kredit
Dossier: Jahresrückblick 2023

In einem Bericht soll der Bundesrat aufzeigen, wie die Resilienz des Schweizer Finanzplatzes gegenüber klima- und umweltbedingten Finanzrisiken gestärkt werden kann, forderte ein Postulat Fischer (glp, LU). Dabei sollen die Fragen geklärt werden, inwiefern Schweizer Banken und Versicherungen gegenüber solchen Risiken exponiert sind, wie sie damit umgehen und mit welchen unternehmerischen und regulatorischen Massnahmen ihre Widerstandskraft gestärkt werden kann. Eine solche Analyse soll sowohl für den Finanzsektor im Gesamten, aber auch für die Firmen im Einzelnen vorgenommen werden. Wie die Finanzministerin Karin Keller-Sutter erklärte, anerkenne der Bundesrat zwar, dass der Klimawandel und der Biodiversitätsverlust erhebliche Risiken für die Finanzmarktstabilität bergen; allerdings beschäftigten sich sowohl die FINMA als auch die SNB im Rahmen ihres Mandates bereits mit solchen Risiken.
In der Herbstsession 2023 folgte eine Mehrheit des Nationalrats, bestehend aus der SVP-, der FDP- und der Mitte-Fraktion, dem bundesrätlichen Antrag auf Ablehnung des Postulats mit 104 zu 88 Stimmen.

Resilienz des Schweizer Finanzplatzes gegenüber klima- und umweltbedingten Finanzrisiken stärken (Po. 22.4474)

Anfang September 2023 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament den Entwurf für die Änderung des Bankengesetzes zur Einführung des Public Liquidity Backstops (PLB). Die Einführung sowie die Eckwerte dieses neuen Instruments hatte der Bundesrat bereits im Frühling 2022 beschlossen. Wegen des drastischen Vertrauensverlusts in die Credit Suisse zu Beginn des Jahres 2023 hatte sich die Situation auf dem Finanzmarkt allerdings so verschärft, dass der Bundesrat den PLB bereits im März 2023 gemeinsam mit anderen Massnahmen per Notrechtsverordnung eingeführt hatte, bevor sich das Parlament dazu hatte äussern können. Teile dieser Bestimmungen seien auch nach Beendigung der Verträge zur Liquiditätshilfe mit der CS im August weiterhin notwendig, weshalb die Landesregierung dem Parlament innert sechs Monaten nach Einführung der notrechtlichen Massnahmen eine Vorlage zur Überführung dieser Notverordnung ins ordentliche Recht vorlegen müsse, um zu verhindern, dass diese Bestimmungen ausser Kraft treten, so der Bundesrat. Die vorliegende Vorlage zur Änderung des BankG nehme er somit zugleich als Anlass, dem Parlament jene Bestimmungen zu unterbreiten.

Gemäss Vorlage soll die SNB künftig zeitlich begrenzte Liquiditätshilfe-Darlehen bereitstellen können, die durch den Bund mittels einer Ausfallgarantie gesichert würden. Der Bundesrat sah in seinem Entwurf vor, dass er die Höhe des Darlehens jeweils im Einzelfall festlegen und den dazu notwendigen Verpflichtungskredit im Dringlichkeitsverfahren der FinDel unterbreiten werde. Der Erhalt einer solchen Liquiditätshilfe soll zudem an verschiedene Voraussetzungen, wie etwa ein entsprechendes öffentliches Interesse, die Verhältnismässigkeit der Staatsintervention, die Subsidiarität der Liquiditätshilfe, die Einleitung eines Sanierungsverfahrens durch die betroffene Bank sowie deren Solvenz geknüpft werden. Zur Reduktion des Verlustrisikos des Bundes, welches durch die Ausfallgarantie entstehe, beinhalte die Vorlage als Kernelement ein Konkursprivileg für die Forderungen der SNB, welche durch das Darlehen mit Ausfallgarantie bestünden. Nicht zuletzt seien durch die betroffene Bank Risikoprämien für die bezogenen Darlehen zuhanden der SNB und des Bundes sowie Zinsen für die Darlehenskosten zuhanden der SNB zu entrichten. Der Bundesrat anerkenne, dass diese zusätzlichen Liquiditätsdarlehen mit Ausfallgarantie zu Fehlanreizen für systemrelevante Banken (SIB) führen könnten. Dem werde jedoch zum einen durch die bereits heute erhöhten Anforderungen für SIB zur angemessenen Abdeckung ihrer Liquiditätsrisiken entgegengewirkt. Zum anderen beinhalte die Vorlage des PLB strafrechtliche Regelungen, die vorsehen, dass SIB, die solche Darlehen beziehen, verschiedenen Auflagen wie etwa Dividendenverboten oder Massnahmen im Bereich der Vergütungen unterliegen. Unter bestimmten Umständen werde zudem neu ermöglicht, bereits ausbezahlte variable Vergütungen zurückzufordern. Bei Insolvenzgefahr könnte die FINMA nach geltendem Recht zudem umfassende restrukturierende und disziplinierende Massnahmen anordnen.

Auch Teile der Notverordnung vom März 2023, namentlich die rechtlichen Grundlagen für die Gewährung der zusätzlichen Liquiditätshilfen (ELA+), seien weiterhin relevant und sollen deshalb fortgeführt werden: Die Credit Suisse habe zwar sämtliche Darlehen im August vollständig zurückbezahlt, könne solche aber während der Geltungsdauer des Vertrags und unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen weiterhin beziehen. Die Geltungsdauer zusätzlicher Liquiditätshilfe-Darlehen der SNB werde jedoch bis Ende 2027 beschränkt, wobei der Bundesrat die ins Gesetz überführten Verordnungsbestimmungen für die ELA+ innert fünf Jahren nach deren Inkrafttreten überprüfen werde. Es sei zudem vorgesehen, dass im Bericht zur Aufarbeitung der CS-Krise das gesamte TBTF-Regelwerk und damit auch das Instrument des PLB noch einmal umfassend beurteilt werde. Die Ergebnisse des Berichts würden dem Parlament im Frühjahr 2024 unterbreitet.

Die Vorlage zum PLB, die vom 25. Mai bis 21. Juni 2023 in die verkürzte Vernehmlassung geschickt worden war, war bei den 58 Stellungnehmenden nicht auf ungeteilte Zustimmung gestossen. Befürwortung fand sie dabei bei einer grossen Mehrheit der kantonalen Staatskanzleien, den Banken inklusive der SNB, Travail.Suisse und economiesuisse sowie der FDP und der GLP. Während die Mitte, die SP, der Zürcher Kantonsrat, der SGB und der Kanton Waadt der Vernehmlassungsvorlage nur teilweise zustimmten, lehnten die Grünen, die SVP und der SGV die Vorlage vollständig ab. Als Hauptkritikpunkt wurde von vielen Seiten ein im Vernehmlassungsentwurf noch fehlender Abgeltungsmechanismus vorgebracht, wodurch «der Eindruck der Privatisierung von Gewinnen und Verstaatlichung von Verlusten» entstehe, wie der Bundesrat im Ergebnisbericht der Vernehmlassung die Kritik zusammenfasste. In Verbindung damit wurde auch die Befürchtung geäussert, dass der PLB zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen SIB und nicht-SIB führen könnte. Der Bundesrat solle deshalb erneut die Einführung eines Mechanismus zur Entschädigung des für den Bund entstehenden Risikos prüfen. Diesem Kritikpunkt kam der Bundesrat in seiner Botschaft entgegen, indem er die Lücke des fehlenden Abgeltungsmechanismus für das Risiko aus der Ausfallgarantie mit einer durch SIB zu bezahlenden Ex-Ante-Entschädigung in Form der Pauschale zuhanden des Bundeshaushalts füllte.

Als Reaktion auf die Rückmeldungen der Vernehmlassung nahm der Bundesrat an seinem Vernehmlassungsentwurf weitere Änderungen vor. So hatte er ursprünglich vorgesehen, das Konkursprivileg in der Gläubigerhierarchie vor den Forderungen aus Freizügigkeits- und Säule-3a-Konti einzustufen, womit letztere im Falle einer nicht ausreichenden Konkursmasse der SIB nicht bedient werden könnten. Da es sich hierbei um einen Zielkonflikt zwischen dem Schutz der Vorsorgegelder und dem Schutz der Gesamtheit der Steuerzahlenden handle, hatte der Bundesrat sich in der Vernehmlassungsvorlage bereit gezeigt zu prüfen, wie die Vorsorgegelder besser geschützt werden könnten, was von den Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst worden war. Die daraufhin erfolgte Prüfung hatte eine Anpassung des Entwurfs zur Folge: Hatte bei der Regelung des Konkursprivilegs in der Vernehmlassungsvorlage noch das Interesse der Steuerzahlenden überwogen, müssen gemäss Botschaftsentwurf Forderungen aus Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben neu vor jenen der SNB befriedigt werden.

Weiter wurde in der Vernehmlassung unter anderem die Kritik geäussert, dass die Überführung der Notverordnung generell unnötig sei. Die Überführung respektive deren Ablehnung hätte auf die im Frühsommer 2023 noch bestehenden Vertragsteile mit der Credit Suisse keine konkreten Auswirkungen und auch die Dringlichkeit dieser Überführung wurde zu diesem Zeitpunkt in Frage gestellt. Kritisiert wurden zudem die zusätzlichen Liquiditäts-Darlehen der SNB, welche die CS noch bis 2027 beziehen könne. Für diese gebe es keine Sicherheiten im eigentlichen Sinne, womit sie die SNB-Ausschüttungsreserve für Bund und Kantone womöglich schmälerten. Zudem setzten sie Fehlanreize und schränkten die Unabhängigkeit und die geldpolitische Handlungsfähigkeit der SNB ein. Aufgrund der inzwischen veränderten Ausgangslage durch die beendeten Verträge mit der CS, hatte der Bundesrat nach der Vernehmlassung zwar einen grossen Teil der Bestimmungen der Notverordnung aus der Vorlage gestrichen, hielt jedoch an seiner Position zur Zweckmässigkeit der Überführung von weiterhin relevanten Teilen der Notverordnung in eine ordentliche Rechtsgrundlage fest.

Bankengesetz. Änderung («Public Liquidity Backstop») (BRG. 23.062)
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Rückblick auf die 51. Legislatur: Geld, Währung, Kredit

Autorinnen und Autoren: Guillaume Zumofen, Catalina Schmid und Anja Heidelberger

Stand: 17.08.2023

Rückblickend bleibt im Themenbereich «Geld, Währung und Kredit» wohl von der 51. Legislatur vor allem der Untergang der Credit Suisse und ihre Übernahme durch die UBS im Gedächtnis. Nachdem die Credit Suisse bereits seit Jahren durch schlechte Nachrichten, insbesondere bezüglich Verlusten, Managementwechseln und Skandalen, aufgefallen war, verschlechterte sich ihre Situation im März 2023 dramatisch. Der massive Vertrauensverlust in die Bank führte zu einem Einbruch ihrer Aktien, der auch durch eine Liquiditätsspritze der Nationalbank nicht mehr aufgehalten werden konnte. Trotz noch ausreichender Liquidität wurde Mitte März 2023 die Übernahme der CS durch die UBS bekanntgegeben. Die Übernahme erfolgte zu einem «Schnäppchenpreis» von CHF 3 Mrd., wobei der Bund die Übernahme mit Verlustgarantien für die UBS in der Höhe von CHF 9 Mrd. sowie mit einem Liquiditätsdarlehen an die SNB in der Höhe von CHF 100 Mrd. absicherte. Mitte August 2023 kündigte die UBS die entsprechenden Sicherheiten, mit denen der Bund somit insgesamt Garantien in der Höhe von CHF 200 Mio. einnahm. Die Ereignisse im März 2023 lösten eine Flut an Vorstössen zur Aufarbeitung der Geschehnisse und zur Revidierung der Gesetzgebung zu den Grossbanken aus und führten in der Sommersession 2023 schliesslich auch zur Einsetzung der erst fünften parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) der Schweizer Geschichte.

Darüber hinaus stand der Schweizer Finanzplatz auch aufgrund zweier missglückter Versuche zu seiner Stärkung im medialen Interesse. So hatten Bundesrat und Parlament eine Abschwächung des Gesetzes über die Stempelabgaben (StG) sowie des Verrechnungssteuergesetzes (VStG) erarbeitet, mit denen die Emissionsabgabe auf Eigenkapital respektive die Umsatzabgabe auf Obligationen abgeschafft sowie Schweizer Anlagen von der Verrechnungssteuer befreit werden sollten. Beide Gesetzesänderungen wurden jedoch im Februar 2022 und September 2022 von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern verworfen, nachdem gegen die Vorlagen das Referendum ergriffen worden war. Gemäss Nachabstimmungsbefragungen befürchteten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vor allem, dass die Grosskonzerne auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger von einer Annahme der beiden Vorlagen profitiert hätten.

International sorgten die Schweizer Banken aufgrund bestimmter Ereignisse während der 51. Legislatur für negative Schlagzeilen: Zwar übernahm der Bundesrat die Sanktionen der EU aufgrund des Ukraine-Krieges, dennoch riss die Kritik bezüglich einer späten und zu laschen Umsetzung der Sanktionen durch die Banken nicht ab. In der 51. Legislatur wurde auch das Geldwäschereigesetz (GwG) revidiert, wobei das Parlament die vom Bundesrat in Anlehnung an den Bericht der Financial Action Task Force (FATF) vorgeschlagenen Massnahmen deutlich abschwächte.

Für positive Schlagzeilen hatten die Banken noch zu Beginn der Covid-19-Pandemie gesorgt, als sie zusammen mit dem Bundesrat, der SNB, der FINMA und der FinDel in kürzester Zeit Überbrückungskredite schufen, um die von den Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie gebeutelten Unternehmen zu unterstützen. So konnten insbesondere KMU vergleichsweise unbürokratisch Kredite in der Höhe von insgesamt CHF 40 Mrd. aufnehmen, für welche der Bund die Solidarhaftung übernahm. Ausgeschöpft wurden davon jedoch «nur» Kredite in der Höhe von CHF 16.9 Mrd.

Auch die Nationalbank stand in der 51. Legislatur immer wieder im Zentrum des Interesses. So sah sich die SNB ab Frühjahr 2022 aufgrund der schleppenden Konjunktur der Weltwirtschaft, der Preisanstiege, insbesondere im Energiebereich, und der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie zu einer Aufgabe der Negativzinsen und zu mehrfachen Erhöhungen des Leitzinses gezwungen. Noch während der Pandemie hatte die SNB mehrfach auf den Märkten interveniert, um eine Aufwertung des Frankens zu verhindern – was zu Vorwürfen der Wechselkursmanipulation durch die USA geführt hatte. Nach Aufgabe der Negativzinsen wurde einerseits der Franken gegenüber dem Euro aufgewertet, andererseits stiegen die Hypothekarzinsen an, woraufhin der Bundesrat den antizyklischen Kapitalpuffer reaktivierte.

Solange sie noch vorhanden waren, waren die Negativzinsen von grossem medialem Interesse aufgrund der von der SNB dadurch erzielten hohen Gewinne, insbesondere während der Pandemie (im Jahr 2019 lag der Gewinn zum Beispiel bei CHF 49 Mrd.). Während der Bund mit rekordhohen pandemiebedingten Ausgaben und zahlreichen teuren Projekten zu kämpfen hatte, wurden immer wieder Vorschläge eingebracht, wie die Gewinne der SNB aus den Negativzinsen verwendet werden könnten – etwa für den Abbau der Covid-19-Schulden, für die AHV-Finanzierung oder für die Energiestrategie 2050. Diese Bestrebungen fanden im Jahr 2022 ein jähes Ende, als die SNB einen Verlust von CHF 142 Mrd. bekannt gab.

Im Versicherungsbereich wurden allen voran das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) revidiert – Letzteres führte denn in der 51. Legislatur auch zu den ausführlichsten Debatten in diesem Themenbereich. Das über hundertjährige Versicherungsvertragsgesetz sollte einer Totalrevision unterzogen und die Regelungen der Versicherungsverträge an die aktuellen Begebenheiten angepasst werden. Ein erster Entwurf war 2013 an den Bundesrat zurückgewiesen worden, der neuste bundesrätliche Vorschlag wurde in der Folge im Frühling 2019 bis weit in die Mitte des Parlaments als zu versicherungsfreundlich kritisiert. In einer ausführlichen Behandlung fand das Parlament in den wichtigsten Punkten jedoch Kompromisse zwischen Anliegen des Konsumentenschutzes und der Versicherungen, so dass das angedrohte Referendum nicht ergriffen wurde.
Die Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes beinhaltete schliesslich insbesondere Regelungen für den Sanierungsfall einer Versicherung, Aufsichtserleichterungen für Versicherungen mit ausschliesslich professionellen Kundinnen und Kunden sowie Vorschriften bei der Versicherungsvermittlung, wobei das Parlament jedoch die umstrittene Ombudspflicht, welche den Versicherten bei Streitigkeiten eine Anlaufstelle garantiert hätte, aus dem Projekt strich.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Geld, Währung, Kredit
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

In der Sondersession vom Mai 2023 lehnte der Nationalrat mit 115 zu 71 Stimmen bei einer Enthaltung ein Postulat Badran (sp, ZH) ab, welches die Prüfung eines neuen Leistungsauftrags für die Postfinance forderte. Im Zentrum des Prüfauftrags sollte die Transformation der Postfinance in eine Klimabank stehen: Die Postulantin stellte sich einen zusätzlichen Leistungsauftrag vor, gemäss dem die Postfinance Wirtschaft und Haushalte mit Krediten und Hypotheken für Investitionen in den Klimaschutz versorgen sollte. Im Rahmen der mittlerweile abgeschlossenen Debatte bezüglich einer Teilprivatisierung der Postfinance sei eine Erlaubnis zur Vergabe von Hypotheken und Krediten diskutiert worden. Gleichzeitig hätten private und investierende Personen aber Schwierigkeiten, diese zu erhalten. Im Bereich von privaten Investitionen in energetische Sanierungen und Infrastrukturen liege somit ein Marktversagen vor. Anstatt dass die Postfinance also den Weg in einen Bereich einschlage, in welchem es bereits zu viele Banken gebe, könne ihr mit der Übergabe dieses Service-Public-Leistungsauftrags eine sinnvolle Zukunft gegeben werden, so die Postulantin. Umweltminister Albert Rösti legte die ablehnende Haltung des Bundesrats dar und widersprach: In der von Badran angesprochenen Revision des Postorganisationsgesetzes hatte die Landesregierung kein Marktversagen bei Krediten und Hypotheken im Klimabereich festgestellt und einen entsprechenden Ausbau der Postfinance daher verworfen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Alternative war in der Folge vom Parlament gemeinsam mit der POG-Revision abgelehnt worden, da es zunächst einmal generell die Zukunft der postalischen Grundversorgung diskutieren wollte. Nach der Festlegung der künftigen Strategie der Post sowie ihres Auftrags zur Grundversorgung soll die Frage zur Postfinance noch einmal gestellt und neu beantwortet werden, betonte der Bundesrat abschliessend.

Klimabank. Postfinance mit neuem Leistungsauftrag, Wirtschaft und Haushalte mit Krediten und Hypotheken für Investitionen in den Klimaschutz zu versorgen (Po.21.3825)

In der Frühlingssession 2023 nahm der Nationalrat mit 92 zu 82 Stimmen bei 18 Enthaltungen eine Motion Birrer-Heimo (sp, LU) für höhere Eigenkapitalanforderungen an global tätige Grossbanken an. Konkret forderte die SP-Nationalrätin für global systemrelevante Grossbanken eine Erhöhung der ungewichteten Eigenkapitalquote auf mindestens 15 Prozent. Die Anforderungen seien mit Werten zwischen 3 und 5 Prozent gegenwärtig deutlich zu niedrig und hätten so auch bei der Credit Suisse zu einer Kultur risikoreicher Entscheide geführt, die schliesslich in deren Niedergang und Übernahme durch die UBS geendet habe. Mit dermassen tiefen Anforderungen an Banken sei es kein «Kunststück», dass die CS die Eigenkapitalanforderungen bis zum Schluss erfüllt habe. Um die Schweiz aus «der Geiselhaft von Grossbanken» zu befreien, brauche es einen «Kasten mit verschiedenen Instrumenten» für ein besseres Eigenkapital, eine andere Risikokultur und eine bessere Aufsicht, argumentierte Birrer-Heimo. Finanzministerin Karin Keller-Sutter stimmte der Motionärin darin zu, dass eine Betrachtung der Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften zentral sei. Jedoch sei der Bundesrat der Ansicht, dass solche Fragen vor der Umsetzung spezifischer Massnahmen erst im Rahmen der in der ausserordentlichen Session beschlossenen Aufarbeitung des TBTF-Instrumentariums geklärt werden sollten, weshalb er die Motion zur Ablehnung empfahl. Ebenfalls ablehnend zum Vorstoss positionierten sich die Fraktionen der SVP und der FDP sowie einzelne Personen aus der Mitte-Fraktion, während eine Grossmehrheit der Mitte-Fraktion, die beiden links-grünen Fraktionen und ein Mitglied der FDP-Fraktion erfolgreich für Annahme stimmten. Die geschlossen stimmende GLP-Fraktion enthielt sich zusammen mit einzelnen Personen aus den Fraktionen der SVP und der Mitte der Stimme.

Höhere Eigenkapitalanforderungen an global tätige Grossbanken (Mo. 21.3910)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme

Mittels Motion forderte Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (sp, LU) ein Verbot von Bonuszahlungen in systemrelevanten Banken – insbesondere bei den obersten Organen oder der Geschäftsführung von Banken mit impliziten oder expliziten Staatsgarantien. Verschiedenste Vorfälle der vergangenen Jahre – darunter der Niedergang der Credit Suisse – hätten gezeigt, dass bonusbetriebene und somit monetäre Anreizsysteme zu einer aggressiven Risikokultur führen könnten, wodurch Risk- und Compliance-Systeme komplett vernachlässigt würden, so die Luzernerin im Ratsplenum. Für das dadurch entstehende unverantwortliche Risiko dieser ursprünglich angelsächsischen Praktik hafteten letztlich die Steuerzahlenden. Finanzministerin Karin Keller-Sutter wandte im Namen des Bundesrats ein, dass in der ausserordentlichen Session vom April 2023 verschiedene Postulate überwiesen worden seien, welche die Thematik der variablen Vergütungen ebenfalls tangierten. Der Bundesrat plädiere also dafür, diesen Analysen nicht vorzugreifen, die Ergebnisse abzuwarten und darum die Motion abzulehnen. Mit ihrem Einwand vermochte die Finanzministerin allerdings nicht zu überzeugen: Mit 101 zu 70 Stimmen bei 22 Enthaltungen nahm der Nationalrat die Motion Birrer-Heimo im Mai 2023 deutlich an. Während der Widerstand aus den Fraktionen der SVP, der FDP und von zwei Personen der Mitte-Fraktion stammte, enthielt sich die Grünliberale Fraktion geschlossen und gemeinsam mit einzelnen Mitgliedern der SVP- und der Mitte-Fraktion.

Keine Bonuszahlungen für systemrelevante Banken (Mo. 21.3909)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme

In der Frühlingssession 2023 behandelte der Nationalrat fünf identische Motionen für eine sogenannte Swiss Green Investment Bank. Die Motionen Andrey (gp, FR; Mo. 22.3469), Fischer (glp, LU; Mo. 22.3470), Jauslin (fdp, AG; Mo. 22.3471), Landolt (mitte, GL; Mo. 22.3472) und Widmer (sp, ZH; Mo. 22.3473) forderten die Schaffung einer Klimainvestitionsbank, die hauptsächlich zwei Ziele verfolgen soll: erstens die Förderung von nachhaltigen Projekten im Bereich des Klima- und Artenschutzes und zweitens die Mobilisierung von privatem Kapital für ökologische Projekte im In- und Ausland. Private Investitionen in solche Projekte hätten es gegenwärtig aufgrund der intransparenten Risikostruktur und einer zu hohen Risikoeinstufung schwer, wodurch nachhaltige Finanzanlagen viel Know-how voraussetzten, erklärte Roland Fischer im Ratsplenum. Eine Klimainvestitionsbank könne hier ansetzen, solches Wissen aufbauen, dieses den potenziellen Investorinnen und Investoren zur Verfügung stellen und sie mit verschiedenen Finanzinstrumenten gegen Kreditrisiken und Währungsverluste absichern. Durch die Senkung des Investitionsrisikos sollen privates Engagement in diesem Bereich attraktiver gemacht und Einnahmen generiert werden, die beispielsweise in weitere Projekte investiert werden könnten. Wie Finanzministerin Karin Keller-Sutter erklärte, anerkenne der Bundesrat zwar die Bedeutung der verstärkten Mobilisierung privater Gelder für ausländische Klima- und Biodiversitätsprojekte sowie der Einhaltung der internationalen Verpflichtungen, jedoch stellten sich mit diesem Vorhaben eine Reihe von Grundsatzfragen, die gegen ein solches Instrument sprächen. Erstens sei das für Steuerzahlende entstehende finanzielle Risiko nicht geklärt, ebenso wenig wie die Mittel, mit denen eine solche Klimainvestitionsbank finanziert werden soll. Zweitens stelle es die Schweiz vor unbekannte volkswirtschaftliche und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen sowie Verlustrisiken. Drittens eröffne sich die Frage der Subsidiarität staatlichen Handelns und viertens bestehe die Gefahr einer ineffizienten Marktverzerrung sowie von Doppelspurigkeiten mit der Sifem und multilateralen Entwicklungsbanken. Des Übrigen habe der Bundeshaushalt derzeit wenig finanziellen Spielraum für die Schaffung einer solchen Green Investment Bank. In der Abstimmung über die Motion überwog der Widerstand aus den Fraktionen der FDP, der Mitte und der SVP knapp: Mit 95 zu 92 Stimmen bei 3 Enthaltungen lehnte die grosse Kammer die fünf Motionen ab.

Une banque d'investissement écologique pour la Suisse (Mo. 22.3469)

Mit Blick auf die hohen Gebühren, welche den Händlern und insbesondere den KMU bei Transaktionen mit Debit- und Kreditkarten entstünden, forderte eine Motion Hurni (sp, NE) die Begrenzung des Ertrags von Zahlungsdienstleistern anhand einer Höchstgebühr pro Transaktion. Auslöser für dieses Anliegen sei eine Erhöhung der Servicegebühr der wenigen Zahlungsdienstleistenden im Markt sowie die Einführung eines Interbankenentgelts bei Transaktionen mit Debitkarten gewesen, die es so zuvor beim Maestro-System nicht gegeben habe. Dies habe zu einer extremen finanziellen Mehrbelastung von kleinen und mittleren Unternehmen geführt, welche als Reaktion darauf bestimmte Zahlungsarten nicht mehr akzeptierten oder die Rechnungsbeträge erhöhten, was schliesslich auf Kosten der Verbrauchenden gehe.
Guy Parmelin hielt dem Motionär in der Sondersession 2023 entgegen, dass der Bundesrat die Preise in einer freien Wirtschaft grundsätzlich nicht regulieren möchte. In Fällen, in welchen die Preise nicht im Rahmen eines wirksamen Wettbewerbs festgesetzt würden, sähen sowohl das KG als auch das PüG Eingriffsmöglichkeiten vor, die funktionierten. Der Nationalrat schloss sich der Position des Bundesrats an und lehnte die Motion mit 120 zu 70 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Die beinahe geschlossenen Fraktionen der Grünliberalen, der SVP, der FDP und der Mitte inklusive einer Person aus der SP-Fraktion überstimmten damit die SP- und die Grüne-Fraktionen sowie einzelne Personen der Mitte- und SVP-Fraktion.

Begrenzung des Ertrags von Zahlungsdienstleistern, der auf Kosten von KMU erzielt wird (Mo. 21.3637)

Im Nachgang des Zusammenbruchs der Credit Suisse forderte die WAK-NR mittels Postulat die Überprüfung des Instrumentariums der Schweizerischen Nationalbank. Konkret soll die Landesregierung dem Parlament anhand eines internationalen Vergleichs von Zentralbanken mit der SNB Vorschläge unterbreiten, wie das Instrumentarium der Nationalbank zielgerichtet erweitert werden könnte. In seiner Stellungnahme teilte der Bundesrat das Anliegen, die Ereignisse, die zur Übernahme der CS durch die UBS geführt haben, umfassend aufzuarbeiten. Er wolle die Ergebnisse dieser Analyse gar innert Jahresfrist publizieren, so der Bundesrat weiter. Der Nationalrat nahm das Postulat in der ausserordentlichen Session im April 2023 stillschweigend und gemeinsam mit vier themenähnlichen Postulaten (Po. 23.3443, Po. 23.3444, Po. 23.3446, Po. 23.3447) an.

Überprüfung des Instrumentariums der SNB (Po. 23.3445)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Im Nachgang des Zusammenbruchs der Credit Suisse forderte die WAK-NR mittels eines Postulats eine Analyse der allfällig massgebenden Faktoren des Credit-Suisse-Versagens. Untersuchungsgegenstand sollen einerseits konkret diejenigen Faktoren sein, die zum Untergang der Schweizer Grossbank geführt haben, andererseits auch Faktoren, welche generell zur Destabilisierung von Finanzmärkten führen könnten. Der Bundesrat soll insbesondere darauf eingehen, welche Rolle steigende Zinsen, die Art und Beschaffenheit der von der CS vergebenen Kredite, der spekulative Derivatehandel, Handels-Algorithmen, der Hochfrequenzhandel sowie Ratingagenturen gespielt haben. Im Bericht soll ebenfalls beantwortet werden, welchen generellen Einfluss Revisionsstellen und deren Prüfgegenstände auf die Finanzmarktstabilität ausüben. Das übergeordnete Ziel des Postulats sei es, Lehren aus den Ereignissen zu ziehen und Massnahmen zu treffen, damit «zukünftige Schadensfälle und Staatsinterventionen» (Beat Walti; fdp, ZH) im Fall eines Zusammenbruchs einer Grossbank verhindert werden können, so die Begründung der WAK. Der Bundesrat teilte dieses Anliegen und kündigte an, die Ergebnisse der Analyse innert Jahresfrist vorlegen zu wollen. Die Beratung des Vorstosses erfolgte in der ausserordentlichen Session im April 2023 zusammen mit vier weiteren Kommissionspostulaten der WAK-NR (Po. 23.3443, Po. 23.3444, Po. 23.3445, Po. 23.3446). Der Nationalrat anerkannte die Notwendigkeit des von seiner Kommission geforderten Berichts und überwies das Postulat stillschweigend.

Analyse der allfällig massgebenden Faktoren des Credit-Suisse-Versagens (Po. 23.3447)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

In der ausserordentlichen Session im April 2023 überwies der Nationalrat stillschweigend ein Postulat der WAK-NR mit der Forderung, die Too-big-to-fail-Regulierung auf die Risiken, die systemrelevante Banken zu Fall bringen könnten, zu überprüfen und anzupassen. Im Rahmen dieser Analyse soll insbesondere das Risiko eines Bankruns betrachtet werden, damit sich ein Zusammenbruch einer Grossbank aufgrund von Liquiditätsabflüssen – wie dies bei der Credit Suisse der Fall gewesen sei – nicht wiederhole. In der geltenden TBTF-Gesetzgebung sei dieses Risiko nämlich nicht berücksichtigt worden, erklärte Kommissionssprecher Samuel Bendahan (sp, VD) im Ratsplenum. Nicht zuletzt soll der Bundesrat im Bericht die Gründe darlegen, weshalb die TBTF-Regelung nach dem Zusammenbruch der CS nicht zur Anwendung gekommen sei. Das Anliegen genoss die Unterstützung des Bundesrats, welcher versprach, die Ergebnisse der Analyse innert Jahresfrist zu publizieren. Die Behandlung des Postulats erfolgte gemeinsam mit vier weiteren themenähnlichen Postulaten der WAK-NR (Po. 23.3443, Po. 23.3444, Po. 23.3445, Po. 23.3447), die alle der Aufarbeitung der Ereignisse im März 2023 dienten.

Die Too-big-to-fail-Regulierung auf die Situation eines Bankruns und weitere Sachverhalte überprüfen und anpassen (Po. 23.3446)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

In der ausserordentlichen Session im April 2023 zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS überwies der Nationalrat stillschweigend und neben vier weiteren Kommissionspostulaten (Po. 23.3443, Po. 23.3445, Po. 23.3446, Po. 23.3447) ein Postulat der WAK-NR, das eine Beurteilung der wettbewerbsrechtlichen und der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Zusammenschlusses der CS und der UBS forderte. Der Bundesrat erhielt damit den Auftrag zu analysieren, wie nach der Vollendung der CS-Übernahme der volkswirtschaftliche Nutzen für die Schweizer Binnenwirtschaft und den Exportsektor gesichert und weiterentwickelt werden könnte und abzuklären, ob bezüglich der Kompetenzen, Ressourcen und Instrumente der Wettbewerbsbehörde Handlungsbedarf besteht. Die Kommission hatte auch die Prüfung von allfälligen Auflagen gefordert, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken, die im Rahmen des Zusammenschlusses der beiden Grossbanken aufgekommen waren, zu beseitigen. Wie Wirtschaftsminister Guy Parmelin im Ratsplenum bekanntgab, unterstütze der Bundesrat dieses Anliegen und habe dazu eine Aufarbeitung des Too-big-to-fail-Regelwerks beschlossen. Die Regierung wolle damit die Ereignisse unter anderem mit Blick auf wettbewerbspolitische Aspekte sowie mögliche Implikationen für die Finanzplatzstabilität und die Volkswirtschaft untersuchen.

Zusammenschluss von UBS und CS. Beurteilung der wettbewerbsrechtlichen und volkswirtschaftlichen Bedeutung (Po. 23.3444)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

In der ausserordentlichen Session im April 2023 betreffend die Übernahme der CS durch die UBS beschäftigte sich der Nationalrat neben vier themenähnlichen Vorstössen der WAK-NR (Po. 23.3444, Po. 23.3445, Po. 23.3446, Po. 23.3447) mit einem Kommissionspostulat zur Zukunft des Finanzplatzes Schweiz. Der Bundesrat soll in einem Bericht potenzielle regulatorische Massnahmen für systemrelevante Banken zur Risikobegrenzung, Risikotrennung, Stärkung der FINMA, Anpassung der Einlagensicherungen und zu weiteren Aspekten zur Reduktion der Risiken für den Finanzplatz prüfen, wie Kommissionssprecher Samuel Bendahan (sp, VD) die neun Forderungen des Postulats zusammenfasste. Eine Minderheit Aeschi (svp, ZG) unterstützte das Postulat zwar in seiner Gesamtheit, lehnte allerdings drei der neun geforderten Massnahmen ab. Konkret handelte es sich dabei um die Prüfung von strikteren Vorgaben oder gar eines Verbots im Eigenhandel, um eine risikodifferenzierte Entschädigung vonseiten systemrelevanter Banken für die faktisch bestehende Staatsgarantie sowie um allfällige Anpassungen der Einlagensicherung. Der Bundesrat teilte die Ansicht der Kommissionsmehrheit bezüglich einer umfassenden Aufarbeitung der Ereignisse, die zur Übernahme der CS durch die UBS geführt haben, und versprach, die Ergebnisse der Analyse, welche durch externe Gutachten erfolgen soll, innert Jahresfrist vorzulegen. Mit Ausnahme der SVP-Fraktion stellte sich der Nationalrat geschlossen hinter die neun Forderungen und überwies das Postulat mit 127 zu 43 Stimmen.

Zukunft des Finanzplatzes Schweiz (Po. 23.3443)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Der Bundesrat muss die praktische Anwendbarkeit, die Wirksamkeit und die Sinnhaftigkeit der Too-big-to-fail-Regulierung für internationale Grossbanken in einem Bericht aufarbeiten und untersuchen, entschied der Nationalrat in der ausserordentlichen Session im April 2023 stillschweigend. Die Analyse soll vor allem ins Auge fassen, ob die im TBTF-Gesetz vorgesehene Notfallplanung, die grundsätzlich auf die Rettung von für die Schweiz systemrelevanten Funktionen von Banken ausgerichtet sei, auch in einem Kontext der internationalen Systemstabilität ein geeignetes Instrument darstellt, forderte das von der RK-NR im Nachgang der CS-Übernahme durch die UBS eingereichte Postulat. Der Bundesrat, welcher sich von diesem Anliegen überzeugt zeigte, versprach, die Ergebnisse der Analyse innert Jahresfrist im nächsten Bericht des Bundesrates zu den systemrelevanten Banken zu publizieren.

Faktische Anwendbarkeit der Too-big-to-fail-Regulierung auf internationale Grossbanken (Po. 23.3440)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Mit Blick auf die Ereignisse, die zum Zusammenbruch der Credit Suisse geführt haben, forderte die RK-NR mittels eines Postulats die Prüfung einer möglichen Klage gegen die Führungsorgane der Credit Suisse. Konkret soll der Bundesrat dabei eine rechtliche Auslegeordnung auf zivil-, straf- und öffentlich-rechtlichen Grundlagen vornehmen, um allfällige Verantwortlichkeiten von früheren und aktiven Führungsorganen der Credit Suisse aufzudecken, erklärte Kommissionssprecherin Christa Markwalder (fdp, BE) im Ratsplenum. Der Bundesrat, welcher eine gründliche Aufarbeitung der Ereignisse im Zusammenhang mit der Übernahme der CS durch die UBS befürwortete, beantragte die Annahme des Postulates mit dem Versprechen, die Auslegeordnung innert Jahresfrist dem Parlament vorlegen zu wollen. In der ausserordentlichen Session im April 2023 überwies der Nationalrat das Postulat stillschweigend.

Prüfung einer möglichen Klage gegen die Führungsorgane der Credit Suisse (Po. 23.3439)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Das Finanzhaushaltsgesetz legt fest, dass ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat eine ausserordentliche Session dann einberufen kann, wenn die FinDel einer dringlichen Verpflichtung von mehr als CHF 500 Mio. zugestimmt hat.
Im Nachgang der im März 2023 bekanntgegebenen Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS und der dringlichen Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt CHF 109 Mrd., welche die FinDel zur Absicherung der Liquidität der CS bewilligt hatte, äusserte das Parlament den Willen, zur nachträglichen Bewilligung dieser Kredite eine ausserordentliche Session abzuhalten.

Diese fand vom 11. bis zum 13. April 2023 statt und wurde von Bundespräsident Alain Berset eröffnet. In der Erklärung des Bundesrats, die Berset in beiden Räten verlas, liess er die Ereignisse der vergangenen Monate Revue passieren und ging dabei zum einen auf die Situation der CS in den vergangenen Monaten und zum anderen auf die vom Bundesrat und der SNB getroffenen Massnahmen zum Schutz der Liquidität der Grossbank ein. Weiter unterstrich der Bundespräsident in seiner Rede die Bedeutung der getroffenen Massnahmen, um die Folgen, die dem Staat, den Unternehmen, den Privatkunden und der Reputation der Schweiz im Falle eines Konkurses der CS gedroht hätten, abzuwenden. Die Übernahme durch die UBS sei dabei eines von mehreren Szenarien gewesen und habe sich gegenüber den Alternativen als «la plus à même de rétablir la confiance des marchés» herausgestellt. Ebenfalls erwähnte der Bundespräsident die Massnahmen zu den variablen Vergütungen, die der Bundesrat gegenüber der Grossbank ergriffen hatte. Unter diesen dringlichen Umständen habe die Landesregierung per Notstandsrecht gehandelt, weshalb das Parlament nun über alle diese Entschlüsse entscheiden werde. Es müsse eine breite politische Diskussion über die Ursachen dieser Krise und die daraus zu ziehenden Konsequenzen erfolgen, weshalb der Bundesrat einerseits die Durchführung dieser ausserordentlichen Session begrüsse und andererseits auch die detaillierte Prüfung sämtlicher Too-Big-To-Fail-Regelungen und entsprechende, gezielte Anpassungen unterstütze. Damit soll sichergestellt werden, dass sich diese Art von Krisen in Zukunft – auch mit Blick auf die Grösse der verbleibenden Grossbank – nicht wiederhole.

In den darauffolgenden drei Tagen lehnte das Parlament in einem vielmehr symbolischen Entschluss die Verpflichtungskredite ab und überwies eine Reihe von Prüfaufträgen (Po. 23.3438, Po. 23.3439, Po. 23.3440, Po. 23.3441 und 23.3442, Po. 23.3443, Po. 23.3444, Po. 23.3445, Po. 23.3446, Po. 23.3447). Der Bundesrat wurde so damit beauftragt, innert Jahresfrist einen Bericht vorzulegen, der eine Aufarbeitung der Verantwortlichkeiten, des Umgangs mit der Situation der CS und der Folgen ihres Zusammenbruchs beinhaltet sowie potenzielle künftige Massnahmen und Gesetzesänderungen zur Verhinderung erneuter Zusammenbrüche von Schweizer Grossbanken eruiert.

Erklärung des Bundesrates: Ausserordentliche Session vom 11. bis 13. April 2023
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Im März 2023 verschlechterte sich die Situation der Credit Suisse (CS) – welche seit Jahren mit wiederkehrenden Verlusten, Managementwechseln und Skandalen zu kämpfen hatte – wegen verschiedener Ereignisse praktisch täglich dramatisch. Die Aktien der Grossbank, die «sich bereits seit zwei Jahren von Tiefpunkt zu Tiefpunkt» hangle (NZZS) – brachen drastisch ein und stabilisierten sich trotz einer Liquiditätsspritze der Nationalbank nicht. Die CS stecke in einer tiefen Vertrauenskrise und schaffe es trotz intakter Kapitalisierung nicht, die massiven Geldabflüsse zu stoppen, analysierte etwa SRF. Am Freitag, dem 17. März, begann laut Tages-Anzeiger die «Gerüchteküche» über eine mögliche Fusion der CS und der UBS in Folge eines Artikels der Financial Times erneut verstärkt zu brodeln und die Spekulationen in der nationalen und der internationalen Presse nahmen weiter zu.

Nach einem «dramatischen Wochenende» (NZZ) beriefen Bundespräsident Alain Berset, Finanzministerin Karin Keller-Sutter sowie verschiedene Vertretende der FINMA, der SNB, der CS und der UBS am Sonntagabend, dem 19. März 2023, eine ausserordentliche Medienkonferenz ein. Dabei bestätigten sie die etwa in der NZZ am Sonntag geäusserten Befürchtungen der vergangenen Tage: Bundespräsident Alain Berset gab die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und damit das Ende der seit 1856 bestehenden Grossbank und des einstigen Vorzeigeinstituts der Schweiz bekannt (Blick). Für insgesamt CHF 3 Mrd. in Form von UBS-Aktien, was laut Aargauer Zeitung einem «Schnäppchenpreis» von 76 Rappen pro CS-Aktie entspreche, übernahm die UBS das gesamte Geschäft der CS. Dies entsprach laut NZZ weniger als der Hälfte des Marktwerts der CS, der am 19.3.2023 noch CHF 7.4 Mrd. betragen hatte.
Das Schicksal der CS, der zweiten Schweizer Grossbank neben der UBS, sei nicht nur für die Schweiz, ihre Unternehmen, Privatkunden und Angestellten von Bedeutung, sondern aufgrund ihrer internationalen Stellung als global systemrelevante Bank auch für die Gesamtstabilität des internationalen Finanzsystems, erklärte der Bundespräsident die Tragweite der Ereignisse und die Bedeutung, die diesem Entscheid zukomme.
Der Landesregierung sei bewusst gewesen, dass das Vertrauen in die Bank aufgrund der Volatilität auf dem internationalen Finanzmarkt nicht wiederhergestellt werden könne und es eine sofortige Lösung brauche, um einen unkontrollierten Konkurs zu verhindern mit dem die Stabilität des gesamten Systems gefährdet gewesen wäre. Der Bundesrat habe sich im Rahmen der Lösungsfindung mit verschiedenen Szenarien für die Zukunft der CS befasst und sei dabei zum Schluss gekommen, dass die Übernahme durch die UBS die deutlich geringsten Risiken für den Bund und für den Finanzplatz Schweiz hätten, erklärte Karin Keller-Sutter während der Medienkonferenz. Die Übernahme sei die geeignetste Lösung, um das Vertrauensproblem und das daraus entstehende Liquiditätsproblem der CS anzugehen. Wie zudem der Medienmitteilung zu entnehmen war, unterstütze die Landesregierung die Übernahme der CS und werde zum Schutz der Finanzmarktstabilität und der Schweizer Volkswirtschaft die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, um eine erfolgreiche Umsetzung zu garantieren.

Diese Rahmenbedingungen goss der Bundesrat in der Folge in verschiedene Notverordnungen. So verabschiedete er am Donnerstag, dem 16. März, zwei Massnahmen zum Schutz der Liquidität der CS. Damit ergänzte er gemäss Medienmitteilung die bereits ausbezahlte und nicht ausreichende Nationalbankhilfe ELA. Er schuf zudem die rechtliche Grundlage, um den beiden betroffenen Banken Zugang zu weiteren Liquiditätshilfe-Darlehen der SNB in der Höhe von CHF 200 Mrd. zu gewähren. Da die CS nicht in der Lage sei, dieses Darlehen selbstständig abzusichern, schuf der Bundesrat für eine erste Tranche von CHF 100 Mrd. ein Konkursprivileg im Sinne einer «ELA Plus» (Karin Keller-Sutter) zur Absicherung der SNB im Falle eines Konkurses der CS. Diese erste Tranche käme der CS und der UBS zugute, erläuterte die NZZ. Die zweite Tranche wurde durch eine Ausfallgarantie an die SNB abgesichert, für welche der Bund haftete. Diese Ausfallgarantie, die erst subsidiär zur ersten Tranche und unter strengen Voraussetzungen zum Zuge komme, sei Teil eines neuen Instruments zur Stärkung der Stabilität des Finanzsektors, dem sogenannten Public Liquidity Backstop (PLB), so der Bundesrat. Bereits im vergangenen Jahr habe die Landesregierung beschlossen, dieses im Ausland verwendete Instrument in der Schweiz zu übernehmen, und man habe bereits Vorbereitungen für eine Vernehmlassung getroffen, die in den kommenden Monaten eröffnet werde. Mit der Zuspitzung der Lage rund um die CS habe der Bundesrat jedoch entschieden, den PLB bereits einzusetzen. Die durch den PLB garantierte Tranche diene als zusätzliche Liquiditätshilfe für die CS, erklärte die NZZ.
Zur Reduktion der Risiken, die für die UBS durch den Kauf der CS entstünden, schuf der Bundesrat ebenfalls noch am Sonntag, dem 19. März, als dritte Massnahme mittels Verordnung eine Verlustabsicherung. Bei «potenziellen Verlusten aus bestimmten Aktiven», die die UBS übernehme, käme der Bund für Verluste in der Höhe von insgesamt CHF 9 Mrd. auf, so die Medienmitteilung. Diese Garantie komme allerdings erst beim Überschreiten einer gewissen Schwelle zum Tragen, denn die UBS müsse Verluste bis zu CHF 5 Mrd. selbst tragen.
Für die Gewährleistung der Darlehen sowie der Garantien beantragte der Bundesrat der FinDel einen dringlichen Verpflichtungskredit, dem diese am Sonntagnachmittag schliesslich zustimmte. Später musste sie auch dem Parlament noch zur Genehmigung vorgelegt werden.

Die Bekanntgabe der Fusion von UBS und CS löste in der Presse eine Welle an Berichten aus und führte zu einer breiten öffentlichen Debatte rund um die Verantwortlichkeiten, den Umgang und die Folgen des Zusammenbruchs der CS. Das Parlament reagierte auf deren Untergang mit einer Reihe von Vorstössen mit denen die Geschehnisse aufgearbeitet werden sollen.

Die UBS übernimmt die CS
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Die aufgrund massiver Verluste und Skandale seit einiger Zeit in Krisenmodus stehende Credit Suisse (CS) hatte 2022 mit einem Jahresverlust von CHF 7.3 Mrd. ihr schlimmstes Jahr seit der Finanzkrise 2008 erlebt: So waren insgesamt CHF 123 Mrd. Kundengelder von der Schweizer Grossbank abgeflossen, rekapitulierte etwa der Tages-Anzeiger das vergangene Jahr. CS-Präsident Axel Lehmann hatte aber noch Ende Jahr bekanntgegeben, dass die Geldabflüsse abgenommen hätten und sich die Lage für die Grossbank wieder etwas beruhigt habe, so die NZZ. Dieser Zustand habe bis ins neue Jahr angedauert, weshalb Hoffnung aufgekommen sei, dass die Grossbank die noch im Herbst 2022 präsentierte Restrukturierung aus eigener Kraft schaffen würde (TA). Im März 2023 gab die Situation der Credit Suisse allerdings erneut Anlass zur Sorge um die Zukunft der Schweizer Grossbank. Innert knapp zwei Wochen überschlugen sich verschiedene Ereignisse, welche den Abfluss der Kundengelder wieder enorm verstärkten und so den Aktienkurs der CS in die Tiefe fallen liess.

Am 7. März berichteten verschiedene Schweizer Zeitungen, dass die Grossbank einen ihrer wichtigsten und loyalsten Aktionäre verloren habe. So gab das US-amerikanische Investmenthaus Harris Associates bekannt, die Zukunftsfähigkeit der Schweizer Bank nach jahrelanger Kritik am CS-Management nun grundsätzlich infrage zu stellen und deshalb sämtliche Aktien zu verkaufen. Noch im August 2022 hatte das Unternehmen zehn Prozent der CS-Aktien gehalten und war damit die grösste Aktionärin der CS gewesen. Bereits Ende Jahr seien die Anteile aber aufgrund des in den vergangenen Jahren sinkenden Aktienkurses der CS auf rund drei Prozent gesenkt worden. Der Verkaufszeitpunkt erstaunte die NZZ, da der Wert der CS-Aktien mit 2.72 CHF nur wenig über dem Allzeittief von CHF 2.57 von Anfang 2022 lag.

Für weitere Schlagzeilen und damit für einen Kurseinbruch sorgte die an der New Yorker Börse kotierte Schweizer Grossbank bereits zwei Tage später am 9. März. Denn als sie ihren Geschäftsbericht in den USA veröffentlichen wollte, verhinderte die US-amerikanische Börsenaufsicht dieses Vorhaben mit der Begründung, dass es offene Fragen und Fehler bei den Jahresrechnungen 2019 und 2020 gebe, die vor Veröffentlichung geklärt werden müssten – ein Novum, wie die Presse berichtete. Die CS gab in der Folge bekannt, dass sie die Veröffentlichung des Berichts zur Abklärung dieser Punkte verschoben habe, wobei die Finanzergebnisse 2022 von der Verschiebung allerdings nicht betroffen seien. Für die in Vertrauensfragen bereits angeschlagene CS, die es sich zum Ziel gesetzt habe, eine bessere Risikokultur zu leben, sei dieser Fehler schädlich und das Timing äusserst ungünstig, kritisierte etwa die NZZ. Der Aktienkurs fiel in der Folge an diesem Donnerstag zeitweise um bis zu 6 Prozent in die Tiefe und kam so dem Allzeittief der CS-Aktie nahe (Blick), bevor der Kurs schliesslich bei CHF 2.62 schloss (NZZ, TA). Die Auswirkungen der Verschiebung waren auch noch am Freitag spürbar, als der Kurs teilweise deutlich unter die Marke von CHF 2.50 fiel (NZZ) und so das bisherige Allzeittief unterschritt.

In den darauffolgenden Tagen kam es in den USA durch einen «Bank Run wie aus einem Lehrbuch», wie es der Blick nannte, – also dem Ansturm der Kundinnen und Kunden auf Banken – und dem anschliessenden Kollaps von drei Regionalbanken zu einer regelrechten Bankenkrise. Diese liess das Vertrauen in das Bankenwesen international einbrechen, was einen Anstieg der Risiken und somit der Kreditzinsen zur Folge hatte, berichtete die Presse ab dem 13. März. Dadurch stiegen die Zweifel am Finanzmarktsystem als Ganzes, was auf den Finanzmärkten international Panik und damit laut Blick und NZZ eine Talfahrt der Aktienpreise verschiedenster Banken auslöste. Für die CS veränderten sich die Voraussetzungen in Folge dieser US-amerikanischen Bankenkrise bis zum 15. März drastisch: Der Einbruch der Finanzmarktstabilität nährte die Zweifel an der bereits angeschlagenen CS weiter, wodurch die CS-Aktien überdurchschnittlich stark an Wert verloren und mit CHF 2.12 einen negativen Rekord erzielten (-14%), wie der Blick berichtete. Die Finma gab im Zuge dieser Krise bekannt, die Situation der von ihr beaufsichtigten Banken genau zu analysieren, äusserte sich allerdings nicht konkreter zur CS.
Zu diesem Zeitpunkt zeigten sich die Medien gespalten zur Lage der CS: Einerseits wurde vor einem Kollaps gewarnt, andererseits sah beispielsweise der Tages-Anzeiger die CS noch nicht am Rande des Zusammenbruchs, solange sich unter den Kleinsparenden keine Panik ausbreite. Und selbst in diesem Fall vertraute die Zeitung auf die noch keinem Praxistest unterzogenen Too-Big-To-Fail-Regeln. Zudem habe das Kernkapitel der CS Ende 2022 weiterhin über 14.1 Prozent betragen, womit sie die Mindestanforderungen der Finma erfülle, so die NZZ.

Der knapp eine Woche zuvor verschobene Geschäftsbericht wurde schliesslich am Dienstag, dem 14. März, publiziert und brachte sowohl gute als auch schlechte Neuigkeiten für die CS mit sich, wie die NZZ schrieb. Der CS-Bonuspool sei erneut deutlich verkleinert worden – auch beim Verwaltungsratspräsidenten und der Geschäftsleitung –, womit die CS ein «kleines Zeichen gesendet [hat], dass sie der seit Jahren propagierten Kultur der Verantwortung nachleben will» (NZZ). Gleichzeitig sei der Geschäftsleitung für die Erreichung aller Restrukturierungsziele bis 2025 ein Transformationsbonus versprochen worden. Zudem sei die Trendwende bei den Abflüssen der Kundengelder nicht erreicht worden. Diese seien zwar schwächer als noch im letzten Quartal, noch immer schmelze jedoch die Kapitalisierung der CS weg, so die NZZ. Die Bank befände sich in einem «Teufelskreis» (NZZ): Setze sie noch weitere Sparmassnahmen um, nutze die Konkurrenz die Gunst der Stunde, um der CS die Beratenden und deren Kundschaft abzuwerben. Diese Zukunftsaussichten erklärten auch die tiefen Aktienkurse, denn bei unsicheren und intransparenten Aussichten bei Banken verkauften Anlegende ihre Anteile lieber früher als später, so die Einschätzung der NZZ.

Als ein Vertreter der Saudi National Bank, der grössten verbliebenen Investorin der CS, am Morgen des 15. März in einem Interview neben einem Vertrauenszuspruch erwähnte, dass die saudische Bank «aus vielen Gründen, abgesehen vom einfachsten Grund, nämlich den regulatorischen und gesetzlichen» keine weitere Liquidität in die bereits schlingernde CS investieren werde, erlebten die CS-Aktien einen erneuten Kurszerfall. Obschon diese Information gemäss der Aargauer Zeitung keine Neuigkeit gewesen sei, da die Bank dies schon bei ihrem Einstieg im Oktober 2022 angekündigt hatte, löste die Äusserung auf den internationalen Aktienmärkten panikartige Verkäufe aus und beschleunigte die Talfahrt der CS-Aktien. Bereits eine halbe Stunde, nachdem das Interview publik geworden war, erreichte der Aktienkurs die 2-Franken-Marke und noch am Mittwochnachmittag mit CHF 1.55 ein neues Rekordtief (-30 %). Gleichzeitig erreichte die Risikoprämie zur Versicherung von Geldgebenden gegen Zahlungsausfälle der CS einen Höchstwert, was laut Blick als Vorbereitung der Geldgebenden auf einen Konkurs der Bank zu deuten sei. CS-Präsident Axel Lehmann gab gegenüber der Presse noch an diesem Tag bekannt, dass eine staatliche Hilfe für die Bank «kein Thema» (AZ) sei. Wie der Tages-Anzeiger hingegen berichtete, habe die CS am späteren Mittwochnachmittag die SNB und die Finma um ein öffentliches Signal gebeten, um den Markt zu beruhigen. Die CS-Aktie kam bei Börsenschluss schliesslich mit einem Minus von 24 Prozent bei CHF 1.70 zu stehen (TA, AZ).

Noch am gleichen Abend gaben die Finma und die SNB in einer gemeinsamen Stellungnahme bekannt, dass die CS die für systemrelevante Banken geltenden Kapital- und Liquiditätsanforderungen erfülle. Zudem sicherten sie der CS im Bedarfsfall zusätzliche Liquidität zu. Noch in der Nacht auf Donnerstag stellte die SNB der CS im Rahmen der Emergency Liquidity Assistance (ELA) CHF 50 Mrd. an ausserordentlicher Liquiditätshilfe zur Verfügung, berichteten verschiedene Zeitungen am Donnerstag. Gemäss Tages-Anzeiger erfolgte diese Liquiditätsspritze nicht im Rahmen der TBTF-Gesetzgebung, denn die CS sei nicht von einem ungeordneten Konkurs betroffen. Mit der Liquiditätsspritze erfülle die Nationalbank lediglich ihren Auftrag, die Finanzstabilität der Schweiz zu gewährleisten. Dies schien den Markt tatsächlich zu beruhigen, die Aktie stieg bis zum Börsenstart am Donnerstagmorgen um 32 Prozent auf CHF 2.28 an. Dieser positive Effekt hielt allerdings nur kurz an, denn bereits am Freitag, einen Tag nach der Intervention, kehrten die Unsicherheiten und die Gerüchte zurück und die CS-Aktie fiel erneut um 8 Prozentpunkte auf 1.86 Franken – «Der SNB-Effekt war dahin», urteilte die Aargauer Zeitung. Das grösste Problem sei auch weiterhin der anhaltende Abfluss von Kundengeldern, wobei dieser womöglich durch die SNB-Liquiditätsspritze im Sinne von «Abheben, solange Geld da ist» beschleunigt worden sei, so die Aargauer Zeitung weiter.

Für mediale Aufregung sorgte das Stillschweigen der Regierung. Als die Medienkonferenz nach der wöchentlichen Sitzung des Bundesrats am Mittwochnachmittag abgesagt wurde, machten insbesondere zwei Thesen die Runde: Einerseits könne jede Aussage des Bundesrats erhebliche Auswirkungen auf das Verhalten der CS-Kundschaft und entsprechend auf die Aktienkurse haben, denn «jeder in bester Absicht geäusserte Satz wird von den Märkten interpretiert», wie der Tages-Anzeiger argumentierte. Das «beharrliche Schweigen» aus dem Bernerhof könne aber auch als Zeichen einer grösseren Operation, die noch im Gange sei, interpretiert werden, fasste der Tages-Anzeiger die andere Seite zusammen. Auf jeden Fall schien der Fall «CS» noch nicht vorbei zu sein.

Situation der CS vor dem 19. März 2023
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Rétrospective annuelle 2022 : Crédit et monnaie

Alors que, depuis plusieurs années, le Conseil fédéral et le Parlement continuaient d'alimenter la locomotive financière helvétique, l'année 2022 a été marquée par les nombreux freins tirés, soit par la population, soit par la majorité du Parlement, soit par le Conseil fédéral. En d'autres termes, malgré de nombreux projets de réforme, l'année 2022 a été marquée par une perte de vitesse des réformes liées à la place financière et aux banques helvétiques.

Premièrement, la population helvétique a refusé la suppression du droit de timbre et la réforme de l'impôt anticipé. Lors de deux votations populaires, les Suisses et Suissesses ont sanctionné les velléités de la droite et du gouvernement de supprimer progressivement la totalité des droits de timbre. Le PLR avait clamé, en 2009 déjà, son ambition d'abolir l'ensemble des trois droits de timbre afin de renforcer l'attractivité économique de la Suisse. Le 13 février 2022, 62.7 pour cent des citoyens et citoyennes helvétiques ont refusé une suppression du droit de timbre d'émission sur le capital propre. Le PS, les Verts et les syndicats ont saisi le référendum pour soumettre cette réforme du droit de timbre à la population, et mené la bataille avec une campagne qui interrogeait les votant.e.s sur «A qui profite la suppression du droit de timbre d'émission sur le capital propre?». Dans les urnes, les citoyens et citoyennes helvétiques ont, toutes régions confondues, rejeté la réforme à plus de 60 pour cent. Puis, le 25 septembre 2022, 52.01 pour cent des citoyens et citoyennes helvétiques ont rejeté la modification de la loi fédérale sur l’impôt anticipé. Cette réforme de l'impôt anticipé, prévoyait notamment la suppression du droit de timbre de négociation sur les obligations et exonérait les placements suisses de l'impôt anticipé. Lors de cette campagne, une impression de déjà-vu a dominé les débats. L'analyse APS des journaux indique que ces deux votations ont dynamisé les thématiques liées au marché financier et aux banques. En comparaison, en 2022, ces deux thématiques ont capturé plus de 5 pour cent des articles sur la politique, alors qu'ils ne représentent, de 2016 à 2021, qu'environ 3 pour cent. Il est notamment possible de noter un pic en janvier-février 2022. Lors de la campagne sur la votation du 13 février, la presse helvétique a consacré 7 pour cent de ses articles sur la politique à ces thématiques. A l'inverse, la campagne de votation du 25 septembre n'a pas généré un autant grand trafic. «Seulement» 4.6 pour cent de ces articles sur la politique ont traité de la thématique des marchés financiers et des banques. Ce relativement faible pourcentage, en comparaison avec la campagne du 13 février, s'explique par la prépondérance des campagnes sur la réforme de l'AVS21 et sur l'initiative populaire sur l'élevage intensif qui ont phagocyté la campagne. Au final, ces deux rejets successifs de la population ponctuent un feuilleton de plus de dix années sur la suppression des droits de timbre.

Deuxièmement, la majorité du Parlement, et le Conseil fédéral, ont successivement balayé toutes les velléités d'ajouter des wagons au train de la finance durable helvétique. Tout d'abord, le Parlement a rejeté plusieurs objets qui visaient une plus grande transparence sur l'impact des portefeuilles des investisseurs institutionnels sur le changement climatique, une politique financière compatible avec les impératifs environnementaux de la gouvernance, une veille micro- et macroprudentielle des risques financiers liés au changement climatique et la création d'un comité d'éthique pour évaluer les décisions d'investissements de la Banque nationale suisse (BNS). Pour sa part, comme en 2021, le Conseil fédéral a confirmé qu'il préconisait l'autorégulation de la finance helvétique avec un rôle uniquement subsidiaire pour l'État et non régulateur. Finalement, afin de maintenir le wagon de la finance durable sur les rails de la politique helvétique, un groupe de cinq parlementaires d'horizons politiques différents (Verts, Vert'libéraux, PS, Centre et PLR) ont déposé cinq motions identiques pour dynamiser les investissements écologiques grâce à une banque publique helvétique. Si le Conseil fédéral a déjà affirmé son scepticisme, le dossier sera traité dans les chambres en 2023.

Troisièmement, le Parlement a rejeté la privatisation de PostFinance. Alors que le Conseil fédéral a soumis un prototype de révision partielle de la Loi sur l'organisation de la Poste (LOP), avec comme objectifs de lever d'abord l'interdiction à PostFinance d'octroyer des crédits et des hypothèques, puis de privatiser PostFinance, l'ensemble du Parlement a préféré un retour au Conseil fédéral, plutôt qu'une réforme expérimentale. Autant au Conseil des États, qu'au Conseil national, tous les partis politiques ont fustigé cette révision de la LOP.

Quatrièmement, le bénéfice de la BNS a déraillé et a forcé les politiciens et politiciennes à ralentir leur appétit financier. La perte estimée d'environ CHF 150 milliards pour la BNS, pour l'année 2022, est due essentiellement aux positions en monnaies étrangères déficitaires, avec la guerre en Ukraine en toile de fond. Cette perte, inédite depuis 2008, a refroidi les politicien.ne.s suisses. De ce fait, le Conseil national a notamment rejeté une initiative parlementaire pour affecter les bénéfices de la BNS à la mise en œuvre de la politique énergétique 2050 et une motion pour clarifier la fonction de la réserve pour distributions futures dans le bilan de la BNS. En parallèle, cette perte a provoqué des maux d'estomac aux argentiers cantonaux qui avaient pris l'habitude de bénéficier de cette manne financière supplémentaire.

Cinquièmement, l'économie et la presse helvétique ont salué la fin des taux négatifs. La conjoncture économique mondiale, la hausse des prix des biens et services, avec notamment les prix de l'énergie, et les conséquences économiques de la crise du Covid-19, ont forcé la BNS a rehaussé son taux directeur, d'abord de 0.50 points en avril 2022, puis de 0.75 points en septembre 2022, et à nouveau de 0.5 points en décembre 2022 mettant un terme à la situation inédite des taux négatifs. Le taux directeur de la BNS fini donc l'année 2022 à 1 pour cent. Cette hausse était pressentie dès le début de l'année. D'un côté, cela a confirmé qu'en 2022 l'inflation semble avoir détrôné le franc fort sur la liste des préoccupations de la BNS. Après avoir percuté la parité au printemps 2022, le franc a continué son appréciation face à l'euro. Il flirtait avec les 95 centimes à la fin de l'été 2022. D'un autre côté, la hausse du taux directeur de la BNS a mis sous pression le marché hypothécaire helvétique. Les taux hypothécaires n'ont cessé de croître et l'Autorité fédérale de surveillance des marchés financiers (FINMA) s'est inquiétée d'une surchauffe du marché immobilier. A partir de là, la BNS a forcé la main du Conseil fédéral pour réactiver le volant anticyclique sectoriel de fonds propres qui avait été désactivé en mars 2020, face à la crise du Covid-19.

Sixièmement, la transparence financière a été au cœur des débats en 2022. Pour commencer, les révélations sur les clients Crédit Suisse et les «Suisse Secrets» ont posé la question de la liberté de la presse concernant la place financière. Puis, la guerre d'agression de la Russie en Ukraine a mis le secteur bancaire helvétique sous les feux des projecteurs. Si le Conseil fédéral a d'abord été critiqué pour son attentisme, il a fini par s'aligner sur les sanctions occidentales. Ensuite, Pierin Vincenz, ex-dirigeant de la banque Raiffeisen Suisse, a été condamné pour gestion déloyale, abus de confiance et faux dans les titres. Est-ce que cette sanction marque un tournant dans les relations de la finance avec la justice? Finalement, plusieurs objets liés à la transparence ont également été débattus au Parlement. La Berne fédérale a ainsi accepté des postulats sur le traçage des transactions financières en crypto-monnaies, sur la responsabilisation des cadres supérieurs des établissements financiers helvétiques et sur le renforcement des efforts de transparences des flux financiers. En outre, le Conseil national a validé l'extension de l'échange automatique de renseignements relatif aux comptes financiers (EAR) avec douze États supplémentaires.

Pour finir, la révision partielle de la loi sur la surveillance des assurances (LSA) est arrivée à destination. Elle a été adoptée par les deux chambres. Pour sa part, le Conseil fédéral a mis sur les rails la modification de la loi sur les infrastructures des marchés financiers (LIMF). L'objectif est l'équivalence boursière, à moyen terme, avec l'Union européenne (UE).

Rétrospective annuelle 2022: Crédit et monnaie
Dossier: Jahresrückblick 2022

In der Wintersession 2022 gelangte die parlamentarische Initiative Molina (sp, ZH) betreffend die Verbesserung des Abwehrdispositivs gegen Potentatengelder ins Plenum des Nationalrats. Die Mehrheit der vorberatenden RK-NR beantragte, der Initiative keine Folge zu geben. Gemäss Kommissionssprecher Yves Nidegger (svp, GE) befürchtete sie einen Widerspruch der Forderung zur grundrechtlichen Eigentumsgarantie. Der Vorstoss schaffe zudem eine generelle Korruptionsvermutung gegenüber Personen, die aus einem Land stammten, welches unter Korruption leide oder dessen Rechtsstaat in den Augen der Schweiz ungenügend ausgebaut sei. Eine Minderheit Dandrès (sp, GE) beantragte, der Initiative Folge zu geben. Aufgrund ihrer Stellung im internationalen Finanzplatz sehe sich die Schweiz dem grossen Risiko ausgesetzt, zum sicheren Hafen für Gelder von Potentaten oder diktatorischen Regimen zu werden. Die präventive Blockierung von Gütern oder Vermögenswerten aus illegalem Handel oder Korruption reduziere dieses geopolitische Risiko, so Dandrès. Ausserhalb der sozialdemokratischen, der grünen und der grünliberalen Fraktionen überzeugten diese Argumente allerdings nicht; der Nationalrat gab der parlamentarischen Initiative mit 108 zu 81 Stimmen bei einer Enthaltung keine Folge.

Améliorer le dispositif de lutte contre les avoirs de potentats (In. Pa. 21.523)

Nachdem der Nationalrat den Abkommen mit 12 neuen Partnerstaaten für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) zugestimmt hatte, behandelte der Ständerat das Geschäft in der Wintersession 2022. Gegenwärtig bekennten sich 120 Staaten und Territorien zum Standard des AIA, wobei das Netzwerk nun um die 12 Staaten und Territorien Ecuador, Georgien, Jamaika, Jordanien, Kenia, Marokko, Moldawien, Montenegro, Neukaledonien, Thailand, Uganda und Ukraine erweitert werden solle, eröffnete Kommissionssprecher Pirmin Bischof (mitte, SO) die Debatte. Der Informationsaustausch, welcher es zum Ziel habe, weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen sowie illegale Finanzflüsse zu bekämpfen, habe sich in den vergangenen Jahren mit einer Reihe von Ländern als wirksam entpuppt. Die Notwendigkeit der Erweiterung dieses Netzwerks war im Ständerat unbestritten, so trat die kleine Kammer stillschweigend auf das Geschäft ein und stimmte den zwölf Abkommen jeweils ohne Änderungsantrag einstimmig zu. Vor dem ersten Datenaustausch mit den neuen Partnern sei es nun am Bundesrat, diese noch einmal auf die Erfüllung der AIA-Standards zu prüfen.

Echange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec d’autres États partenaires à partir de 2023/2024 (MCF 22.048)
Dossier: Informationsaustausch - Steueramtshilfeverordnung (AIA)

La Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil des États (CEATE-CE) a pris le contre-pied de son homologue de la chambre du peuple. Par 9 voix contre 4, elle préconise un rejet de l'initiative parlementaire de la députée Delphine Klopfenstein Broggini (verts, GE). D'après la commission, les modalités d'évaluation des risques financiers résultant du changement climatique devraient être réglées dans la révision de la loi sur le CO2.

Une place financière durable et transparente (In. Pa. 21.462)
Dossier: Sustainable Finance

D'après Fabian Molina (ps, ZH), la réputation de la place financière helvétique souffre toujours d'un manque de transparence et de coopération internationale en cas d'avoirs d'origine illicite cachés en Suisse. Alors que la loi sur les valeurs patrimoniales d'origine illicite (LVP) devrait permettre le blocage et la restitution de ces avoirs, le député zurichois considère que la loi contient de nombreuses lacunes. Il préconise une modification de la LVP afin de ne pas restreindre les démarches d'entraide à la seule initiative de l'État d'origine et uniquement dans les cas où l'intérêt de la Suisse est sauvegardé.
La Commission des affaires juridiques du Conseil national (CAJ-CN) n'a pas donné suite à l'initiative parlementaire. Elle estime, par 14 voix contre 11, judicieux d'attendre le rapport sur le postulat 19.3414 avant d'entamer une révision de la LVP.

Améliorer le dispositif de lutte contre les avoirs de potentats (In. Pa. 21.523)

Le postulat du député Gerhard Andrey (verts, FR) a été retiré. Il préconisait le lancement d'une étude approfondie sur les possibilités de mobilisation des capitaux privés, notamment grâce à l'effet de levier d'un soutien étatique, qui auraient comme ambition d'atteindre les objectifs de la Suisse en matière de climat et de biodiversité à l'étranger. D'après le député fribourgeois, ce postulat aurait répondu aux critiques soulevées par le Conseil fédéral dans ses réponses aux cinq motions relatives à la création d'une banque d'investissement écologique pour la Suisse.

Mobiliser des capitaux privés pour atteindre les objectifs de la Suisse en matière de climat et de biodiversité à l’étranger (Po. 22.4095)