Im politischen Bereich stand 1984 für die Banken die Volksabstimmung über die Bankeninitiative der SPS im Mittelpunkt des Interesses. Da es sich dabei nach Ansicht der Banken um einen grundlegenden Angriff nicht nur auf ihre eigene Stellung, sondern auf die Wirtschaftsverfassung und die Freiheitsrechte des Einzelnen handelte, erstaunt es nicht, dass der Abstimmungskampf mit grossem personellem und materiellem Einsatz geführt wurde. Dabei kam den Banken zugut, dass sie als wichtige Wirtschaftsbranche ohnehin seit Jahren in den Massenmedien Imagepflege betreiben (z.B. regelmässige Anzeigeseiten in der Presse sowie TV-Spots) und nun auf diesem Weg ihre Meinung zu den vom Volksbegehren aufgeworfenen Fragen verbreiten konnten. Da sie sich hüteten, die Bankeninitiative in der Fernsehwerbung direkt zu erwähnen – dies wäre gemäss den Statuten des Werbefernsehens unerlaubte politische Propaganda – lehnten das EVED und auch das Bundesgericht eine von der SP eingereichte Beschwerde ab.
Initiative «gegen den Missbrauch des Bankgeheimnisses und der Bankenmacht»Dossier: Bankgeheimnis