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Trotz des guten Geschäftsgangs häuften sich von seiten der Banken die Klagen über eine Gefährdung der Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz. Als ein immer mehr ins Gewicht fallender Nachteil wurden diverse steuerliche Belastungen (namentlich die Stempelabgabe auf dem Verkauf von Wertpapieren) ins Feld geführt. Von neutralen Beobachtern wurde zugestanden, dass in den letzten Jahren die Standortvorteile der Schweiz in der Tat relativiert worden seien. Der Grund dafür sei jedoch kaum in einem weniger günstigen Steuerklima zu finden, sondern liege vielmehr bei den Anstrengungen anderer Länder (insbesondere Grossbritanniens) und bei der teilweisen Einschränkung der Geltung des Bankgeheimnisses infolge der Unterzeichnung von Rechtshilfeabkommen bzw. der zwischen den Banken und den USA geltenden Insiderkonvention.

steuerliche Belastungen

Auf keine grundlegenden Einwände traf demgegenüber die angestrebte rechtliche Regelung der sogenannten Insiderproblematik. Durch die Schaffung einer strafrechtlichen Norm würde die Gewährung von Rechtshilfe zugunsten von Staaten ermöglicht, in denen die gewinnbringende Verwendung von Geschäftsgeheimnissen an der Aktienbörse bereits heute verfolgt wird (beispielsweise USA). In der Vernehmlassung äusserten die Angefragten lediglich Detailkritik am Vorentwurf des EJPD. So wurde namentlich der zivilrechtliche Teil zurückgewiesen; in diesem war davon ausgegangen worden, dass die von den Börsentransaktionen betroffene Gesellschaft — und nicht etwa die uneingeweihten übrigen Aktionäre — als Geschädigte zu betrachten sei. Gefordert wurde im weitern die Ausdehnung des Täterkreises auf Dritte, die vom Verrat von Insiderwissen profitieren (sogenannte Tippees). Der Bundesrat ging auf diese Einwände ein und beauftragte im Herbst das EJPD mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs.

Insider

Mit diesem klaren Entscheid waren allerdings die bankpolitischen Auseinandersetzungen keineswegs beendet. Nach der Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens zu einem Expertenentwurf für eine Totalrevision des Bankengesetzes beschloss der Bundesrat, eine vermutlich rascher realisierbare Teilrevision vorzunehmen. Ein zügiges Vorgehen hält er nicht nur für nötig, um die anlässlich der Behandlung der Bankeninitiative abgegebenen Versprechen einzulösen, sondern auch um bestimmte Mängel in den bestehenden Regelungen auszumerzen. Dabei geht es seiner Meinung nach in erster Linie darum, die Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken bei der Entgegennahme von Geldern ins Gesetz zu überführen sowie mittels neuer Publikationsvorschriften die Transparenz der Bankbilanzen zu verbessern. Ferner soll der Regierung die Kompetenz zur Einführung einer obligatorischen Einlagenversicherung zugestanden werden. Da allerdings die Banken — die ohnehin eine Totalrevision vorziehen würden — gerade diese Neuerungen bekämpfen, muss doch mit einer recht langwierigen Ausmarchung gerechnet werden.

Vorarbeiten zur Teilrevision des Bankengesetzes

Unter den Parteien fand die SP lediglich bei der äusseren Linken und der NA Unterstützung; dazu gesellte sich noch als einziger wichtiger Verband der SGB. In der Abstimmung vom 20. Mai wurde das Begehren mit 464'637 Ja zu 1'258'964 Nein deutlich abgelehnt . Eine unmittelbar nach dem Urnengang vorgenommene Analyse auf Befragungsbasis ergab, dass es der SP nicht einmal gelungen war, ihre eigenen Sympathisanten eindeutig für ihren Vorstoss zu erwärmen. Bei den Entscheidmotiven der Befürworter überwog der Wunsch nach einer effektiveren Bekämpfung der Steuerhinterziehung das Interesse an einer Abwehr von sogenannten Fluchtgeldern. Für die Mehrheit der Gegner war die Furcht vor einer Bedrohung der Privatsphäre ausschlaggebend; daneben wurde auch die Gefahr einer Beeinträchtigung schweizerischer Wirtschaftsinteressen relativ häufig erwähnt.


Abstimmung vom 20. Mai 1984

Beteiligung: 42.5%
Ja: 464'637 (26.9%)
Nein: 1'258'964 (73.1%)

Parolen:
– Ja: GPS, PdA, PSA, Poch, SD/NA (1*), SP; SGB
– Nein: CVP, EDU, EVP (3*), FDP, LdU (2*), LPS, Rep., SVP; Vorort, SAV, SBV, SGV, VSA
* Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Initiative «gegen den Missbrauch des Bankgeheimnisses und der Bankenmacht»
Dossier: Bankgeheimnis

Im politischen Bereich stand 1984 für die Banken die Volksabstimmung über die Bankeninitiative der SPS im Mittelpunkt des Interesses. Da es sich dabei nach Ansicht der Banken um einen grundlegenden Angriff nicht nur auf ihre eigene Stellung, sondern auf die Wirtschaftsverfassung und die Freiheitsrechte des Einzelnen handelte, erstaunt es nicht, dass der Abstimmungskampf mit grossem personellem und materiellem Einsatz geführt wurde. Dabei kam den Banken zugut, dass sie als wichtige Wirtschaftsbranche ohnehin seit Jahren in den Massenmedien Imagepflege betreiben (z.B. regelmässige Anzeigeseiten in der Presse sowie TV-Spots) und nun auf diesem Weg ihre Meinung zu den vom Volksbegehren aufgeworfenen Fragen verbreiten konnten. Da sie sich hüteten, die Bankeninitiative in der Fernsehwerbung direkt zu erwähnen – dies wäre gemäss den Statuten des Werbefernsehens unerlaubte politische Propaganda – lehnten das EVED und auch das Bundesgericht eine von der SP eingereichte Beschwerde ab.

Initiative «gegen den Missbrauch des Bankgeheimnisses und der Bankenmacht»
Dossier: Bankgeheimnis

Angesichts der internationalen Schuldenproblematik erhöhten die schweizerischen Geschäftsbanken ihre Vorsicht. Dies manifestierte sich darin, dass das Volumen der ausstehenden Kredite der 71 monatlich erfassten Banken an öffentliche Schuldner im Auslandbereich Ende 1983 geringer war als vor Jahresfrist; ohne die Teilnahme der Banken an Umschuldungsmassnahmen für einzelne Länder wäre der Rückgang noch deutlicher ausgefallen. Andere Sparten des Bankgeschäfts verzeichneten demgegenüber ein Wachstum. An neuen Mitteln flossen vor allem Spargelder zu, die 1983. erstmals seit langem wieder eine positive Realverzinsung erzielten. Die Bilanzsumme der 71 Banken vergrösserte sich um 7.1 Prozent. Das nicht in den Bilanzen erscheinende Treuhandgeschäft der Banken stieg um 8.5 Prozent auf CHF 181 Mia. Alle fünf Grossbanken wiesen markant erhöhte Reingewinne aus.

Konjunkturlage und Bankbilanzsumme 1983

Eines der beherrschenden Themen in der bankenpolitischen Diskussion stellte im Berichtsjahr die Verschuldung der Entwicklungsländer gegenüber den Industriestaaten dar. Einige Länder der Dritten Welt bekundeten in zunehmendem Masse Mühe, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Damit akzentuierte sich für die Kreditgeber — vor allem das westliche Bankensystem — das Problem der sogenannten «Länderrisiken». Die Eidgenössische Bankenkommission betonte allerdings, dass die Schweizer Banken im internationalen Vergleich eine verhältnismässig gute Position einnähmen, sowohl bezüglich der Ausstattung mit Eigenmitteln als auch bezüglich der Länderrisiken. Auf internationaler Ebene wurden 1983 wiederum Aktionen zur Milderung der Verschuldungskrise durchgeführt; dabei nahm der Internationale Währungsfonds (IWF) eine Schlüsselstellung ein. Die Schweizerische Nationalbank beteiligte sich im Rahmen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) an Überbrückungskrediten zugunsten Jugoslawiens und Argentiniens.

Eines der beherrschenden Themen in der bankenpolitischen Diskussion stellte im Berichtsjahr die Verschuldung der Entwicklungsländer gegenüber den Industriestaaten dar

Kurz vor dem Jahresende unterbreitete das EJPD Parteien und Verbänden einen Expertenentwurf zur Vernehmlassung, der sich mit der rechtlichen Regelung der sogenannten Insiderproblematik befasst. Nach dem Entwurf sollen Insider (eingeweihte Kreise), die sich unter Ausnützung von Geschäftsgeheimnissen durch Börsentransaktionen bereichern, künftig bestraft werden können. Ein solche strafrechtliche Norm gäbe insbesondere die Möglichkeit, Rechtshilfegesuchen der USA bei Verstössen gegen die amerikanischen Insidervorschriften zu entsprechen und das Bankgeheimnis in diesen Fällen zu lüften.

Insider

Im anlaufenden Abstimmungskampf erhielt die sozialdemokratische Bankeninitiative Unterstützung durch den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB). Zudem startete die Aktion Finanzplatz Schweiz — Dritte Welt eine Kampagne zugunsten des Begehrens ; die Aktion konzentrierte sich dabei auf die Fluchtgeldproblematik. Auf der Seite der Initiativgegner zeichnete sich vor allem ein weitreichendes Engagement der Banken ab.

Initiative «gegen den Missbrauch des Bankgeheimnisses und der Bankenmacht»
Dossier: Bankgeheimnis

Sehr kontrovers waren die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf für eine Revision des Bankengesetzes, der gewisse Züge eines indirekten Gegenvorschlags zur Bankeninitiative aufweist. SPS, SGB und Entwicklungshilfeorganisationen lehnten den Vorentwurf als zuwenig weitgehend ab, da von den Forderungen der Initiative nur gerade jene nach einer obligatorischen Einlagenversicherung und nach der Publikationspflicht für die konsolidierten Bankenrechnungen berücksichtigt worden seien. Bei Arbeitgeberverbänden, Bankenorganisationen und bürgerlichen Parteien dagegen löste die Vernehmlassungsvorlage ein eher zustimmendes Echo aus. Die geplante Einlagenversicherung allerdings lehnten sie mehrheitlich ab, ebenso wie die Überführung der privaten Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken ins Gesetz. Eine solche Überführung würde jedoch die SPS begrüssen. Die Nationalbank trat für eine gesetzliche Pflicht der Banken zur Prüfung der Identität ihrer Kunden ein.

Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf für eine Revision des Bankengesetzes

Ein herausragendes bankenpolitisches Thema bildete 1983 die Auseinandersetzung um das schweizerische Bankgeheimnis. Von der politischen Linken wurde betont, die besondere Ausgestaltung des Bankgeheimnisses begünstige die Steuerhinterziehung und wirke als Magnet für ausländisches Fluchtgeld. Die Lockerung des Bankgeheimnisses gegenüber den Steuerbehörden und die Verbesserung der internationalen Rechtshilfe in Steuersachen sind wesentliche Punkte der von der SPS 1979 eingereichten Bankeninitiative. Nach dem negativen Entscheid des Bundesrates vom Vorjahr verwarf nun auch das eidgenössische Parlament die Volksinitiative, ohne ihr einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Neben den Sozialdemokraten setzte sich nur gerade die PdA/PSA/POCH-Fraktion für das Begehren ein. Als Hauptargumente der Gegner dienten einerseits der Schutz der Persönlichkeitssphäre in Vermögensangelegenheiten und andererseits der Wunsch, die Banken als wichtige Quelle des Wohlstandes der Schweiz in ihrer Handlungsfreiheit nicht zu sehr einzuschränken. Die bürgerlichen Sprecher unterstrichen das Vorhandensein von Mechanismen zur Selbstkontrolle der Banken bei der Entgegennahme von Fremdgeldern; eine zentrale Rolle spiele dabei die Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht. Ein Vertreter der LdU/EVP-Fraktion stufte das Volksbegehren als Attacke gegen die liberale Wirtschaftsordnung ein. Votanten der SPS hoben hervor, dass die Initiative sich nicht gegen die Banken richte; deren Tätigkeit müsse aber ethischen und moralischen Kriterien standhalten. Die ungehemmte Annahme von «schmutzigen Geldern» habe das Ansehen der Schweiz im Ausland geschädigt.

Initiative «gegen den Missbrauch des Bankgeheimnisses und der Bankenmacht»
Dossier: Bankgeheimnis

Der Nationalrat setzte im Berichtsjahr einen Schlussstrich unter die seit langem hart umstrittenen Vorschläge für eine Verrechnungssteuer auf Erträgen aus Treuhandgeldern und Auslandanleihen. Wie wir an anderer Stelle ausführlich darlegen, lehnte die bürgerliche Mehrheit der grossen Kammer sämtliche zur Diskussion gestellten Steuervarianten ab. Aus der Sicht der SPS stand diese «Null-Lösung» nicht nur im Gegensatz zum Ziel der Sanierung des Bundeshaushaltes, sondern widersprach auch dem Postulat der Steuergerechtigkeit. In Bankenkreisen zeigte man sich erfreut über den Ausgang der Parlamentsdebatte; hier hatte man befürchtet, dass die geplanten Steuern zu einer Abwanderung von Geldern ins Ausland und zu einer Schädigung des Finanzplatzes Schweiz führen würden.

Verrechnungssteuer auf Erträgen aus Treuhandgeldern (BRG 80.046)

Bei den Banken führte die Wirtschaftsrezession zu einem verringerten Bilanzenwachstum (7.2% anstelle von 9.3% 1981). Insbesonders bei der Gewährung von Darlehen an ausländische Schuldner zeigten sich die Banken wesentlich zurückhaltender. Aber auch die einheimischen Kunden beanspruchten — mit Ausnahme der um 9.2 Prozent gestiegenen Hypothekardarlehen — weniger Kredite als im Vorjahr. Bei den Passiven wirkte sich die Normalisierung der Zinsrelationen aus. Die in den vorangegangenen Jahren konstatierte Verlagerung von den Sicht- und Spareinlagen zu den Terminkonten konnte gebremst werden. Dank der Erhöhung der Sparheftzinsen expandierte diese Sparte relativ stark. ;Die damit eingetretene Verbesserung der Struktur der Kundengelder zeitigte günstige Kornsequenzen für die Ertragslage der Banken. Der internationale Zinsabbau führte hingegen zu einer Abnahme des Volumens der Treuhandanlagen um 6.4 Prozent.

Bilanzwachstum 1982

Massiver wirtschaftlicher und politischer Druck aus den USA haben dazu geführt, dass das Bankgeheimnis erstmals auch bei Vorliegen eines Tatbestands aufgehoben werden kann, der zwar im Ausland, nicht aber in der Schweiz strafbar ist. Es handelt sich dabei um Transaktionen an amerikanischen Börsen, bei denen der Verdacht besteht, dass Informationen über Geschäftsgeheimnisse zur Erzielung von Extragewinnen ausgenutzt wurden (sog. Insideroperationen). Mit grosser Eile will der Bundesrat den Gesetzgebungsprozess vorantreiben, um derartige Handlungen auch in der Schweiz zu verbieten und damit die Anwendung des Gesetzes über internationale Rechtshilfe zu ermöglichen. Als Überbrückungsmassnahme einigten sich die Schweizerische Bankiervereinigung und die Börsenaufsichtskommission der Vereinigten Staaten auf ein Abkommen. Darin verpflichten sich die Banken, von Kunden, für die sie an amerikanischen Börsen Geschäfte tätigen, eine Bevollmächtigung zur Preisgabe ihrer Identität im Falle einer Untersuchung der Aufsichtskommission einzuholen.

Insider

Wie wir im entsprechenden Sachzusammenhang darstellen, konnten 1982 beim Projekt einer Sondersteuer für bestimmte Bankgeschäfte keine Fortschritte erzielt werden. In der vorberatenden Nationalratskommission wurde zusätzlich zu den beiden vorliegenden Varianten (Verrechnungssteuer von 5% auf den Erträgen von Treuhandanlagen resp. 35 Prozent auf den Erträgen ausländischer Frankenanleihen) noch die Erhebung einer Stempelsteuer von 1 bis 1.5 Prozent auf Treuhandanlagen in Erwägung gezogen. Zu einer mehrheitlichen Beschlussfassung gelangte man aber nicht. Die Bankiers opponieren nach wie vor jeglicher Sondersteuer, da sie als Folge davon die Abwanderung ihrer Kunden ins Ausland befürchten.

Verrechnungssteuer auf Erträgen aus Treuhandgeldern (BRG 80.046)

Wesentlich einschränkendere Vorschriften möchte eine 1979 von den Sozialdemokraten eingereichte Volksinitiative einführen. So soll sich die Auskunftspflicht der Banken gegenüber in- und ausländischen Behörden auch auf Fälle der Steuerhinterziehung und des Kapitalexports erstrecken. Im weiteren sollen die Publizitätsbestimmungen erweitert und sämtliche Beteiligungen offengelegt werden, wobei die höchstzulässigen wirtschaftlichen Verflechtungen durch ein Gesetz definiert würden. Als letzter Punkt wird die Schaffung einer obligatorischen Einlageversicherung postuliert. Der Bundesrat bekundet in seiner im Berichtsjahr veröffentlichten Botschaft für einige dieser Anliegen ein gewisses Verständnis, die Lösungsvorschläge gehen ihm aber mit Ausnahme der Einlageversicherung zu weit. Er lehnt deshalb das Volksbegehren ab und stellt ihm auch keinen Gegenvorschlag gegenüber. Er weist in seiner Begründung darauf hin, dass bestimmte Neuerungen, wie etwa die Aufhebung des Bankgeheimnisses bei Ermittlungen wegen Steuerbetrugs, bereits beschlossen worden sind und andere, wie etwa die Verbesserung der Transparenz der Bilanzen im Rahmen der zur Zeit laufenden Revisionen des Bankgesetzes und des Aktienrechts, vorgenommen werden können. Die bürgerlichen Parteien und die Bankiervereinigung reagierten auf die Ausführungen des Bundesrates vorwiegend positiv. Für die SP hingegen sind die in der Botschaft angeführten Bestrebungen ungenügend und zudem sei deren Verwirklichung angesichts der bürgerlichen Parlamentsmehrheit noch keineswegs gesichert; sie hält deshalb an ihrer Initiative fest.

Initiative «gegen den Missbrauch des Bankgeheimnisses und der Bankenmacht»
Dossier: Bankgeheimnis

Der Expertenentwurf für ein totalrevidiertes Bankengesetz, welcher eine Art indirekter Gegenvorschlag zur Bankeninitiative der SP darstellt, wurde kurz vor Ende des Jahres 1982 in die Vernehmlassung gegeben. Wichtigste Neuerungen bilden die Einrichtung einer Versicherung für Spareinlagen und modifizierte Bilanzierungsvorschriften, mit denen die Transparenz verbessert werden soll. Eine Lockerung des Bankgeheimnisses oder die Überführung der oben erwähnten Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht bei der Entgegennahme von Geldern in das neue Gesetz ist hingegen nicht vorgesehen.

Expertenentwurf für ein totalrevidiertes Bankengesetz

Gerichtsprozesse in Italien, in denen leitende Bankangestellten der Beihilfe zum Devisenschmuggel angeklagt waren, sorgten dafür, dass die schweizerischen Banken weiterhin im Rampenlicht der Öffentlichkeit standen. Aber auch die Einladung an den Genfer Nationalrat Ziegler (sp, GE), als Experte in Sachen Fluchtgelder vor einer französischen Parlamentskommission aufzutreten, erregte einiges Aufsehen. In der schweizerischen Presse wurde bei allem Vorbehalt gegenüber den wenig liberalen Devisenbestimmungen gewisser Nachbarstaaten betont, dass sich die im Ausland operierenden Bankiers nun einmal an die dort geltenden Gesetze zu halten haben. Den in der Schweiz tätigen Banken ist die aktive Beihilfe zu unerlaubten Kapitalausfuhren durch die «Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken bei der Entgegennahme von Geldern und die Handhabung des Bankgeheimnisses» untersagt. Dieses zwischen der Nationalbank und der Bankiervereinigung abgeschlossene Abkommen, bei dem das Hauptgewicht auf der Abklärung der Identität der Bankkunden liegt, wurde am 1. Juli 1982 für weitere fünf Jahre verlängert. Es erfuhr dabei eine Verschärfung, indem namentlich sogenannte Kompensationsgeschäfte zur Umgehung von Devisenausfuhrbestimmungen verboten werden, ebenso wie das Führen von Konten für inländische Personen und Gesellschaften, die im Kapitalfluchtgeschäft tätig sind. Die Identitätsfeststellung, welche die Voraussetzung dafür bietet, dass die Banken ihrer Auskunftspflicht bei Strafverfolgungen nachkommen können, wurde auf Geschäfte am Barschalter erweitert, falls diese einen bestimmten Betrag übersteigen.

Bankgeheimnis

Die Bilanzsumme der Banken nahm 1981 um 9.3 Prozent zu. Infolge der abgeschwächten Konjunktur und der durch die hohen Zinsen gedämpften Kreditnachfrage bremste sich das Wachstum in der zweiten Jahreshälfte aber deutlich ab. Vor allem im Auslandgeschäft – in welchem allerdings die erneut kräftig ausgeweiteten Treuhandanlagen (+ 28.3%) nicht enthalten sind – hat sich die Expansion wesentlich verlangsamt. Die Erträge waren insgesamt befriedigend, wobei allerdings bei den stark im Hypothekargeschäft involvierten Kantonal- und Regionalbanken der Rückgang der Sparhefteinlagen negativ ins Gewicht fiel.

Konjunkturlage und Bankbilanzsumme 1981

Obwohl das schweizerische Bankgeheimnis auch den Interessen der Banken entspricht, können sich daraus doch ernsthafte Komplikationen für den Geschäftsbetrieb ergeben. So gerieten schweizerische Bankfirmen ins Schussfeld amerikanischer Gerichte, welche mit der Aufklärung von illegalen Börsentransaktionen (Insideroperationen) befasst waren. Da dieser Tatbestand in der Schweiz nicht strafbar ist, darf das Bankgeheimnis zu seiner Verfolgung auch im Rahmen des internationalen Rechtshilfeabkommens nicht gebrochen werden. Als Gegenmassnahme und Druckmittel drohten die US-Behörden den betroffenen Banken den Ausschluss von den Börsen an.

Bankgeheimnis Insideroperationen (BRG. 82.305)
Dossier: Bankgeheimnis

Gerichtliche Prozesse in Italien gegen Angestellte von Schweizer Banken, denen die Beihilfe bei der Umgehung von dort geltenden Devisenbestimmungen vorgeworfen wurde, und Beschuldigungen durch nichtoffizielle französische Stellen nach dem Regierungswechsel in unserem westlichen Nachbarland verhalfen der Problematik der Fluchtgelder zu neuer Aktualität. Lilian Uchtenhagen (sp, ZH) verlangte im Nationalrat mit einer Motion die Überführung der 1977 zwischen der Nationalbank und der Bankiervereinigung abgeschlossenen freiwilligen «Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht bei der Entgegennahme von Geldern und die Handhabung des Bankgeheimnisses» ins ordentliche Recht. Dabei sollen ihrer Ansicht nach auch Treuhänder und Kapitalgesellschaften diesen Bestimmungen unterstellt werden. Die Behörden beurteilten das bisherige Funktionieren des Gentlemen's Agreement als derart zufriedenstellend, dass sich eine Legiferierung nicht aufdränge. Immerhin soll das Anliegen im Rahmen der für 1982 vorgesehenen Revision des Bankengesetzes überprüft werden; im Einverständnis mit der Regierung überwies das Parlament die Motion als Postulat.

Bankgeheimnis

Die vom Bundesrat als Mittel zur Verminderung des Budgetdefizits vorgeschlagenen Verrechnungssteuern auf den Erträgen von Treuhandgeldern befanden sich am Jahresende in einer parlamentarischen Pattsituation. Wie wir an anderer Stelle ausführlich darlegen, lehnte der Ständerat diese sogenannte Bankkundensteuer ab, die Volkskammer hingegen stimmte ihr zu. Die zuständige Nationalratskommission misst dieser neuen Steuer neben der Einnahmenbeschaffung auch die Funktion eines Instrumentes gegen die Steuerhinterziehung zu. Sie erwägt deshalb, sie auf schweizerische Anleger zu beschränken und sie auch auf die bisher ebenfalls verrechnungssteuerfreien Auslandanleihen auszudehnen. Gegen diesen Einbezug der Auslandobligationen in Schweizerfranken erhob die Nationalbank – welche der Verrechnungssteuer auf Treuhandanlagen zumindest nicht ablehnend gegenübersteht – Einwände, da sie davon eine Erschwerung des für die Währungspolitik und die Ertragsbilanzgestaltung bedeutsamen Kapitalexportes befürchtet.

Verrechnungssteuer auf Erträgen aus Treuhandgeldern (BRG 80.046)

Die Banken vermochten ihre Kredite an inländische Kunden deutlich auszudehnen. Die Zunahme war bei den Grossbanken mit beinahe 18 Prozent besonders ausgeprägt. Die Kreditgewährung an das Ausland wies ein gegenüber dem Vorjahr deutlich verlangsamtes Wachstum auf, während sich die Zunahme der aus dem Ausland stammenden Mittel beschleunigte. Die Nettoguthaben der Schweizer Banken gegenüber dem Ausland nahmen deshalb ab. Berücksichtigt man jedoch die Treuhandguthaben, welche nicht in der Bilanz aufgeführt werden, so ergibt sich eine Erhöhung der Nettoguthaben gegenüber dem Ausland; die Zunahme der Treuhandgelder von 1979 (+43%) wurde 1980 mit plus 63 Prozent noch übertroffen. Die Treuhandgelder waren nach wie vor fast gänzlich im Ausland angelegt.

Die Banken vermochten ihre Kredite an inländische Kunden deutlich auszudehnen

Der Bundesrat schlug zur Beschaffung zusätzlicher Einnahmen und zur Verstärkung der Massnahmen gegen die Steuerhinterziehung vor, die bisher nicht der Verrechnungssteuer unterstellten Zinsen von Treuhandguthaben bei inländischen Banken mit 5 Prozent zu besteuern. Gegner der Vorlage führten ins Feld, diese Massnahmen beeinträchtige die Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz und sei zudem nicht verfassungskonform. In einem Zusatzbericht zu seiner ersten Botschaft betonte der Bundesrat jedoch, dass sein Vorschlag durch Artikel 41 bis, Absatz 1, Buchstabe b BV verfassungsmässig abgestützt sei.

Verrechnungssteuer auf Erträgen aus Treuhandgeldern (BRG 80.046)

Die Banken vermochten ihre Gewinne wiederum zu erhöhen. Eine besonders markante Zunahme des Reingewinns wies die Schweizerische Kreditanstalt mit 13.8 Prozent aus. Die Bilanzsummen der Banken weiteten sich um durchschnittlich 10.9 Prozent aus. In diesem Zusammenhang ist zu vermerken, dass die Vorschriften über die eigenen Mittel der Banken revidiert worden sind. Eine der Neuerungen ermöglicht es, einen Teil der eigenen Mittel in Form von nachrangigen Anleihen («nachrangig» in bezug auf die Rechte im Falle einer Liquidation) aufzubringen. Dies erleichtert die Anpassung der eigenen Mittel an vorübergehende Veränderungen der Bilanzsumme.

Die Banken vermochten ihre Gewinne wiederum zu erhöhen