Das Parlament verabschiedete das neue Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe. Die aus dem letzten Jahr verbliebene Differenz bestand darin, dass der Nationalrat den Kreditrahmen auf eine Laufzeit von fünf Jahren beschränken wollte. Für den Ständerat schien dies nicht nötig, da es sich nicht um echte Ausgaben, sondern um eine Verpflichtungszusage handelt, und zudem die Bestimmung aufgenommen worden war, dass der Bundesrat dem Parlament über die Verwendung der Mittel jedes Jahr Rechenschaft ablegen muss. In einer ersten Runde hielten beide Kammern an ihrer Version fest, in der zweiten Runde gab der Ständerat nach. Trotz dieses zusammen mit der SP errungenen Erfolgs lehnte die SVP das neue Bundesgesetz in der Schlussabstimmung ab.
Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe- Schlagworte
- Datum
- 19. März 2004
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 03.036
- Quellen
-
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- AB SR, 2004, S. 6 f., 161 und 166; AB NR, 2004, S. 286 ff. und 500; BBl, 2004, S. 1383 ff.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 02.05.2016
Aktualisiert am 02.05.2016