Da die Vergütungen für Sparhefte hinter der übrigen Zinsentwicklung zurückblieben, floss ein Teil der Spargelder in günstigere Anlageformen ab. Die Banken sahen sich deshalb zu einer Erhöhung der Sparheftsätze veranlasst. Zumindest für die lokalen und regionalen Kreditinstitute, die sich vornehmlich mit Spargeldern finanzieren, bedingte dies jedoch auch eine Heraufsetzung der Hypothekarzinsen. Nach einer ersten Anhebung der Spar- und Hypothekarzinsen um 0.5 Prozent im Frühjahr kündigten die Zürcher Kantonalbank und die Grossbanken Anfang Juni eine weitere Erhöhung auf den 1. Oktober 1980 an: wiederum um 0.5 Prozent auf 5 Prozent für Hypotheken und auf 3 Prozent für Sparhefte. Die Nationalbank, die vorher nicht konsultiert worden war, bezeichnete das Vorgehen der Kreditinstitute als Beeinträchtigung ihrer Stabilitätspolitik; sie befürchtete, die Erhöhung der Hypothekarsätze würde über Mietzinsaufschläge die Teuerung anheizen. Zudem sei der Zeitpunkt für die Ankündigung schlecht gewählt – die Zinssätze waren seit April wiederum rückläufig. Auch Bundesrat Ritschard rügte die Massnahme der Banken. SPS und Gewerkschaften wandten sich vehement gegen die geplante Zinsrunde. Sie kritisierten, dass die Notwendigkeit der Hypothekarzinserhöhung für die regionalen und lokalen Kreditinstitute von den Grossbanken dazu benützt worden sei, die Sätze auch ihrerseits, trotz ihrer guten Ertragslage, zu erhöhen.
Hypothekarzinsen