Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Geld, Währung und Kredit
  • Nationalbank

Akteure

Prozesse

  • Parlamentarische Initiative
10 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Le Conseil national a rejeté l’initiative parlementaire d'Adèle Thorens (verts, VD) par 129 voix contre 62. L'initiative avait pour objectif l'instauration d'un cadre de durabilité pour les activités de la Banque nationale suisse (BNS). La chambre du peuple suit donc l’avis de la majorité de sa commission de l’économie et des redevances (CER-CN). Les voix des Verts, des Vert’libéraux et du Parti socialiste n’ont pas suffi. Au contraire, l’argument du maintien de l’indépendance de la BNS a convaincu le centre et l’aile droite du Conseil national.

Donner un cadre de durabilité aux activités de la BNS

Adèle Thorens (verts, VD) propose d'ajouter un renvoi à l'article 2 de la Constitution dans l'article 5 al. 5 de la loi sur la Banque nationale (LBN). Pour être précis, son initiative parlementaire vise à ce que la BNS apporte son soutien aux politiques économiques générales de la Confédération, et notamment au développement durable et à la conservation durable des ressources naturelles. La conseillère nationale estime que la BNS doit faciliter les efforts de la place financière helvétique vers plus de durabilité. En contre-exemple, elle cite les achats de titre, par la BNS, d'entreprises pétrolières, ou encore, le rapport des Artisans de la transition qui pointe du doigt la BNS qui émettrait, à elle seule, autant de CO2 que la Suisse entière.
La Commission de l'économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) propose à sa chambre de ne pas donner suite à l'initiative par 18 voix contre 7. Elle utilise ainsi le traditionnel argument que le politique ne doit pas empiéter sur l'indépendance de la BNS pour étayer sa position. Pour sa part, une minorité propose de donner suite à l'initiative car elle considère que l'engagement dans l'Accord cadre de Paris doit inciter la BNS à changer sa politique.

Donner un cadre de durabilité aux activités de la BNS

Mit ihrer parlamentarischen Initiative "Mehr Transparenz bei der Finma" wollte Nationalrätin Leutenegger Oberholzer (sp, BL) erwirken, dass das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ), das für Transparenz bezüglich Auftrag, Organisation und Tätigkeit der Verwaltung sorgt, auch für die Finanzmarktaufsicht Geltung erlangt. Bisher war dies weder für die Finma noch für die SNB der Fall gewesen. Während die Ausnahme der SNB vom BGÖ weiterhin gerechtfertigt sei, erachtete die Initiantin eine erhöhte Geheimhaltung bei der Finma als nicht angebracht. Als Aufsichtsgremium über mitunter systemrelevante Banken, deren Risiko die Bürgerinnen und Bürger aufgrund der "too-big-to-fail"-Problematik mittragen, sei die Finma der Öffentlichkeit zu Transparenz verpflichtet. Die Gegner der Vorlage wiesen darauf hin, dass die Finma in einem "wirtschaftlich und politisch hoch sensiblen Bereich" (Maier (glp, ZH)) tätig und deshalb eine erhöhte Geheimhaltung angemessen sei. War die parlamentarische Initiative in der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) noch äusserst knapp durch Stichentscheid des Präsidenten zur Ablehnung empfohlen worden, fiel in der grossen Kammer das Votum deutlich aus: Mit 105 zu 58 Stimmen wurde beschlossen, der Initiative nicht Folge zu leisten. Einzig die Parlamentarier des linksgrünen Lagers und eine Minderheit von CVP-Exponenten hatten sich für das Begehren ausgesprochen.

Mehr Transparenz bei der Finma

Die Affäre um den 2012 zurückgetretenen Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Philipp Hildebrand, beschäftigte auch im Berichtsjahr die Schweizer Politik. Hildebrand war Ende 2011 beschuldigt worden, die Einführung der Wechselkursuntergrenze zur persönlichen Bereicherung genutzt zu haben. Er hatte zwar immer abgestritten, von den kritisierten US-Dollar-Transaktionen Kenntnis gehabt zu haben, war im Januar 2012 aber trotzdem zurückgetreten. Im März 2013 veröffentlichte die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ihren Bericht zur Causa Hildebrand. Darin monierte die Aufsichtskommission, dass der Bundesrat ohne gesetzliche Grundlage gehandelt habe, als er von sich aus die Überprüfung von Hildebrands Devisengeschäften angeordnet hatte. Die GPK war der Meinung, dass diese Aufgabe im Kompetenzbereich des Bankrats gelegen hätte. Zudem kritisierte die GPK die wenig aufschlussreiche Protokollierung der Bundesratssitzungen. Beispielhaft wurde das Protokoll eines vierstündigen Gesprächs des Bundesrats mit dem Bankratspräsidenten und Hildebrand angeführt. Es umfasste nur eine Seite. Der Bundesrat konterte die Kritik an der Verletzung des Legalitätsprinzips noch am Tag der Veröffentlichung des Berichts. Er verwies auf die Bundesverfassung und das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz, das dem/der Bundespräsidenten/in „jederzeit“ das Recht auf Abklärungen einräume. Obwohl der GPK-Bericht einstimmig und ohne Enthaltungen verabschiedet wurde, bemängelte Nationalrat Blocher (svp, ZH) diesen öffentlich. Es sei „lächerlich“, dass die GPK nur die Rolle des Bundesrats und der Verwaltung, nicht aber das Verhalten des zurückgetretenen Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank untersucht habe. Ähnlich äusserten sich auch weitere SVP-Vertreter im Nationalrat. Dieser beriet just am Tag der Veröffentlichung des GPK-Berichts eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, die eine PUK zur Aufklärung des Falls Hildebrand forderte. Unter anderem sollten damit Abklärungen zu Devisen- und Wertschriftentransaktionen aller SNB-Kaderleute und deren Angehörigen ab 2003 angestellt werden. Das Geschäft scheiterte jedoch mit 129 zu 52 Stimmen deutlich.

Gerüchte um Insiderhandel
Dossier: Affäre Hildebrand

Der Nationalrat lehnte drei parlamentarische Initiativen der SVP-Fraktion und eine von Stamm (svp, AG) ab, welche sich mit den Gold- und Währungsreserven der Nationalbank befassten. Im Einzelnen verlangten sie, die Goldverkäufe der Nationalbank zu stoppen resp. ihr einen Mindestgoldbestand von 1000 Tonnen vorzuschreiben, was etwa dem Stand vom Sommer 2009 entsprechen würde. Zudem sollte dieses Gold physisch in der Schweiz gelagert werden um zu verhindern, dass andere Staaten darauf Zugriff haben. Letztere Massnahme war auch als Reaktion auf das Vorgehen der USA gegen die der Beihilfe zum Steuerbetrug angeklagte Grossbank UBS gedacht.

Gold- und Währungsreserven

Nach dem Scheitern der Solidaritätsstiftung in der Volksabstimmung begann sofort der Wettbewerb der Vorschläge, wie die Erträge aus den Goldverkäufen der Nationalbank denn sonst zu verteilen und zu verwenden seien. Dabei tauchte die Idee einer Neuauflage der Solidaritätsstiftung nicht mehr auf. Die FDP, und nach einigem Zögern auch die CVP sprachen sich für die Anwendung der normalen Verteilungsformel für Nationalbankgewinne aus (zwei Drittel Kantone, ein Drittel Bund). Diese Position machte sich auch die Konferenz der Kantonsregierungen zu eigen und wurde von den Kantonen Jura, Obwalden und Solothurn mit Standesinitiativen bekräftigt. Nach Ansicht des Eidg. Finanzdepartements bräuchte es aber auch dazu einen speziellen referendumsfähigen Beschluss, da es sich um aussergewöhnliche Erträge handle. Im Parlament wurden in Bezug auf die Verwendung der Mittel verschiedene Vorstösse deponiert. So verlangten die Freisinnigen Merz (AR) und Favre (VD) in gleichlautenden Motionen in den beiden Räten, dass die Erträge zum Schuldenabbau verwendet werden müssen. Ein weiterer Freisinniger (Dupraz, GE) schlug hingegen mit einer parlamentarischen Initiative eine analoge Verteilung wie das eben abgelehnte Gegenprojekt vor, nur dass anstelle einer Solidaritätsstiftung ein Forschungsfonds alimentiert werden soll. Ebenfalls mit einer parlamentarischen Initiative forderte der Christlichsoziale Fasel (FR) die vollumfängliche Verwendung der Erträge durch den Bund für die Erhöhung der Kinderzulagen. Die SVP hielt an ihrer ursprünglichen Idee fest, primär die AHV zu begünstigen. Sie reichte eine parlamentarische Initiative ein, welche einen Drittel der Erträge den Kantonen und zwei Drittel der AHV zukommen lassen will. Eine identische Verteilung schlug der Genfer Nationalrat Grobet (alliance de gauche) ebenfalls mit einer parlamentarischen Initiative vor. Die SP hat sich noch nicht definitiv festgelegt; bevorzugt aber Lösungen, welche neben der AHV auch Forschung und Bildung von den Erträgen profitieren lassen. Schliesslich konnte ein vor allem von SP-Politikern getragenes Komitee, das in der Endphase der Unterschriftensammlung aktive Unterstützung durch die SP erhalten hatte, seine Volksinitiative für eine Zuweisung der ordentlichen Jahresgewinne der Nationalbank an die AHV (abzüglich eines Betrags von 1 Mia. Fr. für die Kantone) einreichen.

Indirekter Gegenvorschlag der Bundesversammlung „Gold für AHV, Kantone und Stiftung“ (BRG 00.042)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Der Wunsch der SP nach einer besseren Beaufsichtigung der Nationalbank durch das Parlament scheiterte. Auf Antrag seiner WAK gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative der SP–Fraktion, welche die Vorlage eines halbjährlichen Rechenschaftsberichtes und eine Diskussion darüber im Parlament verlangte, keine Folge. Die Kommission hatte vor allem das Argument ins Feld geführt, dass die Nationalbank allein dem Bundesrat gegenüber verantwortlich sei.

besseren Beaufsichtigung der Nationalbank durch das Parlament

Im Vorjahr hatte der Bundesrat beantragt, dass die Neuorientierung der Reservenpolitik der Nationalbank, wozu insbesondere die Ablösung der Golddeckungspflicht, der Goldparität und der ohnehin obsolet gewordenen Einlösungspflicht gehören, im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung erfolgen soll. Die Verfassungskommission des Ständerats stimmte diesem Antrag zu, diejenige des Nationalrats übernahm hingegen diesen Reformvorschlag nicht. Dies geschah aber nicht, um den bisherigen Zustand zu bewahren, sondern um die Reform unabhängig von der Totalrevision der Verfassung zu behandeln und damit zu beschleunigen. Die Verfassungskommission handelte dabei in Übereinstimmung mit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats. Um dieser Forderung nach einem schnellen Verfahren Nachdruck zu verleihen, gab der Nationalrat auf einstimmigen Antrag seiner WAK zudem einer parlamentarischen Initiative Ledergerber (sp, ZH) Folge, welche in detaillierter Form eine vom Parlament auszuarbeitende entsprechende Totalreform der Währungsordnung (d.h. also auch des geld- und währungspolitischen Auftrags an die Nationalbank) verlangt. Als Reaktion auf diesen Druck aus dem Nationalrat kündigte der Bundesrat an, dass er anfangs 1998 eine eigene Vorlage präsentieren werde.

Neuorientierung der Reservenpolitik unabhängig von Totalrevision (Pa. Iv. 96.404)

Die Frage einer gewinnbringenderen Bewirtschaftung der Devisenreserven der Nationalbank stand weiterhin auf der politischen Traktandenliste. Der Lausanner Ökonomieprofessor von Ungern-Sternberg warf der SNB vor, sie hätte mit einer attraktiveren Anlagepolitik in den letzten Jahren zusätzliche Milliardenbeträge erwirtschaften und damit auch die Ausschüttungen an die öffentliche Hand erhöhen können. Die FDP-Fraktion regte mit einer Interpellation eine Lockerung der Anlagevorschriften im Nationalbankgesetz an, welche heute die maximale Anlagedauer auf zwölf Monate festlegen. Der Bundesrat gab bekannt, dass sich als Reaktion auf diese Kritik eine aus Angehörigen der eidgenössischen Finanzverwaltung und der Nationalbank gebildete Arbeitsgruppe mit dieser Frage, aber auch mit der Überprüfung der Golddeckung der Währung befasst. Diese Arbeitsgruppe veröffentlichte am 20. Dezember ihren Bericht. Sie kam darin zum Schluss, dass die Anlagepolitik geändert werden sollte. Insbesondere müssten stille Reserven in Zukunft in Rückstellungen umgewandelt, die Anlagevorschriften gelockert und der Golddeckungssatz von 40 Prozent auf 25 Prozent reduziert werden. Damit könnte die SNB ihren jährlich an den Bund und die Kantone zu verteilenden Gewinn um rund CHF 400 Mio. steigern. Nationalrat Ledergerber (sp, ZH) reichte eine parlamentarische Initiative mit ähnlichen Zielen ein. Dabei präzisierte er auch, wie die von ihm auf rund CHF 5 Mia. pro Jahr veranschlagten Gewinne zu verwenden wären: zu je einem Drittel für die Arbeitslosenversicherung, für die Tilgung der Schulden des Bundes und für die Kantone.

Gewinnbringendere Bewirtschaftung der Devisenreserven (1996)

Der Nationalrat befasste sich mit einer parlamentarischen Initiative Hafner (gp, BE), welche verlangte, den gesetzlich vorgeschriebenen Golddeckungsgrad des Notenumlaufs von derzeit 40% zu senken, die in der Verfassung festgelegte Pflicht der Nationalbank zur Einlösung von Banknoten in Gold aufzuheben, die Nationalbank zu verpflichten, ihren Goldbestand abzubauen und den Verkaufserlös primär zur Rückzahlung der Staatsschulden zu verwenden. Die vorberatende Kommission beantragte, die Initiative namentlich wegen der vorgesehenen Verteilung der Erlöse zur Ablehnung zu empfehlen, einige ihrer Elemente aber in ein Postulat aufzunehmen. Da die Mindestrate der Golddeckung auch nach Meinung von Experten nicht mehr den Erfordernissen der Währungs- und Geldpolitik entspricht, und die Einlösepflicht für Noten — von welcher gemäss BV 396 nur in Kriegszeiten oder bei gestörten Währungsverhältnissen abgewichen werden darf — effektiv vom Bundesrat bereits 1954 aufgehoben worden ist, soll der Bundesrat eine Anpassung dieser Bestimmungen überprüfen. Die Volkskammer folgte diesem Antrag und überwies das Postulat.

Pa.Iv. Hafner: Goldvorrat der Nationalbank