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Im September 2022 gab der Bundesrat als Antwort auf eine Frage von Gerhard Andrey (gp, FR) bekannt, dass die SNB gemäss ihren halbjährlichen Zahlen Ende Juni 2022 keine Ausschüttungen an Bund und Kantone vornehmen würde. Die SNB nimmt Ende Jahr nur dann Ausschüttungen vor, wenn sie einen Bilanzgewinn von mindestens CHF 2 Mrd. ausweist und die Ausschüttungsreserve nach der Ausschüttung positiv ist. Aufgrund des Mitte 2022 ausgewiesenen Verlustes der SNB verbliebe zur Zeit aber ein Bilanzverlust, weshalb weder der Grundbetrag noch die ausserordentlichen Ausschüttungen anfallen würden. Der Bundesrat betonte jedoch, dass diese Informationen noch keine schlüssigen Aussagen über mögliche Ausschüttungen Ende 2022 erlaube. Dennoch floss diese Information in die Beratung des Bundesratsgeschäfts zum Abbau der Covid-19-Schulden ein, zumal zumindest die ausserordentlichen Ausschüttungen, womöglich gar der Grundbetrag der kommenden Jahre zum Schuldenabbau verwendet werden sollten.

Ende Juni 2022 gäbe es keine Ausschüttungen der SNB an Bund und Kantone (Frage 22.7563)

Die beiden Tessiner Ständeräte Abate (fdp) und Lombardi (cvp) sorgten schliesslich dafür, dass die Verfügung der Finma gegen die Bank BSI auch von der parlamentarischen Arena nicht unkommentiert blieb. Die beiden Standesvertreter des Heimatkantons der BSI kritisierten das Vorgehen der Finma im Rahmen einer Anfrage an den Bundesrat. So stiessen sich die beiden insbesondere am Zeitpunkt der Publikation der Verfügung, die gemäss Abate und Lombardi vor der definitiven Beurteilung der Sachlage und vor der Information der direkt Betroffenen erfolgt sei und damit der BSI Schwierigkeiten in Form von Liquiditätsabflüssen einerseits und dem gesamten Tessiner Finanzplatz erheblichen Schaden in Form eines Reputationsverlustes andererseits zugefügt habe. Geäussert wurde auch der Verdacht, dass die Finma mit ihrer Verfügung die Prinzipien von Verhältnismässigkeit und Rechtsgleichheit verletzt habe und stattdessen an der BSI ein Exempel habe statuieren wollen - ein Vorwurf, der durch den Umstand Nahrung fand, dass mit der UBS eine andere Bank für Verstrickungen in ähnliche Geschäfte mit dem Fonds 1MBD von der Finma unbestraft geblieben war. Die Finma selber wies die Vorwürfe, sie behandle nicht alle ihr zur Aufsicht unterstellten Banken gleich, als unberechtigt zurück.

Tessiner Privatbank BSI

In seiner Antwort auf eine Interpellation Schmid (svp, BE), der sich Sorge um die grössere Krisenanfälligkeit von international tätigen Bankkonzernen machte, erklärte der Bundesrat, dass er nicht vorhabe, staatliche Massnahmen zur Risikoabdeckung von privaten Banken vorzuschlagen. Es seien hingegen Bestrebungen im Gang, für diese global tätigen Institute erhöhte Eigenkapitalanforderungen einzuführen. Die Schweiz unterstütze dieses Anliegen, das sich allerdings, um die Wettbewerbsposition der Schweizer Banken nicht zu verschlechtern, nur im internationalen Rahmen realisieren lasse.

Sondersession zu Unternehmenszusammenschlüssen (1998)

Die Grossbankenfusion von SBG und SBV zur UBS vom Dezember des Vorjahres gab auch im Parlament zu reden. Die beiden Ratsbüros integrierten die von der SP-Fraktion verlangte Sondersession zum Thema Unternehmenszusammenschlüsse und Zukunft des Werkplatzes Schweiz in die einwöchige Sondersession zur Beratung der Totalrevision der Bundesverfassung im Januar. Diskussionsthema (Beschlüsse gab es keine zu fassen) war schwergewichtig die Finanzpolitik, wo die SP die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer für Private forderte. In seiner Stellungnahme zu den eingereichten Interpellationen führte der Bundesrat aus, dass nach seiner Einschätzung die Bankenfusion langfristig positive Auswirkungen auf den schweizerischen Finanzmarkt haben werde, da damit eine von ihrer Grösse her international konkurrenzfähige Bank geschaffen werde. Die internationale Verflechtung dieser Bank und deren Grösse berge allerdings auch ein erhöhtes Risiko, weshalb unter Umständen die Bankenkommission als Aufsichtsgremium zu stärken sei. Den Arbeitsplatzabbau, der mit solchen Umstrukturierungen verbunden sei, bedauerte er, gab sich aber überzeugt, dass der Wirtschaftsstandort Schweiz von der Globalisierung profitieren werde. Es ist geplant, den Personalbestand des Sekretariats der administrativ dem EFD unterstellten, aber von den Banken finanzierten Bankenkommission in den nächsten drei Jahren von 60 auf 90 aufzustocken, wovon sich zehn Personen nur den Grossbanken widmen würden.

Sondersession zu Unternehmenszusammenschlüssen (1998)

In seiner Antwort auf Interpellationen der freisinnigen Fraktion im Nationalrat resp. von Beerli (Ip. 98.3116) (fdp, BE) und Marty (fdp, TI) im Ständerat nahm der Bundesrat im Frühjahr zu den Boykottdrohungen amerikanischer Finanzbehörden gegen Schweizer Banken und andere Unternehmen Stellung. Er wies darauf hin, dass er in einer gemeinsamen Erklärung mit der US-Regierung vom 26. März die Drohungen als ungerechtfertigt und kontraproduktiv verurteilt hatte. Er stellte im weiteren fest, dass sowohl seine Vertreter als auch die US-Regierung die betreffenden amerikanischen Gemeinden und Gliedstaaten über die WTO-Widrigkeit ihrer Sanktionsdrohungen unterrichtet hätten. Da diese das Ende 1997 ausgesprochene Moratorium am 26. März – nach einer Erklärung der Grossbanken, unter Umständen einer Globalentschädigung zuzustimmen – stillschweigend erneuert hätten, verzichte er aber vorläufig auf eine Klage bei der WTO. Die von der FDP angeregten Gegenmassnahmen gegen US-Firmen für den Fall, dass die Boykottdrohungen realisiert würden, lehnte er jedoch als untaugliche Mittel zur Durchsetzung politischer Anliegen ab.

Aufklärung über allfällige Vermögenswerte von Nazi–Opfern auf Schweizerbanken (Mo. 95.3257)
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Die geplante europäische Währungsunion (EWU) beschäftigte verstärkt auch die schweizerischen Politiker und Behörden. Bundesrat Villiger erklärte auf Anfrage, dass es nicht Sache der Schweizer Regierung sei, Urteile über die Wünschbarkeit und die Realisierungschancen dieses EU-Projekts auszusprechen. Der Bundesrat habe gemeinsam mit der Nationalbank die Kommission für Konjunkturfragen beauftragt, mögliche Szenarien in bezug auf die Auswirkungen der Währungsunion auf die Kursentwicklung des Schweizer Frankens auszuwerten. Gemäss einer ersten Einschätzung durch den Bundesrat dürfte es für die Schweiz am günstigsten sein, wenn die gemeinsame Währung unter Einhaltung der sogenannten Maastricht-Kriterien und mit strengen Auflagen für das zukünftige finanzpolitische Verhalten der Mitgliedsstaaten planmässig eingeführt würde. Auch von einer Verschiebung des Startzeitpunkts mit der Absicht, abzuwarten, bis genügend EU-Mitglieder die Eintrittsbedingungen erfüllen, seien für die Schweiz kaum negative Auswirkungen zu befürchten. Eine Aufweichung der Kriterien würde hingegen zu Währungsturbulenzen mit entsprechendem Aufwertungsdruck auf den Schweizer Franken führen.

europäische Währungsunion

Aus der unter der Frankenaufwertung der vorangegangenen Jahre besonders leidenden Tourismusbranche wurde die Schaffung eines «Tourismusfrankens» mit von der Nationalbank garantierten fixen Wechselkursen angeregt. Der Bundesrat lehnte dieses Ansinnen als nicht praktikabel und zudem im Widerspruch zu internationalen Wirtschaftsverträgen (WTO und IWF) stehend ab.

Tourismusfrankens

Die politische Linke forderte weiterhin eine auch an währungspolitischen Zielen orientierte Geldmengenpolitik. Eine sozialdemokratische Interpellation aus dem Jahr 1995 gab dem Nationalrat Gelegenheit darüber zu diskutieren. Die Vertreter der SP wiederholten ihre Forderung, neben stabilitätspolitischen vermehrt auch währungspolitische Ziele zu berücksichtigen. Bundesrat Villiger hielt dem entgegen, dass angesichts der Internationalität der Finanzmärkte eine autonome Beeinflussung der Wechselkurse durch eine expansive Geldmengenpolitik nicht mehr möglich sei und diese einzig zum Aufbau eines Inflationspotentials führen würde.

währungspolitischen Zielen orientierte Geldmengenpolitik

Für einige Kritiker war freilich diese leichte Lockerung angesichts der sich markant verschlechternden Konjunkturlage ungenügend. In der Herbstsession des Nationalrats forderte die Fraktion der Grünen den Bundesrat mit einer Dringlichen Interpellation (Ip. 92.3383) auf, sich bei der Nationalbank für eine Lockerung der Geldmengenpolitik einzusetzen. Die SVP-Fraktion verlangte ebenfalls eine weniger restriktive Politik (Ip. 92.3380). Allerdings präzisierte ihr Sprecher in der Debatte, dass dieses Ziel erreicht werden könnte, wenn die Nationalbank auf die Verfolgung wechselkurspolitischer Ziele verzichten und sich auf eine autonome schweizerische Geldmengenpolitik beschränken würde. Der Bundesrat stellte sich vollumfänglich hinter die Notenbankpolitik und lehnte politische Interventionen ab. Insbesondere hielt er fest, dass er mit der Nationalbank übereinstimme, dass nur mit einer auf Geldwertstabilität ausgerichteten Strategie auf die Dauer ein tiefes Zinsniveau erreicht werden könne. Da die Nationalbank bereits vorher mit zwei Diskontsatzsenkungen ein Lockerungssignal gegeben hatte, waren die Forderungen der GP und der SVP bei ihrer parlamentarischen Behandlung ohnehin nicht mehr besonders aktuell.

Geld-, Geldmengenpolitik 1990-1999

Immer mehr ins Blickfeld der Politik gerieten die Kantonalbanken, von denen einige, insbesondere die bernische, auch mit geschäftlichen Problemen zu kämpfen hatten. Einerseits forderten die übrigen Banken die Abschaffung der Staatsgarantien, da diese nicht nur eine ungerechtfertigte Privilegierung der Kantonalbanken darstellten, sondern sich auch negativ auf das Risikobewusstsein ihres Managements auswirken würden. Andererseits forderten Bundesrat Stich und auch die Bankenkommission eine Gesetzesänderung, um zu erreichen, dass sich auch die Kantonalbanken einer externen Revision unterziehen müssen.

Abschaffung der Staatsgarantien von Kantonalbanken (Ip. 91.3417)

Gerade die verschärfte Sorgfaltspflichtregelung der schweizerischen Banken hat dazu geführt, dass das Fürstentum Liechtenstein für Umgehungsgeschäfte attraktiver geworden ist. Einige Anwälte, die den neuen Auflagen nicht Folge leisten wollten, haben offenbar ihre Geschäftsbeziehungen zu Schweizer Banken sistiert und die ihnen zur Verwaltung überlassenen Gelder im Nachbarland plaziert. Bundesrat Stich gab deshalb bei der Bankenkommission eine diesbezügliche Untersuchung in Auftrag. Im Nationalrat erkundigte sich Moritz Leuenberger (sp, ZH) beim Bundesrat mit einer Einfachen Anfrage (A. 88.1074) nach den Möglichkeiten, Druck auszuüben, um zu verhindern, dass in der Schweiz nicht mehr tolerierte Geschäfte über Liechtenstein — das als Währung den Schweizer Franken verwendet — abgewickelt werden. Liechtensteins Regierung reagierte auf diese Entwicklung und vereinbarte mit den Banken die Einführung einer Sorgfaltspflichtregelung. Diese geht freilich weniger weit als die schweizerische, indem die Anwälte die Namen ihrer Klienten weiterhin verschweigen dürfen.

Bericht zu den unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Finanzplätze Schweiz und Liechtenstein

Das Börsenjahr 1987 war geprägt vom weltweiten massiven Einbruch der Aktienkurse am 19. Oktober. Nur zwei Monate, nachdem der Aktienindex der New Yorker Börse einen neuen Rekordstand erreicht hatte, verzeichnete er einen Einbruch, der mit einer Tageseinbusse von 22.6 Prozent den Verlust vom sogenannten Schwarzen Freitag von 1929 um beinahe das Doppelte übertraf. Auch an den Schweizer Börsen, die erst zwei Wochen zuvor einen absoluten Höchststand registriert hatten, war es noch nie zu einem vergleichbaren Kurssturz gekommen. Gemessen am Index des Schweizerischen Bankvereins fielen die Kurse am 19. Oktober um 11 Prozent und lagen am Jahresende sogar um rund 25 Prozent tiefer als vor der Krise. Als Gründe für den Kollaps wurden eine überfällige Korrektur der seit 1982 haussierenden Börse, die steigenden Zinsen, die Globalisierung des Marktes sowie der computerisierte Handel und die neuen Finanzinstrumente in den Vordergrund gestellt. Auf politischer Ebene wurden diese Ereignisse in der Schweiz vor allem im Zusammenhang mit allfälligen Auswirkungen auf die Wirtschaftslage und die Währungsrelationen diskutiert. Von der sozialdemokratischen Fraktion (D.Ip 87.932) wurde im Nationalrat aber auch angeregt, dass der Bund im Bereich der neuen Finanzinstrumente – und dabei insbesondere für den Handel mit Financial Futures – einen rechtlichen Rahmen schaffe. Bereits vor dem Börsenkrach hatte Nationalrat Pini (fdp, TI) die auf den 1. Januar 1988 angekündigte Eröffnung einer Börse für den Handel mit neuen Finanzmarktinstrumenten (Soffex) in Zürich zum Anlass für eine ähnliche Interpellation genommen (Ip. 87.487).

Einbruch der Aktienkurse am 19. Oktober 1987

Schwieriger als die materiellen Einbussen sind jedoch die psychologischen und politischen Auswirkungen der «Affäre Chiasso» einzuschätzen. Auf die öffentliche und auf die veröffentliche Meinung wirkte der Skandal zunächst jedenfalls wie ein Schock, und selbst der Bundesrat sah sich veranlasst, eine Erklärung abzugeben, während im Parlament zahlreiche Vorstösse lebhafte Debatten auslösten. Bald kristallisierten sich in der Diskussion zwei antagonistische Gruppen heraus, die anhand einer unterschiedlichen Interpretation des Bankskandals auch ihre gegensätzlichen politischen Motivationen zu erkennen gaben. Bank- und Wirtschaftskreise, denen sich auch die bürgerlichen Parteien und die Behörden mehrheitlich zugesellten, bezeichneten als Ursache der «Affäre Chiasso» persönliches Versagen, vor dem man sich in Zukunft mittels eines Ausbaus der internen und externen Bankkontrolle leidlich schützen könne. Die in der Schweiz domizilierten Banken und die Schweizerische Bankiervereinigung einerseits sowie die Nationalbank andererseits schlossen denn auch eine Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht bei der Entgegennahme von Geldern und über die Handhabung des Bankgeheimnisses ab, die es den Banken bei Strafe untersagt, bei illegalen Kapitaltransfers ihre Hilfe anzubieten oder Täuschungsmanövern ihrer Kunden gegenüber Behörden des In- und Auslandes aktiv Vorschub zu leisten. Von eher linksstehenden Kreisen wurde jedoch dieses Gentlemen's Agreement als reine Alibiübung bezeichnet, die am Kern der Sache vorbeiziele, denn der Bankskandal könne nicht allein auf persönliches und organisatorisches Versagen zurückgeführt werden, sondern sei Ausdruck strukturell bedingter Anfälligkeiten des expandierenden Bankensystems und der profitorientierten Wirtschaft, denen letztlich nur mit einem Systemwandel beizukommen sei. Die Sozialdemokraten bereiteten zu dem Zweck eine Volksinitiative vor, die den Missbrauch des Bankgeheimnisses zu stoppen, die Bankgeschäfte durchsichtiger zu machen und die Einlagen der Sparer vor Bankzusammenbrüchen besser zu sichern verlangt.

Schwieriger als die materiellen Einbussen sind jedoch die psychologischen und politischen Auswirkungen der «Affäre Chiasso» einzuschätzen