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Die eidgenössischen Räte haben im Berichtsjahr den Beitritt der Schweiz zu den «Allgemeinen Kreditvereinbarungen» und damit zum sogenannten Zehnerklub beschlossen. Der Zehnerklub umfasst wichtige Industrieländer und fungiert als Kreditgeber des Internationalen Währungsfonds (IWF). Wir werden in einem anderen Zusammenhang auf den schweizerischen Beitritt eingehen. Hier sei immerhin erwähnt, dass das Parlament die Nationalbank als teilnehmende Institution unseres Landes bezeichnet hat, welche sich allerdings in wichtigen Fragen mit dem EFD absprechen muss. Die im Zehnerklub zu fällenden Entscheide könnten unter Umständen für die schweizerische Geld- und Währungspolitik von erheblicher Bedeutung sein oder gar den rein währungspolitischen Rahmen sprengen. In sozialdemokratischen Kreisen befürchtete man deshalb, der Beitritt zu den Kreditvereinbarungen bringe eine Verlagerung aussenpolitischer Macht auf die Nationalbank mit sich.

Beitritt der Schweiz zu den Allgemeinen Kreditvereinbarungen.

Eines der beherrschenden Themen in der bankenpolitischen Diskussion stellte im Berichtsjahr die Verschuldung der Entwicklungsländer gegenüber den Industriestaaten dar. Einige Länder der Dritten Welt bekundeten in zunehmendem Masse Mühe, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Damit akzentuierte sich für die Kreditgeber — vor allem das westliche Bankensystem — das Problem der sogenannten «Länderrisiken». Die Eidgenössische Bankenkommission betonte allerdings, dass die Schweizer Banken im internationalen Vergleich eine verhältnismässig gute Position einnähmen, sowohl bezüglich der Ausstattung mit Eigenmitteln als auch bezüglich der Länderrisiken. Auf internationaler Ebene wurden 1983 wiederum Aktionen zur Milderung der Verschuldungskrise durchgeführt; dabei nahm der Internationale Währungsfonds (IWF) eine Schlüsselstellung ein. Die Schweizerische Nationalbank beteiligte sich im Rahmen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) an Überbrückungskrediten zugunsten Jugoslawiens und Argentiniens.

Eines der beherrschenden Themen in der bankenpolitischen Diskussion stellte im Berichtsjahr die Verschuldung der Entwicklungsländer gegenüber den Industriestaaten dar

Kurz vor dem Jahresende unterbreitete das EJPD Parteien und Verbänden einen Expertenentwurf zur Vernehmlassung, der sich mit der rechtlichen Regelung der sogenannten Insiderproblematik befasst. Nach dem Entwurf sollen Insider (eingeweihte Kreise), die sich unter Ausnützung von Geschäftsgeheimnissen durch Börsentransaktionen bereichern, künftig bestraft werden können. Ein solche strafrechtliche Norm gäbe insbesondere die Möglichkeit, Rechtshilfegesuchen der USA bei Verstössen gegen die amerikanischen Insidervorschriften zu entsprechen und das Bankgeheimnis in diesen Fällen zu lüften.

Insider

Im anlaufenden Abstimmungskampf erhielt die sozialdemokratische Bankeninitiative Unterstützung durch den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB). Zudem startete die Aktion Finanzplatz Schweiz — Dritte Welt eine Kampagne zugunsten des Begehrens ; die Aktion konzentrierte sich dabei auf die Fluchtgeldproblematik. Auf der Seite der Initiativgegner zeichnete sich vor allem ein weitreichendes Engagement der Banken ab.

Initiative «gegen den Missbrauch des Bankgeheimnisses und der Bankenmacht»
Dossier: Bankgeheimnis

Sehr kontrovers waren die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf für eine Revision des Bankengesetzes, der gewisse Züge eines indirekten Gegenvorschlags zur Bankeninitiative aufweist. SPS, SGB und Entwicklungshilfeorganisationen lehnten den Vorentwurf als zuwenig weitgehend ab, da von den Forderungen der Initiative nur gerade jene nach einer obligatorischen Einlagenversicherung und nach der Publikationspflicht für die konsolidierten Bankenrechnungen berücksichtigt worden seien. Bei Arbeitgeberverbänden, Bankenorganisationen und bürgerlichen Parteien dagegen löste die Vernehmlassungsvorlage ein eher zustimmendes Echo aus. Die geplante Einlagenversicherung allerdings lehnten sie mehrheitlich ab, ebenso wie die Überführung der privaten Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken ins Gesetz. Eine solche Überführung würde jedoch die SPS begrüssen. Die Nationalbank trat für eine gesetzliche Pflicht der Banken zur Prüfung der Identität ihrer Kunden ein.

Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf für eine Revision des Bankengesetzes

Die bereinigte Notenbankgeldmenge dient der Nationalbank seit 1980 als direkte geldmengenpolitische Zielgrösse. Sie stellt den von der Währungsbehörde selbst geschaffenen Teil der Geldmenge dar. Für das Berichtsjahr war eine Ausweitung der Zielgrösse um 3 Prozent geplant. Die tatsächliche Zunahme lag mit 3.6 Prozent (Vorjahr 2.6%) etwas über diesem Richtwert. Ursache der Zielüberschreitung waren insbesondere Devisenmarktinterventionen der Nationalbank: Im Sommer kaufte die Währungsbehörde Deutsche Mark gegen Schweizer Franken, um ein zu starkes Absinken der Mark zu verhindern. Auf diese Weise schuf sie zusätzliche Liquidität, lockerte also ihre Geldpolitik leicht. Kritische Stimmen aus Presse und Wissenschaft gaben der Befürchtung Ausdruck, dass die Devisenmarktinterventionen inflationsfördernd wirken könnten. Einige Kommentatoren sprachen von einem Balanceakt zwischen Wechselkurs- und Geldmengensteuerung oder gar von einer «Gratwanderung» der Nationalbank. Von seiten der politischen Parteien und der Wirtschaftsverbände blieb die Geldmengenpolitik der Nationalbank jedoch weitgehend unangefochten.

Die einzelnen Geldmengenaggregate entwickelten sich uneinheitlich. M1 (Bargeld und Sichtguthaben) wuchs um 7.5 Prozent, während M2 (M1 plus Termineinlagen) um 3.3 Prozent abnahm. M3 (M2 plus Spareinlagen) verzeichnete wie M1 einen Zuwachs, und zwar um 6.7 Prozent. Der entgegengesetzte Verlauf der Geldmengen lässt sich auf die verhältnismässig tiefen Zinssätze für Termineinlagen zurückführen. Die geringere Rendite hatte eine Umschichtung dieser Gelder zur Folge, einerseits auf Sichtdepositen und andererseits auf Spareinlagen.

Geldmenge 1983

Ein herausragendes bankenpolitisches Thema bildete 1983 die Auseinandersetzung um das schweizerische Bankgeheimnis. Von der politischen Linken wurde betont, die besondere Ausgestaltung des Bankgeheimnisses begünstige die Steuerhinterziehung und wirke als Magnet für ausländisches Fluchtgeld. Die Lockerung des Bankgeheimnisses gegenüber den Steuerbehörden und die Verbesserung der internationalen Rechtshilfe in Steuersachen sind wesentliche Punkte der von der SPS 1979 eingereichten Bankeninitiative. Nach dem negativen Entscheid des Bundesrates vom Vorjahr verwarf nun auch das eidgenössische Parlament die Volksinitiative, ohne ihr einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Neben den Sozialdemokraten setzte sich nur gerade die PdA/PSA/POCH-Fraktion für das Begehren ein. Als Hauptargumente der Gegner dienten einerseits der Schutz der Persönlichkeitssphäre in Vermögensangelegenheiten und andererseits der Wunsch, die Banken als wichtige Quelle des Wohlstandes der Schweiz in ihrer Handlungsfreiheit nicht zu sehr einzuschränken. Die bürgerlichen Sprecher unterstrichen das Vorhandensein von Mechanismen zur Selbstkontrolle der Banken bei der Entgegennahme von Fremdgeldern; eine zentrale Rolle spiele dabei die Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht. Ein Vertreter der LdU/EVP-Fraktion stufte das Volksbegehren als Attacke gegen die liberale Wirtschaftsordnung ein. Votanten der SPS hoben hervor, dass die Initiative sich nicht gegen die Banken richte; deren Tätigkeit müsse aber ethischen und moralischen Kriterien standhalten. Die ungehemmte Annahme von «schmutzigen Geldern» habe das Ansehen der Schweiz im Ausland geschädigt.

Initiative «gegen den Missbrauch des Bankgeheimnisses und der Bankenmacht»
Dossier: Bankgeheimnis

Die Kontroverse über die Verwendung der Gewinne der Nationalbank hielt im Berichtsjahr an. Der Nationalrat behandelte drei 1982 eingereichte Motionen, die alle auf eine teilweise Heranziehung dieser Gewinne als Finanzquelle des Bundes abzielten. Auf Antrag der Landesregierung überwies die grosse Kammer die Vorstösse lediglich in Form von Postulaten. Die Nationalbank erzielte 1983 einen Ertragsüberschuss von über CHF 2 Mia. Sie verwendete ihn in erster Linie zur Erhöhung der Rückstellungen, insbesondere derjenigen für Währungsrisiken.

Diskussionen um die Verwendung des Gewinns der Schweizerischen Nationalbank (1982–1985)

Der Nationalrat setzte im Berichtsjahr einen Schlussstrich unter die seit langem hart umstrittenen Vorschläge für eine Verrechnungssteuer auf Erträgen aus Treuhandgeldern und Auslandanleihen. Wie wir an anderer Stelle ausführlich darlegen, lehnte die bürgerliche Mehrheit der grossen Kammer sämtliche zur Diskussion gestellten Steuervarianten ab. Aus der Sicht der SPS stand diese «Null-Lösung» nicht nur im Gegensatz zum Ziel der Sanierung des Bundeshaushaltes, sondern widersprach auch dem Postulat der Steuergerechtigkeit. In Bankenkreisen zeigte man sich erfreut über den Ausgang der Parlamentsdebatte; hier hatte man befürchtet, dass die geplanten Steuern zu einer Abwanderung von Geldern ins Ausland und zu einer Schädigung des Finanzplatzes Schweiz führen würden.

Verrechnungssteuer auf Erträgen aus Treuhandgeldern (BRG 80.046)

Die wirtschaftliche Rezession führte zusammen mit dem Rückgang der Inflationsraten zu einem Zinsabbau auf dem internationalen Geld- und Kapitalmarkt. Die Sätze für Dreimonatsdepots am Eurofrankenmarkt ermässigten sich sukzessive von 9 Prozent auf 3.2 Prozent. Die Nationalbank trug dieser Entwicklung Rechnung und reduzierte den Diskontsatz in drei Schritten auf 4.5 Prozent und den Lombardsatz in zwei Etappen auf 6 Prozent.

Auf dem Kapitalmarkt verlief die Entspannung in vergleichbarem Rahmen. Die durchschnittliche Rendite von Bundesanleihen sank von 5.5 Prozent auf 4.2 Prozent und erreichte damit den tiefsten Stand der letzten drei Jahre. Da sich die Geldmarktzinsen jedoch stärker zurückbildeten, ergab sich eine Normalisierung der Zinsstruktur in dem Sinne, dass langfristige Anlagen wieder bessere Renditen erzielten als kurzfristige.

Geld- und Kapitalmarkt 1982.

Der Kurs des Frankens entwickelte sich gegenüber den Währungen der wichtigsten Handelspartner uneinheitlich, blieb aber vor abrupten Sprüngen verschont. Der Dollar gewann im Jahresverlauf an Wert und stieg bis Mitte November auf CHF 2.23, um dann gegen Jahresende wieder auf weniger als zwei Franken (CHF 1.99) abzusinken. Der Dollarkurs lag, dies im Gegensatz zu den übrigen wichtigen Währungen, im Jahresmittel geringfügig über dem Wert von 1981. Die Deutsche Mark gewann zwar im zweiten Quartal deutlich an Wert und befestigte sich in der Nähe von CHF -.85, wurde aber im Jahresdurchschnitt etwas billiger. Der reale exportgewichtete Wechselkursindex wies in den ersten Monaten ansteigende Tendenz auf. Von Ende März bis in den Herbst hinein setzte dann eine Abwärtsbewegung ein, welche vom November an von einem leichten Anstieg abgelöst wurde. Im Mittel befand sich 1982 der reale Wechselkursindex um 5.3 Prozent über dem Vorjahreswert, sein Stand zu Jahresende lag hingegen um 2.5 Prozent tiefer. Die gesamthaft gesehen recht günstige Währungsentwicklung erlaubte es der Nationalbank, auf Interventionen am Devisenmarkt weitgehend zu verzichten. Obwohl die Exportwirtschaft vom weltweiten Konjunktureinbruch besonders hart getroffen wurde, ertönten auch von dieser Seite keine Forderungen nach Kursstützungsmassnahmen.

Schweizerische Währung 1980-1989

Bei den Banken führte die Wirtschaftsrezession zu einem verringerten Bilanzenwachstum (7.2% anstelle von 9.3% 1981). Insbesonders bei der Gewährung von Darlehen an ausländische Schuldner zeigten sich die Banken wesentlich zurückhaltender. Aber auch die einheimischen Kunden beanspruchten — mit Ausnahme der um 9.2 Prozent gestiegenen Hypothekardarlehen — weniger Kredite als im Vorjahr. Bei den Passiven wirkte sich die Normalisierung der Zinsrelationen aus. Die in den vorangegangenen Jahren konstatierte Verlagerung von den Sicht- und Spareinlagen zu den Terminkonten konnte gebremst werden. Dank der Erhöhung der Sparheftzinsen expandierte diese Sparte relativ stark. ;Die damit eingetretene Verbesserung der Struktur der Kundengelder zeitigte günstige Kornsequenzen für die Ertragslage der Banken. Der internationale Zinsabbau führte hingegen zu einer Abnahme des Volumens der Treuhandanlagen um 6.4 Prozent.

Bilanzwachstum 1982

Eine politische Auseinandersetzung bahnt sich zum Thema der Verwendung der Nationalbankgewinne an. Nach gültiger Regelung wird nur ein geringer Betrag in Form von Dividenden und Zuweisungen an Bund und Kantone ausgeschüttet. Der Grossteil allfälliger Überschüsse (1982 über CHF 2 Mia.) wird hingegen zur Äufnung von Reserven für die Abdeckung von Verlustrisiken, die vor allem im Währungsbereich bestehen, verwendet. Verschiedentlich wurde nun gefordert, dass die Nationalbank mit ihren Gewinnen einen Beitrag zur Verminderung des Bundeshaushaltsdefizits leisten solle. Die Währungsbehörden lehnten dieses Ansinnen mit Nachdruck ab. Ihr Hauptargument war dabei nicht einmal die Gefahr einer inflationär wirkenden Geldmengenausweitung, als vielmehr die Befürchtung, mit derartigen Unterstützungszahlungen die finanzpolitische Ausgabendisziplin zu sabotieren.

Diskussionen um die Verwendung des Gewinns der Schweizerischen Nationalbank (1982–1985)

Die von der Nationalbank bewilligten Kapitalexporte nahmen 1982 um 18 Prozent auf den neuen Rekordstand von CHF 38 Mia. zu. Zahlungsschwierigkeiten diverser Entwicklungs- und Staatshandelsländer mögen mitverantwortlich sein, dass der Anteil dieser Staatengruppen am Gesamtvolumen von 18.5 Prozent auf 11.2 Prozent zurück ging. Diese Liquiditätsprobleme einer Reihe hochverschuldeter Länder stellten im Berichtsjahr das herausragende Thema auf dem internationalen Kapitalmarkt dar. Um die drohende Ausweitung zu einer eigentlichen Krise des weltweiten Kreditsystems zu verhindern, waren intensive Bemühungen der Währungsbehörden und der internationalen Spezialorganisationen (in erster Linie des Internationalen Währungsfonds) erforderlich. Die Nationalbank beteiligte sich mit Zustimmung des Bundesrates an Überbrückungskrediten der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zugunsten von Mexiko, Ungarn, Brasilien und Argentinien. Es handelt sich dabei nicht um direkte Kredite für diese Länder, sondern um Garantieerklärungen zuhanden der BIZ.

Kapitalexporte

Massiver wirtschaftlicher und politischer Druck aus den USA haben dazu geführt, dass das Bankgeheimnis erstmals auch bei Vorliegen eines Tatbestands aufgehoben werden kann, der zwar im Ausland, nicht aber in der Schweiz strafbar ist. Es handelt sich dabei um Transaktionen an amerikanischen Börsen, bei denen der Verdacht besteht, dass Informationen über Geschäftsgeheimnisse zur Erzielung von Extragewinnen ausgenutzt wurden (sog. Insideroperationen). Mit grosser Eile will der Bundesrat den Gesetzgebungsprozess vorantreiben, um derartige Handlungen auch in der Schweiz zu verbieten und damit die Anwendung des Gesetzes über internationale Rechtshilfe zu ermöglichen. Als Überbrückungsmassnahme einigten sich die Schweizerische Bankiervereinigung und die Börsenaufsichtskommission der Vereinigten Staaten auf ein Abkommen. Darin verpflichten sich die Banken, von Kunden, für die sie an amerikanischen Börsen Geschäfte tätigen, eine Bevollmächtigung zur Preisgabe ihrer Identität im Falle einer Untersuchung der Aufsichtskommission einzuholen.

Insider

Wie wir im entsprechenden Sachzusammenhang darstellen, konnten 1982 beim Projekt einer Sondersteuer für bestimmte Bankgeschäfte keine Fortschritte erzielt werden. In der vorberatenden Nationalratskommission wurde zusätzlich zu den beiden vorliegenden Varianten (Verrechnungssteuer von 5% auf den Erträgen von Treuhandanlagen resp. 35 Prozent auf den Erträgen ausländischer Frankenanleihen) noch die Erhebung einer Stempelsteuer von 1 bis 1.5 Prozent auf Treuhandanlagen in Erwägung gezogen. Zu einer mehrheitlichen Beschlussfassung gelangte man aber nicht. Die Bankiers opponieren nach wie vor jeglicher Sondersteuer, da sie als Folge davon die Abwanderung ihrer Kunden ins Ausland befürchten.

Verrechnungssteuer auf Erträgen aus Treuhandgeldern (BRG 80.046)

Nicht im gleichen Rythmus und vor allem in entgegengesetzter Richtung bewegten sich die Zinsen für Spareinlagen und Althypotheken. Die Banken hielten an ihrer bereits 1981 geäusserten Absicht fest, beide Sätze im Frühjahr 1982 zu erhöhen. Die Zinssteigerung bei den Spareinlagen sei nötig, um die Umlagerung in besser rentierende Anlageformen zu bremsen. Bei den Hypothekarzinsen sei — gemäss der von Vertretern des EFD allerdings in Frage gestellten Argumentation der Banken — die Gewinnmarge derart geschrumpft, dass der Verzicht auf die geplante Erhöhung die Regionalbanken in wirtschaftliche Bedrängnis bringen könnte. Da es der ausgetrocknete Wohnungsmarkt und die Mietgesetzgebung den Hauseigentümern in der Regel gestatten, Kostensteigerungen vollumfänglich an die Mieter weiterzugeben, führen Hypothekarzinsveränderungen in der Schweiz jeweils zu heftigen politischen Auseinandersetzungen. Diesmal war es nicht nur die politische Linke, sondern auch das Finanzdepartement mit Bundesrat Ritschard, welche von den Banken einen Verzicht forderten. Diese Bemühungen — für das EFD wirkte in erster Linie die Sorge um den Teuerungsindex motivierend — blieben jedoch erfolglos. Der Satz für 1. Althypotheken wurde von der Mehrzahl der Banken auf den 1. März um 0.5 Prozent auf 6 Prozent angehoben, wo er dann bis zum Jahresende verharrte; er betrug im Dezember bei den Kantonalbanken im Mittel 5.98 Prozent. Im Zeichen der Flaute in der Baukonjunktur wurden hingegen die Zinsen für 1. Neuhypotheken — die in der Regel bereits seit Jahresbeginn auf 6.5 Prozent standen — im Juli wieder auf das Niveau der Althypotheken gesenkt und von einigen Kantonalbanken auf Jahresende nochmals um 0.5 Prozent reduziert.

Zinsen und Hypothekarzinsen.

Im Herbst beschloss die Landesregierung die Aufhebung der Verordnung über die Emissionskontrolle für inländische Wertpapiere auf Ende 1982. Damit verschwand ein letztes Überbleibsel aus der Zeit, in der die Behörden versucht hatten, die monetäre Entwicklung nicht global über die Geldmenge, sondern mit Vorschriften für einzelne Märkte zu steuern.

Aufhebung der Verordnung über die Emissionskontrolle für inländische Wertpapiere auf Ende 1982

Wesentlich einschränkendere Vorschriften möchte eine 1979 von den Sozialdemokraten eingereichte Volksinitiative einführen. So soll sich die Auskunftspflicht der Banken gegenüber in- und ausländischen Behörden auch auf Fälle der Steuerhinterziehung und des Kapitalexports erstrecken. Im weiteren sollen die Publizitätsbestimmungen erweitert und sämtliche Beteiligungen offengelegt werden, wobei die höchstzulässigen wirtschaftlichen Verflechtungen durch ein Gesetz definiert würden. Als letzter Punkt wird die Schaffung einer obligatorischen Einlageversicherung postuliert. Der Bundesrat bekundet in seiner im Berichtsjahr veröffentlichten Botschaft für einige dieser Anliegen ein gewisses Verständnis, die Lösungsvorschläge gehen ihm aber mit Ausnahme der Einlageversicherung zu weit. Er lehnt deshalb das Volksbegehren ab und stellt ihm auch keinen Gegenvorschlag gegenüber. Er weist in seiner Begründung darauf hin, dass bestimmte Neuerungen, wie etwa die Aufhebung des Bankgeheimnisses bei Ermittlungen wegen Steuerbetrugs, bereits beschlossen worden sind und andere, wie etwa die Verbesserung der Transparenz der Bilanzen im Rahmen der zur Zeit laufenden Revisionen des Bankgesetzes und des Aktienrechts, vorgenommen werden können. Die bürgerlichen Parteien und die Bankiervereinigung reagierten auf die Ausführungen des Bundesrates vorwiegend positiv. Für die SP hingegen sind die in der Botschaft angeführten Bestrebungen ungenügend und zudem sei deren Verwirklichung angesichts der bürgerlichen Parlamentsmehrheit noch keineswegs gesichert; sie hält deshalb an ihrer Initiative fest.

Initiative «gegen den Missbrauch des Bankgeheimnisses und der Bankenmacht»
Dossier: Bankgeheimnis

Der Expertenentwurf für ein totalrevidiertes Bankengesetz, welcher eine Art indirekter Gegenvorschlag zur Bankeninitiative der SP darstellt, wurde kurz vor Ende des Jahres 1982 in die Vernehmlassung gegeben. Wichtigste Neuerungen bilden die Einrichtung einer Versicherung für Spareinlagen und modifizierte Bilanzierungsvorschriften, mit denen die Transparenz verbessert werden soll. Eine Lockerung des Bankgeheimnisses oder die Überführung der oben erwähnten Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht bei der Entgegennahme von Geldern in das neue Gesetz ist hingegen nicht vorgesehen.

Expertenentwurf für ein totalrevidiertes Bankengesetz

Gerichtsprozesse in Italien, in denen leitende Bankangestellten der Beihilfe zum Devisenschmuggel angeklagt waren, sorgten dafür, dass die schweizerischen Banken weiterhin im Rampenlicht der Öffentlichkeit standen. Aber auch die Einladung an den Genfer Nationalrat Ziegler (sp, GE), als Experte in Sachen Fluchtgelder vor einer französischen Parlamentskommission aufzutreten, erregte einiges Aufsehen. In der schweizerischen Presse wurde bei allem Vorbehalt gegenüber den wenig liberalen Devisenbestimmungen gewisser Nachbarstaaten betont, dass sich die im Ausland operierenden Bankiers nun einmal an die dort geltenden Gesetze zu halten haben. Den in der Schweiz tätigen Banken ist die aktive Beihilfe zu unerlaubten Kapitalausfuhren durch die «Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken bei der Entgegennahme von Geldern und die Handhabung des Bankgeheimnisses» untersagt. Dieses zwischen der Nationalbank und der Bankiervereinigung abgeschlossene Abkommen, bei dem das Hauptgewicht auf der Abklärung der Identität der Bankkunden liegt, wurde am 1. Juli 1982 für weitere fünf Jahre verlängert. Es erfuhr dabei eine Verschärfung, indem namentlich sogenannte Kompensationsgeschäfte zur Umgehung von Devisenausfuhrbestimmungen verboten werden, ebenso wie das Führen von Konten für inländische Personen und Gesellschaften, die im Kapitalfluchtgeschäft tätig sind. Die Identitätsfeststellung, welche die Voraussetzung dafür bietet, dass die Banken ihrer Auskunftspflicht bei Strafverfolgungen nachkommen können, wurde auf Geschäfte am Barschalter erweitert, falls diese einen bestimmten Betrag übersteigen.

Bankgeheimnis

Die Nationalbank hielt auch im Berichtsjahr an ihrer Leitidee fest, dass eine bescheidene, aber regelmässige Expansion der Geldmenge die beste Voraussetzung für ein inflationsarmes Wachstum der Wirtschaft bildet. Das für 1982 angestrebte Ziel einer Ausweitung der bereinigten Notenbankgeldmenge um 3 Prozent wurde mit 2.6 Prozent nahezu erreicht. Die im Vergleich zu 1981 ( -0,5%) etwas weniger restriktive Gangart war angesichts der auftauchenden wirtschaftlichen Probleme nicht unerwünscht. Begünstigt wurde die auf Stabilität ausgerichtete Geldmengenpolitik durch das Ausbleiben ernsthafter währungspolitischer Turbulenzen. Die Nationalbank unternahm eine Diversifizierung ihres Wertschriftenportefeuilles. Dies soll ihr ermöglichen, in Zukunft vermehrt die Eignung der sogenannten Offenmarktpolitik (Kauf und Verkauf von langfristigen Schuldverschreibungen) zur Steuerung der monetären Masse zu erproben. Die sinkenden Geldmarktzinsen führten zu einem Versiegen des starken Zuflusses zu Terminanlagen. Die Geldmengenaggregate M1 und M2 entwickelten sich deshalb mit jahresdurchschnittlichen Zuwachsraten von 3.7 Prozent resp. 4 Prozent wesentlich ausgewogener als früher. Die Nationalbank beschloss im Einvernehmen mit dem Bundesrat auch 1983 an ihrer Strategie festzuhalten und eine Ausweitung der bereinigten Notenbankgeldmenge um 3 Prozent anzuvisieren.

Geldmenge

Die vom Bundesrat beantragte Revision des Pfandbriefgesetzes hiess nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat diskussionslos gut. Mit den neuen Bestimmungen werden die Bedingungen, zu denen die Kreditinstitute durch die Ausgabe von Pfandbriefen Kapital zur Finanzierung von Hypothekardarlehen aufnehmen können, attraktiver gestaltet.

Die Revision des Pfandbriefgesetzes hiess auch der Nationalrat gut.

Die Bilanzsumme der Banken nahm 1981 um 9.3 Prozent zu. Infolge der abgeschwächten Konjunktur und der durch die hohen Zinsen gedämpften Kreditnachfrage bremste sich das Wachstum in der zweiten Jahreshälfte aber deutlich ab. Vor allem im Auslandgeschäft – in welchem allerdings die erneut kräftig ausgeweiteten Treuhandanlagen (+ 28.3%) nicht enthalten sind – hat sich die Expansion wesentlich verlangsamt. Die Erträge waren insgesamt befriedigend, wobei allerdings bei den stark im Hypothekargeschäft involvierten Kantonal- und Regionalbanken der Rückgang der Sparhefteinlagen negativ ins Gewicht fiel.

Konjunkturlage und Bankbilanzsumme 1981

Obwohl das schweizerische Bankgeheimnis auch den Interessen der Banken entspricht, können sich daraus doch ernsthafte Komplikationen für den Geschäftsbetrieb ergeben. So gerieten schweizerische Bankfirmen ins Schussfeld amerikanischer Gerichte, welche mit der Aufklärung von illegalen Börsentransaktionen (Insideroperationen) befasst waren. Da dieser Tatbestand in der Schweiz nicht strafbar ist, darf das Bankgeheimnis zu seiner Verfolgung auch im Rahmen des internationalen Rechtshilfeabkommens nicht gebrochen werden. Als Gegenmassnahme und Druckmittel drohten die US-Behörden den betroffenen Banken den Ausschluss von den Börsen an.

Bankgeheimnis Insideroperationen (BRG. 82.305)
Dossier: Bankgeheimnis