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Face à une inflation galopante, et donc à la hausse des prix de biens et services qui ne sont pas directement impactés par la guerre en Ukraine ou les conséquences économiques de la crise du Covid-19, la Banque nationale suisse (BNS) a décidé de rehausser son taux directeur de 0.50 points. Après sept années de stabilité, le taux directeur est passé de -0.75 à -0.25. Ce premier pas en direction de la fin des taux négatifs a surpris la sphère financière et économique helvétique. Même si certains observateurs se hasardaient à prédire une hausse prochaine du taux directeur, les plus perspicaces annonçaient une hausse pour septembre 2022, et d'uniquement 0.25 points. Au final, cette décision de politique monétaire a été non seulement accueillie chaleureusement par l'économie suisse, mais a également permis de renforcer la crédibilité et l'indépendance de la BNS. De son côté, le président de la direction générale, Thomas Jordan, a confirmé que ce relèvement du taux avait pour objectif de lutter contre l'inflation, et qu'il était possible que «d'autres relèvements de taux soient nécessaires à moyen terme pour lutter contre l'inflation».

La BNS hausse son taux directeur de 0.50 points
Dossier: Leitzinsanpassungen
Restriktive Geldpolitik 2022 und 2023

A la suite du départ à la retraite de Fritz Zurbrügg, le Conseil fédéral a nommé Martin Schlegel à la vice-présidence de la Banque nationale suisse (BNS). En nommant le suppléant de Thomas Jordan, le gouvernement a donc opté pour une solution interne. Tous les experts s'accordent sur le fait que cette nomination ne devrait pas modifier le cap de la politique monétaire de la BNS.
Si les compétences de Martin Schlegel n'ont pas été remises en question par la presse helvétique, plusieurs journaux ont tout de même questionné la décision du Conseil fédéral de ne pas nommer une femme comme vice-présidente, alors qu'Andréa Maechler, responsable du département des marchés financiers à la BNS, était pressentie.

Fritz Zurbrügg quitte la BNS

Deux dimensions de la politique monétaire de la Banque nationale suisse (BNS) ont été scrutées dans la presse helvétique. D'un côté, la politique et les directives de la BNS en termes de finance durable ont été critiquées. Des investissements de la BNS, dans des entreprises actives sur le marché du charbon, ont notamment été pointé du doigt. D'un autre côté, plusieurs économistes ont mis en garde contre la tendance inflationniste. Pour sa part, la BNS, par la voix de son président Thomas Jordan, a indiqué se réjouir du retour timoré de l'inflation en Suisse. Des modifications majeures de la politique monétaire de la BNS, comme la suppression des taux négatifs, ne semblent donc pas au programme.

Politique monétaire de la BNS - Finance durable et Inflation

Alors que la baisse des tensions commerciales entre les Etats-Unis et la Chine, ainsi que la concrétisation du Brexit prédisaient une accalmie pour le franc suisse – valeur refuge en temps de crise –, les tensions géopolitiques entre les Etats-Unis et l'Iran, la crise politique en Allemagne et la crise du coronavirus ont imposé une appréciation progressive du Franc suisse par rapport à l'Euro début 2020. La barre des 1.08 franc suisse pour 1 euro a été passée en janvier 2020, puis le franc s'est rapproché de la barre des 1.06 pour 1 euro en février 2020. De nombreux experts estimaient alors que la Banque nationale suisse (BNS) ne laisserait pas passer le franc en dessous de la barre symbolique de 1.05. Bien que la marge de manœuvre de la BNS s'est restreinte au fil des années, Thomas Jordan a affirmé, pour rassurer les investisseurs, que l'institution helvétique n'hésiterait pas à intervenir sur le marché des changes – malgré la menace des Etats-Unis – et à baisser encore les taux d'intérêts si nécessaire.
En février 2020, les experts estimaient encore que la crise du Covid-19 n'aurait qu'un maigre impact sur l'économie et l'appréciation du franc. S'ils considéraient que l'appréciation progressive du franc restait la principale préoccupation économique, ils précisaient que la stabilisation de la crise politique en Allemagne permettrait au franc de remonter au-dessus de la barre des 1.10 pour 1 euro d'ici l'été 2020.
Finalement, la propagation du Covid-19 dans le monde a changé la donne dès fin février. Une forte agitation a animé les marchés financiers. Ainsi, la tendance progressive baissière du franc suisse s'est transformée en une forte volatilité qui a fait varier le franc au-delà de la barre de 1.06 franc suisse pour 1 euro. A partir de là, la crise économique et financière mondiale liée au coronavirus, et notamment le freinage des échanges internationaux, ont relégué le franc fort au second rang des priorités des entreprises helvétiques importatrices et exportatrices. En résumé, alors que le franc fort inquiétait l'économie helvétique en début d'année, il a été éclipsé par la crise économique liée au coronavirus, qui elle était sous-estimée en début d'année encore.

Evolution du franc en 2020
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011
Dossier: Covid-19 – Wirtschaftliche und finanzielle Folgen

En janvier 2020, les Etats-Unis ont placé la Suisse sur la liste des pays «à surveiller» en terme de manipulation des taux de change. En effet, depuis de nombreuses années, la Suisse intervient largement sur le marché des changes afin de contenir l'appréciation du Franc face à l'Euro. Puis, en mars 2020, la crise financière, engendrée par le Covid-19, n'a fait que renforcer une situation prévalent depuis plusieurs années. Alors que le Franc se situait au-dessus de 1.08 pour 1 euro en janvier 2020, il a continué à s'apprécier durant la crise pour atteindre un nouveau seuil psychologique de 1.05 pour 1 euro. Afin de contrer l'effet d'annonce des Etats-Unis et de rassurer les marchés, le directeur de la Banque nationale suisse (BNS) Thomas Jordan est intervenu à plusieurs reprises dans la presse pour affirmer que la BNS ne manipulait pas les taux de change et que la décision des Etats-Unis n'aurait aucun impact sur la politique monétaire helvétique.

Manipulation BNS-USA

La mèche du débat sur la création d'un fonds souverain helvétique a été rallumée au mois de juin 2017. Plusieurs voix se sont élevées pour remettre ce costume de "fonds souverain" à la BNS. La thématique a notamment été relancée par Daniel Kalt chef économiste à l'UBS. Alors que les milieux politiques semblent préparer un texte pour établir un fonds souverain, de nombreux acteurs de la place économique helvétique, comme la Banque nationale suisse (BNS), ont donné leur opinion dans la presse quotidienne. La BNS, par l'intermédiaire de Thomas Jordan, s'est prononcée contre l'idée d'un fonds souverain. Il a d'abord précisé que la situation helvétique était fortement différente des cas norvégiens et singapouriens. En effet, la croissance du bilan de la BNS ne repose pas sur des fonds propres mais sur une hausse de la masse monétaire. De plus, un fonds souverain pourrait engendrer une dynamique d'endettement qui n'est pas en adéquation avec la politique budgétaire suisse. Finalement, Thomas Jordan a précisé que des risques d'appréciation du franc seraient non négligeables.

fonds souverain
Dossier: Schaffung eines Staatsfonds
Dossier: Errichtung eines souveränen Staatsfonds

Seit geraumer Zeit erfreut sich die Idee zur Schaffung eines Staatsfonds mit dem Zweck, die Frankenstärke zu bekämpfen, bei Exponenten aller politischen Lager und bei gewissen Ökonomen einiger Beliebtheit. Im Rahmen der Generalversammlung der Schweizerischen Nationalbank äusserte sich deren Präsident Thomas Jordan zu dieser Idee. Dabei wurde klar ersichtlich, dass der Nationalbankpräsident die Begeisterung für das Vorhaben nicht teilt, sondern ihm vielmehr äusserst kritisch gegenübersteht. Jordan hält die Schaffung eines Staatsfonds für keine gute Idee, weil durch die Devisenkäufe der Nationalbank – im Gegensatz zu den Ölverkäufen Norwegens, das in diesem Zusammenhang oft als Vorbild für die Schweiz angeführt wird – keine realen Gewinne geschaffen worden seien, die sich einem Fonds übertragen und dort anlegen liessen. Ein Überlassen der Devisen an einen Staatsfonds würde folglich das Eigenkapital der Nationalbank aufzehren, weshalb diese Vorgehensweise nicht möglich sei. Der Bund müsste der SNB die Fremdwährungsposten vielmehr abkaufen, was nur über eine zusätzliche Verschuldung möglich wäre und damit der Schuldenbremse zuwiderlaufen würde. Die Devisen dem Bund als Kredit zu vergeben, wird schliesslich durch ein Verbot im Nationalbankgesetz verunmöglicht. Nebst diesen Einwänden praktischer Natur rief Jordan in Erinnerung, dass die SNB ihre Devisenreserven in Zeiten hoher Inflation oder eines sich abwertenden Schweizer Frankens auch wieder müsse verkaufen können, um ihre geldpolitischen Ziele zu erreichen. Dies wäre nach einer Auslagerung der Fremdwährungsbestände in einen Staatsfonds nicht mehr möglich.

SNB skeptisch gegenüber Schaffung eines Staatsfonds
Dossier: Schaffung eines Staatsfonds
Dossier: Errichtung eines souveränen Staatsfonds

Das geldpolitische Jahr 2015 begann mit einem regelrechten Paukenschlag. Am 15. Januar gab der Präsident der Schweizerischen Nationalbank, Thomas Jordan, die sofortige Aufhebung des seit 2011 bestehenden Euro-Mindestkurses von CHF 1.20 bekannt. Begründet wurde dieser Schritt vor allem mit der divergierenden wirtschaftlichen und geldpolitischen Entwicklung in den beiden grossen Währungsräumen, der EU und den USA. Während sich in den Vereinigten Staaten eine allmähliche Erholung und eine Straffung der Geldpolitik abzeichnete, wurde von der Europäischen Zentralbank (EZB) eine weitere Lockerung ihrer Geldpolitik durch ein Ankaufsprogramm von Staatsanleihen erwartet. Diese Massnahme der EZB hätte den Euro gegenüber dem Franken weiter abgeschwächt und die SNB gezwungen, zusätzlich erhebliche Interventionen am Devisenmarkt zu tätigen. Einige Experten interpretierten den Entscheid der SNB-Spitze deshalb auch dahingehend, dass die SNB nicht mehr bereit gewesen sei, eine neuerliche Ausweitung der Bilanz und damit grössere Risiken in Kauf zu nehmen. Parallel zur Aufhebung des Euro-Mindestkurses gab die Nationalbank bekannt, die im Dezember 2014 eingeführten Negativzinsen auf den Giroguthaben der Banken per 22. Januar um 0,5% auf -0,75% zu senken. Sie wollte damit Anlagen in Schweizer Franken unattraktiver gestalten, um eine übermässige Aufwertung des Frankens zu verhindern. Zudem behielt sich die SNB ausdrücklich die Möglichkeit vor, weiterhin am Devisenmarkt einzugreifen, sollte dies aus ihrer Sicht notwendig sein.
Die Reaktionen auf den Entscheid der SNB fielen heftig aus, sowohl von Seiten der Finanzmärke als auch von Seiten der Politik. Während die Linke die Nationalbank vornehmlich kritisierte, zeigten die Bürgerlichen mehr Verständnis für die SNB und zollten ihr teilweise, zum Beispiel in der Person von Nationalrat Matter (svp, ZH), gar Respekt für ihren "mutigen Entscheid". Auch der Bundesrat zeigte sich überrascht von der Entscheidung der SNB. Wirtschaftsminister Schneider-Ammann anerkannte die zusätzlichen Schwierigkeiten, die den Unternehmen durch den Wegfall der Kursuntergrenze erwachsen würden, warnte aber gleichzeitig davor, in Alarmismus zu verfallen. Umso wichtiger sei es nun, den Unternehmen mit guten Rahmenbedingungen in anderen Bereichen (Beziehung zu Europa, Steuern, flexibler Arbeitsmarkt) Unterstützung und Planungssicherheit zu bieten.
Mit seinem Appell stiess der Bundesrat bei den Parteien jedoch auf taube Ohren. Sowohl das linke wie auch das rechte Lager wartete mit eigenen Rezepten auf, wie der Situation nach Aufhebung des Euromindestkurses zu begegnen sei. Nationalrätin Rytz (gp, BE) äusserste sich dahingehend, dass ein Eingriff des Staates in Form von vermehrten Investitionen in die Infrastruktur, von der konsequenten Umsetzung der Energiewende und von neuen Regeln im Finanzmarktbereich angezeigt sei; ihre Ratskollegin Leutenegger Oberholzer verlangte, mit einer dringlichen Revision des Kartellrechts einem übermässigen Einkaufstourismus entgegenzuwirken und einen Staatsfonds zu äufnen. Die bürgerliche Seite vermochte diesen Vorschlägen nichts abzugewinnen. Sie negierte die Notwendigkeit eines staatlichen Eingriffs deutlich und verwies, ähnlich wie der Bundesrat, auf die Wichtigkeit von wirtschaftlich guten Rahmenbedingungen, gewährleistet durch Ausbau des Freihandels, durch Bewahrung der bilateralen Beziehungen zur EU und durch steuerliche Entlastungen. Der Versuch, aus den Folgen der Aufgabe der Kursuntergrenze durch die SNB Profit zu schlagen und die Politik im eigenen Sinne zu beeinflussen, manifestierte sich auch in der grossen Anzahl im Laufe des Jahres eingereichter parlamentarischer Vorstösse, die die Problematik der Frankenstärke in der einen oder anderen Weise aufgriffen.

Aufhebung des seit 2011 bestehenden Euro-Mindestkurses
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Die schweizerische Geldpolitik war 2014 massgeblich durch die 2011 eingeführte Wechselkursuntergrenze gegenüber dem Euro geprägt. Dieser wertete sich im Jahresverlauf stetig ab, was die Schweizerische Nationalbank (SNB) ab September 2014 dazu veranlasste, ihre Kommunikation leicht anzupassen. Neu wurde nicht nur bekräftigt, den Mindestkurs mit „unbeschränkten“ Devisenkäufen verteidigen zu wollen, sondern auch „unverzüglich“ weitere Massnahmen zu ergreifen, sollte dies nötig sein. Am 18.12.14 (eine Woche nach der geldpolitischen Lagebeurteilung vom Dezember) entschied sich die Nationalbankspitze zur Einführung von Negativzinsen auf den Girokonten, die Geschäftsbanken und andere Finanzmarktintermediäre bei der SNB hielten. Der entsprechende Zinssatz wurde auf -0.25% festgelegt und sollte ab dem 22.1.15 erhoben werden. Hohe Freibeträge (das 20-fache der Mindestreserven bei mindestreservepflichtigen Banken oder CHF 10 Mio. andernfalls) führten dazu, dass nur vereinzelt Finanzinstitute mit tatsächlichen Belastungen zu rechnen hatten (darunter die ZKB, nicht aber die UBS, die CS und die Raiffeisen). In den Medien wurde die Vermutung geäussert, dass der Entscheid hauptsächlich auf die Währungsturbulenzen in Russland wenige Tage zuvor zurückzuführen war. Der Präsident des Direktoriums bestätigte, dass im Vorfeld der Entscheidung Währungsinterventionen nötig geworden waren, um den Mindestkurs zu verteidigen.
Ökonomen beurteilten die Massnahme an sich als wenig überraschend, den Zeitpunkt jedoch schon. Die NZZ fragte in ihrer Ausgabe vom 20.12.14 rhetorisch „Und was kommt nach den Negativzinsen?“ und nahm damit eine weit verbreitete Befürchtung auf, dass die SNB ihr Pulver im Angesicht der absehbaren geldpolitischen Lockerung im Euroraum (erwartet per 22.1.15) zu früh verschossen habe. Andere Kommentatoren äusserten Bedenken, wonach der Entscheid zur Einführung von Negativzinsen von den Märkten dahingehend interpretiert werden könnte, dass die SNB entgegen ihrer Kommunikation nicht bereit sei, „unbeschränkt“ Devisen zu kaufen. Die Reaktionen der politischen Parteien waren mehrheitlich positiv. Der Mindestkurs sei nach wie vor zentral für die Exportwirtschaft, weshalb die ergriffene Massnahme zur Verteidigung der Wechselkursuntergrenze zu begrüssen sei. Einzig die SVP äusserte sich skeptisch. Die SNB habe sich mit der Anbindung an den Euro in eine „unglückliche“ Situation gebracht, so Thomas Aeschi (svp, ZG).

Schweizer Geldpolitik 2014

Die Affäre um den 2012 zurückgetretenen Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Philipp Hildebrand, beschäftigte auch im Berichtsjahr die Schweizer Politik. Hildebrand war Ende 2011 beschuldigt worden, die Einführung der Wechselkursuntergrenze zur persönlichen Bereicherung genutzt zu haben. Er hatte zwar immer abgestritten, von den kritisierten US-Dollar-Transaktionen Kenntnis gehabt zu haben, war im Januar 2012 aber trotzdem zurückgetreten. Im März 2013 veröffentlichte die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ihren Bericht zur Causa Hildebrand. Darin monierte die Aufsichtskommission, dass der Bundesrat ohne gesetzliche Grundlage gehandelt habe, als er von sich aus die Überprüfung von Hildebrands Devisengeschäften angeordnet hatte. Die GPK war der Meinung, dass diese Aufgabe im Kompetenzbereich des Bankrats gelegen hätte. Zudem kritisierte die GPK die wenig aufschlussreiche Protokollierung der Bundesratssitzungen. Beispielhaft wurde das Protokoll eines vierstündigen Gesprächs des Bundesrats mit dem Bankratspräsidenten und Hildebrand angeführt. Es umfasste nur eine Seite. Der Bundesrat konterte die Kritik an der Verletzung des Legalitätsprinzips noch am Tag der Veröffentlichung des Berichts. Er verwies auf die Bundesverfassung und das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz, das dem/der Bundespräsidenten/in „jederzeit“ das Recht auf Abklärungen einräume. Obwohl der GPK-Bericht einstimmig und ohne Enthaltungen verabschiedet wurde, bemängelte Nationalrat Blocher (svp, ZH) diesen öffentlich. Es sei „lächerlich“, dass die GPK nur die Rolle des Bundesrats und der Verwaltung, nicht aber das Verhalten des zurückgetretenen Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank untersucht habe. Ähnlich äusserten sich auch weitere SVP-Vertreter im Nationalrat. Dieser beriet just am Tag der Veröffentlichung des GPK-Berichts eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, die eine PUK zur Aufklärung des Falls Hildebrand forderte. Unter anderem sollten damit Abklärungen zu Devisen- und Wertschriftentransaktionen aller SNB-Kaderleute und deren Angehörigen ab 2003 angestellt werden. Das Geschäft scheiterte jedoch mit 129 zu 52 Stimmen deutlich.

Gerüchte um Insiderhandel
Dossier: Affäre Hildebrand

Die Notwendigkeit zu einer Änderung des Börsengesetzes, deren Beratung der Nationalrat in der Sommersession in Angriff nahm, war auch in der grossen Kammer grundsätzlich unbestritten, weshalb Eintreten auf die Vorlage ohne Gegenstimme beschlossen wurde. Die Detailberatung förderte jedoch einige Aspekte der Vorlage zu Tage, in der sich die grosse Kammer uneinig war. Wie bereits im Jahr zuvor im Ständerat sorgte auch im Nationalrat die geplante Abschaffung der Kontrollprämie für Diskussionen. Die vorberatende WAK-NR hatte sich äusserst knapp mit Stichentscheid des Präsidenten dafür ausgesprochen, die Abschaffung der Kontrollprämie aus dem bundesrätlichen Entwurf zu streichen. Diesem Ansinnen stand ein Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer (sp, BL) gegenüber, der sich für den Vorschlag des Bundesrats einsetzte. Während die Befürworter der Kontrollprämie diese als gerechtfertigte Entschädigung für Mehrheitsaktionäre, die aufgrund ihrer grösseren Beteiligung an einem Unternehmen auch grössere Risiken eingegangen seien, für ebendiese Risiken betrachteten, sahen die Gegner durch dieses Instrument das Gleichbehandlungsprinzip, wonach Klein- und Grossaktionäre gleich behandelt werden sollten, verletzt. Beide Lager versprachen sich durch ihre jeweilige Forderung zudem eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes: Befürworter der Kontrollprämie argumentierten, dass diese eine freie Preisbildung ermögliche und somit ein attraktives Umfeld für Investoren schaffe; die Kontrollprämie, in den Ländern der EU verboten, irritiere hingegen vielmehr potenzielle Investoren und schade so dem Wirtschaftsstandort Schweiz, so die Gegner. Schliesslich vereinte der Mehrheitsantrag, der das bundes- und ständerätliche Ansinnen aufnahm, die Kontrollprämie abzuschaffen, mit 101 zu 81 Stimmen eine relativ deutliche Mehrheit auf sich.
Gegen die Empfehlungen von Bundesrat und WAK vermochte sich ein Antrag Vischer (gp, ZH) dank Zuspruch von SP, Grünen und SVP durchzusetzen. Er forderte, dass eine strafrechtliche Sanktionierung wegen Insiderhandels auch dann möglich sein sollte, wenn der Straftatbestand der Anvisierung eines finanziellen Vorteils nicht gegeben ist. Bis anhin bestand in solchen Fällen nur die Möglichkeit einer aufsichtsrechtlichen Bestrafung.
Die Affäre um den ehemaligen Nationalbankpräsidenten Hildebrand fand in Form eines weiteren Minderheitsantrags Leutenegger Oberholzer Eingang in die nationalrätliche Debatte. Der Vorstoss hatte zum Ziel, über eine Änderung des Strafgesetzbuches auch Insiderhandel im Zusammenhang mit Rohstoffen, Edelmetallen und Währungen unter Strafe zu stellen. Mit dem Hinweis, dass eine solche Regelung für Börsenfragen nicht relevant und überdies aufgrund der Ausgestaltung dieser Märkte praktisch nicht umsetzbar sei, sprachen sich Bundesrat und Kommission gegen diesen Minderheitsantrag aus. Dieser Empfehlung folgte die grosse Kammer und verwarf den Vorstoss deutlich.
Damit bestand zwischen national- und ständerätlicher Fassung einzig Uneinigkeit in der Frage, ob der Tatbestand der Erzielung eines Vermögensvorteils Voraussetzung bleiben sollte, um Insiderhandel auch strafrechtlich verfolgen zu können. Die Vorlage gelangte damit zurück in den Ständerät.

Vernehmlassung zur Änderung des Börsengesetzes

Zu Jahresbeginn war der Präsident des SNB-Direktoriums, Hildebrand, harscher Kritik ausgesetzt. Dem Direktoriumspräsidenten wurde vorgeworfen, die Einführung der Kursuntergrenze des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro zur persönlichen finanziellen Bereicherung genutzt zu haben. Konkret ging es um einen von Hildebrands Privatkonto ausgeführten USD-Kauf Mitte August 2011, der beim Kurs von rund CHF 0.80 pro Dollar getätigt wurde. Nur rund zwei Monate später, und nach zwischenzeitlich erfolgter Aufwertung des Schweizer Frankens um rund 15%, die hauptsächlich auf die Intervention der SNB zurückzuführen war, kaufte das Ehepaar Hildebrand Schweizer Franken mit US-Dollars. Der Vorwurf des Insiderhandels war erstmals von der Weltwoche in der Altjahrwoche 2011 vorgebracht worden und stützte sich auf entwendete Bankkundendaten der Familie Hildebrand. Auch National- und Alt-Bundesrat Blocher (svp, ZH) war im Besitz der Dokumente. Diese überreichte Blocher im Dezember 2011 dem Bundesrat, der eine Überprüfung veranlasste. Weil die Transaktionen als regelkonform einstuft wurden, hielt die Regierung am SNB-Präsidenten fest. Aufgrund der grossen öffentlichen Diskussion entschied sich der Beschuldigte am 9. Januar trotzdem zum Rücktritt. Die Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit der Nationalbank stünden auf dem Spiel, so seine Begründung. Er erklärte wiederholt und dezidiert, dass er von dem Dollar-Kauf nichts gewusst habe, weil der Auftrag von seiner Frau erteilt worden sei. Allerdings sei es ihm unmöglich, seine Unschuld zu beweisen. Kurz vor dem Dollar-Kauf hatte Hildebrand seinem Bankberater mitgeteilt, dass seine Frau den Dollar-Bestand erhöhen dürfe. Weil der Kaufauftrag mündlich erteilt worden war, konnten jedoch weder Hildebrand noch seine Kritiker beweisen, wer den Auftrag gegeben hatte. Eine externe Revisionsgesellschaft bestätigte später lediglich, dass das SNB-Reglement, das die Mindesthaltedauer von Devisen und anderen Anlagen regelt, nicht verletzt worden war. Hildebrand wurde im April durch den Vizepräsidenten Thomas Jordan ersetzt; neu ins SNB-Direktorium aufgenommen wurde Fritz Zurbrügg.

Gerüchte um Insiderhandel
Dossier: Affäre Hildebrand

Ende Jahr gab der Bankrat der SNB bekannt, dass er Gerüchte um Insiderhandel durch den Präsidenten des Direktoriums, Philippe Hildebrand, auf dessen Antrag hin in Prüfung gegeben hatte, jedoch nichts zu beanstanden gehabt habe. Dem Direktoriumspräsident wurde vorgeworfen, die Einführung einer Kursuntergrenze des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro zur persönlichen finanziellen Bereicherung genutzt zu haben. Der Vorwurf konnte bis zum Jahresende weder erhärtet noch entkräftet werden.

Gerüchte um Insiderhandel
Dossier: Affäre Hildebrand

Nationalbankpräsident Jean-Pierre Roth trat auf Ende 2009 von seinem Amt zurück. Er war seit 1996 Mitglied des Direktoriums gewesen und 2001 zum Vorsitzenden ernannt worden. Der Bundesrat wählte den bisherigen Vize, Phillip Hildebrand, zu seinem Nachfolger. Der Lausanner Professor Jean-Pierre Danthine wurde neu ins Direktorium aufgenommen.

Nationalbankpräsident Phillip Hildebrand