In der Frühlingssession reichte Ständerätin Savary (sp, VD) das Postulat „Für eine Grundversorgung mit Bankdienstleistungen“ ein. Sie forderte damit den Bundesrat dazu auf, in einem Bericht zu klären, wie es um die Transparenz bezüglich der Gebühren für Bankdienstleistungen und um die Verzinsungspraxis in der Vermögensverwaltung bestellt ist. Weiter sollte im Bericht dargelegt werden, wie weit die Diskussion zur Einführung einer Grundversorgung mit Bankdienstleistungen in der EU gediehen ist und ob eine Einführung einer solchen auch in der Schweiz sinnvoll sein könnte. Savary führte die derzeit herrschende Intransparenz der Preise für Bankdienstleistungen ins Feld, die es einem Kunden praktisch verunmögliche, das für ihn optimale Produkt zu finden. Stossend sei zudem, dass vor allem bei Kleinsparern sämtliche Zinsen durch anfallende Kontogebühren wieder aufgezehrt würden. Ihre Forderung untermauerte die Sozialdemokratin, indem sie die Wichtigkeit des Besitzes eines Bankkontos im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben hervorhob. Der Bundesrat berief sich in seiner Stellungnahme auf die Gesetze des freien Marktes, aufgrund derer ein Eingriff ins Preisgefüge abzulehnen sei. Die Banken seien bereits heute dazu verpflichtet, die Preise für ihre Produkte offenzulegen, was den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit gebe, sich zu informieren. Des Weiteren sei man im Rahmen der Bearbeitung von Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), Finanzinstitutsgesetz und Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FINFRAG) dabei, punktuell Verbesserungen in diesem Bereich vorzunehmen. Die Grundversorgung mit Bankdienstleistungen hingegen sei in der Schweiz im Postgesetz geregelt und werde durch die Postfinance wahrgenommen. Der Ständerat folgte der Argumentation der Regierung und verwarf das Postulat mit 22 zu 10 Stimmen

Für eine Grundversorgung mit Bankdienstleistungen