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La Banque nationale suisse (BNS) a mis en circulation le nouveau billet de CHF 100. Ainsi, la totalité de la nouvelle série de billets a été mise en circulation. Cette coupure renouvelée de CHF 100, qui garde sa tonalité bleue, met en avant le rôle de la Suisse dans l’aide humanitaire. Avec cette dernière mise en circulation, les débats ont porté sur l’argent liquide et sa progressive disparition.

Billet de 100 CHF

Dans le cadre du développement de la FinTech helvétique, la FINMA a accordé les deux premières licences bancaires pour des cryptobanques. Ces licences ont été octroyées à Seba Crypto à Zoug et Sygnum à Zürich. Ces deux cryptobanques basent leur modèle d’affaire sur la technologie blockchain.

Cryptobanques
Dossier: FinTech
Dossier: Kryptowährungen und Blockchain

Le renforcement du franc, avec l’euro qui est à nouveau passé sous la barre des CHF 1.10, a incité la Banque nationale suisse (BNS) à intervenir sur les marchés. Elle a donc communiqué sur l’augmentation de ses avoirs à vue à 2.8 milliards de francs. Si la BNS refuse d’intervenir sur les taux d’intérêt, de nombreux économistes estiment qu’elle n’aura plus le choix si la tendance au renforcement du franc fort continue.

BNS augmentation de ses avoirs à vues à 2,8 milliards de francs
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Le Conseil fédéral a renouvelé, pour la période 2020-2023, le mandat de sept membres du conseil d’administration de l’Autorité fédérale de la surveillance des marchés (FINMA). De plus, étant donné les départs de Yvan Lengwiler et Günter Pleines, il a nommé deux nouveaux membres: Ursula Cassani Bossy, professeure universitaire de droit pénal, et Andreas Schlatter, ancien membre de la direction d’UBS.

FINMA membres du conseil d'administration

Afin de répondre à la demande de la motion Noser (plr, ZH) 18.3505, le Conseil fédéral a mis en consultation un projet de modification de la loi sur les placements collectifs (LPCC). Cette modification prévoit l’introduction d’un nouveau fonds qui renforcera la compétitivité de la place financière helvétique. Ce fonds comporte deux caractéristiques. D’abord, il est non soumis à l’approbation de la FINMA. Ensuite, il est réservé à des investisseurs qualifiés. La consultation se terminera le 17 octobre 2019.

Projet de modification de la loi sur les placements collectifs (LPCC)

Le Groupe d’Action Financière (GAFI) a livré ses conclusions sur les questions de lutte contre le blanchiment d’argent et de financement du terrorisme. Dans l’ensemble, les autorités helvétiques ont reçu des bonnes notes. Ainsi, le GAFI estime que la législation suisse répond à 31 des 40 recommandations, et obtient des notes favorables dans deux tiers des thématiques clés du rapport. Néanmoins, des lacunes ont été soulignées. Premièrement, le GAFI pointe du doigt l’absence d’assujettissement à la loi sur le blanchiment d’argent (LBA) des avocats et notaires sur des activités non financières. Cette thématique est problématique étant donné le secret lié à la profession. Deuxièmement, l’Autorité fédérale de surveillance des marchés financiers (Finma), et plus particulièrement le bureau de Money Laundering Reporting Office Switzerland (MROS), ont été sous le feu des critiques au niveau de l’entraide judiciaire internationale. En outre, le GAFI a précisé que la politique des sanctions demeurait insuffisante. Finalement, l’usage de l’argent liquide a aussi été sous les projecteurs. La question est notamment liée à l’utilisation des grosses coupures, comme le billet de 1000 CHF. Cependant, Alexander Karrer, Secrétaire d’Etat suppléant aux Questions financières internationales (SFI), a indiqué qu’aucun rapport n’indiquait un lien problématique entre grosses coupures et blanchiment d’argent en Suisse.

Groupe d'Action Financière (GAFI) - Rapport

Auch die Händler an der Börse reagierten äusserst stark auf die Ankündigung der SNB vom 15. Januar, den Euro-Mindestkurs aufzuheben. Der Leitindex der Schweizer Börse SMI verlor an diesem Handelstag über 8%, um am darauffolgenden Tag noch einmal um knapp 6% nachzugeben. Damit erreichte der SMI seinen Jahrestiefstwert von 7899 Punkten.
Im weiteren Verlauf erholte sich der Schweizer Leitindex aber wieder und erreichte im August mit 9526 Punkten seinen Jahreshöchststand. Gegen das Jahresende kam die Börse wieder stärker unter Druck. Der SMI schloss am letzten Handelstag des Jahres bei 8818.1 Punkten und lag damit rund 1.35% tiefer als zu Jahresbeginn.

Börse

In der Frühlingssession 2015 wurde im Ständerat eine Erklärung nach Artikel 27 des Geschäftsreglements des Ständerates eingebracht, welche die Nationalbank zum Verzicht auf Negativzinsen auf Geldern der privaten Vorsorge und der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung bewegen wollte. Da einem Ordnungsantrag Fetz (sp, BS), der die Erklärung für die Sommersession traktandieren wollte, nicht stattgegeben wurde und das Geschäft somit von der kleinen Kammer weder in der Frühlings- noch in der darauffolgenden Sommersession beraten wurde, erfolgte am 19. Juni 2015 jedoch die automatische Abschreibung.

Verzicht auf Negativzinsen

Der mit CHF 38 Mrd. ausserordentlich hohe Jahresgewinn 2014 der SNB weckte auf Seiten zahlreicher kantonaler Finanzdirektoren Begehrlichkeiten. Weil die Gewinnausschüttung der Nationalbank aufgrund eines schlechten Ergebnisses im Vorjahr ausgeblieben war, sollte dies durch eine zusätzliche Ausschüttung von mindestens einer Milliarde Franken kompensiert werden, so der Tenor. Die Kantone erhofften sich von zusätzlichen Mitteln aus dem Topf der Nationalbank eine Verbesserung der kantonalen Budgets für das laufende Jahr, die weitestgehend mit Defiziten rechneten.
Ende Januar 2015 einigten sich SNB und das Eidgenössische Finanzdepartement schliesslich auf die von den Kantonen geforderte zusätzliche Ausschüttung über eine Milliarde Franken, wobei ein Drittel dieses Geldes in die Bundeskasse floss und die restlichen Mittel proportional zur Bevölkerungszahl auf die Stände verteilt wurden.

Performanz der SNB

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) erwirtschaftete im Berichtsjahr 2014 einen Jahresgewinn von CHF 38,31 Mia. Massgeblich dazu beigetragen hatte der hohe Erfolg auf Fremdwährungspositionen (CHF 34,49 Mia.). Dieser setzte sich zu ungefähr gleich grossen Teilen aus Zins- und Dividendenerträgen, Kurserfolgen und Wechselkursgewinnen (hauptsächlich auf dem US-Dollar) zusammen. Ebenfalls einen positiven Beitrag zum Jahresergebnis leisteten der Erfolg auf Goldanlagen (CHF 4,07 Mia.) und der Erfolg auf Frankenpositionen (CHF 0,28 Mia.). Weil der hohe Jahresgewinn 2014 die Ausschüttungsreserven der SNB auf über CHF 10 Mia. erhöhte, konnte für das Geschäftsjahr 2014 eine Zusatzausschüttung von CHF 1 Mia. vorgenommen werden. Die Höhe der Zusatzausschüttung wurde auf Basis der Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen EFD und SNB gemeinsam durch die beiden Behörden festgelegt. Die Gesamtausschüttung an Bund und Kantone belief sich damit auf CHF 2 Mia. Die Bilanz der Schweizerischen Nationalbank (SNB) verlängerte sich, nach 2011 und 2012, erneut deutlich. Während die SNB per Ende 2013 CHF 490,4 Mia. Aktiva hielt, beliefen sich deren Wert per Ende 2014 auf CHF 561,2 Mia. Damit hielt die Nationalbank per Ende 2014 Aktiva in Wert von über 85% des jährlichen Bruttoinlandprodukts der Schweiz.

Performanz der SNB

Bedingt auf einen Dreimonats-Libor (CHF) von 0,00% ging die Nationalbank in ihrer letzten Inflationsprognose von 2014 davon aus, dass die Inflationsrate im dritten Quartal 2017 1,0% betragen würde. Die Aussichten für die Inflationsrate waren gegenüber der Inflationsprognose vom Dezember 2013 über den ganzen Prognosezeitraum nach unten angepasst worden.

Inflationsprognose

Im Dezember 2014 präsentierte die Expertengruppe „Brunetti II“ ihren Schlussbericht zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie. In Sachen Aussenbeziehungen regte die Gruppe Sondierungsgespräche mit der EU betreffend Machbarkeit eines Finanzdienstleistungsabkommens an. Gleichzeitig sollte die Frage des Marktzugangs für Schweizer Finanzinstitute erörtert werden. Entsprechende Empfehlungen sprachen die Expertinnen und Experten schon im Frühjahr 2014 aus. Nach Medienberichten beantragten Eveline Widmer-Schlumpf und Didier Burkhalter dem Gesamtbundesrat aber erst im Dezember, Sondierungsgespräche mit der EU in Sachen Finanzdienstleistungsabkommen zu suchen. Ein weiterer Fokus des Schlussberichts lag auf der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes. Konkret empfahl die Gruppe die Umstellung der Verrechnungssteuer auf das Zahlstellenprinzip. Eine entsprechende Vorlage schickte die Landesregierung ebenfalls im Dezember 2014 in die Vernehmlassung. Zu guter Letzt äusserte sich der Bericht auch zur Finanzstabilität. Im Speziellen regten die Expertinnen und Experten eine Überprüfung der Systemobergrenze in der Einlagesicherung für Bankeinlagen an. Ebenfalls prüfenswert erachtete das Gremium eine Vorfinanzierung der Einlagesicherung. Am meisten Aufsehen erregten jedoch die Empfehlungen im Zusammenhang mit den Kapitalanforderungen für (Gross-)Banken. Die Schweiz solle gemäss Schlussbericht zu den Ländern mit „international führenden“ Eigenkapitalerfordernissen gehören. Mehrheitlich wurde diese Empfehlung als Aufforderung zur Verschärfung der (ungewichteten) Eigenkapitalerfordernisse interpretiert, kannten doch andere wichtige Finanzplätze (beispielsweise die USA und das Vereinigte Königreich) strengere Eigenkapitalanforderungen. Gleichzeitig mit der Kenntnisnahme des Schlussberichts der Expertengruppe entschied der Bundesrat, einen „Beirat Zukunft Finanzplatz“ einzusetzen. Dieser sollte erneut durch Professor Aymo Brunetti präsidiert werden und losgelöst vom Tagesgeschäft mit allen massgeblichen Akteuren der Finanzbranche Fragen zur Finanzmarktstrategie erörtern und dem Bundesrat gegebenenfalls Empfehlungen unterbreiten.

Expertenkommission untersucht Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes (2013–2014)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Auch 2013 war die Schweizer Geldpolitik massgeblich geprägt durch die 2011 eingeführte Wechselkursuntergrenze gegenüber dem Euro. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) verwies während des ganzen Jahres auf die Notwendigkeit des Mindestkurses, um eine Verschärfung der monetären Rahmenbedingungen zu vermeiden. Wie die Entwicklungen der Geldmengen während des Berichtsjahres zeigte (+3.1% M2, + 3.4% M3), konnte die Kursuntergrenze das ganze Jahr ohne grössere Interventionen aufrechterhalten werden. Die Entspannung an den internationalen Finanzmärkten und die langsame Erholung der Weltwirtschaft liessen die Nachfrage nach dem sicheren Schweizer Franken etwas zurückgehen, wodurch dieser im Berichtsjahr unter weniger Aufwertungsdruck stand als noch in den Vorjahren. Nach wie vor schien der starke Schweizer Franken jedoch eine deflationäre Wirkung zu entfalten. Die Jahresteuerung betrug 2013 -0.2% und war nach 2012 erneut negativ. Die auf einen Dreimonats-Libor (CHF) von 0.00% bedingte Inflationsprognose vom Dezember 2013 liess keine Inflationsgefahr erkennen. Sie ging für das dritte Quartal 2016 von einer moderaten Jahresteuerung von 1.3% aus.

Schweizer Geldpolitik 2013

Die Beurteilungen der Schweiz durch das Global Forum der OECD wurden während des ganzen Jahres wiederholt von den Medien aufgegriffen und waren Gegenstand verschiedener innenpolitischer Vorlagen. Das Global Forum beurteilte die Einhaltung der OECD-Standards zur internationalen Amtshilfe in Steuerfragen und monierte drei Punkte, in denen die Schweizer Praxis nicht den Vorgaben entsprach. Erstens seien zu wenige DBA nach OECD-Standard in Kraft (was mit Ratifizierung der Europaratskonvention wohl behoben werden konnte). Zweitens stand die schweizerische Inhaberaktie wegen ihrer Anonymität (Möglichkeit zur Geldwäscherei) in der Kritik. Der Bundesrat wollte mit der Einführung einer eingeschränkten Meldepflicht für Inhaberaktien im Rahmen der Änderung des Geldwäschereigesetzes (siehe oben Teil I, 1b, Strafrecht) entsprechende Verbesserungen erreichen. Drittens wurde das Recht auf Benachrichtigung und Akteneinsicht für potenzielle Steuersünder im Rahmen von Amtshilfegesuchen beanstandet. Dieses sollte im Rahmen der Revision des Steueramtshilfegesetzes angegangen werden. Für die Schweiz war es wichtig, diese Kritikpunkte zu bereinigen, damit sie Phase 1 der Überprüfung der internationalen Steuerstandards bestehen konnte und sich nicht erneut auf einer „grauen“ oder „schwarzen“ Liste der OECD wiederfinden würde.

Global Forum der OECD

Nicht nur aufgrund der klassischen Geldpolitik und der Regulierung des Immobilienmarkts, sondern auch im Zusammenhang mit der Grossbankenrettung von 2008 und der Grossbankenregulierung von 2011 stand die SNB im Berichtsjahr im Fokus der Politik. Zum einen konnte sie den SNB StabFund ohne Verlust abwickeln und so die UBS-Rettung zu einem Abschluss bringen, zum anderen bezeichnete sie mit der Zürcher Kantonalbank (ZKB) ein weiteres Bankinstitut als systemrelevant und verpflichtete diese dadurch zur Einhaltung von schärferen Regulierungen.

SNB: Berichtsjahr 2013
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Im Zusammenhang mit der Grossbankenregulierung verfügte die SNB im Berichtsjahr, dass neben der UBS und der CS auch die Zürcher Kantonalbank (ZKB) zu den systemrelevanten Banken gezählt werden musste. Dadurch wurde die ZKB ab dem 1. November zum Einhalten strengerer Eigenmittel- und Liquiditätsbestimmungen sowie zur Erarbeitung eines Notfallplans verpflichtet. Der Verweis auf die Staatsgarantie war dabei nicht genügend, weshalb sich die Frage stellte, wie allfällig systemrelevante Funktionen abgespaltet werden könnten. Die Bank unterhielt gemäss Medienberichten über 98% des Kredit- und Einlagegeschäfts mit Privat- und Firmenkunden im Inland. Dadurch schienen ein Abtrennen des systemrelevanten Inlandgeschäfts und die Auslagerung dieser Teile in eine „Brückenbank“ wenig praktikabel. In den Medien wurde spekuliert, dass bald auch die Raiffeisen Gruppen mit ihrem grossen Hypothekargeschäft und die Postfinance aufgrund ihrer dominanten Stellung im Schweizer Zahlungsverkehr als systemrelevant gelten könnten. Bis zum Jahresende wurde diesbezüglich von der SNB jedoch nichts verfügt.

Zürcher Kantonalbank (ZKB) zählt neu als systemrelevante Bank (2013)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Neben der Marginalisierung der Weissgeldvorlage hatte der bundesrätliche Entscheid für den automatischen Informationsaustausch eine zweite mittelbare Auswirkung, nämlich die Unterzeichnung der Europaratskonvention zur Steueramtshilfe durch den Bundesrat im Oktober des Berichtsjahrs. Die Konvention sah gegenüber den damals geltenden Regelungen (Amtshilfe auf Ersuchen, Gruppenanfragen möglich) eine weitere Aufweichung der Amtshilferegelungen vor. Neu sollte auch „spontan“ - nicht jedoch „automatisch“ - Amtshilfe geleistet werden. Die Schweiz verpflichtete sich mit der Übernahme der Konvention dazu, Drittstaaten zu informieren, wenn sie auf unversteuerte, ausländische Gelder stossen sollte. Solche Daten musste die Schweiz jedoch nicht aktiv aufspüren; um der Konvention zu genügen, reichte die Weitergabe zufällig erlangter Informationen. Die SVP und die FDP kritisierten die Übernahme der Konvention, weil die Schweiz so zur „freiwilligen Steuerpolizei“ (Thomas Matter, svp, ZH) für das Ausland würde. Obwohl einiges darauf hindeutete, dass die Konvention Teil der zukünftigen internationalen Regelungen sein würde, teilte die FDP mit, das Abkommen im Rat abzulehnen, weil es über die globalen Standards hinausgehe. Alle anderen Parteien unterstützten die Unterzeichnung, verwiesen aber teilweise darauf, dass die Konvention erst umgesetzt werden sollte, wenn andere Staaten die Regelung ebenfalls umsetzten. Der Bundesrat erhoffte sich von der Ratifikation der Europaratskonvention zur Steueramtshilfe unter anderem, dass er damit die Anforderungen des Global Forum der OECD teilweise erfüllen konnte.

Unterzeichnung der Europaratskonvention zur Steueramtshilfe
Dossier: Informationsaustausch - Steueramtshilfeverordnung (AIA)

Die Abwicklung des SNB StabFund konnte eingeleitet werden, nachdem der StabFund sein Darlehen bei der SNB im August 2013 vollständig getilgt und die UBS die verbliebenen Aktiva im November vom StabFund zurückgekauft hatte. Deren Wert wurde vertragsgemäss, nach Zuweisung der ersten Milliarde an die SNB, je zur Hälfte aufgeteilt, was der Nationalbank einen Verkaufserlös von USD 3.8 Mrd. einbrachte. Über die gesamte Laufzeit generierte das SNB-Darlehen zudem ein Zinseinkommen von rund USD 1.6 Mrd. Die SNB liess verlauten, dass mit der Übergabe des StabFund an die UBS ein «ausserordentliches und herausforderndes Unterfangen» zu einem guten Ende habe geführt werden können. Mit der Abwicklung des Fonds wurde auch eine am Jahresende formell nach wie vor beim EFD pendente Motion Graber (cvp, LU) hinfällig. Das 2011 überwiesene Begehren hatte gefordert, die Möglichkeit zum Rückkauf der StabFund-Aktiva durch die UBS von der Erfüllung von GPK-Empfehlungen abhängig zu machen.

Abwicklung des SNB StabFund (2013)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Im Zusammenhang mit der vom IWF beschlossenen Gouvernanzreform stellte sich für die Schweiz die delikate Frage, wie sie ihren Sitz im Exekutivgremium des IWF, den sie als Vorsitzende einer Stimmrechtsgruppe innehatte, verteidigen konnte. Die Gouvernanzreform sah vor, zwei Exekutivdirektoriumssitze der europäischen Industrieländer zugunsten von Entwicklungs- und Schwellenländern abzubauen. Im Frühjahr sah es nach einer Einigung mit dem ebenfalls in der Schweizer Stimmrechtsgruppe vertretenen und als Schwellenland geltenden Polen aus. Die Abmachung sah vor, den Sitz mit Polen alle zwei Jahre (erstmals ab 2014) abzuwechseln und dadurch einen halben Sitz zur beschlossenen Reduktion des Gewichts der europäischen Industrieländer beizutragen. Die Reform verzögerte sich jedoch, da sie in den USA, die aufgrund ihres hohen Stimmrechtsanteils über eine Sperrminorität verfügten, nicht rechtzeitig durch den Kongress abgesegnet wurde. Daher wird die Schweiz ihren Sitz voraussichtlich erstmals 2016 (statt 2014) abgeben müssen.

Sitz im Exekutivgremium des IWF

Die Veränderung der Geldmenge war gekennzeichnet durch die Aufrechterhaltung des Mindestkurses gegenüber dem Euro. Vor allem während der Sommermonate intervenierte die Schweizerische Nationalbank stark auf den Devisenmärkten, was die Geldmengenaggregate erhöhte. Im Vergleich zum Jahresbeginn hielten die Geschäftsbanken zum Jahresende CHF 113 Mia. mehr Sichtguthaben bei der Nationalbank. Die weiter gefassten Geldmengen M2 und M3 stiegen im Jahresverlauf um hohe 9.8% und 8%.

Veränderung der Geldmenge

Die Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB) war 2012 geprägt durch die im September 2011 eingeführte Kursuntergrenze des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro. Die SNB erklärte nach jeder geldpolitischen Lagebeurteilung, dass am Mindestkurs von CHF 1.20 pro Euro unverändert festgehalten würde. Die Kursuntergrenze war während des ganzen Jahres auf allen relevanten Märkten aufrechterhalten worden, zeitweise allerdings nur aufgrund massiver Währungsinterventionen durch die SNB, deren Devisenbestände deshalb im Jahresverlauf stark anstiegen (siehe unten: Nationalbank). Das Zielband des Dreimonats-Libor (CHF) wurde entsprechend auf dem im August 2011 beschlossenen Niveau von 0.00 – 0.25% belassen. Die tiefen Zinsen hatten aufgrund der nach wie vor schwachen Konjunktur und der deflationär wirkenden Frankenstärke keine Auswirkung auf die bedingte Inflationsprognose, die im Dezember 2012 bei einem Dreimonats-Libor (CHF) von 0.00% von einer tiefen Inflationsrate von 0.9% im dritten Quartal 2015 ausging. Die tiefen Zinsen schürten allerdings die Befürchtung, dass sich am schweizerischen Immobilienmarkt Preisblasen bilden könnten. Diesbezüglich erhielt die Nationalbank 2012 das Antragsrecht auf Auslösung eines antizyklischen Kapitalpuffers für die am inländischen Kredit- und Hypothekenmarkt tätigen Banken. Das neue Instrument wurde bis zum Jahresende jedoch nicht aktiviert.

Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank

Im Zusammenhang mit der aufkommenden Sorge um die Entwicklungen am Schweizer Immobilienmarkt erlangte der Hypothekarmarkt erhöhte Aufmerksamkeit. Er war unter anderem Gegenstand einer vom Bundesrat per 1.7.12 in Kraft gesetzten Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV), die die Aktivierung eines antizyklischen Kapitalpuffers von maximal 2,5% der risikogewichteten Bankaktiva ermöglichte. Mit diesem sollte bei Bedarf die Widerstandsfähigkeit der sich stärker exponierenden Banken gestärkt und/oder deren Kreditwachstum gebremst werden. Die Behörden erhofften sich dadurch eine Abschwächung der von einigen Experten als gefährlich eingestuften Dynamik auf dem Schweizer Immobilienmarkt. Die Bestimmung sah vor, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB), nach Absprache mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma), dem Bundesrat den Antrag auf Aktivierung des antizyklischen Puffers stellen konnte. Die SNB, die sich schon länger für ein Instrument zur makroprudenziellen Regulierung der Finanzbranche starkgemacht hatte, begrüsste die Verabschiedung der Verordnung ausdrücklich. Bis zum Jahresende beantragte sie die Aktivierung des Kapitalpuffers jedoch nicht. In einem zweiten Teil der Verordnung wurde eine Verschärfung der Eigenmittelregeln für die Belehnung von Wohnliegenschaften beschlossen. Sie wurde via behördliche Genehmigung der von den Banken getroffenen Selbstregulierung implementiert und führte dazu, dass Risikohypotheken mit mehr Eigenkapital unterlegt werden mussten. Als Risikohypothek galt ein Darlehen an Personen, die weniger als 10% des Belehnungswerts als „hartes Eigenkapital“, also ohne Pensionskassenvorbezüge, aufbringen konnten oder die Hypothekarschuld nicht innert 20 Jahren auf maximal zwei Drittel des Belehnungswerts reduzieren wollten.

Aktivierung eines antizyklischen Kapitalpuffers

Zu Jahresbeginn war der Präsident des SNB-Direktoriums, Hildebrand, harscher Kritik ausgesetzt. Dem Direktoriumspräsidenten wurde vorgeworfen, die Einführung der Kursuntergrenze des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro zur persönlichen finanziellen Bereicherung genutzt zu haben. Konkret ging es um einen von Hildebrands Privatkonto ausgeführten USD-Kauf Mitte August 2011, der beim Kurs von rund CHF 0.80 pro Dollar getätigt wurde. Nur rund zwei Monate später, und nach zwischenzeitlich erfolgter Aufwertung des Schweizer Frankens um rund 15%, die hauptsächlich auf die Intervention der SNB zurückzuführen war, kaufte das Ehepaar Hildebrand Schweizer Franken mit US-Dollars. Der Vorwurf des Insiderhandels war erstmals von der Weltwoche in der Altjahrwoche 2011 vorgebracht worden und stützte sich auf entwendete Bankkundendaten der Familie Hildebrand. Auch National- und Alt-Bundesrat Blocher (svp, ZH) war im Besitz der Dokumente. Diese überreichte Blocher im Dezember 2011 dem Bundesrat, der eine Überprüfung veranlasste. Weil die Transaktionen als regelkonform einstuft wurden, hielt die Regierung am SNB-Präsidenten fest. Aufgrund der grossen öffentlichen Diskussion entschied sich der Beschuldigte am 9. Januar trotzdem zum Rücktritt. Die Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit der Nationalbank stünden auf dem Spiel, so seine Begründung. Er erklärte wiederholt und dezidiert, dass er von dem Dollar-Kauf nichts gewusst habe, weil der Auftrag von seiner Frau erteilt worden sei. Allerdings sei es ihm unmöglich, seine Unschuld zu beweisen. Kurz vor dem Dollar-Kauf hatte Hildebrand seinem Bankberater mitgeteilt, dass seine Frau den Dollar-Bestand erhöhen dürfe. Weil der Kaufauftrag mündlich erteilt worden war, konnten jedoch weder Hildebrand noch seine Kritiker beweisen, wer den Auftrag gegeben hatte. Eine externe Revisionsgesellschaft bestätigte später lediglich, dass das SNB-Reglement, das die Mindesthaltedauer von Devisen und anderen Anlagen regelt, nicht verletzt worden war. Hildebrand wurde im April durch den Vizepräsidenten Thomas Jordan ersetzt; neu ins SNB-Direktorium aufgenommen wurde Fritz Zurbrügg.

Gerüchte um Insiderhandel
Dossier: Affäre Hildebrand

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) sah sich 2011 einer globalen wie nationalen Wachstumsabschwächung gegenüber. Dazu kam ein sich massiv aufwertender Schweizer Franken, der das Inflationsrisiko minderte und die Exportwirtschaft belastete. An der ersten geldpolitischen Sitzung im März beliess das Direktorium der SNB das Zielband für den Dreimonats-Libor (CHF) bei 0,00 – 0,75%. Dieses Zielband wurde am 3.8.11 auf 0,00 – 0,25% angepasst. Der Zielwert für den Dreimonats-Libor (CHF) wurde im März auf 0,25% festgelegt und im August auf 0,00% justiert. Der effektive Dreimonats-Libor-Satz (CHF) belief sich am Jahresanfang auf 0,17% und am Jahresende auf 0,05%, mit einem Tiefststand von 0,01% im August. Die bedingten Inflationsprognosen entwickelten sich im Jahresverlauf dahingehend, dass jeweils eine tiefere Inflation erwartet wurde, als noch in der vorangegangenen Prognose. Die am Jahresende aktuellste Inflationsprognose ging, ein Dreimonats-Libor (CHF) von 0,00% vorausgesetzt, von einer tiefen Inflation von 0,8% im dritten Quartal 2014 aus.

Zielband für den Dreimonats-Libor

Die Notenbankgeldmenge blähte sich im Jahresverlauf von CHF 78.62 Mia. (Durchschnitt aus Januar-Tageswerten) auf CHF 231.95 Mia. (Durchschnitt aus Dezember-Tageswerten) auf. Sie lag im Jahresdurchschnitt 52,7% höher als im Vorjahr. Die Geldmengen M1, M2 und M3 nahmen ebenfalls zu, allerdings bedeutend weniger stark. Ihr Jahresdurchschnitt war um rund 8,7% (M1), 7,9% (M2) und 7,0% (M3) höher als 2010. Der steile Anstieg der Notenbankgeldmenge ist im Zusammenhang mit der Frankenstärke zu verstehen. So versuchte die SNB, vor der Festlegung eines Mindestkurses gegenüber dem Euro, den Schweizer Franken mittels Liquiditätsschöpfung zu schwächen, indem sie im August die Giroguthaben der Geschäftsbanken von rund CHF 30 Mia. auf über CHF 200 Mia. erhöhte.

Anstieg der Notenbankgeldmenge