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Tout comme le Conseil des Etats, la chambre basse – suivant les recommandations de la CSSS-CN – n'adopte que le point 1 de la motion Baumann (pdc, UR) intitulée «Contrôle des animaux avant l'abattage. Ce qui est pratiqué dans l'UE devrait aussi être possible en Suisse!». Ce point demande à ce que le cercle des personnes étant habilitées à contrôler les animaux avant l'abattage soit élargi au-delà des vétérinaires officiels.

Schlachttieruntersuchung. Was in der EU praktiziert wird sollte in der Schweiz auch möglich sein!

Die WAK-NR forderte den Bundesrat mittels eines Postulats dazu auf, in einem Bericht darzulegen, welche Perspektiven er für den Milchmarkt sehen würde. Der Bericht soll über die aktuelle Situation sowie über die zukünftigen Herausforderungen auf dem Schweizer Milchmarkt Auskunft geben. Dazu wurden 12 konkrete Fragen formuliert, welche im Bericht beantwortet werden sollen. Insbesondere sollen Quervergleiche mit anderen Produktionsrichtungen der Land- und Ernährungswirtschaft aufzeigen, wie sich die Milchwirtschaft im direkten Vergleich entwickelt hat. Weiter sollen die Auswirkungen verschiedener staatlicher Instrumente und Gesetzesanpassung wie beispielsweise die marktwirtschaftlichen Konsequenzen des «Schoggi-Gesetzes» beschrieben werden. Als letzter Schwerpunkt fokussieren viele Fragen auf die Auswirkungen einer Marktöffnung und die Möglichkeiten, wie diese Stossrichtung in langfristiger Perspektive am erfolgreichsten verfolgt werden könnte. Im Nationalrat legte Beat Jans (sp, BS) als Sprecher der WAK-NR dar, dass die im Postulat versammelten Fragen ein Kompromiss der Parteien sei, um mehr Informationen darüber zu erhalten, wie der Milchwirtschaft am besten geholfen werden könne. FDP-Nationalrat und Direktor des Bauernverbandes Jacques Bourgeois (fdp, FR) forderte in einem Einzelantrag die Ziffer 11 des Fragekatalogs zu streichen, deren Beantwortung Auskünfte über verschiedene Öffnungsvarianten für den Milchmarkt liefern sollte. Der Freiburger argumentierte, dass ein im Vorjahr erschienener Bericht diesen Fragen schon genügend nachgegangen wäre und sich daraus erschliessen würde, dass eine zusätzliche Marktöffnung gegenüber der EU zu starke Konsequenzen für die Schweizer Milchbauern und Milchbäuerinnen hätte. Jans bezeichnete den Antrag als Denkverbot und konterte, dass der genannte Bericht lediglich die Frage kläre, wie den Bauern geholfen werden könnte sollte der Milchmarkt geöffnet werden, nicht aber wie verschiedene Öffnungsszenarien aussehen könnten. Bundesrat Schneider-Ammann empfahl das Postulat Zwecks Informationsgewinn zur Annahme. In der Abstimmung setzten sich 102 Nationalratsmitglieder gegen 63 Gegenstimmen (8 Enthaltungen) durch und verhalfen dem ungekürzten Postulat damit zum Erfolg.

Perspektiven im Milchmarkt (Po. 15.3380)
Dossier: Milchsteuerungskrise

Ein von der UREK-NR eingereichtes Postulat forderte vom Bundesrat eine Standortbestimmung zur Fischerei in Schweizer Seen und Fliessgewässern. Der Bericht sollte eine Übersicht darüber geben, wie sich die Fischerei in der Schweiz entwickelt habe. Zu diesem Zweck sollte er ökologische Themen wie die Gewässerqualität, Nährstoffvorkommen und Gewässerbiologie abdecken, aber auch Auskünfte über sozioökonomische Aspekte wie etwa die Berufsausbildung der Fischerinnen und Fischer oder die Einkünfte aus der Fischerei liefern. Schliesslich sollten Informationen über die Einfuhr und die Herkunftsdeklaration von Fischereiprodukten, die Konsumentwicklung sowie Empfehlungen zur nachhaltigen Nutzung der einheimischen Fischbestände enthalten sein. Der Bundesrat beantragte das Postulat mit Verweis auf das hydrologische Jahrbuch und die Eidgenössische Fischereistatistik abzulehnen, da die genannten Publikationen bereits umfangreiche Informationen über die ökologische Situation der Schweizer Seen und Fliessgewässer liefern. Im Nationalrat fand der Vorstoss aber Anklang und wurde mit 125 zu 47 Stimmen (2 Enthaltungen) angenommen.

Standortbestimmung zur Fischerei in Schweizer Seen und Fliessgewässern

Um den Tieren den stressigen Transport und die ungewohnte Umgebung im Schlachthof zu ersparen und somit auch eine bessere Fleischqualität zu erzielen, hatte Biobauer Nils Müller aus Küsnacht beantragt, dass er seine Tiere in der Herde auf der Weide schiessen dürfe. Über mehrere Jahre hinweg dauerte die Verhandlung mit dem Veterinäramt, bis dieses schliesslich eine begrenzte Bewilligung erteilte und damit das Pilotprojekt ermöglichte. Unterstützung in seinem Vorhaben fand Müller in Eric Meili, einem Berater des Forschungsinstituts für biologische Landwirtschaft (FiBL), sowie der Tierschutzorganisation Vier Pfoten. Fortan durfte er gesamthaft zehn Tiere am frühen Morgen in ihrer gewohnten Umgebung auf der Weide schiessen. Nach dem betäubenden Schuss muss das Tier innerhalb von 90 Sekunden in einem bereitstehenden Wagen aufgehängt und durch zwei Schnitte am Hals ausgeblutet werden, so die Regelung für die Weidenschlachtung.
Der Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF) wehrte sich gegen die für Müller erteilte Bewilligung und forderte, dass das Pilotprojekt abgebrochen und dem Landwirt keine erneute Bewilligung zur Weideschlachtung erteilt werde. Die Vertreter des Verbandes kritisierten, dass sich die Mitglieder des SFF an sehr strikte Anforderung zu halten hätten, weshalb eine Ausnahme wie im gegebenen Fall aus Gründen der Fairness nicht akzeptierbar sei.

Diskussion um Weideschlachtungen

Wie zuvor schon der Nationalrat kam auch der Ständerat der Empfehlung von Bundesrat und Kommission nach und nahm die Motion Hassler (bdp, GR) zur schweizweit koordinierten Bekämpfung der Moderhinke bei Schafen und anderen Huftieren ohne Gegenvotum an. Durch die Annahme der Motion in beiden Räten wird der Bundesrat nun beauftragt, Voraussetzungen zu schaffen, um die Moderhinke koordiniert bekämpfen zu können. Dies ist einerseits aus tierrechtlicher Perspektive von Bedeutung, da die Krankheit den Tieren starke Schmerzen zufügt, andererseits auch aus ökonomischen Gründen sinnvoll, da die Behandlung der Krankheit mit Medikamenten wie Antibiotika teuer ist und viel Zeit in Anspruch nimmt.

Lutte à l'échelle nationale contre le piétin des moutons (Mo. 14.3503)

Der Skandal um die Fleischhandelsfirma Carna Grischa AG zeigte im Frühjahr 2015 seine Konsequenzen. Nachdem aufgeflogen war, dass die Carna Grischa AG billiges Fleisch falsch deklariert hatte, brachen die Umsatzzahlen ein. Im Mai 2015 ging die Mutterfirma des in die Schlagzeilen geratenen Unternehmens in Konkurs. Während die vorläufige Konkursanzeige der Carnaworld Holding AG beim Zuger Konkursamt veröffentlicht wurde, zeigte sich die Tochterfirma unbeeindruckt: Der Konkurs der Holding habe für die Carna Grischa keine Bedeutung, meinte Übergangs-Chef Martin Niederberger zu den Medien. Etwas mehr als einen Monat später stand fest: Auch die Carna Grischa würde den Skandal nicht überstehen. Ende Juni musste auch sie ihre Tore schliessen.

Carna Grischa

Der Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF) gründete im Jahr 2015 eine Ombudsstelle, welche das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten beim Fleischeinkauf stärken sollte. Ziel war es, den durch die Fleischskandale entstandenen Imageverlust wiedergutzumachen. Bei der Ombudsstelle Fleisch haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fleischbranche sowie Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit, anonym auf Missstände in Betrieben aufmerksam zu machen. Neben der Ombudsstelle verabschiedete der Fleisch-Fachverband gleichzeitig eine Charta, welche Verhaltensregeln für ihre Mitglieder definiert.

Ombudsstelle Fleisch

Der Ständerat teilte die Ansicht der grossen Kammer nicht und entschied, die Motion Gschwind (cvp, JU) zur Senkung der Tierarzneimittel-Preise mit 26 zu 14 Stimmen (3 Enthaltungen) abzulehnen. Zwar werden laut SGK-Sprecherin Egerszegi-Obrist (fdp, AG) tiefere Tierarzneimittelpreise und vereinfachte Rahmenbedingungen für einen Marktzutritt für Tierarzneimittel von einer Kommissionsmehrheit befürwortet, der Vorschlag, die Preise generell auf das EU-Niveau zu senken, aber abgelehnt. Es sei wichtig den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier nicht für tiefere Preise aufs Spiel zu setzen. Eine von Graber (cvp, LU) angeführte Minderheit versuchte erfolglos die kleine Kammer von der Motion zu überzeugen. Die befürwortenden Ständeratsmitglieder argumentierten, dass in Anbetracht der Frankenstärke nichts unversucht bleiben dürfe, um das Preisniveau für Tierarzneimittel auf ein tieferes Niveau zu senken. Das Nein des Ständerates führte jedoch zur endgültigen Ablehnung der Motion.

Preisunterschiede von Tierarzneimitteln

In einer Motion forderte Isidor Baumann (cvp, UR) die Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle so anzupassen, dass der Kreis der Personen, welche zugelassen sind, Schlachttieruntersuchungen durchzuführen, erweitert werde. Zusätzlich verlangte er die Einführung einer Regelung, gemäss der die Kosten der Anfahrt der Kontrollpersonen durch den Kanton nur noch maximal einmal pro Schlachttag verrechnet werden dürfen.
Die erste Forderung begründete der Urner damit, dass die Untersuchungen bisher nur von einem amtlichen Tierarzt oder einer amtlichen Tierärztin durchgeführt werden dürften. Da es oft nur wenige zulässige Personen gebe, seien diese häufig für mehrere Betriebe gleichzeitig zuständig. Dies führe dazu, dass sie zwischen den einzelnen Betrieben hin und her wechseln müssten und sich so die Logistik der Schlachtungen verkompliziere. Die jetzige Verordnung stelle gemäss Baumann für kleinere Schlachtbetriebe eine grosse organisatorische Herausforderung dar, da kleinere Betriebe oft im Dorf lägen und über wenig Platz verfügten. Dadurch sei es für diese Betriebe schwierig, die Tiere vor der Schlachtung über einen grösseren Zeitraum unterzubringen.
Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung und verwies auf die Rolle der amtlichen Fachassistenten, welche einen Teil der Untersuchungen durchführen könnten. Zwar anerkannte er die entsprechende Problematik für kleinere Betriebe, empfahl aber den Betroffenen, zusammen mit dem zuständigen kantonalen Veterinäramt eine praktikable Lösung zu finden. Bezüglich der zweiten Forderung, der Gebührenhöhe, verwies der Bundesrat auf die Kompetenz der Kantone in dieser Frage.
In der Frühjahrssession 2015 behandelte der Ständerat die Motion und nahm ihre erste Ziffer bezüglich der Erweiterung der zur Untersuchung berechtigten Personen an. Die zweite Ziffer zur Gebührenhöhe hatte der Motionär zuvor zurückgezogen. In der Herbstsession sprach sich auch der Nationalrat stillschweigend für Annahme der Motion aus.

Nachdem der Bundesrat die entsprechende Forderung Ende 2016 in die Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle aufgenommen hatte, beantragte er die Motion im März 2017 im Bericht über die Motionen und Postulate 2016 zur Abschreibung. National- und Ständerat folgten dem entsprechenden Antrag diskussionslos.

Schlachttieruntersuchung. Was in der EU praktiziert wird sollte in der Schweiz auch möglich sein!

Der Ständerat diskutierte ein Postulat Bruderer Wyss (sp, AG), bei dessen Annahme der Bundesrat in einem Bericht klären müsste, welche Alternativen zur Deklarationspflicht für Pelzprodukte bestehen und welche Konsequenzen sich aus einer Änderung derselben ergeben würden. Gemäss der Postulantin soll es vor allem darum gehen, ein Verbot des Imports von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten zu prüfen. Als Grund für den Vorstoss nannte sie, dass das Ziel der Deklarationspflicht für Pelzwaren, nämlich mehr Transparenz in der Produktion zu schaffen und die Sensibilität der Konsumenten und Konsumentinnen zu erhöhen, nicht erreicht worden sei. Die aktuelle Gesetzgebung führe teilweise zu weniger verständlichen Informationen als vor der Anpassung. Als Beispiel führte sie an, dass es in der Pelzherstellung zwei Deklarationsbegriffe gebe: «Rudelhaltung» und «Käfighaltung». Während der Begriff der «Rudelhaltung» meist positivere Assoziationen wecke als der Begriff der «Käfighaltung», sei es in der Realität so, dass Tiere, die mindestens zu zweit in einem Käfig gehalten werden, mit «Rudelhaltung» deklariert werden dürfen – unabhängig davon, ob sie natürlicherweise als Einzelgänger oder Herdentiere lebten. Somit könne nicht zwingend von der Deklaration auf das Tierwohl geschlossen werden. In der parlamentarischen Debatte erklärte Bruderer Wyss, dass das Hauptproblem weniger bei kompletten Pelzmänteln liege als bei der Verbrämung von Modestücken wie Jacken, Mützen oder Stiefeln. Hier sei das Bewusstsein für die Rahmenbedingungen der Herstellung der Pelze bei den Konsumentinnen und Konsumenten am wenigsten stark ausgeprägt. Diskutiert wurde auch, ob es eine Möglichkeit gebe, eine Importrestriktion durchzusetzen, welche nicht gegen internationales Recht verstosse. Um die Möglichkeiten zum Umgang mit tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten zu prüfen, beantragte Bundesrat Alain Berset die Annahme des Postulates; ein Antrag, dem der Ständerat in der Folge stillschweigend nachkam.

Einfuhr und Verkauf von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verhindern (Po. 14.4286)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zum Handel und Import mit Pelzprodukten
Dossier: Deklaration von Herstellungsmethoden, die den Schweizer Standards nicht entsprechen

Nach dem 1991 in Kraft getreten Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer ist es Bauernbetrieben, die eine erhebliche Anzahl an Schweinen oder Rindvieh halten, erlaubt, das häusliche Abwasser des Bauernbetriebes nicht in die öffentliche Kanalisation zu leiten, sondern es stattdessen der Gülle beizumischen und für den landwirtschaftlichen Betrieb zu nutzen.
Dass diese Möglichkeit Schweine- und Rindviehhaltern vorbehalten war, wollte Andreas Aebi (svp, BE) mit Hilfe der Motion „Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die heutige Nutztierhaltung“ ändern. In der modernen Landwirtschaft gäbe es immer mehr Betriebe, welche Schafe, Ziegen oder Pferde in grosser Anzahl halten und auch davon profitieren würden, wenn sie ihr Abwasser der Gülle beigeben könnten und somit keine Abwasserkosten bezahlen müssten. Auch müsste das Wasser ansonsten in vielen Fällen zugekauft werden, was bedeute, dass Trinkwasser der Gülle beigeführt würde. Der Bundesrat empfahl das Anliegen aus drei Gründen zur Ablehnung: Da menschliche Fäkalien ein bekannter Verbreiter von Krankheiten seien, steige das Risiko einer Verschmutzung mit Erregern mit der Häufigkeit der landwirtschaftlichen Verwendung von menschlichen Fäkalien. Weiter seien die Ausscheidungen von den genannten Tierarten viel trockener als der Mist von Kühen und Schweinen, was die Herstellung von Gülle mit ihrem Kot erschwere. Und letztlich sei ein grösserer Kontrollaufwand notwendig, wenn mehr Bauernbetriebe das eigene Abwasser für die landwirtschaftliche Produktion verwenden dürfen.
In der eher kurzen Diskussion im Rat wurde auch kritisiert, dass der Motionstext einen konkreten Textvorschlag mache, welcher keine Ausnahmen mehr möglich gemacht hätte. Nach einem Votum von Bastien Girod (gp, ZH), welcher vorschlug, dass der Ständerat den Motionstext später so anpassen könne, dass zwar die Forderung unverändert bliebe, die Formulierung des Anliegens aber praktikabler würde, entschied der Nationalrat die Motion mit 144 zu 32 Stimmen anzunehmen (17 Enthaltungen).

Adaptation de la législation sur la protection des eaux à la situation actuelle en matière d'élevage d'animaux de rente (Mo. 13.3324)

Der Ständerat folgte der Empfehlung seiner Kommission, welche mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung für die Ablehnung der Motion Bugnon (svp, VD) zur Aufhebung der Schlechterstellung von gewissen Arten von Genossenschaften bei landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen plädiert hatte. Seit der Einreichung der Motion sei die entsprechende Regelung bereits eingeschränkt worden, hatte die Kommission erklärt: Produzenten müssten heute im leitenden Organ der Gemeinschaft bereits nicht mehr in der Mehrheit sein. Weitergehende Änderungen seien nicht angezeigt und würden zudem eine Änderung des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft – nicht nur eine Verordnungsänderung – erfordern.

Verordnung zu landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen, welche Genossenschaften benachteiligen

Dass sich durch die Aufhebung der Euro-Bindung des Frankens alle für den Export bestimmten Milchprodukte auf einen Schlag um einen Fünftel verteuert hatten, machte der Schweizer Milchindustrie zu schaffen und beeinflusste den Milchpreis im Jahr 2015 negativ. Der Luzerner Milchverarbeiter Emmi gab nur wenige Tage nach der Aufhebung des Mindestkurses bekannt, dass Bauern und Bäuerinnen, welche Milch für Exportprodukte herstellen, fortan weniger Geld für ihre Milch erhalten werden. Dieser Umstand und die Sorge um die zukünftigen Exporte veranlassten die Branchenorganisation Milch (BO-Milch) dazu, die Politik zum Handeln aufzufordern. Ihr Sprecher Stefan Kohler erläuterte gegenüber der Luzerner Zeitung, dass Eveline Widmer-Schlumpf das Versprechen abgegeben habe, der Milchwirtschaft unter die Arme zu greifen, wenn der Markt dies erfordere, und genau dies sei nun der Fall. Er forderte vom Bund ein Hilfspaket von zusätzlichen CHF 114.9 Mio. für die Absatzförderung im In- und Ausland sowie zusätzliche Direktzahlungen in der Höhe von CHF 75 Mio., um die Einkommensverluste der Landwirtinnen und Landwirte einzudämmen.
Der Ständerat und der Nationalrat genehmigten im Juni 2015 einen Nachtragskredit, welcher die Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte um zusätzliche CHF 25,6 Mio. erhöhte. Trotzdem setzten die tiefen Milchpreise die Bauern und Bäuerinnen weiter unter Druck. Aufgrund der tiefen Preise wurde medial auch der Strukturwandel in der Milchwirtschaft aufgezeigt und diskutiert. In den vergangenen rund 20 Jahren hatte sich die Anzahl der milchproduzierenden Betriebe von rund 44'000 auf etwas mehr als 22'000 halbiert. Auch die Anzahl Milchkühe hatte von 689’023 im Jahr 1995 auf 544’028 im Jahr 2014 um rund 21% abgenommen. Da sich die durchschnittliche Menge an produzierter Milch pro Betrieb in der gleichen Zeitspanne aber mehr als verdoppelt hatte, war die Milchmenge insgesamt gestiegen. Dies sei möglich gewesen, weil der technische Fortschritt die Milchproduktion effizienter gemacht habe. Die Futterflächen ergäben heute mehr Ertrag, die Fütterung erfolge effizienter und die genetischen Entwicklungen hätten die Kühe leistungsfähiger gemacht, so die Erklärung von Kurt Nüesch, Direktor der Schweizer Milchproduzenten (SMP). Dass jährlich rund 900 Betriebe geschlossen haben, sei zum Teil eine Konsequenz des Kostendrucks, aber auch auf die fehlenden Nachfolger und Nachfolgerinnen zurückzuführen. Übrig geblieben seien die Betriebe, welche günstiger pro Kuh mehr Milch produzieren konnten.

Anstieg des Milchpreises

Für mediale Aufmerksamkeit sorgte im November 2014 die Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS), als sie einen vollumfänglichen Verzicht von Antibiotika in der Nahrungsmittelproduktion forderte. Die Problematik der Antibiotikaresistenzen bei Mensch und Tier werde immer schwerwiegender. Damit der Einsatz von solchen Medikamenten in Zukunft überhaupt noch Wirkung zeige, müssten bereits heute Massnahmen ergriffen werden. In der Landwirtschaft sei konkret die Züchtung robusterer Tierarten zu fördern und für gesunde Haltungsformen zu sorgen. Des Weiteren gelte es, die Durchmischung von Beständen möglichst zu verhindern. Als mögliche Anreize für die Produzentinnen und Produzenten schlug die Kommission die Einführung eines Labels für antibiotikafreie Fleischproduktion vor. Auch eine Kopplung der Subventionen an die Bedingung, dass die Ställe bei Kontrollen keine resistenten Keime aufweisen, müsse in Erwägung gezogen werden. Verbände aus dem Bereich der Landwirtschaft reagierten ablehnend auf die Aussagen der EFBS. Es sei zwar wichtig, dass Antibiotika vorsichtig dosiert würden, ein vollständiger Verzicht würde aber Tierquälerei bedeuten. Derweil arbeiteten die Bundesämter BAG, BAFU, BLW und BLV an einer gemeinsamen Strategie gegen Antibiotikaresistenzen. Im Bereich der Lebensmittelherstellung stellten sie sich dabei hinter den Vorschlag der EFBS, mit Subventionen eine Verhaltensänderung bei der Bauernschaft zu bewirken. Von einem umfassenden Verzicht sahen sie jedoch ab.

Verzicht von Antibiotika in der Nahrungsmittelproduktion
Dossier: Reduktion der Verwendung von Antibiotika

Der Nationalrat behandelte eine Motion Gschwind (cvp, JU), welche den Bundesrat mit einer Senkung der Tierarzneimittel-Preise auf das Niveau der EU beauftragt. Gschwind begründete seine Forderung mit Verweis auf einen im Vorjahr erschienenen Bericht des Preisüberwachers, in dem für die Schweiz höhere Preise von durchschnittlich 70% gegenüber jenen in europäischen Vergleichsländern festgestellt wurden. Dies sei nebst der kleinen Marktgrösse hauptsächlich auf die schweiz-spezifischen Anforderungen bei den Verpackungsbeschriftungen zurückzuführen. Bundesrat Berset entgegnete, dass man mit der Revision des Heilmittelgesetzes nichttarifäre Handelshemmnisse bereits signifikant reduziert habe. Ein Abkommen mit der Europäischen Arzneimittelbehörde stelle zudem weitere Erleichterungen für den Marktzugang und auch damit verbundene niedrigere Preise in Aussicht. Dieses werde zurzeit aber von der Europäischen Kommission aufgrund institutioneller Fragen blockiert, man solle sich daher noch ein wenig gedulden. Nichtsdestotrotz stellten sich 96 grösstenteils bürgerliche Parlamentarier hinter das Anliegen. Die Motion wartete Ende Berichtsjahr auf ihre Behandlung im Ständerat. Das Postulat des gleichen Urhebers, in dessen Auftrag der Bericht des Preisüberwachers verfasst worden war, wurde indes von den beiden Kammern als erfüllt abgeschrieben.

Preisunterschiede von Tierarzneimitteln

Ein von der grossen Kammer überwiesenes Postulat Grin (svp, VD) forderte den Bundesrat auf, eine finanzielle Unterstützung zur Erneuerung dezimierter Bienenbestände zu überprüfen. Durch die Verminderung der Bestände in den letzten Jahren hätten viele Imker grosse Verluste erlitten und nun keinen Anreiz mehr, erneut Bienen heranzuziehen. Da aber ein noch stärkerer Rückgang schwerwiegende Konsequenzen für die Bestäubung inländischer Pflanzen und Obstbäume haben würde, sei ein staatlicher Eingriff notwendig geworden. Die Unterstützung lasse sich in den 2013 verabschiedeten nationalen Massnahmenplan integrieren. BDP und SVP sowie die Mehrheit der Grünen und der CVP nahmen das Postulat mit 93 zu 67 Stimmen an. 28 Parlamentarier enthielten sich ihres Stimmrechts, was vermutlich auf das Votum von Bundesrat Schneider-Ammann zurückzuführen ist. Dieser hatte das Geschäft zur Ablehnung empfohlen, da man mit dem nationalen Massnahmenplan bereits genügend Rahmenbedingungen zur Rettung der Bienen festgelegt habe. Für allfällige Sondermassnahmen, wie etwa die finanzielle Entschädigung bei Bienenverlusten, seien die Kantone zuständig.

finanzielle Unterstützung zur Erneuerung dezimierter Bienenbestände

Die Räte genehmigten 2014 die vom Bundesrat beantragte Abschreibung einer Motion Büttiker (fdp, SO). Mit den neuen Direktzahlungsregelungen der Agrarpolitik 2014 bis 2017 sei gewährleistet worden, dass sich die Milch- und Fleischproduktion in der Schweiz künftig verstärkt an den betriebseigenen Raufutterflächen orientiert.

betriebseigenen Raufutterflächen

Die grosse Kammer schrieb 2014 ein Postulat Hassler (bdp, BE) ab. Der Bundesrat war der Forderung, die Haltung von Mutterkühen in Zukunft mit gleich vielen Subventionen abzugelten wie jene von anderen Milchkühen, 2013 im Rahmen der neuen Agrarpolitik nachgekommen.

Mutterkühen

In Erfüllung einer Motion der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) veröffentlichte der Bundesrat 2014 einen nationalen Massnahmenplan für die Gesundheit der Bienen. Er schilderte darin bereits bestehende Instrumente zur Förderung von Wild- und Honigbienen und skizzierte weitere, sofort umzusetzende sowie zu überprüfende Massnahmen. Grundsätzlich seien bereits diverse Projekte mit dem Ziel des Bestäuberschutzes in die Wege geleitet worden: Ein Beispiel wäre etwa der 2012 gegründete nationale Bienengesundheitsdienst. Auf Empfehlung einer Expertengruppe, bestehend aus Vertretern der Forschung und der Behörden wie auch des Bauernverbandes, des Dachverbandes schweizerischer Bienenzüchtervereine apisuisse und des oben erwähnten Bienengesundheitsdienstes, wurde die Implementierung folgender Vorschläge beschlossen: In der nächsten Direktzahlungsverordnung, welche spätestens im Frühjahr 2015 erscheint, wird ein sogenannter „Blühstreifen“ eingeführt. Auf derartigen Flächen soll mit einer speziellen Saatmischung das Nahrungsangebot für Bienen erweitert werden, da zurzeit besonders während der Sommermonate und im Talgebiet ein Mangel an Pflanzenblüten herrsche. Des Weiteren will der Bundesrat künftig den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) stärker regulieren: Die bei der Forschungsanstalt Agroscope zuständige Gruppe zur Risikobewertung von PSM wird verstärkt und es sollen neue Testverfahren entwickelt werden. Bei der Zulassung von PSM haben die Verantwortlichen zudem fortan darauf zu achten, dass die Abdrift von Sprühnebeln ausserhalb der behandelten Kulturen verringert wird. Weitere Möglichkeiten, wie etwa eine verpflichtende Aus- und Weiterbildung für Imkerinnen und Imker oder die gesetzlich verpflichtende Bekämpfung der höchstschädlichen Varroa-Milbe sollen zuerst auf ihre Machbarkeit, Effektivität und auf eventuelle finanzielle Folgen überprüft werden. Der Verband deutschschweizerischer und rätoromanischer Bienenfreunde hatte derweil eine positive Nachricht zu vermelden: Im letzten Winter seien nur 12% aller Bienenvölker in der Schweiz gestorben. Gegenüber früheren Jahren wie etwa 2012, wo jedes zweite Bienenvolk umgekommen sei, stelle dies einen grossen Fortschritt dar. Der Verband warnte indes, dass die Problematik des Bienensterbens damit noch nicht gelöst sei.

Protection des abeilles (Mo. 13.3367)
Dossier: Schutz der Bienen

Der Milchpreis konnte sich 2014 auf seinem erhöhten Niveau halten: Wertschöpfungsstarke Milch, welche für den Inlandmarkt bestimmt ist, wurde von der Branchenorganisation Milch (BOM) mit einem Richtpreis von 71 Rappen bewertet. Diese attraktive Situation verführte viele Bauern zu einer Produktionssteigerung: Bereits im Frühling betrug der Butterberg wieder mehr als 4'000 t. Die Schweizerischen Milchproduzenten (SMP) beschlossen daher gemeinsam mit den grössten Milchhändlern, eine Exportfirma namens LactoFama AG ins Leben zu rufen. Diese soll künftig saisonale Milchüberschüsse aufkaufen, zu Butter verarbeiten und im Ausland absetzen. LactoFama teilte in einer Medienmitteilung mit, dass sie sich als eine Ergänzung zur Milchpreissegmentierung der BOM verstehe. Die Organisation begann sogleich, in den Markt zu intervenieren: Zwischen April und Juni kaufte sie über 43 Mio. kg Vollmilch zum niedrigsten Segmentspreis auf und exportierte diese. Laut Einschätzungen der SMP konnte damit verhindert werden, dass der Butterberg nicht nochmal um das Doppelte anstieg.

Anstieg des Milchpreises

Die Ständekammer beschloss im Berichtsjahr, eine im Nationalrat lancierte und dort angenommene Motion Knecht (svp, AG) abzuweisen. Diese hätte die Fütterung von tierischen Schlachtnebenprodukten 13 Jahre nach deren Verbot aufgrund der Rinderseuche BSE (bovine spongiforme Enzephalopathie) wieder einführen wollen. Sowohl die zuständige Kommission als auch Bundesrat Berset betonten, dass dies nur mit strengen Einschränkungen denkbar wäre, um die Sicherheit von Mensch und Tier zu garantieren. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Landwirtschaft, des Bundes, des Fleischhandels, der Grossverteiler und Konsumentenorganisationen kam zum Schluss, dass dies kaum praktikabel und sehr teuer wäre. Da die Motion Teile dieser Einschränkungen, wie etwa die strikte Trennung von Produktions- und Verarbeitungslinie, bereits im Voraus explizit ausgeschlossen hatte, waren sich die Ratsmitglieder rasch bezüglich deren Ablehnung einig, womit das Geschäft erledigt wurde.

Tierische Schlachtnebenprodukte

Die grosse Kammer forderte mit einer Motion Hassler (bdp, GR) einstimmig, dass die Moderhinke bei Schafen koordiniert bekämpft werden soll. Hierbei handelt es sich um eine Klauenkrankheit, welche bei Schafen, Gämsen und Steinböcken auftreten kann und für die Tiere äusserst schmerzhaft ist. Die Seuche sei in der Schweiz weit verbreitet und führe bei betroffenen Schafhaltern nicht nur zu erheblichen ökonomischen Einbussen, sondern auch zu einem enormen Pflegeaufwand. Der Einsatz von Antibiotika sei zudem oft unvermeidlich. Kantonale Strategien gegen diese Krankheit würden sich stark unterscheiden und seien teilweise gar inexistent, was immer wieder zu Neuansteckungen führe. Der Bund solle daher die Leitung bei der Bekämpfung übernehmen. Die Motion gelangt nun zur Behandlung in den Ständerat.

Lutte à l'échelle nationale contre le piétin des moutons (Mo. 14.3503)

In der Sommersession überwiesen die Räte zwei Motionen an den Bundesrat, welche den Schutz der Bienen weiter vorantreiben sollen. Die Motion der WBK-NR verlangt die Entwicklung eines nachhaltigen Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln: In Zusammenarbeit mit betroffenen Akteuren wie z.B. dem BLW, dem Schweizerischen Bauernverband (SBV), Imkerverbänden oder Forschungsstellen soll bis 2023 der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wesentlich reduziert werden. Im Nationalrat beantragte eine Minderheit Pieren (svp, BE) die Ablehnung der Motion: Man anerkannte zwar die Wichtigkeit von Bienen für das Ökosystem, wies aber auf diverse Studien – darunter auch auf einen Prüfbericht des Bundes von 2012 – hin, welche keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und dem Bienensterben nachweisen konnten. Der Landwirtschaft würde durch eine Reduktion oder gar ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln massiv geschadet. Die Motion wurde dennoch deutlich angenommen: Lediglich eine knappe Mehrheit der SVP-Fraktion sowie die Hälfte der FDP-Fraktion unterstützten die Kommissionsminderheit. Im Ständerat war das Anliegen unbestritten. Die zweite Motion (Mo. 13.3372), eingereicht von der UREK-NR, beauftragt den Bundesrat mit dem Vorantreiben der Forschungsarbeiten zur Gesundheit der Bienen. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Instrumente soll ein nationaler Massnahmenplan erarbeitet werden mit dem Ziel, bis 2015 die Forschung zu den Ursachen des Bienensterbens zu intensivieren und darauf aufbauend Strategien und Massnahmen dagegen zu entwickeln. Die Motion stiess auf keinerlei Widerstand in den beiden Kammern.

Protection des abeilles (Mo. 13.3367)
Dossier: Schutz der Bienen

Im Berichtsjahr wurden drei Geschäfte von den Räten ad acta gelegt, welche eine stärkere Steuerung des Milchmarktes verlangt hätten. Da man im Rahmen der neuen Agrarpolitik mit Artikel 37 eine Lösung gefunden hatte, welche der Branche zwar Selbstständigkeit punkto Regulierung zugesteht, im Notfall aber auch ein Eingreifen des Bundesrates ermöglicht, empfand man die Vorschläge der Motionen Bourgeois und Aebi sowie der kantonalen Initiative Waadt (Kt. Iv. 10.328) als überholt (Mo. Aebi, 10.3472; Mo Bourgeois 10.3813).

accorder le statut de force obligatoire au modèle de régulation des quantités de lait

Eine Motion Knecht (svp, AG) wurde vom Nationalrat angenommen. Tierische Schlachtnebenprodukte sollen demnach wieder für die Fütterung von Geflügel und Schweinen zugelassen werden: So könne die Abhängigkeit der Schweizer Landwirtschaft von Futtermittelimporten reduziert werden. Die Preise dieser Futtermittel seien in den letzten Jahren stark angestiegen, ausserdem sei der Import problematisch, da das Risiko der Einführung von gentechnisch verändertem Soja bestehe. Die Beurteilung des Ständerats stand Ende Jahr noch aus.

Tierische Schlachtnebenprodukte